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Document 52017BP1643
Resolution (EU) 2017/1643 of the European Parliament of 27 April 2017 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the budget of the European Centre for the Development of Vocational Training for the financial year 2015
Entschließung (EU) 2017/1643 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2015 sind
Entschließung (EU) 2017/1643 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2015 sind
ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 177–180
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 252/177 |
ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1643 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 27. April 2017
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2015 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2015, |
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gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0145/2017), |
A. |
in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2015 seinem Jahresabschluss zufolge auf 18 356 560 EUR belief, was gegenüber 2014 eine Erhöhung um 6,27 % bedeutet; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel des Zentrums aus dem Unionshaushalt stammen; |
B. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2015 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
C. |
in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde es im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der Union weiter zu stärken, und zwar durch mehr Transparenz, eine größere Rechenschaftspflicht, die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen; |
Folgemaßnahmen zur Entlastung 2014
1. |
nimmt zur Kenntnis, dass
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Haushaltsführung und Finanzmanagement
2. |
stellt mit Befriedigung fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2015 zu einer Vollzugsquote von 98,61 % geführt haben, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 3 % entspricht; stellt ferner fest, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 83,04 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 3,33 % entspricht; |
Mittelbindungen und Übertragungen
3. |
entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des Zentrums für das Haushaltsjahr 2015, dass sich der Umfang der übertragenen Mittelbindungen unter Titel II (Verwaltungsausgaben) auf 477 994 EUR (28 %) belief; stellt fest, dass diese Übertragungen in erster Linie auf den großen Umfang an Netzwerk- und sonstiger IT-Ausrüstung zurückzuführen waren, die im Zuge der Renovierung der instandgesetzten Gebäudeteile des Zentrums benötigt wurde und bis Ende 2015 noch nicht geliefert oder in Rechnung gestellt worden war; weist darauf hin, dass Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme des Zentrums auf mehrere Jahre ausgelegt sind und nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten und auch nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie von dem Zentrum im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden; |
4. |
stellt fest, dass das Zentrum durch die 2014 vorgenommene Abwärtskorrektur beim Berichtigungskoeffizienten für die Gehälter von 83,8 % auf 79,9 % zusätzliche Einsparungen nutzen konnte; stellt außerdem fest, dass diese Anpassung dem Zentrum erst im November 2015 mitgeteilt wurde; stellt fest, dass das Zentrum diese Mittel zwar unmittelbar vor Jahresende nutzen konnte, die Auszahlung jedoch erst 2016 erfolgen konnte; |
Übertragungen
5. |
entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass es 2015 57 Mittelübertragungen in einer Gesamthöhe von 586 100 EUR von Titel I (Personalausgaben) auf Titel II (Verwaltungsausgaben) und Titel III (operative Ausgaben) vorgenommen hat, um die verfügbaren Mittel effizienter zu nutzen; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich Umfang und Art der im Haushaltsjahr 2015 vorgenommenen Mittelübertragungen im Rahmen der Finanzvorschriften bewegten; |
Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren
6. |
stellt fest, dass das Zentrum 2015 70 Vergabeverfahren durchgeführt hat, was einer Zunahme gegenüber 2014 um 32 % entspricht, wovon 21 % offene Verfahren und 79 % Verhandlungsverfahren waren; |
7. |
würdigt, dass sich das Zentrum weiterhin aktiv um Chancengleichheit bei Einstellung und Beschäftigung bemüht hat, dass 61 % der Beschäftigten weiblich und 39 % männlich sind und dass es außerdem das Ziel verfolgt, eine geographische Ausgewogenheit sicherzustellen; begrüßt, dass Frauen auf allen Ebenen, einschließlich der Verwaltungsebene, angemessen vertreten sind; |
8. |
stellt fest, dass die Dienstbezüge Ende 2015 nach unten angepasst wurden; fordert das Zentrum auf, dafür zu sorgen, dass dies weder die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bediensteten noch die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Arbeitsplätze des Zentrums beeinträchtigt; |
Verhinderung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz
9. |
würdigt, dass der Direktor des Zentrums neu ernannte Mitglieder des Verwaltungsrats des Zentrums im Rahmen eines Standardverfahrens aufgefordert hat, im Einklang mit der im Oktober 2014 angenommenen Strategie des Zentrums zur Verhinderung und Bewältigung von Interessenkonflikten eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten zu unterzeichnen; stellt außerdem fest, dass das Zentrum die wenigen Mitglieder des Verwaltungsrats, die noch keine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten unterzeichnet haben, regelmäßig erinnert und aufgefordert hat, dies nachzuholen; fordert die betreffenden Vorstandsmitglieder nachdrücklich auf, ohne weitere Verzögerungen unterzeichnete Erklärungen abzugeben; fordert das Zentrum auf, diese Dokumente auf seiner Website zu veröffentlichen, damit die Öffentlichkeit in Bezug auf die Personalien der oberen Führungsebene den erforderlichen Einblick hat; |
10. |
weist darauf hin, dass das Zentrum am 22. Oktober 2014 im Einklang mit seiner Strategie für die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten eine umfassende Strategie zur Betrugsbekämpfung verabschiedet hat; würdigt, dass das Zentrum für seine Mitarbeiter regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen zu den Themenbereichen Ethik, Integrität und Probleme bei der internen Kontrolle durchführt, einschließlich eines Überblicks über die Strategie des Zentrums zur Betrugsbekämpfung, die Grundsätze der Verhinderung und Bewältigung von Interessenkonflikten, die Leitlinien für die Meldung von Missständen und „red flags“ bei Vergabeverfahren; |
Interne Kontrolle
11. |
stellt fest, dass das Zentrum als Bestandteil seines jährlichen Arbeitsprogramms regelmäßig Risikobewertungen durchführt und einen Risikomanagementplan erarbeitet, um die Risiken zu identifizieren, durch die die Erfüllung der Zielsetzungen des Zentrums behindert werden könnte; stellt fest, dass das Zentrum Risiken anhand ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Organisation und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens bewertet hat; entnimmt mit Befriedigung dem jährlichen Arbeitsprogramm des Zentrums für 2015, dass die Verwaltung des Zentrums die Risiken auf der Maßnahmen- und der Projektebene kontrolliert hat und dass die Risikoniveaus unter dem Richtwert lagen; |
12. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung des Zentrums ein generisches Risiko ermittelt hat, das über dem Richtwert liegt und das Problem unvorhergesehener (externer) Anfragen von Interessenträgern betrifft; stellt fest, dass solche Anfragen von Interessenträgern, einschließlich der Einrichtungen der Union, eventuell nur schwer mit den verfügbaren Ressourcen des Zentrums aufgefangen werden können; nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum die Mitglieder seines Verwaltungsrats regelmäßig über Änderungen in seinem Arbeitsprogramm unterrichtet und dass das Zentrum aufgrund der engen Überwachung der Entwicklungen in der Lage ist, die Anforderungen vorab einzuschätzen und die entsprechenden Maßnahmen angemessen in das jährliche Arbeitsprogramm zu integrieren bzw. das Programm im Einklang mit den verfügbaren Ressourcen und den Anforderungen angemessen anzupassen; |
Interne Prüfung
13. |
nimmt zur Kenntnis, dass der Interne Auditdienst der Kommission (IAS) als Teil des angenommenen strategischen Prüfungsplans des IAS für den Zeitraum 2013 bis 2015 eine Revision zum Thema „Auftragsvergabe, einschließlich Verhinderung von Betrug, und Rechtsberatung“ durchgeführt hat; nimmt zur Kenntnis, dass der abschließende Prüfbericht fünf Empfehlungen enthielt, darunter eine Empfehlung mit dem Vermerk „sehr wichtig“ und vier mit dem Vermerk „wichtig“; stellt außerdem fest, dass das Zentrum einen Aktionsplan erstellt hat, der bis Ende 2016 umgesetzt werden sollte, in dem es auf alle Empfehlungen des Prüfungsberichts eingeht; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der Umsetzung dieses Aktionsplans Bericht zu erstatten; |
Leistung
14. |
stellt fest, dass das Zentrum eng mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) zusammenarbeitet und dass die Zusammenarbeit durch Kooperationsvereinbarungen zwischen den drei Einrichtungen und in bereits früher angenommenen jährlichen Arbeitsprogrammen förmlich festgelegt wurde; |
15. |
erkennt an, dass das Zentrum aktiv zu Aktivitäten einer Reihe von Agenturen der Union im Rahmen des Leistungsentwicklungsnetzes beigetragen hat, darunter die Arbeitsgruppe für maßnahmenbezogene Haushaltsplanung, Kostenrechnung und Verwaltung, wobei es mit anderen Agenturen der Union kooperiert hat, um bewährte Verfahren zusammenzutragen und ein Instrumentarium für die maßnahmenbasierte Verwaltung in den Agenturen der Union zu entwickeln; |
16. |
stellt fest, dass das Leistungsmesssystem des Zentrums ein fester Bestandteil seines Planungs- und Berichtsprozesses ist; weist darauf hin, dass das Leistungsmesssystem ermöglicht, die Ergebnisse, den Stellenwert und die Effizienz des Zentrums zu messen und eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung unter den Mitarbeitern fördert; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass durch die 2015 durchgeführte interne Überprüfung des Leistungsmesssystems bestätigt wurde, dass das System ein anschauliches Analyseinstrument zur Messung der Leistung des Zentrums ist, wobei der Schwerpunkt auf den Arbeitsergebnissen liegt; |
Sonstige Bemerkungen
17. |
entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das dem Zentrum von der griechischen Regierung zur Verfügung gestellte Gebäude auf einer aktiven Verwerfungslinie steht, was zu Strukturschäden am Gebäude geführt hat; weist darauf hin, dass die Reparaturarbeiten an dem Gebäude im Dezember 2015 abgeschlossen wurden; nimmt zur Kenntnis, dass das Zentrum ein Abnahmeprotokoll bezüglich der instandgesetzten Bereiche unterzeichnet hat und dass das für die Arbeiten zuständige Unternehmen aufgefordert wurde, einen Maßnahmenplan vorzulegen und den Zustand des Gebäudes nach Abschluss der Arbeiten mindestens zehn Jahre lang zu überwachen; |
18. |
nimmt zur Kenntnis, dass sich das Zentrum zurzeit mit verschiedenen Sicherheitsproblemen befasst, die mit der Bauweise des Gebäudes zusammenhängen; stellt fest, dass ein spezielles Sicherheitsproblem die Glasfassade des Gebäudes und die Oberlichter der Konferenzräume des Zentrums betrifft und die Verfügbarkeit seiner Räumlichkeiten beeinträchtigt; fordert das Zentrum und die Kommission auf, ein Dokument zur Risikobewertung zu erstellen, das als Grundlage für zukünftige Beschlüsse über Reparaturen an dem Gebäude oder einen eventuellen Umzug in ein anderes Gebäude dienen kann; |
19. |
stellt fest, dass die Reparaturarbeiten und die strukturellen Verstärkungen 2015 abgeschlossen wurden; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Rissmessungen vom April 2016 ergeben haben, dass die Reparaturarbeiten erfolgreich waren; begrüßt, dass sämtliche erforderlichen Systeme für die Überwachung der Stabilität und der Verschiebungsrate installiert worden sind und dass für das Gebäude eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde, durch die die strukturellen Schäden umfassend gedeckt werden; |
20. |
stellt fest, dass sich das Zentrum nach wie vor mit einer Reihe von Sicherheitsproblemen im Zusammenhang mit der Glasfassade des Gebäudes und den Oberlichtern der Konferenzräume des Zentrums befasst, die eine besonders beschleunigte Abnutzung aufweisen; stellt fest, dass die Arbeiten zur vollständigen Beseitigung dieser Probleme im November 2016 abgeschlossen wurden; stellt außerdem fest, dass die Reparaturen an den Fenstern aufgrund ihres äußerst kritischen Zustands aus dem Haushalt des Zentrums finanziert wurden und dass sich das Zentrum nunmehr bei den griechischen Stellen aktiv um die Klärung der Frage der finanziellen Haftung bemüht; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über die Fertigstellung und den Erfolg der Arbeiten und über die Frage der finanziellen Haftung Bericht zu erstatten; fordert das Zentrum außerdem auf zu bewerten, ob durch die wiederkehrenden Probleme bei dem gegenwärtigen Gebäude nicht nur seine Rentabilität, sondern vor allem die Sicherheit der Mitarbeiter infrage gestellt wird, und ob der Umzug in ein neues Gebäude zu bevorzugen wäre; |
21. |
würdigt die hochwertigen Forschungsarbeiten, Analysen und technischen Beratungen, mit denen das Zentrum die Ausarbeitung europäischer Strategien auf den Gebieten des lebenslangen Lernens und der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützt und zu deren Umsetzung beiträgt, um dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer hohe Qualifikationen erwerben können, und dazu beizutragen, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen; |
22. |
begrüßt die Ausrichtung des Zentrums auf Kompetenzen und Fertigkeiten, mit deren Hilfe unter anderem das Ausbildungsangebot besser an die Anforderungen des Arbeitsmarkts angepasst werden soll, sowie insbesondere die erste Erhebung zum Thema europäische Kompetenzen und Arbeitsplätze sowie den Startschuss für das EU-Kompetenzpanorama; begrüßt, dass das Zentrum den einzelnen Mitgliedstaaten mehr länderspezifische Informationen und Analysen bereitgestellt sowie seine Unterstützung für einzelne Mitgliedstaaten ausgeweitet hat, indem es ihnen bei der Umsetzung ihrer Strategien mit Fachwissen zur Seite steht; |
23. |
stellt fest, dass der politische Rahmen für die Arbeit des Zentrums im Jahr 2015 weiterentwickelt wurde, um die von den für berufliche Bildung zuständigen Ministern im Rahmen der Schlussfolgerungen von Riga verabschiedeten neuen Prioritäten für den Zeitraum 2015 bis 2020 aufzunehmen; |
24. |
stellt fest, dass das Zentrum zu Beginn des Jahres 2015 eine neue interne Struktur eingeführt hat und dass 2015 das erste Jahr war, in dem das Zentrum ausschließlich unter der Leitung der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration der Kommission stand; |
25. |
verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 27. April 2017 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen. |
(1) Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0155 (siehe Seite 372 dieses Amtsblatts).