Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52017BP1640

Entschließung (EU) 2017/1640 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 sind

ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 172–174 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2017/1640/oj

29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/172


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1640 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 27. April 2017

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0075/2017),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2015 seinem Jahresabschluss zufolge auf 49 585 500 EUR belief, was gegenüber 2014 einen Rückgang um 11,88 % bedeutet;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2015 des Zentrums (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.

in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaft und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2015 zu einer Vollzugsquote von 88,16 % geführt haben, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 8,82 % entspricht; weist darauf hin, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 78,58 % betrug, was gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 6,61 % ist;

2.

stellt fest, dass das Zentrum eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, um seine Haushaltsüberschüsse zu reduzieren; nimmt insbesondere die Minderung des Preises für die Übersetzung von Dokumenten im Jahr 2015, die Einführung einer automatischen Erstattung des Haushaltsergebnisses des Vorjahres an die Kunden sowie den Entwurf des Programmplanungsdokuments des Zentrums für den Zeitraum 2017–2019, bei dessen Erstellung von einem Defizit ausgegangen wurde, und die damit einhergehende weitere Reduzierung der Rückstellung für Preisstabilität zur Kenntnis;

3.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die 2015 vom Zentrum gehaltenen Kassenmittel und kurzfristigen Bankeinlagen infolge der Maßnahmen zur Reduzierung der Haushaltsüberschüsse von 44 000 000 EUR Ende 2014 auf 38 300 000 EUR Ende 2015 gesunken sind; stellt ferner fest, dass sich die Rückstellungen des Zentrums von 40 400 000 EUR im Jahr 2014 auf 34 000 000 EUR im Jahr 2015 verringert haben, was den Rückgang der Preise im Jahr 2015 widerspiegelt;

4.

stellt fest, dass die operativen Ausgaben des Zentrums 2015 um 11,23 % zurückgegangen sind, was in erster Linie auf den Rückgang der Zahl der an externe Dienstleister vergebenen Seiten um 9,56 % und die Senkung des durchschnittlichen Seitenpreises bei an externe Auftragnehmer vergebenen Dokumenten zurückzuführen ist;

Mittelbindungen und Übertragungen

5.

stellt fest, dass das Zentrum den Gesamtumfang der auf das folgende Jahr übertragenen Mittelbindungen leicht erhöht hat, und zwar von 8,40 % im Jahr 2014 auf 9,63 % im Jahr 2015, was einem Anstieg um 1,23 % entspricht; stellt fest, dass die Rate der übertragenen Mittelbindungen bei Titel II (Verwaltungsausgaben) 29 % betrug; stellt fest, dass diese Mittelübertragungen in erster Linie die Renovierung von im Jahr 2015 zusätzlich angemieteten Räumlichkeiten sowie IT-Dienstleistungen betrafen, die Ende 2015 noch nicht erbracht worden waren; stellt fest, dass die Übertragungen oft teilweise oder vollständig dadurch gerechtfertigt sein können, dass die operationellen Programme der Agenturen auf mehrere Jahre ausgelegt sind und daher nicht notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten und auch nicht grundsätzlich dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen, insbesondere wenn sie im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden;

6.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass das Zentrum Ende 2015 verfügbare Mittel in Höhe von 5 900 000 EUR (12 % des Gesamthaushalts) in Abgang stellte; weist darauf hin, dass diese Annullierungen auf die zu hoch veranschlagten Kosten für externe Übersetzer sowie auf die Tatsache zurückzuführen sind, dass das im Haushaltsplan mit Blick auf die Besetzung der Planstellen vorgesehene Niveau nicht erreicht wurde; stellt jedoch fest, dass das Zentrum die Entwicklung der Kosten für externe Übersetzungen genauer überwacht und seine Haushaltsprognosen für das Jahr 2016 und darüber hinaus auf der Grundlage von aktuellen Zahlen erstellt hat; begrüßt die Anstrengungen, die das Zentrum 2015/2016 unternommen hat, um zuverlässigere Vorausschätzungen der Kosten für externe Übersetzungsleistungen zu erstellen, was zu erheblichen Änderungen bei den Haushaltsprognosen der letzten drei Jahre geführt hat;

Interne Prüfung

7.

weist darauf hin, dass der Interne Auditdienst der Kommission die Berichterstattungsphase seines Prüfberichts über die „Verwaltung der Arbeitsabläufe für die Übersetzung von Dokumenten“ abgeschlossen hat, der auf der Grundlage einer 2014 durchgeführten Vor-Ort-Prüfung ausgearbeitet wurde; stellt fest, dass der Auditdienst im Zuge seiner Prüfung eine Reihe von Stärken in Bezug auf die Tätigkeit des Zentrums festgestellt hat, jedoch zu dem Schluss gekommen ist, dass das Zentrum seine Bemühungen, die Wirksamkeit und Kosteneffizienz seiner Abläufe sicherzustellen, verstärken muss; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Internen Auditdienstes zu erstatten;

8.

stellt fest, dass das Zentrum die Empfehlungen, die auf Prüfungen des Internen Auditdienstes aus dem Jahr 2014 zurückgehen und als „sehr wichtig“ bzw. „wichtig“ eingestuft wurden, umgesetzt hat; erkennt an, dass der vom Zentrum angegebene Umsetzungsgrad vom Internen Auditdienst als ausreichend angesehen wurde, um zu einer Folgeprüfung überzugehen; fordert das Zentrum auf, der Entlastungsbehörde über die Ergebnisse der Folgeprüfung Bericht zu erstatten;

Interne Kontrolle

9.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass die Verwaltung des Zentrums im Zuge ihrer jährlichen Selbstbewertung 2015 die Zulässigkeit und Wirksamkeit ihrer Schlüsselkontrollen bewertet hat; stellt fest, dass der mit Blick auf die Einhaltung aller Normen für die interne Kontrolle erforderliche Umsetzungsgrad mit dem Abschluss der Empfehlungen des internen Prüfers hinsichtlich des Notfallmanagements (Business Continuity Management) Ende des Jahres erreicht wurde;

10.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das Zentrum noch keinen Notfallplan angenommen hat und somit gegen die Norm für die interne Kontrolle Nr. 10 verstößt; erkennt an, dass die Notfallstrategie und die operativen Notfallpläne des Zentrums 2016 von seiner Verwaltung im Rahmen der Überprüfung der Unterlagen für den Notfallplan genehmigt wurden;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

11.

stellt fest, dass die Betrugsbekämpfungsstrategie des Zentrums im Oktober 2016 von seinem Verwaltungsrat angenommen wurde; stellt fest, dass das Zentrum in seinen Jahresbericht 2017 ein Standardkapitel zu Transparenz, Rechenschaft und Integrität aufnehmen wird; stellt mit Besorgnis fest, dass die Lebensläufe der Direktorin und der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats nicht auf der Website des Zentrums veröffentlicht wurden; fordert das Zentrum auf, diese Lebensläufe zu veröffentlichen, um die erforderliche öffentliche Kontrolle und Überwachung ihrer Verwaltung sicherzustellen;

Leistung

12.

würdigt die Initiative des Zentrums, mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bei Gemeinschaftsmarken eine gemeinsame Vorbehandlungsstrategie zu verfolgen, um Übersetzungsspeicher zu teilen, einschlägige Arbeitsschritte zu vereinheitlichen und folglich Transparenz und eine effizientere Vorgehensweise sicherzustellen; bedauert, dass die Verhandlungen zwischen dem Zentrum und dem EUIPO keine Früchte trugen, da das EUIPO beschloss, das Projekt nicht fortzusetzen; legt dem Zentrum nahe, neue Möglichkeiten auszuloten, um die Effizienz seiner internen Abläufe zu verbessern;

13.

stellt fest, dass das Zentrum 2015 eine Umfrage zur allgemeinen Kundenzufriedenheit durchgeführt hat; stellt fest, dass die Verwaltung des Zentrums einen Aktionsplan angenommen hat, der auf den Schlussfolgerungen aus der Umfrage basiert und im Zeitraum 2016/2017 umgesetzt werden soll; stellt mit Zufriedenheit fest, dass der Schwerpunkt des Aktionsplans eindeutig auf der Qualitätssicherung von Übersetzungen und der Bekanntheit und Förderung der Stellung des Zentrums als Sprachdienstleister liegt;

14.

entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Zentrums, dass die Gesamtdurchführung des Arbeitsprogramms des Zentrums für 2015 — auf der Grundlage der von der Verwaltung durchgeführten Jahresabschlussprüfung und unter Anwendung der neuen Gewichtungsfaktoren — bei 83,2 % lag, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 2,3 % entspricht; fordert das Zentrum auf, seine Planung für das jährliche Arbeitsprogramm sowie die allgemeine Umsetzung erneut zu prüfen und der Entlastungsbehörde über die möglichen Eingriffe und Verbesserungen Bericht zu erstatten;

15.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Zentrum einen neuen Aktionsplan für die Qualitätssicherung von Übersetzungen (Translation Quality Assurance Action Plan — TQAAP) für den Zeitraum 2015/2016 angenommen hat; weist darauf hin, dass die angestrebte Erfüllungsrate für den TQAAP im Arbeitsprogramm des Zentrums für 2015 auf 50 % festgelegt wurde und dass der Plan Ende 2015 zu 49,4 % umgesetzt worden war; stellt fest, dass der Schwerpunkt des TQAAP 2015 auf intensiven Fortbildungsmaßnahmen für das Übersetzungspersonal des Zentrums lag, die unter anderem eine Schulung zu Untertitelungstechniken und eine Einweisung in die Anwendung des Softwarepakets erhielten, mit dem das Zentrum seinen Kunden den neuen Untertitelungsdienst bereitstellt; stellt außerdem fest, dass 2015 im Rahmen des TQAAP ferner eine Prüfung der externen Dienstleister durchgeführt wurde;

16.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 27. April 2017 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der dezentralen Einrichtungen.


(1)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2017)0155 (siehe Seite 372 dieses Amtsblatts).


Top