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Document 52017BP1619
Resolution (EU) 2017/1619 of the European Parliament of 27 April 2017 with observations forming an integral part of the decision on discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the financial year 2015, Section V — Court of Auditors
Entschließung (EU) 2017/1619 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan V — Rechnungshof, sind
Entschließung (EU) 2017/1619 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan V — Rechnungshof, sind
ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 121–123
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 252/121 |
ENTSCHLIEßUNG (EU) 2017/1619 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 27. April 2017
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan V — Rechnungshof, sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
— |
unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Einzelplan V — Rechnungshof, |
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unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 15/2012 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Behandlung von Interessenkonflikten in ausgewählten EU-Agenturen“; |
— |
gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, |
— |
unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0151/2017), |
A. |
in der Erwägung, dass die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren die besondere Bedeutung der weiteren Stärkung der demokratischen Legitimität der Organe der Union durch eine Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch die Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsführung sowie einer verantwortungsvollen Verwaltung der Humanressourcen betont; |
1. |
würdigt die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments und begrüßt regelmäßige Rückmeldungen auf der Grundlage der Forderungen des Parlaments; begrüßt die seit kurzem gängige Praxis, die es dem Parlament erlaubt, dem Rechnungshof seine Vorschläge für sein jährliches Arbeitsprogramm vorzulegen; fordert eine noch strukturiertere jährliche Aussprache zwischen dem Präsidenten des Rechnungshofs und der Konferenz der Ausschussvorsitze des Parlaments; |
2. |
weist darauf hin, dass der Jahresabschluss des Rechnungshofs von einem unabhängigen externen Prüfer geprüft wird, damit die gleichen Grundsätze der Transparenz und Rechenschaftspflicht gelten, wie sie der Rechnungshof bei seinen Geprüften anwendet; nimmt die Einschätzung des Prüfers zu Kenntnis, dass der Jahresabschluss des Rechnungshofs ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Rechnungshofs vermittelt; |
3. |
weist darauf hin, dass sich die endgültigen Mittel des Rechnungshofs im Jahr 2015 auf 132 906 000 EUR (gegenüber 133 498 000 EUR im Jahr 2014) beliefen und dass die Ausführungsrate bei diesen Haushaltsmitteln insgesamt 98,68 % betrug; unterstreicht, dass die Ausführungsrate niedriger war als 2014 (98,8 %); |
4. |
betont, dass es sich bei dem Haushalt des Rechnungshofs um einen reinen Verwaltungshaushalt handelt und ein großer Betrag für Ausgaben für die Beamten und Bediensteten aufgewandt wird; betont jedoch, dass die Einführung der ergebnisorientierten Haushaltsführung nicht nur für den Haushaltsplan des Organs insgesamt gelten, sondern auch die Festlegung von spezifischen, messbaren, erreichbaren, realistischen und zeitgebundenen Zielen (SMART) für die einzelnen Abteilungen und Referate und die Jahrespläne für die Personalpolitik umfassen sollte; begrüßt in dieser Hinsicht die Umsetzung des Grundsatzes der ergebnisorientierten Haushaltsführung seitens des Rechnungshofs in seiner täglichen Arbeit; |
5. |
erinnert den Rechnungshof daran, dass gemäß dem Gemeinsamen Konzept für die dezentralen Agenturen, das im Juli 2012 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Europäischen Kommission angenommen wurde (Ziffer 54), für die Prüfung der dezentralen Agenturen „weiterhin in vollem Umfang der Rechnungshof verantwortlich [ist], der für alle Verwaltungs- und Auftragsvergabeverfahren Sorge trägt“; fordert den Rechnungshof auf, Vorschläge im Hinblick auf die Lösung der Frage der Prüfung der Agenturen im Zusammenhang mit der laufenden Überarbeitung der Haushaltsordnung und der anschließenden Überarbeitung der Rahmenfinanzregelung vorzulegen; ist der Ansicht, dass diese Angelegenheit geklärt werden sollte, um jedweden unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für die dezentralen Agenturen zu verringern, ohne die Notwendigkeit der Arbeit des Rechnungshofs infrage zu stellen oder deren Wirksamkeit zu beeinträchtigen; |
6. |
stellt fest, dass die Reform des Rechnungshofs 2015 umgesetzt und vom Rechnungshof als Erfolg betrachtet wurde; sieht der Vorlage einer Halbzeitbewertung der Strategie des Rechnungshofs für den Zeitraum 2013–2017, einschließlich einer Analyse der Erfolge in Bezug auf die wichtigsten Ziele der Reform, erwartungsvoll entgegen; |
7. |
begrüßt den vom Rechnungshof in seinen Berichten dargelegten Ansatz des Mehrwerts für die Europäische Union; fordert, dass die Zusammenarbeit mit den anderen EU-Organen zur Ausarbeitung der Leistungsindikatoren und der Prioritäten für eine verantwortungsvolle Finanzsteuerung fortgesetzt wird; |
8. |
stellt fest, dass im Rahmen der Überarbeitung des Artikels 163 der Haushaltsordnung vorgesehen ist, dass „Sonderberichte innerhalb [von] 13 Monate[n] erarbeitet und angenommen werden“ (1); stellt fest, dass dieser Zeitrahmen im Jahr 2015 nicht eingehalten wurde; fordert den Rechnungshof nachdrücklich auf, diesen Zeitrahmen einzuhalten, ohne die Qualität der Berichte zu beeinträchtigen; fordert den Rechnungshof in dieser Hinsicht auf, die Empfehlungen seiner Sonderberichte dahingehend zu verbessern, dass diese noch gezielter sind; |
9. |
vertritt die Auffassung, dass den Sonderberichten des Rechnungshofs von den empfangenden Organen ein höherer Stellenwert eingeräumt werden sollte und einschlägige jährliche Berichte dazu ausgearbeitet werden sollten; hebt hervor, dass die Wirksamkeit der einzelnen Sonderberichte verbessert werden könnte, wenn diese zeitnah in spezifische Politikbereiche zusammengefasst würden und es dem Parlament so ermöglicht würde, außerhalb des Entlastungszyklus Ad-hoc-Berichte zu diesen Sonderberichten des Rechnungshofs zu erstellen; |
10. |
bedauert, dass der Rechnungshof entgegen der seit 2012 in den vom Parlament in den Entlastungsentschließungen wiederholt gestellten Forderungen bisher keinen Sonderbericht zu Interessenkonflikten in sämtlichen Agenturen, insbesondere in jenen, die mit Industriezweigen im Zusammenhang stehen, vorgelegt hat; fordert den Rechnungshof nachdrücklich auf, bis Ende Juni 2017 einen ersten Sonderbericht zu Interessenkonflikten und anschließend jährlich solche Sonderberichte auszuarbeiten und zu veröffentlichen; erachtet die Ausarbeitung jährlicher Berichte über Interessenkonflikte durch den Rechnungshof als unabdingbar für die Integrität der Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union sowie für die Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen den Agenturen der Union, insbesondere solchen mit Bezug zur Industrie, und Lobbyunternehmen; |
11. |
stellt fest, dass der Rechnungshof der interinstitutionellen Vereinbarung, gemäß derer das Personal über einen Zeitraum von fünf Jahren um 5 % abgebaut werden soll, entspricht; fordert, bis Juni 2017 darüber informiert zu werden, inwiefern diese Reduzierung mit den Neueinstellungen, die der Rechnungshof 2015 vorgenommen hat, im Einklang steht und wie hoch der Anteil der Neueinstellungen 2015 war; |
12. |
bedauert, dass bei den Mitgliedern des Rechnungshofs 2015 mit fünf Frauen gegenüber 23 Männern ein unausgewogenes Geschlechterverhältnis bestand und dass sich die Zahl der Frauen im Jahr 2016 auf drei verringert hat; stellt ferner fest, dass beim Rechnungshof ein anhaltendes unausgewogenens Geschlechterverhältnis in den höheren und mittleren Führungspositionen besteht (30,4 % Frauen im Vergleich zu 69,6 % Männern); fordert den Rechnungshof auf, das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen, insbesondere in Führungspositionen, zu fördern; fordert den Rechnungshof ferner auf, der Entlastungsbehörde über die ergriffenen Maßnahmen und über die in diesem Zusammenhang erzielten Ergebnisse Bericht zu erstatten, und zwar ohne dass es zu einer Beeinträchtigung hinsichtlich der Erfüllung seiner Aufgaben kommt; |
13. |
unterstreicht, dass die geografische Ausgewogenheit, namentlich ein proportionales Verhältnis zwischen Mitarbeitern einer bestimmten Staatsangehörigkeit und der Größe des betreffenden Mitgliedstaats, ein wichtiges Element der Personalverwaltung bleiben sollte, insbesondere hinsichtlich derjenigen Mitgliedstaaten, die der Union 2004 oder danach beigetreten sind; begrüßt, dass der Rechnungshof eine insgesamt ausgewogene Zusammensetzung an Beamten aus Mitgliedstaaten, die der Union vor 2004 beigetreten sind, und jenen, die dieser im Jahr 2004 oder danach beigetreten sind, erreicht hat; weist jedoch darauf hin, dass die Mitgliedstaaten, die der Union 2004 oder danach beigetreten sind, in den höheren Verwaltungsebenen und in Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert sind und dass hier noch Fortschritte zu erzielen sind; |
14. |
ist besorgt angesichts der hohen Anzahl an krankheitsbedingten Fehltagen des Personals; fordert den Rechnungshof auf, seine Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens gezielt darauf auszurichten, das Wohlergehen seines Personals sicherzustellen, um so seiner zentralen Aufgabe besser nachkommen zu können; |
15. |
weist auf die Methode des Rechnungshofs zur Berechnung der krankheitsbedingten Fehltage seines Personals hin; ist der Ansicht, dass diese Methode zur wirksamen Berechnung der krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht geeignet ist; fordert den Rechnungshof auf, wie andere Organe ein Berechnungssystem anzuwenden, das die Arbeitstage, an denen die Mitarbeiter jeweils abwesend sind, zur Grundlage hat; |
16. |
stellt fest, dass der Rechnungshof, hauptsächlich in Vorbereitung der Reform des Rechnungshofs, fünf Teambildungstage („Away Days“) organisiert hat, an denen (mit nur 107 Mitarbeitern) nur ein geringer Anteil des Personals teilgenommen hat; fordert den Rechnungshof auf, seine Maßnahmen im Bereich des Wohlergehens unter Teilnahme von so vielen Mitarbeitern wie möglich verstärkt auf die proaktive und positive Personalentwicklung auszurichten; |
17. |
weist auf den gestärkten ethischen Rahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie von Fehlverhalten seitens der Mitarbeiter und Mitglieder hin; fordert den Rechnungshof auf, dem Parlament über die Überarbeitung seiner internen Regelung zum Schutz vor Belästigung Bericht zu erstatten; |
18. |
fordert den Rechnungshof nachdrücklich auf, die Einreichung von Interessenerklärungen anstatt der Erklärungen über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts durchzusetzen, da gerade die Selbstbewertung einen Interessenkonflikt darstellen würde; ist der Auffassung, dass Interessenkonflikte von einem unabhängigen Dritten bewertet werden müssen; fordert den Rechnungshof auf, bis Juni 2017 über diese Änderungen Bericht zu erstatten und anzugeben, wer Interessenkonflikte überprüft; bekräftigt, dass Integrität und Transparenz, was das Vertrauen der Öffentlichkeit betrifft, entscheidende Faktoren sind; fordert den Rechnungshof auf, klare Regeln im Zusammenhang mit dem „Drehtüreffekt“ festzulegen und Maßnahmen zu ergreifen sowie abschreckende Sanktionen — etwa eine Kürzung der Ruhegehälter oder ein mindestens dreijähriges Verbot, in ähnlichen Einrichtungen zu arbeiten — einzuführen, um „Drehtüreffekten“ vorzubeugen; |
19. |
erinnert den Rechnungshof daran, dass die dezentralen EU-Agenturen Kodizes für gute Verwaltungspraxis annehmen müssen und aufgefordert werden, das Transparenzregister als Referenzinstrument für ihre Interaktion mit den entsprechenden Vertretern zu nutzen; |
20. |
fordert den Rechnungshof auf, der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenz-Register beizutreten; |
21. |
begrüßt die Schaffung des Transparenzportals auf der Website des Rechnungshofs sowie die Tatsache, dass der Rechnungshof bereits über Vorschriften über die Meldung von Missständen (Whistleblowing) verfügt; empfiehlt dem Rechnungshof, diese Vorschriften unter seinen Bediensteten zu verbreiten, damit sie dem gesamten Personal bekannt sind; fordert den Rechnungshof auf, bis Juni 2017 gegebenenfalls Einzelheiten über die Fälle der Meldung von Missständen aus dem Jahr 2015 und über deren Bearbeitung und Abschluss bereitzustellen; |
22. |
stellt fest, dass der Rechnungshof im Jahr 2015 im Besitz von drei Gebäuden — K1, K2 und K3 — war; fordert den Rechnungshof auf, die Planung der Modernisierungsarbeiten an diesen Gebäuden in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen und sicherzustellen, dass bei den Modernisierungsarbeiten im Bereich der Energieeffizienz die höchstmöglichen Standards umgesetzt werden; |
23. |
weist auf die in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht enthaltene Zusammenfassung der Gebäudepolitik des Rechnungshofs hin und fordert, dass hierzu künftig ausführlichere Informationen vorgelegt werden; |
24. |
weist auf den im Vergleich zum Jahr 2014 um fast 3 % höheren Umfang der Übersetzungsarbeit im Jahr 2015 hin; stellt fest, dass der Rechnungshof im Rahmen seiner Reform die Struktur der Direktion Übersetzung optimiert hat; fordert den Rechnungshof auf, zu verdeutlichen, inwiefern die Direktion Übersetzung ihre Arbeitsweise verbessert hat; |
25. |
weist auf die Verhandlungen zwischen dem Rechnungshof und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zur Prüfung der Möglichkeit einer Verwaltungsvereinbarung hin; fordert den Rechnungshof auf, über die Fortschritte bei den Verhandlungen in dieser Angelegenheit Bericht zu erstatten; |
26. |
fordert den Rechnungshof erneut auf, die Ergebnisse und Folgen abgeschlossener OLAF-Fälle, bei denen der Rechnungshof oder ein Bediensteter des Organs Gegenstand der Ermittlungen war, im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz in seine jährlichen Tätigkeitsberichte aufzunehmen; |
27. |
weist auf die Empfehlung der internen Auditstelle hin, eine sinnvollere Nutzung der Dienstfahrzeuge des Rechnungshofs zu erwägen; fordert den Rechnungshof auf, diese Angelegenheit in Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof der Europäischen Union in Angriff zu nehmen und das Parlament über die zur Rationalisierung der Verwaltung der Dienstfahrzeuge ergriffenen Maßnahmen zu informieren; |
28. |
würdigt die Anstrengungen und die vom Rechnungshof bei der Verringerung seines ökologischen Fußabdrucks erzielten Erfolge; stellt fest, dass der Rechnungshof 2013 das Projekt Gemeinschaftssystem für ein Umweltmanagement und eine Umweltbetriebsprüfung (EMAS) gestartet hat und damit auf eine EMAS-Zertifizierung bis Ende 2016 abzielt; begrüßt, dass der Rechnungshof am 13. November 2015 eine umweltpolitische Maßnahme angenommen hat, mit der er seine Teilnahme an einer hochwertigen Initiative für Umweltmanagement formalisiert hat; äußert sich besorgt über die Verzögerung der EMAS-Zertifizierung; |
29. |
betont, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit mit Universitäten in der Union im Hinblick auf die Einführung spezialisierter Kurse im Bereich Europäische Wirtschaftsprüfung auszubauen; fordert den Rechnungshof auf, das Parlament über den Verlauf und die Ergebnisse dieser künftigen intensivierten Zusammenarbeit auf dem Laufenden zu halten; |
30. |
fordert den Rechnungshof auf, Empfehlungen darüber ins Auge zu fassen, wie der Unionshaushalt, seine Funktionsweise und seine Aufgabe besser nach außen kommuniziert werden können und wie er den Unionsbürgern effektiver begreiflich gemacht werden kann. |
(1) Siehe Vorschlag der Kommission COM(2016) 605, Artikel 251 Absatz 1.