EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 27.6.2016
COM(2016) 419 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles 2020“) im Jahr 2015
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles 2020“) im Jahr 2015
1.Allgemeines
Das Programm „Pericles 2020“ ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Es ersetzt das Programm „Pericles“, das 2001 eingerichtet und 2002 bis 2013 durchgeführt wurde. Das Programm wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 geschaffen. Sein Anwendungsbereich wurde mit der Verordnung (EU) 2015/768 des Rates vom 11. Mai 2015 auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgeweitet. Die Programmlaufzeit wurde in der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 bis zum 31. Dezember 2020 festgelegt. Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Informationen über die Ergebnisse des Programms vor. Mit diesem zweiten Jahresbericht kommt die Kommission ihrer Verpflichtung für das Jahr 2015 nach.
2.Durchführung des Programms und Ergebnisse der Pericles-Maßnahmen im Jahr 2015
Die jährlichen Haushaltsmittel für die Durchführung des Programms „Pericles 2020“ im Jahr 2015 beliefen sich auf 1 024 800 EUR, die aus der Haushaltslinie 24 03 01 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2015 finanziert wurden. Im Jahr 2015 wurde ein Gesamtbetrag von 967 739,33 EUR gebunden.
Die Durchführung des Programms trug dem Engagement der Mitgliedstaaten für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung Rechnung. Dank der Beratungen über die Mehrjahresstrategie in den Sitzungen der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (Euro Counterfeiting Experts Group, ECEG) konnten 94,4 % der gesamten Mittelausstattung für das Jahr 2015 gebunden werden. Aufgrund der Art und der Zahl der 2015 eingegangenen Finanzhilfeanträge war es notwendig, 44 496 EUR von „Maßnahmen der Kommission“ auf Finanzhilfen zu übertragen.
2015 wurden im Rahmen des Programms zwölf Projekte finanziert: Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten hatten zwölf Anträge gestellt, von denen neun eine Finanzhilfe erhielten (gegenüber sechs im Jahr 2014). Zudem wurden drei Initiativen der Kommission finanziert (gegenüber vier im Jahr 2014). Zwei Maßnahmen wurden 2015 umgesetzt, zehn Maßnahmen wurden/werden 2016 durchgeführt.
Im Jahr 2015 stammten die Antragsteller im Rahmen des Programms aus fünf Mitgliedstaaten: Italien, Frankreich, Spanien, Deutschland und Kroatien. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die am stärksten von Fälschungen des Euro betroffenen Länder häufiger auf die Mittel des Programms „Pericles“ zurückgreifen. Aufgrund der späten Annahme der Verordnung (EU) 2015/768 des Rates ging nur ein Antrag auf Finanzhilfe aus nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten ein, und zwar aus Kroatien.
Abbildung I und II: Zahl der finanzierten Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten und Art der finanzierten Maßnahmen (Maßnahmen, für die 2015 Mittel gebunden wurden, siehe Anhang I)
Bei den Maßnahmen, für die im Jahr 2015 Mittel gebunden wurden, handelte es sich um sieben Seminare, eine fachliche Schulung (Workshop) und vier Personalaustauschmaßnahmen.
Diese Maßnahmen fanden nach Maßgabe der jeweiligen Erfordernisse zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU statt. Der regionale Ansatz des Programms „Pericles“ wurde seit dem Programmstart verstärkt, indem Maßnahmen auch in besonders sensiblen Regionen der Welt durchgeführt wurden. Programmschwerpunkte im Jahr 2015 waren Lateinamerika (zwei von Spanien organisierte Maßnahmen), Südosteuropa (von Kroatien, Italien und der Kommission organisierte Maßnahmen), der Mittelmeerraum (eine von Italien organisierte Maßnahme) und China (von Frankreich, Italien und der Kommission organisierte Maßnahmen).
Die Abbildungen III und IV geben einen Überblick über die Herkunft und den beruflichen Hintergrund der Teilnehmer am Programm „Pericles 2020“:
Abbildung III und IV: Herkunft und beruflicher Hintergrund der Teilnehmer (Maßnahmen, für die 2015 Mittel gebunden wurden, siehe Anhang I)
Etwa 618 Fachleute nehmen an Pericles-Maßnahmen teil, für die im Jahr 2015 Mittel gebunden wurden.
Die Teilnehmer kommen aus 59 Ländern, wobei die Mehrheit (65 %) aus Europa stammt: 41 % aus den Mitgliedstaaten und 24 % aus europäischen Drittländern. 14 % der Teilnehmer kommen aus Lateinamerika (vor allem aus Kolumbien und Peru) und 7 % aus dem Nahen Osten und Nordafrika. Hervorzuheben ist der Anstieg bei den Teilnehmern aus Asien auf 4 %, die ausschließlich aus China stammen.
Was den beruflichen Hintergrund der Teilnehmer betrifft, so gehören 53 % den Polizeikräften an. Dieser hohe Anteil ist darauf zurückzuführen, dass die Polizeibehörden eine führende Rolle bei der Bekämpfung der Eurofälschung spielen und Polizeibedienstete sowohl Ermittlungsaufgaben als auch technische Aufgaben wahrnehmen. Jedoch ist auch darauf hinzuweisen, dass die Diversifizierung zwischen den diversen anderen Teilnehmerkategorien (47 %) tendenziell zunimmt. Eine hohe Beteiligung war von Seiten der Zentralbanken (19 %) und eine wachsende Beteiligung von Seiten der Justiz- (10 %) und Zollbehörden (4 %) zu verzeichnen.
Die Durchführung des Programms erfüllt damit die Anforderung des fach- und länderübergreifenden Konzepts gemäß der Verordnung (EU) Nr. 331/2014.
3.
Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen, für die im Jahr 2015 Mittel gebunden wurden
Die Durchführung des Programms „Pericles 2020“ im Jahr 2015 zeigt einen weiterhin positiven Trend hin zu einer zunehmenden Diversifizierung des beruflichen Hintergrunds der Teilnehmer. Zu erwähnen ist insbesondere die wachsende Beteiligung der Justiz an fünf Maßnahmen sowie die zunehmende Beteiligung von Zollbehörden.
Mit dem Programm ist es gelungen, die starke regionale Zusammenarbeit im Jahr 2015 fortzuführen und auszuweiten: Mehrere Maßnahmen fanden in Lateinamerika, im Mittelmeerraum und in der Balkanregion statt und drei Maßnahmen wurden unter Beteiligung von Vertretern aus China durchgeführt. Darüber hinaus lässt sich anhand der Mittelbindung für das Pericles-Programm 2015 eine weitere Diversifizierung der Anmeldungen zuständiger nationaler Stellen in den Mitgliedstaaten erkennen; so hat etwa die Behörde „Der Polizeipräsident in Berlin, Landeskriminalamt“ erstmals Mittel aus dem Pericles-Programm beantragt.
Mehrere der Maßnahmen, die aus den 2015 für „Pericles 2020“ gebundenen Haushaltsmitteln unterstützt wurden, zielten auf eine Stärkung der multidisziplinären Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie und den Austausch von Fachwissen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten und Organen der EU einerseits und den zuständigen nationalen Behörden der Volksrepublik China andererseits ab. Im Januar 2016 fand die im Rahmen des Pericles-Programms finanzierte Konferenz „Sino European Cooperation in Combatting Counterfeiting of the Euro“ in Paris statt. Zudem waren an der im Rahmen von Pericles unterstützten Maßnahme der italienischen nationalen Zentralstelle chinesische Vertreter beteiligt. Eine weitere Maßnahme ist der „Pericles EU-China Workshop zum Schutz von Währungen“, der in Brüssel unter Beteiligung des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit abgehalten werden soll. Er zielt auf eine strukturiertere Zusammenarbeit in strategischen und operativen Fragen bei der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zwischen den Mitgliedstaaten, den EU-Organen und den zuständigen nationalen Behörden Chinas ab.
Die Kommission setzt die Reihe von Südosteuropa-Konferenzen mit der zwölften „Euro South East“-Konferenz im Oktober 2016 in Zagreb (Kroatien) fort. Diese Konferenzen haben entscheidend zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden in Südosteuropa beigetragen, zumal sich in der Region mehrere Brennpunkte für die mögliche Durchfuhr und Herstellung von gefälschten Euros befinden.
Die Kommission übermittelt die Ergebnisse der im Rahmen des Programms unterstützten Maßnahmen laufend an die Mitglieder der Sachverständigengruppe „Fälschung des Euro“ (ECEG). Im Jahr 2015 fanden drei ECEG-Sitzungen statt.
Das Programm weist ein hohes Maß an Kohärenz und Komplementarität mit anderen einschlägigen Programmen und Maßnahmen auf Ebene der Union auf, da es sich ausschließlich der Verhütung und Bekämpfung einer bestimmten Form der organisierten Kriminalität, nämlich der Fälschung des Euro, widmet. Es ist daher komplementär und kohärent mit dem Programm „Hercule III“ des OLAF zum Schutz der finanziellen Interessen der Union, und es weist ein hohes Maß an Komplementarität mit dem Fonds für die innere Sicherheit – Polizei der GD HOME auf, der die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität im Allgemeinen abdeckt.
4.
Durchführung von Pericles-Maßnahmen im Jahr 2015, für die 2014 im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ oder des Programms „Pericles“ Mittel gebunden wurden
2015 wurden zehn Pericles-Maßnahmen durchgeführt, für die 2014 im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ oder des Programms „Pericles“ Mittel gebunden worden waren. Fünf dieser Projekte stammten von zuständigen nationalen Behörden von EU-Mitgliedstaaten (Lettland, Italien und Frankreich) und fünf Projekte wurden von der Kommission eingeleitet. Die Projekte umfassten zwei Seminare, zwei Studien, zwei fachliche Schulungen, drei Personalaustauschmaßnahmen und die Aktualisierung des Handbuchs für die Bekämpfung der Fälschung des Euro. Besondere Schwerpunkte waren Südosteuropa und der Mittelmeerraum.
5.
Schlussfolgerung und Ausblick
Das Programm „Pericles 2020“ ist nach wie vor ein wichtiges und wirksames Instrument im Kampf gegen Geldfälschung. Dafür spricht auch die Beobachtung der Kommission, dass im Vergleich zu den Vorjahren im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ mehr kofinanzierte Maßnahmen gewährt wurden. Das Programm bildet die Grundlage für die Unterstützung von Studien, die Fortsetzung und Vertiefung der Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken zwischen allen Akteuren, die an der Bekämpfung der Euro-Fälschung beteiligt sind. Ausgehend von den Ergebnissen der Programmumsetzung und der fortlaufenden Analyse aufkommender Gefahren, die in der Sachverständigengruppe ECEG besprochen wurden, wurden für 2016 folgende Prioritäten festgelegt:
1.Unterstützung von Maßnahmen, die die Zusammenarbeit zwischen jenen Mitgliedstaaten verbessern sollen, die besonders stark von der Herstellung und Verbreitung von Fälschungen betroffen sind;
2.Förderung der Zusammenarbeit mit den Behörden von Drittländern, in denen mutmaßlich oder nachweislich Euro-Fälschungen hergestellt werden;
3.Erhaltung eines effizienten Rahmens für den Schutz des Euro in Südosteuropa;
4.neue Entwicklungen: Sicherheitsmerkmale oder Authentifizierungsverfahren, die Verbreitung von Fälschungen und Ausgangsmaterial im Internet und die Beteiligung der Zollbehörden der Mitgliedstaaten an der Bekämpfung von Geldfälschung.