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Document 52016BP1538

Entschließung (EU) 2016/1538 des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2014 sind

ABl. L 246 vom 14.9.2016, p. 291–292 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2016/1538/oj

14.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/291


ENTSCHLIEßUNG (EU) 2016/1538 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 28. April 2016

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2014 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2014,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0105/2016),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“) für das Haushaltsjahr 2014 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 15 675 036 EUR belief, was einem Rückgang um 3,88 % gegenüber 2013 entspricht; in der Erwägung, dass 93,4 % der Haushaltsmittel der Beobachtungsstelle aus dem Haushalt der Union stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2014 (nachstehend „der Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2014 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Transaktionen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013

1.

erkennt an, dass die Beobachtungsstelle Maßnahmen ergriffen hat, um den Anpassungsbedarf der technischen Spezifikationen von Ausschreibungen weiter zu reduzieren und eine effizientere Unterrichtung aller Beteiligten über sämtliche erforderlichen Anpassungen sicherzustellen, was durch die Veröffentlichung präziserer Bekanntmachungen auf ihrer Website erreicht werden kann;

2.

begrüßt, dass im Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Beobachtungsstelle detaillierte Informationen über die Korrekturmaßnahmen enthalten sind, die von der Beobachtungsstelle aufgrund der Bemerkungen und Empfehlungen des Rechnungshofs, der Haushaltsbehörde und des Internen Auditdienstes der Kommission (IAS) ergriffen wurden; nimmt die Bemühungen der Beobachtungsstelle zur Kenntnis, die Prüfempfehlungen des Rechnungshofs und des IAS zu befolgen, um ihre Verwaltungssysteme und ihre Systeme zur internen Kontrolle zu verbessern;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

3.

stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2014 eine Vollzugsquote von 99,62 % bewirkt haben und dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 94,93 % betrug, was gegenüber 2013 ein leichter Rückgang um 2,78 % ist; stellt zufrieden fest, dass die hohe Gesamtsumme der gebundenen Mittel darauf hindeutet, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen;

Mittelbindungen und Übertragungen

4.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Quote der auf 2015 übertragenen Mittelbindungen bei Titel II (Verwaltungsausgaben) bei 26 % (673 534 EUR) lag; erkennt an, dass diese Mittelübertragungen in erster Linie auf die beschleunigte Umsetzung der mehrjährigen Strategie der Beobachtungsstelle für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie auf die Mittel zurückzuführen sind, die ursprünglich für Gehaltserhöhungen veranschlagt, im Anschluss an ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union jedoch nicht benötigt wurden;

5.

begrüßt die beschleunigte Umsetzung der IKT-Strategie, fordert die Beobachtungsstelle jedoch auf, den Umfang der auf das folgende Jahr zu übertragenen gebundenen Mittel in Zukunft so gering wie möglich zu halten;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

6.

nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der Beobachtungsstelle gemäß der überprüften Strategie der Beobachtungsstelle zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten 2015 die Muster billigte, die zur Veröffentlichung der Interessenerklärungen verwendet werden sollen;

7.

erkennt an, dass die Beobachtungsstelle die Interessenerklärungen der Mitglieder ihres Verwaltungsrates veröffentlicht hat; weist jedoch darauf hin, dass die Interessenerklärungen des Direktors und des höheren Managements der Beobachtungsstelle nicht öffentlich zugänglich sind; fordert die Beobachtungsstelle auf, diese Erklärungen unverzüglich zu veröffentlichen;

8.

erinnert die Beobachtungsstelle daran, dass sie gemäß Artikel 22c des Statuts der Beamten der Europäischen Union, der am 1. Januar 2014 in Kraft trat, verbindliche interne Vorschriften zum Schutz von Informanten erlassen muss; fordert die Beobachtungsstelle ferner auf, klare Regeln zur Bekämpfung des „Drehtüreffekts“ festzulegen;

Interne Kontrollen

9.

stellt fest, dass 2013 ein umfassendes Dokument ausgearbeitet wurde, in dem der Stand der Umsetzung der Normen der Beobachtungsstelle für die interne Kontrolle (ICS) überprüft und dargelegt wird, und dass dieses Dokument im Laufe des Jahres 2014 überarbeitet wurde; stellt fest, dass die Umsetzung der ICS in den folgenden drei Bereichen verbesserungsfähig ist: Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, IT-Governance im Zusammenhang mit Projektmanagement und Leistungsüberwachung mittels wesentlicher Leistungsindikatoren; erkennt an, dass die Beobachtungsstelle mit Blick auf die Risikobewältigung kontinuierlich Maßnahmen zur Minderung von Risiken ergriffen hat;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass der Schwerpunkt der Beobachtungsstelle vor allem auf der Bewältigung der Risiken lag, die im IKT-Teil ihres Risikoregisters aufgeführt waren und insbesondere die Bereiche Sicherheit, Projektmanagement und Verwaltung betrafen;

Interne Prüfung

11.

entnimmt den Angaben der Beobachtungsstelle, dass alle im Rahmen der Prüfung des IAS aus dem Jahr 2008 formulierten Empfehlungen abgeschlossen werden konnten; stellt fest, dass die Umsetzung zweier Empfehlungen des IAS aus dem Jahr 2011 noch nicht offiziell abgeschlossen, aber bereits weit fortgeschritten ist; weist ferner darauf hin, dass im Zuge der IAS-Prüfung bezüglich der Haushaltskontrolle aus dem Jahr 2013 drei zentrale Empfehlungen formuliert wurden, von denen zwei bereits umgesetzt wurden, und eine Empfehlung, die die Aufstellung des Haushaltsplans betrifft, im Jahr 2015 vollständig umgesetzt werden soll;

Sonstige Bemerkungen

12.

weist darauf hin, dass sich die Beobachtungsstelle weiterhin darum bemüht, eine geeignete Lösung für das Gebäude „Cais do Sodré — Relógio“ zu finden, das zum Teil leer steht; erkennt an, dass zwei Parteien unlängst Interesse daran bekundet haben, die leer stehenden Teile des Gebäudes zur Untermiete zu nutzen; erkennt ferner an, dass die Beobachtungsstelle derzeit mit der Hafenbehörde von Lissabon, dem Eigentümer des Gebäudes, über einen Mietnachlass verhandelt; fordert die Beobachtungsstelle auf, die Entlastungsbehörde diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten;

13.

fordert die Beobachtungsstelle auf, ihre Verfahren und Praktiken, die auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union ausgerichtet sind, zu stärken und aktiv zu einem ergebnisorientierten Entlastungsverfahren beizutragen;

14.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 28. April 2016 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.


(1)  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2016)0159 (siehe Seite 447 dieses Amtsblatts).


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