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Document 52016AE5518

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung“ (COM(2016) 597 final — 2016/0276 (COD))

    ABl. C 75 vom 10.3.2017, p. 57–62 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.3.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 75/57


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung“

    (COM(2016) 597 final — 2016/0276 (COD))

    (2017/C 075/11)

    Berichterstatter:

    Alberto MAZZOLA

    Befassung

    Rat der Europäischen Union 26.9.2016 und Europäisches Parlament 3.10.2016

    Rechtsgrundlage

    Artikel 172, 173, 175 und 182 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    Zuständige Fachgruppe

    Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

    Annahme in der Fachgruppe

    29.11.2016

    Verabschiedung auf der Plenartagung

    15.12.2016

    Plenartagung Nr.

    521

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    172/0/3

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschaft- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt nachdrücklich die Initiative der Kommission, die Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zu verlängern und seine finanzielle Ausstattung aufzustocken. Er unterstützt den Zweck und die Bedeutung des Fonds für die Gewährleistung von Stabilität und Sicherheit für Anleger und Projektträger. Der Ausschuss befürwortet auch die Laufzeitverlängerung und die Mittelaufstockung des EFSI in noch längerfristiger Perspektive im Hinblick auf eine systematische und kontinuierliche Intervention.

    1.2.

    Der EWSA begrüßt die im ersten Jahr seit Bestehen des EFSI erzielten positiven Ergebnisse, wobei sofort ein den Erwartungen entsprechender Investitionswert mobilisiert werden konnte, und betrachtet insbesondere das „KMU-Finanzierungsfenster“ als einen Erfolg. Die Binnenmarktbeobachtungsstelle des Ausschusses sollte eine ständige Beobachtung der Nutzung des EFSI für KMU unter Verwendung von Wirkungsindikatoren durchführen.

    1.3.

    Nach Ansicht des Ausschusses sollte der EFSI 2.0 eine immer stärkere Beteiligung von privatem Kapital anstreben, die über die im ersten Jahr erreichten 62 % hinausgehen sollte. In diesem Zusammenhang schlägt der Ausschuss vor, eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf weitere Bereiche der Finanzbranche über die Banken hinaus wie Anleihemärkte sowie Versicherungs- und Pensionsfonds gründlich zu erwägen. Europäische und internationale Versicherungs- und Pensionsfonds könnten bei Investitionen eine zentrale Rolle spielen.

    1.4.

    Der EWSA unterstreicht, dass die dezidierte Marktorientierung beibehalten, die beschäftigungs- und sozialpolitische Wirkung des EFSI eingehend geprüft und der Aspekt der Zusätzlichkeit des EFSI in Bezug auf andere EU-Instrumente und normale Aktivitäten der EBI gestärkt werden muss. Er bedauert, dass mit dem EFSI nicht gewährleistet wird, dass Mittel in den Ländern mit dem größten Bedarf investiert werden. Er fordert, eine geografisch ausgewogene Verteilung der EFSI-Mittel über die gesamte EU sicherzustellen. Dabei ist der gesamtwirtschaftlichen Tätigkeit eines jeden Staates, der Schaffung neuer Arbeitsplätze und dem nachfrage- und marktorientierten Charakter der Initiative — ohne vorab festgelegte Quoten und mit ausreichend Flexibilität in Bezug auf die Interventionsbereiche — Rechnung zu tragen.

    1.5.

    Nach Auffassung des Ausschusses sollten sich die Interventionen des EFSI 2.0 auf zukunftsträchtige Bereiche wie Industrie 4.0, intelligente Energie-, Daten- und Verkehrsinfrastrukturnetze und Umweltschutz sowie auf grenzüberschreitende Projekte einschließlich europäische Großprojekte in Bereichen mit dem höchsten wirtschaftlichen BIP-Multiplikatoren auf der Grundlage der Höhe des Investitionspotenzials konzentrieren, ohne dabei die Landwirtschaft aus den Augen zu verlieren. Ziel ist es, eine umfassende Wirkung in puncto Wachstum und Beschäftigung zu erzielen und eine Öffnung anderer EU-Fonds zu ermöglichen. Dies betrifft auch doppelt einsetzbare Technologien im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und eine entsprechende Änderung der Liste der von den EIB-Mitteln ausgeschlossenen Branchen.

    1.6.

    Der EWSA empfiehlt die Stärkung der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH), die ihre Aktivitäten in den verschiedenen Ländern ausbauen und insbesondere in den am stärksten benachteiligten Regionen eine proaktive Rolle übernehmen, die Rolle der nationalen Förderbanken stärken und die Schaffung territorialer Unterstützungsplattformen anregen sollte. Es sollte auch die Möglichkeit erwogen werden, die Struktur- und Investitionsfonds nahtlos und ohne bürokratische Hindernisse zur Kofinanzierung von EFSI-Vorhaben heranzuziehen und einen besseren Dialog mit den lokalen und regionalen Behörden sicherzustellen.

    1.7.

    Der EWSA fordert eine Stärkung der sozialen Dimension des EFSI durch einen Einsatz für Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen, die Entwicklung der Kreativ- und Kulturwirtschaft, Innovation im Gesundheitswesen und in der Medizin sowie für Infrastrukturen in den Bereichen Sozialfürsorge, sozialer Wohnungsbau und Kinderbetreuung, Tourismus und Umweltschutz. Die Investitionsoffensive für Europa sollte die auf der COP 21 eingegangenen Verpflichtungen ganz klar unterstützen.

    1.8.

    Der EWSA empfiehlt, den Bekanntheitsgrad der EFSI-Finanzierungen mithilfe einer großen Informationskampagne überall vor Ort in der Union zu erhöhen. Dafür soll ein EFSI-Logo eingeführt werden, mit dem alle — insbesondere für KMU — finanzierten Initiativen gekennzeichnet werden, und der Dialog mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist zu verstärken.

    1.9.

    Angesichts der Bedeutung des Erfolges des EFSI für die Zivilgesellschaft und das Image Europas fordert der Ausschuss, regelmäßig konsultiert zu werden, damit er Informationsberichte über die Finanz- und Investitionstätigkeiten und die Verwendung des Garantiefonds vorlegt. Besondere Aufmerksamkeit wird der Schaffung von Arbeitsplätzen, den Umweltauswirkungen sowie der durch unabhängige Sachverständige vorgenommenen Evaluierung der Anwendung der EFSI-Verordnung und der Veränderungen zukommen. Dabei sollen eindeutige sozioökonomische und ökologische Indikatoren eingesetzt und die Zusätzlichkeit dieser Initiative klargestellt werden.

    1.10.

    Mit Blick auf die vielfältigen positiven Auswirkungen sozialer Investitionen, insbesondere auf den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Finanzen, ist der EWSA der Auffassung, dass genauer geprüft werden sollte, wie der „Juncker-Plan 2“ mit den Zielen des Sozialinvestitionspakets verknüpft werden kann.

    2.   Entwicklungsrahmen des EFSI und aktueller Stand

    2.1.

    Am 28. Juni 2016 kam der Europäische Rat zu folgender Schlussfolgerung: „Die Investitionsoffensive für Europa und insbesondere der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) haben bereits konkrete Ergebnisse erbracht und sind ein wichtiger Schritt und Beitrag zur Mobilisierung von Privatinvestitionen, während gleichzeitig knappe Haushaltsmittel intelligent eingesetzt werden.“

    2.2.

    Seit der Vorstellung der Investitionsoffensive für Europa im November 2014 begann das Vertrauen in Wirtschaft und Wachstum teilweise zurückzukehren. Gleichwohl sind immer noch 22 Mio. Menschen arbeitslos, die Investitionen sind um 15 % niedriger als vor der Krise im Jahr 2008, und zusätzliche Investitionen von 300 Mrd. EUR jährlich sind nötig, um den Vorkrisenstand wieder zu erreichen. Im vierten Jahr in Folge verzeichnet die EU mit einem Wachstum des BIP von 2 % in 2015 eine moderate Erholung: Wenngleich größere Investitionsvorhaben nicht unmittelbar makroökonomische Auswirkungen haben können, zeitigt das entschlossene Engagement im Rahmen der Investitionsoffensive bereits greifbare Ergebnisse.

    2.3.

    Im ersten Jahr der Umsetzung des EFSI hat sich der ursprüngliche Plan als solide erwiesen: Der von der EIB-Gruppe umgesetzte und mitfinanzierte Fonds ist auf dem besten Weg, die anvisierte Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR für zusätzliche Investitionen in die Realwirtschaft bis Mitte 2018 zu erreichen. Die in diesem ersten Jahr genehmigten Projekte beliefen sich auf über 115 Mrd. EUR, wovon 62 % von privaten Anlegern stammen. Am 15. November 2016 lag dieser Wert bei 154 Mrd. EUR bzw. 49 % des erwarteten Gesamtvolumens (1).

    2.4.

    Die Annahme am Markt erfolgte bezüglich des KMU-Finanzierungsfensters besonders rasch, die Ergebnisse des EFSI überstiegen die Erwartungen bei Weitem: Deshalb wurde das Finanzierungsfenster im Juli 2016 im Rahmen der geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/1017 um 500 Mio. EUR aufgestockt. Am Ende des ersten Jahres waren KMU über 47 Mrd. EUR gewährt worden — das sind 64 % des für den gesamten Dreijahreszeitraum ursprünglich erwarteten Volumens.

    2.5.

    Der EFSI ist eine gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission und der Europäischen Investitionsbank, indes mit eigener Verwaltungsstruktur. Er hilft auch bei der Finanzierung von Innovations- und Infrastrukturprojekten in zahlreichen Bereichen (Stand 15. November 2016): Forschung und Entwicklung (20 %), Energie (22 %), Digitalisierung (12 %), Verkehr (7 %), umweltschonende und effiziente Ressourcennutzung (4 %) und soziale Infrastrukturen (4 %).

    2.6.

    Der Ausschuss begrüßte den Start einer Investitionsoffensive für Europa und würdigte „die Akzentverschiebung weg von Sparmaßnahmen und Haushaltskonsolidierung“. Er betonte, dass „die Investitionsoffensive ein Schritt in die richtige Richtung ist. Gleichwohl stellen sich einige ernsthafte Bedenken in Bezug auf: seinen Umfang angesichts des enormen Investitionsbedarfs in Europa, die Höhe der erwarteten Hebelwirkung, den potenziellen Fluss geeigneter Investitionsprojekte, die Einbeziehung von KMU — wobei besonderes Augenmerk den Kleinst- und Kleinunternehmen gilt — und den Zeitplan der Offensive“ (2). Allerdings bedauert der EWSA, dass beim EFSI nicht gewährleistet ist, dass die Mittel in den Ländern investiert werden, die den größten Bedarf haben, Mitgliedstaaten, gegen die ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits im Rahmen der korrektiven Komponente des Stabilitätspakts eingeleitet wurde, können die vorgesehene Flexibilität nicht nutzen (Ecofin 2012 und Ecofin 2014).

    2.7.

    Der Ausschuss stützt sich auf die größtenteils positiven Erfahrungen und Standpunkte der Vertreter der Sozialpartner und der organisierten Zivilgesellschaft, die auf der Anhörung am 10. November 2016 zur Sprache kamen.

    3.   Die Vorschläge der Kommission

    3.1.

    Die Kommission schlägt vor, die Laufzeit des EFSI um zwei weitere Jahre — bis 2020 — zu verlängern und die EU-Garantie von 16 Mrd. EUR auf 26 Mrd. EUR und den EIB-Beitrag von 5 Mrd. EUR auf 7,5 Mrd. EUR anzuheben mit dem Ziel, Investitionen von ca. 500 Mrd. EUR während der Laufzeit zu mobilisieren. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission eine Erhöhung des Garantiefonds um 1,1 Mrd. EUR auf 9,1 Mrd. EUR vor. Diese Anhebung soll vorwiegend mit Mitteln der Fazilität „Connecting Europe“ und Einkünften der EIB aus Geschäften im Zusammenhang mit dem EFSI finanziert werden.

    3.2.

    Die mehrjährigen strategischen Ziele von EFSI 2.0 zur Unterstützung wachstumsfördernder Investitionen im Einklang mit den Prioritäten des EU-Haushalts betreffen folgende prioritäre Bereiche:

    strategische Infrastrukturen (Investitionen in die digitale Wirtschaft und im Energiebereich im Einklang mit der EU-Politik);

    Verkehrsinfrastruktur in Industriezentren, Umwelt, Bildung sowie Forschung und Innovation;

    Investitionen zur Steigerung der Beschäftigung, insbesondere durch Bereitstellung von Finanzierungen für KMU und Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen;

    Humanressourcen, Kultur und Gesundheit.

    3.3.

    Laut Europäischer Kommission soll es die Initiative der EIB und dem EFSI ermöglichen, Finanzierungen und Investitionen mit einem höheren Finanzvolumen zu tätigen und — im Falle der EIB — dank der bereitgestellten EU-Garantie risikoreichere, aber dennoch wirtschaftlich tragfähige Projekte zu fördern. Es dürfte ein Multiplikatoreffekt erzielt werden, dank dem mit jedem im Rahmen dieser Initiative garantierten Euro Projektinvestitionen in Höhe von etwa 15 EUR generiert werden können — im Gesamtvolumen von mindestens 500 Mrd. EUR bis zum Ende des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens.

    3.4.

    Die maßgeblichen von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen an der Verordnung (EU) 2015/1017 betreffen folgende Aspekte:

    Steigerung der Zusätzlichkeit der Projekte einschließlich grenzüberschreitender Infrastrukturvorhaben und damit verbundener Dienstleistungen, die ausdrücklich das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllen;

    stärkere Verbreitung des EFSI in weniger entwickelten Regionen und/oder Übergangsregionen und einfachere Kombination der ESIF-Mittel mit anderen Quellen wie Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“;

    Unterstützung weniger entwickelter Regionen und Übergangsregionen mittels einer ausdrücklichen Bezugnahme auf alle Industriezweige, die ansonsten nicht von den allgemeinen Zielen erfasst werden;

    stärkere Ausrichtung des EFSI auf Projekte zur Verwirklichung der Ziele der COP 21 und der klimapolitischen Prioritäten;

    Möglichkeit, verteidigungsbezogene Investitionsvorhaben aufgrund ihres erheblichen wirtschaftlichen Multiplikatoreffekts im Rahmen des EFSI zu berücksichtigen;

    Förderung der Ziele der sektoralen und geografischen Diversifizierung des EFSI bei gleichzeitiger Wahrung der Marktorientierung;

    mehr Transparenz im Steuerungsprozess des EFSI.

    4.   Allgemeine Bemerkungen

    4.1.

    Der EWSA begrüßt und unterstützt nachdrücklich die Initiative der Kommission, die Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zu verlängern und seine finanzielle Ausstattung aufzustocken. Er unterstützt den Zweck und die Bedeutung des Fonds für die Gewährleistung von Stabilität und Sicherheit für Anleger und Projektträger. Der Ausschuss bekräftigt seinen bereits früher geäußerten Standpunkt (3) bezüglich der Notwendigkeit eines europäischen Plans für mehr Wachstum und Beschäftigung, der einen ambitionierteren EFSI mit anderen Wachstumsprogrammen der Union, insbesondere Horizont 2020, die Fazilität „Connecting Europe“ und die Strukturfonds kombiniert. Der EWSA unterstützt die Heranziehung anderer EU-Fonds zur finanziellen Unterstützung der Investitionsgarantie für die spezifischen Sektoren.

    4.2.

    Diese Förderprogramme wie auch die öffentliche Investitionen sollten beibehalten werden und dürfen aufgrund ihrer Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung und ihres Umfangs nicht ihrer Spezifizität beraubt werden.

    4.3.

    Der EWSA begrüßt die im ersten Jahr seit Bestehen des EFSI erzielten positiven Ergebnisse — die Investitionen im veranschlagten Umfang konnten sofort mobilisiert werden, wobei eine genauere qualitative und quantitative Analyse noch aussteht — und betrachtet das „KMU-Finanzierungsfenster“ als Erfolg. Die vom Ausschuss geäußerten Erwartungen (4) hinsichtlich der Rolle des EFSI für die Risikokapitalfinanzierung und die Notwendigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum von Unternehmen, insbesondere von KMU zu finanzieren, werden erfüllt.

    4.4.

    Nach Auffassung des Ausschusses hängt der Erfolg des EFSI für KMU zum Teil mit den anhaltenden Problemen beim Transfermechanismus zusammen, über den die Banken Finanzmittel an die Unternehmen weiterreichen sollen. Vor diesem Hintergrund sollte die Binnenmarktbeobachtungsstelle des EWSA die Nutzung des EFSI für KMU kontinuierlich beobachten und dabei Wirkungsindikatoren einsetzen.

    4.5.

    Nach Ansicht des Ausschusses sollte der EFSI 2.0 eine immer stärkere Beteiligung von privatem Kapital anstreben und möglichst über die im ersten Jahr erreichten 62 % hinausgehen. In diesem Zusammenhang schlägt der Ausschuss vor, eine vorsichtige Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf weitere Bereiche des Finanzsektors über die Banken hinaus zu erwägen: Finanzbranchen, Anleihemärkte sowie Versicherungs- und Pensionsfonds (5). Der Ausschuss teilt die Ansicht, dass ein zusätzlicher, in erster Linie auf die Mobilisierung privater Investitionen ausgerichteter Fonds gebraucht wird. Auf europäischer Ebene verwalten die institutionellen Anleger Vermögenswerte im Wert von 13 500 Mrd. EUR (6), von denen weniger als 1 % auf Infrastrukturinvestitionen entfallen.

    4.6.

    Der EWSA fordert die Organe der Europäischen Union auf zu prüfen, ob Mitgliedstaaten, die sich in einer schwierigen Lage befinden, mehr Flexibilität eingeräumt werden kann, damit sie ihre öffentlichen Investitionen erhöhen und über den EFSI Infrastruktur und Forschung, hochwertige Bildung, Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung und soziale Dienstleistungen finanzieren können.

    4.6.1.

    Eine Ausweitung dieser Mittel erfordert eine Änderung der Vorschriften für den Kapitalbinnenmarkt wie etwa der Solvabilität-II-Richtlinie, die Infrastrukturinvestitionen durch europäische Versicherungs- und Pensionsfonds behindern. In Kanada beispielsweise erreicht der Infrastrukturinvestitionsanteil dieser Fonds — einschließlich in europäische Infrastruktur — 15 % des verwalteten Vermögens. Eine durch die Fazilität „Connecting Europe“, die EIB und Versicherungsfonds finanzierte Plattform könnte diese Probleme lindern und die ordnungsgemäße Verwendung dieser Mittel sicherstellen.

    4.7.

    Nach Ansicht des Ausschusses ist es für den Erfolg von EFSI 2.0 wichtig, dass die Marktorientiertheit beibehalten wird und dass die Zusätzlichkeit von EFSI gegenüber anderen EU-Instrumenten und der Hauptaktivität der EIB gestärkt werden: Die einzelnen Projekte sollten nicht nur mit den Maßnahmen der EU-Politik im Einklang stehen, sondern auch anhand ihrer eigenen Leistungen und erwarteten wirtschaftlichen Ergebnisse beurteilt werden.

    4.8.

    Der EWSA teilt die Auffassung, dass die Zusätzlichkeit der aus dem EFSI finanzierten Projekte gestärkt werden sollte, um so die Bankfähigkeit/Finanzierbarkeit riskanterer Vorhaben zu verbessern. Darüber hinaus müssen die Zulassungskriterien die Auflage enthalten, dass mit den geförderten Projekten Marktversagen und suboptimale Investitionssituationen bewältigt werden. Grenzüberschreitende Infrastrukturvorhaben und damit verbundene Dienstleistungen sollten ausdrücklich als Projekte angesehen werden, die die Anforderung der Zusätzlichkeit von sich aus erfüllen, damit die Investitionsoffensive Europas Wirtschaft wirksam ankurbeln und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt fördern kann.

    4.9.

    Der EWSA fordert nachdrücklich eine stärkere Nutzung des EFSI in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen, Entwicklung der Kreativ- und Kulturwirtschaft, Gesundheitswesen und soziale und touristische Infrastrukturen.

    4.10.

    Nach Auffassung des Ausschusses muss der EFSI stärker auf eine geografisch ausgewogene Verteilung der Mittel in der gesamten EU ausgerichtet werden, wobei der gesamtwirtschaftlichen Tätigkeit eines jeden Staates und dem nachfrage- und marktorientierten Charakter der Initiative — ohne vorab festgelegte Quoten und mit ausreichend Flexibilität in Bezug auf die Zuweisung der Mittel auf die verschiedenen Sektoren — Rechnung zu tragen ist. Der EWSA teilt die Auffassung, dass es sinnvoll ist, die europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH) zu stärken, damit sie die ihre Aktivitäten in den verschiedenen Ländern ausbaut. Er unterstützt auch die Möglichkeit, die Struktur- und Investitionsfonds nahtlos und unbürokratisch zur Kofinanzierung von EFSI-Vorhaben zu nutzen.

    4.10.1.

    Die Rolle der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH) und der nationalen Förderbanken sollte ausgebaut werden, um nicht nur auf lokaler Ebene in der gesamten EU eine gezieltere technische Unterstützung anzubieten, sondern auch eine bessere Kommunikation zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und dem EFSI 2.0 sicherzustellen.

    4.10.2.

    Den nationalen Förderbanken kommt ebenfalls eine grundlegende Rolle für den Erfolg des EFSI zu. Die EU und die nationalen Regierungen haben über den EFSI Projekte auf der grünen Wiese und auf Industriebrachen unterstützt, die sonst nicht finanziell tragfähig wären, und sollten diese Unterstützung auch in Zukunft beibehalten und ausbauen. Dies gilt vor allem für Projekte mit nicht quantifizierbarem Nutzungs-/Nachfrage-Risiko. Dieses Risiko könnte durch die teilweise Inanspruchnahme der von nationalen Förderbanken gewährten Garantien gemindert werden, wodurch in vielen Fällen ein nicht marktfähiges Geschäft für institutionelle Anleger marktfähig würde.

    4.11.

    Der EWSA stimmt dem Vorschlag zu, die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bei der Berechnung des Haushaltsdefizits auszuklammern, und spricht sich dafür aus, dieses Prinzip auch auf andere Investitionsprogramme auszuweiten, z. B. in Form einer umfassenden Goldenen Regel für strategische öffentliche Investitionen.

    4.12.

    Im Hinblick auf das Ziel, europäische Investitionen zu fördern und zugleich ausländische Investitionen anzuziehen (7) (wobei in der Verordnung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen) und den Multiplikatoreffekt von 15 Euro Investition für jeden Euro Garantie zu erreichen, ist nach Auffassung des Ausschusses nicht nur die Ankurbelung der Wirtschaft und des Wachstums in Europa notwendig. Ebenso muss der Beitrag des EFSI auch dadurch ergänzt werden, dass die volle Umsetzung der dritten Säule der Investitionsoffensive mittels Durchführung von Strukturreformen und Abbau von Investitionshemmnissen beschleunigt wird.

    4.13.

    Der EWSA empfiehlt, dass die Sichtbarkeit der EFSI-Finanzierung durch eine umfassende Informationskampagne vor Ort und durch die Kennzeichnung aller Finanzierungsverträge mit EFSI-Förderung, insbesondere im Fall von KMU, mit einem entsprechenden Logo zu verbessern. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Überwachung der Finanzierungen und Investitionen und der Funktionsweise des Garantiefonds für die von ihm vertretene Zivilgesellschaft in ihrer Gesamtheit sowie für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von Belang ist. Gleiches gilt für die durch unabhängige Sachverständige vorgenommene Evaluierung der Anwendung der EFSI-Verordnung und der diesbezüglichen Änderungen. Der EWSA fordert daher, dass solche Berichte nicht nur dem Parlament und dem Rat, sondern auch dem EWSA und dem AdR übermittelt werden.

    5.   Besondere Bemerkungen

    5.1.

    In Bezug auf die Schwerpunktbereiche sollte der EFSI 2.0 eine ausgewogene und flexible Finanzierung in Abhängigkeit vom Umfang der potenziellen Investitionen ermöglichen, und zwar für die verschiedenen Sektoren der Wirtschaft und insbesondere für die Bereiche Energie und Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und COP-21-Ziele, nachhaltige Verkehrs- und grenzübergreifende Netze, aber auch für die Landwirtschaft, Bioökonomie, das verarbeitende Gewerbe und Dienstleistungen in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen, um eine maximale beschäftigungspolitische Wirkung zu erzielen. Dies betrifft auch doppelt einsetzbare Technologien im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie und die Unterstützung für die Einführung einer einheitlichen, soliden und klarer definierten technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) mit einer „stärkeren Koordinierung und gemeinsamen Planung im Hinblick auf die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsunion“ (8).

    5.1.1.

    Der Ausschuss empfiehlt insbesondere die Förderung der Digitalisierung in der verarbeitenden Industrie (Industrie 4.0) sowie der sicheren und einheitlichen Entwicklung von Cloud-Netzen und Datenzentren.

    5.2.

    Hinsichtlich der EFSI-Leitungsstruktur hält es der EWSA für sinnvoll, wenn die Vertreter von der Europäischen Kommission — mit Ausnahme der GD ECFIN und der EIB — im Lenkungsrat rotieren, um auch Vertreter der Generaldirektionen in Bereichen wie Verkehr, Digitalisierung und Umwelt einzubeziehen und so eine ausgewogene Finanzierung in allen Sektoren zu fördern. Der Investitionsausschuss, der darüber entscheidet, welche Projekte mit der EU-Garantie gefördert werden, muss ebenfalls völlig unabhängig arbeiten und transparente Beschlüsse fassen ohne Einmischung seitens der EIB, der Europäischen Kommission oder anderer öffentlicher oder privater Akteure. Er sollte um Branchenexperten erweitert werden, die Fachwissen über die Situation der von der Fördermaßnahme betroffenen lokalen Märkte beisteuern können.

    5.3.

    Die Mittelausstattung des EFSI ist weitaus größer als die anderer EU-Programme, was Investitionen in europäische Großprojekte mit einem Umfang von über 10 Mrd. EUR ermöglicht, die zum Großteil mit privatem Kapital finanziert werden (9). Im Hinblick auf die Umsetzung dieser Projekte sollte die proaktive Rolle der Kommission nach Dafürhalten des Ausschusses gestärkt werden, damit sie den gemeinsamen Start mehrerer EU- Programme unterstützen und den erforderlichen Regulierungsrahmen festlegen kann, was insbesondere für die Bereiche Verkehr, Energie und IKT- Netze gilt, wo die wirtschaftlichen BIP- Multiplikatoren am höchsten sind.

    5.4.

    Nach Ansicht des EWSA sollte der EFSI den Schwerpunkt verstärkt auf die digitale Share Economy in Europa legen, indem er europäische Investitionsplattformen zur Unterstützung des Wachstums von Start-up-Unternehmen in diesem Sektor und zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze fördert. Die Rechte der Arbeitnehmer und der Verbraucherschutz müssen dabei gewährleistet werden.

    Brüssel, den 15. Dezember 2016

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Georges DASSIS


    (1)  Zahlen der EIB-Gruppe. vom 12. Oktober 2016.

    (2)  Stellungnahme des EWSA zum Thema Eine Investitionsoffensive für Europa (ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 27).

    (3)  Siehe Fußnote 1.

    (4)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Wachstum und Staatsverschuldung in der EU: zwei innovative Vorschläge“ (ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 10).

    (5)  Siehe Fußnote 1.

    (6)  EU-Aktionsplan zur optimalen Nutzung der neuen Finanzierungsinstrumente.

    (7)  Siehe zum Beispiel die chinesische Programm „One Belt, One Road“.

    (8)  Siehe Stellungnahme des EWSA „Die neue Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU“ (ABl. C 264 vom 20.7.2016, S. 1).

    (9)  Beispiele sind das europäische Flugverkehrsmanagementsystem, das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS), automatisiertes Fahren, das vermaschte Offshore-Netz in der Nordsee für Windparks, industrielle Gigabyte, Hochleistungsrechner und den Breitbandausbau in Europa.


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