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Document 52015XG0527(01)

Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen

ABl. C 172 vom 27.5.2015, p. 3–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/3


Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen

(2015/C 172/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF DEN IM ANHANG DARGELEGTEN POLITISCHEN KONTEXT UND INSBESONDERE AUF FOLGENDES:

1.

Die übergeordneten Ziele der Strategie Europa 2020 und die entsprechenden Zielvorgaben der Mitgliedstaaten, die Beschäftigung junger Menschen zu steigern, die Schulabbrecherquote zu senken und die Teilnahme an der Hochschulbildung zu erhöhen, sind für die Jugend und ihre sozioökonomische Lage von besonderer Bedeutung.

2.

Im erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit (2010-2018) (1) wird die Notwendigkeit von Initiativen hervorgehoben, die ein sektorübergreifendes Vorgehen ermöglichen, bei dem den Problemen der Jugend bei der Konzipierung, Umsetzung und Bewertung von Strategien und Maßnahmen in anderen Bereichen der Politik, die erhebliche Auswirkungen auf das Leben junger Menschen haben, Rechnung getragen wird.

3.

Eine der drei Hauptprioritäten im derzeitigen Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2014-2015) (2) ist die verstärkte bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Strategien.

4.

In den Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Potenzials der Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020 (3) wurde betont, dass eine bereichsübergreifende und interinstitutionelle Koordinierung entscheidend für die Umsetzung einer wirksamen Jugendpolitik und die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 ist;

IN DEM BEWUSSTSEIN, DASS:

5.

die anhaltenden sozioökonomischen Schwierigkeiten, denen junge Menschen in der Europäischen Union gegenwärtig gegenüberstehen und zu denen auch die hohen Jugendarbeitslosigkeitsquoten (4) und deren soziale Folgen gehören, wirksamer bereichsübergreifender politischer Maßnahmen bedürfen —

VERTRITT FOLGENDE AUFFASSUNG:

6.

Eine starke und sichtbare, genau definierte und koordinierte Jugendpolitik verfügt über viele Möglichkeiten, der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit einen Mehrwert zu verleihen. Dies kann wiederum zu positiven Ergebnissen für die jungen Menschen führen, denen die Synergien dieser Zusammenarbeit zugutekommen.

7.

Im Vergleich zu anderen Bereichen kann der Jugendsektor die Probleme auf ganz besondere Weise angehen. Er kann Fakten und Wissen über die unterschiedlichen Probleme junger Menschen bieten, eine größere Anzahl junger Menschen, einschließlich jener mit geringeren Chancen, erreichen und einen flexiblen, jugendgerechten, nicht stigmatisierenden, ganzheitlichen und innovativen Ansatz in Bezug auf die Bedürfnisse junger Menschen bieten;

WEIST AUF FOLGENDES HIN:

8.

Wenngleich systematische Vorgehensweisen zur Verstärkung der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit auf allen Ebenen entwickelt werden sollten, so ist es doch von großer Bedeutung, dass die Bewältigung der konkreten und dringlichsten sozioökonomischen Probleme, denen junge Menschen derzeit gegenüberstehen, im Mittelpunkt steht.

9.

Ein sektorübergreifendes Vorgehen in der Jugendpolitik ist nicht nur im Hinblick auf effizientere Lösungen für die sozioökonomischen Probleme wichtig, sondern auch um sicherzustellen, dass die politischen Maßnahmen auf die Bedürfnisse aller jungen Menschen abzielen.

10.

Damit der Jugendsektor in Zusammenarbeit mit anderen Sektoren eine möglichst große Rolle spielen kann, müssen sein Wert und Beitrag weithin deutlich gemacht und anerkannt werden;

STELLT UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS FOLGENDE PRIORITÄTEN FÜR DIE VERSTÄRKUNG DER BEREICHSÜBERGREIFENDEN JUGENDPOLITIK IM HINBLICK AUF DIE BEWÄLTIGUNG DER SOZIOÖKONOMISCHEN PROBLEME JUNGER MENSCHEN HERAUS:

I.

Entwicklung, Anwendung und Bewertung eines systematischen Ansatzes im Hinblick auf eine bereichsübergreifende Jugendpolitik

DIE MITGLIEDSTAATEN WERDEN ERSUCHT,

11.

die institutionelle Zusammenarbeit, einschließlich einer wirksameren Kommunikation und eines wirksameren Informationsaustauschs, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu verstärken, damit Jugendfragen bei der Konzipierung, Umsetzung und Bewertung der politischen Maßnahmen in anderen Politikbereichen, wie beispielsweise allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohlbefinden, Sozialpolitik, Stadtplanung, Sport und Kultur, die sich auf die sozioökonomische Situation junger Menschen auswirken, in vollem Umfang berücksichtigt werden;

12.

bei der Ausarbeitung jugendpolitischer Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene alle einschlägigen Sektoren sowohl in die horizontalen als auch in die vertikalen Verwaltungsstrukturen einzubeziehen;

13.

die Durchführung übergeordneter jugendpolitischer Strategien in Erwägung zu ziehen, bei denen die relevanten politischen Maßnahmen, mit denen die Probleme junger Menschen angegangen werden sollen, miteinander verknüpft werden, und gegebenenfalls junge Menschen und Jugendorganisationen zu konsultieren und in diesen Prozess einzubeziehen;

14.

die bestehenden Mechanismen zur Beobachtung der Lage junger Menschen zu nutzen oder die Schaffung neuer Mechanismen in Erwägung zu ziehen und auf fakten- und wissensgestützte politische Maßnahmen hinzuarbeiten, die Daten und Forschungsergebnisse in die Politikgestaltung in allen Bereichen, und zwar auch in die Konzipierung konkreter politischer Maßnahmen, einbeziehen;

DIE KOMMISSION WIRD ERSUCHT,

15.

den Rat und seine Vorbereitungsgremien regelmäßig über die wichtigsten politischen Dokumente und Initiativen auf EU-Ebene, die sich auf die sozioökonomische Lage junger Menschen auswirken, auf dem Laufenden zu halten;

16.

zu prüfen, wie das neue Konzept der koordinierten Clusterpolitik der Kommission wirksam angewandt werden kann, wenn die Probleme junger Menschen angegangen und konkrete bereichsübergreifende Maßnahmen ausgearbeitet werden;

17.

mithilfe des EU-Jugendberichts oder anderer einschlägiger Instrumente zu bewerten, wie Jugendfragen in anderen Politikbereichen, die sich erheblich auf das Leben junger Menschen auswirken, berücksichtigt werden;

18.

durch die Ausarbeitung von Forschungsprojekten in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Politikbereichen weitere Beiträge zu einer faktengestützten Politikgestaltung zu leisten;

DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION WERDEN ERSUCHT,

19.

das sektorübergreifende Vorgehen als einen der Durchführungsgrundsätze in der künftigen Jugendpolitik auf EU-Ebene ins Auge zu fassen, einschließlich eines eventuellen künftigen Arbeitsplans der EU für die Jugend, und konkrete bereichsübergreifende Maßnahmen im Rahmen für die Zusammenarbeit im Jugendbereich für die Zeit nach 2018 vorzusehen;

20.

die bereichsübergreifende Zusammenarbeit durch die volle Ausschöpfung der Möglichkeiten des Programms Erasmus+ zu intensivieren, einschließlich derjenigen für die Unterstützung politischer Reformen;

21.

unter anderem im Rahmen der im Arbeitsplan der EU für die Jugend eingesetzten Sachverständigengruppen Informationen darüber zusammenzustellen, wie mit der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit positive Ergebnisse und Ausstrahlungseffekte auf andere gesellschaftliche Bereiche erzielt werden können, denen die Synergieeffekte einer verstärkten Zusammenarbeit zugute kommen;

22.

bei der Ausarbeitung des EU-Jugendberichts die Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen zu fördern und die Ergebnisse des Berichts bei der Verlaufskontrolle der Strategie Europa 2020 zu berücksichtigen;

II.

Verwendung maßgeschneiderter bereichsübergreifender Ansätze für Projekte, Initiativen und Programme, mit denen die sozioökonomischen Probleme junger Menschen angegangen werden

DIE MITGLIEDSTAATEN WERDEN ERSUCHT,

23.

bereichsübergreifende Partnerschaftskonzepte bei der Umsetzung der Jugendgarantie und anderer Maßnahmen auszubauen und bewährte Verfahren auszutauschen, insbesondere in Bezug auf die Kontaktaufnahme mit Jugendlichen;

24.

eine angemessene Unterstützung für die langfristige Entwicklung und Durchführung von Tätigkeiten anzustreben, die derzeit im Rahmen von Jugendgarantie-Initiativen finanziert werden und an denen der Jugendsektor beteiligt ist;

25.

die zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen formalen Bildungseinrichtungen und Anbietern nichtformalen Lernens zu intensivieren, um das Problem des Schulabbruchs anzugehen und eine ganzheitliche Entwicklung von Fertigkeiten zu fördern, auch unter Rückgriff auf flexible, jugendgerechte Konzepte;

26.

die Zusammenarbeit zwischen den Diensten für Jugendarbeit und den Sozialdiensten zu fördern, um gemeinsam das Problem der sozialen Inklusion junger Menschen anzugehen und erforderlichenfalls ein frühzeitiges Eingreifen zu gewährleisten;

27.

bei der Planung und Umsetzung von Initiativen, die auf die Entwicklung der Fähigkeiten junger Menschen abzielen, die Arbeitswelt miteinzubeziehen;

28.

alle Dienste, die sich an junge Menschen richten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden, Jugendbetreuern und den Angehörigen anderer Berufe, die mit jungen Menschen arbeiten, auszubauen;

DIE KOMMISSION WIRD ERSUCHT,

29.

die Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren auf europäischer Ebene zwischen den Jugendpolitikern und NRO, die an der Umsetzung der Jugendgarantie beteiligt sind, zu erleichtern;

30.

die interne Koordinierung zwischen den einschlägigen Kommissionsdienststellen in Bezug auf die Ausarbeitung jugendbezogener Initiativen und die Erörterung von Jugendfragen auf EU-Ebene zu verstärken;

DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION WERDEN ERSUCHT,

31.

die Nutzung der Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Strukturfonds und des Programms Erasmus+ in Erwägung zu ziehen, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen im Wege von konkreten bereichsübergreifenden Projekten wirksam anzugehen;

32.

sich beim bevorstehenden Peer-Learning zwischen den Mitgliedstaaten über die Verstärkung der bereichsübergreifenden Jugendpolitik auf nationaler Ebene, das im Rahmen des Arbeitsplans der EU für die Jugend stattfindet, mit den oben angeführten Fragen zu befassen;

33.

wo dies angebracht ist, Vertreter anderer Bereiche zu Veranstaltungen, wie beispielsweise die europäische Woche der Jugend und die Jugendkonferenzen der EU, einzuladen und Rückmeldungen und Diskussionen zwischen den Bereichen zu ermöglichen;

III.

Verbesserung der Sichtbarkeit des Werts der Jugendarbeit und der anderen jugendpolitischen Instrumente sowie ihrer ergänzenden Rolle, wenn es darum geht, die Probleme junger Menschen wirksam anzugehen

DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION WERDEN ERSUCHT,

34.

junge Menschen in wichtige, sie betreffende politische Entscheidungen einzubeziehen, indem bestehende Wege für die Teilhabe der Jugend genutzt oder neue Wege entwickelt werden, einschließlich des strukturierten Dialogs;

35.

die Anerkennung von Jugendarbeit, nichtformalem Lernen und konkreten Instrumenten wie dem Jugendpass (Youthpass) in anderen Bereichen, wie Beschäftigung, Bildung, Ausbildung und Kultur, und bei anderen relevanten Akteuren verstärkt zu fördern;

36.

die Anerkennung der Jugendarbeit und die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens weiter voranzubringen, indem geprüft wird, ob das Jugendpass-Zertifikat außerhalb des Programms Erasmus+ durchgängig eingeführt und gegebenenfalls als nationales Anerkennungsinstrument verwendet werden kann;

37.

andere Sektoren auf die Erfolge der Jugendarbeit durch hauptberufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter hinzuweisen und sie regelmäßig dafür zu sensibilisieren;

38.

Initiativen zu entwickeln, damit Freiwilligenarbeit als nichtformaler Lernprozess bekannt gemacht, verstanden, genutzt und anerkannt wird;

39.

die Durchführung von auf Zusammenarbeit beruhenden Initiativen zwischen formalem und nichtformalem Lernen, die die Lernergebnisse steigern können, zu unterstützen und zu fördern;

DIE KOMMISSION WIRD ERSUCHT,

40.

gegebenenfalls Möglichkeiten für die Nutzung von Jugendpass-Zertifikaten außerhalb des Programms Erasmus+ als ein nationales Anerkennungsinstrument zu eröffnen und die Mitgliedstaaten bei ihrer Nutzung zu unterstützen.


(1)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

(2)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 5.

(3)  ABl. C 224 vom 3.8.2013, S. 2.

(4)  Über 5 Mio. junge Menschen (unter 25 Jahren) waren im zweiten Quartal 2014 im Gebiet der EU-28 arbeitslos. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 21,7 %, wobei der Prozentsatz für NEET (Jugendliche, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden) bei 13 % lag. Quelle: Eurostat


ANHANG

HINWEIS AUF DEN POLITISCHEN KONTEXT DIESER FRAGE:

Politischer Kontext

1.

Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der sozialen Inklusion junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, in denen darauf hingewiesen wird, dass ein ganzheitlicher Ansatz und eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit sichergestellt werden sollte. Sämtliche politischen Instrumente, Maßnahmen und Aktionen sollten auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene unter Beteiligung einer Vielzahl von Interessenvertretern an der Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur sozialen Inklusion junger Menschen koordiniert werden (1).

2.

Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie im Rahmen des Jugendbeschäftigungspakets (2).

3.

Schlussfolgerungen des Rates zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013 (3).

4.

Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote, in der hervorgehoben wird, dass es umfassender bereichsübergreifender Maßnahmen bedarf, um für eine stärkere Verknüpfung zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und dem Beschäftigungssektor zu sorgen (4).

5.

Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (5).

6.

Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.


(1)  ABl. C 30 vom 1.2.2014, S. 5.

(2)  ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.

(3)  ABl. C 64 vom 5.3.2013, S. 5.

(4)  ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1.

(5)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(6)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.


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