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Document 52015TA1209(11)

Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen, zusammen mit der Antwort der Agentur

ABl. C 409 vom 9.12.2015, p. 90–101 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 409/90


BERICHT

über den Jahresabschluss 2014 der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2015/C 409/11)

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (nachstehend „die Agentur“, auch „EASME“) mit Sitz in Brüssel tritt an die Stelle der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EACI) und ist ihre Rechtsnachfolgerin. Sie wurde durch den Durchführungsbeschluss 2013/771/EU der Kommission (1) zur Aufhebung des Beschlusses 2007/372/EG der Kommission (2) für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2024 errichtet. In ihr erheblich erweitertes Mandat fällt es, in enger Zusammenarbeit mit sieben Generaldirektionen der Kommission EU-Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von KMU, Umwelt- und Klimapolitik, Meeres- und Fischereipolitik zu verwalten. Hinzu kommen — wie bisher — Teile des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2014 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2014 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Das Ausmaß, in dem aus dem Jahr 2013 übertragene Haushaltsmittel im Jahr 2014 annulliert wurden (2 60  209 Euro bzw. 20 % der übertragenen Mittel (2013: 19 %)), zeigt, dass der Mittelbedarf Ende 2013 — wie bereits im Vorjahr — zu hoch geschätzt wurde.

12.

Obwohl der ursprüngliche Haushalt der Agentur im September 2014 berichtigt und um 3 Millionen Euro gekürzt wurde, hat sie lediglich 91 % der verringerten Haushaltsmittel gebunden. Diese niedrige Verwendungsrate ist hauptsächlich auf organisatorische und operative Herausforderungen in Verbindung mit dem erweiterten Mandat der Agentur zurückzuführen, die in enger Zusammenarbeit mit der Kommission zusätzliche Programme und Aufgaben durchführen soll. Dass Mittel in derart großem Umfang nicht in Anspruch genommen wurden, macht jedoch einen Verbesserungsbedarf bei der Haushaltsplanung der Agentur deutlich.

13.

Dies kommt auch in dem hohen und weiter gestiegenen Anteil gebundener und auf das Haushaltsjahr 2015 übertragener Mittel zum Ausdruck, der 3,8 Millionen Euro bzw. 17 % (2013: 1,3 Millionen Euro bzw. 8 %) beträgt und mit 2,6 Millionen Euro bzw. 72 % (2013: 0,6 Millionen Euro bzw. 35 %) hauptsächlich auf Titel III (Ausgaben für die Programmunterstützung) entfällt. Hier liegt ein Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit vor.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

14.

Anhang I enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 341 vom 18.12.2013, S. 73.

(2)  ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 52.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  Artikel 62 und 68 in Verbindung mit Artikel 53 und 58 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 162 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.


ANHANG I

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2013

Obwohl die Haushaltsvollzugsquoten für 2013 zufriedenstellend waren, ist das Ausmaß, in dem aus dem Haushaltsjahr 2012 übertragene Mittel im Jahr 2013 annulliert wurden (2 15  000 Euro bzw. 19 % der übertragenen Mittel), ein Indiz für Schwachstellen in der Haushaltsplanung der Agentur und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. Die Annullierungen betreffen hauptsächlich vorläufige Mittelbindungen, die für Ausgaben für den Dienstbetrieb vorgenommen wurden.

Ausstehend


ANHANG II

Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

1.

Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität, Schutz der menschlichen Gesundheit, umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen, Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.

(Artikel 191 AEUV)

2.

Die Industriepolitik der Union sorgt dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind; dies erfolgt durch Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen, Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds, Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Die Mitgliedstaaten konsultieren einander in Verbindung mit der Kommission und koordinieren, soweit erforderlich, ihre Maßnahmen. Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für die regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten. Das Europäische Parlament wird in vollem Umfang unterrichtet.

(Artikel 173 AEUV)

3.

Die Energiepolitik der Union verfolgt (…) folgende Ziele: Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts; Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union; Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen; Förderung der Interkonnektion der Energienetze.

(Artikel 194 Absatz 1 AEUV)

4.

Die Union hat zum Ziel, ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden, [und] die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie zu fördern (...). In diesem Sinne unterstützt sie (...) die Unternehmen — einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen —, die Forschungszentren und die Hochschulen bei ihren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität; sie fördert ihre Zusammenarbeitsbestrebungen, damit vor allem die Forscher ungehindert über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können, und zwar insbesondere durch (…) Festlegung gemeinsamer Normen und Beseitigung der dieser Zusammenarbeit entgegenstehenden rechtlichen und steuerlichen Hindernisse. (...)

Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen: a) Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen; b) Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration; c) Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration; d) Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher aus der Union.

(Artikel 179 und 180 AEUV)

5.

Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses (...) die anderen Bestimmungen fest, die für die Verwirklichung der Ziele der gemeinsamen (...) Fischereipolitik notwendig sind.

(Artikel 43 Absatz 2 AEUV).

Zuständigkeiten der Agentur

(Durchführungsbeschluss 2013/771/EU der Kommission)

Ziele

Die Agentur ist zuständig für die Verwaltung von EU-Maßnahmen in den Bereichen Unterstützung von KMU, Energie, Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei, unternehmerische Initiative und Innovation (einschließlich Öko-Innovationen). Ihr wird die Durchführung von Teilen folgender Unionsprogramme übertragen:

a)

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014-2020),

b)

Programm für Klima- und Umweltpolitik (LIFE) (2014-2020),

c)

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF), einschließlich der integrierten Meerespolitik (Überwachung, wissenschaftliche Gutachten und Erkenntnisse),

d)

Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) — Teile von Teil II „Führende Rolle der Industrie“ und von Teil III „Gesellschaftliche Herausforderungen“.

Darüber hinaus wird der Agentur die Durchführung der verbleibenden Maßnahmen im Rahmen des CIP übertragen: a) „Intelligente Energie — Europa“ (IEE II), die Initiative „Öko-Innovation“, c) das „Enterprise Europe Network“, d) das Portal „Ihr Europa — Unternehmen“, e) der Europäische IPR-Helpdesk und f) das Projekt „IPorta“.

Die Agentur ist bestrebt, den im Rahmen der von ihr verwalteten Programme Begünstigten durch Umsetzung von EU-Politik in die Praxis hochwertige Unterstützung zu bieten. Als Exekutivagentur der Europäischen Kommission verwaltet sie große Teile der Programme COSME, LIFE, „Horizont 2020“ sowie des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Sie sorgt dafür, dass mit Mitteln dieser Programme finanzierte Maßnahmen Ergebnisse erbringen, und stellt der Kommission für ihre politischen Aufgaben wertvollen Input bereit.

Aufgaben

Die Agentur ist für die folgenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Teilen der oben genannten Unionsprogramme zuständig:

a)

Verwaltung einiger oder sämtlicher Etappen der Programmdurchführung und einiger oder sämtlicher Phasen spezifischer Projekte auf der Grundlage der einschlägigen, von der Kommission verabschiedeten Arbeitsprogramme, soweit die Kommission sie in der Übertragungsverfügung dazu ermächtigt hat;

b)

Annahme der Instrumente für den Haushaltsvollzug im Hinblick auf die Einnahmen und Ausgaben sowie Ergreifen aller für die Programmverwaltung erforderlichen Maßnahmen, sofern die Kommission sie in der Übertragungsverfügung dazu ermächtigt hat;

c)

Unterstützung bei der Programmdurchführung, soweit die Kommission sie in der Übertragungsverfügung dazu ermächtigt hat.

Leitungsstruktur

Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern und drei Beobachtern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an. Ferner stellt er ihren Verwaltungshaushaltsplan fest und verabschiedet den jährlichen Tätigkeitsbericht.

Direktor

Der Direktor wird von der Europäischen Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013)

Haushalt

Operative Mittel

Die veranschlagten 1  056,5 (1) (242,9) Millionen Euro (zu 100 % aus dem Gesamthaushaltsplan der EU) wurden gebunden, und 123,11 (2) (213,9) Millionen Euro der von der Haushaltsbehörde bewilligten Mittel wurden ausgezahlt (98,98 %). Die Agentur führt die operativen Mittel unter der Verantwortung der Kommission aus:

95,0 Millionen Euro für COSME,

695,7 Millionen Euro für „Horizont 2020“,

34,6 Millionen Euro für den EMFF,

229,9 Millionen Euro für LIFE,

1,3 (91,9) Millionen Euro für IEE,

(33,1) Millionen Euro für Öko-Innovationen im Rahmen des EIP,

(51,2) Millionen Euro für EIP-Netzwerke,

(66,8) Millionen Euro für Marco Polo.

Verwaltungshaushalt

24,5(16,4) Millionen Euro (100 % Unionszuschuss) für den Verwaltungshaushalt, den die Agentur eigenständig verwaltet.

Personalbestand am 31. Dezember 2014

Personalbestand insgesamt: 308 Stellen geplant, davon 283 besetzt (163 Stellen geplant, davon 161 besetzt);

Zeitbedienstete: 77 Stellen geplant, davon 61 besetzt (37 Stellen geplant, davon 35 besetzt);

Vertragspersonal: 231 Stellen geplant, davon 222 besetzt (126 Stellen geplant, davon 126 besetzt).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014

2014 war das erste Geltungsjahr des neuen Mandats der Agentur, das sich von den bisherigen Mandaten deutlich abhebt. Das neue Portfolio umfasst die verbleibenden Maßnahmen der Programme EIP und IEE sowie die neuen Programme „Horizont 2020“, COSME, LIFE und den EMFF. Die Agentur ist zuständig für die Verwaltung von EU-Maßnahmen in den Bereichen Unterstützung von KMU, Energie, Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei, unternehmerische Initiative und Innovation (einschließlich Öko-Innovationen) im Rahmen der folgenden Unionsprogramme.

Neue Programme

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME);

Programm für Forschung und Innovation („Horizont 2020“) in den folgenden Bereichen: Energie, Umwelt und Ressourcen;

Programm für Klima- und Umweltpolitik (LIFE);

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF).

Verbleibende Programme

Folgende Teile des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation: die Programme Intelligente Energie — Europa (IEE) und Öko-Innovation.

COSME — das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dient der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen der Union; es ist ausgerichtet auf die Förderung einer unternehmerischen Kultur und Unterstützung der Neugründung und des Wachstums von KMU.

Wichtigste Tätigkeiten

COSME war eines der neuen Programme, die der Agentur im Jahr 2014 übertragen wurden.

Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen stehen im Zentrum der Programmaktivitäten. Beispielsweise veranstaltete die Agentur in Zusammenarbeit mit der Handelskammer Turin (Partner des Netzwerks) eine jährliche Konferenz mit mehr als 700 Teilnehmern. Infolge der 2  000 informellen und formellen Treffen von Unternehmen wurden 192 potenzielle Geschäftsmöglichkeiten ermittelt.

„Horizont 2020“ — das Förderprogramm der EU für Forschung und Innovation soll die Wirtschaft beleben und die Wissenschafts- und Technologiebasis sowie die industrielle Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft sichern. Zudem schafft das Programm die Voraussetzungen für eine intelligentere, nachhaltigere und stärker inklusive Gesellschaft. Es verspricht mehr Durchbrüche, Entdeckungen und Weltneuheiten, indem gute Ideen vom Labor auf den Markt gebracht werden.

Innovation in KMU

Wichtigste Tätigkeiten

2014 veröffentlichte die Agentur vier Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu „Horizont 2020“ — „Innovation in KMU“ sowie zwei weitere Aufforderungen (Capitalising the full potential of on-line collaboration (Ausschöpfung des gesamten Potenzials der Online-Zusammenarbeit) und Cluster facilitated projects for new industrial chains (Cluster-Projekte für neue industrielle Wertschöpfungsketten) mit Fristen im März und April 2015.

KMU-Instrument

Wichtigste Tätigkeiten

Sehr erfolgreiche Einführung des neuen KMU-Instruments, bei dem es sich um eine unbefristete Ausschreibung handelt: Die Agentur erhielt mehr als 8  000 Anträge zu vier bestimmten Einreichungsterminen. Die ausgewählten Geschäftsideen dienen der Einführung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Das Programm sieht Beratungsleistungen für die Begünstigten vor. Die Beratungsfunktion wurde definiert und methodische Basisanleitungen erstellt. Sogenannte Key Account Manager unterstützen im Rahmen des KMU-Instruments geförderte Begünstigte bei der Festlegung ihrer Beratungsprioritäten und schlagen ihnen eine oder mehrere Berater vor. Bis Jahresende hatten 39 KMU ihren Bedarf definiert und ihre Berater ausgewählt; die Agentur hatte 21 Berater unter Vertrag genommen.

Die Agentur leistet im Rahmen des Teilbereichs 3 „Sichere, saubere und effiziente Energie“ einen Beitrag zum Einzelziel „Übergang zu einem zuverlässigen, erschwinglichen, von der Öffentlichkeit akzeptierten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiesystem, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen angesichts der immer größeren Ressourcenknappheit, des steigenden Energiebedarfs und des Klimawandels zu reduzieren“.

Wichtigste Tätigkeiten

Zwei der drei Themen betrafen die vertragliche öffentlich-private Partnerschaft für energieeffiziente Gebäude. Das dritte betraf die öffentlich-private Partnerschaft über nachhaltige Verarbeitungsindustrie (SPIRE). Die Agentur erhielt 63 Vorschläge, von denen 19 zur Förderung empfohlen wurden.

15 Themen wurden im Bereich der Forschungs- und Innovationsmaßnahmen sowie der Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen eröffnet. Die Agentur erhielt 393 Vorschläge, von denen 45 ausgewählt wurden.

Die Ergebnisse der ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Bereich Energieeffizienz zeigten, dass die Unterstützung für Innovationen auf diesem Gebiet — von der Forschung bis zur Kommerzialisierung — sehr vielversprechend ist.

Im Oktober legte die Agentur ihre Förderthemen für öffentlich-private Partnerschaften auf einem von der GD RTD veranstalteten Informationstag vor.

Im Dezember organisierte die EASME einen umfassenden Informationstag in Brüssel zwecks Präsentation der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2015 zum Thema Energieeffizienz des Programms „Horizont 2020“, an dem über 550 Besucher teilnahmen.

Außerdem nahm die Agentur an Sitzungen der Europäischen Kommission mit Vertretern der Industrie zu den künftigen Prioritäten der vertraglichen öffentlich-privaten Partnerschaften für energieeffiziente Gebäude und SPIRE teil.

Die Agentur leistet einen Beitrag zum gemeinsamen Einzelziel der GD RTD und der GD GROW: Verwirklichung einer Wirtschaft und Gesellschaft, die die Ressourcen — und das Wasser — schont und gegen den Klimawandel gewappnet ist, der Schutz und eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Ökosysteme und eine nachhaltige Versorgung mit und Nutzung von Rohstoffen, um die Bedürfnisse einer weltweit wachsenden Bevölkerung innerhalb der Grenzen der Nachhaltigkeit natürlicher Ressourcen und Ökosysteme der Erde zu erfüllen. Dieses Einzelziel fällt in den Teilbereich 5 „Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe“.

Wichtigste Tätigkeiten

2014 war die Agentur zuständig für die Durchführung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zum Teilbereich 5 des Schwerpunkts „Gesellschaftliche Herausforderungen“ des Programms „Horizont 2020“; davon ausgenommen waren die Aufforderungen mit hoher politischer Relevanz bzw. die von anderen Stellen durchgeführten Aufforderungen.

Die Agentur verwaltete mehrere Aufforderungen und beteiligte sich an der Durchführung, etwa an den Aufforderungen zur Energieeffizienz, zur Katastrophenresilienz und zum Blauen Wachstum.

Im November hielt die Agentur den Informationstag 2015 zu den „Horizont 2020“-Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe ab. Ziel dieser Veranstaltung war es, potenziellen Antragstellern die Aufforderungen 2015 vorzustellen und Hilfestellung für die Ausarbeitung und Einreichung von Vorschlägen zu bieten.

Die Agentur verwaltet ferner das Programm für Klima- und Umweltpolitik (LIFE), das Unterstützung für die Erreichung spezifischer Ziele der Umweltpolitik und des Klimaschutzes auf EU- und auf internationaler Ebene bietet.

Wichtigste Tätigkeiten

Die Agentur verwaltete die folgenden von der GD ENV/CLIMA eingeleiteten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen: die Aufforderung für Betriebskostenzuschüsse für LIFE NRO mit einer Gesamtmittelausstattung von 9 Millionen Euro; dazu gingen bei der Agentur 66 Vorschläge ein.

Die Aufforderung für Projekte zum Kapazitätenaufbau ist eine offene Ausschreibung, die im September 2015 ausläuft und in deren Rahmen 15 Mitgliedstaaten für Förderungen in Betracht kommen.

Sie bewertete über 250 Vorschläge zu verschiedenen Teilbereichen wie Klimaschutz (190 Anträge) und Betriebskostenzuschüsse für nichtstaatliche Organisationen (66 Vorschläge).

Die Agentur beteiligte sich aktiv am LIFE-Info-Tag für nationale Kontaktstellen und hielt zwei Info-Tage zum Thema Betriebskostenzuschüsse für nichtstaatliche Organisationen ab.

Die Agentur führte Teile des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) aus, der zur Förderung einer wettbewerbsfähigen, ökologisch nachhaltigen, rentablen und sozial verantwortungsvollen Fischerei und Aquakultur sowie zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der integrierten Meerespolitik (IMP) der EU beitragen soll.

Wichtigste Tätigkeiten

Die Ausführung von Teilen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) wurde der Agentur im Oktober 2014 übertragen. Die GD MARE beschloss, 19 EMFF-Maßnahmen zu delegieren.

Tatsächlich wurde der Agentur die erste EMFF-Maßnahme im Dezember übertragen. In Zusammenarbeit mit der GD MARE bereitete die Agentur die Bewertung von vier Ausschreibungen und einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vor.

Intelligente Energie — Europa (IEE)

Wichtigste Tätigkeiten

Mit dem Programm Intelligente Energie — Europa (IEE) werden die Energiepolitik der Europäischen Union und ihre ehrgeizigen „20-20-20-Ziele“ unterstützt, d. h. die Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 %, die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch um 20 % sowie die Verringerung des Energieverbrauchs um 20 %. Alle drei Ziele sollen bis zum Jahr 2020 erreicht sein.

2014 wurden die von der Agentur ausgeführten IEE-Mittel in vollem Umfang ausgeschöpft (67 Millionen Euro). Außerdem wurde für die Bewertung der IEE-Projektberichte und die Zahlungen an die Begünstigten durchschnittlich weniger Zeit als vertraglich vorgesehen benötigt.

Das Programm Intelligente Energie — Europa erbrachte greifbaren Nutzen für die EU-Energiepolitik. Die Analyse der Auswirkungen des Programms IEE zeigte, dass die IEE-Projekte seit 2007 über die Medien mehr als 40 Millionen Menschen in ganz Europa erreicht haben, erneuerbare Energie im Umfang des jährlichen Stromverbrauchs von 7 Millionen Bürgern bereitgestellt haben, Primärenergie im Umfang des jährlichen Stromverbrauchs von 2 Millionen Haushalten eingespart haben und mehr als 3 Milliarden Euro an Investitionen in nachhaltige Energie ausgelöst haben dürften.

Die Agentur machte die Programmergebnisse bei verschiedenen Veranstaltungen bekannt. Beispielsweise veranstaltete die Agentur im Juni 2014 in Zusammenarbeit mit der GD ENER eine weitere Auflage der EU-Woche für nachhaltige Energie (EUSEW), die wichtigste Veranstaltung der EU für öffentliche Behörden, Energieagenturen, Privatunternehmen, NRO und Branchenverbände, die an der Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der EU beteiligt sind. Während dieser Woche fanden eine Preisverleihung, eine hochrangige politische Konferenz sowie 600 Veranstaltungen mit rund 1 00  000 Teilnehmern in der ganzen EU und vielen Ländern weltweit statt.

Mehrere Veranstaltungen wurden im Rahmen der Initiative ManagEnergy abgehalten, insbesondere während der Tage der offenen Tür. Außerdem nahmen Mitarbeiter der Agentur an über 100 Projektsitzungen teil.

Öko-Innovation

Wichtigste Tätigkeiten

Eines der wichtigsten Ziele des Programms „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP) ist die Förderung der Öko-Innovation. Projekte der ökologischen Innovation stellen ab auf eine saubere Herstellung, Umweltmanagement sowie neue Produkte und Dienstleistungen, damit nachhaltige Entwicklung im täglichen Wirtschaftsleben umgesetzt wird.

Im Jahr 2014 lag der Schwerpunkt auf folgenden Maßnahmen:

Abschluss der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2013 für Öko-Innovationen, zu der 461 Vorschläge eingereicht wurden. Nach Bewertung wurden 59 Vorschläge zur Förderung ausgewählt. Auf der Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel wurden 42 Finanzhilfevereinbarungen geschlossen.

Während des Jahres fand ein regelmäßiger Austausch mit den übergeordneten GD und anderen Akteuren statt. Zudem wurden einige Sitzungen abgehalten, bei denen die Agentur aktiv an der Präsentation der Programmergebnisse beteiligt war. Im Vereinigten Königreich fand eine Sitzung zu Finanzfragen mit den Partnern im Bereich Öko-Innovation und den nationalen Kontaktstellen statt, die Projekte FICOB und EcoProFabrics wurden während der Grünen Woche und Eco-Innovation in EU funds wurde in Spanien vorgestellt.

Von der Agentur kofinanzierte Projekte errangen internationale Anerkennung und gewannen Preise. Der Koordinator des Projekts PHOBIOR wurde mit dem Energy Globe Award ausgezeichnet, die Projekte LASERMARK und EcoBionet wurden von der Regionalregierung Valencias als beste europäische Umweltprojekte des Jahres 2013 ausgewählt, und der Koordinator des Projekts GEnIuS (KMU „Directa Plus“) wurde auf die Liste „Italy Cleantech 10“ mit den 10 besten italienischen KMU im Bereich der sauberen Technologie gesetzt.

Insgesamt gesehen laufen die verbleibenden Maßnahmen der Initiative Öko-Innovation des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) nach wie vor mit Hochdruck und großem Erfolg. Für alle Projekte der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2013 wurden Verträge geschlossen; größtenteils sind die Projekte auch bereits angelaufen. Die Bewertung laufender Projekte wurde anhand der festgelegten Ziele vorgenommen und die Haushaltsmittel des Jahres 2014 zur Gänze ausgeschöpft.


(1)  Die Zahlenangabe umfasst alle Haushaltslinien.

(2)  Ebenda.

Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt.


ANTWORT DER AGENTUR

11.

Die Agentur überprüft am Ende jedes Jahres sämtliche Mittelbindungen. Das Jahr 2014 war das erste Jahr des neuen Mandats der EASME und kann deshalb als außergewöhnlich bezeichnet werden. In diesem Übergangsjahr gab es zahlreiche Änderungen, wie eine neue operative Struktur, viele organisatorische Änderungen, neue Programme und einen erheblichen Anstieg der bei der Agentur beschäftigten Mitarbeiter. Der Agentur wurde eine Reihe neuer Aufgaben übertragen, und diese zusätzlichen Aufgaben wirkten sich auch auf den Haushaltsplan aus. Ein Teil dieser Haushaltsmittel wurde annulliert, da die fälligen Zahlungen niedriger waren als erwartet.

Um diese Situation zu korrigieren, führt die EASME eine präzisere Haushaltsplanung und -überwachung ein.


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