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Document 52015IP0320

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2015 zum sozialen Unternehmertum und zu soziale Innovationen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (2014/2236(INI))

    ABl. C 316 vom 22.9.2017, p. 224–232 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 316/224


    P8_TA(2015)0320

    Soziales Unternehmertum und soziale Innovationen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. September 2015 zum sozialen Unternehmertum und zu soziale Innovationen bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (2014/2236(INI))

    (2017/C 316/26)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Februar 2013 mit dem Titel „Soziale Verantwortung der Unternehmen: Rechenschaftspflichtiges, transparentes und verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und nachhaltiges Wachstum“ (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Juli 2013 zu dem Beitrag der Genossenschaften zur Überwindung der Krise (3),

    gestützt auf Artikel 184 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 346/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2012 zu der Initiative für soziales Unternehmertum — Schaffung eines „Ökosystems“ zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation (4),

    unter Hinweis auf seine Erklärung vom 10. März 2011 (5),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen im Hinblick auf ihre soziale Inklusion (6),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation („EaSI“) mit dem Unterprogramm „Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum“,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Initiative für soziales Unternehmertum“ vom 25. Oktober 2011 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (COM(2011)0682),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Mai 2015 mit dem Titel „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (COM(2015)0192),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt — einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020“ (COM(2013)0083),

    gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0247/2015),

    A.

    in der Erwägung, dass die Sozial- und Solidarwirtschaft über 14 Millionen Menschen einen Arbeitsplatz bietet, was rund 6,5 % der Beschäftigten in der EU entspricht; in der Erwägung, dass es in der EU 2 Millionen Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft gibt, was rund 10 % der Unternehmen in der Europäischen Union entspricht;

    B.

    in der Erwägung, dass das Ausmaß der Armut und sozialen Ausgrenzung wie auch die Langzeitarbeitslosigkeit, die Jugendarbeitslosigkeit und die soziale Ungleichheit als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise angestiegen sind;

    C.

    in der Erwägung, dass diejenigen am stärksten von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen gewesen sind, die auf dem Arbeitsmarkt am stärksten ausgegrenzt und benachteiligt sind, wie z. B. Menschen mit Behinderungen, junge Menschen, ältere Menschen, Frauen, Langzeitarbeitslose und benachteiligte Arbeitnehmer;

    D.

    in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise als Möglichkeit betrachtet werden sollte, auf ein nachhaltigeres Wirtschaftsmodell in der EU hinzuarbeiten, das den sozialen und territorialen Zusammenhalt und die ökologische Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt; in der Erwägung, dass jede Verbesserung der Wirtschafts- und Finanzlage durch die umfassende Förderung einer inklusiven, nachhaltigen und hochwertigen Beschäftigung ergänzt werden sollte; in der Erwägung, dass die Sozial- und Solidarwirtschaft einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten kann und außerdem als treibende Kraft in diesem Übergangprozess betrachtet werden sollte, die soziale, ökologische und ökonomische Probleme ausgleichen kann;

    E.

    in der Erwägung, dass der Sozial- und Gesundheitsdienstleistungsektor, in dem viele Sozialunternehmen vertreten sind, einen der wichtigsten Bereiche für Beschäftigungswachstum in der EU darstellt und hier zwischen 2009 und 2013 1,3 Millionen Arbeitsplätze entstanden sind; in der Erwägung, dass damit die Fähigkeit des Sektors unter Beweis gestellt wird, sowohl neue Arbeitsplätze zu schaffen — und das sogar in Krisenzeiten, als auch den sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa zu stärken, und zwar insbesondere indem Dienstleistungsnutzer dabei unterstützt werden, in ein Beschäftigungsverhältnis zu treten;

    F.

    in der Erwägung, dass auf der Konferenz „Freisetzung des Potenzials der Sozialwirtschaft zur Förderung des EU-Wachstums“ am 17./18. November 2014 in Rom anerkannt wurde, dass die Sozial- und Solidarwirtschaft in den EU-Ländern eine Schlüsselrolle spielt und einen Beitrag zur Umsetzung verschiedener Schlüsselziele der EU leistet, wie z. B. Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, sozialer Zusammenhalt, soziale Innovation, ländliche und regionale Entwicklung sowie Umweltschutz;

    G.

    in der Erwägung, dass es sich bei der Erhöhung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen von 69 % auf mindestens 75 % und bei der Verringerung der Anzahl der unter der jeweiligen einzelstaatlichen Armutsgrenze lebenden Unionsbürger um 25 %, d. h. eine Reduzierung der Anzahl der Armen um über 20 Millionen Menschen, um Ziele der Strategie Europa 2020 handelt, die immer noch nicht erreicht worden sind;

    H.

    in der Erwägung, dass es in der „Straßburger Erklärung“ vom Januar 2014 heißt, dass die Sozialunternehmen im Europa der Zukunft eine bedeutendere Rolle einnehmen müssen;

    I.

    in der Erwägung, dass die EU weltweit gesehen die Region mit der ältesten Bevölkerung und dem geringsten Bevölkerungswachstum ist; in der Erwägung, dass der Altersdurchschnitt der EU-Bürger Prognosen zufolge 2050 bei mehr als 50 Jahren liegen wird; in der Erwägung, dass die Alterung der Bevölkerung und die demografischen Veränderungen Herausforderungen für die Sozialschutzsysteme darstellen;

    J.

    in der Erwägung, dass die Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft nicht nur darauf abzielen, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu verbessern, sondern auch flexible und innovative Arbeitsbedingungen anbieten können und möglicherweise besser in der Lage sind, sich an wirtschaftliche und soziale Gegebenheiten anzupassen;

    K.

    in der Erwägung, dass die Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft sich durch ihre demokratische Unternehmensführung, eine starke Beteiligung der Gesellschafter oder Partner an der Unternehmensführung und durch eine große Transparenz ihrer unternehmerischen Tätigkeiten auszeichnen und der steigenden Nachfrage der Bürger nach einem ethischen, sozialen und umweltverträglichen Unternehmertum gerecht werden;

    L.

    in der Erwägung, dass die Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft viele verschiedene Unternehmensformen umfassen und dass es für die Mehrzahl dieser Unternehmen keinen Rechtsrahmen auf EU-Ebene, sondern nur in einigen Mitgliedstaaten einen Rechtsrahmen auf nationaler Ebene mit unterschiedlichen Rechtsformen gibt;

    M.

    in der Erwägung, dass Genossenschaften hochwertige, nicht verlagerbare Arbeitsplätze schaffen, die allen offen stehen und krisenbeständig sind; in der Erwägung, dass sie dank ihres genossenschaftlichen Unternehmensmodells während der Krise eine Steigerung ihrer Umsatz- und Wachstumszahlen verzeichnen konnten und in geringerem Maße von Insolvenzen und Entlassungen betroffen waren;

    N.

    in der Erwägung, dass die Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation („EaSI“) in ihrem Artikel 2 Absatz 1 bzw. Artikel 2 Absatz 5 die Begriffe „Sozialunternehmen“ und „soziale Innovationen“ bestimmt;

    O.

    in der Erwägung, dass sich die soziale Innovation auf die Entwicklung und die Umsetzung neuer Ideen bezieht, seien es Produkte, Dienstleistungen oder Modelle der sozialen Organisation, mit denen neuen gesellschaftlichen, territorialen und umweltbezogenen Anforderungen und Herausforderungen wie der Alterung der Bevölkerung, der Entvölkerung, der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, dem Diversitätsmanagement, der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, der Integration derjenigen, die am stärksten vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, und der Bekämpfung des Klimawandel begegnet wird;

    P.

    in der Erwägung, dass mit Sozialinvestitionen in Menschen investiert wird, um ihre Fähigkeiten und Kapazitäten zu fördern und sie dabei zu unterstützen, umfangreich am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; in der Erwägung, dass Sozialinvestitionen sich im Allgemeinen auf Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung, Gesundheit, Ausbildung, Unterstützung bei der Arbeitssuche und Wiedereingliederung beziehen;

    Q.

    in der Erwägung, dass ihr Zugang zu öffentlicher und privater Finanzierung dadurch erschwert wird, dass sich Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft, die manchmal nicht einmal als Wirtschaftsakteure anerkannt werden, allgemein mit mangelnder Anerkennung konfrontiert sehen; in der Erwägung, dass die Strukturfonds und EU-Programme zur Modernisierung der Wirtschaftsstrukturen beitragen sollten, einschließlich der Strukturen der Sozial- und Solidarwirtschaft, in der verschiedene Unternehmenstypen von unterschiedlicher Größe vertreten sind (Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Stiftungen, Verbände oder neue Formen von Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft), wobei es sich hauptsächlich um KMU und Mikrounternehmen handelt;

    R.

    in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Förderung der unternehmerischen Kultur unter jungen Menschen der Bildung und Ausbildung vorrangige Bedeutung beigemessen werden sollte;

    S.

    in der Erwägung, dass das Geschlechtergefälle im Sozialunternehmertum kleiner ist als im herkömmlichen Unternehmertum; in der Erwägung, dass Sozialunternehmerinnen einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der sozialen Ausgrenzung und zur Schaffung neuer Entwicklungsmöglichkeiten leisten;

    T.

    in der Erwägung, dass es notwendig ist, Langzeitarbeitslosen Schulungs- und Umschulungsprogramme im sozialen Bereich anzubieten, um ihnen neue Möglichkeiten in einem innovativen Umfeld wie dem der Sozial- und Solidarwirtschaft zu eröffnen;

    U.

    in der Erwägung, dass Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft und insbesondere Schulungs- und Eingliederungsunternehmen vor allem denjenigen Personen Beschäftigungsmöglichkeiten bieten, die am stärksten vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind und deren Arbeitslosigkeit häufig in eine Langzeitarbeitslosigkeit übergeht; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die Unterstützung von Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft, die Arbeitslose und Leistungsempfänger einstellen, in Betracht ziehen könnten, beispielsweise — wo angemessen — durch Steuerermäßigungen und soziale Prämien;

    V.

    in der Erwägung, dass neben anderen Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung auch die ergänzenden und zusätzlichen Effekte der Sozial- und Solidarwirtschaft wichtig sind; in der Erwägung, dass stärker auf Lösungen gesetzt werden muss, mit denen die Wiedereingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt gefördert wird, denen es an den grundlegendsten Fähigkeiten und wettbewerbsfähigen Qualifikationen fehlt, damit diese Menschen später die Vorteile nutzen können, die durch die innovativeren Lösungen der Sozial- und Solidarwirtschaft geschaffen werden;

    W.

    in der Erwägung, dass der soziale Dialog sowohl für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft in der EU als auch für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Fairness von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass der soziale Dialog und die Konsultation der Sozialpartner im Politikgestaltungsprozess der EU eine wichtige soziale Innovation darstellen;

    X.

    in der Erwägung, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge für Leistungen und Lieferungen häufig in Form von großen einmaligen Ausschreibungen erfolgt, von denen kleinere Akteure möglicherweise ausgeschlossen sind;

    Einleitung

    1.

    stellt fest, dass das Ziel von Sozial- und Solidarunternehmen, bei denen es sich nicht notwendigerweise um gemeinnützige Organisationen handeln muss, die Verwirklichung ihres sozialen Zwecks ist, und zwar beispielsweise Arbeitsplätze für benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu schaffen, Dienstleistungen im Interesse ihrer Mitglieder zu erbringen oder ganz allgemein positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt zu erzielen, und dass diese Unternehmen die Gewinne primär reinvestieren, um die genannten Ziele zu erreichen; hebt hervor, dass die Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft durch ihre Entschlossenheit gekennzeichnet sind, an folgenden Grundsätzen festzuhalten:

    spezifischen und sozialen Zielen wird Vorrang vor dem Gewinn eingeräumt;

    demokratische Unternehmensführung durch die Mitglieder;

    Verbindung der Interessen der Mitglieder und Nutzer mit dem Allgemeininteresse;

    Schutz und Anwendung des Grundsatzes der Solidarität und Verantwortlichkeit;

    Reinvestition der Überschüsse in langfristige Entwicklungsziele oder in die Erbringung von Dienstleistungen im Interesse der Mitglieder oder im Allgemeininteresse;

    freiwilliger, offener Beitritt;

    autonome und von öffentlichen Stellen unabhängige Verwaltung;

    2.

    ist der Ansicht, dass die Kommission die Vielfalt von Sozialunternehmen anerkennen und sicherstellen sollte, dass Fördermaßnahmen auf EU-Ebene für alle Sozial- und Solidarunternehmen getroffen werden;

    3.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich alle in der Initiative für soziales Unternehmertum 2012 festgehaltenen Maßnahmen konsequent umzusetzen; fordert die Kommission auf, schnellstmöglich und in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Schlüsselakteuren der Sozial- und Solidarwirtschaft eine zweite Etappe der Initiative zu entwickeln, mit der ihr Anwendungsbereich erweitert und vertieft würde;

    4.

    stellt fest, dass die Sozial- und Solidarwirtschaft den Wohlfahrtsstaat und öffentliche Dienste nicht ersetzen kann;

    5.

    stellt fest, dass das Modell des Sozialunternehmertums häufig junge Menschen anspricht und dass es ihnen die Möglichkeit gibt, innovative Antworten auf die aktuellen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen zu finden;

    6.

    betont, dass die Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene stark verankert sind, was ihnen den Vorteil verschafft, spezielle Bedürfnisse besser erkennen und entsprechende Produkte und Dienstleistungen insbesondere auf kommunaler Ebene anbieten zu können, um damit den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu stärken; vertritt die Auffassung, dass die Zusammenarbeit von Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft über nationale und sektorale Grenzen hinweg gefördert werden muss, um den Austausch von Wissen und Praktiken zu ermöglichen und damit insbesondere das Wachstum solcher Unternehmen zu fördern;

    7.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Pläne und Maßnahmen zur Verbesserung der territorialen Struktur vorzuschlagen, insbesondere in Gebieten mit dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen; weist darauf hin, dass dies nicht nur förderlich für die Gründung und Entwicklung von Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft und die Ankurbelung der sozialen Innovation und des sozialen Unternehmertums sein wird, sondern auch dazu beitragen wird, dass der soziale und territoriale Zusammenhalt in der EU gestärkt wird und die demografischen Herausforderungen, denen die EU sich gegenübersieht, leichter bewältigt werden;

    8.

    stellt mit großer Genugtuung fest, dass die Zahl der traditionellen Unternehmen, die Strategien zur sozialen Verantwortung in ihre Geschäftspläne aufnehmen, zunimmt; weist allerdings mit Nachdruck darauf hin, dass ein Unternehmen allein durch die Umsetzung solcher Strategien nicht zu einem Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft wird, sondern hierfür weitere Bedingungen erfüllt sein müssen;

    9.

    ist der Ansicht, dass die Ursachen für das kleinere Geschlechtergefälle im Sozialunternehmertum bestimmt werden müssen, damit diese Faktoren bei der Förderung des sozialen und traditionellen Unternehmertums von den politischen Entscheidungsträgern berücksichtigt werden können;

    10.

    vertritt die Auffassung, dass die soziale Innovation wesentlich dazu beiträgt, die Grundlagen für ein Wachstum im Dienste einer nachhaltigeren und inklusiveren Gesellschaft zu schaffen, in der ein wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt erzielt wird; weist darauf hin, dass die soziale Innovation das Ziel verfolgen muss, die Qualität der Dienstleistungen in effizienter Weise zu verbessern, statt lediglich die Kosten zu senken;

    11.

    begrüßt die Tatsache, dass vier Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Frankreich, Portugal und Spanien) nationale Vorschriften über die Sozial- und Solidarwirtschaft umgesetzt haben, während Polen eine Strategie zur Entwicklung der Sozial- und Solidarwirtschaft eingeführt hat und in Rumänien über die Verabschiedung eines Gesetzes zur Regelung der Sozial- und Solidarwirtschaft diskutiert wird;

    12.

    ist der Ansicht, dass die Kommission die Rolle von Anbietern nicht gewinnorientierter sozialer Dienstleistungen sowohl aus politischer als auch aus finanzieller Sicht anerkennen und unterstützen sollte;

    13.

    betont, dass unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Anforderungen ein Austausch von Praktiken zwischen Vertretern von innovativen Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft, von Schulen, der akademischen Welt und Interessenvertretern auf dem Gebiet der Sozialinvestitionen gefördert werden muss, um die unternehmerischen Fähigkeiten zu stärken, die Bedingungen für die Entwicklung und das Wachstum von Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft zu fördern und Cluster für soziale Innovation aufzubauen; hält es für wichtig, dass die Meinungen der Interessenvertreter, einschließlich der Sozialpartner und der Verbraucherorganisationen, berücksichtigt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Modell des genossenschaftlichen Unternehmertums zu fördern;

    14.

    betont, dass es einer Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für ein System der sozialen Innovation in allen Mitgliedstaaten bedarf, da die Sozial- und Solidarwirtschaft allein nicht die Symptome und Ursachen der dringendsten sozialen Probleme bekämpfen kann;

    Die Strategie Europa 2020

    15.

    weist darauf hin, dass die EU noch weit entfernt ist von der Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020, insbesondere der Ziele in Zusammenhang mit der Beschäftigung, der Innovation und der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung; weist darauf hin, dass die Sozial- und Solidarwirtschaft nicht nur zu einem nachhaltigeren, intelligenteren und inklusiveren Wirtschaftsmodell, sondern auch zu dem europäischen Sozialmodell beiträgt und dass sie Teil des Binnenmarkts ist und es verdient, von der EU und den Mitgliedstaaten uneingeschränkt anerkannt und unterstützt zu werden, wie in den Verfassungen einiger Mitgliedstaaten und in mehreren grundlegenden Dokumenten der EU vorgesehen; fordert deshalb dazu auf, die Sozial- und Solidarwirtschaft bei der Überarbeitung der Strategie Europa 2020 zu berücksichtigen und damit dem beträchtlichen Beitrag Rechnung zu tragen, den die Sozial- und Solidarwirtschaft zur Erreichung der Ziele der Strategie leisten kann;

    16.

    weist darauf hin, dass die demografische Entwicklung mit neuen Konsummodellen einhergeht und dass die Alterung der Bevölkerung in den Industrieländern neue Herausforderungen in Bezug auf die Sozialleistungen mit sich bringt, aber auch Möglichkeiten für die Gründung sozial verantwortlicher Unternehmen schafft;

    17.

    betont, dass die Sozial- und Solidarwirtschaft aufgrund ihrer sozialen und integrativen Natur denjenigen Personengruppen Beschäftigung bietet, die am häufigsten vom offenen Arbeitsmarkt ausgeschlossenen sind, und dass sie damit zur Förderung der Solidarität, des sozialen Zusammenhalts sowie des Wirtschaftswachstums beiträgt;

    18.

    ist der Auffassung, dass Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft Prozesse entwickeln können, die eine effizientere, verantwortungsvollere und transparentere Verwaltung der knapper werdenden Ressourcen ermöglichen, und dass sie die Umsetzung sozial verantwortlicher Maßnahmen voranbringen können;

    19.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft besser in Aktionspläne für Beschäftigung und soziale Integration sowie in die nationalen Reformprogramme zu integrieren, mit dem Ziel, ihr Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen freizusetzen und zu nutzen und ihren möglichen Beitrag zur Umsetzung der Kernziele der Strategie Europa 2020 zu fördern;

    20.

    begrüßt, dass die Vorfinanzierungsrate für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf 30 % angehoben wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Förderung des sozialen Unternehmertums mit ihren einzelstaatlichen Plänen zur Umsetzung der Jugendgarantie abzustimmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, soziales Unternehmertum und soziale Innovation in den nationalen operationellen Programmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu fördern; fordert, dass die Jugendgarantieprogramme effektiv und effizient umgesetzt werden;

    Öffentliche Aufträge

    21.

    weist darauf hin, dass die Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben, beispielsweise aufgrund von Hindernissen, die auf die Größe und die Finanzkraft zurückzuführen sind; fordert eine schnelle und wirksame Umsetzung der neuen Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Konzessionsvergabe (Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU), um eine stärkere Beteiligung von Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft an Ausschreibungsverfahren für öffentliche Aufträge zu erreichen, die Anzahl der Aufträge, die solchen Unternehmen vorbehalten sind, zu erhöhen, ihre Rolle zu stärken und die soziale Inklusion und die soziale Innovation zu fördern; fordert, die Teilnahme der Unternehmen an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu erleichtern, indem eine angemessene Beratung angeboten wird und die Verfahren vereinfacht und die Ausschreibungen so konzipiert werden, dass sie für kleinere Akteure zugänglich sind; fordert, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht der günstigste Preis, sondern der größte wirtschaftliche und soziale Mehrwert ausschlaggebend ist und dass soziale und umweltpolitische Kriterien in öffentlichen Aufträgen Berücksichtigung finden;

    22.

    begrüßt die Reform der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe und der Richtlinie über die Konzessionsvergabe, die sozialwirtschaftliche Klauseln und Kriterien umfasst, mit denen die soziale Inklusion und die soziale Innovation sowie Aufträge gefördert werden sollen, die der Förderung der Beschäftigung der am stärksten benachteiligten Personen auf dem Arbeitsmarkt vorbehalten sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Grundsätze der Vergabeverfahren im Einklang mit umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen in allen Ausschreibungs- und Auswahlverfahren ordnungsgemäß umzusetzen, wobei das Konzept des wirtschaftlich günstigsten Angebots umfassend Anwendung findet; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge sozialwirtschaftliche Klauseln und Kriterien aufzunehmen, um die Position von Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, zu stärken, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Verfahren zu vereinfachen und wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption zu ergreifen;

    23.

    bedauert, dass die Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft und ihr Potenzial im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der EU in der „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ der Kommission nicht genannt werden; bedauert zutiefst, dass bei dieser Strategie die Notwendigkeit außer Acht gelassen wird, für alle Bürger gleichermaßen einen umfangreichen und uneingeschränkten Zugang zu neuen digitalen Technologien und Märkten und zu neuer Telekommunikation zu gewährleisten, und zwar insbesondere mit Blick auf Menschen mit Behinderungen; betont, dass technologiebasierte Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft eine entscheidende Rolle bei der einfachen und kostengünstigen Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen spielen können;

    Finanzierung

    24.

    bedauert die Tatsache, dass sich die Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft im Hinblick auf ihre private und öffentliche Finanzierung noch größeren Schwierigkeiten gegenübersehen als traditionelle Unternehmen, und fordert daher, dass die öffentliche Hand und Finanzdienstleister eine breite Palette passender Finanzinstrumente entwickeln, die Sozialunternehmen in allen Phasen ihrer Unternehmensentwicklung, insbesondere bei der Gründung, wirksam unterstützen, und dass sie die Rahmenbedingungen schaffen, um potenzielle Investoren und spezialisierte Fonds zusammenzubringen;

    25.

    weist darauf hin, dass Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft deshalb kaum Zugang zu Finanzierungsmitteln haben, weil sich die Finanzintermediäre nicht genügend mit solchen Unternehmen auskennen; betont, dass die Finanzintermediäre besser über solche Unternehmen informiert werden müssen, um ihnen den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern; fordert daher die Einführung eines europäischen Gütesiegels für „soziales Unternehmertum“, das es Investoren erleichtert, Fonds zu identifizieren, deren Portfolio soziale Unternehmen umfasst, unter besonderer Berücksichtigung der Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum;

    26.

    betont, dass die Schaffung und Unterstützung von Netzwerken sozialer Unternehmen stärker angeregt werden muss, um unter Herstellern in unterschiedlichen Regionen Synergien für die Organisation, den Austausch und die Verbreitung von Technologien sowie die Entwicklung von Dienstleistungen zu fördern;

    27.

    betont, dass über spezielle Online-Plattformen ein strukturierterer Dialog zwischen KMU, Sozial- und Solidarunternehmen und Finanzinstituten gefördert werden muss;

    28.

    begrüßt die Annahme der Verordnung über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum;

    29.

    begrüßt, dass ein Teil der Finanzmittel für das EaSI-Programm dafür vorgesehen ist, Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft einen besseren Zugang zu Finanzierungsmitteln zu gewähren; betont die Rolle, die dem Unterprogramm für soziales Unternehmertum des EaSI-Programms, dem ESF und allen anderen relevanten EU-Programmen bei der Verbesserung der Arbeitsweise solcher Unternehmen zukommt; betont, dass besser über Finanzierungsmöglichkeiten informiert werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Kontaktpunkte oder zentrale Anlaufstellen einzurichten, die Unternehmer der Sozial- und Solidarwirtschaft beim Zugang zu Finanzmitteln aus den EU-Finanzierungsprogrammen unterstützen;

    30.

    fordert die Kommission auf, die im Rahmen des EaSI-Programms festgelegte Deckelung für Kredite an Sozialunternehmen zu überprüfen und festzustellen, ob sie den Marktgegebenheiten entspricht;

    31.

    weist darauf hin, dass die Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-weiter Ebene mit ausreichend Finanzmitteln unterstützt werden müssen, um Synergien zwischen den unterschiedlichen Unternehmenstypen entwickeln zu können; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, anzuerkennen, dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen; hält es daher für erforderlich, den Zugang zu Finanzierungsmitteln für die Sozial- und Solidarwirtschaft durch unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten, u. a. Europäische Fonds, Risikokapitalfonds, Mikrokredite und Schwarmfinanzierung, zu verbessern;

    32.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die öffentlichen Dienste (z. B. Gesundheitsversorgung und Bildung) über Gebietskörperschaften zu stärken, die als treibende Kraft für die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen genutzt werden, sodass Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen und das Dienstleistungsangebot verbessert wird, um Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern;

    33.

    weist darauf hin, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen keine Hürde für Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft und Sozialdienstleister beim Bezug öffentlicher Mittel darstellen sollten; fordert die Kommission deshalb auf, die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für solche Unternehmen und Dienstleister flexibel zu handhaben und dazu beizutragen, dass die lokalen und regionalen Behörden über staatliche Beihilfen für solche Unternehmen Bescheid wissen und sie korrekt anwenden;

    34.

    bedauert, dass der Sozial- und Solidarwirtschaftssektor nur in den Erwägungen der Verordnung über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen genannt wird; fordert die Kommission auf, den Ansatz für Sozialinvestitionen gemäß dem Sozialinvestitionspaket weiterhin zu fördern und bei der Bewertung von Projekten des Europäischen Fonds für strategische Investitionen die Projekte der Sozial- und Solidarwirtschaft zu berücksichtigen;

    35.

    kritisiert, dass Schulungs- und Eingliederungsunternehmen, die auf Partnerschaften zwischen Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft aufbauen, in der Regel von den Fördermitteln für KMU ausgeschlossen sind; fordert die Kommission auf, eine neue Ausnahme von der rechtlichen Begriffsbestimmung für KMU vorzuschlagen, wie sie bereits für staatliche Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften oder Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck besteht, damit ein Schulungs- und Eingliederungsunternehmen als unabhängiges Unternehmen eingestuft werden kann, auch wenn ein anderes Unternehmen allein oder gemeinsam mit anderen Unternehmen mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte im Verwaltungsrat hält;

    Bildung und Ausbildung

    36.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, eine unternehmerische Kultur und das genossenschaftliche Unternehmensmodell zu fördern und soziales Unternehmertum sowie die Grundsätze der Sozial- und Solidarwirtschaft in die Lehr- und Ausbildungspläne aufzunehmen; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, die Einrichtung von Gründerzentren für Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft in Universitäten zu fördern;

    37.

    weist darauf hin, dass die Sozial- und Solidarwirtschaft zu einer beträchtlichen Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU beitragen könnte; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine stärkere Beteiligung der Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft an Bildungs- und Ausbildungsprogrammen der Mitgliedstaaten, insbesondere durch die dualen Bildungssysteme, zu fördern;

    38.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitsvermittlungsdienste so auszustatten, dass sie Arbeitssuchende, die eine Tätigkeit im Sozial- und Solidarwirtschaftssektor anstreben, angemessen beraten können;

    39.

    weist darauf hin, dass einige Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft wettbewerbsfähig sind und eine Führungsposition in ihrem Bereich einnehmen, während andere Fachwissen benötigen, um ihre unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen, weiterzuentwickeln und zu betreiben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Schulungsprogramme auszuarbeiten, die sich speziell auf Unternehmer im sozialwirtschaftlichen Bereich beziehen und auf sie abgestimmt sind — unter besonderer Berücksichtigung von Personengruppen mit geringeren Beschäftigungsquoten wie z. B. Frauen und junge oder benachteiligte Arbeitnehmer; weist darauf hin, dass damit die Fähigkeiten und Grundkenntnisse im Bereich Unternehmensführung verbessert werden sollen;

    40.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, über Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft lebenslanges Lernen unter den älteren Arbeitnehmern, Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen zu fördern, sie beruflich zu beraten und ihnen so ihre Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zu erleichtern;

    41.

    weist darauf hin, dass ein korrektes Verständnis der Menschenrechte für die Umsetzung der sozialen Ziele der Sozial- und Solidarunternehmen wichtig ist; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Bildungs- und Ausbildungsprogramme zu entwickeln, mit denen die Sachkundigen im Sozialbereich in der ordnungsgemäßen Anwendung der Menschenrechtsgrundsätze in Europa geschult werden;

    42.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial von Programmen wie Erasmus+ umfassend zu nutzen und damit den Austausch zwischen Studenten und Professoren wie auch zwischen anderen innovativen Unternehmern zu fördern;

    43.

    weist darauf hin, dass Sektoren mit großem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial wie der „weiße Sektor“ und der „grüne Sektor“ die Sektoren sind, in denen die Sozial- und Solidarwirtschaft stark vertreten ist; fordert die Mitgliedstaaten deshalb eindringlich auf, die Bildung und Ausbildung in diesen Sektoren zu fördern;

    Unterstützung und Förderung

    44.

    bedauert zutiefst, dass die Sozial- und Solidarwirtschaft europaweit so wenig Anerkennung erfährt; ist der Ansicht, dass eine Verbesserung der Erfassung von Daten, die nach Geschlechtern aufgeschlüsselt sind, und des Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren auf EU-Ebene gemeinsam mit einer umfangreicheren Berichterstattung über die Sozial- und Solidarwirtschaft und ihre Erfolge in den Medien dazu beitragen würde, dass die Gesellschaft besser in die Sozial- und Solidarwirtschaft eingebunden und diesem Wirtschaftszweig dadurch mehr Verständnis und Anerkennung entgegengebracht und mehr Öffentlichkeitswirkung verliehen wird;

    45.

    befürwortet die Schaffung einer mehrsprachigen, dem Informationsaustausch dienenden digitalen Plattform für Sozialunternehmen, Gründerzentren, Unternehmenscluster und soziale Investoren sowie die Erleichterung des Informationsaustauschs und des Zugangs zu Unterstützung im Rahmen von EU-Programmen; ist der Ansicht, dass dem Aufbau einer solchen Plattform Anhörungen von Interessengruppen vorangehen sollten;

    46.

    fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den Sozial- und Solidarunternehmen eine Vergleichsstudie über die nationalen Zertifizierungs- und Kennzeichnungssysteme von Sozial- und Solidarunternehmen auszuarbeiten und den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern;

    47.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung von Gründerzentren für Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft zu fördern und die bereits konkret vereinbarte Internet-Plattform für den Datenaustausch von sozialen Investoren und Sozialunternehmern (die „Social Innovation Europe Platform“) zu realisieren und wirksam zu fördern;

    48.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit Möglichkeiten der Unterstützung von Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft und Sozialinvestitionen zu verbessern, und zwar beispielsweise und gegebenenfalls mit Steuererleichterungen oder Fördermaßnahmen für derartige Unternehmen, die sich mit benachteiligten Personengruppen wie z. B. Menschen mit Behinderungen beschäftigen;

    49.

    fordert die Kommission auf, die von den Mitgliedstaaten ergriffenen konkreten Maßnahmen genau zu beobachten, damit gewährleistet wird, dass jeder, der sich für das Sozial- und Solidarunternehmertum entschieden hat, in Bezug auf Sozial- und Gesundheitsschutz und Arbeitsplatzsicherheit die gleichen Rechte hat wie andere Arbeitnehmer;

    50.

    fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass keine von den Mitgliedstaaten ergriffene Maßnahme ein Hindernis für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer darstellt, sodass jeder, der sich für ein Unternehmertum im Sozial- und Solidarsektor entschieden hat, seine Tätigkeit an einem beliebigen Ort in der Europäischen Union ausüben kann;

    51.

    unterstützt die Idee, dass Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft eine eigene Unternehmensform mit eigenem Rechtsstatus bilden könnten, die sich an anderen Zielen als der bloßen Gewinnerzielung für die Anteilseigner orientiert; fordert die Kommission auf, im Einklang mit der Strategie von Rom, die von Vertretern der Sozial- und Solidarwirtschaft Europas angenommen wurde, einen Rechtsrahmen für Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft in Form eines Europäischen Statuts für Genossenschaften, Verbände, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften vorzulegen;

    52.

    fordert die Kommission auf, den sozialen Dialog in der Sozial- und Solidarwirtschaft zu fördern, um die soziale Innovation voranzutreiben, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und sicherzustellen, dass dem Beschäftigungspotenzial des Sektors umfassend Rechnung getragen wird;

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    53.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0049.

    (2)  ABl. C 76 E vom 25.3.2010, S. 16.

    (3)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0301.

    (4)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0429.

    (5)  ABl. C 199 E vom 7.7.2012, S. 187.

    (6)  ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 18.


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