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Document 52015AE6711

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet“ [COM(2015) 601 final]

ABl. C 177 vom 18.5.2016, pp. 35–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 177/35


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet“

[COM(2015) 601 final]

(2016/C 177/06)

Berichterstatter:

Thomas DELAPINA

Mitberichterstatter:

David CROUGHAN

Die Europäische Kommission beschloss am 11. November 2015, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

„Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet“

[COM(2015) 601 final].

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 3. März 2016 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 515. Plenartagung am 16./17. März 2016 (Sitzung vom 17. März 2016) mit 200 gegen 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung und Empfehlungen

1.1.

Der EWSA prüft, wie weit nationale Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro-Währungsgebiet zur notwendigen Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung beitragen können, indem sie mithelfen, Auseinanderentwicklungen der Mitglieder der Währungsgemeinschaft zu verringern und künftig zu vermeiden, indem sie die Wirtschafts- und Sozialpolitik genau abbilden und indem sie durch ihren Zusammenschluss in einem Netzwerk im Euro-Währungsgebiet die EU-Dimension stärken.

1.2.

Wettbewerbsfähigkeit ist kein Selbstzweck. Sie ist nur dann ein sinnvolles Ziel, wenn sie konkret den Wohlstand der Bürger erhöht. Nach Auffassung des EWSA stellt eine Fortführung der bisherigen Politik keine Option dar. Die einseitig auf Kostensenkung und Exportsteigerung abgestellte Strategie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der WWU trug sogar eher zu einer Verstärkung der Krisenfolgen bei, da sie auf einer zu engen Definition der Wettbewerbsfähigkeit beruht.

1.3.

Deshalb empfiehlt der Ausschuss, künftig eine zeitgemäße Definition („Wettbewerbsfähigkeit 2.0“) anzuwenden und die im von der Kommission finanzierten Projekt WWWforEurope vorgeschlagenen Begriffe zu berücksichtigen. Eine solche moderne Definition steht im Kontext mit den Europa-2020-Zielen, die auch „Beyond-GDP“-Ziele enthalten: Wettbewerbsfähigkeit wird dort definiert als „the ability of a country (region, location) to deliver the beyond-GDP goals for its citizens“ (die Fähigkeit eines Landes (einer Region oder eines Ortes) die „Beyond-GDP“-Ziele für die dortigen Bürger zu erreichen). Danach beruht die Wettbewerbsfähigkeit auf den drei Säulen Einkommen, Soziales und Nachhaltigkeit. Dementsprechend fordert der EWSA dazu auf, die weitere Diskussion nicht unter dem Titel „Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit“ zu führen, sondern unter dem Titel „Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit“.

1.4.

Zudem ersucht der EWSA die Kommission um eine Reihe von Klarstellungen, die benötigt werden, um die Tätigkeit neuer Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit bewerten zu können. Auch verschiedene technische Aspekte, wie die Ernennung der Mitglieder, die Bestimmungen zur Rechenschaftspflicht usw. müssen noch geregelt werden.

1.4.1.

Der EWSA begrüßt den Ansatz der Kommission, wonach es den Mitgliedstaaten freisteht, ihre nationalen Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit eigenständig einzusetzen, indem entweder neue Stellen eingerichtet oder das Mandat vorhandener Stellen ausgeweitet wird, vorausgesetzt, sie sind unabhängig und zielen weder darauf ab, in die Tarifverhandlungen einzugreifen oder Einfluss auf die Rolle der Sozialpartner zu nehmen, noch die nationalen Lohnfindungssysteme zu harmonisieren. Da jedenfalls eine Duplizierung vorhandener Arbeiten und Institutionen vermieden werden muss, fordert der EWSA die Kommission auf, dazu (existierende Bewertungen durch IWF, OECD, existierende Ausschüsse, nationale und weitere potenziell nutzbare Einrichtungen …) eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Eine solche umfassende Darstellung ist eine wichtige Entscheidungshilfe, um den Mehrwert der vorgeschlagenen Ausschüsse abschätzen, eine Kosten-Nutzen-Analyse anstellen und den Bedarf nach zusätzlichen Strukturen abschätzen zu können.

1.4.2.

Der EWSA fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge dazu vorzulegen, wie den folgenden Erfordernisse Rechnung getragen werden kann:

Rechenschaftspflicht, Legitimation und Transparenz durch die uneingeschränkte Einbeziehung der demokratisch legitimierten Institutionen wie Parlamente, Sozialpartner und andere repräsentative Organisationen der Zivilgesellschaft;

Vertretung ausgewogener objektiver Fachkenntnisse, um die bestehende Meinungsvielfalt widerzuspiegeln;

Unverbindlichkeit der Vorschläge des Ausschusses, insbesondere die umfassende Wahrung der Autonomie der Sozialpartner;

Einbeziehung des Doppelcharakters der Löhne, die sowohl ein Kostenfaktor für Unternehmen als auch der wichtigste Bestimmungsfaktor für die Binnennachfrage sind, bei der Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit entsprechend der neuen Definition.

1.5.

Der EWSA hat bereits vor dem jüngsten Paket der Kommission konkrete Vorschläge zur Vertiefung der WWU dargestellt, die es zu verwirklichen gilt.

Es bedarf keiner konkurrierenden nationalen Strategien sondern einer gemeinsamen europäischen Strategie. An zentraler Stelle stehen dabei ein Ausbau des makroökonomischen Dialoges und die Etablierung eines solchen Dialoges für die Eurozone. Dies wären die geeigneten Orte für die erforderliche bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und der drei wesentlichen Faktoren der makroökonomischen Politik.

Auf nationaler Ebene gilt es, die Rolle der Sozialpartner zu stärken und Strukturen für einen makroökonomischen Dialog aufzubauen bzw. zu konsolidieren.

Die Rolle der nationalen Parlamente und des EP muss im Sinne der Demokratie gestärkt werden und darf nicht durch technokratische Expertengremien beschnitten werden.

Der EWSA betont die Bedeutung einer Gleichstellung von ökonomischen und sozialen Zielen sowie einer soziale Folgenabschätzung für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem europäischen Semester.

Eine entscheidende Bedeutung beim Abbau von Ungleichgewichten fällt der Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen zu, was eine Haushaltspolitik erforderlich macht, die das Wachstum und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze besser fördert.

Letzteres betrifft einerseits die Einnahmenseite, also eine entsprechende Ausgestaltung der Steuersysteme, um eine ausreichende Finanzierungsbasis sicherzustellen. Andererseits sieht der EWSA auch ausgabenseitig noch Bedarf nach wachstumsfreundlicheren Maßnahmen. Insbesondere eine weiter gefasste Art einer goldenen Finanzierungsregel für öffentliche Investitionen erschiene konsistent mit bereits existierenden Maßnahmen, die es erlauben, die Finanzierungskosten für Zukunftsinvestitionen über mehrere Generationen zu verteilen.

2.   Empfehlung der Kommission

2.1.

In ihrer Mitteilung „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ schlägt die Kommission vor, das Euro-Währungsgebiet bis Anfang 2017 weiter zu konsolidieren (Stufe 1 — „Vertiefung durch Handeln“, die am 15. Juli 2015 startete). Danach sollten mithilfe von Benchmarks für eine verstärkte Aufwärtskonvergenz der Volkswirtschaften des Euro-Währungsgebiets grundlegendere Reformen durchgeführt und mittel- bis langfristig neue Wachstumsperspektiven ins Visier genommen werden (Stufe 2 — „Vollendung der WWU“). Eines der Schlüsselelemente der Stufe 1 ist ein verbessertes Instrumentarium für die wirtschaftspolitische Steuerung einschließlich des Vorschlags an den Rat, in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets die Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit zu empfehlen (sowie die übrigen Mitgliedstaaten zu ermutigen, ähnliche Gremien einzurichten).

2.2.

Die Kommission will durch die Mobilisierung unabhängigen nationalen Expertenwissens die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten für die notwendigen Maßnahmen und Reformen fördern. Ziel ist es, nationale Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit einzurichten, die die Ergebnisse und Maßnahmen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit im umfassenden Sinne beobachten und so dazu beitragen, nachhaltige wirtschaftliche Konvergenz und Eigenverantwortung für die notwendigen Reformen auf nationaler Ebene zu fördern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die in dieser Empfehlung ausgeführten Grundsätze umzusetzen und die Kommission wird ersucht, nach zwölf Monaten einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung und die Angemessenheit dieser Empfehlung zu erarbeiten, in dem sie sich unter anderem dazu äußert, ob sie die Einführung verbindlicher Rechtsvorschriften für erforderlich hält.

2.3.

Die Ausschüsse sollen die Entwicklungen im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten überwachen, insbesondere jene Faktoren, die sich kurzfristig auf Preise und Qualität von Waren und Dienstleistungen im Verhältnis zu denen der weltweiten Mitbewerber auswirken können. Vom Mandat der Ausschüsse sollten Themen abgedeckt werden wie „Lohndynamik, nicht lohnbezogene Faktoren, Produktivitätstreiber und dynamische Überlegungen im Zusammenhang mit Investitionen, Innovation und der Attraktivität einer Volkswirtschaft als Unternehmensstandort“. Die Ausschüsse sollen entsprechende Maßnahmen analysieren, bewerten und unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten und der üblichen Praktiken politische Empfehlungen formulieren. Zudem sollen die Ausschüsse einschlägige Informationen für die Lohnbildungsprozesse auf nationaler Ebene bereitstellen. In Einklang mit Artikel 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union soll das Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen unberührt bleiben.

2.4.

Die Ausschüsse sollen strukturell und weisungsunabhängig gegenüber Behörden der Mitgliedstaaten sein. Sie sollten die einschlägigen Interessenträger konsultieren (nationale Akteure oder Gruppen von Akteuren, wie z. B. die Sozialpartner, die regelmäßig am wirtschaftlichen und sozialen Dialog des betreffenden Mitgliedstaats teilnehmen), aber nicht ausschließlich oder hauptsächlich die Standpunkte und Interessen einer bestimmten Gruppe von Interessenträgern vermitteln.

2.5.

Die Ausschüsse sollten Jahresberichte erstellen. Um sicherzustellen, dass die Ziele des Euro-Währungsgebiets und der Union berücksichtigt werden, will die Kommission die Arbeit der Ausschüsse koordinieren, wobei im Zuge der Ausarbeitung der Berichte und anlässlich von Vor-Ort-Prüfungen in den Mitgliedstaaten Konsultationen zwischen der Kommission und den Ausschüssen stattfinden sollen. Ferner sollen die Berichte in die Analysen der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters und der Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten einfließen.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Der EWSA teilt die Überzeugung der Kommission, dass die WWU besser ausgestaltet und vertieft werden muss. Er hat dies in zahlreichen Stellungnahmen betont und entsprechende konkrete Vorschläge unterbreitet. Der Ausschuss würdigt auch die positiven Ansätze der Kommission, und er teilt ihre Ansicht, dass eine engere Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken unbedingt erforderlich ist, um vorhandene Ungleichgewichte abzubauen und um künftig die Entstehung von Ungleichgewichten zu erschweren. Ein erheblicher Teil des Mehrwerts dieser nationalen Ausschüsse könnte darin bestehen, sie im Euro-Währungsgebiet in einem Netzwerk zusammenzuschließen, wodurch die EU-Dimension in der politischen Debatte zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission gestärkt würde.

3.2.

Mit der derzeitigen Politik wird dieses Problem allerdings nicht in angemessener Weise angegangen, und zur Bewältigung makroökonomischer Ungleichgewichte sind bessere Instrumente erforderlich. Der EWSA begrüßt daher ausdrücklich, dass die Kommission endlich die Notwendigkeit anerkannt hat, die Leistungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Beschäftigung und Soziales stärker in den Mittelpunkt zu rücken und für eine größere Identifikation mit den Reformbemühungen zu sorgen. Auch die Kommission fordert zu Recht eine stärkere Einbindung der Sozialpartner in die Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme sowie die Einbeziehung der nationalen Sozialpartner durch die Vertretungen der Kommission in das Verfahren des Europäischen Semesters auf nationaler Ebene. Die nationalen Ausschüsse, die unter der umfassenden Einbeziehung aller Interessenträger eingerichtet werden, könnten zu einem nützlichen Instrument werden, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen derzeitiger und künftiger politischer Maßnahmen genau abzubilden.

3.3.

Für die Mitgliedstaaten, die — mit geringen Aussichten, mittelfristig bzw. überhaupt jemals eine vollwertige Wirtschafts-, Sozial- und Steuerunion wie in einer echten föderalistischen Staatenunion zu werden — eine einheitliche Währungspolitik (einheitliche Währung, ein Zinssatz) eingeführt haben, ist es nicht mehr möglich, Ungleichgewichte durch die Anpassung des nominalen Wechselkurses zu korrigieren. Bisher beschränkten sich die Bemühungen um eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Euroraum im Wesentlichen auf das eng gefasste Ziel, durch potenziell kontraproduktive Kostensenkungen die Exportperformance und Leistungsbilanzen zu verbessern. Diese bisherige Politik konnte die Ungleichgewichte und die verheerenden Krisenfolgen nicht beseitigen, sondern verstärkte sie zum Teil noch (1): Eine zu stark rein angebotsseitig orientierte Austeritätspolitik dämpfte die Nachfrage, wodurch Arbeitslosigkeit, öffentliche Defizite und soziale Ungleichheit weiter zunahmen. Da die Entstehung von Ungleichgewichten harte Folgen haben könnte, wenn nicht rechtzeitig dagegen angegangen wird, muss mit neuen politischen Instrumenten vermieden werden, dass die gesamte Anpassung zulasten der Löhne und Arbeitsmärkte geht.

3.4.

Obwohl die Kommission in ihrer Empfehlung für eine „weit gefasste Definition des Begriffs Wettbewerbsfähigkeit“ plädiert, weist der EWSA darauf hin, dass die Kommission bereits im Jahr 2002 eine deutlich breitere Definition von Wettbewerbsfähigkeit veröffentlichte, nämlich „die Fähigkeit der Wirtschaft, der Bevölkerung nachhaltig einen hohen und wachsenden Lebensstandard und eine hohe Beschäftigung zu sichern“ (2). In dem von der Europäischen Kommission finanzierten Projekt WWWforEurope (3) wurde diese Definition von Wettbewerbsfähigkeit im Zusammenhang der Europa-2020-Strategie auf über das BIP hinausgehende Ziele wie soziale Inklusion und nachhaltige Umwelt erweitert (4). Wettbewerbsfähigkeit wird dort definiert als „the ability of a country (region, location) to deliver the beyond-GDP goals for its citizens“ (5). Die Messung der Wettbewerbsfähigkeit stützt sich dabei auf drei Säulen: die Einkommenssäule (wobei die verfügbaren Haushaltseinkommen und Verbraucherausgaben einbezogen werden), die soziale Säule (die die sozioökonomischen Auswirkungen eines Systems misst wie Armutsrisiko, Ungleichheit und Jugendarbeitslosigkeit) und die ökologische Säule (die Ressourcenproduktivität, Treibhausgas-Emissionsintensität, Energieintensität und den Anteil erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung misst). Auch die digitale Agenda muss berücksichtigt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass Ungleichgewichte (z. B. in der Leistungsbilanz) übergangen werden können, wie sich in der Folge der Finanzkrise zeigte.

3.5.

Um sicherzustellen, dass die Definition von Wettbewerbsfähigkeit („Wettbewerbsfähigkeit 2.0“) in einem umfassenden Sinn verstanden wird, empfiehlt der EWSA, künftige Diskussionen nicht unter dem Titel „Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit“ zu führen, sondern unter dem Titel „Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und Nachhaltigkeit“.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1.

Es existieren zahllose Institutionen und Verfahren auf internationaler Ebene (u. a. IWF, OECD, auch die Europäische Kommission), die Prüfungen der Wettbewerbsfähigkeit durchführen und entsprechende Politik-Empfehlungen abgeben. Auch auf nationaler Ebene befassen sich vielfach Institutionen wie unabhängige Wirtschaftsforschungsinstitute, Statistikämter sowie Wirtschafts- und Sozialräte mit entsprechenden Fragen. Die Kommission weist darauf hin, dass bei der Einrichtung der Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit auf bestehende Strukturen und Arbeiten zurückgegriffen werden kann, da in einigen Ländern bereits solche Ausschüsse existieren, während in anderen Ländern bereits vorhandene Strukturen genutzt werden könnten. Es ist jedoch wichtig, dass die Ausschüsse unabhängig sind und ihre beratende Rolle in angemessener Form eine Beurteilung durch Fachleute widerspiegelt, die im allgemeinen Interesse vorgenommen wurde.

4.2.

Der EWSA nimmt die Empfehlung der Kommission zur Kenntnis, auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten beigebrachten einschlägigen Informationen innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme der Empfehlung einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung und die Angemessenheit dieser Empfehlung zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit zu erstellen. Vor der Einrichtung der Ausschüsse sollten die Tätigkeit und Wirksamkeit bestehender und potenzieller künftiger Einrichtungen im Rahmen einer Bestandsaufnahme evaluiert werden. Eine solche umfassende Darstellung, in die auch das Fachwissen der Sozialpartner einbezogen werden sollte, wäre eine wichtige Entscheidungshilfe, um den Mehrwert dieser Ausschüsse abschätzen, eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen und den Bedarf an zusätzlichen Strukturen eruieren zu können.

4.3.

Die Kommission betont wiederholt völlig zu Recht die Notwendigkeit, Transparenz und demokratische Legitimierung der Politik zu stärken, indem das Europäische Parlament, nationale Parlamente sowie maßgebliche Interessenträger der Zivilgesellschaft, insbesondere die Sozialpartner, umfassend eingebunden werden. Der EWSA fordert daher, demokratisch rechenschaftspflichtige Stellen umfassend in Aspekte wie die Ernennung und Wiederernennung der Ausschussmitglieder, Befugnisse, Konzipierung von Arbeitsprogrammen, Erstellung von Berichten und Rechnungslegung usw. einzubeziehen, die geklärt werden müssen, wenn die Ausschüsse eingerichtet werden.

4.4.

Bevor die Einrichtung der Ausschüsse gebilligt werden kann, muss die Kommission die Kriterien für ihre Unabhängigkeit und für die Vertretung ausgewogener objektiver Fachkenntnisse — die die Vielfalt der Standpunkte, einschließlich derjenigen der Sozialpartner, widerspiegeln — festlegen, um die Zweifel am Bestehen unabhängigen neutralen Sachverstands zu zerstreuen. Auch die Frage der Verantwortung im Falle unrichtiger Analysen oder Vorausschätzungen durch die Ausschüsse muss geklärt werden.

4.5.

Der EWSA verweist auf die beratende Funktion solcher Gremien und ersucht die Kommission, den unverbindlichen Charakter der Empfehlungen der Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit klarzustellen. Die Frage der Unverbindlichkeit stellt sich insbesondere dann, wenn es um die Absicherung der Autonomie der Tarifpartner geht. In der Mitteilung der Kommission wird zwar festgestellt, dass das Recht der Tarifpartner, Tarifverträge auszuhandeln und zu schließen, nicht berührt werden soll, aber diese Absicherung, die alleine die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union garantierte Berechtigung betrifft (6), ist zu schwach. Versuche, die Lohnbildung direkt zu beeinflussen, fallen in keiner Weise in den Zuständigkeitsbereich der Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit.

4.6.

Der EWSA verweist auf die weitergehende Betrachtung der Wettbewerbsfähigkeit, die über die Kostenwettbewerbsfähigkeit hinausgeht. Bei anderen Überlegungen dazu, wie die Entstehung von Ungleichgewichten verhindert werden kann, ist der Doppelcharakter der Löhne in einer Volkswirtschaft zu berücksichtigen (Kostenfaktor für Unternehmen und Bestimmungsgröße der Binnennachfrage; siehe Ziffer 5.5). Darüber hinaus ist ein symmetrischer Ansatz in Bezug auf Überschüsse und Defizite erforderlich, um Ungleichgewichte angemessen zu korrigieren (7).

5.   Vorschläge des EWSA

5.1.

Der EWSA ist von der Notwendigkeit der Vertiefung der WWU überzeugt. Da er in seiner vorangegangenen Bewertung des Kommissionsvorschlags zahlreiche offene Fragen identifiziert hat, die erst weiterer Analysen und Klärungen bedürfen, fasst er nachstehend seine eigenen bisherigen diesbezüglichen Vorschläge zusammen. Der EWSA hat in jüngster Vergangenheit mehrere Stellungnahmen zum Thema „Vertiefung der WWU“ (8) verabschiedet, zuletzt 2015 ECO/380 „Eine demokratische und soziale WWU durch die Gemeinschaftsmethode“ (9).

5.2.

In seiner Stellungnahme ECO/380 unterbreitet der EWSA Vorschläge für künftige WWU-Initiativen der Kommission. Er ist davon überzeugt, dass damit die Überwindung der Divergenzen in den Funktionsweisen der Arbeitsmärkte, der Lohnfindungs- und der Sozialsysteme ermöglicht wird, die zur Stabilisierung sowie zur demokratischen und sozialen Vertiefung der WWU notwendig sind. Dabei geht er davon aus, dass im Gesamtkontext von Geld-, Haushalts- und Lohnpolitik Vertrauen aufgebaut und mehr Konvergenz erzielt werden kann, ohne die Tarifautonomie zu beschädigen.

5.3.

Dazu bedarf es einer Aufwertung des makroökonomischen Dialoges und insbesondere der Etablierung eines makroökonomischen Dialoges der Eurozone (MED-EURO). Der MED wurde 1999 ins Leben gerufen, um einen nachhaltigen sowie wachstums- und stabilitätsorientierten makroökonomischen Policy-Mix zu erreichen, also ein spannungsfreies Zusammenspiel zwischen Lohnentwicklung, Geld- und Fiskalpolitik. Dieses Forum zur Abstimmung der drei großen Faktoren der makroökonomischen Politik könnte unter direkter Einbindung der Sozialpartner wesentlich zur notwendigen Koordinierung, zur Einhaltung des gemeinsamen Stabilitätszieles der WWU sowie zu einer demokratischen und sozialen Weiterentwicklung der WWU beitragen. Seine Ergebnisse und Schlussfolgerungen sollten sowohl in den Jahreswachstumsbericht als auch in die länderspezifischen Empfehlungen einfließen.

5.4.

Der EWSA betont erneut die Wichtigkeit, die Rolle der Sozialpartner und deren Einbeziehung in die Politikgestaltung aufzuwerten. Eine Art makroökonomischer Dialog ist auch auf nationaler Ebene von Vorteil. Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität entwickeln sich zumeist in denjenigen Ländern gut, in denen es einen starken sozialen Dialog und Arbeitsbeziehungen gibt und in denen ein hoher Sozialschutz und soziale Kohäsion gewährleistet sind.

5.5.

Die Lohnfindung ist ohne Einmischung von außen den Tarifpartnern zu überlassen. Ihre Autonomie muss uneingeschränkt geachtet und gewährleistet werden. Sie verfügen über die besten Kenntnisse der Realitäten bezüglich Lohnfindung und Arbeitsmärkten, Die Tarifpartner berücksichtigen, dass Lohnänderungen sowohl Kosten- als auch Nachfrageeffekte haben. Sie sind sich dabei bewusst, dass eine Orientierung der Lohnerhöhungen am mittelfristigen nationalen Produktivitätsfortschritt plus Zielinflationsrate der EZB neutral bezüglich Preisentwicklung, Wettbewerbsfähigkeit, Binnennachfrage und Einkommensverteilung wirkt (10). Die Stärkung des makroökonomischen Dialogs wird dadurch noch dringlicher, dass dieses Bewusstsein von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ausgeprägt ist und manchmal keinen konkreten Ausdruck findet, sodass Ungleichgewichte entstehen.

5.6.

Bei der Steuerung des Euro-Währungsgebiets muss für eine aktivere Beteiligung der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments gesorgt werden. Der EWSA setzt sich ein für die Bildung eines großen EP-Ausschusses mit allen Abgeordneten des Euroraumes und aus den Ländern, die ihm beitreten wollen, verbunden mit einer stärkeren Abstimmung der Parlamentarier des Euroraumes über WWU-Fragen (COSAC+).

5.7.

Der EWSA verweist darauf, dass die wirtschaftspolitischen Ziele besser mit den sozialpolitischen Zielen der EU nach Artikel 4 Absatz 2 AEUV in Einklang gebracht und mögliche Zielkonflikte zwischen wirtschaftlichen und sozialen Zielen ausgeräumt werden müssen. Alle Maßnahmen im Europäischen Semester — gemäß horizontaler Sozialklausel — sind einer sozialen Folgenabschätzung zu unterziehen (11).

5.8.

Des Weiteren hält der EWSA ein kurzfristiges Nachfragemanagement und ein wirksames Investitionsprogramm zur Generierung von Einkommen durch Wachstum, soziale Kohäsion und Solidarität für unabdingbar. Notwendig dafür ist eine wachstums- und beschäftigungsfreundliche Haushaltspolitik. Eine entsprechende Einnahmenbasis des Staates ist durch eine effektive Steuerkoordinierung sicherzustellen. Auch ein entschlossenes Vorgehen gegen Steuerbetrug, Steueroasen und aggressive Steuerplanung ist erforderlich.

5.9.

Auch ausgabenseitig erkennt der EWSA Spielräume für eine wachstumsfreundlichere Haushaltspolitik. Öffentliche Investitionen sind ein zentrales Instrument für die Konjunkturbelebung. Die notwendigen Investitionen in Zukunftsbereichen und im sozialen Bereich (Forschung, Bildung, Kinderbetreuung, Sozialleistungen, öffentlicher Wohnungsbau usw.) fördern nicht nur kurzfristig Wachstum und Beschäftigung, sondern sie erhöhen auch langfristig das Produktionspotenzial. Investitionen und Wachstum, insbesondere in den Krisenländern, sind der Schlüssel zu einem Aufholprozess und damit zu einem Abbau von Ungleichgewichten.

5.10.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen bei der Berechnung des Haushaltsdefizits auszuklammern. Da es sich dabei um Ausgaben handelt, die das Wachstumspotenzial erhöhen und deren Erträge auch noch zukünftigen Generationen zugutekommen werden, sollte die Finanzierung auch über mehrere Generationen verteilt werden. Der EWSA wiederholt daher seine Frage, wieso nicht mit derselben Begründung eine identische Behandlung für zukunftsorientierte Investitionen aus dem allgemeinen Haushalt in Form einer Goldenen Investitionsregel eingeführt wird (12).

Brüssel, den 17. März 2016.

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Georges DASSIS


(1)  Eine genaue Beschreibung findet sich in der Stellungnahme des EWSA zu der „Empfehlung des Rates zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist“ (ABl. C 133 vom 9.5.2013, S. 44) (Ziffer 3.8 ff.).

(2)  KOM(2002) 714 endgültig.

(3)  http://www.foreurope.eu/.

(4)  WWWforEurope, Arbeitspapier Nr. 84: Competitiveness and Clusters: Implications for a New European Growth Strategy (Februar 2015).

(5)  Siehe ebd, S. 9.

(6)  AEUV Artikel 153: Abs. (1) „Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 151 unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: […]“ und Abs. (5) „Dieser Artikel gilt nicht für das Arbeitsentgelt, das Koalitionsrecht, das Streikrecht sowie das Aussperrungsrecht.“

(7)  EWSA-Stellungnahme zum Thema „Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung“ (ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 33) (Ziffer 3.2.3).

(8)  Insbesondere zur politischen Säule: siehe Stellungnahme des EWSA „Vollendung der WWU: Die politische Säule“ (ABl. C 332 vom 8.10.2015, S. 8).

(9)  Zuvor auch die Stellungnahme „Vollendung der WWU: Die politische Säule“ (ABl. C 332 vom 8.10.2015, S. 8).

(10)  EWSA-Stellungnahme zum Thema „Jahreswachstumsbericht“ (ABl. C 132 vom 3.5.2011, S. 26) (Ziffer 2.3).

(11)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Eine demokratische und soziale WWU durch die Gemeinschaftsmethode“ (ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 33) (Ziffer 1.5).

(12)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (ABl. C 268 vom 14.8.2015, S. 27) (Ziffer 4).


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