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Document 52014DC0179
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Action Plan for the future of Organic Production in the European Union
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union
/* COM/2014/0179 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union /* COM/2014/0179 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen
Erzeugung in der Europäischen Union 1. Einleitung Die ökologische Erzeugung ist ein umfassendes
System der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelerzeugung,
das nachahmenswerte ökologische Verfahren, einen hohen Grad an biologischer
Vielfalt, die Erhaltung natürlicher Ressourcen und die Anwendung hoher
Tierschutzstandards mit einem Erzeugungsverfahren kombiniert, das der Vorliebe
bestimmter Verbraucher für Erzeugnisse aus natürlichen Stoffen und Verfahren
Rechnung trägt. In den vergangenen
Jahren hat sich der Markt für ökologische Erzeugnisse in der EU aufgrund der
wachsenden Nachfrage erheblich ausgeweitet (19,7 Mrd. EUR bei einer Zuwachsrate
von 9 % im Jahr 2011[1]).
Gleichzeitig ist die Zahl der ökologischen Erzeuger sowie die ökologisch
bewirtschaftete Fläche rasch angestiegen. Jedes Jahr werden in der EU 500 000
ha Fläche auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt. Im Zeitraum 2000-2012
stieg die gesamte ökologisch bewirtschaftete Fläche[2] jährlich um durchschnittlich
6,7 % auf schätzungsweise 9,6 Mio. ha, was 5,4 % der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU entspricht. Nach der Einführung einschlägiger
EU-Vorschriften im Jahr 2009 verzeichnet auch die ökologische Aquakultur ein
starkes Wachstum. Der Sektor umfasst
Erzeuger in der Bereichen Landwirtschaft und Aquakultur sowie deren Lieferanten,
Lebensmittelhersteller und Vertriebsunternehmen, die sich alle an strenge
Vorschriften halten. Die allgemeine Herausforderung, vor der der
Sektor ökologische Erzeugung steht, ist die Sicherstellung eines stetigen
Anstiegs von Angebot und Nachfrage bei gleichzeitiger Erhaltung des
Verbrauchervertrauens. Dieses ist unerlässlich, um langfristig die
Glaubwürdigkeit und die Wertschöpfung der Regelung zu gewährleisten. Ziel dieses Aktionsplans ist es, zusammen mit
den anstehenden Änderungen des Rechtsrahmens insbesondere durch Erschließung
neuer mittel- und langfristiger Lösungswege für die Herausforderungen von
Angebot und Nachfrage zum Wachstum des Sektors beizutragen. Dieser Aktionsplan umfasst auch einen Beitrag
zu den Zielen, die in der Strategie Europa 2020[3]
und der Neufassung der Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt wurden. In
Anbetracht der Tatsache, dass der Umweltschutz ein übergreifendes Ziel der
ökologischen Erzeugung darstellt, ist der Aktionsplan auch ein Beitrag zur
Erreichung der Ziele des Siebten Umweltaktionsprogramms bis 2020[4]. Mit dem Aktionsplan werden weitere
Partnerschaften eingegangen und Akteure – insbesondere Mitgliedstaaten und
Interessenträger - in die Umsetzung eingebunden. 2. Hintergrund Im Jahr 2004 hat die Kommission den ersten Aktionsplan
für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel[5] angenommen, um den
ökologischen Sektor zu fördern und zu stärken. Die Mehrzahl der 21 im Plan
vorgesehenen Aktionen, insbesondere die Schaffung eines neuen Siegels der Europäischen
Union für ökologische Erzeugnisse (im Folgenden „EU-Öko-Siegel“), wurde
erfolgreich abgeschlossen. Im Jahr 2007 hat der Rat die
Rechtsvorschriften für die ökologische Landwirtschaft überarbeitet, und jetzt
hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die
Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 834/2007[6]
angenommen. Der neue Aktionsplan für die Zukunft der
ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union geht auf einige der Probleme
ein, die im Laufe der Folgenabschätzung zur Überprüfung der EU-Politik der ökologischen
Erzeugung festgestellt wurden[7].
Grundlage der Analyse waren umfassende Konsultationen mit Interessenträgern aus
unterschiedlichen Bereichen. Die starke Beteiligung an einer (von Januar bis
April 2013 durchgeführten) Online-Konsultation, zu der fast 45 000
Beiträge eingingen, zeigt das große Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger
an diesem Thema. Im Laufe dieser Konsultationen schlugen die
Interessenträger der Kommission vor, einen neuen Aktionsplan vorzulegen. Seit 2004
haben 15 Mitgliedstaaten Aktionspläne zur Förderung der ökologischen
Landwirtschaft auf nationaler oder regionaler Ebene erarbeitet[8]. 3. Die Herausforderungen: Aktionsprogramm
in spezifischen Schwerpunktbereichen In diesem Aktionsprogramm
ist die Strategie der Europäischen Kommission für die ökologische Erzeugung,
deren Kontrolle und den Handel mit diesen Erzeugnissen im kommenden Jahrzehnt
dargelegt. Außerdem soll das Aktionsprogramm dazu beitragen, dass der reibungslose
Übergang auf den neuen Rechtsrahmen bis Ende des Jahrzehnts abgeschlossen wird.
Die europäische Regelung für die ökologische Erzeugung
und deren Kontrolle wurde 1991 für einen Nischenmarkt erstellt, der durch eine
begrenzte Zahl an Verbrauchern und Erzeugern gekennzeichnet war. Angesichts der
jüngsten Entwicklungen bei Angebot und Nachfrage ist es jedoch an der Zeit, die
EU-Regelung für ökologische Lebensmittel und Landwirtschaft anzupassen und zu
verbessern. Bei der öffentlichen Konsultation hat sich gezeigt, dass die
europäischen Verbraucher hohe Ansprüche an die Vorschriften für die Erzeugung
aus ökologischer Landwirtschaft und deren Kontrolle stellen. Eine große Herausforderung ist die Steigerung
und Bedienung der Nachfrage, ohne dass das Vertrauen der Verbraucher in die
Grundsätze der ökologischen Landwirtschaft und die Qualität ökologischer
Erzeugnisse infrage gestellt wird. In dieser Hinsicht besteht die Gefahr, dass
zu viele – angesichts veränderter Marktbedingungen teilweise überholte –
Ausnahmeregelungen die Integrität der ökologischen Landwirtschaft aushöhlen
könnten. Ökologische Lebensmittel und die ökologische Landwirtschaft
entsprechen gesellschaftlichen Forderungen nach Schutz der Umwelt und Qualität
der Lebensmittel, insbesondere was den Verzicht auf synthetische chemische
Stoffe und gentechnisch veränderte Organismen über die gesamte Erzeugungskette
angeht[9]. Bei der Suche nach
Lösungen zur Bedienung der gestiegenen Nachfrage müssen insbesondere die
komplizierten Vorschriften berücksichtigt werden, die kleineren
Marktteilnehmern den Zugang zur Regelung für ökologische Erzeugnisse erschweren.
Außerdem muss die Harmonisierung der Regeln für die ökologische Erzeugung auf
ehrgeizige und strenge Vorschriften abzielen und gleichzeitig den tatsächlichen
Gegebenheiten der Erzeugung Rechnung tragen. Ein weiterer Aspekt ist der Nachfragedruck,
der auch eine Erhöhung des Betrugsrisikos oder die Zunahme anderer bewusster
Rechtsverstöße mit sich bringt. Dies schädigt Verbraucherinteressen und
verursacht wirtschaftliche Schäden, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen, und
kann sich auch auch rufschädigend auf diejenigen Marktteilnehmer im
ökologischen Sektor auswirken, die die Vorschriften einhalten. Einfuhren spielen beim Angebot an ökologischen
Erzeugnissen eine wichtige Rolle. Deshalb müssen die einschlägigen Vorschriften
den Ausbau des Handels mit diesen Erzeugnissen sicherstellen und gleichzeitig
verhindern, dass die Grundsätze der ökologischen Erzeugung aufgeweicht werden
oder das Kontrollsystem geschwächt wird. Die ökologische Erzeugung muss ihre innovative
Rolle beibehalten, indem sie mit den für sie geltenden Vorschriften und den von
ihr angewandten Verfahren auf die herkömmliche Erzeugung einwirkt. Um den oben dargestellten Herausforderungen zu
begegnen, hat die Kommission insbesondere mögliche Synergien zwischen
EU-Politiken und –Instrumenten, bei den Konsultationen vorgebrachten innovativen
Ideen, der Verknüpfung mit Forschungsinitiativen, der Notwendigkeit der
Verbesserung des Vertrauens und der Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher
und dem Handel mit Drittländern berücksichtigt. Deshalb wird der Aktionsplan für die Zeit bis 2020
vorrangig drei Schwerpunktbereiche behandeln. Der erste Bereich betrifft die
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der ökologischen Erzeugungsbetriebe in
der EU durch –
stärkere Sensibilisierung für EU-Instrumente und
Synergien mit EU-Instrumenten, die auf die ökologische Erzeugung abzielen, –
Beantwortung offener technischer Fragen der
ökologischen Erzeugung durch Forschung, Innovation und deren Verbreitung, –
Verbesserung der Information über die ökologische
Erzeugung sowie über den Markt und den Handel. Der zweite Schwerpunktbereich besteht in der
Festigung und Erhöhung des Vertrauens der Verbraucherinnen und der Verbraucher
in die EU-Regelung für ökologische Lebensmittel und Landwirtschaft sowie des
Vertrauens in importierte ökologische Erzeugnisse, insbesondere was die
Kontrollmaßnahmen betrifft. Der dritte Schwerpunktbereich besteht in der
Stärkung der externen Dimension der EU-Regelung für ökologische Erzeugung. 4. Entwicklung des europäischen
ökologischen Sektors 4.1. Größere Sensibilisierung und
Synergien zwischen den EU-Instrumenten Die ab 2014 geltende reformierte GAP umfasst
neue oder überarbeitete Stützungsmaßnahmen, die auf ökologische Erzeuger
angewandt werden können. Insbesondere werden in der GAP die
ökologischen Landwirte als „definitionsgemäß umweltfreundlich“ im Sinne der
Direktzahlungsregelung anerkannt, da sie faktisch Anspruch auf
Ökologisierungszahlungen haben. Außerdem wird in der neuen Rahmenregelung zur
Entwicklung des ländlichen Raums[10]
eine neue spezifische Maßnahme zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft
sowohl durch Umstellung auf als auch durch Erhaltung ökologischer
Landwirtschaftspraktiken vorgesehen. Ferner können die Mitgliedstaaten im
Rahmen ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums die lange Liste von
auch für ökologische Landwirte oder andere Marktteilnehmer geltenden Maßnahmen
daraufhin prüfen, inwiefern sie angewandt und zweckdienlich eingesetzt werden
können. Hierzu zählen die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren
der Lebensmittelkette etwa bei der Entwicklung innovativer Erzeugnisse,
Verfahren, Praktiken und Technologien, die Unterstützung von Investitionen in
materielle Vermögenswerte einschließlich nichtproduktiver Investitionen allein
zu Umweltschutzzwecken, die Unterstützung von Qualitätsregelungen für
landwirtschaftliche Erzeugnisse oder auf ökologische landwirtschaftliche
Betriebe abzielende Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die sich nicht mit
den Anforderungen an die ökologische Landwirtschaft überschneiden. Mehr Effizienz beim Einsatz der in Programmen
zur Entwicklung des ländlichen Raums verfügbaren Stützungsmaßnahmen lässt sich
erreichen, indem der Istzustand und das Marktpotenzial der ökologischen
Landwirtschaft in einem Mitgliedstaat bzw. einer Region analysiert werden[11]. Eine solche Analyse
sollte die Grundlage für die Auswahl von Maßnahmen zur Entwicklung des
ländlichen Raums bilden, an die sich eine geeignete Mitteilzuweisung
anschließen sollte. Die ökologische Erzeugung kann auch durch
themenspezifische Teilprogramme der Entwicklungsprogramme für den ländlichen
Raum gefördert werden. Das in Bezug auf Inhalt und Finanzierung wichtigste
Programm wäre das Teilprogramm mit Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen zum
Klimawandel und zur biologischen Vielfalt. Andere themenspezifische
Teilprogramme wie diejenigen für kleine landwirtschaftliche Betriebe und kurze Lieferketten
können ebenfalls in gewissem Umfang für die ökologische Landwirtschaft sinnvoll
sein. Ebenso kann die Verpflichtung der Mitgliedstaaten,
Ausgaben von mindestens 30 % des Gesamtbeitrags aus dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums für Maßnahmen im
Bereich von umwelt- und klimabezogenen Fragen (einschließlich der Maßnahme für
die ökologische Landwirtschaft) vorzusehen, eine sehr positive Rolle spielen,
indem sie zur finanziellen Unterstützung und damit zur Entwicklung der ökologischen
Landwirtschaft beiträgt und für deren finanzielle Unterstützung sorgt. Angesichts des neuen Interesses an der Förderung
der Aquakultur innerhalb der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wird der
Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ebenfalls Unterstützung für
ökologische Praktiken der Aquakultur bereitstellen. Die Kommission
empfiehlt den Mitgliedstaaten, die im neuen Rechtsrahmen für die ländliche
Entwicklung, im Blauen Wachstum und in der Gemeinsamen Fischereipolitik
vorgesehenen Möglichkeiten und Instrumente zur Förderung der ökologischen
Landwirtschaft zu nutzen. In Anbetracht der jüngsten großen Veränderungen
bei der GAP empfiehlt es sich, die Landwirte und anderen Akteure im ländlichen
Raum auf die verfügbaren Stützungsmaßnahmen für die ökologische Landwirtschaft
in diesbezüglichen innerhalb der neuen GAP und GFP vorgeschlagenen Instrumenten
(Aktionen 1 und 2) hinzuweisen. Die positiven Effekte der ökologischen
Landwirtschaft auf die Umwelt sind ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie
für das Jahr 2020[12],
der Mitteilung zur Grünen Infrastruktur[13],
der thematischen Strategie für den Bodenschutz[14]
sowie der Umweltvorschriften wie der Vogelschutzrichtlinie[15], der FFH-Richtlinie[16], der Nitratrichtlinie[17], der
Wasserrahmenrichtlinie[18]
und der Richtlinie über nationale Emissionshöchstwerte[19]. Aktion 1: Die Kommission wird 2014 ein Informationsdokument für ökologische Landwirte, Verarbeiter und Einzelhändler veröffentlichen, in dem die Vorschriften für die ökologische Erzeugung und Verarbeitung sowie den ökologischen Handel, einschließlich der Vorschriften für die Umstellung, sowie die Stützungsmaßnahmen der GAP erläutert sind. Aktion 2: Die Kommission wird die ökologische Landwirtschaft als spezifisches Thema in die anstehende Aufforderung zur Einreichung vor Vorschlägen zur Unterstützung von Informationsmaßnahmen für Landwirte und Erzeuger in Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einbeziehen. Außerdem wird im Leitfaden zur Förderung aus dem EMFF auf die Möglichkeiten für die ökologische Aquakultur hingewiesen. 4.2. Sensibilisierung für die
ökologische Regelung der EU und das Öko-Siegel Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen
für ökologische Erzeugnisse können bei der Verbesserung der Marktchancen von
ökologischen Erzeugern eine wichtige Rolle spielen. Deshalb bietet die
europäische Politik der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für ökologische
Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt und in Drittländern den Marktteilnehmern
Finanzierungsmöglichkeiten für Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher
für die Hauptmerkmale der Regelung für die ökologische Erzeugung, für bestimmte
Produkte, die nach den EU-Vorschriften für die ökologische Erzeugung
hergestellt wurden, für das EU-Kontrollsystem und für das EU-Öko-Siegel (Aktion
3). Für Verbraucher ist das EU-Öko-Siegel auf den
Lebensmitteletiketten das wichtigste Mittel zur Erkennung ökologischer Erzeugnisse.
Das 2010 eingeführte EU-Siegel ist seit 2012 für die Verpackung aller in der EU
erzeugten vorverpackten ökologischen Lebensmittel verbindlich vorgeschrieben. Im
November 2013 erklärten bei einer in den 28 Mitgliedstaaten durchgeführten
Umfrage durchschnittlich 25 % aller Befragten, dass ihnen das EU-Ökosiegel
bekannt sei[20].
Neben dem EU-Siegel scheint den Verbrauchern die Information über die
ökologische Erzeugung auch generell gut vermittelt zu werden – 69 % der Verbraucher
in der EU gaben an, ein Logo oder einen Hinweis gesehen zu haben, aus dem
hervorging, dass ein Lebensmittel ökologisch hergestellt wurde[21]. Durch die Beobachtung
des Wissensstands der Verbraucher zum EU-Öko-Siegel ließen sich zuverlässige
Informationen darüber gewinnen, wo die Information und Absatzförderung auf EU-
und Drittlandsmärkten verbessert werden könnte (Aktion 4). Für den Fall, dass sich die Bekanntheit des
EU-Öko-Siegels bei den Verbrauchern oder in den EU-Mitgliedstaaten mittel- oder
langfristig nicht verbessert oder das Vertrauen der Verbraucher in die
ökologische Regelung der EU als gefährdet angesehen werden kann, sollte die
Kommission im Rahmen der neuen Informations- und Absatzförderungspolitik für
Agrarerzeugnisse aus der EU[22]
zusätzliche Informationsmaßnahmen zur EU-Regelung für die ökologische Erzeugung
und das Öko-Siegel mit einer EU-finanzierten Kampagne in Erwägung ziehen. Es
können auch Informations- oder Absatzförderungskampagnen geprüft werden, die
darauf abzielen, die Verbraucher in einem oder mehr Drittländern für das
EU-Öko-Siegel und/oder die Hauptmerkmale der EU-Regelung für die ökologische
Erzeugung zu sensibilisieren oder mit diesen vertraut zu machen. Diese
Kampagnen könnten im Anschluss an gegenseitige Abmachungen oder Vereinbarungen durchgeführt
werden, die von der EU (etwa mit den USA oder mit der Schweiz) unterzeichnet
wurden, oder nach Initiativen, die in einigen Drittländern zum Schutz des
EU-Öko-Siegels ergriffen wurden. Die Information von jungen Verbrauchern und
Kindern kann ebenfalls ein wichtiges Instrument sein, um für die ökologische
Erzeugung zu sensibilisieren und das Vertrauen in diese Erzeugungsform zu
erhöhen. Mit den nationalen Initiativen im Rahmen des Schulobst- und –gemüse
sowie des Schulmilchprogramms können in Schulen entsprechend dem erzieherischen
Aspekt der Regelung Informationsmaßnahmen zu den Merkmalen der ökologischen
Erzeugung durchgeführt werden. Die Überprüfung der GAP-Maßnahmen für Schulen[23] bietet die
Gelegenheit, die Verbindung zur ökologischen Erzeugung zu verstärken, indem die
Beschaffung ökologischer Erzeugnisse gefördert wird und ökologiebezogene Themen
im Rahmen begleitender Unterrichtsmaßnahmen einbezogen werden. Die ökologische Erzeugung spielt seit 2008 bei
den Kriterien für umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen („Green Public
Procurement“- GPP) für Lebensmittel und Verpflegungsdienstleistungen eine wichtige
Rolle (ein Mindestanteil der Lebensmittel muss aus ökologischer Erzeugung
stammen), wobei es sich um Empfehlungen handelt, die die Behörden europaweit
freiwillig anwenden können. Bei den Mitgliedstaaten und den öffentlichen
Beschaffungsstellen besteht die Möglichkeit, das Kriterium „aus ökologischer Landwirtschaft“
bei der Auftragsvergabe für Lebensmittel und Verpflegungsleistungen verstärkt
einzusetzen. Die Kommission wird spezielles Informationsmaterial erarbeiten, um
Behörden vermehrt darauf aufmerksam zu machen, dass sie in Verträgen über
Lebensmittel oder Verpflegungsleistungen Aspekte der Nachhaltigkeit
einschließlich Kriterien der ökologischen Erzeugung stärker berücksichtigen (Aktion
5) können. Aktion 3: Die Kommission wird weiterhin auf die Möglichkeiten aufmerksam machen, die die Verordnung in Bezug auf Informations- und Absatzförderungsmöglichkeiten für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern bietet, und insbesondere auf die Ziele der Absatzförderungsmaßnahmen sowie die Regeln und Verfahren für die Vermittlung des Instruments gegenüber den Vertretern des ökologischen Sektors, den Mitgliedstaaten (Ständiger Ausschuss für den ökologischen Landbau) oder Spezialveranstaltungen zur ökologischen Landwirtschaft, wie der Messe BioFach, hinweisen. Aktion 4: Die Kommission wird – regelmäßige Umfragen zum Wissensstand über das EU-Öko-Siegel bei den Verbrauchern und – eine spezielle Umfrage zur Kenntnis und zum Verständnis der EU-Regeln für die ökologische Erzeugung bei den Verbrauchern sowie zum Vertrauen der Verbraucher in die Regelung zur ökologischen Landwirtschaft durchführen. Aktion 5: Die Kommission wird ihre Kriterien für umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen bei Lebensmitteln und Verpflegungsleistungen bis Ende 2015 überprüfen und spezielles Informationsmaterial mit Beispielen für die Anwendung der Anforderungen der ökologischen Landwirtschaft im öffentlichen Beschaffungswesen erarbeiten. 4.3. Forschung und Innovation zur
Überwindung von Herausforderungen bei den Vorschriften für die ökologische
Erzeugung 4.3.1. Geltungsbereich Die ökologische Erzeugung ist mittlerweile ein hochspezialisiertes
System der Landwirtschaft, das eine spezielle Ausbildung sowie besondere
Kenntnisse und Technologien erfordert. In ökologisch bewirtschafteten Systemen
gibt es eine Reihe von Herausforderungen in Bezug auf pflanzliche und tierische
Erzeugnisse, etwa weil bestimmte Inputs in ökologischer Qualität nur begrenzt
verfügbar sind. Große Beschränkungen bestehen beim Tierfutter, genauer bei der
Versorgung mit Eiweiß und Mikronährstoffen, und der Verfügbarkeit ökologischer
Saaten. Diese Hindernisse müssten insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit
des allmählichen Wegfalls bestimmter Ausnahmen und Abweichungen von den
geltenden Vorschriften angegangen und überwunden werden. Außerdem sollten nach Auffassung der
Kommission u. a. folgende konkrete Fragen zur Weiterentwicklung dieses Sektors
stärker berücksichtigt werden: a) innovative Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen,
Krankheiten und Unkräutern, b) Alternative zu kupferhaltigen Produkten für den
ökologischen Pflanzenschutz, c) Verringerung des Energieverbrauchs von
Gewächshäusern, d) Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, e) Verbesserung des
Energieeinsatzes, f) das Nebeneinander von ökologischer und herkömmlicher
Landwirtschaft, g) mit der Verarbeitung ökologischer Lebensmittel vereinbare
Zutaten und Verfahren. In der dritten Vorausschau des Ständigen
Agrarforschungsausschusses[24]
werden ebenfalls zweckdienliche Forschungsbereiche genannt. Die Verfügbarkeit an ökologischen
Eiweißfuttermitteln wurde in mehreren EU-finanzierten Forschungsprojekten zur
ökologischen Landwirtschaft und zur Landwirtschaft mit geringem
Betriebsmittelaufwand untersucht[25].
Der Forschungsaufwand zu Eiweißpflanzen blieb jedoch im Vergleich zu anderen
Produktionszweigen begrenzt, so dass die Erträge dieser Pflanzen in den
vergangenen Jahrzehnten sogar zurückgegangen sind. Neue Investitionen in die
Forschung zur Eiweißpflanzenerzeugung könnten dazu beitragen, diesen Rückstand
wieder aufzuholen und und für gleichmäßigere Erträge und höhere Qualität der
Erzeugung (Eiweißgehalt, Verdaulichkeit usw.) zu sorgen, damit diese Pflanzen
für die Landwirte und die gesamte Lieferkette rentabler werden. Die Forschung könnte auch dazu führen, dass in
der ökologischen Landwirtschaft Verbesserungen bei der Tierernährung,
Futterverwertung sowie bei Tierzucht und –haltung erreicht werden, wenn sie
sich gezielt mit der Erhöhung der Nachhaltigkeit, der Ressourceneffizienz
einschließlich Gewässer- und Bodenschutz, der biologischen Vielfalt sowie der
Anpassung an die Klimaänderung und deren Eindämmung befasst. Die Verfügbarkeit ökologischer Saaten, Zuchtmaterial,
Jungtiere und Muschelsaaten stellt für die ökologischen Erzeuger auch eine
wirtschaftliche und technische Herausforderung dar. Obwohl sich die Lage bei
ökologischen Saaten offenbar leicht gebessert hat, werden vielfach Ausnahmen in
Anspruch genommen, die den Einsatz herkömmlicher unbehandelter Saaten gestatten.
Es ist wichtig, dass die Information der Erzeuger über die Verfügbarkeit
ökologischer Saaten EU-weit verbessert wird und auf europäischer Ebene eine
Saaten-Datenbank eingerichtet wird. Die Kommission
empfiehlt den betreffenden Interessenträgern, auf europäischer Ebene eine
Datenbank über die Verfügbarkeit ökologischer Saaten einzurichten. Die
Kommission fordert die Interessenträger – insbesondere im Rahmen des Beirats
für Aquakultur – auf zu prüfen, ob ähnliche Initiativen zur Verfügbarkeit
ökologisch erzeugter Jungfische und Muschelsaaten gestartet werden können. Zur Ergänzung dieser Vorgehensweise ist es
außerdem erforderlich, dass die Inanspruchnahme von Ausnahmen vom Grundsatz der
verbindlichen Verwendung ökologischer Saaten streng begrenzt wird. Außerdem
muss die Forschung zu Zuchtverfahren intensiviert werden, wobei auch untersucht
werden sollte, inwieweit lokale Bestände und halbwilde Arten zur Erzeugung
ökologischer Saaten genutzt werden können; gleichzeitig sollte sichergestellt
werden, dass diese mit den Grundsätzen und Zielen der ökologischen
Landwirtschaft vereinbar sind. Nach Angabe der Erzeuger der ökologischen
Aquakultur ist die Verfügbarkeit von ökologischen Jungtieren und Muschelsaaten immer
noch ein Faktor, der das Wachstum des Sektors begrenzt. 4.3.2. Instrumente Horizont 2020, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, kann
Lösungen und Instrumente bieten, um die Wirksamkeit und die Anwendung von
Forschungsergebnissen weiter zu verbessern. Das Programm umfasst verschiedene
Mechanismen zur Förderung von Forschung, Innovation, Demonstration,
Koordination, Vernetzung und Schulung und unterstützt außerdem Infrastrukturen
und Innovationen etwa in KMU. Die Teilnahme der ökologischen Landwirtschaft
an der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche
Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP) wird entscheidend dazu beitragen, die
Innovation und die Zusammenarbeit von Wissenschaft, landwirtschaftlichen Betrieben,
landwirtschaftlicher Beratung und der Wirtschaft auf regionaler, nationaler und
europäischer Ebene zu verbessern. Zur Bewältigung anstehender Herausforderungen
müssen die Landwirte stärker einbezogen werden, damit der Forschungs- und
Innovationsbedarf besser bestimmt werden kann (Aktion 6). Im Rahmen der
EIP können mehrere Maßnahmearten verwendet werden, um bestimmte Themen zu
untersuchen, die für die ökologische Landwirtschaft von Bedeutung sind und die
Landwirte zu einem aktiven Engagement anregen könnten. So könnten die
Mitgliedstaaten die Streichung von Abweichungen prüfen, wenn sie Innovationsschwerpunkte
im Rahmen von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum festlegen. Bei der
Festlegung dieser Schwerpunkte können die Mitgliedstaaten die Landwirte und
Forscher entsprechend sensibilisieren und die Einrichtung von Arbeitsgruppen zu
diesen Themen unterstützen. Von 2000 bis 2012 wurde die Forschungs- und
Innovationskapazität der ökologischen Erzeugung durch 49 EU-geförderte
Forschungsprojekte zur Landwirtschaft mit geringem Betriebsaufwand und zur
ökologischen Landwirtschaft[26]
gefördert. Durch die verbesserte Umsetzung von Erkenntnissen aus der Forschung
in die Praxis insbesondere bei den Erzeugungsverfahren ließe sich die Effizienz
der Forschungsergebnisse verbessern und die Leistungsfähigkeit des Sektors
steigern. Es sollten besondere Maßnahmen gefördert werden, die vorhandenes
Wissen aus Forschung und Praxis nutzen, um mögliche Lösungen zu erproben und
sie in die Praxis umzusetzen. Die Technologieplattform zur Erforschung
ökologischer Lebensmittel und der ökologischen Landwirtschaft (TP Organics)
würde zum Einsatz kommen, indem sie auch einen Beitrag zu einer strategischen
Forschungs- und Innovationsagenda leistet. Die Koordinierung der Finanzierung von
Forschungstätigkeiten im Bereich ökologische Erzeugung ließe sich EU-weit noch
mehr verbessern. Das Programm Horizont 2020 sieht die Unterstützung von Netzen nationaler
Finanzierungsstellen bei der Durchführung gemeinsamer Ausschreibungen vor. Außerdem
werden Möglichkeiten zur weiteren Nutzung von ERA-Net und/oder Instrumenten der
gemeinsamen Programmplanung aktiv gefördert und hierdurch bereits bestehende
Formen der Zusammenarbeit wie ERA-Net CORE-Organic Plus unterstützt. Im Rahmen von Horizont 2020 müssen die Arbeitsprogramme
die Herausforderungen und Erfahrungen in Bezug auf die Bestimmung des
Forschungsbedarfs durch die Landwirte, den Austausch von Forschungsergebnissen
auch aus anderen Erzeugungssektoren und eine weitergehende Koordinierung der
europäischen Forschungsarbeiten (Aktion 7) berücksichtigen. Aktion 6: Die Kommission wird 2015 eine Konferenz veranstalten, um die Forschungs- und Innovationsschwerpunkte zu ermitteln, die sich für die Erzeuger aufgrund der künftigen Vorschriften für die ökologische Erzeugung ergeben könnten. Aktion 7: Die Kommission wird in den diesbezüglichen Maßnahmearten von Horizont 2020 Folgendes berücksichtigen: – die Notwendigkeit, Forschung, Informationsaustausch und Umsetzung von Forschungsergebnissen durch spezifische Maßnahmen wie Forschungs- und Innovationsaktionen, themenspezifische Netzwerke oder andere Formen der „Zusammenarbeit und Unterstützung“ zu stärken, die die Synergien zwischen Forschungsergebnissen anderer Erzeugungssektoren einerseits und Forschung im konventionellen und im ökologischen Bereich andererseits betreffen; – ERA-Net oder andere Arten von Instrumenten zu fördern, um die Koordinierung der Forschung zwischen den Forschungsfinanzierungsstellen in der EU im Hinblick auf die gemeinsame Ausschreibung von Forschungsaufträgen zu verbessern. 4.4. Überwachung und Bewertung Statistische Daten sind unverzichtbar für die
Gestaltung, Überwachung und Bewertung der Umsetzung der EU-Politik für die
ökologische Erzeugung insbesondere hinsichtlich der Kenntnis des
Erzeugungssektors, der Preise innerhalb der Lieferkette von ökologischen
Lebensmitteln, des Handels, der Vorlieben der Verbraucher und spezieller
Vermarktungskanäle. Die Europäische Kommission finanziert zurzeit das
Forschungsvorhaben „Data network for better European organic market information
- Organic data network“ (Datennetzwerk zur Verbesserung der Informationen über
den Markt für ökologische Erzeugnisse – Ökodatennetzwerk), mit dem die
Transparenz des europäischen Markts für ökologische Lebensmittel und der Zugang
zu Marktdaten über den Sektor verbessert werden sollen[27]. Durch weitere
Bemühungen zur Sammlung, Auswertung und Verbreitung bereits vorhandener Daten
werden Transparenz und Vertrauen im ökologischen Sektor erhöht. Zur besseren Bewertung der Effizienz und Effektivität
der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften ist es außerdem notwendig, die Kenntnis
darüber zu verbessern, wie der Mehrwert innerhalb der Wertschöpfungskette
verteilt wird und in welchem Umfang er den landwirtschaftlichen Erzeugern
zugutekommt (Aktion 9). Die Attraktivität der ökologischen Erzeugung für Klein-
und Kleinstbetriebe insbesondere bezüglich der Hürden und der Attraktivität des
Einstiegs in die Regelung zur ökologischen Erzeugung ist ebenfalls ein
wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der neuen GAP. Im Jahr 2020 wird eine Überprüfung der
Fortschritte beim Aktionsplan vorgenommen. Aktion 8: Die Kommission wird regelmäßig Berichte über die ökologische Erzeugung in der EU veröffentlichen, die insbesondere Informationen über Flächen, die in der ökologischen Erzeugung tätigen Betrieben sowie die wichtigsten Erzeugungssektoren umfassen. Aktion 9: Die Kommission wird – die Verteilung der Wertschöpfung über die Lebensmittel-Lieferkette und – die Hindernisse beim Einstieg in die ökologische Erzeugung durch eine Umfrage zur Attraktivität der Regelung für die ökologische Erzeugung untersuchen, insbesondere was kleine landwirtschaftliche Betriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sektor Lebensmittelherstellung betrifft. 5. Sicherstellung des
Verbrauchervertrauens in die EU-Regelung für die ökologische Erzeugung Die Gefahr des Verlusts an
Verbrauchervertrauen ist eine der größten Herausforderungen im Bereich der
ökologischen Erzeugung. Mit den neuen Vorschriften für die Akkreditierung
und Marktüberwachung in der Europäischen Union[28]
wurde die Akkreditierung zu einem entscheidenden Instrument, um die
Fachkompetenz der Konformitätsbewertungsstellen wie z. B. der Kontrollstellen
in der ökologischen Erzeugung aufzuzeigen. In der EU erfolgt die Akkreditierung
jetzt durch eine einzige nationale Akkreditierungsstelle, die einer Behörde
unterstellt ist. Im Rahmen der Europäischen Kooperation für die
Akkreditierung wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich speziell mit
Fragen der im ökologischen Sektor tätigen Kontrollstellen befassen soll. Ihre Tätigkeit,
die in enger Zusammenarbeit mit der Kommission durchgeführt wurde, führte zur Annahme
eines verbindlichen Dokuments, das für die auf diesem Gebiet tätigen nationalen
Akkreditierungsstellen seit Januar 2014[29]
gilt. Parallel dazu hat die Kommission über das
Lebensmittel- und Veterinäramt (LVA) in den Jahren 2012 und 2013 in den
Mitgliedstaaten bzw. Drittländern 10 bzw. 4 Prüfbesuche zum System der
Kontrolle der ökologischen Erzeugung durchgeführt. Angesichts der im Bericht
des LVA beschriebenen Ergebnisse ist eine weitergehende Koordinierung und
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und den nationalen
Akkreditierungsstellen erforderlich (Aktion 10), um die Kontrollstellen in der
EU wirksamer und effizienter überwachen zu können. Was die Einfuhren anbelangt, so sollte die
Übermittlung der Bescheinigungen für die Einfuhr ökologischer Erzeugnisse
erleichtert und die Informationen über deren Verwendung bei den
Marktteilnehmern und den Zollbehörden der Mitgliedstaaten insbesondere durch
TARIC[30],
den integrierten Online-Zolltarif der Gemeinschaft, verbessert werden (Aktion 11). Ferner sollten der Verwaltungsaufwand
verringert und vereinfacht und die Herkunftssicherung ökologisch erzeugter
Waren durch ein elektronisches Zertifizierungssystem verbessert werden (Aktion 12). Betrügerisches Verhalten und bewusste Verstöße
zählen zu den Hauptursachen der Schädigung des Verbrauchervertrauens. Die EU
wird die Mitgliedstaaten und andere Akteure der Lebensmittelkette bei der Suche
nach Maßnahmen zur Verhinderung und Ahndung dieser Verstöße unterstützen (Aktion
13). Aktion 10: Die Kommission wird die Mitgliedstaaten anregen, nach Synergien und Vereinfachungsmöglichkeiten bei den Tätigkeiten der Akkreditierungsstellen und der zuständigen Stellen zu suchen. Die Kommission wird 2016 weitere Leitlinien festlegen. Außerdem wird sie sich gegebenenfalls mit Akkreditierungsstellen in Verbindung setzen, die für die Überwachung von Kontrollstellen in Drittländern zuständig sind. Aktion 11: Die Kommission wird dem TARIC-Ausschuss vorschlagen, die Rechtsvorschriften zur ökologischen Erzeugung in die TARIC-Datenbank aufzunehmen. Aktion 12: Die Kommission wird Folgendes erarbeiten: – Ein System der elektronischen Zertifizierung für die Einfuhr als Modul, das in das TRACES-System (das zukünftige Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen – IMSOC) bis 2015 einbezogen werden soll, – einen Ansatz zur elektronischen Zertifizierung für den Binnenmarkt, der in das zukünftige Informationsmanagement für amtliche Kontrollen (IMSOC) einbezogen werden soll. Aktion 13: Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Betrugs im Bereich der ökologischen Erzeugung wie folgt unterstützen: – gezielte(r) Workshop(s) zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren und – Erstellung von Handbüchern/einer Fallbeispielsammlung. 6. Stärkung der externen
Dimension der ökologischen Erzeugung der EU Die EU spielt beim Handel mit Lebensmitteln
und insbesondere mit qualitativ hochwertigen Erzeugnissen eine wichtige Rolle. Mit
einem Einfuhr- und Ausfuhrvolumen von insgesamt 196 Mrd. EUR (Durchschnitt der
Jahre 2010-2012) nimmt die EU beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
eine Spitzenstellung ein. Die Stärke der EU-Ausfuhren liegt bei verarbeiteten
und unverarbeiteten verbrauchsfertigen Endprodukten, wo die EU einen
Netto-Handelsbilanzüberschuss von 6,7 Mrd. EUR (Durchschnitt der Jahre 2010-2012)
aufweist. Hierzu zählen Wein, Spirituosen, Käse und
Fleischverarbeitungserzeugnisse, die entlang der Lieferkette eine erhebliche
Wertschöpfung erzeugen. Die Sicherstellung, dass die ökologischen
Erzeuger der EU dem Trend der europäischen Ernährungswirtschaft folgen, indem
sie ihre Stärken umfassend entwickeln, wird Erzeugern in der EU zugute kommen. Die EU-Regelung für die ökologische Erzeugung
muss angesichts der Zunahme des Handels dafür sorgen, dass die eingeführten
Erzeugnisse der strengen Definition der EU für ökologische Lebensmittel und
ökologische Landwirtschaft entsprechen. Außerdem besteht zunehmend die
Notwendigkeit, den Verbrauchern Garantieren dafür zu bieten, dass das
Kontrollsystem für die Anwendung des Öko-Etiketts und des Öko-Siegels in
Drittländern in zuverlässig ist. Die Entwicklungsländer sind wichtige
Lieferanten für die Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen in die EU. Besonders
berücksichtigt werden sollten die Auswirkungen neuer Kontroll- und
Erzeugungsvorschriften, die den reibungslosen Handel mit Erzeugnissen aus
Entwicklungsländern sicherstellen sollten (Aktion 14). Einige Gleichwertigkeitsregelungen, die die EU
mit anderen führenden Märkten für ökologische Erzeugnisse vereinbart hat, sehen
Bedingungen auf Gegenseitigkeit für Erzeuger in der EU vor, obwohl deren
Geltungsbereich etwas variiert. Nur die Vereinbarung zwischen der EU und den
Vereinigten Staaten sieht eine Zusammenarbeit bei der Regelung und den Normen
für die ökologische Erzeugung vor. Indem die Kommission versucht, die
Vereinbarungen mit anderen führenden Märkten für ökologische Erzeugnisse auf
eine Zusammenarbeit bei dieser Regelung und ökologischen Standards auszdehnen,
wird sie eine stärkere Annäherung der ökologischen Standards dieser Märkte
anstreben. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch die Möglichkeit
eines multilateralen Übereinkommens zwischen den führenden Märkten für
ökologische Erzeugnisse (Aktion 15) prüfen. Durch ein solches multilaterales
Übereinkommen, das von der Regulierungszusammenarbeit unterstützt wird, könnten
Synergien beim Überwachungs- und Kontrollsystem enstehen, die die
exportorientierte ökologische Erzeugung in den Ländern mit der größten
ökologischen Erzeugung wie in den Entwicklungsländern erheblich erleichtern
könnten. Obwohl keine
genauen Informationen zu Menge und Wert der Handelsströme bei ökologischen
Erzeugnissen vorliegen, muss die Kenntnis des Handels verbessert werden, z. B. um
vorhandene und potenzielle Märkte für EU-Erzeugnisse zu finden, und es muss auf
Außenmaßnahmen bei den führenen EU-Handelspartnern geachtet werden (Aktion 16).
Der von der FAO und der WHO, 185
Mitgliedstaaten und einer Mitgliedsorganisation (EU) festgelegte Codex
Alimenatrius setzt Standards fest, die als Maßstab im internationalen
Handel, auch mit ökologischen Erzeugnissen, angewandt werden. Angesichts der Entwicklung des weltweiten Handels und der Gefahr abweichender
nationaler Standards insbesondere in neu entstehenden Sektoren sollte die
Arbeit an der Aktualisierung und Ergänzung des vorhandenen Codex-Standards
fortgesetzt werden (Aktion 17). Der Schutz des neuen EU-Öko-Siegels wird
erreicht, indem es als Kollektivmarkte beim Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt und bei einer geringen Zahl von Nachbarländern wie der Schweiz und
Norwegen eingetragen wird. Um sicherzustellen, dass das EU-Öko-Siegel in
Drittländern nicht missbräuchlich verwendet wird, sollte die Eintragung als
Handelsmarke fortgesetzt werden, wobei das Marktpotenzial und die Gefahr der
missbräuchlichen Verwendung des EU-Öko-Siegels berücksichtigt werden sollten (Aktion
18). Aktion 14: Die Kommission wird im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik weiterhin ihre Handelspartner unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten. Prüfung von Konsultationen mit Interessenträgern und Vertretern von Entwicklungsländern, die in die EU einführen, um den Handel im Rahmen von EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen. Aktion 15: Die Kommission wird eine stärkere Angleichung der Standards zwischen den führenden Partnern im Bereich ökologische Erzeugung prüfen und die Möglichkeit eines multilateralen Übereinkommens untersuchen. Aktion 16: Die Kommission wird unterschiedliche Möglichkeiten zur Sammlung und Auswertung statistischer Daten zu Menge und Wert des Handels mit Drittländern untersuchen, um potenzielle Märkte für die ökologische Erzeugung in der EU besser kennenzulernen. Besonders zu berücksichtigen sind die Entwicklungsländer, die schon jetzt die EU-Märkte beliefern und deren Bedeutung künftig noch zunehmen könnte. Aktion 17: Was den Codex Alimentarius anbelangt, so wird die Kommission die Erarbeitung von Vorschriften zur Aquakultur unterstützen und prüfen, ob Arbeiten zu Vorschriften für ökologisch erzeugten Wein aufgenommen werden können. Aktion 18: Die Kommission wird den Schutz des EU-Öko-Siegels in Drittländern durch Eintragung als Kollektivmarke und durch bilaterale Abkommen verstärken. [1] Schätzuung des FiBL. [2] Gesamte ökologisch bewirtschaftete Fläche (in ha) (zertifizierte
und in Umstellung befindliche Flächen) – Gesamtfläche einschließlich
Ackerflächen und Ackerkulturen, Dauergrünland (Grünland und Wiesen), Dauerkulturen,
Brache als Teil der Fruchtfolge. [3] COM(2010) 2020 endg.: Europa 2020: Eine Strategie für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. [4] Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm
der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen
unseres Planeten“. [5] KOM(2004) 415 endg. [6] Verweis auf den Vorschlag. [7] Der
Bericht über die Folgenabschätzung ist abrufbar unter :
http://ec.europa.eu/governance/impact/ia_carried_out/cia_2013_en.htm [8] Vgl. EU-gefordertes Forschungsvorhaben: ORGAP unter http://www.orgap.org/ [9] Vgl. Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen
Konsultation zur Überprüfung der EU-Politik für die ökologische Landwirtschaft
(15. Januar – 10. April 2013) unter: http://ec.europa.eu/agriculture/organic/files/eu-policy/of_public_consultation_final_report_en.pdf [10] Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. [11] Vgl. die Studie „Use and Efficiency of Public Support
Measures addressing Organic Farming“, November 2011 unter: http://ec.europa.eu/agriculture/external-studies/organic-farming-support_en.htm [12] KOM(2011) 244 endgültig „Lebensversicherung und
Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020”. [13] SWD(2013) 155 final „Grüne Infrastruktur (GI) —
Verbesserung des europäischen Naturkapitals“. [14] KOM(2006) 231 endg. „Thematische Strategie für den
Bodenschutz“. [15] Richtlinie 2009/147/EG. [16] Richtlinie 43/92/EWG. [17] Richtlinie 91/676/EWG. [18] Richtlinie 2000/60/EG. [19] Richtlinie 2001/81/EG. [20] Eurobarometer Spezial 410 – Wave EB80.2 - TNS Opinion
& Social, survey, November 2013. [21] Verbrauchermarktstudie zur freiwilligen Kennzeichnung von
Lebensmitteln in der Europäischen Union (Consumer market study on the
functioning of voluntary food labelling schemes for consumers in the European
Union) (Januar 2014) unter: [http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=7269&no=7] [22] Nach dem Vorschlag COM(2013) 812final unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0812:FIN:EN:PDF
[23] Vorschlag COM(2014) 32 final der Kommission vom 30.1.2014
- 2014/0014 (COD). [24] http://ec.europa.eu/research/agriculture/scar/pdf/scar_feg3_final_report_01_02_2011.pdf [25] Insbesondere bei LEGUME-FUTURES, MicroFIX, und INTERCROP. [26] http://ec.europa.eu/research/bioeconomy/agriculture/news-events/news/20120903_en.htm [27] Ersten Ergebnissen zufolge muss das Verfahren der
Datenerhebung stärker vereinheitlicht werden. [28] Verordnung (EG) Nr. 765/2008. [29] Guidelines on the use of EN 45011 and ISO/EC 17021 for
Certification EN ISO 3834 (veröffentlicht am 3. Juli 2013):
http://www.european-accreditation.org/publication/ea-6-02-m. [30] http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de