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Document 52014DC0179

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union

/* COM/2014/0179 final */

52014DC0179

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union /* COM/2014/0179 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union

1.           Einleitung

Die ökologische Erzeugung ist ein umfassendes System der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelerzeugung, das nachahmenswerte ökologische Verfahren, einen hohen Grad an biologischer Vielfalt, die Erhaltung natürlicher Ressourcen und die Anwendung hoher Tierschutzstandards mit einem Erzeugungsverfahren kombiniert, das der Vorliebe bestimmter Verbraucher für Erzeugnisse aus natürlichen Stoffen und Verfahren Rechnung trägt.

In den vergangenen Jahren hat sich der Markt für ökologische Erzeugnisse in der EU aufgrund der wachsenden Nachfrage erheblich ausgeweitet (19,7 Mrd. EUR bei einer Zuwachsrate von 9 % im Jahr 2011[1]). Gleichzeitig ist die Zahl der ökologischen Erzeuger sowie die ökologisch bewirtschaftete Fläche rasch angestiegen. Jedes Jahr werden in der EU 500 000 ha Fläche auf ökologische Bewirtschaftung umgestellt. Im Zeitraum 2000-2012 stieg die gesamte ökologisch bewirtschaftete Fläche[2] jährlich um durchschnittlich 6,7 % auf schätzungsweise 9,6 Mio. ha, was 5,4 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in der EU entspricht. Nach der Einführung einschlägiger EU-Vorschriften im Jahr 2009 verzeichnet auch die ökologische Aquakultur ein starkes Wachstum.

Der Sektor umfasst Erzeuger in der Bereichen Landwirtschaft und Aquakultur sowie deren Lieferanten, Lebensmittelhersteller und Vertriebsunternehmen, die sich alle an strenge Vorschriften halten.

Die allgemeine Herausforderung, vor der der Sektor ökologische Erzeugung steht, ist die Sicherstellung eines stetigen Anstiegs von Angebot und Nachfrage bei gleichzeitiger Erhaltung des Verbrauchervertrauens. Dieses ist unerlässlich, um langfristig die Glaubwürdigkeit und die Wertschöpfung der Regelung zu gewährleisten.

Ziel dieses Aktionsplans ist es, zusammen mit den anstehenden Änderungen des Rechtsrahmens insbesondere durch Erschließung neuer mittel- und langfristiger Lösungswege für die Herausforderungen von Angebot und Nachfrage zum Wachstum des Sektors beizutragen.

Dieser Aktionsplan umfasst auch einen Beitrag zu den Zielen, die in der Strategie Europa 2020[3] und der Neufassung der Gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt wurden. In Anbetracht der Tatsache, dass der Umweltschutz ein übergreifendes Ziel der ökologischen Erzeugung darstellt, ist der Aktionsplan auch ein Beitrag zur Erreichung der Ziele des Siebten Umweltaktionsprogramms bis 2020[4].

Mit dem Aktionsplan werden weitere Partnerschaften eingegangen und Akteure – insbesondere Mitgliedstaaten und Interessenträger - in die Umsetzung eingebunden.

2.           Hintergrund

Im Jahr 2004 hat die Kommission den ersten Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel[5] angenommen, um den ökologischen Sektor zu fördern und zu stärken. Die Mehrzahl der 21 im Plan vorgesehenen Aktionen, insbesondere die Schaffung eines neuen Siegels der Europäischen Union für ökologische Erzeugnisse (im Folgenden „EU-Öko-Siegel“), wurde erfolgreich abgeschlossen.

Im Jahr 2007 hat der Rat die Rechtsvorschriften für die ökologische Landwirtschaft überarbeitet, und jetzt hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007[6] angenommen.

Der neue Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der Europäischen Union geht auf einige der Probleme ein, die im Laufe der Folgenabschätzung zur Überprüfung der EU-Politik der ökologischen Erzeugung festgestellt wurden[7]. Grundlage der Analyse waren umfassende Konsultationen mit Interessenträgern aus unterschiedlichen Bereichen. Die starke Beteiligung an einer (von Januar bis April 2013 durchgeführten) Online-Konsultation, zu der fast 45 000 Beiträge eingingen, zeigt das große Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger an diesem Thema.

Im Laufe dieser Konsultationen schlugen die Interessenträger der Kommission vor, einen neuen Aktionsplan vorzulegen. Seit 2004 haben 15 Mitgliedstaaten Aktionspläne zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft auf nationaler oder regionaler Ebene erarbeitet[8].

3.           Die Herausforderungen: Aktionsprogramm in spezifischen Schwerpunktbereichen

In diesem Aktionsprogramm ist die Strategie der Europäischen Kommission für die ökologische Erzeugung, deren Kontrolle und den Handel mit diesen Erzeugnissen im kommenden Jahrzehnt dargelegt. Außerdem soll das Aktionsprogramm dazu beitragen, dass der reibungslose Übergang auf den neuen Rechtsrahmen bis Ende des Jahrzehnts abgeschlossen wird.

Die europäische Regelung für die ökologische Erzeugung und deren Kontrolle wurde 1991 für einen Nischenmarkt erstellt, der durch eine begrenzte Zahl an Verbrauchern und Erzeugern gekennzeichnet war. Angesichts der jüngsten Entwicklungen bei Angebot und Nachfrage ist es jedoch an der Zeit, die EU-Regelung für ökologische Lebensmittel und Landwirtschaft anzupassen und zu verbessern. Bei der öffentlichen Konsultation hat sich gezeigt, dass die europäischen Verbraucher hohe Ansprüche an die Vorschriften für die Erzeugung aus ökologischer Landwirtschaft und deren Kontrolle stellen.

Eine große Herausforderung ist die Steigerung und Bedienung der Nachfrage, ohne dass das Vertrauen der Verbraucher in die Grundsätze der ökologischen Landwirtschaft und die Qualität ökologischer Erzeugnisse infrage gestellt wird. In dieser Hinsicht besteht die Gefahr, dass zu viele – angesichts veränderter Marktbedingungen teilweise überholte – Ausnahmeregelungen die Integrität der ökologischen Landwirtschaft aushöhlen könnten. Ökologische Lebensmittel und die ökologische Landwirtschaft entsprechen gesellschaftlichen Forderungen nach Schutz der Umwelt und Qualität der Lebensmittel, insbesondere was den Verzicht auf synthetische chemische Stoffe und gentechnisch veränderte Organismen über die gesamte Erzeugungskette angeht[9]. Bei der Suche nach Lösungen zur Bedienung der gestiegenen Nachfrage müssen insbesondere die komplizierten Vorschriften berücksichtigt werden, die kleineren Marktteilnehmern den Zugang zur Regelung für ökologische Erzeugnisse erschweren. Außerdem muss die Harmonisierung der Regeln für die ökologische Erzeugung auf ehrgeizige und strenge Vorschriften abzielen und gleichzeitig den tatsächlichen Gegebenheiten der Erzeugung Rechnung tragen.

Ein weiterer Aspekt ist der Nachfragedruck, der auch eine Erhöhung des Betrugsrisikos oder die Zunahme anderer bewusster Rechtsverstöße mit sich bringt. Dies schädigt Verbraucherinteressen und verursacht wirtschaftliche Schäden, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen, und kann sich auch auch rufschädigend auf diejenigen Marktteilnehmer im ökologischen Sektor auswirken, die die Vorschriften einhalten.

Einfuhren spielen beim Angebot an ökologischen Erzeugnissen eine wichtige Rolle. Deshalb müssen die einschlägigen Vorschriften den Ausbau des Handels mit diesen Erzeugnissen sicherstellen und gleichzeitig verhindern, dass die Grundsätze der ökologischen Erzeugung aufgeweicht werden oder das Kontrollsystem geschwächt wird.

Die ökologische Erzeugung muss ihre innovative Rolle beibehalten, indem sie mit den für sie geltenden Vorschriften und den von ihr angewandten Verfahren auf die herkömmliche Erzeugung einwirkt.

Um den oben dargestellten Herausforderungen zu begegnen, hat die Kommission insbesondere mögliche Synergien zwischen EU-Politiken und –Instrumenten, bei den Konsultationen vorgebrachten innovativen Ideen, der Verknüpfung mit Forschungsinitiativen, der Notwendigkeit der Verbesserung des Vertrauens und der Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher und dem Handel mit Drittländern berücksichtigt.

Deshalb wird der Aktionsplan für die Zeit bis 2020 vorrangig drei Schwerpunktbereiche behandeln. Der erste Bereich betrifft die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der ökologischen Erzeugungsbetriebe in der EU durch

– stärkere Sensibilisierung für EU-Instrumente und Synergien mit EU-Instrumenten, die auf die ökologische Erzeugung abzielen,

– Beantwortung offener technischer Fragen der ökologischen Erzeugung durch Forschung, Innovation und deren Verbreitung,

– Verbesserung der Information über die ökologische Erzeugung sowie über den Markt und den Handel.

Der zweite Schwerpunktbereich besteht in der Festigung und Erhöhung des Vertrauens der Verbraucherinnen und der Verbraucher in die EU-Regelung für ökologische Lebensmittel und Landwirtschaft sowie des Vertrauens in importierte ökologische Erzeugnisse, insbesondere was die Kontrollmaßnahmen betrifft.

Der dritte Schwerpunktbereich besteht in der Stärkung der externen Dimension der EU-Regelung für ökologische Erzeugung.

4.           Entwicklung des europäischen ökologischen Sektors

4.1.        Größere Sensibilisierung und Synergien zwischen den EU-Instrumenten

Die ab 2014 geltende reformierte GAP umfasst neue oder überarbeitete Stützungsmaßnahmen, die auf ökologische Erzeuger angewandt werden können.

Insbesondere werden in der GAP die ökologischen Landwirte als „definitionsgemäß umweltfreundlich“ im Sinne der Direktzahlungsregelung anerkannt, da sie faktisch Anspruch auf Ökologisierungszahlungen haben.

Außerdem wird in der neuen Rahmenregelung zur Entwicklung des ländlichen Raums[10] eine neue spezifische Maßnahme zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft sowohl durch Umstellung auf als auch durch Erhaltung ökologischer Landwirtschaftspraktiken vorgesehen. Ferner können die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums die lange Liste von auch für ökologische Landwirte oder andere Marktteilnehmer geltenden Maßnahmen daraufhin prüfen, inwiefern sie angewandt und zweckdienlich eingesetzt werden können. Hierzu zählen die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren der Lebensmittelkette etwa bei der Entwicklung innovativer Erzeugnisse, Verfahren, Praktiken und Technologien, die Unterstützung von Investitionen in materielle Vermögenswerte einschließlich nichtproduktiver Investitionen allein zu Umweltschutzzwecken, die Unterstützung von Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse oder auf ökologische landwirtschaftliche Betriebe abzielende Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, die sich nicht mit den Anforderungen an die ökologische Landwirtschaft überschneiden.

Mehr Effizienz beim Einsatz der in Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums verfügbaren Stützungsmaßnahmen lässt sich erreichen, indem der Istzustand und das Marktpotenzial der ökologischen Landwirtschaft in einem Mitgliedstaat bzw. einer Region analysiert werden[11]. Eine solche Analyse sollte die Grundlage für die Auswahl von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bilden, an die sich eine geeignete Mitteilzuweisung anschließen sollte.

Die ökologische Erzeugung kann auch durch themenspezifische Teilprogramme der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum gefördert werden. Das in Bezug auf Inhalt und Finanzierung wichtigste Programm wäre das Teilprogramm mit Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen zum Klimawandel und zur biologischen Vielfalt. Andere themenspezifische Teilprogramme wie diejenigen für kleine landwirtschaftliche Betriebe und kurze Lieferketten können ebenfalls in gewissem Umfang für die ökologische Landwirtschaft sinnvoll sein.

Ebenso kann die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Ausgaben von mindestens 30 % des Gesamtbeitrags aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums für Maßnahmen im Bereich von umwelt- und klimabezogenen Fragen (einschließlich der Maßnahme für die ökologische Landwirtschaft) vorzusehen, eine sehr positive Rolle spielen, indem sie zur finanziellen Unterstützung und damit zur Entwicklung der ökologischen Landwirtschaft beiträgt und für deren finanzielle Unterstützung sorgt.

Angesichts des neuen Interesses an der Förderung der Aquakultur innerhalb der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wird der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ebenfalls Unterstützung für ökologische Praktiken der Aquakultur bereitstellen.

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die im neuen Rechtsrahmen für die ländliche Entwicklung, im Blauen Wachstum und in der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgesehenen Möglichkeiten und Instrumente zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft zu nutzen.

In Anbetracht der jüngsten großen Veränderungen bei der GAP empfiehlt es sich, die Landwirte und anderen Akteure im ländlichen Raum auf die verfügbaren Stützungsmaßnahmen für die ökologische Landwirtschaft in diesbezüglichen innerhalb der neuen GAP und GFP vorgeschlagenen Instrumenten (Aktionen 1 und 2) hinzuweisen.

Die positiven Effekte der ökologischen Landwirtschaft auf die Umwelt sind ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der Biodiversitätsstrategie für das Jahr 2020[12], der Mitteilung zur Grünen Infrastruktur[13], der thematischen Strategie für den Bodenschutz[14] sowie der Umweltvorschriften wie der Vogelschutzrichtlinie[15], der FFH-Richtlinie[16], der Nitratrichtlinie[17], der Wasserrahmenrichtlinie[18] und der Richtlinie über nationale Emissionshöchstwerte[19].

Aktion 1: Die Kommission wird 2014 ein Informationsdokument für ökologische Landwirte, Verarbeiter und Einzelhändler veröffentlichen, in dem die Vorschriften für die ökologische Erzeugung und Verarbeitung sowie den ökologischen Handel, einschließlich der Vorschriften für die Umstellung, sowie die Stützungsmaßnahmen der GAP erläutert sind. Aktion 2: Die Kommission wird die ökologische Landwirtschaft als spezifisches Thema in die anstehende Aufforderung zur Einreichung vor Vorschlägen zur Unterstützung von Informationsmaßnahmen für Landwirte und Erzeuger in Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einbeziehen. Außerdem wird im Leitfaden zur Förderung aus dem EMFF auf die Möglichkeiten für die ökologische Aquakultur hingewiesen.

4.2.        Sensibilisierung für die ökologische Regelung der EU und das Öko-Siegel

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für ökologische Erzeugnisse können bei der Verbesserung der Marktchancen von ökologischen Erzeugern eine wichtige Rolle spielen. Deshalb bietet die europäische Politik der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für ökologische Erzeugnisse auf dem Binnenmarkt und in Drittländern den Marktteilnehmern Finanzierungsmöglichkeiten für Kampagnen zur Sensibilisierung der Verbraucher für die Hauptmerkmale der Regelung für die ökologische Erzeugung, für bestimmte Produkte, die nach den EU-Vorschriften für die ökologische Erzeugung hergestellt wurden, für das EU-Kontrollsystem und für das EU-Öko-Siegel (Aktion 3).

Für Verbraucher ist das EU-Öko-Siegel auf den Lebensmitteletiketten das wichtigste Mittel zur Erkennung ökologischer Erzeugnisse. Das 2010 eingeführte EU-Siegel ist seit 2012 für die Verpackung aller in der EU erzeugten vorverpackten ökologischen Lebensmittel verbindlich vorgeschrieben. Im November 2013 erklärten bei einer in den 28 Mitgliedstaaten durchgeführten Umfrage durchschnittlich 25 % aller Befragten, dass ihnen das EU-Ökosiegel bekannt sei[20]. Neben dem EU-Siegel scheint den Verbrauchern die Information über die ökologische Erzeugung auch generell gut vermittelt zu werden – 69 % der Verbraucher in der EU gaben an, ein Logo oder einen Hinweis gesehen zu haben, aus dem hervorging, dass ein Lebensmittel ökologisch hergestellt wurde[21]. Durch die Beobachtung des Wissensstands der Verbraucher zum EU-Öko-Siegel ließen sich zuverlässige Informationen darüber gewinnen, wo die Information und Absatzförderung auf EU- und Drittlandsmärkten verbessert werden könnte (Aktion 4).

Für den Fall, dass sich die Bekanntheit des EU-Öko-Siegels bei den Verbrauchern oder in den EU-Mitgliedstaaten mittel- oder langfristig nicht verbessert oder das Vertrauen der Verbraucher in die ökologische Regelung der EU als gefährdet angesehen werden kann, sollte die Kommission im Rahmen der neuen Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse aus der EU[22] zusätzliche Informationsmaßnahmen zur EU-Regelung für die ökologische Erzeugung und das Öko-Siegel mit einer EU-finanzierten Kampagne in Erwägung ziehen. Es können auch Informations- oder Absatzförderungskampagnen geprüft werden, die darauf abzielen, die Verbraucher in einem oder mehr Drittländern für das EU-Öko-Siegel und/oder die Hauptmerkmale der EU-Regelung für die ökologische Erzeugung zu sensibilisieren oder mit diesen vertraut zu machen. Diese Kampagnen könnten im Anschluss an gegenseitige Abmachungen oder Vereinbarungen durchgeführt werden, die von der EU (etwa mit den USA oder mit der Schweiz) unterzeichnet wurden, oder nach Initiativen, die in einigen Drittländern zum Schutz des EU-Öko-Siegels ergriffen wurden.

Die Information von jungen Verbrauchern und Kindern kann ebenfalls ein wichtiges Instrument sein, um für die ökologische Erzeugung zu sensibilisieren und das Vertrauen in diese Erzeugungsform zu erhöhen. Mit den nationalen Initiativen im Rahmen des Schulobst- und –gemüse sowie des Schulmilchprogramms können in Schulen entsprechend dem erzieherischen Aspekt der Regelung Informationsmaßnahmen zu den Merkmalen der ökologischen Erzeugung durchgeführt werden. Die Überprüfung der GAP-Maßnahmen für Schulen[23] bietet die Gelegenheit, die Verbindung zur ökologischen Erzeugung zu verstärken, indem die Beschaffung ökologischer Erzeugnisse gefördert wird und ökologiebezogene Themen im Rahmen begleitender Unterrichtsmaßnahmen einbezogen werden.

Die ökologische Erzeugung spielt seit 2008 bei den Kriterien für umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen („Green Public Procurement“- GPP) für Lebensmittel und Verpflegungsdienstleistungen eine wichtige Rolle (ein Mindestanteil der Lebensmittel muss aus ökologischer Erzeugung stammen), wobei es sich um Empfehlungen handelt, die die Behörden europaweit freiwillig anwenden können. Bei den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Beschaffungsstellen besteht die Möglichkeit, das Kriterium „aus ökologischer Landwirtschaft“ bei der Auftragsvergabe für Lebensmittel und Verpflegungsleistungen verstärkt einzusetzen. Die Kommission wird spezielles Informationsmaterial erarbeiten, um Behörden vermehrt darauf aufmerksam zu machen, dass sie in Verträgen über Lebensmittel oder Verpflegungsleistungen Aspekte der Nachhaltigkeit einschließlich Kriterien der ökologischen Erzeugung stärker berücksichtigen (Aktion 5) können.

Aktion 3:        Die Kommission wird weiterhin auf die Möglichkeiten aufmerksam machen, die die Verordnung in Bezug auf Informations- und Absatzförderungsmöglichkeiten für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern bietet, und insbesondere auf die Ziele der Absatzförderungsmaßnahmen sowie die Regeln und Verfahren für die Vermittlung des Instruments gegenüber den Vertretern des ökologischen Sektors, den Mitgliedstaaten (Ständiger Ausschuss für den ökologischen Landbau) oder Spezialveranstaltungen zur ökologischen Landwirtschaft, wie der Messe BioFach, hinweisen. Aktion 4:        Die Kommission wird – regelmäßige Umfragen zum Wissensstand über das EU-Öko-Siegel bei den Verbrauchern und – eine spezielle Umfrage zur Kenntnis und zum Verständnis der EU-Regeln für die ökologische Erzeugung bei den Verbrauchern sowie zum Vertrauen der Verbraucher in die Regelung zur ökologischen Landwirtschaft durchführen. Aktion 5:        Die Kommission wird ihre Kriterien für umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen bei Lebensmitteln und Verpflegungsleistungen bis Ende 2015 überprüfen und spezielles Informationsmaterial mit Beispielen für die Anwendung der Anforderungen der ökologischen Landwirtschaft im öffentlichen Beschaffungswesen erarbeiten.

4.3.        Forschung und Innovation zur Überwindung von Herausforderungen bei den Vorschriften für die ökologische Erzeugung

4.3.1.     Geltungsbereich

Die ökologische Erzeugung ist mittlerweile ein hochspezialisiertes System der Landwirtschaft, das eine spezielle Ausbildung sowie besondere Kenntnisse und Technologien erfordert. In ökologisch bewirtschafteten Systemen gibt es eine Reihe von Herausforderungen in Bezug auf pflanzliche und tierische Erzeugnisse, etwa weil bestimmte Inputs in ökologischer Qualität nur begrenzt verfügbar sind. Große Beschränkungen bestehen beim Tierfutter, genauer bei der Versorgung mit Eiweiß und Mikronährstoffen, und der Verfügbarkeit ökologischer Saaten. Diese Hindernisse müssten insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit des allmählichen Wegfalls bestimmter Ausnahmen und Abweichungen von den geltenden Vorschriften angegangen und überwunden werden.

Außerdem sollten nach Auffassung der Kommission u. a. folgende konkrete Fragen zur Weiterentwicklung dieses Sektors stärker berücksichtigt werden: a) innovative Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern, b) Alternative zu kupferhaltigen Produkten für den ökologischen Pflanzenschutz, c) Verringerung des Energieverbrauchs von Gewächshäusern, d) Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, e) Verbesserung des Energieeinsatzes, f) das Nebeneinander von ökologischer und herkömmlicher Landwirtschaft, g) mit der Verarbeitung ökologischer Lebensmittel vereinbare Zutaten und Verfahren. In der dritten Vorausschau des Ständigen Agrarforschungsausschusses[24] werden ebenfalls zweckdienliche Forschungsbereiche genannt.

Die Verfügbarkeit an ökologischen Eiweißfuttermitteln wurde in mehreren EU-finanzierten Forschungsprojekten zur ökologischen Landwirtschaft und zur Landwirtschaft mit geringem Betriebsmittelaufwand untersucht[25]. Der Forschungsaufwand zu Eiweißpflanzen blieb jedoch im Vergleich zu anderen Produktionszweigen begrenzt, so dass die Erträge dieser Pflanzen in den vergangenen Jahrzehnten sogar zurückgegangen sind. Neue Investitionen in die Forschung zur Eiweißpflanzenerzeugung könnten dazu beitragen, diesen Rückstand wieder aufzuholen und und für gleichmäßigere Erträge und höhere Qualität der Erzeugung (Eiweißgehalt, Verdaulichkeit usw.) zu sorgen, damit diese Pflanzen für die Landwirte und die gesamte Lieferkette rentabler werden.

Die Forschung könnte auch dazu führen, dass in der ökologischen Landwirtschaft Verbesserungen bei der Tierernährung, Futterverwertung sowie bei Tierzucht und –haltung erreicht werden, wenn sie sich gezielt mit der Erhöhung der Nachhaltigkeit, der Ressourceneffizienz einschließlich Gewässer- und Bodenschutz, der biologischen Vielfalt sowie der Anpassung an die Klimaänderung und deren Eindämmung befasst.

Die Verfügbarkeit ökologischer Saaten, Zuchtmaterial, Jungtiere und Muschelsaaten stellt für die ökologischen Erzeuger auch eine wirtschaftliche und technische Herausforderung dar. Obwohl sich die Lage bei ökologischen Saaten offenbar leicht gebessert hat, werden vielfach Ausnahmen in Anspruch genommen, die den Einsatz herkömmlicher unbehandelter Saaten gestatten. Es ist wichtig, dass die Information der Erzeuger über die Verfügbarkeit ökologischer Saaten EU-weit verbessert wird und auf europäischer Ebene eine Saaten-Datenbank eingerichtet wird.

Die Kommission empfiehlt den betreffenden Interessenträgern, auf europäischer Ebene eine Datenbank über die Verfügbarkeit ökologischer Saaten einzurichten. Die Kommission fordert die Interessenträger – insbesondere im Rahmen des Beirats für Aquakultur – auf zu prüfen, ob ähnliche Initiativen zur Verfügbarkeit ökologisch erzeugter Jungfische und Muschelsaaten gestartet werden können.

Zur Ergänzung dieser Vorgehensweise ist es außerdem erforderlich, dass die Inanspruchnahme von Ausnahmen vom Grundsatz der verbindlichen Verwendung ökologischer Saaten streng begrenzt wird. Außerdem muss die Forschung zu Zuchtverfahren intensiviert werden, wobei auch untersucht werden sollte, inwieweit lokale Bestände und halbwilde Arten zur Erzeugung ökologischer Saaten genutzt werden können; gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass diese mit den Grundsätzen und Zielen der ökologischen Landwirtschaft vereinbar sind. Nach Angabe der Erzeuger der ökologischen Aquakultur ist die Verfügbarkeit von ökologischen Jungtieren und Muschelsaaten immer noch ein Faktor, der das Wachstum des Sektors begrenzt.

4.3.2.     Instrumente

Horizont 2020, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, kann Lösungen und Instrumente bieten, um die Wirksamkeit und die Anwendung von Forschungsergebnissen weiter zu verbessern. Das Programm umfasst verschiedene Mechanismen zur Förderung von Forschung, Innovation, Demonstration, Koordination, Vernetzung und Schulung und unterstützt außerdem Infrastrukturen und Innovationen etwa in KMU.

Die Teilnahme der ökologischen Landwirtschaft an der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP) wird entscheidend dazu beitragen, die Innovation und die Zusammenarbeit von Wissenschaft, landwirtschaftlichen Betrieben, landwirtschaftlicher Beratung und der Wirtschaft auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu verbessern.

Zur Bewältigung anstehender Herausforderungen müssen die Landwirte stärker einbezogen werden, damit der Forschungs- und Innovationsbedarf besser bestimmt werden kann (Aktion 6). Im Rahmen der EIP können mehrere Maßnahmearten verwendet werden, um bestimmte Themen zu untersuchen, die für die ökologische Landwirtschaft von Bedeutung sind und die Landwirte zu einem aktiven Engagement anregen könnten. So könnten die Mitgliedstaaten die Streichung von Abweichungen prüfen, wenn sie Innovationsschwerpunkte im Rahmen von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum festlegen. Bei der Festlegung dieser Schwerpunkte können die Mitgliedstaaten die Landwirte und Forscher entsprechend sensibilisieren und die Einrichtung von Arbeitsgruppen zu diesen Themen unterstützen. Von 2000 bis 2012 wurde die Forschungs- und Innovationskapazität der ökologischen Erzeugung durch 49 EU-geförderte Forschungsprojekte zur Landwirtschaft mit geringem Betriebsaufwand und zur ökologischen Landwirtschaft[26] gefördert. Durch die verbesserte Umsetzung von Erkenntnissen aus der Forschung in die Praxis insbesondere bei den Erzeugungsverfahren ließe sich die Effizienz der Forschungsergebnisse verbessern und die Leistungsfähigkeit des Sektors steigern. Es sollten besondere Maßnahmen gefördert werden, die vorhandenes Wissen aus Forschung und Praxis nutzen, um mögliche Lösungen zu erproben und sie in die Praxis umzusetzen.

Die Technologieplattform zur Erforschung ökologischer Lebensmittel und der ökologischen Landwirtschaft (TP Organics) würde zum Einsatz kommen, indem sie auch einen Beitrag zu einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda leistet.

Die Koordinierung der Finanzierung von Forschungstätigkeiten im Bereich ökologische Erzeugung ließe sich EU-weit noch mehr verbessern. Das Programm Horizont 2020 sieht die Unterstützung von Netzen nationaler Finanzierungsstellen bei der Durchführung gemeinsamer Ausschreibungen vor. Außerdem werden Möglichkeiten zur weiteren Nutzung von ERA-Net und/oder Instrumenten der gemeinsamen Programmplanung aktiv gefördert und hierdurch bereits bestehende Formen der Zusammenarbeit wie ERA-Net CORE-Organic Plus unterstützt.

Im Rahmen von Horizont 2020 müssen die Arbeitsprogramme die Herausforderungen und Erfahrungen in Bezug auf die Bestimmung des Forschungsbedarfs durch die Landwirte, den Austausch von Forschungsergebnissen auch aus anderen Erzeugungssektoren und eine weitergehende Koordinierung der europäischen Forschungsarbeiten (Aktion 7) berücksichtigen.

Aktion 6:        Die Kommission wird 2015 eine Konferenz veranstalten, um die Forschungs- und Innovationsschwerpunkte zu ermitteln, die sich für die Erzeuger aufgrund der künftigen Vorschriften für die ökologische Erzeugung ergeben könnten. Aktion 7:        Die Kommission wird in den diesbezüglichen Maßnahmearten von Horizont 2020 Folgendes berücksichtigen: – die Notwendigkeit, Forschung, Informationsaustausch und Umsetzung von Forschungsergebnissen durch spezifische Maßnahmen wie Forschungs- und Innovationsaktionen, themenspezifische Netzwerke oder andere Formen der „Zusammenarbeit und Unterstützung“ zu stärken, die die Synergien zwischen Forschungsergebnissen anderer Erzeugungssektoren einerseits und Forschung im konventionellen und im ökologischen Bereich andererseits betreffen; – ERA-Net oder andere Arten von Instrumenten zu fördern, um die Koordinierung der Forschung zwischen den Forschungsfinanzierungsstellen in der EU im Hinblick auf die gemeinsame Ausschreibung von Forschungsaufträgen zu verbessern.

4.4.        Überwachung und Bewertung

Statistische Daten sind unverzichtbar für die Gestaltung, Überwachung und Bewertung der Umsetzung der EU-Politik für die ökologische Erzeugung insbesondere hinsichtlich der Kenntnis des Erzeugungssektors, der Preise innerhalb der Lieferkette von ökologischen Lebensmitteln, des Handels, der Vorlieben der Verbraucher und spezieller Vermarktungskanäle. Die Europäische Kommission finanziert zurzeit das Forschungsvorhaben „Data network for better European organic market information - Organic data network“ (Datennetzwerk zur Verbesserung der Informationen über den Markt für ökologische Erzeugnisse – Ökodatennetzwerk), mit dem die Transparenz des europäischen Markts für ökologische Lebensmittel und der Zugang zu Marktdaten über den Sektor verbessert werden sollen[27]. Durch weitere Bemühungen zur Sammlung, Auswertung und Verbreitung bereits vorhandener Daten werden Transparenz und Vertrauen im ökologischen Sektor erhöht.

Zur besseren Bewertung der Effizienz und Effektivität der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften ist es außerdem notwendig, die Kenntnis darüber zu verbessern, wie der Mehrwert innerhalb der Wertschöpfungskette verteilt wird und in welchem Umfang er den landwirtschaftlichen Erzeugern zugutekommt (Aktion 9). Die Attraktivität der ökologischen Erzeugung für Klein- und Kleinstbetriebe insbesondere bezüglich der Hürden und der Attraktivität des Einstiegs in die Regelung zur ökologischen Erzeugung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der neuen GAP.

Im Jahr 2020 wird eine Überprüfung der Fortschritte beim Aktionsplan vorgenommen.

Aktion 8: Die Kommission wird regelmäßig Berichte über die ökologische Erzeugung in der EU veröffentlichen, die insbesondere Informationen über Flächen, die in der ökologischen Erzeugung tätigen Betrieben sowie die wichtigsten Erzeugungssektoren umfassen. Aktion 9:        Die Kommission wird – die Verteilung der Wertschöpfung über die Lebensmittel-Lieferkette und – die Hindernisse beim Einstieg in die ökologische Erzeugung durch eine Umfrage zur Attraktivität der Regelung für die ökologische Erzeugung untersuchen, insbesondere was kleine landwirtschaftliche Betriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sektor Lebensmittelherstellung betrifft.

5.           Sicherstellung des Verbrauchervertrauens in die EU-Regelung für die ökologische Erzeugung

Die Gefahr des Verlusts an Verbrauchervertrauen ist eine der größten Herausforderungen im Bereich der ökologischen Erzeugung.

Mit den neuen Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung in der Europäischen Union[28] wurde die Akkreditierung zu einem entscheidenden Instrument, um die Fachkompetenz der Konformitätsbewertungsstellen wie z. B. der Kontrollstellen in der ökologischen Erzeugung aufzuzeigen. In der EU erfolgt die Akkreditierung jetzt durch eine einzige nationale Akkreditierungsstelle, die einer Behörde unterstellt ist.

Im Rahmen der Europäischen Kooperation für die Akkreditierung wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich speziell mit Fragen der im ökologischen Sektor tätigen Kontrollstellen befassen soll. Ihre Tätigkeit, die in enger Zusammenarbeit mit der Kommission durchgeführt wurde, führte zur Annahme eines verbindlichen Dokuments, das für die auf diesem Gebiet tätigen nationalen Akkreditierungsstellen seit Januar 2014[29] gilt.

Parallel dazu hat die Kommission über das Lebensmittel- und Veterinäramt (LVA) in den Jahren 2012 und 2013 in den Mitgliedstaaten bzw. Drittländern 10 bzw. 4 Prüfbesuche zum System der Kontrolle der ökologischen Erzeugung durchgeführt. Angesichts der im Bericht des LVA beschriebenen Ergebnisse ist eine weitergehende Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und den nationalen Akkreditierungsstellen erforderlich (Aktion 10), um die Kontrollstellen in der EU wirksamer und effizienter überwachen zu können.

Was die Einfuhren anbelangt, so sollte die Übermittlung der Bescheinigungen für die Einfuhr ökologischer Erzeugnisse erleichtert und die Informationen über deren Verwendung bei den Marktteilnehmern und den Zollbehörden der Mitgliedstaaten insbesondere durch TARIC[30], den integrierten Online-Zolltarif der Gemeinschaft, verbessert werden (Aktion 11).

Ferner sollten der Verwaltungsaufwand verringert und vereinfacht und die Herkunftssicherung ökologisch erzeugter Waren durch ein elektronisches Zertifizierungssystem verbessert werden (Aktion 12).

Betrügerisches Verhalten und bewusste Verstöße zählen zu den Hauptursachen der Schädigung des Verbrauchervertrauens. Die EU wird die Mitgliedstaaten und andere Akteure der Lebensmittelkette bei der Suche nach Maßnahmen zur Verhinderung und Ahndung dieser Verstöße unterstützen (Aktion 13).

Aktion 10:      Die Kommission wird die Mitgliedstaaten anregen, nach Synergien und Vereinfachungsmöglichkeiten bei den Tätigkeiten der Akkreditierungsstellen und der zuständigen Stellen zu suchen. Die Kommission wird 2016 weitere Leitlinien festlegen. Außerdem wird sie sich gegebenenfalls mit Akkreditierungsstellen in Verbindung setzen, die für die Überwachung von Kontrollstellen in Drittländern zuständig sind. Aktion 11:      Die Kommission wird dem TARIC-Ausschuss vorschlagen, die Rechtsvorschriften zur ökologischen Erzeugung in die TARIC-Datenbank aufzunehmen. Aktion 12:      Die Kommission wird Folgendes erarbeiten: – Ein System der elektronischen Zertifizierung für die Einfuhr als Modul, das in das TRACES-System (das zukünftige Informationsmanagementsystem für amtliche Kontrollen – IMSOC) bis 2015 einbezogen werden soll, – einen Ansatz zur elektronischen Zertifizierung für den Binnenmarkt, der in das zukünftige Informationsmanagement für amtliche Kontrollen (IMSOC) einbezogen werden soll. Aktion 13:      Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Betrugs im Bereich der ökologischen Erzeugung wie folgt unterstützen: – gezielte(r) Workshop(s) zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren und – Erstellung von Handbüchern/einer Fallbeispielsammlung.

6.           Stärkung der externen Dimension der ökologischen Erzeugung der EU

Die EU spielt beim Handel mit Lebensmitteln und insbesondere mit qualitativ hochwertigen Erzeugnissen eine wichtige Rolle. Mit einem Einfuhr- und Ausfuhrvolumen von insgesamt 196 Mrd. EUR (Durchschnitt der Jahre 2010-2012) nimmt die EU beim Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine Spitzenstellung ein. Die Stärke der EU-Ausfuhren liegt bei verarbeiteten und unverarbeiteten verbrauchsfertigen Endprodukten, wo die EU einen Netto-Handelsbilanzüberschuss von 6,7 Mrd. EUR (Durchschnitt der Jahre 2010-2012) aufweist. Hierzu zählen Wein, Spirituosen, Käse und Fleischverarbeitungserzeugnisse, die entlang der Lieferkette eine erhebliche Wertschöpfung erzeugen.

Die Sicherstellung, dass die ökologischen Erzeuger der EU dem Trend der europäischen Ernährungswirtschaft folgen, indem sie ihre Stärken umfassend entwickeln, wird Erzeugern in der EU zugute kommen.

Die EU-Regelung für die ökologische Erzeugung muss angesichts der Zunahme des Handels dafür sorgen, dass die eingeführten Erzeugnisse der strengen Definition der EU für ökologische Lebensmittel und ökologische Landwirtschaft entsprechen. Außerdem besteht zunehmend die Notwendigkeit, den Verbrauchern Garantieren dafür zu bieten, dass das Kontrollsystem für die Anwendung des Öko-Etiketts und des Öko-Siegels in Drittländern in zuverlässig ist.

Die Entwicklungsländer sind wichtige Lieferanten für die Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen in die EU. Besonders berücksichtigt werden sollten die Auswirkungen neuer Kontroll- und Erzeugungsvorschriften, die den reibungslosen Handel mit Erzeugnissen aus Entwicklungsländern sicherstellen sollten (Aktion 14).

Einige Gleichwertigkeitsregelungen, die die EU mit anderen führenden Märkten für ökologische Erzeugnisse vereinbart hat, sehen Bedingungen auf Gegenseitigkeit für Erzeuger in der EU vor, obwohl deren Geltungsbereich etwas variiert. Nur die Vereinbarung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten sieht eine Zusammenarbeit bei der Regelung und den Normen für die ökologische Erzeugung vor. Indem die Kommission versucht, die Vereinbarungen mit anderen führenden Märkten für ökologische Erzeugnisse auf eine Zusammenarbeit bei dieser Regelung und ökologischen Standards auszdehnen, wird sie eine stärkere Annäherung der ökologischen Standards dieser Märkte anstreben. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch die Möglichkeit eines multilateralen Übereinkommens zwischen den führenden Märkten für ökologische Erzeugnisse (Aktion 15) prüfen. Durch ein solches multilaterales Übereinkommen, das von der Regulierungszusammenarbeit unterstützt wird, könnten Synergien beim Überwachungs- und Kontrollsystem enstehen, die die exportorientierte ökologische Erzeugung in den Ländern mit der größten ökologischen Erzeugung wie in den Entwicklungsländern erheblich erleichtern könnten.

Obwohl keine genauen Informationen zu Menge und Wert der Handelsströme bei ökologischen Erzeugnissen vorliegen, muss die Kenntnis des Handels verbessert werden, z. B. um vorhandene und potenzielle Märkte für EU-Erzeugnisse zu finden, und es muss auf Außenmaßnahmen bei den führenen EU-Handelspartnern geachtet werden (Aktion 16).

Der von der FAO und der WHO, 185 Mitgliedstaaten und einer Mitgliedsorganisation (EU) festgelegte Codex Alimenatrius setzt Standards fest, die als Maßstab im internationalen Handel, auch mit ökologischen Erzeugnissen, angewandt werden. Angesichts der Entwicklung des weltweiten Handels und der Gefahr abweichender nationaler Standards insbesondere in neu entstehenden Sektoren sollte die Arbeit an der Aktualisierung und Ergänzung des vorhandenen Codex-Standards fortgesetzt werden (Aktion 17).

Der Schutz des neuen EU-Öko-Siegels wird erreicht, indem es als Kollektivmarkte beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und bei einer geringen Zahl von Nachbarländern wie der Schweiz und Norwegen eingetragen wird. Um sicherzustellen, dass das EU-Öko-Siegel in Drittländern nicht missbräuchlich verwendet wird, sollte die Eintragung als Handelsmarke fortgesetzt werden, wobei das Marktpotenzial und die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung des EU-Öko-Siegels berücksichtigt werden sollten (Aktion 18).

Aktion 14: Die Kommission wird im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik weiterhin ihre Handelspartner unterstützen und mit ihnen zusammenarbeiten. Prüfung von Konsultationen mit Interessenträgern und Vertretern von Entwicklungsländern, die in die EU einführen, um den Handel im Rahmen von EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen. Aktion 15: Die Kommission wird eine stärkere Angleichung der Standards zwischen den führenden Partnern im Bereich ökologische Erzeugung prüfen und die Möglichkeit eines multilateralen Übereinkommens untersuchen. Aktion 16: Die Kommission wird unterschiedliche Möglichkeiten zur Sammlung und Auswertung statistischer Daten zu Menge und Wert des Handels mit Drittländern untersuchen, um potenzielle Märkte für die ökologische Erzeugung in der EU besser kennenzulernen. Besonders zu berücksichtigen sind die Entwicklungsländer, die schon jetzt die EU-Märkte beliefern und deren Bedeutung künftig noch zunehmen könnte. Aktion 17: Was den Codex Alimentarius anbelangt, so wird die Kommission die Erarbeitung von Vorschriften zur Aquakultur unterstützen und prüfen, ob Arbeiten zu Vorschriften für ökologisch erzeugten Wein aufgenommen werden können. Aktion 18: Die Kommission wird den Schutz des EU-Öko-Siegels in Drittländern durch Eintragung als Kollektivmarke und durch bilaterale Abkommen verstärken.

[1]               Schätzuung des FiBL.

[2]               Gesamte ökologisch bewirtschaftete Fläche (in ha) (zertifizierte und in Umstellung befindliche Flächen) – Gesamtfläche einschließlich Ackerflächen und Ackerkulturen, Dauergrünland (Grünland und Wiesen), Dauerkulturen, Brache als Teil der Fruchtfolge.

[3]               COM(2010) 2020 endg.: Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

[4]               Beschluss Nr. 1386/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“.

[5]               KOM(2004) 415 endg.

[6]               Verweis auf den Vorschlag.

[7]               Der Bericht über die Folgenabschätzung ist abrufbar unter : http://ec.europa.eu/governance/impact/ia_carried_out/cia_2013_en.htm

[8]               Vgl. EU-gefordertes Forschungsvorhaben: ORGAP unter

http://www.orgap.org/

[9]               Vgl. Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der EU-Politik für die ökologische Landwirtschaft (15. Januar – 10. April 2013) unter:

                http://ec.europa.eu/agriculture/organic/files/eu-policy/of_public_consultation_final_report_en.pdf

[10]             Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.

[11]             Vgl. die Studie „Use and Efficiency of Public Support Measures addressing Organic Farming“, November 2011 unter:

http://ec.europa.eu/agriculture/external-studies/organic-farming-support_en.htm

[12]             KOM(2011) 244 endgültig „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020”.

[13]             SWD(2013) 155 final „Grüne Infrastruktur (GI) — Verbesserung des europäischen Naturkapitals“.

[14]             KOM(2006) 231 endg. „Thematische Strategie für den Bodenschutz“.

[15]             Richtlinie 2009/147/EG.

[16]             Richtlinie 43/92/EWG.

[17]             Richtlinie 91/676/EWG.

[18]             Richtlinie 2000/60/EG.

[19]             Richtlinie 2001/81/EG.

[20]             Eurobarometer Spezial 410 – Wave EB80.2 - TNS Opinion & Social, survey, November 2013.

[21]             Verbrauchermarktstudie zur freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Europäischen Union (Consumer market study on the functioning of voluntary food labelling schemes for consumers in the European Union) (Januar 2014) unter:

                [http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=7269&no=7]

[22]             Nach dem Vorschlag COM(2013) 812final unter:

                http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0812:FIN:EN:PDF

[23]             Vorschlag COM(2014) 32 final der Kommission vom 30.1.2014 - 2014/0014 (COD).

[24]             http://ec.europa.eu/research/agriculture/scar/pdf/scar_feg3_final_report_01_02_2011.pdf

[25]             Insbesondere bei LEGUME-FUTURES, MicroFIX, und INTERCROP.

[26]             http://ec.europa.eu/research/bioeconomy/agriculture/news-events/news/20120903_en.htm

[27]             Ersten Ergebnissen zufolge muss das Verfahren der Datenerhebung stärker vereinheitlicht werden.

[28]             Verordnung (EG) Nr. 765/2008.

[29]             Guidelines on the use of EN 45011 and ISO/EC 17021 for Certification EN ISO 3834 (veröffentlicht am 3. Juli 2013): http://www.european-accreditation.org/publication/ea-6-02-m.

[30]             http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de

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