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Document 52013DC0637
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL AND THE EUROPEAN PARLIAMENT EUROPEAN RESEARCH AREA PROGRESS REPORT 2013
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT FORTSCHRITTSBERICHT 2013 ÜBER DEN EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUM
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT FORTSCHRITTSBERICHT 2013 ÜBER DEN EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUM
/* COM/2013/0637 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT FORTSCHRITTSBERICHT 2013 ÜBER DEN EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUM /* COM/2013/0637 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT FORTSCHRITTSBERICHT 2013 ÜBER DEN
EUROPÄISCHEN FORSCHUNGSRAUM (Text von Bedeutung für den EWR)
1.
Einleitung
Reformen des
EFR als strategischer Beitrag zu Wachstum und Arbeitsplätzen Reformen der nationalen Forschungssysteme bilden das
Kernstück des Europäischen Forschungsraums (EFR). In Verbindung mit dem
Rahmenprogramm „Horizont 2020“, das beispielhaft für die Erreichung der
Ziele aller Schwerpunktbereiche des EFR steht, werden effektivere nationale
Forschungssysteme dazu beitragen, Lösungen für die anstehenden europäischen
gesellschaftlichen Herausforderungen zu finden. Angesichts der jüngsten
Wirtschafts- und Finanzkrise, die schnelle, effiziente und wachstumsfördernde
Lösungen erfordert, werden Reformen des EFR noch dringender benötigt. Als die Mitgliedstaaten der Zielvorgabe zustimmten,
3 % des BIP für Forschung und Entwicklung zu verwenden, haben sie
einstimmig die zentrale Bedeutung der europäischen Forschung für die Sicherung
der künftigen Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften und die Erzeugung
von Wirtschaftswachstum anerkannt. Da private Investitionen in die Forschung für
das Erreichen der Zielvorgabe unabdingbar sind, sollten die nationalen Behörden
Strukturreformen vornehmen, um derartige Investitionen zu steigern. Die
Forschung ist ein wesentlicher Prozessbestandteil des Europäischen Semesters,
in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Haushalts- und
Wirtschaftsreformen ermitteln. Als
strategischen Beitrag zur Strategie „Europa 2020“[1] und insbesondere zum
intelligenten Wachstum in Europa nahm die Europäische Kommission am
17. Juli 2012 die Mitteilung „Eine verstärkte Partnerschaft im
Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum“[2] an. Darin forderte sie den
dringend benötigten Strukturwandel in ganz Europa im Rahmen einer Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten, den
Organisationen der Forschungsakteure und der Kommission zur rechtzeitigen
Umsetzung konkreter Maßnahmen, um die Exzellenz des öffentlichen
Forschungssystems Europas zu erhöhen. Bedarf an stärkerer politischer Steuerung innerhalb des Europäischen
Semesters Die
Reformen des EFR müssen im Politikgestaltungszyklus des Europäischen Semesters
verankert sein, um die nationalen Strategien für die Forschungspolitik in den
breiten wirtschaftlichen Kontext einzuordnen. Der Rat forderte „die
Mitgliedstaaten auf, die nationalen Reformen und Maßnahmen zu ermitteln, die
gemäß ihren nationalen Gegebenheiten im Kontext der Innovationsunion für die Verwirklichung
des EFR erforderlich sind, und diese Reformen und deren anschließende Umsetzung
in ihrem Bericht über nationale EFR-Maßnahmen, und gegebenenfalls ab dem
Europäischen Semester 2013 in ihren Nationalen Reformprogrammen,
darzulegen“[3].
Eine starke politische Lenkung auf Ebene der Europäischen Union, ggf. unter
Einbeziehung der assoziierten Länder, ist unabdingbar, um die Entwicklung eines
voll funktionsfähigen EFR zu gewährleisten. Die vielfältige Forschungs- und
Innovationslandschaft in Europa zeichnet sich durch verschiedene
institutionelle Pfade und Lenkungsstrukturen aus. Die Mitgliedstaaten und
Regionen sollten ihre Forschungssysteme gemäß ihren eigenen Stärken und
nationalen Gegebenheiten reformieren. Im Rahmen des Zyklus 2013 des Europäischen
Semesters haben bereits mehrere Mitgliedstaaten ihre Nationalen Reformprogramme
(NRP) um einen eigenen Abschnitt zum EFR ergänzt oder indirekt auf den EFR
Bezug genommen. Die EFR-Mitteilung wurde vom Rat[4]
gebilligt und vom Europäischen Parlament[5]
begrüßt. Auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und der
Ausschuss der Regionen (AdR) halten „die Verwirklichung des Europäischen
Forschungsraums (EFR) für ein vordringliches Ziel, um Wachstum und Entwicklung
von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur der EU sowie wissenschaftliche
Spitzenleistungen und den Zusammenhalt zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und
der Gesellschaft zu fördern“[6]. Verstärkte
Einbeziehung der EFR-Forschungsakteure Beim Aufbau einer starken
EFR-Partnerschaft spielen die Forschungsakteure eine entscheidende Rolle. Sie
kennen die Schwierigkeiten von Forschern in Bezug auf den Zugang zu sowie den
Verlauf und die Verfolgung von wissenschaftlichen Laufbahnen am besten. Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, ein günstiges politisches Umfeld
für den EFR zu schaffen. Forschungsförderorganisationen und
Forschungseinrichtungen sollten es sich zur Aufgabe machen, den EFR bei ihrer
täglichen Arbeit umzusetzen. Die fünf europäischen
Organisationen der Forschungsakteure[7],
mit denen die Kommission am Tag der Annahme der EFR-Mitteilung eine Gemeinsame
Erklärung (gefolgt von vier Absichtserklärungen und einer einseitigen
Erklärung) unterzeichnet hat, haben sich dazu verpflichtet, ihre Mitglieder
dazu aufzurufen, bis Ende 2013 erhebliche Fortschritte in den relevanten
Schwerpunktbereichen des EFR zu erzielen und bis Dezember 2013 einen
kurzen Fortschrittsbericht vorzulegen. Die Kommission hat eine
Plattform für Forschungsakteure eingerichtet, um die Umsetzung der
Verpflichtungen nachzuverfolgen, Informationen auszutauschen und bekannte
Probleme zu lösen. Der erste Fortschrittsbericht über den
EFR Der Fortschrittsbericht 2013 über den
Europäischen Forschungsraum bietet erstmals einen Überblick über den
politischen Kontext, durchgeführte Maßnahmen und erste Erfolge in den 28 Mitgliedstaaten sowie einer Reihe
assoziierter Länder[8].
Der diesem Bericht beigefügten Arbeitsunterlage „ERA Facts and Figures“ (Fakten
und Zahlen zum EFR) sind Sachinformationen auf nationaler und
europäischer Ebene zu den Schwerpunktbereichen des EFR zu entnehmen. Sie bildet
die Vorbereitungsgrundlage für eine tiefgreifende Bewertung der Fortschritte in
Bezug auf den EFR im Jahr 2014. Strukturreformen und Politikgestaltung in
Verbindung mit dem EFR lassen sich nur auf Grundlage eines stabilen
Überwachungssystems realisieren, das korrekte Informationen zu den nationalen
politischen Strategien und ihrer Umsetzung durch Forschungsförderorganisationen
und Forschungseinrichtungen liefert. Der Überwachungsmechanismus für den EFR
ist ein in der Entwicklung befindlicher Prozess, der in enger Zusammenarbeit
mit den Mitgliedstaaten und den Organisationen der Forschungsakteure entsteht.
Weitere Verbesserungen, u. a. im Bereich der Methodik und der Qualität der
Daten, sind vorgesehen.
2.
Analyse des ersten Fortschrittsberichts über den EFR: wichtigste
Ergebnisse und allgemeine Tendenzen
Angesichts des anhaltenden Drucks auf die nationalen Forschungs- und
Entwicklungsbudgets sollten Strukturreformen in Verbindung mit dem EFR dazu
beitragen, die begrenzt verfügbaren Ressourcen effizienter zu nutzen und so die
Rentabilität der Forschung zu maximieren, während gleichzeitig ihre
Effektivität auf nationaler und europäischer Ebene gesteigert wird. Effektivität nationaler
Forschungssysteme Die wettbewerbsgestützte
Vergabe von Finanzmitteln für die Forschung trägt zur Effizienz öffentlicher
Mittel bei, die in die Forschung investiert werden. Ganz gleich, ob der
Wettbewerb durch offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder
durch die Zuweisung von Finanzmitteln aufgrund der Leistung sichergestellt
wird, sorgt er für organisatorische Veränderungen und verbessert die Qualität
und die weltweite Anerkennung von Forschungseinrichtungen und ihren
Mitarbeiten. Die wettbewerbsgestützte Vergabe von Finanzmitteln und die
leistungsbasierte institutionelle Förderung nehmen in Europa zu. Auch wendet
die Mehrheit der Mitgliedstaaten verstärkt die Kernprinzipien des
internationalen Peer Review[9]
an. In zahlreichen Ländern werden durch die Beauftragung ausländischer Peer Reviewer
eine höhere Unabhängigkeit bei den Bewertungen oder eine Anhebung der
nationalen Standards angestrebt, während der Prozess gleichzeitig an die
Besonderheiten des praktischen und nationalen Kontextes angepasst wird[10]. Dies gilt auch für die europäische
Ebene, wo die Fachkenntnisse internationaler Peer Reviewer das Leitprinzip
für die Fördermittelzuweisung innerhalb der Rahmenprogramme bilden. Die Gewichtung von
wettbewerbsorientierter und nicht wettbewerbsorientierter Förderung wird auf
Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt. Im Mittelpunkt der Entscheidungen über
die Forschungsförderung sollten dabei die wettbewerbsgestützte Vergabe von
Finanzmitteln und die Bewertung der Leistung von Einrichtungen stehen, wobei
die Kernprinzipien des internationalen Peer Review angewendet werden sollten. Transnationale Zusammenarbeit Europa benötigt eine kritische Masse, um sich
großen Herausforderungen effizient zu stellen und die in Europa verfügbaren
Ressourcen so gut wie möglich zu nutzen. Gemeinsame Tätigkeiten gestatten die
Mobilisierung grenzüberschreitender Komplementaritäten, um unnötigen doppelten
Aufwand zu vermeiden, Synergien zu nutzen und großangelegte Forschungsprojekte
durchzuführen, die von einem Land allein nicht bewältigt werden können. Das EU-Rahmenprogramm ist das wirkungsvollste
Instrument zur Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit von
Forschungsteams aus Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern[11]. Es stärkt außerdem die transnationale Koordinierung nationaler
Forschungsprogramme durch die zahlreichen Koordinierungspläne im Rahmen von
ERA-Net. Das Siebte Rahmenprogramm (RP7) unterstützte neue großangelegte
Initiativen: –
Insgesamt wurden fünf Initiativen nach
Artikel 185 ins Leben gerufen; an einer davon waren alle
28 Mitgliedstaaten beteiligt. Im Juli 2013 regte die Kommission an,
diese zu präzisieren und zu stärken, und stellte zu diesem Zweck insgesamt rund
3500 Mio. EUR bereit, davon knapp 1400 Mio. EUR im Rahmen
von „Horizont 2020“[12]. –
Darüber hinaus wurden seit 2009 zehn Initiativen
zur gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming Initiatives, JPI) ins Leben
gerufen. Fünf davon verfügen mittlerweile über strategische Forschungspläne,
und im Rahmen von sieben JPI wurden gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen initiiert oder sind vorgesehen. –
Darüber hinaus spielt eine Reihe bedeutender
zwischenstaatlicher Organisationen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung
der transnationalen Zusammenarbeit, indem sie beispielsweise die Forschung auf
innereuropäischer und internationaler Ebene koordinieren und fördern. Mit der
tatkräftigen Hilfe ihrer Mitgliedstaaten stellen beispielsweise die
zwischenstaatlichen europäischen Forschungsorganisationen[13], die Mitglieder des EIROforum sind, einige der besten
Forschungsinfrastrukturen der Welt bereit. Der Erfolg des EIROforum beruht im
Wesentlichen darauf, dass die Bedürfnisse der wissenschaftlichen Gemeinschaft
und die Unterstützung der Mitgliedstaaten aufeinander abgestimmt werden. Die Agenturen für Forschungsförderung
verschiedener Mitgliedstaaten verfügen über bilaterale oder multilaterale
Vereinbarungen oder spezifische Modelle für die transnationale Zusammenarbeit,
z. B. das „Lead Agency“-Verfahren (Modell der federführenden
Einrichtung)[14]. Die meisten Initiativen basieren jedoch auf dem Bottom-up-Prinzip und
haben nur einen begrenzten Umfang. Mit Ausnahme der Fördermittel für das
Rahmenprogramm und die Europäische Raumfahrtbehörde wird weniger als 1 %
der für Forschung und Entwicklung vorgesehenen nationalen öffentlichen Fördermittel
für die transnationale Forschung in Europa ausgegeben, und es gibt nur wenige
Initiativen zur Verstärkung der Interoperabilität nationaler
Forschungsprogramme[15]. Um die Wirksamkeit der Forschung mit den
begrenzt verfügbaren öffentlichen Fördermitteln zu verstärken, muss nicht nur
die Möglichkeit für transnationale Förderung geschaffen werden, sondern es ist
auch eine strategische Abstimmung der verschiedenen Quellen nationaler und
anderer Mittel auf EU-Ebene erforderlich. Einige Mitgliedstaaten haben bereits nationale
Strategien verabschiedet, die die gemeinsamen Schwerpunktbereiche
berücksichtigen, die im Rahmenprogramm „Horizont 2020“ bzw. den
strategischen Forschungsplänen der Initiativen zur gemeinsamen Programmplanung
festgelegt wurden, an denen die Mitgliedstaaten sich beteiligen. Die bislang
erzielte Abstimmung reicht jedoch nicht aus, um die umfassenden
gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen, denen Europa
gegenübersteht. Die Mitgliedstaaten sollten die nationalen Forschungsprogramme besser abstimmen,
um gemeinsam vereinbarte strategische Forschungspläne im Kontext der
gemeinsamen Programmplanung umzusetzen. Sie sollten ferner die Interoperabilität
nationaler Programme verbessern, um die weitere grenzüberschreitende
Forschungszusammenarbeit zu erleichtern. Als
Folge eines gemeinsamen Programms der Mitgliedstaaten können mehr Forscher im
Rahmen transnationaler Forschungstätigkeiten, die mit
nationalen Mitteln finanziert werden und sich mit umfassenden gesellschaftlichen
Herausforderungen beschäftigen, zusammenarbeiten. Ein Beispiel hierfür ist das
europäische Energieforschungsbündnis im Rahmen des SET-Plans[16]. Forschungsinfrastrukturen Durch kürzlich durchgeführte Bestandsaufnahmen[17] wurden eine hohe Anzahl an Forschungsinfrastrukturen in ganz Europa
nachgewiesen und eine größere Transparenz der Landschaft erreicht. Die
Überwachung des EFR zeigt auch, dass die Bedingungen für den
grenzüberschreitenden Zugang zu Forschungsinfrastrukturen nicht immer bekannt
und zwischen den Mitgliedstaaten harmonisiert sind. Hinsichtlich der Bedingungen für den
transnationalen Zugang zu Forschungsinfrastrukturen ist mehr Transparenz
gefragt. Horizont 2020 wird auch weiterhin
wichtige bestehende nationale Forschungsinfrastrukturen von europaweitem und
regionalem Interesse für alle europäischen Forscher aus der akademischen Welt
und der Industrie einbeziehen und eröffnen und dafür sorgen, dass sie optimal
genutzt und gemeinsam weiterentwickelt werden. Das Europäische Strategieforum
für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) ist ein erfolgreiches Beispiel für ein
strategisches Instrument zur Weiterentwicklung der Integration auf
wissenschaftlicher Ebene in Europa. Gemeinsam machen die Kommission und die
Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Umsetzung einer der Selbstverpflichtungen
im Rahmen der Innovationsunion, laut der bis 2015 die Arbeit an 60 %
der 48 im Jahr 2010 vom ESFRI aufgelisteten vorrangigen europäischen
Forschungsinfrastrukturen eingeleitet bzw. abgeschlossen sein soll. Die
verstärkte Anwendung der ERIC-Verordnung zur Einrichtung europäischer
Forschungsinfrastrukturen ist ein gutes Beispiel für ein Instrument, das zu
besser vergleichbaren Lenkungsstrukturen und eindeutigen Zugangsbedingungen
beiträgt. Nationale Finanzierungszusagen sind auch
weiterhin unbedingt vonnöten, um die langfristige Perspektive und die
Beteiligung an weltweiten Forschungsinfrastrukturen von europäischem Interesse
zu fördern, insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Nahezu zwei Drittel
der Mitgliedstaaten haben Fahrpläne für nationale Forschungsinfrastrukturen[18] erarbeitet, die zur Defragmentierung der
Forschungsinfrastrukturlandschaft in Europa beitragen. Es gibt jedoch weiterhin
Raum für eine bessere Abstimmung mit dem ESFRI-Fahrplan. Horizont 2020
wird auch künftig die Vorbereitung, die Umsetzung, die langfristige
Nachhaltigkeit und den effizienten Betrieb der vom ESFRI ermittelten
Forschungsinfrastrukturen und anderer Forschungsinfrastrukturen von Weltrang
erleichtern und fördern. Die Mitgliedstaaten sollten sich mit
finanziellen, verwaltungsbezogenen und politischen Hürden für die Entwicklung
und Verwirklichung von Forschungsinfrastrukturen befassen. Außerdem sollten sie
die Fahrpläne für Forschungsinfrastrukturen abstimmen und deren Entwicklung
koordinieren. Die Europäische Kommission beabsichtigt die
Ausarbeitung einer Charta für den grenzüberschreitenden Zugang zu und die
Nutzung von Forschungsinfrastrukturen, um die Transparenz zu erhöhen und
harmonisierte Bedingungen für den transnationalen Zugang zu
Forschungsinfrastrukturen zu schaffen. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscher Ein wirklich
offener und attraktiver europäischer Arbeitsmarkt für Forscher ist für die
Vollendung des Europäischen Forschungsraums unabdingbar. Offene, transparente und leistungsbezogene
Einstellungsverfahren gestatten den Forschungssystemen die Auswahl von
Mitarbeitern aus dem größtmöglichen Talentpool und sorgen so für Exzellenz und
verbesserte Mobilität. Mehr als 200 Hochschulen und Forschungsinstitute
sind aktiv am Programm „HR Excellence in Research“ beteiligt, und die große
Mehrheit von ihnen überarbeitet gegenwärtig ihre Einstellungsverfahren. Die
Ausschreibung von Forschungspositionen in der gesamten EU im Stellenportal von
EURAXESS entspricht einem großen Schritt nach vorn und hat dazu beigetragen,
Angebot und Nachfrage grenzüberschreitend abzustimmen. Die Grundsätze offener
Einstellungsverfahren gehen jedoch weit über das Recht hinaus, über Stellen
informiert zu werden und sich darauf zu bewerben. Etwa 40 % der
europäischen Forscher waren nach eigenen Angaben mit den offenen
Einstellungsverfahren ihrer Einrichtung unzufrieden. In einigen Ländern lag
dieser Anteil bei über 50 %[19]. Im Jahr 2012 waren in den Mitgliedstaaten
zunehmende Abweichungen bei der Innovationsleistung zu verzeichnen. Vor diesem
Hintergrund sowie in Verbindung mit Kürzungen der Forschungsbudgets in den von
der Finanzkrise am stärksten betroffenen Ländern gewinnen offene
Einstellungsverfahren und berufliche Aufstiegsmöglichkeiten immer mehr an
Bedeutung, wenn es darum geht, die Bedingungen für ein ausgewogeneres Wachstum
in ganz Europa zu schaffen. Mitgliedstaaten und Einrichtungen müssen
sich koordiniert darum bemühen, dass alle Stellen im Bereich der Forschung
offenen, transparenten und leistungsbezogenen Einstellungsverfahren unterliegen. Es bestehen weiterhin Unterschiede zwischen
Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Portabilität von Finanzhilfen sowie den
Zugang zu nationalen Finanzhilfen. Nur wenige Mitgliedstaaten geben an, dass
ihre nationalen Fördermechanismen eine Portabilität von Finanzhilfen vorsehen.
Der Zugang zu nationalen Finanzhilfen und Stipendien ist für Personen, die
keine Staatsbürger des betreffenden Landes sind, oft schwierig, sofern eine
solche Förderung nicht den Interessen des nationalen Forschungssystems dient.
Obwohl bereits einige Initiativen[20]
ins Leben gerufen wurden, ist ihr Einfluss innerhalb der EU immer noch
begrenzt. Die Mitgliedstaaten sollten Hindernisse
für den Zugang zu und die Portabilität von nationalen Finanzhilfen beseitigen.
Forschungsförderorganisationen müssen die Zusammenarbeit intensivieren, um dies
zu vereinfachen. Beschleunigte Zulassungsverfahren im Bereich
der Einwanderung können entscheidend sein, um die besten Talente der Welt nach
Europa zu holen. Im März 2013 hat die Kommission einen Vorschlag für eine
Neufassung der Richtlinie über Wissenschaftlervisa[21] vorgelegt, die den nationalen
Behörden klarere Fristen für die Entscheidung über Anträge setzt und Forschern
mehr Möglichkeiten für Mobilität und Zugang zum Arbeitsmarkt im Anschluss an
ihren Aufenthalt einräumt. Europa verfügt über eine relativ geringe
Anzahl von Forschern, die in der Industrie beschäftigt sind, während
gleichzeitig eine wachsende Anzahl von Doktoranden ausgebildet wird. Trotz der
Diversifizierung der Doktorandenausbildung und der Tatsache, dass immer mehr
Absolventen eine nicht-akademische Laufbahn anstreben, sind viele von ihnen nur
unzureichend auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. In mehreren Mitgliedstaaten sind Fortschritte
zu beobachten, doch die Herausforderung in Form der weiteren Ausdehnung in
Bezug auf Reichweite, Finanzierung und Nachhaltigkeit sowie der Einbeziehung
der Industrie in die Doktorandenausbildung, insbesondere durch die
Eingliederung aller vom Rat gebilligten Grundsätze für innovative
Doktorandenausbildung[22],
bleibt bestehen. Darüber hinaus hat eine Reihe von Mitgliedstaaten die Mittel
aus Strukturfonds sinnvoll zur Förderung der Doktorandenausbildung eingesetzt. Die Mitgliedstaaten,
Forschungsförderorganisationen und Forschungseinrichtungen sind aufgefordert,
die breitere Anwendung der Grundsätze für innovative Doktorandenausbildung zu
fördern, u. a. mit Hilfe der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds,
sofern möglich. Um die Beteiligung am EFR auszuweiten, schlägt
die Kommission die Einrichtung von EFR-Lehrstühlen im Rahmen vom
Horizont 2020 vor. Damit sollen Hochschulen und andere
Forschungseinrichtungen dabei unterstützt werden, das für eine internationale
Wettbewerbsfähigkeit erforderliche Maß an Forschungsexzellenz zu erreichen. Im
Rahmen des RP7 wurde eine Pilotaufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
initiiert, der mehr als 100 Einrichtungen nachkamen. Gleichstellung der Geschlechter und
Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung Die Zahl der hochqualifizierten Frauen in der europäischen Forschung
ist sehr gering, außerdem wird ihr Potenzial nur unzureichend genutzt. Darüber
hinaus wird in den Forschungsinhalten die Geschlechterdimension nicht genügend
berücksichtigt. Obwohl die Anzahl der Doktorandinnen in den letzten Jahren in
praktisch allen Bereichen angestiegen ist, stellen Frauen in der Forschung
weiterhin eine Minderheit dar, und die Anzahl der Hochschuleinrichtungen, die
von einer Frau geleitet werden, ist sehr niedrig[23]. In Bezug auf politische Initiativen zeigt sich in den Mitgliedstaaten
weiterhin ein äußerst heterogenes Bild. Die Gleichstellung der Geschlechter ist
generell durch allgemeine Arbeitsmarktbestimmungen geregelt. Offenbar gibt es
nur in wenigen Mitgliedstaaten spezifische Bestimmungen, die eine Gleichstellung
der Geschlechter innerhalb ihres Rechtsrahmens für die Forschung sicherstellen.
In der Hälfte der Mitgliedstaaten werden Anreize geschaffen, um junge Frauen
zur Verfolgung einer wissenschaftlichen Laufbahn zu ermutigen und
Forschungslaufbahnen von Frauen zu fördern. Eine geringere Anzahl von
Mitgliedstaaten legt Zielvorgaben insbesondere für das Gleichgewicht der
Geschlechter in Gruppen und Ausschüssen fest. Sehr wenige ermuntern
Einrichtungen dazu, Pläne für die Gleichstellung der Geschlechter einzuführen
und umzusetzen[24]. Der Einbeziehung der Geschlechterdimension in nationale
Forschungsprogramme kommt in den Mitgliedstaaten nur wenig Aufmerksamkeit zu,
obwohl eine angemessene Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen,
Verhaltensweisen und Einstellungen von Frauen und Männern zu einer Verbesserung
der Qualität und Relevanz der Forschungs- und Innovationsergebnisse beitragen
könnte. Die Mitgliedstaaten sollten umfassende Strategien für einen
Strukturwandel umsetzen, um geschlechtsspezifische Unterschiede in
Forschungseinrichtungen und -programmen zu überbrücken. Im Rahmen des RP7 hat die Kommission die
Einrichtung und Umsetzung von Plänen zur Gleichstellung der Geschlechter in
Forschungseinrichtungen mit Fördermitteln unterstützt. Für das Jahr 2013
ist die Einführung von ERA-NET GENDERNET zur Unterstützung der Zusammenarbeit
zwischen Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern vorgesehen. Die Europäische Kommission wird den
Strukturwandel in Forschungseinrichtungen im Rahmen von Horizont 2020
weiter unterstützen. Im Vergleich zum RP7 werden die Gleichstellung der
Geschlechter und die Geschlechterdimension in Forschungs- und
Innovationsinhalten in den verschiedenen Phasen des Programms
„Horizont 2020“ systematischer umgesetzt. Optimaler
Austausch und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen Offener Zugang zu öffentlich finanzierten
Forschungsergebnissen Wissenschaftliche Erkenntnisse sind im EFR von
grundlegender Bedeutung. Mithilfe öffentlicher Mittel erarbeitete
wissenschaftliche Erkenntnisse müssen Forschern und dem privaten Sektor zu
Verfügung stehen, um die Wissensbasis zu verbessern, regionale Unterschiede zu
verringern und innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu
fördern. Eine wachsende
Anzahl von Hochschulen, Forschungszentren und Forschungsförderorganisationen
aus ganz Europa befürwortet den uneingeschränkten und kostenfreien Zugang zu
Veröffentlichungen. Nahezu alle Mitgliedstaaten haben rechtliche und
administrative Bedingungen zur Unterstützung des freien Zugangs zu Veröffentlichungen
festgelegt, und einige von ihnen fördern sogar den freien Zugang zu Daten[25]. Die
Mitgliedstaaten sollten sich auch weiterhin um die Verwirklichung des freien
Zugangs zu Veröffentlichungen und die Festlegung eines angemessenen politischen
Rahmens für den freien Zugang zu Daten bemühen und dabei gleichzeitig Fragen
der geistigen Eigentumsrechte berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der
Einbeziehung des privaten Sektors in die Forschung. Horizont 2020
geht in diesem Zusammenhang beispielhaft voran und macht den freien Zugang zu
Forschungsveröffentlichungen zur obligatorischen Voraussetzung für die
finanzielle Förderung von Forschung und Innovation auf EU-Ebene. Digitale
Dimension des EFR Digitale Mittel
sind für den Aufbau und Transfer von sowie den Zugang zu Wissen unverzichtbar.
Einige Mitgliedstaaten haben bereits Maßnahmen zur Förderung eines digitalen
EFR ergriffen, um den nahtlosen Online-Zugang für Ressourcen, Dienstleistungen
und Kooperationen im Bereich der Forschung zu erleichtern[26]. Alle Mitgliedstaaten
sollten sicherstellen, dass die Bedingungen für folgende Zielsetzungen erfüllt
sind: nahtloser Online-Zugang zu digitalen Forschungsdienstleistungen für die
Zusammenarbeit, für die Datenverarbeitung und für den Zugang zu
wissenschaftlichen Informationen; Verbund elektronischer Identitäten für
Forscher, um ihnen den grenzüberschreitenden Zugang zu Dienstleistungen und
Ressourcen zu erleichtern; harmonisierte Zugangs- und Nutzungsstrategien für
elektronische Infrastrukturen und digitale Forschungsdienstleistungen, um die
Zusammenarbeit multinationaler Forschungskonsortien mit öffentlichen und
privaten Partnern zu ermöglichen. Wissenstransfer und offene Innovation Der Wissenstransfer zählt zu den
Schlüsselbereichen des EFR, in dem Regierungen und Forschungsakteure angesichts
seiner entscheidenden wirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere für den
Konjunkturaufschwung, sehr aktiv sind. Die Unterstützungsbemühungen der
Mitgliedstaaten sind zwar lobenswert, die nationalen Maßnahmen sind jedoch
weiterhin fragmentiert. Dies behindert wiederum ganz allgemein die Effizienz
der offenen Innovation und des Wissenstransfers auf nationaler Ebene[27]. Strategien zur Schaffung von
Strukturen, die stimulieren und erleichtern und auf diese Weise gewährleisten,
dass die öffentliche Forschung zu offener Innovation und Wissenstransfer
beiträgt, kommt in der wissensbasierten Wirtschaft eine wichtige Rolle zu. Die Mitgliedstaaten müssen die
nationalen Strategien für den Wissenstransfer weiter definieren, umsetzen und
bewerten, um einen strukturellen und kulturellen Wandel im Forschungs- und
Innovationssystem zu bewirken und auf diese Weise die wirtschaftlichen und
sozialen Auswirkungen der Forschung zu steigern. Die Wissenschaft und die Innovationspolitik
sind immer enger miteinander verflochten. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden
immer häufiger im Rahmen dynamischer Zusammenarbeit erzeugt, und dies führt zu
wertvollen Innovationen und einer Minimierung der Transaktionskosten. Zur
Unterstützung dieses Prozesses erarbeitet die Kommission derzeit einen
umfassenden politischen Ansatz für die offene Innovation und den
Wissenstransfer und wird die Forschungsakteure dahin gehend konsultieren. Internationale
Zusammenarbeit Die externe
Dimension des EFR[28]
ist ein elementarer Bestandteil seiner Entwicklung. Die Erfolge des
EFR, d. h. die Bündelung von Ressourcen und die Schaffung einer kritischen
Masse, die Erleichterung des Aufbaus, des Transfers und des Austauschs von
Wissen sowie die Realisierung eines offenen Arbeitsmarkts für Forscher, werden
dazu beitragen, Europa zu einem attraktiven Standort für weltweit mobile
Forscher sowie Investitionen in Forschung und Innovation zu machen. Eine bessere
Koordinierung der nationalen politischen Strategien wird eine effizientere und
kohärentere Darstellung europäischer Forschung und Innovation in der Welt und
eine Steigerung von Transparenz und Auswirkungen begünstigen. Auf diese Weise
erhält Europa die Möglichkeit, verstärkt Einfluss auf die Entwicklung
gemeinsamer globaler Grundsätze zu nehmen (z. B. im Bereich der
Peer Reviews zur Forschungsintegrität, der Förderung der Gleichstellung
der Geschlechter und der Geschlechterdimension in der Forschung, der
Forschungslaufbahnen, der geistigen Eigentumsrechte und des offenen Zugangs zu
mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsveröffentlichungen), um die
internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation zu erleichtern und
weltweit gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen.
3.
Schlussfolgerung und nächste Schritte
Der Fortschrittsbericht 2013 zeigt, dass
die Umsetzung der EFR-Agenda der Schlüssel zu effizienteren Forschungs- und
Innovationstätigkeiten ist und zu intelligentem, nachhaltigem und integrativem
Wachstum beiträgt. Er zeigt jedoch auch auf, dass die europäische Forschungs-
und Innovationslandschaft weiterhin fragmentiert ist, und benennt Hürden, die
Europa daran hindern, in vollem Umfang von einem einheitlichen EFR zu
profitieren, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche
Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden[29]. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass die
Mitgliedstaaten die Schwerpunktbereiche des EFR uneingeschränkt achten, da sie
bei der Umsetzung der entscheidenden EFR-Reformen in ihren nationalen
Forschungssystemen weiterhin die zentralen Akteure sind. Das Europäische
Semester ist ein wirkungsvolles Instrument, mit dem die Mitgliedstaaten die
Schwerpunktbereiche des EFR innerhalb des breiten Reformkontextes kohärent
einbeziehen können, um höhere Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie den
wirtschaftlichen Aufschwung zu begünstigen. In Anbetracht der strategischen und
fundierteren Interaktion mit den Mitgliedstaaten hat der Rat die Rolle des
Ausschusses für den Europäischen Raum für Forschung und Innovation (ERAC) bei
der Verwirklichung des EFR[30]
und der Leistung von Beiträgen zum Jahresbericht der Kommission sowie der
uneingeschränkten Nutzung von Synergien mit dem Europäischen Semester
bestätigt. Zu diesem Zweck ist es unbedingt erforderlich, dass die
Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für den Überwachungsmechanismus fortsetzen
und ggf. intensivieren, um die bestmögliche Grundlage für eine vollständige
Bewertung der Fortschritte im Jahr 2014 zu schaffen. Im Zusammenhang mit der verstärkten
EFR-Partnerschaft sollte die Interaktion zwischen nationalen Behörden und
Forschungsakteuren in den meisten Mitgliedstaaten besser verankert und explizit
ausgeführt werden. Die Organisationen der Forschungsakteure, die die Gemeinsame
Erklärung mit der Kommission unterzeichnet haben, sollten in Bezug auf die
Interaktion untereinander sowie zwischen ihren Mitgliedern im Zusammenhang mit
dem EFR als gute Beispiele vorangehen. Es ist vorgesehen, dass sie zum
Jahresende über ihre Fortschritte berichten, um die Zusammenarbeit zu
verbessern und ggf. ihre Bemühungen um gemeinsame Maßnahmen zur Unterstützung
des EFR zu verstärken. Die Kommission ist bestrebt, ihren Beitrag zum
EFR durch das Programm „Horizont 2020“ zu verbessern, das neben den
nationalen öffentlichen Fördermitteln für die Forschung, die in 28 Mitgliedstaaten
und assoziierten Ländern zur Verfügung stehen, zu den finanziellen
Hauptpfeilern für die Verwirklichung des EFR zählt. Darüber hinaus ist
entscheidend, dass die Mitgliedstaaten die EFR-Agenda im Zusammenhang mit
Hilfsmaßnahmen aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)
einbeziehen. Es obliegt der Verantwortung der Kommission,
zur allgemeinen politischen Debatte über den EFR und dessen Umsetzung
beizutragen. Sie wird auch weiterhin das gegenseitige Lernen und den Austausch
bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten fördern, um zu einem besseren
Verständnis und einer besseren Würdigung nationaler politischer Strategien für
Forschung und Innovation im breiteren Kontext des Europäischen Semesters in
Bezug auf Investitionen in Forschung und Innovation sowie die wirtschaftliche
Entwicklung beizutragen[31]. Die Unterstützung des Rates, des Europäischen
Rates, des Europäischen Parlaments, des EWSA und des AdR für die Vollendung des
Europäischen Forschungsraums bleibt unabdingbar, um die Beziehungen zur Gruppe
der Forschungsakteure insgesamt, zu den nationalen Parlamenten und den Regionen
zu gewährleisten. Die Kommission wird daher für einen geeigneten
interinstitutionellen Dialog sorgen. Eine vollständige Bewertung der Fortschritte
ist für 2014 vorgesehen und soll Erkenntnisse darüber liefern, ob die
verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von
Exzellenz und Wachstum zur Vollendung des EFR, wie vom Europäischen Rat
gefordert, ausgereicht hat[32]. [1] KOM(2010) 2020 endgültig. [2] COM(2012) 392 final. [3] Dok. 17649/12, RECH 467, COMPET 773. [4] Ebenda. Der Rat ist außerdem „der Ansicht, dass die
Verwirklichung des EFR die Überwachung der EFR-Fortschritte in engem
Zusammenhang mit dem Europäischen Semester ebenso erfordert wie eine
hochrangige Lenkung durch den Rat“. [5] ITRE-Ausschuss, 19.6.2012. [6] EWSA, INT/662-CES2075-2012_00_00_TRA_AC, und ABl. C 62
vom 2.3.2013, S. 14 (2013/C 62/04). [7] EARTO, EUA, LERU, NordForsk, Science Europe. Ein Jahr
später trat CESAER der Partnerschaft durch eine einseitige Erklärung bei. [8] Drei assoziierte Länder (die Schweiz, Island und
Norwegen) wurden anhand ihrer freiwilligen Beiträge analysiert. [9] http://ec.europa.eu/research/era/docs/en/voluntary_guidelines.pdf. [10] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „ERA Facts
and Figures“ (Fakten und Zahlen zum EFR), S. 14-15. [11] Im Zeitraum 2007-2012 beliefen sich die
EU-Fördermittel für die Mitgliedstaaten auf etwa 29,4 Mrd. EUR und
für die assoziierten Länder auf 2,9 Mrd. EUR. [12] COM(2013) 494 final. [13] CERN, EFDA-JET, EMBL, ESA, ESO, ESRF, European XFEL und
ILL. [14] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „ERA Facts
and Figures“ (Fakten und Zahlen zum EFR), S. 17. [15] JOREP-Studie (Joint & Open Research European
Programmes, gemeinschaftliche und offene europäische FuE-Programme) im Auftrag
der Europäischen Kommission, 2013. [16] KOM(2007) 723 endg. [17] Beispiel: Forschungsinfrastrukturen im EFR, Forum der
Mitgliedsorganisationen der EWS, März 2013. [18] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „ERA Facts
and Figures“ (Fakten und Zahlen zum EFR), S. 18. [19] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „ERA Facts
and Figures“ (Fakten und Zahlen zum EFR), S. 21-22. [20] Die Konzepte „Money follows Researcher“ und „Money follows
Cooperation Line“. [21] http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/policies/immigration/study-or-training/docs/students_and_researchers_proposal_com_2013_151_de.pdf. [22] Schlussfolgerungen des Rates zur Modernisierung der
Hochschulbildung, 11/2011,
http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st16/st16746.de11.pdf. [23] She Figures 2012: 46 % der Doktoranden in der EU,
33 % der Forscher und 20 % der leitenden wissenschaftlichen
Mitarbeiter sind Frauen. Noch auffälliger ist das Ungleichgewicht der
Geschlechter in Bezug auf Entscheidungsbefugnisse: 15,5 % der Leiter von
Einrichtungen und 10 % der Rektoren von Hochschuleinrichtungen sind
weiblich.
http://ec.europa.eu/research/science-society/document_library/pdf_06/she-figures-2012_en.pdf. [24] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „ERA Facts
and Figures“ (Fakten und Zahlen zum EFR), S. 26. [25] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „ERA Facts
and Figures“ (Fakten und Zahlen zum EFR), S. 28. [26] Ebenda, S. 32. [27] Ebenda, S. 29-30. [28] COM(2012) 497, http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/intm/137346.pdf. [29] Artikel 179 AEUV. [30] Entschließung des Rates zur Beratungstätigkeit für den
Europäischen Forschungsraum, 31.5.2013. [31] Im Jahr 2013 fanden Seminare für gegenseitiges Lernen
zu wettbewerbsgestützter Vergabe von Finanzmitteln und Synergien zwischen
Strukturfonds und Horizont 2020 statt. Ein weiteres Seminar mit
Unterstützung der Europäischen Kommission zur
Untersuchung der nationalen Strategien für die Ausbildung einer ausreichenden
Anzahl von Forschern zum Erreichen der nationalen Zielsetzungen für Forschung
und Entwicklung ist vorgesehen. [32] EUCO 2/1/11.