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Document 52013DC0346
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL Financial information on the European Development Fund
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Finanzinformationen über den Europäischen Entwicklungsfonds
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Finanzinformationen über den Europäischen Entwicklungsfonds
/* COM/2013/0346 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Finanzinformationen über den Europäischen Entwicklungsfonds /* COM/2013/0346 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Finanzinformationen über den Europäischen
Entwicklungsfonds 1. Einleitung Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 des
Internen Abkommens[1]
und Artikel 57 Absätze 3 und 4 der Finanzregelung[2] präsentiert die Kommission in dieser
Mitteilung – unter Berücksichtigung der Voraussagen der Europäischen
Investitionsbank (EIB) für die Investitionsfazilität – ihre Schätzungen in
Bezug auf die Mittelbindungen, die Auszahlungen und den Abruf von Beiträgen für
die Haushaltsjahre 2013 und 2014. Diese Unterlage gibt Aufschluss über den Stand der
finanziellen Ausführung der EEF (8. bis 10. EEF) im Jahr 2012 und die
Ausführungsprognosen für 2013 bis 2014. Die Beiträge für die von der Europäischen
Investitionsbank (EIB) verwalteten Instrumente des 9. und 10. EEF
(Investitionsfazilität und Zinsvergütungen) werden von den Mitgliedstaaten
direkt an die EIB gezahlt. Für alle anderen Instrumente einschließlich der
ehemals von der EIB verwalteten Instrumente (Risikokapital und Zinsvergütungen)
werden sie an die Kommission überwiesen. 2. Einleitung Die Kommission und die EIB haben ihre
Vorausschätzungen für die Mittelbindungen und Auszahlungen in den
Haushaltsjahren 2013 und 2014 für die einzelnen AKP-Staaten[3] und für die ÜLG[4] aktualisiert. Insbesondere die
Vorausschätzung der Auszahlungen erfolgte mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten bei
einer möglichst genauen Berechnung der in ihren nationalen Haushalten
einzustellenden Mittel zu unterstützen und zu gewährleisten, dass genügend
Finanzmittel zur Verfügung stehen, um einen Kassenmittelengpass zu vermeiden. Nach Artikel 7 des Internen Abkommens zum
10. EEF[5]
und Artikel 57 Absatz 5 der Finanzregelung[6] werden diese Vorausschätzungen
in der Mitteilung vom Oktober 2013 überprüft werden. Nachstehende Grafik gibt einen allgemeinen
Überblick über die Entwicklung der Mittelbindungen und der Auszahlungen, die in
der Vergangenheit vorgenommen wurden bzw. für den Zeitraum 2013 bis 2014
erwartet werden (Kommission und EIB). Bruttomittelbindungen und Auszahlungen: Entwicklung 1999-2014 (Mio. EUR)[7] Stand der Ausführung der Europäischen
Entwicklungsfonds am 31. Dezember 2012 (Mittelbindungen, Auszahlungen und
finanzielle Situation) In den Anhänge 1, 2 und 3 werden die
tatsächlichen Zahlen für die Mittelbindungen und Auszahlungen sowie die 2012
verzeichnete finanzielle Situation den Schätzungen vom Oktober 2012 [8]gegenübergestellt. 3. Finanzielle
Vorrausschätzungen für die Jahre 2013 bis 2014 Die nachstehende Tabelle enthält die
aktualisierten Zahlen, die auf der Grundlage der jüngsten Prognosen ermittelt
wurden. 4. Ausführungsprognose für die
Haushaltsjahre 2013 und 2014 Die aktualisierten Prognosen sind in den Anhängen
1 bis 3 dargestellt. Die aktualisierten Prognosen für 2013 bestätigen
den Finanzierungsbedarf und die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das
Jahr 2013, wie sie im Oktober 2012 vom Rat beschlossen wurden[9]: 3.100 Mio. EUR für die
Kommission und 250 Mio. für die EIB (siehe Anhang 4 für eine Aufschlüsselung
der Beiträge 2013). Für 2014 erwarten wird, dass die Obergrenze der
Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten bei 2.950 Mio. EUR für die
Kommission und 360 Mio. EUR für die EIB liegen wird. Es sollte betont werden, dass es sich bei diesen
Zahlen um vorläufige Prognosen handelt, die mit Vorsicht zu betrachten sind.
Die Kommission und die EIB werden nach dem Sommer verlässlichere Schätzungen
vornehmen, die in der Mitteilung vom Oktober vorgelegt werden. [1] Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten
Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im
mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten
Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die
Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die
der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (ABl. L 247 vom 9.9.2006, S.
32). [2] Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar
2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds. [3] Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im
Pazifischen Ozean. [4] Überseeische Länder und Gebiete. [5] ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32. [6] Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar
2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds. [7] Für den Zeitraum 2013-2014 handelt es sich um
Vorausschätzungen. [8] KOM(2012) 610. [9] Beschluss des Rates vom 19. November 2012,
Ratsdokument 15526/12.