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Document 52012DC0571
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL AND THE EUROPEAN PARLIAMENT on the comprehensive risk and safety assessments ("stress tests") of nuclear power plants in the European Union and related activities
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen („Stresstests“) von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen („Stresstests“) von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten
/* COM/2012/0571 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen („Stresstests“) von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten /* COM/2012/0571 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die umfassenden Risiko- und
Sicherheitsbewertungen („Stresstests“) von Kernkraftwerken in der Europäischen
Union und damit verbundene Tätigkeiten 1. Einleitung Derzeit sind in der EU an 58 Standorten 132
Kernreaktoren in Betrieb. Die
sicherheitstechnische Bilanz kann sich sehen lassen: Obschon Störfälle
eingetreten sind und auch weiterhin vorkommen, gab es noch keine größeren
Unfälle. Auch bei dieser guten Sicherheitsbilanz
hängt das Vertrauen der EU-Bürger in die europäische Nuklearindustrie von
fortlaufenden Verbesserungen des EU-Rechtsrahmens für nukleare Sicherheit und
Gefahrenabwehr (Sicherung) ab, die gewährleisten, dass er auch weiterhin der
weltweit wirksamste seiner Art ist und auf den strengsten Sicherheitsnormen
beruht. Die Herausforderungen, vor denen wir im
Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und der entsprechenden Gesetzgebung
und Aufsicht stehen, wurden durch die Unfälle deutlich, die sich im Anschluss
an das Erdbeben und den Tsunami im März 2011 in Japan in den Reaktoren von
Fukushima ereigneten. Diese Vorfälle haben
gezeigt, dass Kernreaktoren auch vor Unfällen geschützt werden müssen, die als
äußerst unwahrscheinlich eingestuft wurden. Bei den Ereignissen in Fukushima
traten bekannte und immer wieder festzustellende Probleme zutage: fehlerhafte
Auslegung, unzureichende Reservesysteme, menschliches Versagen, unangemessene
Notfallpläne und mangelhafte Kommunikation. Die EU muss die Lehren aus
Fukushima ziehen, um das Risiko von Nuklearstörfällen in Europa noch weiter zu
verringern. Infolge des Unfalls von Fukushima wurden ungeheure
Anstrengungen zur Überprüfung der Sicherheit der kerntechnischen Anlagen in
Europa und weltweit unternommen. Dabei wurden Maßnahmen auf nationaler,
regionaler und internationaler Ebene ergriffen. In der EU kam der Europäische Rat im März 2011[1] zu
folgendem Schluss: „Die Sicherheit aller kerntechnischen Anlagen der EU sollte
mittels einer umfassenden und transparenten Risiko- und Sicherheitsbewertung
(„Stresstest“) überprüft werden; die Gruppe der europäischen Aufsichtsbehörden
für nukleare Sicherheit (ENSREG) und die Kommission werden ersucht, so rasch
wie möglich in einem koordinierten Rahmen unter Berücksichtigung der Lehren aus
dem Nuklearunfall in Japan und unter umfassender Einbeziehung der
Mitgliedstaaten den Umfang dieser Tests festzulegen und die
Durchführungsmodalitäten auszuarbeiten, wobei das vorhandene Fachwissen
(insbesondere des Verbands der westeuropäischen Atomaufsichtsbehörden)
umfassend zu nutzen ist; die Bewertungen werden von unabhängigen nationalen
Behörden und im Wege der gegenseitigen Begutachtung durchgeführt; ihre
Ergebnisse und alle erforderlichen Folgemaßnahmen, die ergriffen werden,
sollten mit der Kommission und innerhalb der ENSREG ausgetauscht und
veröffentlicht werden.“ Der Europäische Rat beauftragte die Kommission zudem,
die Nachbarländer der EU zur Teilnahme an den Stresstests aufzufordern, „den
bestehenden Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Sicherheit
kerntechnischer Anlagen [zu] überprüfen“ and „bis Ende 2011 alle erforderlichen
Verbesserungen“ vorzuschlagen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den
Anlagenbetreibern, den Atomaufsichtsbehörden und der Kommission machten es
möglich, 2011 und 2012 Stresstests durchzuführen. Mit
dem vorliegenden Bericht kann die Kommission nun dem Auftrag des Europäischen
Rates gerecht werden. Er enthält die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der
Kommission auf der Grundlage der Stresstests und damit verbundener Tätigkeiten. Auch die internationale Dimension der nuklearen
Sicherheit und der Gefahrenabwehr wird angesprochen, und es wird dargelegt, wie
der EU-Rechts- und Aufsichtsrahmen für nukleare Sicherheit verbessert werden
kann. Dabei wird auf deren dynamischen Charakter verwiesen: Ein höheres Maß an nuklearer Sicherheit kann nicht
mit einmaligen Maßnahmen erreicht werden, die Sicherheit muss fortlaufend
überprüft und die Maßnahmen müssen auf den neuesten Stand gebracht werden. Vor allem werden in der Mitteilung alle Bereiche
der Überprüfung zusammengeführt, mit dem Ziel, legislative, nicht legislative
und projektbezogene Vorschläge zu erarbeiten. Mit
all diesen Maßnahmen sollen die technische Sicherheit der Anlagen und die
diesbezügliche Gesetzgebung und Aufsicht auf EU-Ebene und nationaler Ebene
verbessert und die EU-Grundsätze im Bereich der nuklearen Sicherheit und der
Gefahrenabwehr auf internationaler Ebene verbreitet werden. Technische Einzelheiten der Ergebnisse sowie die
Vorgehensweise bei den Stresstests sind der beigefügten Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen zu entnehmen. 2. Vorgehensweise und wichtigste
Ergebnisse der Risiko- und Sicherheitsbewertungen sowie Unmittelbar im
Anschluss ergriffene Folgemassnahmen 2.1. Überprüfung der nuklearen
Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß Als Reaktion auf den Unfall von Fukushima und das
daraufhin vom Europäischen Rat erteilte Mandat führte die Kommission
gleichzeitig Maßnahmen auf mehreren Ebenen durch. Im Folgenden werden diese
kurz beschrieben. Auch wenn die ENSREG und die Kommission den Umfang
und die Modalitäten der Tests festgelegt haben, fällt die Bewertung der
Sicherheit kerntechnischer Anlagen in die Zuständigkeit der Betreiber dieser
Anlagen und der nationalen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, die an den
Stresstests freiwillig teilnahmen. Die Kommission kann weder für die technische
Sicherheit noch für die Sicherung kerntechnischer Anlagen die Gewähr
übernehmen, da die rechtliche Verantwortung auf einzelstaatlicher Ebene
verbleibt. Alle Schlussfolgerungen in der vorliegenden Mitteilung sind vor
diesem Hintergrund zu sehen. Sicherheitsbewertungen der ENSREG Die Stresstests wurden definiert als gezielte
Neubewertung der Sicherheitsmargen der KKW vor dem Hintergrund der Lehren aus
den Ereignissen in Fukushima: Dabei ging es um extreme natürliche Ereignisse,
die die Sicherheitsfunktionen der Kraftwerke beeinträchtigen können. Bei der
Durchführung der Tests wurde der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den
verschiedenen im Bereich der nuklearen Sicherheit tätigen Stellen Rechnung
getragen[2].
Alle vierzehn EU-Mitgliedstaaten, in denen Kernkraftwerke in Betrieb sind[3], sowie
Litauen[4]
nahmen freiwillig an den Bewertungen teil. Den 132 in der EU in Betrieb
befindlichen Kernreaktoren[5]
liegen unterschiedliche Technologien und Bauarten zugrunde; dabei handelt es
sich hauptsächlich um Druckwasserreaktoren (DWR), Siedewasserreaktoren (SWR)
oder gasgekühlte Reaktoren. Den Auftakt der Stresstests bildeten
Selbstbewertungen der Betreiber kerntechnischer Anlagen und die Abfassung
nationaler Berichte durch die nationalen Aufsichtsbehörden, die für die
technische Sicherheit der KKW zuständig sind. Die Teams für die gegenseitige
Überprüfung (Peer-Review-Teams), die sich im Wesentlichen aus Sachverständigen
der Mitgliedstaaten zusammensetzten und von der Europäischen Kommission
unterstützt wurden, besuchten 23 Standorte, wobei sie bei der Auswahl
Reaktortyp und geografische Lage berücksichtigten. Die Besuche der Teams an
ausgewählten Standorte in den einzelnen Ländern wurden als Untermauerung der
Stresstests gestaltet. In die Zuständigkeiten der nationalen Behörden, die im
Anschluss an den Unfall von Fukushima jedes in der EU in Betrieb befindliche
Kernkraftwerk (KKW) überprüfen ließen, wurde nicht eingegriffen. Die
begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen sowie die darin
genannten, von den Betreibern, den nationalen Aufsichtsbehörden und der ENSREG
zur Verfügung gestellten Unterlagen enthalten Informationen zu jedem einzelnen KKW. Im Anschluss an die Vorlage des Zwischenberichts
der Kommission[6]
fanden von Januar bis April 2012 umfassende EU-weite gegenseitige Überprüfungen
statt. Das Ergebnis waren ein von ENSREG
bestätigter Gesamtbericht des ENSREG-Gremiums für die gegenseitige Überprüfung
(„ENSREG Peer Review Board”) sowie siebzehn nationale Berichte[7] mit
detaillierten Empfehlungen. Im Juli einigte
sich die ENSREG auf einen Aktionsplan zur Begleitung der Umsetzung der
Empfehlungen der Peer Review. Auf dieser Grundlage werden die in dieser
Mitteilung enthaltenen sicherheitstechnischen Ergebnisse und Empfehlungen
formuliert. Arbeiten des Rates zur Gefahrenabwehr
(Ad-hoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich – AHGNS/Ad Hoc Group on
Nuclear Security) Der Rat richtete eine neue Ad-hoc-Gruppe für
Fragen der Gefahrenabwehr bei Kernkraftwerken ein. Ab September 2011 trat die
Gruppe regelmäßig zusammen, wobei die polnische und die dänische
Ratspräsidentschaft den Vorsitz stellten. Diese Gruppe setzte sich aus Experten
für Gefahrenabwehr der Mitgliedstaaten zusammen; die Kommission arbeitete eng
mit der Gruppe zusammen. Im Unterschied zur Vorgehensweise bei den
Sicherheitsbewertungen der ENSREG untersuchte die AHGNS nicht einzelne Anlagen,
sondern den Stand der Gefahrenabwehr in der EU insgesamt, indem sie die
Methodik für die Bewertung der Sicherungsmaßnahmen und den Schutz von
Kernkraftwerken (einschließlich Vorsorgemaßnahmen) prüfte. Die AHGNS unterstützte den Austausch von
Informationen über bereits bestehende Verfahren und ermittelte Möglichkeiten
für methodische Verbesserungen, wobei sie sich im Wesentlichen auf die in den
existierenden Leitfäden der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO)
empfohlenen Verfahren stützte. Die Gruppe schloss ihre Arbeiten im Mai 2012 ab. Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests Die Schweiz, die Ukraine und Kroatien nahmen an
den EU-Stresstests und den Peer Reviews uneingeschränkt teil, andere
Nachbarländer (z. B. die Türkei[8],
Belarus und Armenien[9])
sagten die Anwendung derselben Methoden zu, jedoch unter Zugrundelegung eines
anderen Zeitplans. Die Russische Föderation führte anhand einer eigenen
Methodik ebenfalls Überprüfungen ihrer KKW durch und ermittelte
Verbesserungsmaßnahmen. Die Schweiz ist uneingeschränkt bereit, den
Empfehlungen der Stresstests zu folgen, die Ukraine berücksichtigte deren
Ergebnisse in ihrem Modernisierungsprogramm für Kernkraftwerke. Die Kommission
begrüßt diese Bemühungen, sich der Vorgehensweise der EU in diesem Bereich
anzuschließen. Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die
Kommission Neben der technischen Sicherheit der Anlagen hat
die Kommission auch den institutionellen und rechtlichen Rahmen für die
nukleare Sicherheit in Europa geprüft, wobei sie den IAEO-Aktionsplan[10] sowie
das Ergebnis der internationalen Erörterungen zum Übereinkommen über nukleare
Sicherheit berücksichtigte. Sie ermittelte Lücken und empfehlenswerte
Verfahren, die unter Achtung der bestehenden ausgewogenen Verteilung der
Zuständigkeiten durch EU-Rechtsvorschriften, durch eine intensivere
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten oder im Rahmen der Umsetzung
bestehender EU-Programme behoben bzw. in diese aufgenommen werden können. Folgen von Flugzeugabstürzen Bei den Überprüfungen wurden auch Ereignisse
untersucht, die sowohl die nukleare Sicherheit als auch die Gefahrenabwehr bei
Kernkraftwerken betreffen können, z. B. Flugzeugabstürze. In den
ENSREG-Vorgaben für die Stresstests werden auch die Folgen von
Flugzeugabstürzen für die technische Sicherheit von Kernkraftwerken
berücksichtigt. In Bezug auf die Sicherungsmaßnahmen nennt der AHGNS-Bericht
empfehlenswerte Methoden, die die Mitgliedstaaten zur Vermeidung böswillig
verursachter Flugzeugabstürze anwenden sollen. Am 25. September 2012 veranstaltete die
Kommission ein Seminar zur Sicherheit von Kernkraftwerken bei Flugzeugabstürzen
(„Safety of Nuclear Power Plants against Aircraft Impacts”), das der
Verbesserung der Anlagensicherheit und der Suche nach neuen Schutzmethoden
diente. Teilnehmer waren die Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten sowie
US-amerikanische und japanische Sachverständige. Die geladenen Experten
erörterten die Merkmale bestehender Kraftwerke und neuer Kraftwerkskonzepte
getrennt. Notfallvorsorge außerhalb des Standorts Während der Peer-Review-Phase der Stresstests
baten einige NRO um Ausdehnung der Tests auf die Notfallvorsorge außerhalb des
Standorts. Bei 47 Kernkraftwerken in der EU, die insgesamt
111 Reaktoren umfassen, leben in einem Umkreis von 30 km jeweils über
100 000 Menschen. Daher sind Vorsorgemaßnahmen außerhalb des
Standorts von höchster Bedeutung. Verschiedene nationale, regionale und lokale
Stellen teilen sich die Zuständigkeiten für diese Maßnahmen. Die Kommission
gibt mit Unterstützung der ENSREG eine Studie in Auftrag, die einen Überblick
über die derzeitige Situation geben soll, wobei der Schwerpunkt auf
Grenzregionen in der EU liegt. Gegebenenfalls sollen Empfehlungen ausgesprochen
werden. Ergebnisse werden vor Ablauf des Jahres 2013 erwartet. Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen Die Vertragsparteien des Übereinkommens über
nukleare Sicherheit hielten im August 2012 eine außerordentliche Tagung ab, auf
der überprüft wurde, ob das Übereinkommen wirksam und weiterhin angemessen ist.
Die Kommission legte im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft einen Bericht
vor[11]
und wurde von den Mitgliedstaaten im Rat beauftragt, Verbesserungen an der
Durchführung des Übereinkommens auszuhandeln und die Verhandlungen über
Änderungsvorschläge anderer Vertragsparteien zu führen. 2.2. Ergebnisse der
Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung Die ausführlichen Ergebnisse sind der beigefügten
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen. Die wichtigsten
Punkte zu jedem Thema sind nachstehend zusammengefasst. 2.2.1. Ergebnisse für die
sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW Anhand der Stresstests kamen die nationalen
Aufsichtsbehörden zu dem Schluss, dass keine technischen Gründe vorliegen, die
die Abschaltung eines KKW in Europa notwendig machen. Zudem ermittelten sie
eine Reihe empfehlenswerter Methoden. Die Kommission ist nicht befugt,
Bewertungen dieser Art vorzunehmen. Allerdings müssen so gut wie alle KKW im
Hinblick auf die Sicherheit verbessert werden; es wurden Hunderte von Maßnahmen
zur technischen Nachrüstung ermittelt. Nach den Unfällen in Three Mile Island
und Tschernobyl wurden weltweit Maßnahmen zum Schutz von Kernkraftwerken
vereinbart. Die Stresstests haben jedoch gezeigt, dass in vielen Fällen diese
Maßnahmen noch nicht umgesetzt sind. Im Anhang werden die wichtigsten Empfehlungen, die
sich aus den Stresstests ergeben haben, aufgeführt. Weitere nach
Kernkraftwerken aufgeschlüsselte Einzelheiten zu den verlangten Verbesserungen
und empfehlenswerten Methoden sind in der Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen enthalten. Einige wichtige Ergebnisse: Bei
vier Reaktoren (in zwei Ländern) verfügen die Betreiber über weniger als eine
Stunde, um bei einem vollständigen Ausfall der Stromversorgung und/oder dem
Ausfall der Endwärmesenke (UHS) die Sicherheitsfunktionen wiederherzustellen. Bei
10 Reaktoren ist noch keine anlageninterne seismische Instrumentierung
vorhanden. In
vier Ländern existieren derzeit zusätzliche Sicherheitssysteme, die von den
normalen Systemen völlig unabhängig und an Orten untergebracht sind, die vor
äußeren Einflüssen geschützt sind (z. B. Systeme in Bunkerbauten und
sogenannte „hardened core“-Sicherheitssysteme, die die wichtigsten
Sicherheitsfunktionen einer Anlage über die Auslegungsrisiken hinaus schützen).
Ein weiteres Land erwägt derzeit den Rückgriff auf ein solches System. Mobile
Ausrüstung, insbesondere Dieselgeneratoren für den vollständigen Ausfall der
Stromversorgung, externe Ereignisse oder schwere Unfälle, sind bereits in
sieben Ländern vorhanden und in den meisten anderen vorgesehen. Bei dem Seminar über Flugzeugabstürze wurde
offenkundig, dass es beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen
Vorgehensweisen bei der Einschätzung der sicherheitstechnischen Folgen für
bestehende und neue KKW gibt. In den Auslegungsanforderungen für neue KKW wird
vorgeschrieben, dass nach Absturz eines großen Flugzeugs auf die Anlage keine
Radioaktivität an die Umgebung außerhalb der Sicherheitsumschließung
freigesetzt werden darf. Aus historischen Gründen ist die Situation für
bestehende KKW nicht die gleiche, und die angewandte Methodik und die jeweils
betrachteten Konsequenzen sind nicht unbedingt in allen Mitgliedstaaten
einheitlich. Die Teilnehmer unterstrichen, dass die sicherheitstechnischen
Aspekte von den Fragen der Gefahrenabwehr, der sogenannten Sicherung, weiterhin
klar getrennt sein sollten, da die Ebene der institutionellen Zuständigkeit und
das Maß an Transparenz gegenüber der Allgemeinheit unterschiedlich sind. 2.2.2. Ergebnisse für
sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen Bei den Stresstests wurden empfehlenswerte
Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten ermittelt; es traten aber auch Mängel
zutage. Sie sind in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen im Einzelnen
beschrieben. Aus den Stresstests und aus anderen Untersuchungsberichten im
Zusammenhang mit dem Fukushima-Unfall[12] ergaben sich die nachstehenden zentralen
Probleme: ·
Die Gefährdung der Anlagensicherheit von außen
wird nicht einheitlich beurteilt und behandelt. So
sind z. B. die Vorgaben der Internationalen Atomenergie-Organisation für
die Widerstandsfähigkeit gegen Erdbebenlasten und Überflutungen nicht in allen
Mitgliedstaaten umgesetzt (erste Empfehlung des ENSREG-Gremiums für die
gegenseitige Überprüfung, siehe Punkt 2.3.2). ·
Umfang und Gründlichkeit der probabilistischen
Sicherheitsanalyse (PSA) zur Charakterisierung der
Sicherheit von Kernreaktoren unterscheiden sich beträchtlich. In einigen
Mitgliedstaaten müssen diese dringend auf das international anerkannte Niveau
gebracht werden. ·
Leitlinien für das Vorgehen bei schweren
Unfällen (Severe Accident Management Guidelines, SAMG)
müssen in allen KKW für jede Art von Situationen zur Verfügung stehen. Die
Stresstests haben ergeben, dass die SAMG in einigen Mitgliedstaaten sobald wie
möglich aktualisiert und voll operationell sein müssen. ·
Die Sicherheitskultur muss sich verbessern. Die umfassende und transparente Ermittlung und Behandlung
zentraler Fragen der nuklearen Sicherheit ist nicht immer gewährleistet.
Eine eindeutige Erkenntnis aus dem Fukushima-Unfall ist die Feststellung, dass
die durch den Tsunami gegebene Gefahr vor allem aufgrund menschlicher
Fehleinschätzung sowie systemischer und organisatorischer Fehler unterschätzt
wurde. 2.2.3. Ergebnisse für den
Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung Der auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten
vorhandene Rechtsrahmen für die nukleare Sicherheit weist einige Schwächen auf. ·
Das wichtigste Ergebnis ist, dass immer noch
Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten existieren, weshalb man nicht von
einem einheitlichen Konzept bei der Regulierung der nuklearen Sicherheit
sprechen kann. Es sind auf EU-Ebene keine Mechanismen für die Einigung über
technische Normen und Vorgehensweisen bei der Sicherheitsüberprüfung
festgelegt. Die Richtlinie über nukleare Sicherheit enthält keine
diesbezüglichen Bestimmungen. ·
Die Bestimmungen über die Unabhängigkeit der
nationalen Aufsichtsbehörden und die Mittel zur Gewährleistung ihrer
Effektivität sind minimal und reichen nicht unbedingt
aus, um zu vermeiden, dass die Zuständigkeit für die Regulierung auf mehrere
Stellen verteilt ist oder unmittelbar Ministerien zufällt (z. B.
Wirtschaftsministerium, Umweltministerium). Ferner ist die bisherige
Auflistung der Regulierungszuständigkeiten nicht explizit genug. ·
Transparenz ist die
Voraussetzung dafür, dass die bestmöglichen Sicherheitsverfahren eingesetzt
werden, was sich auch bei den Stresstests gezeigt hat. Die Richtlinie über
nukleare Sicherheit enthält jedoch nur allgemeine Vorschriften für die
Information der Öffentlichkeit. ·
Die Mechanismen für die Überwachung und
Überprüfung auf EU-Ebene beschränken sich auf die gegenseitige Überprüfung
(Peer Review) des nationalen Rahmens für die nukleare Sicherheit. 2.3. Wichtigste Empfehlungen auf
der Grundlage der Stresstests 2.3.1. Empfehlungen für
Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
gibt einen Überblick über die Anzahl der in den einzelnen KKW vorgeschriebenen
Sicherheitsmaßnahmen. Folgemaßnahmen: Alle teilnehmenden Länder haben begonnen, konkrete
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ihrer Anlagen durchzuführen. Dazu
gehören die Bereitstellung mobiler Ausrüstung zur Vermeidung bzw. Eindämmung
der Folgen schwerer Unfälle, die Installation über das Auslegungsrisiko hinaus
geschützter ortsfester Ausrüstung, eine bessere Planung des Vorgehens bei
schweren Unfällen sowie eine entsprechende Schulung des Personals. Die Kosten
zusätzlicher sicherheitstechnischer Verbesserungen werden auf 30 bis
200 Mio. EUR je Reaktorblock geschätzt. Somit könnten sich die
Gesamtkosten für die 132 in der EU betriebenen Reaktoren (sämtliche
KKW-Blöcke) in den kommenden Jahren auf etwa 10 bis 25 Mrd. EUR belaufen.
Diese Zahlen beruhen auf Schätzungen der französischen Atomaufsichtsbehörde
(die für über ein Drittel der Reaktoren in der EU zuständig ist); maßgeblich
sind die in den nationalen Aktionsplänen enthaltenen Beträge. Entsprechend der gemeinsamen Erklärung der
Kommission und der ENSREG vom 25. April 2012[13]
verabschiedete die ENSREG im Juli einen Aktionsplan, durch den sichergestellt
werden soll, dass die Empfehlungen, die sich aus den gegenseitigen
Überprüfungen ergeben, einheitlich und transparent umgesetzt werden.
Für alle betroffenen Mitgliedstaaten muss diese Umsetzung Vorrang haben.
Angesichts der großen Zahl der Verbesserungsempfehlungen sind Methoden und
Kriterien festzulegen und anzuwenden, anhand derer die Relevanz der einzelnen
Maßnahmen beurteilt werden kann, damit die Finanzmittel in die Bereiche
fließen, bei denen der größte Nutzen in Bezug auf die Sicherheit zu erreichen
ist. Die Prüfung im Bau befindlicher Anlagen ergab,
dass bedeutende Auswirkungen dieser Sicherheitsverbesserungen auf die neuen
Reaktorkonzepte unwahrscheinlich sind. Daher ist nicht damit zu rechnen, dass
die Investitionskosten für neue KKW-Kapazitäten in Europa stark ansteigen
werden, sofern die besten verfügbaren Technologien zugrunde gelegt werden. Die Zuständigkeit für die Anwendung von
Mechanismen für die Überwachung und Überprüfung liegt bei den Mitgliedstaaten. 2.3.2. Empfehlungen für
sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen In Bezug auf die Sicherheit ermittelte das
ENSREG-Gremium für die gegenseitige Überprüfung (ENSREG Peer Review Board)
europaweit vier Hauptbereiche für weitere Verbesserungen: ·
Es sollten europäische Leitlinien für die
Beurteilung natürlicher Gefahren (einschließlich Erdbeben, Überflutungen,
extreme Wetterbedingungen) und die Festlegung von Sicherheitsmargen erarbeitet
werden, damit beim Vorgehen der Mitgliedstaaten größere Einheitlichkeit gegeben
ist. Für diese Aufgabe würde sich der Verband der
westeuropäischen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden im Nuklearbereich (WENRA)
anbieten, der über die besten Fachleute Europas verfügt (s. a. erstes Ergebnis
unter 2.2.2). ·
Mindestens alle 10 Jahre
sollte für jedes KKW eine Periodische Sicherheitsüberprüfung (Periodic Safety
Review/PSR) durchgeführt werden, um die Sicherheit und Robustheit der
Anlagen zu gewährleisten und zu verbessern sowie mögliche natürliche Gefahren
neu zu bewerten. ·
Es müssen anerkannte Maßnahmen zur
Gewährleistung der Unversehrtheit der Sicherheitsumschließung ergriffen werden,
der letzten Barriere, die Mensch und Umwelt gegen den
Austritt radioaktiver Stoffe schützt. ·
Unfälle aufgrund natürlicher Risiken sind zu
vermeiden bzw. ihre Folgen sind einzudämmen. Unter
anderem sind folgende Maßnahmen in Erwägung zu ziehen: Unterbringung von
Ausrüstung zur Vermeidung und Bewältigung eines schweren Unfalls in
Bunkerbauten, Schutz mobiler Ausrüstungen vor Naturkatastrophen, Schutz von
Notfallzentren vor Naturkatastrophen und Kontamination, rasche Verfügbarkeit
von Rettungskräften und -ausrüstung zur Unterstützung der Betreiber vor Ort bei
lang andauernden Notfallsituationen. Folgemaßnahmen: Die Kommission und die nationalen
Aufsichtsbehörden einigten sich auf die Aufstellung nationaler Aktionspläne
mit Zeitplänen für die Umsetzung, die bis Ende 2012 vorliegen sollen.
Anfang 2013 wird auf die Aktionspläne die Methode der gegenseitigen Überprüfung
(Peer Review) angewandt, um zu überprüfen, ob die sich aus den Stresstests
ergebenden Empfehlungen in ganz Europa auf einheitliche und transparente Weise
umgesetzt werden. In Bereichen, in denen zusätzliche technische Analysen und
Leitlinien erforderlich sind, arbeiten die nationalen Aufsichts- und
Genehmigungsbehörden im Rahmen des WENRA eng zusammen. Die Tatsache, dass auch in Mitgliedstaaten mit
einer ansonsten guten Sicherheitsbilanz Störfälle in kerntechnischen Anlagen
auftreten, zeigt, dass regelmäßig gründliche Sicherheitsüberprüfungen
durchgeführt und die Betriebserfahrungen evaluiert werden müssen;
außerdem ergibt sich daraus die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit und
des Informationsaustauschs zwischen Betreibern, Industrie, Aufsichtsbehörden
und EU-Organen und -Einrichtungen wie der Europäischen Koordinierungsstelle für
das Feedback zum Kernkraftwerksbetrieb („European Clearinghouse of Operating
Experience“), die von der Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission (JRC)
betrieben wird. Ferner kann die ENSREG entscheidend dazu beitragen, dass
Erfahrungen und Erkenntnissen aus nuklearen Störfällen unverzüglich
weitergegeben und Folgemaßnahmen in den Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt
werden. So hat die jüngste Überprüfung des Reaktors Doel 3 in Belgien
ergeben, dass der Anlagenzustand fortlaufend anhand modernster Methoden
überprüft werden muss und die Informationen so weit wie möglich zu verbreiten
sind. Ferner empfiehlt die Kommission, dass die
nationalen Aufsichtsbehörden für künftige Sicherheitsüberprüfungen eine eingehendere
Analyse der Folgen gleichzeitiger Unfälle in mehreren Blöcken vorsehen, bei
der auch die Alterung von Ausrüstung und Werkstoffen, der Schutz von
Abklingbecken sowie die Möglichkeit der Lagerung geringerer Mengen abgebrannter
Brennstoffe in den Becken (zur Verminderung der Risiken aufgrund eines Ausfalls
der Kühlung) berücksichtigt werden sollten. Nach Auffassung der Kommission ist es im Interesse
der Sicherheit der Bürger wichtig, die Sicherheitsüberprüfung auch für die
anlagenexterne Notfallvorsorge und ‑bekämpfung vorzunehmen.
Daher gibt die Kommission in einem ersten Schritt eine Studie über die derzeit
praktizierte anlagenexterne Notfallvorsorge und -bekämpfung im Nuklearbereich
in den EU-Mitgliedstaaten und ihren Nachbarländern in Auftrag („Review of
Current Off-Site Nuclear Emergency Preparedness and Response Arrangements in EU
Member States and Neighbouring Countries“). Darin soll ein Überblick über die
Kapazitäten für die anlagenexterne Notfallvorsorge und -bekämpfung in den
EU-Mitgliedstaaten und ihren Nachbarländern gegeben werden, und es sollen
Inkohärenzen und Mängel ermittelt sowie (legislative und nicht legislative)
Vorschläge für mögliche Verbesserungen vorgelegt werden. Was die sicherheitstechnischen Konsequenzen von
Flugzeugabstürzen auf Kernkraftwerke angeht, empfiehlt die Kommission der
ENSREG, mit Nachdruck an einem europäischen Sicherheitskonzept zu arbeiten,
damit eine kohärente Methodik entwickelt wird und vergleichbare hohe Standards
in der ganzen Europäischen Union erreicht werden. 2.4. Wichtige Ergebnisse und
Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr[14] Der Abschlussbericht der Ad-hoc-Gruppe für die
Gefahrenabwehr im Nuklearbereich[15]
enthält Schlussfolgerungen zu den fünf erörterten Themen (physischer Schutz,
böswillig verursachte Flugzeugabstürze, Cyberangriffe, Notfallplanung, Übungen
und Schulungen). Da die nationale Sicherheit auch weiterhin in der
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt und die Sensibilität der Themen sowie
Vertraulichkeitsauflagen notwendigerweise strenge Beschränkungen nach sich
ziehen, enthält der Bericht mehrere Empfehlungen an die Mitgliedstaaten im
Hinblick auf verstärkte Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich in der EU.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, ·
dass die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan
haben, die Ratifizierung des geänderten Übereinkommens über den physischen
Schutz von Kernmaterial unverzüglich abschließen sollten, ·
welchen zusätzlichen Nutzen die Vorgaben und Dienste
der IAEO bieten, einschließlich der IPPAS-Inspektionen[16], die
regelmäßig in allen Mitgliedstaaten mit Kernkraftwerken durchgeführt werden, ·
wie wichtig die regelmäßige enge Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten und mit Nachbarländern ist, ·
dass Modalitäten und Gremien für die Fortsetzung
der Arbeit der EU im Bereich der Gefahrenabwehr bestimmt werden müssen. 2.5. Empfehlungen für die
Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr Es sind intensive Anstrengungen vonnöten, um die
Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr zusammenzuführen und
etwaige Lücken zu schließen. So werden weder in den Stresstests zur nuklearen
Sicherheit noch im Bericht zur Gefahrenabwehr im Nuklearbereich alle relevanten
Fragen zu Themen wie Flugzeugabstürzen oder zur Widerstandsfähigkeit von
Kernkraftwerken gegenüber externen Ereignissen beantwortet. Jedoch wurden im
Rahmen der Stresstests die Folgen von Flugzeugabstürzen in beträchtlichem
Umfang behandelt, da umfassende Arbeiten zum Ausfall der Notstromversorgung
(Station Blackout) und zum Ausfall der Kühlung durchgeführt wurden. Es handelt
sich hier um einen Bereich, bei dem die Zuständigkeit auf mehrere Stellen
verteilt ist; die Kommission möchte jedoch weitere Untersuchungen mittels
Expertenanhörungen zu diesem Thema vornehmen. In anderen Bereichen der
Gefahrenabwehr sind spezifische Projekte im Rahmen des CBRN-Aktionsplans der EU
sowie Maßnahmen zur Computer- und Netzsicherheit in enger Abstimmung mit den
Mitgliedstaaten zu erwägen. Die ENSREG sagte in ihrem Aktionsplan die weitere
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flugzeugabstürze zu, soweit die rechtlichen
Kompetenzen der nationalen Aufsichtsbehörden dies zulassen. 3. Stärkung des EU-Rahmens für die nukleare
Sicherheit 3.1. Umsetzung des bestehenden
Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über
nukleare Sicherheit[17]
in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten endete am 22. Juli 2011. Die
Europäische Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen zwölf
Mitgliedstaaten ein, die diese Frist nicht eingehalten hatten[18]. Zwei
Mitgliedstaaten[19]
haben ihre Umsetzungsmaßnahmen immer noch nicht abgeschlossen. Die Kommission
wird jetzt mit einer eingehenden Analyse der Qualität der Umsetzungsmaßnahmen
der Mitgliedstaaten beginnen. 3.2. Verbesserung des
Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit 3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie
über nukleare Sicherheit Von entscheidender Bedeutung ist es, dafür zu
sorgen, dass die Lehren aus dem Unfall von Fukushima und die Schlussfolgerungen
der Stresstests in der EU lückenlos und einheitlich umgesetzt werden und sich
im Rechtsrahmen niederschlagen. Die Stresstests, die Berichte aus Japan und die
Arbeiten der internationalen Gemeinschaft im Rahmen der IAEO haben aufgezeigt,
dass es nicht nur erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt,
sondern auch Lücken bei der umfassenden und transparenten Ermittlung zentraler
sicherheitstechnischer Aspekte und dem Umgang damit. Darüber hinaus wurden Schwachstellen im
bestehenden EU-Rahmen für nukleare Sicherheit festgestellt (siehe Abschnitt
2.2.3). Zur Behebung dieser Schwachstellen muss die Richtlinie über nukleare
Sicherheit in folgenden Punkten überarbeitet werden: (1)
Sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen. Da sich der Geltungsbereich der gegenwärtigen Richtlinie über
nukleare Sicherheit auf generelle Grundsätze beschränkt, die vor allem die
Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Betreibern kerntechnischer Anlagen,
den nationalen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden und sonstigen nationalen
Stellen festlegen, können die durch den Nuklearunfall von Fukushima und bei den
Stresstests aufgeworfenen technischen Sicherheitsfragen nicht behandelt werden.
Die wichtigsten Rahmenempfehlungen, die sich aus den Stresstests ergeben (z.B.
die regelmäßige Neubewertung der Gefahren von außen, die Anwendung anerkannter
Techniken zur Minimierung der Folgen von Unfällen usw.), müssen in zu
vereinbarende Mechanismen umgesetzt werden, die in der überarbeiteten Richtlinie
zu verankern sind; auf dieser Grundlage können die nationalen Aufsichtsbehörden
ihre unabhängigen Entscheidungen treffen. Verbesserungswürdig sind die
Vorbereitung und die Reaktion auf eine schwere nukleare oder radiologische
Notstandssituation. Die überarbeitete Richtlinie sollte Vorschriften enthalten,
die von den Mitgliedstaaten verlangen, dass an den Anlagenstandorten geeignete
Notfallvorsorge- und -bekämpfungsvorkehrungen getroffen sind. Besonderes
Augenmerk sollte auf die Sicherheit neuer kerntechnischer Anlagen gelegt
werden. Über die Festlegung von Grundparametern und sicherheitstechnischen
Zielen in der überarbeiteten Richtlinie hinaus muss – wie sich bei den jüngsten
Entwicklungen im Reaktor von Doel gezeigt hat – außerdem die Rolle der ENSREG neu
definiert werden: Die Gruppe sollte Hilfestellung bei der Anwendung der
rechtlichen Vorgaben geben. Die Ereignisse in Doel haben erneut gezeigt, wie
notwendig der Dialog zwischen den Betreibern und den Sicherheitsbehörden ist,
damit Informationen über die besten Methoden und die neueste Technologie
ausgetauscht und angewandt werden. Für neue
Reaktoren sollten die sicherheitstechnischen Ziele des WENRA in der Richtlinie
Berücksichtigung finden. (2)
Rolle und Mittel der Aufsichtsbehörden im
Nuklearbereich. Die derzeitigen Vorschriften über die
Trennung aufsichtsrechtlicher Aufgaben von anderen Aufgaben und die
Effektivität der für den Nuklearbereich zuständigen Aufsichts- und
Genehmigungsbehörden müssen verschärft werden, damit die Unabhängigkeit dieser
Behörden tatsächlich gewahrt wird und gewährleistet ist, dass sie über die
entsprechenden Handlungsinstrumente verfügen. (3)
Offenheit und Transparenz. Die Transparenz der aufsichtsrechtlichen Entscheidungen und die
regelmäßige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Betreiber
kerntechnischer Anlagen sollten ausgeweitet und spezifiziert werden,
beispielsweise durch die Formulierung von Auflagen für die Genehmigungsinhaber
oder die Festlegung, welche Art von Informationen die zuständige
Aufsichtsbehörde zumindest veröffentlichen sollte. (4)
Überwachung und Überprüfung. Die Vorschriften über Überwachung und Überprüfung – beispielsweise
durch den verstärkten Rückgriff auf Peer Reviews – sollten auf andere Bereiche
als die Prüfung des nationalen Aufsichtsrahmens ausgeweitet werden. 3.2.2. Versicherung und Haftung im
Nuklearbereich Die Frage der Rückstellungen für die Entschädigung
von Opfern im Fall von Störfällen oder Unfällen im Nuklearbereich wird
gegenwärtig in den EU-Rechtsvorschriften gar nicht behandelt. Dieses Thema war
als solches nicht Teil der Stresstests. In Artikel 98 des Euratom-Vertrags
sind jedoch Richtlinien des Rates mit verbindlichen diesbezüglichen Maßnahmen
vorgesehen. Daher wird die Kommission – ausgehend von einer Folgenabschätzung
und innerhalb der Grenzen der Zuständigkeit der EU – prüfen, inwiefern die
Situation potenzieller Opfer eines Nuklearunfalls in Europa verbessert werden
sollte. Sie beabsichtigt, verbindliche Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der
Versicherung und Haftung im Nuklearbereich vorzuschlagen. In diesem
Zusammenhang sollte es auch um die Frage des Schadenersatzes für Schädigungen
der natürlichen Umwelt gehen. 3.2.3. Überarbeitung der
Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel Der Umgang mit Nahrungs- und Futtermitteln, die infolge
eines nuklearen Notstands kontaminiert sind, fällt sowohl unter die Richtlinie
über grundlegende Sicherheitsnormen (96/29/Euratom) als auch unter besondere
Vertriebsbestimmungen in der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 zur
Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität. Für diese Verordnung wurde eine
Neufassung auf den Weg gebracht[20].
Inzwischen beabsichtigt die Kommission allerdings, den Vorschlag für eine
Neufassung zurückzuziehen und die Verordnung in Einklang mit der neuen
Komitologie-Verordnung[21]
zu bringen, die im März 2011 in Kraft getreten ist. Die Ereignisse in Fukushima und Tschernobyl haben
deutlich gemacht, dass zwischen Instrumenten, die die Einfuhr von
Nahrungsmitteln aus Drittländern regeln, und solchen für das Inverkehrbringen
im Falle eines Unfalls innerhalb der EU unterschieden werden muss. Ausgehend
von diesen Erfahrungen muss die Verordnung überarbeitet werden, damit
flexiblere Instrumente zur Verfügung stehen, die spezifische, gezielte
Reaktionen auf jede Art von Nuklearunfall oder radiologischer
Notstandssituation (in der EU, in der Nachbarschaft der EU oder einem entfernt
gelegenen Land) ermöglichen. 3.3. Unterstützung der
Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung Unabhängig davon, ob
ein Land sich entschieden hat, die Kernenergie weiter zu nutzen, aus der
Nutzung auszusteigen oder diese Energiequelle erstmals zu nutzen, sollte es
oberste Priorität sein, auf erfahrene Arbeitskräfte zurückgreifen zu können. Auf europäischer Ebene leitet die Gemeinsame
Forschungsstelle der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den für die
nukleare Sicherheit zuständigen Aufsichtsbehörden und den Technischen
Sicherheitsorganisationen (TSO) die Initiative zur Sammlung von
Betriebserfahrungen („Operating Experience Feedback”). Die Gemeinsame Forschungsstelle
wird diese Initiative auf sämtliche für den Nuklearbereich zuständige
Aufsichtsbehörden ausweiten, die sich an dem System beteiligen möchten. Ziel
dabei ist die Errichtung eines ständigen Europäischen Labors für nukleare
Sicherheit, so dass stete sicherheitstechnische Verbesserungen möglich sind.
Dieses Labor wird wissenschaftliche und technische Unterstützung für effektive
Arbeiten im Hinblick auf die fortlaufende Verbesserung der nuklearen Sicherheit
leisten. Dazu sollen insbesondere Störfallanalysen und -bewertungen
herangezogen werden, die die Kommission oder die ENSREG bestimmen können. Bei den Euratom-Forschungs- und
Innovationsmaßnahmen (Horizont 2020) sollte den Lehren aus Fukushima besondere
Aufmerksamkeit geschenkt werden. In diesem Bereich ist eine bessere
Koordinierung zwischen einzelstaatlichen, europäischen und internationalen
Maßnahmen erforderlich. Mit Blick auf die kontinuierliche Verbesserung und
Harmonisierung der Sicherheitskultur sollte der weitere Informationsaustausch über
empfehlenswerte Methoden gefördert werden. 3.4. Aufbau der internationalen
Zusammenarbeit Die Kommission wird alle EU-Nachbarländer durch
geeignete Anreize und Instrumente auch weiterhin dazu ermuntern, sich
gegenseitig über die Ergebnisse ihrer Stresstests zu unterrichten, sich an den
Peer Reviews zu beteiligen und dafür zu sorgen, dass die Erfahrungen mit der
Umsetzung der Empfehlungen ausgetauscht werden, damit die nukleare Sicherheit
sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU verbessert wird. Zurzeit wird über ein Euratom-Darlehen für die
Ukraine nachgedacht, um die Umsetzung ihres umfassenden sicherheitstechnischen
Nachrüstungsprogramms zu beschleunigen. Darüber hinaus werden gegenwärtig Kontakte zu
Japan mit Blick auf die Entwicklung einer bilateralen Zusammenarbeit in den
Bereichen Stresstests und aufsichtsrechtliche Fragen aufgebaut. Der Entwurf
einer Vereinbarung (Memorandum of Understanding) über eine bessere
Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit wurde bereits der IAEO
vorgelegt. Grundsätzlich wird sich die Kommission gemeinsam mit dem
Europäischen Auswärtigen Dienst für einen optimalen Einsatz der vorhandenen
Instrumente der auswärtigen Zusammenarbeit in diesem Bereich engagieren; dabei
geht es insbesondere um das Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der
nuklearen Sicherheit, die Komponente des Stabilitätsinstruments, mit der auf
die Eindämmung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen
Risiken hingewirkt werden soll, und das Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt. 3.5. Verbesserung des weltweiten
Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit Die von der IAEO initiierten wichtigsten
Instrumente in diesem Bereich umfassen international vereinbarte
Sicherheitsnormen und Übereinkommen, insbesondere das Übereinkommen über
nukleare Sicherheit (CNS) und das Übereinkommen über die frühzeitige
Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen, bei denen Euratom Vertragspartei ist.
Auf der außerordentlichen Tagung des Übereinkommens über nukleare Sicherheit im
August 2012 wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die damit
beauftragt wird, bis 2014 eine Liste von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des
Übereinkommens und eventuell erforderliche Änderungsvorschläge vorzulegen. Die
Mehrheit der in dieser Arbeitsgruppe vertretenen Staaten hob besonders darauf
ab, dass es notwendig sei, den IAEO-Sicherheitsnormen, der Unabhängigkeit und
Effektivität der Aufsichtsbehörden, dem verstärkten Rückgriff auf Peer Reviews
sowie einer größeren Offenheit und Transparenz Rechnung zu tragen. Die
Kommission wird diese Grundsätze und Ziele in vollem Umfang berücksichtigen.
Damit sich die EU-Rechtsvorschriften soweit wie möglich in künftigen
Überarbeitungen des internationalen Rahmens für nukleare Sicherheit
niederschlagen, ist das fortgesetzte Engagement der Mitgliedstaaten und der
Organe und Einrichtungen der EU unverzichtbar. Die Kommission wird weiterhin
nach Kräften darauf hinarbeiten. 4. Stärkung der Gefahrenabwehr im
Nuklearbereich Die Kommission unterstützt die Ergebnisse und
Empfehlungen des Schlussberichts der AHGNS. Um
zu den Arbeiten auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr im Nuklearbereich
beizutragen, wird die Kommission auf die vorhandenen Kompetenzen und Programme
zurückgreifen, um die Mitgliedstaaten weiterhin zur Durchführung spezifischer Maßnahmen
zu ermuntern. Insbesondere wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten die
Arbeiten zu folgenden Themen fortsetzen: –
die Verringerung der Bedrohung durch chemische,
biologische, radiologische und nukleare Vorfälle, die vorsätzlich,
einschließlich durch terroristische Handlungen, ausgelöst werden, und der
Nachweis radioaktiver und kerntechnischer Materialien, durch Umsetzung des
CBRN-Aktionsplans der EU und Leitung von Programmen zur CBRN-Gefahrenabwehr; –
die für 2013 geplante Überarbeitung der Richtlinie
2008/114/EG über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer
Infrastrukturen[22]; –
ein Legislativvorschlag über Netz- und
Informationssicherheit, den die Kommission bis Ende des Jahres vorlegen wird.
Dem Vorschlag zufolge wird von Betreibern in bestimmten kritischen Sektoren,
die erheblich von IKT abhängig sind, verlangt, die Sicherheit ihrer
Informatiksysteme zu gewährleisten und den Behörden schwerwiegende Verstöße zu
melden. Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit kerntechnischen Anlagen werden
unter diese Regelung fallen; –
die Verabschiedung des Vorschlags für die
Überarbeitung des Katastrophenschutzverfahrens der Union[23], das die
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Katastrophenabwehreinsätzen in schweren
Notfällen, einschließlich Strahlen- und Nuklearunfällen, sowie im Bereich von
Präventions- und Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Risikobewertungen und
Risikomanagementpläne, CBRN-Module, Schulung und Übungen für schwere
Katastrophen, Szenarienentwicklung und Notfallplanung) erleichtert; –
die rasche Ratifizierung des geänderten
Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial durch alle
Mitgliedstaaten. Die Kommission wird – gemäß der 2006 erzielten Vereinbarung im
Rat – das Ratifizierungsverfahren durch Euratom abschließen, sobald die Mitgliedstaaten
ihre innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen haben. Nach Auffassung der Kommission besteht außerdem
noch Handlungsbedarf in Bezug auf Aspekte, die sich an der Schnittstelle
zwischen der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr im Nuklearbereich
befinden. Außerhalb der EU wird das Stabilitätsinstrument –
das EU-Programm der CBRN-Exzellenzzentren – eingesetzt, um die institutionellen
Kapazitäten ausgewählter Länder und Regionen zum Schutz vor chemischen,
biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen zu stärken. 5. Schlussfolgerungen und weitere Schritte Die EU-Stresstests der kerntechnischen Anlagen
waren hinsichtlich Umfang, Kooperation und Engagement aller beteiligten
Parteien ein völlig neuartiges Vorhaben. Sie wurden weltweit entweder als
Grundlage oder als Benchmark für die sicherheitstechnische Bewertung von
Kernkraftwerken herangezogen[24].
Die Tatsache, dass sämtliche sicherheitsrelevanten Berichte öffentlich
zugänglich waren und auch Länder ohne eigene Kernenergienutzung mitwirkten, hat
die Tests zu einem Beispiel für Transparenz werden lassen. Die Stresstests sind inzwischen abgeschlossen. Ihre Folgemaßnahmen sollten jedoch nicht als
einmaliges Unterfangen angesehen werden, sondern als ein fortlaufender Prozess
zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in enger Zusammenarbeit mit den
nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen der ENSREG und der IAEO. Die EU muss auf die Entwicklung eines umfassenden
europäischen Sicherheitskonzepts hinwirken: Dies beinhaltet die Überarbeitung
der Euratom-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit, ergänzt
durch gesetzgeberische und sonstige Instrumente zur atomrechtlichen Haftung wie
auch zur Notfallvorsorge und -bekämpfung. Darüber hinaus sollte sie auf dem
Gebiet der Gefahrenabwehr im Nuklearbereich Schritte unternehmen. Auf diese Weise können die Bürger in der gesamten
EU darauf vertrauen, dass die in der EU erzeugte Kernkraft den strengsten
sicherheitstechnischen Auflagen der Welt unterliegt. Die Stresstests und die damit verbundenen
Tätigkeiten sind für die EU und die Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten
eine wichtige Errungenschaft, die zu konkreten Ergebnissen geführt hat: ·
Für die Kraftwerke in allen Teilnehmerländern
wurden bedeutende, konkrete Verbesserungen ausgewiesen, die zurzeit
verwirklicht oder geplant werden. ·
Es wurden Schwachstellen bei den Rahmen und
Verfahren sowie Lücken in den gesetzlichen Regelungen ermittelt. Entsprechende
Verbesserungsvorschläge sind bereits in Planung. ·
Erste Verbindungen wurden aufgebaut zwischen den
Behörden, die mit der technischen Sicherheit befasst sind, und denen, die mit
der Gefahrenabwehr zu tun haben. Ein besserer Dialog zwischen diesen beiden
Seiten zu Themen, die an der Schnittstelle von Sicherheit und Gefahrenabwehr
liegen, ist entscheidend, um den Bedenken der Bürger gerecht zu werden. Damit sich an die Stresstests angemessene
Folgemaßnahmen anschließen, unternimmt die Kommission folgende Schritte: ·
Sie ersucht den Europäischen Rat, die
Mitgliedstaaten zu verpflichten und an die mitwirkenden Drittländer zu
appellieren, die Empfehlungen der Stresstests zügig umzusetzen. Die Kommission wird bei den Folgemaßnahmen des
Stresstest-Verfahrens für Offenheit und Transparenz sorgen, wird aber bei der
derzeitigen Rechtslage rechtlich nicht für die konkrete Sicherheitsbewertung
von KKW zuständig sein. Sie schlägt vor, dass
der Europäische Rat auf der Grundlage eines konsolidierten Berichts der
Kommission, der in enger Zusammenarbeit mit der ENSREG abgefasst wird, bis Juni
2014 den Stand der Umsetzung der Empfehlungen prüft. Sie
ersucht die Mitgliedstaaten, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche
Stresstestempfehlungen gemäß dem Zeitplan des ENSREG-Aktionsplans umzusetzen.
Dabei besteht das Ziel darin, dass der Großteil der geforderten sicherheitstechnischen
Verbesserungen bis 2015 umgesetzt wird. ·
Sie wird eine ehrgeizige Überarbeitung der
EU-Richtlinie über nukleare Sicherheit vorbereiten, die sie dem
Europäischen Parlament und dem Rat spätestens Anfang 2013 nach Anhörung der
wissenschaftlichen und technischen Sachverständigen der Mitgliedstaaten – wie
in Artikel 31 des Euratom-Vertrags vorgesehen - vorlegen wird. Zurzeit
wird erwogen, 2013 einen weiteren Vorschlag über Versicherung und Haftung im
Nuklearbereich vorzulegen; Gleiches gilt für den Vorschlag über Höchstwerte an
Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln. ·
Sie wird erkunden, mit welchen Vorschlägen im
Euratom-Rahmenprogramm „Horizont 2020“ der Austausch von Personal des
Nuklearbereichs zwischen den Mitgliedstaten gefördert werden könnte. ·
Sie wird dem Rat vorschlagen, ihr ein Mandat zur
aktiven Teilnahme an der Arbeitsgruppe über Effektivität und Transparenz im
Rahmen der IAEO zu erteilen; dabei wird sie sich für Verbesserungen des
Übereinkommens über nukleare Sicherheit einsetzen und einen gemeinsamen
europäischen Vorschlag für die nächste Überprüfungstagung im März 2014
vorbereiten. Sie wird ferner den laufenden Dialog mit anderen Länden
fortführen, um größtmögliches Einvernehmen über die europäischen Vorschläge zu
erreichen. ·
Sie wird weiterhin wissenschaftliche Tätigkeiten
fördern, mit denen eine weitere Harmonisierung der Bewertungen und Methoden auf
dem Gebiet der nuklearen Sicherheit in der EU angestrebt wird. ·
Sie wird weiterhin zum Ausbau der Gefahrenabwehr im
Nuklearbereich beitragen und dabei auf vorhandenen Arbeiten zu CBRN aufbauen;
dazu wird sie bei Bedarf auf eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
und der Organe und Einrichtungen der EU zurückgreifen sowie auf die Instrumente
der außenpolitischen Zusammenarbeit in enger Kooperation mit dem EAD. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AHGNS Ad-hoc Group on Nuclear Security
(Ad-hoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich) SWR Siedewasserreaktor CBRN chemische, biologische,
radiologische und nukleare (Bedrohungen) CNS Convention on Nuclear
Safety (Übereinkommen über nukleare Sicherheit) EAD Europäischer Auswärtiger
Dienst ENSREG European
Nuclear Safety Regulators' Group (Gruppe der europäischen Aufsichts- und
Genehmigungsbehörden für nukleare Sicherheit) IAEO Internationale
Atomenergie-Organisation IKT Informations-
und Kommunikationstechnologien INSC Instrument
for Nuclear Safety Cooperation (Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der
nuklearen Sicherheit) IPPAS International Physical Protection Advisory Service JRC Joint Research Centre of
the European Commission (Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen
Kommission) KKW Kernkraftwerk SAM Severe
Accident Management (Vorgehen bei schweren Unfällen) SAMG Severe
Accident Management Guidelines (Leitlinien für das Vorgehen bei schweren
Unfällen) TSO Technische
Sicherheitsorganisation PSA Probabilistic
Safety Assessment (Probabilistische Sicherheitsanalyse) PSR Periodic
Safety Review (Periodische Sicherheitsüberprüfung) WENRA Western European Nuclear
Regulators' Association (Verband der westeuropäischen Aufsichts- und
Genehmigungsbehörden im Nuklearbereich) Anhang[25]
Zusammenfassung der
wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den
Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten Für den Nachweis zum
Schutz vor Gefahren von außen sollten Erdbeben mit einer geringeren
Überschreitungswahrscheinlichkeit als einmal in 10 000 Jahren herangezogen
werden. (Bei der Bewertung der Eignung eines Standorts
für die Errichtung eines KKW sollte eine seismische Analyse zugrunde gelegt
werden, die das schwerste Erdbeben in den letzten 10 000 Jahren
berücksichtigt.) Für den Nachweis zum Schutz vor Gefahren von außen
sollten Hochwasser mit einer geringeren Überschreitungswahrscheinlichkeit als
einmal in 10 000 Jahren herangezogen werden. (Bei der Bewertung der Eignung eines Standorts
für die Errichtung eines KKW sollte eine Analyse zugrunde gelegt werden, die
das extremste Hochwasser in den letzten 10 000 Jahren berücksichtigt.) Es sollte ein Auslegungserdbeben mit einer minimalen
Bodenbeschleunigung von 0,1 g berücksichtigt werden. Die KKW-Auslegung sollte imstande sein, einem
Erdbeben standzuhalten, das mindestens eine Bodenbeschleunigung von 0,1 g
erreicht. Zur Unfallbekämpfung erforderliche Mittel sollten
an Orten gelagert werden, die sachgerecht vor externen Ereignissen geschützt
sind. In der Anlage sollten seismische Instrumente
installiert bzw. nachgebessert werden. Dem Betreiber sollte mehr als 1 Stunde zur
Verfügung stehen, um bei einem vollständigen Ausfall der Stromversorgung
und/oder dem Ausfall der Endwärmesenke (UHS) die Sicherheitsfunktionen
wiederherzustellen (ohne menschliches Eingreifen). Die Notfallverfahren sollten sich auf alle
Anlagenzustände (d. h. „Vollleistungsbetrieb“ bis hin zur „Abschaltung“)
erstrecken. Es sollten Leitlinien für das Vorgehen bei
schweren Unfällen eingeführt werden, die alle Betriebszustände der
Anlage (d.h. „Vollleistungsbetrieb“ bis hin zur „Abschaltung“) abdecken. Es sollten passive Maßnahmen zur Verhinderung von
Wasserstoffexplosionen (oder Explosionen sonstiger brennbarer Gase) im Fall
schwerer Unfälle vorgesehen sein (wie passive autokatalytische Rekombinatoren
oder sonstige Möglichkeiten). Es sollten mit Filtern ausgestattete Abluftsysteme
in der Sicherheitsumschließung vorhanden sein, damit die Menge an
Radioaktivität begrenzt wird, die bei einem Unfall an die Umgebung außerhalb
der Sicherheitshülle freigesetzt wird. Für den Fall, dass der Hauptkontrollraum infolge
radiologischer Freisetzungen bei einem schweren Unfall, bei einem Brand im
Hauptkontrollraum oder aufgrund extremer externer Gefahren nicht mehr betreten
werden kann, sollte ein Ersatzkontrollraum verfügbar sein. [1] Dok. EUCO
10/11 (Nummer 31). [2] Nach
Artikel 6 der Richtlinie über nukleare Sicherheit liegt die Verantwortung
für die nukleare Sicherheit in erster Linie beim „Genehmigungsinhaber“ (d.h.
dem Anlagenbetreiber) unter der Kontrolle der zuständigen nationalen
Regulierungsbehörde. Die Mitgliedstaaten sind dafür zuständig, einen nationalen
Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen für die nukleare Sicherheit zu
schaffen. Gemäß dem Euratom-Vertrag kann die Kommission Rechtsvorschriften
vorschlagen, um einen EU-Rechtsrahmen für die nukleare Sicherheit einzurichten,
ohne aber Verantwortung an Stelle der Mitgliedstaten übernehmen zu kömen. Eine
Änderung dieser Situation würde die Änderung bestehender Rechtsvorschriften
notwendig machen. [3] Belgien,
Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Rumänien, die
Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, die Tschechische Republik,
Ungarn und das Vereinigte Königreich. [4] Dort wird
derzeit das KKW Ignalina stillgelegt. [5] Durchgeführt
wurden die Stresstests an den 132 in der EU in Betrieb befindlichen Reaktoren,
an 13 Reaktoren in der EU, die seit Beginn der Stresstests abgeschaltet wurden,
an 15 Reaktoren in der Ukraine und an 5 Reaktoren in der Schweizerischen
Eidgenossenschaft. [6] KOM(2011) 784
endg. vom 24.11.2011. [7] Von 14 Mitgliedstaaten, die Kernkraftwerke betreiben (Belgien,
Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Rumänien, die
Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, die Tschechische Republik,
Ungarn und das Vereinigte Königreich), Litauen (dort
wird das KKW Ignalina im Rahmen von Betriebsgenehmigungen derzeit stillgelegt)
sowie von der Schweiz und der Ukraine als Nachbarländern der EU. [8] Der
Bericht über den Stresstest wurde der Kommission im Mai 2012 übermittelt. [9] Finanzielle
und technische Unterstützung durch das EU-Instrument für Zusammenarbeit im
Bereich der nuklearen Sicherheit. Mit einem Bericht wird Anfang 2013 gerechnet. [10] http://www.iaea.org/newscenter/focus/actionplan/reports/actionplanns130911.pdf
[11] C(2012) 3196
final vom 10.5.2012. [12] Abschlussbericht
des „Investigation Committee on the Accident at Fukushima Nuclear Power
Stations of Tokyo Electric Power Company” vom Juli 2012 (http://icanps. go.jp/)
und Abschlussbericht der „Fukushima Nuclear Accident Independent Investigation
Commission” vom Juli 2012 (http://www.naiic.jp/en/2012/). [13] http://www.ensreg.eu/sites/default/files/EC%20ENSREG%20Joint%20Statement%2026%20April%202012%20-Final%20to%20publish.pdf [14] Dieser
Abschnitt basiert auf dem Abschlussbericht der Ad-hoc-Gruppe für die
Gefahrenabwehr im Nuklearbereich (AHGNS) des Rates. [15] , 31.5.2012. [16] International Physical Protection Advisory Service. [17] Richtlinie
2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für
die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen. [18] Belgien,
Dänemark, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Österreich, Polen,
Portugal, die Slowakei, das Vereinigte Königreich und Zypern. [19] Polen und
Portugal [20] KOM(2010) 184
endg. vom 27.4.2010. [21] Verordnung
(EU) Nr. 182 /2011. [22] Richtlinie 2008/114/EG
des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung
europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit,
ihren Schutz zu verbessern, ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75-82. [23] Vorschlag
KOM/2011/0934 zur Aufhebung der Entscheidung 2007/779/EG, Euratom des Rates
über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung), der
zurzeit in Parlament und Rat verhandelt wird. [24] Zum
Beispiel haben das Lateinamerikanische Forum der Regulierungsbehörden des
Nuklearbereichs (FORO), die Russische Föderation und Japan die EU-Stresstests
intensiv verfolgt und einen Teil der Spezifikationen verwendet. [25] Diese
Liste mit den verbesserungswürdigen Punkten ist zusammen mit der begleitenden
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu sehen, in der die Punkte näher
erläutert werden und die Kernkraftwerke genannt werden, in denen sie jeweils
festgestellt wurden.