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Document 52012DC0462

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2011

/* COM/2012/0462 final */

52012DC0462

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2011 /* COM/2012/0462 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2011

INHALTSVERZEICHNIS

1........... Einleitung........................................................................................................................ 4

2........... Überblick über die Tätigkeit des EGF im Jahr 2011......................................................... 4

3........... Follow-up zum Jahresbericht über die Tätigkeit des EGF 2010........................................ 5

4........... Analyse der Tätigkeit des EGF im Jahr 2011................................................................... 6

4.1........ Eingegangene Anträge..................................................................................................... 6

Tabelle 1 – 2011 eingegangene Anträge........................................................................................ 7

4.1.1..... Anträge nach Mitgliedstaat und Branche.......................................................................... 7

4.1.2..... Anträge nach Höhe der beantragten Unterstützung........................................................... 8

4.1.3..... Anträge nach Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte................................................... 8

4.1.4..... Anträge nach Höhe der beantragten Unterstützung je Arbeitskraft.................................... 8

4.1.5..... Anträge nach Interventionskriterium................................................................................. 8

4.2........ Bewilligte Beiträge.......................................................................................................... 9

Tabelle 2 – Detailangaben zu den 2011 bewilligten Finanzbeiträgen................................................ 9

Tabelle 3 – 2011 bewilligte EGF-Beiträge: Profil der Arbeitskräfte............................................... 10

4.2.1..... Mit EGF-Mitteln unterstützte Maßnahmen..................................................................... 11

4.2.2..... Komplementarität zu den aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF), geförderten Maßnahmen................................................................................................................. 11

4.3........ Anträge, die die Bedingungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF nicht erfüllen............ 12

4.4........ Erzielte Ergebnisse des EGF......................................................................................... 12

4.4.1..... Von den Mitgliedstaaten 2011 eingereichte Schlussberichte über die Verwendung der Finanzbeiträge   13

4.4.2..... Zusammenfassung der im Jahr 2011 gemeldeten Ergebnisse und bewährten Verfahren.... 13

Tabelle 4 – 2011 eingegangene Schlussberichte – Überblick über die Ergebnisse.......................... 15

4.4.3..... Detailangaben zu den durchgeführten Maßnahmen auf Grundlage der 2011 eingegangen Schlussberichte          16

4.5........ Überprüfung nach 2013................................................................................................ 18

4.6........ Finanzbericht................................................................................................................ 19

4.6.1..... Aus dem EGF gewährte Mittel...................................................................................... 19

4.6.2..... Ausgaben für technische Unterstützung.......................................................................... 19

Tabelle 5 – Ausgaben für technische Unterstützung 2011............................................................. 20

4.6.3..... Gemeldete Unregelmäßigkeiten oder eingestellte Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten.. 20

4.6.4..... Abwicklung der durch den EGF bereitgestellten Finanzbeiträge...................................... 20

Tabelle 6 – 2011 abgewickelte Finanzbeiträge............................................................................. 21

4.6.5..... Sonstige Erstattungen.................................................................................................... 22

4.7........ Von der Kommission durchgeführte Maßnahmen zur technischen Unterstützung............. 22

4.7.1..... Informations- und Werbemaßnahmen............................................................................ 22

4.7.2..... Zusammenkünfte mit den nationalen Behörden und den Sozialpartnern........................... 23

4.7.3..... Gestaltung eines elektronischen Antragsformulars........................................................... 23

4.7.4..... Zweites Statistisches Porträt des EGF 2007–2011........................................................ 24

4.7.5..... Halbzeitevaluierung des EGF......................................................................................... 24

5........... Trends.......................................................................................................................... 25

6........... Schlussfolgerung........................................................................................................... 30

Anhang 1 – EGF-Anträge entsprechend der Systematik der Wirtschaftszweige bis zum 31. Dezember 2011 (97 Anträge).................................................................................................................................... 32

Anhang 2 – Überblick über die EGF-Anträge bis zum 31. Dezember 2011 nach Mitgliedstaaten und Antragstyp (Kriterien gem. Art. 1).................................................................................................................. 36

1.           Einleitung

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1] eingerichtet, um sich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, solidarisch zu zeigen und ihnen Unterstützung zu bieten. Durch diesen Fonds soll der langfristige Gesamtnutzen eines offenen Handels für Wachstum und Beschäftigung mit den möglichen kurzfristigen Nachteilen der Globalisierung in Einklang gebracht werden, die diese vor allem für die Beschäftigungssituation der am stärksten gefährdeten und am geringsten qualifizierten Arbeitskräfte mit sich bringen kann. Mit der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 vom 18. Juni 2009[2] wurden die Regeln geändert, um wirksamer auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise reagieren zu können.

Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr einen quantitativen und qualitativen Bericht über die Tätigkeiten des EGF im Vorjahr vorzulegen. Dieser Bericht behandelt hauptsächlich die durch den EGF erzielten Ergebnisse und enthält insbesondere Angaben zu den eingereichten Anträgen, den gefassten Beschlüssen, den finanzierten Maßnahmen einschließlich ihrer Komplementarität zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF), finanziert werden, und zur Abwicklung der bereitgestellten Finanzbeiträge. Es werden des Weiteren die Anträge dokumentiert, die aufgrund fehlender Mittel oder nicht gegebener Förderberechtigung abgelehnt wurden.

2.           Überblick über die Tätigkeit des EGF im Jahr 2011

2011 gingen bei der Kommission 26 Anträge auf einen Finanzbeitrag des EGF ein, d. h. etwas weniger als 2010 (31 Anträge). Näheres zu diesen Anträgen ist Abschnitt 4.1 und Tabelle 1 zu entnehmen.

Im Jahr 2011 nahm die Haushaltsbehörde 22 Beschlüsse zur Inanspruchnahme des EGF an, mit denen insgesamt 128 167 758 EUR bereitgestellt wurden. Dies ist ein Anstieg der EGF-Kofinanzierungsbeträge um 54,1 % gegenüber dem Vorjahr. Nähere Angaben zu den bereitgestellten Finanzbeiträgen sind Abschnitt 4.2 und den Tabellen 2 und 3 zu entnehmen.

2011 gingen bei der Kommission vier Schlussberichte über die Verwendung der EGF-Beiträge ein. Näheres zu den Ergebnissen ist Abschnitt 4.4 und Tabelle 4 zu entnehmen. Fünf EGF-Beiträge, die in den Vorjahren gewährt worden waren, wurden abgewickelt (Einzelheiten in Abschnitt 4.6.4 und Tabelle 6). Nähere Angaben zu den Maßnahmen technischer Unterstützung auf Initiative der Kommission (Artikel 8 Absatz 1 der EGF-Verordnung) sind Abschnitt 4.6.2 und Tabelle 5 zu entnehmen.

Die Kommission unterbreitete dem Europäischen Parlament und dem Rat im Jahr 2011 einen Vorschlag zur Verlängerung der zeitlich befristeten „Krisen-Ausnahmeregelung“ (gültig für EGF-Anträge, die bis zum 30.12.2011 eingereicht wurden) bis Ende 2013. Einzelheiten sind Abschnitt 3 zu entnehmen. Die Kommission legte außerdem einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für den Zeitraum 2014–2020 vor. Einzelheiten sind Abschnitt 4.5 zu entnehmen.

3.           Follow-up zum Jahresbericht über die Tätigkeit des EGF 2010

Verordnung (EG) Nr. 546/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des EGF

Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 aus dem Jahr 2009 brachte mit ihren zeitlich befristeten und unbefristeten Neuerungen deutliche Verbesserungen für den EGF mit sich – die Mitgliedstaaten finden nun günstigere Bedingungen für die Beantragung einer EGF-Kofinanzierung vor, mit deren Hilfe sie ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Beschäftigung ergänzen können.

Die Beantragung einer EGF-Unterstützung wurde durch die zeitlich befristete „Krisen-Ausnahmeregelung“[3] erheblich erleichtert: Es konnten fortan Arbeitskräfte aus dem EGF unterstützt werden, die aufgrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden waren, und der EGF-Beitragssatz wurde von 50 % auf 65 % der Gesamtsumme angehoben. Die unbefristeten Änderungen, d. h. die Senkung der Mindestzahl von 1000 auf 500 Entlassungen und die Verlängerung des Durchführungszeitraums von 12 auf 24 Monate ab Antragstellung, wirkten sich ebenfalls positiv aus: Die Mitgliedstaaten konnten nunmehr eine EGF-Unterstützung für entlassene Beschäftigte kleinerer Unternehmen beantragen und für die Arbeitskräfte eine Unterstützung für einen längeren Zeitraum einplanen als in der Vergangenheit. Die Auswirkungen einer längeren EGF-Unterstützung auf die Beschäftigung und die Beschäftigungsfähigkeit entlassener Arbeitskräfte werden sich nach Abschluss der Projekte zeigen.

Im ersten Quartal 2011 führte die Kommission Konsultationen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, den ausführenden Stellen und den Sozialpartnern zu der Frage durch, ob die „Krisen-Ausnahmeregelung“ über 2011 hinaus verlängert werden sollte, sowie zur Zukunft des EGF nach 2013 (siehe auch Abschnitt 4.5). Im Juni 2011 nahm die Kommission einen Vorschlag[4] zur Verlängerung der „Krisen-Ausnahmeregelung“ bis Ende 2013 an, der am 21. September 2011 die volle Unterstützung des Europäischen Parlaments erhielt. Trotz ausführlicher Diskussionen im Rat und mehrerer Kompromissvorschläge erhielt der Vorschlag der Kommission keine qualifizierte Mehrheit im Rat. Da es keine politische Einigung zur Verlängerung der „Krisen-Ausnahmeregelung“ gab, können seit dem 31. Dezember 2011 Anträge auf EGF-Unterstützung nur noch mit Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge begründet werden, und der Kofinanzierungssatz wurde wieder auf 50 % der gesamten förderfähigen Ausgaben abgesenkt.

Vereinfachte Beschlussfassung bei EGF-Anträgen: Verfahren für die Vorlage der Vorschläge beim Rat und beim Europäischen Parlament

Die im Jahr 2011 gewährten EGF-Beiträge wurden im Rahmen der neuen, gegen Ende 2009 eingeführten EGF-Beschlussfassungsverfahren bearbeitet. Die Bemühungen, die seit 2010 zur Beschleunigung der Beschlussfassung im Rahmen der geltenden Verordnung unternommen worden waren, wurden auch 2011 fortgesetzt, insbesondere im Rahmen der Konsultationen über die Zukunft des EGF nach 2011 bzw. nach 2013. Es wurde ein Seminar für Vertreter der Mitgliedstaaten vorbereitet, auf dem verschiedene Fragen einer effizienten Umsetzung des Fonds behandelt werden sollten. (Das Seminar fand im März 2012 statt.)

4.           Analyse der Tätigkeit des EGF im Jahr 2011

4.1.        Eingegangene Anträge

2011 wurden 26 Anträge bei der Kommission gestellt (siehe Tabelle 1), d. h. fünf weniger als im Vorjahr (2010: 31 Anträge[5]). Für alle Anträge gilt die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 vom 18. Juni 2009 (d. h. Kofinanzierungssatz: 65 %; Durchführungszeitraum: 24 Monate nach Datum der Antragstellung usw.). Gegen Ende 2011 war ein starker Anstieg bei den krisenbedingten Anträgen zu verzeichnen; dies zeigt, dass die Mitgliedstaaten die günstigeren Bestimmungen der „Krisen-Ausnahmeregelung“ so weit wie möglich nutzen wollten, bevor diese Ende Dezember 2011 ausliefen. 12 von 18 Anträgen der Mitgliedstaaten, die im Dezember 2011 eingereicht wurden, waren mit der Krise begründet.

Die 26 Anträge wurden von 10 Mitgliedstaaten eingereicht und betrafen 16 870 entlassene Arbeitskräfte; insgesamt wurden EGF-Mittel in Höhe von 77 546 044 EUR beantragt. Noch nicht bewilligte Beträge werden unter Vorbehalt angegeben, da sie sich in der Prüfphase noch ändern können. Zwei Mitgliedstaaten stellten 2011 zum ersten Mal einen Antrag: Griechenland und Rumänien.

Tabelle 1 – 2011 eingegangene Anträge

4.1.1.     Anträge nach Mitgliedstaat und Branche

Die 26 Anträge betrafen 20 Branchen[6]. Für acht dieser Branchen (in der folgenden Aufzählung unterstrichen) wurde 2011 zum ersten Mal ein EGF-Antrag gestellt.

Österreich (drei Anträge: Straßengütertransport, Tabakerzeugnisse, Sozialwesen), Dänemark (zwei Anträge: elektronische Erzeugnisse, Schiffbau), Deutschland (ein Antrag: Automobilindustrie), Griechenland (ein Antrag: Einzelhandel), Italien (sieben Anträge: Hochbau, Keramikindustrie, Haushaltsgeräte, IKT-Dienstleistungen, Lagerhaltung, elektronische Erzeugnisse, Krafträder), Niederlande (drei Anträge: Hochbau, spezialisierte Bautätigkeiten, Metallerzeugung und ‑bearbeitung), Portugal (ein Antrag: Automobilindustrie), Rumänien (ein Antrag: Mobiltelefone), Spanien (sechs Anträge: Hochbau, metallverarbeitende Industrie, Schuhherstellung, Konstruktionsteile und Ausbauelemente aus Holz), Schweden (ein Antrag: Arzneimittel).

4.1.2.     Anträge nach Höhe der beantragten Unterstützung

Jeder Mitgliedstaat, der EGF-Mittel beantragt, muss ein koordiniertes Maßnahmenpaket schnüren, das dem Profil der zu unterstützenden Arbeitskräfte am besten entspricht, und die Höhe der beantragten Unterstützung selbst festlegen. Die EGF-Verordnung enthält weder eine Empfehlung noch eine Beschränkung hinsichtlich der Höhe des beantragten Beitrags, bei der Prüfung eines Antrags durch die Kommission können jedoch Fragen auftreten, die den betreffenden Mitgliedstaat zur Überarbeitung seines vorgeschlagenen Pakets personalisierter Leistungen veranlassen. Dadurch kann sich unter anderem der beantragte Beitrag ändern.

Die im Jahr 2011 beantragten EGF-Beiträge bewegten sich zwischen 1 125 605 EUR und 6 838 650 EUR (im Durchschnitt 2 982 540 EUR).

4.1.3.     Anträge nach Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte

Insgesamt waren von den Maßnahmen, für die eine EGF-Kofinanzierung beantragt wurde, 16 870 Arbeitskräfte betroffen; das entspricht ungefähr 72 % der insgesamt entlassenen Arbeitskräfte (die zehn Mitgliedstaaten hatten in ihren 26 Anträgen ungefähr 23 500 Entlassungen gemeldet). Die Maßnahmen betrafen zwischen 153 und 1517 Arbeitskräfte; drei Anträge betrafen mehr als 1000 Personen und sechs Anträge weniger als 500. Die Zahl der von den Entlassungen betroffenen Beschäftigten und die Zahl der durch den EGF zu unterstützenden Arbeitskräfte können voneinander abweichen, weil der antragstellende Mitgliedstaat beschließen kann, die EGF-Unterstützung nur auf bestimmte Gruppen zu konzentrieren, z. B. auf diejenigen, die außergewöhnlichen Schwierigkeiten gegenüberstehen, wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten wollen, und/oder die Hilfe am dringendsten benötigen. Manche der betroffenen Arbeitskräfte erhalten möglicherweise anderweitig Unterstützung, andere finden selbst eine Stelle oder gehen in den Vorruhestand, so dass sie nicht mehr für eine EGF-Unterstützung in Frage kommen.

4.1.4.     Anträge nach Höhe der beantragten Unterstützung je Arbeitskraft

Welches Paket individueller Dienstleistungen die Mitgliedstaaten für die betroffenen Arbeitskräfte vorschlagen, steht ihnen im Rahmen der Verordnung frei. Der pro betroffene Arbeitskraft beantragte Betrag kann daher variieren, je nach Umfang der Entlassungen, der jeweiligen Arbeitsmarktsituation, den individuellen Umständen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den vom Mitgliedstaat bereits ergriffenen Maßnahmen und den Kosten für die Erbringung der Leistungen in dem fraglichen Mitgliedstaat oder der fraglichen Region. Darum variieren die im Jahr 2011 pro Arbeitskraft beantragten Beträge zwischen knapp über 1200 EUR und mehr als 19 000 EUR.

4.1.5.     Anträge nach Interventionskriterium

Von den 26 eingereichten Anträgen betrafen 20 (77 %) die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden waren (Artikel 1 Absatz 1a der geänderten EGF-Verordnung), bei den restlichen sechs Anträgen (23 %) bestand ein Zusammenhang mit weitreichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung.

Acht Anträge basierten auf Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung, fünfzehn auf Artikel 2 Buchstabe b. Bei zwei Anträgen, die sich auf Artikel 2 Buchstabe c stützten, wurde auf außergewöhnliche Umstände verwiesen, bei einem Antrag nach Artikel 2 Buchstabe c auf einen kleinen Arbeitsmarkt.

4.2.        Bewilligte Beiträge

Im Jahr 2011 erließ die Haushaltsbehörde 22 Beschlüsse, um Mittel aus dem EGF zur Kofinanzierung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen zu gewähren (Überblick und Aufschlüsselung nach Profil der Arbeitskräfte: siehe Tabellen 2 und 3). Fünf dieser Beschlüsse betrafen Anträge aus dem Jahr 2011, sechzehn Beschlüsse bezogen sich auf Anträge aus dem Jahr 2010, und ein Beschluss betraf einen Antrag, der 2009 eingereicht worden war. Für alle bewilligten Beiträge gilt die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 vom 18. Juni 2009 (d. h. Kofinanzierungssatz: 65 %, Durchführungszeitraum: 24 Monate nach Datum der Antragstellung usw.).

Die 22 bewilligten EGF-Finanzbeiträge in Höhe von insgesamt 128 167 758 EUR (25,6 % des verfügbaren jährlichen EGF-Höchstbetrags) kamen 21 213 entlassenen Arbeitskräften in zwölf Mitgliedstaaten zugute. Dies bedeutet einen Anstieg der EGF-Finanzbeiträge um 54,1 % gegenüber 2010 (83 171 941 EUR für 30 bewilligte Anträge[7]).

Tabelle 2 – Detailangaben zu den 2011 bewilligten Finanzbeiträgen

Tabelle 3 – 2011 bewilligte EGF-Beiträge: Profil der Arbeitskräfte

4.2.1.     Mit EGF-Mitteln unterstützte Maßnahmen

Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 kann der EGF nur aktive Arbeitsmarktmaßnahmen kofinanzieren, durch die entlassene Arbeitskräfte wieder in Beschäftigung gebracht werden sollen. Ferner sieht die Verordnung vor, dass der EGF Maßnahmen des Mitgliedstaats zur Vorbereitung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung des Finanzbeitrags sowie entsprechende Informations- und Werbemaßnahmen finanzieren kann („Durchführungsmaßnahmen“, vormals „technische Unterstützung“).

Mit den Maßnahmen, die für die 2011 bewilligten 22 EGF-Beiträge genehmigt wurden, sollten 21 213 entlassene Arbeitskräfte wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Hauptsächlich handelte es um intensive, persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche und Einzelfallmanagement, u. a. Stellensuche bei möglichen Arbeitgebern, eine Reihe beruflicher Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, verschiedene befristete finanzielle Anreize/Beihilfen für die Dauer der aktiven Unterstützungsmaßnahmen bis zur tatsächlichen Wiedereingliederung in die Beschäftigung, Anleitung während der ersten Zeit am neuen Arbeitsplatz und andere Maßnahmen wie Förderung des Unternehmertums/der Unternehmensgründung, unterstützte Beschäftigung und einmalige Beschäftigungsanreize.

Bei der Ausarbeitung ihrer Unterstützungspakete berücksichtigten die Mitgliedstaaten den Hintergrund, die Erfahrung und den Bildungsgrad der Arbeitnehmer, ihre Mobilität und die bestehenden oder künftigen Beschäftigungsmöglichkeiten in der betroffenen Region.

4.2.2.     Komplementarität zu den aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF), geförderten Maßnahmen

Mit dem EGF sollen durch aktive Arbeitsmarktmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit der entlassenen Arbeitskräfte verbessert und ihre schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gewährleistet werden. Damit ergänzt der EGF den Europäischen Sozialfonds (ESF), das wichtigste EU-Instrument zur Beschäftigungsförderung. Generell liegt die Komplementarität der beiden Fonds in ihrer Fähigkeit begründet, diesen Herausforderungen aus zwei verschiedenen Zeitperspektiven zu begegnen: Während der EGF in bestimmten Fällen von Massenentlassungen mit europäischer Dimension maßgeschneiderte Unterstützung für die entlassenen Arbeitskräfte bietet, fördert der ESF strategische, langfristige Ziele (z. B. Ausbau des Humankapitals, Bewältigung des Wandels) mit Hilfe vorher festgelegter Mehrjahresprogramme, deren Ressourcen in der Regel nicht für die Bewältigung von Krisensituationen infolge von Massenentlassungen abgezweigt werden können. Die EGF- und die ESF-Maßnahmen können sich in manchen Fällen ergänzen, so dass sowohl kurz- als auch längerfristige Lösungen zur Verfügung stehen. Entscheidendes Kriterium ist, wie geeignet die vorhandenen Instrumente sind, um den Arbeitskräften tatsächlich zu helfen, und es obliegt den Mitgliedstaaten, die Instrumente und Maßnahmen auszuwählen – und zu programmieren –, mit denen die Ziele am besten erreicht werden.

Der Inhalt des „koordinierten Pakets personalisierter Leistungen“, das mit EGF-Mitteln kofinanziert werden soll, sollte im Verhältnis zu anderen Maßnahmen ausgewogen sein und diese ergänzen. Die aus dem EGF kofinanzierten Maßnahmen dürfen durchaus über Standardkurse und ‑maßnahmen hinausgehen; die Praxis zeigt, dass die Mitgliedstaaten den entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dank des EGF eine besser auf diese zugeschnittene und umfassendere Unterstützung bieten können, darunter Maßnahmen, zu denen diese Arbeitskräfte normalerweise keinen Zugang hätten (z. B. Sekundar- oder Hochschulbildung). Der EGF ermöglicht es den Mitgliedstaaten, sich besser auf gefährdete Gruppen wie Geringqualifizierte oder Personen mit Migrationshintergrund zu konzentrieren, ein besseres zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Beratern und Arbeitskräften anzubieten und/oder die Unterstützung über einen längeren Zeitraum zu gewähren, als es ohne den EGF möglich wäre. All das steigert die Aussichten der Arbeitskräfte auf eine Verbesserung ihrer Situation.

Beispiele für die Komplementarität von Strukturfonds und EGF sind ein von Dänemark eingereichtes Dossier (Schiffbau) sowie drei Dossiers aus Irland, die das Bauwesen betreffen. Im ersten Fall (EGF/2010/025 DK/Odense Steel Shipyard) sollten mit den EGF-geförderten Aktivitäten die Maßnahmen des regionalen Wachstumsforums ergänzt werden, die auf die langfristige Förderung neuer Wachstumsindustrien in der Region abzielten und mit Mitteln aus ESF und EFRE unterstützt wurden. In Dänemark diente der EGF-Beitrag außerdem dazu, Berufsbildungsmaßnahmen in neuen Branchen sowie neue Lehrmethoden zu testen, um sie – sollten sich die EGF-Maßnahmen als erfolgreich erweisen – eventuell in die allgemeinen Programme einzubinden.

Was die jüngsten irischen Dossiers (EGF/2010/019, EGF/2010/020, EGF/2010/021) – und auch künftige Anträge – betrifft, ist der EGF seit 2010 in die Arbeit des Überwachungsausschusses für die Koordinierung der EU-Fonds eingebunden, der auf der Grundlage des nationalen strategischen Rahmenplans eingesetzt wurde, um sich unter dem Vorsitz des Finanzministeriums mit Fragen der Durchführung der Strukturfondsprogramme im Zeitraum 2007–2013 zu beschäftigen. Im Ausschuss werden alle relevanten Themen diskutiert, u. a. die Mittelabgrenzung in operationellen Programmen und etwaige Pläne für neue Programme, um so sicherzustellen, dass hinsichtlich der Fonds keine Überschneidungen entstehen.

Alle Mitgliedstaaten müssen entsprechend Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jegliches Risiko einer Doppelfinanzierung aus den EU-Finanzinstrumenten zu vermeiden.

4.3.        Anträge, die die Bedingungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF nicht erfüllen

Die Kommission und die Haushaltsbehörde haben keinen der von den Mitgliedstaaten eingereichten Anträge auf EGF-Unterstützung abgelehnt.

4.4.        Erzielte Ergebnisse des EGF

Die wichtigste Informationsquelle im Hinblick auf die Ergebnisse des EGF sind die Schlussberichte, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vorzulegen haben. Ergänzt werden sie durch Informationen, die die Mitgliedstaaten direkt an die Kommission, auf Koordinierungssitzungen oder Konferenzen mit nationalen Vertretern im Laufe des Jahres weitergeben. Die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2011 gemeldeten Ergebnisse und Daten werden im folgenden Abschnitt und in Tabelle 4 zusammengefasst.

Bisher hat die Kommission Schlussberichte für insgesamt zwanzig EGF-Beiträge erhalten (von 2008 – als die Ergebnisse der ersten EGF-Anträge vorlagen – bis Dezember 2011). Das entspricht ungefähr 20 % der insgesamt 97 bis Dezember 2011 eingegangenen Anträge. Fünfzehn dieser zwanzig Dossiers waren außerdem Gegenstand der Halbzeitevaluierung im Jahr 2011 (siehe Abschnitt 4.7.5). Da bisher nur wenige Ergebnisse vorliegen, ist es noch zu früh, endgültige Schlüsse zum Mehrwert der EGF-Unterstützung und zu den Auswirkungen auf die entlassenen Arbeitskräfte und die Arbeitsmärkte zu ziehen. Wenn allmählich mehr abschließende Ergebnisse von Dossiers mit einem 24-monatigen Durchführungszeitraum (nach der Verlängerung von 12 auf 24 Monate ab Antragstellung im Zuge der Änderung der EGF-Verordnung im Jahr 2009) vorliegen, werden die Auswirkungen des EGF ausführlicher bewertet, u. a. durch eine Ex-post-Evaluierung, die bis 31. Dezember 2014 erfolgen muss (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung).

4.4.1.     Von den Mitgliedstaaten 2011 eingereichte Schlussberichte über die Verwendung der Finanzbeiträge

Im Jahr 2011 erhielt die Kommission vier Schlussberichte zu den folgenden Dossiers: EGF/2009/004 BE/Oost en West Vlaanderen, EGF/2009/005 BE/Limburg, EGF/2009/007 SE/Volvo und EGF/2009/008 IE/Dell. Dabei handelte es sich jeweils um die ersten Anträge der drei Mitgliedstaaten und um die ersten abgeschlossenen Dossiers mit einem verlängerten Durchführungszeitraum von 24 Monaten. Bei diesen Dossiers kam außerdem zum ersten Mal ein EGF-Kofinanzierungssatz von 65 % zur Anwendung, nachdem der Satz von 50 % angehoben worden war.

4.4.2.     Zusammenfassung der im Jahr 2011 gemeldeten Ergebnisse und bewährten Verfahren

Laut den vier Schlussberichten, die von den drei Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, hatten bei Ablauf des EGF-Durchführungszeitraums 2352 Arbeitskräfte (45,0 % von 5228) einen neuen Arbeitsplatz gefunden oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen. Die übrigen nahmen entweder an Bildungs- oder Schulungsmaßnahmen teil (ungefähr 10,9 %), waren arbeitslos oder aus persönlichen Gründen nicht erwerbstätig (NEET: Personen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren): ungefähr 44,1 %.

Ähnlich wie im Jahr 2010 wirkte sich die Tatsache, dass die Aufnahmekapazitäten der lokalen und regionalen Arbeitsmärkte als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise erheblich geschrumpft waren, auf die Vermittlungsergebnisse aus. Es sei darauf hingewiesen, dass die Wiedereingliederungsquote nur eine Momentaufnahme der Beschäftigungssituation der Arbeitskräfte zum Zeitpunkt der Datenerhebung darstellt. Sie gibt keinerlei Hinweis auf die Art der Beschäftigung und die Qualität der Arbeit, die die Personen gefunden haben, und sie kann schon kurze Zeit später ganz anders aussehen. Laut den aus mehreren Mitgliedstaaten in den Jahren 2010 und 2011 eingegangenen Informationen sind die Wiedereingliederungsquoten einige Monate nach Vorlage der Schlussberichte tendenziell bereits höher und steigen mittelfristig weiter, vor allem, wenn die Arbeitskräfte auf Rechnung der Mitgliedstaaten oder mit Hilfe aus dem ESF auch nach dem EGF-Durchführungszeitraum weiterhin maßgeschneiderte Unterstützung erhalten.

Die drei Mitgliedstaaten legten eine Reihe interessanter Fakten und vielversprechender Informationen vor, die nahelegen, dass persönliche Situation, Selbstvertrauen und Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Arbeitskräfte sich dank der EGF-Hilfen und ‑Leistungen sichtlich verbesserten, selbst wenn nicht in allen Fällen schnell eine neue Beschäftigung gefunden wurde. Mithilfe des EGF konnten die Mitgliedstaaten in den von den Entlassungen betroffenen Regionen hinsichtlich der Zahl der unterstützten Personen, der Dauer und der Qualität der Unterstützung umfassender handeln, als es ohne die EGF-Mittel möglich gewesen wäre. Dank der EU-Mittel waren sie in der Lage, flexibler zu reagieren und individuell zugeschnittene – manchmal auch innovative –, qualitativ hochwertige Maßnahmen in ihre Pakete aufzunehmen und so den Geringqualifizierten und den schwer zu vermittelnden Arbeitssuchenden mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.

Die aus dem EGF kofinanzierte Unterstützung ist daher eine verstärkte Investition in Kompetenzen, was sich mittel- und längerfristig positiv auswirken kann, wenn sich die Märkte nach der Krise allmählich wieder im Aufschwung befinden. Der EGF wurde als nützliches Instrument in Zeiten budgetärer Zwänge empfunden, die oft besonders in Mitgliedstaaten und Regionen zu spüren waren, in denen Massenentlassungen vorkamen. Außerdem haben die drei Mitgliedstaaten eine Reihe Lehren und Schlussfolgerungen gezogen, die sich bei der Vorbereitung und Durchführung künftiger EGF-Anträge als nützlich erweisen dürften.

Tabelle 4 – 2011 eingegangene Schlussberichte – Überblick über die Ergebnisse[8]

4.4.3.     Detailangaben zu den durchgeführten Maßnahmen auf Grundlage der 2011 eingegangen Schlussberichte

EGF/2009/004 Oost en West Vlaanderen/Belgien (Textilindustrie).

Der mit dem Finanzierungsbeschluss gewährte Durchführungszeitraum endete am 4. Mai 2011. Von den 508 Arbeitskräften, die an EGF-kofinanzierten Maßnahmen teilgenommen hatten, waren 335 (65,9 %) am Ende des Durchführungszeitraums wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert (darunter neun in einer selbständigen Tätigkeit), und die restlichen 173 (34,1 %) waren entweder arbeitslos oder aus unterschiedlichen persönlichen Gründen nicht erwerbstätig (NEET).

EGF/2009/005 Limburg/Belgien (Textilindustrie)

Der mit dem Finanzierungsbeschluss gewährte Durchführungszeitraum endete am 4. Mai 2011. Von den 356 Arbeitskräften, die an EGF-kofinanzierten Maßnahmen teilgenommen hatten, waren 259 (72,8 %) am Ende des Durchführungszeitraums wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert (darunter fünf in einer selbständigen Tätigkeit), und die restlichen 97 (27,2 %) waren entweder arbeitslos oder aus unterschiedlichen persönlichen Gründen nicht erwerbstätig (NEET).

Die belgischen Behörden berichteten, dass sie den entlassenen Textilarbeiterinnen und ‑arbeitern mithilfe der zwei EGF-Beiträge maßgeschneiderte Unterstützung und Berufsbildungsmaßnahmen bieten konnten, dank deren die Arbeitskräfte entweder eine neue Arbeitsstelle fanden oder ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessern konnten. Die vom EGF kofinanzierten Maßnahmen wurden vom Flämischen Dienst für berufliche Weiterbildung und Beschäftigung (VDAB) und dem Ausbildungszentrum der Textilindustrie (COBOT) durchgeführt. Sie umfassten individuelle Unterstützung bei der Stellensuche, u. a. Validierung von Kompetenzen im Textilbereich, Eingliederungsbeihilfen für alle Altersgruppen, diverse Fortbildungsmaßnahmen zum Erwerb allgemeiner Kompetenzen und Schulungen für Bewerbungsgespräche, Umschulungsmaßnahmen im Hinblick auf eine Anstellung in anderen Branchen und Aufgaben, maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen für Arbeitskräfte über 50 sowie berufsbegleitende Weiterbildung/Berufsberatung für Personen, die eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, um ihre Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu stärken und sie an ihre neue Stelle zu binden.

Einige der durchgeführten Maßnahmen waren in vordefinierte, auf regionaler und föderaler Ebene finanzierte Pläne eingebettet, so dass der EGF-Beitrag nicht genau berechnet werden konnte. Aufgrund der besonderen Verwaltungsstruktur in Belgien entfielen nur 36 % (EGF/2009/004) bzw. 44,6 % (EGF/2009/005) der tatsächlichen Gesamtausgaben auf den EGF, statt des zulässigen Höchstsatzes von 65 %. Die Verwaltungsbehörde hat eine Reihe Lehren und Schlussfolgerungen gezogen, die sich für künftige EGF-Anträge als nützlich erweisen dürften.

EGF/2009/007 Volvo/Schweden (Automobilindustrie)

Der mit dem Finanzierungsbeschluss gewährte Durchführungszeitraum endete am 4. Juni 2011. Von den 1775 Arbeitskräften, die an EGF-kofinanzierten Maßnahmen teilgenommen hatten, waren 1201 (67,7 %) am Ende des Durchführungszeitraums wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert (darunter 18 in einer selbständigen Tätigkeit), 344 (19,4 %) nahmen an Bildungs- oder Schulungsmaßnahmen teil, und die restlichen 230 (12,9 %) gelten als arbeitslos oder nicht erwerbstätig (NEET), da sie die Arbeitsvermittlung aus unterschiedlichen Gründen verlassen haben. Den schwedischen Behörden zufolge war das EGF-Projekt verglichen mit anderen Projekten in Schweden ein Erfolg, was die Wiedereingliederung am Ende des Durchführungszeitraums angeht.

Die vom EGF kofinanzierten Maßnahmen waren für die ehemaligen Volvo-Beschäftigten besonders wichtig, da diese dank der Maßnahmen ihre Kompetenzen für einen breiteren Arbeitsmarkt verbessern konnten und ihnen gleichzeitig Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und finanzielle Sicherheit geboten wurden. Mithilfe des EGF-Beitrags konnten die schwedischen Behörden eine Reihe von Qualifizierungsmaßnahmen anbieten, u. a. Berufsbildungsmaßnahmen, die auf Berufe ausgerichtet waren, in denen der Generationenwechsel als Problem identifiziert worden war. Die Unternehmerausbildung ging weit über das übliche Angebot der öffentlichen Arbeitsvermittlung hinaus. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Qualität der vom EGF kofinanzierten Bildungsmaßnahmen (es wurden Ratings benutzt), wodurch die betroffenen Personen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Arbeitslosen erwerben konnten, die die Standardschulungsmaßnahmen in Anspruch nahmen.

Die schwedischen Behörden berichteten außerdem, dass das Projekt zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und Anbietern von Erwachsenenbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene geführt hat. Die Kombination arbeitsmarktpolitischer Strategien mit Bildungsressourcen wurde als ein erheblicher Mehrwert mit positivem Multiplikatoreffekt ausgemacht. Die Erkenntnisse und Lehren des Volvo-Projekts werden in die künftigen Maßnahmen Schwedens zur Unterstützung arbeitsloser Menschen einfließen.

Insgesamt erachtet Schweden die vom EGF kofinanzierten Maßnahmen als positiv sowohl für die ehemaligen Volvo-Beschäftigten als auch für die betroffenen Arbeitsmärkte vor Ort. Bisher ist eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen noch nicht möglich, sollte es jedoch sein, sobald die laufende Evaluierung des Projekts durch die schwedischen Behörden abgeschlossen ist.

EGF/2009/008 Dell/Irland (Computer)

Der mit dem Finanzierungsbeschluss gewährte Durchführungszeitraum endete am 28. Juni 2011. Von den 2589 Arbeitskräften, die an EGF-kofinanzierten Maßnahmen teilgenommen hatten, waren 557 (21,5 %) am Ende des Durchführungszeitraums wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert (darunter 191 in einer selbständigen Tätigkeit), 227 (8,8 %) absolvierten allgemeine oder berufliche Bildungsmaßnahmen, und die restlichen 1805 (69,7 %) waren entweder arbeitslos oder aus unterschiedlichen persönlichen Gründen nicht erwerbstätig (NEET).

Die irischen Behörden berichteten, dass mit dem EGF-Beitrag die übliche Unterstützung für Arbeitslose ausgeweitet wurde und Maßnahmen ergänzt wurden, die aus dem Europäischen Sozialfonds, dem EFRE usw. gefördert wurden. Mithilfe des EGF erhielten die ehemaligen Dell-Beschäftigten mehr individuelle Unterstützung in einem Umfeld rasch steigender Arbeitslosenzahlen auf regionaler wie auf nationaler Ebene. Den irischen Behörden zufolge hatten die Zahlen derjenigen, die am Ende des Durchführungszeitraums wieder in einem Beschäftigungsverhältnis waren oder einer selbständigen Tätigkeit nachgingen, sowie die stärkere Inanspruchnahme von allgemeinen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen einen erheblichen positiven Effekt auf die regionale und lokale Wirtschaft. Die EGF-kofinanzierten Maßnahmen wirkten sich auch positiv auf das Selbstbewusstsein und die wiedergefundene Würde der Menschen aus.

Zu den EGF-kofinanzierten Maßnahmen gehörten ein breites Angebot an Beratung, Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten, die in enger Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen und nationalen Anbietern erbracht wurden. Die Unterstützung aus dem EGF ermöglichte außerdem die Entwicklung einer Reihe neuer, maßgeschneiderter Maßnahmen, u. a. Hochschulstudienangebote außerhalb der allgemeinen Studiengänge, ein neues Praktikumsprogramm zur Wahrung vorhandener Kompetenzen und zur praktischen Anwendung neu erworbener Kompetenzen sowie Schulungsangebote zum Erwerb neuer Kompetenzen in neuen Branchen oder Branchen mit bekanntem Kompetenzmangel, z. B. Medizinprodukte, Finanzdienstleistungen und Logistik. Zum Paket gehörten außerdem Finanzhilfen zur Förderung der Teilnahme an anerkannten Bildungsmaßnahmen und zur Förderung des Zugangs zu Hochschulprogrammen in anerkannten Privateinrichtungen.

Die Erfahrungen mit dem Dell-Dossier flossen auch in die anschließend von Irland eingereichten EGF-Anträge ein.

4.5.        Überprüfung nach 2013

Gemäß Artikel 20 der EGF-Verordnung muss die gesamte Verordnung bis zum 31. Dezember 2013 überprüft werden. Dieses Datum fällt mit dem Ende des Programmplanungszeitraums 2007–2013 zusammen. Im Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für ‚Europa 2020’“[9] wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, dringende Herausforderungen wie Qualifikationsmängel, unzureichende aktive Arbeitsmarktpolitiken und Bildungssysteme, soziale Ausgrenzung von Randgruppen und geringe Mobilität der Arbeitskräfte in Angriff zu nehmen. Die Kommission möchte den EGF im nächsten Programmplanungszeitraum 2014–2020 beibehalten und wünscht sich für diesen Zeitraum gezielte, einmalige Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund weitreichender Strukturveränderungen in einem immer stärker globalisierten Welthandels- und Produktionsgefüge entlassen wurden. Die EU sollte auch in der Lage sein, bei Massenentlassungen aufgrund schwerer Störungen der lokalen, regionalen oder nationalen Wirtschaft infolge einer unvorhergesehenen Krise Hilfe zu leisten. Schließlich sollte der Geltungsbereich des EGF ausgeweitet werden, um in einigen Fällen bestimmte Zweige der Landwirtschaft für die Folgen von Handelsabkommen entschädigen zu können.

Im ersten Halbjahr 2011 organisierte die Kommission Konsultationen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, den ausführenden Stellen und den Sozialpartnern über die künftige Rolle und das Potenzial des EGF als Instrument der Solidarität. Dazu gehörten zwei Stakeholder-Konferenzen am 25./26. Januar 2011 und am 8. März 2011. Im Oktober 2011 nahm die Kommission einen Vorschlag[10] für den künftigen EGF an, wobei sie die Ergebnisse der Konsultationen und die im Rahmen der Zwischenevaluierung formulierten Empfehlungen berücksichtigte (siehe Abschnitt 4.7.5).

Im November und Dezember 2011 wurde der Kommissionsvorschlag dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen auf Arbeitsgruppenebene vorgelegt. Der Vorschlag soll 2012 und 2013 in den einschlägigen Ausschüssen des Parlaments und des Rates offiziell erörtert werden, so dass die neue Verordnung möglichst am 1. Januar 2014 in Kraft treten kann.

4.6.        Finanzbericht

4.6.1.     Aus dem EGF gewährte Mittel

Im Jahr 2011 bewilligte die Haushaltsbehörde 22 EGF-Finanzbeiträge in Höhe von insgesamt 128 167 758 EUR, d. h. 25,6 % des verfügbaren jährlichen Höchstbetrags (Tabelle 2). Die 22 entsprechenden Zahlungen erfolgten alle im Rahmen des Haushaltsplans 2011, auch wenn vier Zahlungen erst Anfang 2012 geleistet wurden.

Laut Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006[11], die den Finanzrahmen für den EGF festlegt, darf die jährliche Mittelausstattung des Fonds 500 Mio. EUR nicht überschreiten; die Finanzierung des Fonds erfolgt über die bis zur Gesamtausgabenobergrenze des Vorjahres verfügbaren Spielräume und/oder über Mittel für Verpflichtungen (ausschließlich der Mittel für Rubrik 1B des Finanzrahmens), die in den beiden vorausgegangenen Jahren in Abgang gestellt wurden. Ferner muss nach Artikel 12 der EGF-Verordnung am 1. September jedes Jahres mindestens ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF verfügbar bleiben, damit ein bis Ende des Jahres auftretender Bedarf gedeckt werden kann.

Die Mittel für Verpflichtungen für die 2011 gewährten Beihilfen wurden aus der EGF-Reserve auf die EGF-Haushaltslinie übertragen. Die Mittel für Zahlungen wurden im Jahr 2011 aus anderen Quellen als in der Vergangenheit entnommen, um so wenig wie möglich auf die Mittel des ESF-Haushalts zurückzugreifen. Ein Betrag von 47 608 950 EUR (einschließlich 610 000 EUR für technische Unterstützung im Rahmen des EGF) wurde der EGF-Haushaltslinie zu Beginn des Jahres gutgeschrieben. Ein weiterer Betrag in Höhe von 50 000 000 EUR kam durch einen Nachtragshaushalt hinzu. Während der globalen Mittelübertragung wurden 5 460 495 EUR ausgemacht und an den EGF übertragen. Schließlich wurden 29 650 344 aus einer ESF-Haushaltslinie übertragen.

Die Zahlungen für das Jahr 2011 (128 167 758 EUR) waren 54,1 % höher als im Jahr 2010 (83 171 941 EUR für 30 bewilligte Anträge7).

4.6.2.     Ausgaben für technische Unterstützung

Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 können bis zu 0,35 % der jährlich verfügbaren Finanzmittel (höchstens 1 750 000 EUR) als technische Unterstützung auf Initiative der Kommission für Maßnahmen bereitgestellt werden, die für die Durchführung der EGF-Verordnung erforderlich sind, z. B. Informationsmaßnahmen, Maßnahmen der administrativen und technischen Hilfe sowie Begleitung, Prüfung, Kontrolle und Bewertung. 2011 wurden 610 000 EUR für technische Unterstützung bereitgestellt[12] (ausführliche Angaben siehe Tabelle 5). Der Restbetrag von 1 140 000 EUR, der für technische Unterstützung während des Jahres potenziell verfügbar war, wurde nicht herangezogen.

Die höchste Differenz zwischen dem veranschlagten Betrag und den tatsächlichen Ausgaben entstand in der Kategorie „Information“, in der die beim EGF beantragten Beiträge für allgemeine Veröffentlichungen zum Thema Beschäftigung und Soziales im Zusammenhang mit dem EGF sehr viel geringer waren als erwartet.

Tabelle 5 – Ausgaben für technische Unterstützung 2011

Maßnahme || Im Haushalt angesetzter Betrag EUR || Tatsächlicher Betrag EUR

Information (z. B. Aktualisierung der EGF-Website in allen EU-Amtssprachen, Veröffentlichungen und Maßnahmen im audiovisuellen Bereich) || 250 000 || 74 685,24

Administrative und technische Unterstützung - Zusammenkünfte der Expertengruppe der EGF-Ansprechpartner - Seminare zur Durchführung des EGF (2012: Seminare zum Informations- und Erfahrungsaustausch, finanziert aus dem Haushaltsplan 2011) || 70 000 200 000 || 61 404,21 268 595,79

Monitoring (Zweites Statistisches Porträt des EGF 2007–2011) || 20 000 || 19 883,00

Erstellen einer Wissensbasis (Gestaltung eines elektronischen Antragsformulars) || 70 000 || 59 300,00

Audit, Kontrolle, Evaluierung: 2011 wurden in diesen Kategorien keine Beiträge benötigt. (Die Halbzeitevaluierung des EGF gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung wurde bereits 2010 in Auftrag gegeben, und die 2011 durchgeführten Audits wurden aus anderen Quellen der Europäischen Kommission finanziert.)

Ge­samt || 610 000 || 483 868,24

4.6.3.     Gemeldete Unregelmäßigkeiten oder eingestellte Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten

2011 wurden der Kommission keine Unregelmäßigkeiten im Sinne der EGF-Verordnung gemeldet.

2011 wurden keine Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten im Sinne der EGF-Verordnung eingestellt.

4.6.4.     Abwicklung der durch den EGF bereitgestellten Finanzbeiträge

In Artikel 15 Absatz 2 der EGF-Verordnung ist das Verfahren zur Abwicklung der EGF-Finanzbeiträge definiert. 2011 wurde die dritte Serie von EGF-Finanzbeiträgen seit Einrichtung des Fonds abgewickelt. Dabei handelt es sich um die fünf in der folgenden Tabelle dargestellten Dossiers, die bis 2010 umgesetzt wurden (12-monatiger Durchführungszeitraum ab Antragstellung und EGF-Kofinanzierungssatz von 50 %).

Tabelle 6 – 2011 abgewickelte Finanzbeiträge

Es wurden zwischen 4,7 % und 29,6 % der Mittel in Anspruch genommen. Für diese fünf Dossiers beläuft sich der Betrag nicht in Anspruch genommener, der Kommission zu erstattender Mittel auf insgesamt 27 639 447 EUR.

Die betreffenden Mitgliedstaaten haben die gewährten Beiträge aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Gänze in Anspruch genommen. Die Mitgliedstaaten werden zwar angehalten, realistische Finanzpläne für ihren Vorschlag eines koordinierten Pakets personalisierter Leistungen zu unterbreiten, jedoch kann es bei der Planung an Präzision und Information fehlen. Vielleicht wurde bei den ursprünglichen Berechnungen ein zu hoher Sicherheitszuschlag angewendet, der sich am Ende als unnötig herausstellte. Die Zahl der Arbeitskräfte, die an den vorgeschlagenen Maßnahmen teilnehmen möchten, mag in der Planungsphase überschätzt worden sein, einige Arbeitskräfte mögen kostengünstigere Maßnahmen oder Maßnahmen mit einer kürzeren Dauer gewählt oder früher als erwartet eine neue Beschäftigung gefunden haben. Andere Gründe für die geringen Ausgaben können Verzögerungen in der Anfangsphase oder mangelnde Flexibilität bei der Umschichtung von Mitteln zwischen Haushaltsposten während der Umsetzung des Pakets personalisierter Leistungen sein.

Bei der Auswertung der vierzig bis Juli 2012 eingereichten Schlussberichte (abgeschlossene oder in der Abwicklung befindliche Dossiers) fällt auf, dass die Mitgliedstaaten in der ersten Zeit nach der Einrichtung des Fonds (als der Durchführungszeitraum nur zwölf Monate betrug) Probleme hatten, die ihnen zugewiesenen Mittel im entsprechenden Zeitraum auszugeben. Die Schlussberichte, die seit Ende 2011 eingereicht wurden, betreffen Dossiers mit einem längeren Durchführungszeitraum (24 Monate ab Antragstellung) und legen nahe, dass die Mitgliedstaaten die Haushaltsmittel mittlerweile realistischer planen, Maßnahmen früher ergreifen und die Haushaltspläne für die Maßnahmen in der Durchführung bei Bedarf anpassen. Die Gesamtrückzahlungsquote ist daher zurückgegangen, und die EGF-Mittel werden wie geplant ausgegeben. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten mithilfe regelmäßiger Informationen und spezieller Seminare zur Förderung der bestmöglichen Mittelbewirtschaftung unterstützt. Dies hat dazu geführt, dass sich die hohe Rückzahlungsquote von 60 % bei den Dossiers aus dem Jahr 2007 auf ungefähr 30 % für das Jahr 2008 halbiert hat; es gibt Hinweise darauf, dass die Quote sich für das Jahr 2009 nicht wesentlich ändern wird. Der erste Schlussbericht für einen 2010 eingereichten Antrag zeigt eine Rückzahlungsquote von unter 10 %.

Mit zunehmender Erfahrung dürften die Mitgliedstaaten bedarfsgerechtere Kostenvoranschläge für die Maßnahmen und realistischere Angaben zur Teilnahme der Arbeitskräfte liefern; die Mitgliedstaaten sind bereits heute bei der Ausarbeitung und Einreichung der Anträge sehr viel effizienter als in den ersten Jahren. Der Zeitpunkt des Zahlungseingangs der EGF-Mittel vor Ort, die Kapazitäten der verschiedenen Koordinierungs- und Durchführungsstrukturen und die Qualität der Kommunikation zwischen den Einrichtungen auf nationaler und regionaler/lokaler Ebene werden ebenfalls optimiert. Die Mitgliedstaaten nutzen die Möglichkeiten zur Überprüfung ihrer Finanzpläne und zur Mittelverschiebung zwischen den verschiedenen Maßnahmen und/oder der Ausführung der Ausgaben. Bei den EU-Organen wurden und werden große Anstrengungen unternommen, um die Verfahren der Beschlussfassung und der Auszahlung der EGF-Mittel zu beschleunigen, so dass die Zeit und die Mittel bestmöglich genutzt werden können. Im März 2012 hat die Kommission ein Seminar für Vertreter der Mitgliedstaaten organisiert, auf dem verschiedene Fragen einer effizienten und zeitnahen Durchführung des Fonds behandelt wurden.

4.6.5.     Sonstige Erstattungen

Zusätzlich zu den in Tabelle 6 aufgeführten Erstattungen wurde der Kommission ein EGF-Beitrag, der 2010 genehmigt worden war, zur Gänze zurückgezahlt: Dabei handelt es sich um 382 200 EUR für den Antrag EGF/2010/023 (Lear), der von den spanischen Behörden 2011 zurückgezogen worden war.

4.7.        Von der Kommission durchgeführte Maßnahmen zur technischen Unterstützung

4.7.1.     Informations- und Werbemaßnahmen

Website

Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 richtet die Kommission „eine Website in sämtlichen Gemeinschaftssprachen ein, auf der Informationen über den EGF, ein Leitfaden für die Einreichung von Anträgen sowie aktualisierte Informationen über genehmigte und abgelehnte Anträge unter Hervorhebung der Rolle der Haushaltsbehörde veröffentlicht werden“.

In Einklang mit Artikel 9 steht die von der Kommission eingerichtete EGF-Website (http://ec.europa.eu/egf) in allen 23 Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung (auch in Irisch). 2011 wurden für die EGF-Website 284 181 Seitenaufrufe und 37 384 Besucher verzeichnet.

Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2011

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit Journalisten eine Veröffentlichung mit dem Titel „Der EGF in Aktion – Berichte über Chancen, die der EGF bietet“ zusammengestellt. Diese Broschüre kann von der EGF-Website heruntergeladen werden und enthält eine Beschreibung der Auswirkungen konkreter EGF-Maßnahmen in fünf EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Spanien, Finnland, Litauen und Portugal) und der Umstände der jeweiligen Maßnahmen. In jedem Fall erzählen einzelne Arbeitnehmer, die entlassen worden waren und anschließend EGF-Unterstützung erhielten, ihre persönliche Geschichte. Die beeindruckenden Berichte zeigen, dass die Arbeitskräfte mithilfe des EGF ihre persönliche Situation zu einem schwierigen Zeitpunkt verbessern konnten. Bei den fünf dargestellten Dossiers handelt es sich um: EGF/2007/004 FI/Perlos, EGF/2008/003 LT/Alytaus Tekstilė, EGF/2008/004 ES/Castilla y León & Aragón, EGF/2009/001 PT/Norte-Centro und EGF/2009/002 DE/Nokia.

Eurobarometer

Die Eurobarometer-Sonderumfrage zum Thema „Europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik“ (EBS 377[13]) von September/Oktober 2011 enthielt eine Frage über den EGF, die bereits in früheren Eurobarometer-Umfragen (Oktober 2008 und Juni 2009) gestellt worden war, um Aufschluss über den Bekanntheitsgrad des Fonds zu erhalten.

Auf die Frage „Haben Sie schon einmal vom Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, einem Fonds zur Unterstützung von Globalisierungsopfern, gehört oder darüber gelesen?“ konnten die Befragten zwischen folgenden Antworten wählen:

„Ja, und ich bin damit sehr vertraut“ oder

„Ja, aber ich bin nicht sehr vertraut damit“ oder

„Nein, ich habe noch nie davon gehört oder darüber gelesen“.

Die Ergebnisse aus dem Jahr 2011 lassen darauf schließen, dass der Bekanntheitsgrad des Fonds im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen ist: EU-weit hatten 32 % der Befragten bereits vom EGF gehört, und von diesen erklärten 6 %, sie seien „sehr vertraut“ damit. 68 % der Befragten gaben an, noch nie vom EGF gehört zu haben: Dieser nach wie vor hohe Prozentsatz ist im Vergleich zum Vorjahr immerhin um zwei Prozent gesunken.

4.7.2.     Zusammenkünfte mit den nationalen Behörden und den Sozialpartnern

Die siebte und achte Zusammenkunft der Ansprechpartner des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, d. h. der Vertreter des EGF in den Mitgliedstaaten, fanden am 9. März 2011 bzw. am 20. Oktober 2011 in Brüssel statt. Auf der Tagesordnung beider Zusammenkünfte standen der Vorschlag der Kommission, die „Krisen-Ausnahmeregelung“ über den 30. Dezember 20114 hinaus zu verlängern, sowie die Überprüfung der derzeitigen EGF-Verordnung, mit dem Vorschlag der Kommission, ihn im Zeitraum 2014–2020 fortzuführen10.

Am 25./26. Januar 2011 und am 8. März 2011 fanden zwei Stakeholder-Konferenzen in Brüssel statt, auf denen die Zukunft des EGF (nach 2011 und nach 2013) erörtert wurde. Diese Konferenzen wurden gemäß Artikel 8 Absatz 1 der EGF-Verordnung aus den Mitteln für technische Unterstützung für das Jahr 2010 finanziert.

Das Seminar für die EGF-Prüfer (finanziert aus dem Haushalt für technische Unterstützung für 2010) fand am 7. April 2011 in Brüssel statt.

4.7.3.     Gestaltung eines elektronischen Antragsformulars

Nach einem Ausschreibungsverfahren beauftragte die Kommission ein externes Unternehmen mit der Gestaltung eines elektronischen EGF-Antragsformulars. Zweck des neuen Formulars ist es, den Zeitraum von der Vorbereitung eines Antrags durch den Mitgliedstaat bis zur Annahme des Kommissionsvorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat zu reduzieren.

4.7.4.     Zweites Statistisches Porträt des EGF 2007–2011

Nach einem Ausschreibungsverfahren beauftragte die Kommission ein externes Unternehmen mit der Erstellung des zweiten Statistischen Porträts des EGF 2007–2011. Das Porträt soll im ersten Halbjahr 2012 veröffentlicht werden.

4.7.5.     Halbzeitevaluierung des EGF

Gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung hat die Kommission eine Halbzeitevaluierung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der durch den EGF erreichten Ergebnisse durchführen lassen. Dafür wurden externe Sachverständige beauftragt. Der Schlussbericht der Evaluierung wurde Ende 2011 vorgestellt und ist auf der Website des EGF verfügbar (http://ec.europa.eu/egf).

Die Evaluierung wurde auf Ebene des Instruments selbst sowie auf Ebene der einzelnen EGF-Dossiers und ‑Maßnahmen durchgeführt. Bei der Untersuchung der längerfristigen Auswirkungen der EGF-Unterstützung wurden die einzelnen unterstützten Personen und die lokalen Arbeitgeber und Gemeinschaften betrachtet. Es wurden fünfzehn EGF-Dossiers in acht Mitgliedstaaten (Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Litauen, Malta, Portugal und Spanien) untersucht. Für diese galten die ursprünglichen EGF-Regeln (gültig von 2007 bis Ende April 2009), d. h. eine Mindestzahl von 1000 Entlassungen, ein 12-monatiger Durchführungszeitraum und ein Kofinanzierungssatz von 50 %. Die 15 evaluierten Dossiers waren diejenigen, für die die Mitgliedstaaten in den Jahren 2008 bis 2010 Schlussberichte eingereicht hatten und die anschließend abgewickelt wurden[14]:

|| Jahr der Abwicklung

Nr. || MS || Dossier ||

EGF/2007/001 || FR || Peugeot || 2009

EGF/2007/003 || DE || BenQ || 2009

EGF/2007/004 || FI || Perlos || 2009

EGF/2007/005 || IT || Sardegna || 2011

EGF/2007/006 || IT || Piemonte || 2010

EGF/2007/007 || IT || Lombardia || 2011

EGF/2007/008 || MT || Textiles || 2009

EGF/2007/010 || PT || Lisboa-Alentejo || 2010

EGF/2008/001 || IT || Toscana || 2011

EGF/2008/002 || ES || Delphi || 2010

EGF/2008/003 || LT || Alytaus tekstilė || 2010

EGF/2008/004 || ES || Castilla Leon || 2010

EGF/2008/005 || ES || Catalonia || 2011

EGF/2009/001 || PT || Norte-Centro || 2011

EGF/2009/002 || DE || Nokia || 2010

Die Halbzeitevaluierung kommt zu einem positiven Schluss, da den zusammengetragenen Informationen zufolge der EGF einen Mehrwert für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten bedeutet. Nach zwölfmonatiger EGF-Unterstützung befanden sich 42 % der betroffenen Arbeitskräfte wieder in einem neuen Beschäftigungsverhältnis; mittelfristig steigen die Zahlen für die Wiedereingliederung weiter. Das ist ein besonders vielversprechendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass viele der geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer zu vermitteln sind. Der EGF unterstützte die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in den Mitgliedstaaten in Krisensituationen, die aufgrund plötzlicher Massenentlassungen entstanden, indem er die Anstrengungen auf nationaler Ebene und die Hilfen aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzte. Diese Unterstützung war umso wichtiger, als die meisten der EGF-Dossiers Massenentlassungen in Regionen und Orten betrafen, die – im Vergleich zum nationalen Durchschnitt – im Hinblick auf Arbeitslosigkeit, Beschäftigungsmöglichkeiten und wirtschaftliche Dynamik bereits benachteiligt waren. Dank des EGF können die Mitgliedstaaten mehr Arbeitskräften über einen längeren Zeitraum individuellere Unterstützung leisten, als es in den üblichen Systemen der Fall wäre, und sich besser auf die Situation und die Bedürfnisse des Einzelnen einstellen. Mithilfe gezielter Maßnahmen können Beschäftigungsmöglichkeiten auf lokalen Arbeitsmärkten mit den Profilen der entlassenen Arbeitskräfte, die EGF-Unterstützung erhalten, abgestimmt werden. Die Durchführung des EGF fördert außerdem die Kommunikation zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Stellen in den Mitgliedstaaten.

5.           Trends

Mit der zunehmenden Zahl von EGF-Anträgen stehen mehr Daten zur Verfügung, die es ermöglichen, Trends auszumachen und einen Überblick über die Ausrichtung der Fondsmaßnahmen zu gewinnen. Die Daten in den nachstehenden Abbildungen und im Anhang betreffen 97 Anträge in 32 Wirtschaftszweigen, die zwischen Januar 2007 und Dezember 2011 eingereicht wurden. Genauere Zahlen werden im zweiten Statistischen Porträt des EGF 2007–2011 vorgestellt, das im ersten Halbjahr 2012 veröffentlicht werden soll.

Abbildung 1: Zahl der eingereichten Anträge, 2007–2011

|| 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || Ge­samt

krisenbedingt || ------- || ------ || 23 || 23 || 20 || 66

welthandels­bedingt || 8 || 5 || 6 || 6 || 6 || 31

Ge­samt || 8 || 5 || 29 || 29 || 26 || 97

Anteil an der Gesamtzahl in % || 8,2 % || 5,2 % || 29,9 % || 29,9 % || 26,8 % || 100,0 %

Die Änderung der EGF-Verordnung aus dem Jahr 2009 hatte mit ihren zeitlich befristeten und unbefristeten Neuerungen offensichtlich einen Einfluss auf die Zahl der bei der Europäischen Kommission eingereichten Anträge, da diese Zahl ab Mai 2009 deutlich stieg. Im gesamten Zeitraum 2007–2011 wurden 31 Anträge mit dem Kriterium „Veränderungen im Welthandelsgefüge“ und 66 Anträge mit der Krise begründet. Ungefähr 80 % der seit Mai 2009 (Inkrafttreten der geänderten EGF-Verordnung) eingegangenen Anträge wurden mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise begründet.

Anhang 2 zeigt, dass die Niederlande und Spanien die meisten Anträge auf EGF-Mittel eingereicht haben (jeweils 16), gefolgt von Italien (12 Anträge) und Dänemark (8 Anträge). Sieben Mitgliedstaaten hatten bis zum 31.12.2011 noch keine EGF-Unterstützung beantragt: Estland, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Slowakei und das Vereinigte Königreich.

Abbildung 2: Pro Mitgliedstaat beantragte EGF-Beiträge, 2007–2011

Mio. EUR

Im gesamten Zeitraum 2007–2011 haben 20 Mitgliedstaaten EGF-Anträge in Höhe von insgesamt 414,9 Mio. EUR gestellt. Italien hat den höchsten Betrag an EGF-Beiträgen beantragt (66,2 Mio. EUR/12 Anträge), gefolgt von Irland (60,6 Mio. EUR/6 Anträge) und Dänemark (49,9 Mio. EUR/8 Anträge). Noch nicht bewilligte Beträge werden unter Vorbehalt angegeben, da sie sich in der Prüfphase noch ändern können.

Abbildung 3: Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte nach Mitgliedstaat, 2007–2011

Italien hat EGF-Unterstützung für die meisten entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragt (13 910/12 Anträge), gefolgt von Spanien (12 806/16 Anträge) und Irland (9 835/6 Anträge). In elf weiteren Ländern reichen die Zahlen von etwas mehr als 8000 Arbeitskräften in Deutschland bis etwas über 1400 in Rumänien. In den restlichen sechs antragstellenden Mitgliedstaaten waren jeweils weniger als 1000 Arbeitskräfte betroffen.

Abbildung 4: Zahl der Anträge nach Branchen (NACE Rev. 2), 2007–2011

Im Zeitraum 2007–2011 erhielt der EGF Anträge aus insgesamt 32 Wirtschaftszweigen (s. Anhang 1). Die meisten Anträge betrafen die produzierenden Gewerbe, aber auch das Bauwesen und den Dienstleistungssektor. Auf vier Branchen verarbeitender Industrien entfielen die meisten Anträge: Automobilindustrie (14 Anträge oder 14,4 % sämtlicher Anträge), gefolgt von der Textilindustrie (10 Anträge oder 10,3 %), der Druckindustrie und dem Maschinen- und Ausrüstungsbau (9 bzw. 8 Anträge und jeweils 8-9 %). Ungefähr 10 % (10 Anträge) kamen aus dem Bauwesen im breiteren Sinne, d. h. Hochbau, vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe, Architektur- und Ingenieurtätigkeiten. (Würde man angrenzende Branchen wie Konstruktionsteile und Ausbauelemente aus Holz und die Keramikindustrie auch einbeziehen, käme man auf 14 Anträge und ungefähr 14 %.) Für beinahe die Hälfte der Branchen ging beim EGF jeweils nur ein Antrag ein.

Abbildung 5: Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte nach Branchen (NACE Rev. 2), 2007–2011

Die am stärksten betroffenen Branchen sind die Automobilindustrie mit mehr als 19 000 Arbeitskräften (21,7 % der von allen eingereichten Anträgen betroffenen Arbeitskräfte), die Textilbranche (mehr als 11 000 betroffene Arbeitskräfte bzw. 12,6 %) und das Bauwesen (fast 7000 betroffene Arbeitskräfte bzw. 7,8 %).

Abbildung 6: Pro betroffenen Arbeitnehmer durchschnittlich beantragter Betrag pro Mitgliedstaat, 2007–2011

EUR || Durchschnitt

Abbildung 6 gibt einen Überblick über den durchschnittlichen EGF-Beitrag pro betroffenen Arbeitnehmer. In Österreich und Dänemark war der EGF-Beitrag mit 15 000 EUR bzw. 10 000 EUR pro Arbeitskraft am höchsten. In Litauen, Slowenien und der Tschechischen Republik betrug die beantragte Unterstützung pro Arbeitnehmer dagegen weniger als 1000 EUR.

6.           Schlussfolgerung

Die bisherige Entwicklung zeigt, dass für immer mehr Branchen und von immer mehr Mitgliedstaaten EGF-Anträge eingereicht werden. Die Mitgliedstaaten sammeln nach und nach Erfahrung mit der Auswahl der am besten geeigneten Maßnahmen, der Planung einer effizienten Unterstützung für die entlassenen Arbeitskräfte und der Nutzung des EGF zur Erprobung neuer Konzepte. Sie nutzen immer häufiger die Möglichkeit der Mittelverschiebung zwischen Maßnahmen in der Durchführungsphase, um die verfügbaren Mittel bestmöglich zu nutzen.

Die Tatsache, dass die zeitlich befristete „Krisen-Ausnahmenregelung“ nicht über Ende 2011 hinaus verlängert wurde (fehlende qualifizierte Mehrheit im Rat, da acht Länder dagegen stimmten), schränkt die Möglichkeiten der EU-Unterstützung für Beschäftigte, die immer noch stark unter der Wirtschafts- und Finanzkrise zu leiden haben, erheblich ein.

Von 2012 bis zum Ende des derzeitigen Programmplanungszeitraums (Ende 2013) werden die unbefristeten Änderungen der geänderten Verordnung (Absenken der Mindestzahl auf 500 Entlassungen, Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab Antragstellung) weiter angewandt, was die Antragstellung durch die Mitgliedstaaten für Entlassungen aufgrund weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge erleichtert. Wenn der EGF sein volles Potenzial entfaltet – in Ergänzung zu anderen bestehenden Instrumenten und in Abstimmung mit den wichtigsten Stakeholdern – können entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für eine EGF-Unterstützung in Frage kommen, maßgeschneiderte und individuelle Hilfe erhalten und so mittel- und langfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, wenn sich die Märkte nach der Krise allmählich wieder erholen.

Anhang 1 – EGF-Anträge entsprechend der Systematik der Wirtschaftszweige bis zum 31. Dezember 2011 (97 Anträge)

Automobilindustrie (NACE, Abt. 29: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2007/001 || FR || Peugeot

EGF/2007/010 || PT || Lisboa-Alentejo

EGF/2008/002 || ES || Delphi

EGF/2008/004 || ES || Castilla Leon

EGF/2009/007 || SE || Volvo

EGF/2009/009 || AT || Steiermark

EGF/2009/013 || DE || Karmann

EGF/2009/019 || FR || Renault

EGF/2010/002 || ES || Cataluña

EGF/2010/004 || PL || Wielkopolskie

EGF/2010/015 || FR || Peugeot

EGF/2010/031 || BE || General Motors Belgium

EGF/2011/003 || DE || Arnsberg-Düsseldorf

EGF/2011/005 || PT || Norte-Centro

Textilindustrie (NACE, Abt. 13: Herstellung von Textilien)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2007/005 || IT || Sardegna

EGF/2007/006 || IT || Piemonte

EGF/2007/007 || IT || Lombardia

EGF/2008/001 || IT || Toscana

EGF/2008/003 || LT || Alytaus tekstilė

EGF/2008/005 || ES || Catalonia

EGF/2009/001 || PT || North/Centre

EGF/2009/004 || BE || Oost-West Vlaanderen

EGF/2009/005 || BE || Limburg

EGF/2010/009 || ES || Valencia

Bekleidungsindustrie (NACE, Abt. 14: Herstellung von Bekleidung)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2007/008 || MT || Textilien

EGF/2009/018 || LT || Bekleidung

EGF/2010/003 || ES || Galicia

EGF/2010/014 || SI || Mura

Druckindustrie (NACE, Abt. 18: Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/026 || NL || Noord Holland and Utrecht

EGF/2009/027 || NL || Noord Brabant and Zuid Holland

EGF/2009/028 || NL || Limburg

EGF/2009/029 || NL || Gelderland and Overijssel

EGF/2009/030 || NL || Drenthe

EGF/2010/027 || NL || N Brabant Div 18

EGF/2010/028 || NL || Overijssel Div 18

EGF/2010/029 || NL || Z Holland/Utrecht Div 18

EGF/2010/030 || NL || N Holland/Flevoland Div 18

Maschinen- und Ausrüstungsbau (NACE, Abt. 28: Maschinenbau)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/015 || DK || Danfoss Group

EGF/2009/031 || DK || Linak

EGF/2010/001 || DK || Nordjylland

EGF/2010/006 || PL || H.Cegielski-Poznań

EGF/2010/013 || PL || Podkarpackie

EGF/2010/017 || DK || Midtjylland machinery

EGF/2010/018 || DE || Heidelberger Druckmaschinen

EGF/2010/022 || DK || LM Glasfiber

Hochbau (NACE Abt. 41: Hochbau)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/011 || NL || Heijmans

EGF/2009/017 || LT || Construction

EGF/2010/019 || IE || Construction 41

EGF/2011/002 || IT || Trentino Alto Adige

EGF/2011/006 || ES || Valencia

EGF/2011/009 || NL || Gelderland

EGF/2011/017 || ES || Aragon

Spezialisierte Bautätigkeiten (NACE, Abt. 43: Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2010/020 || IE || Construction 43

EGF/2011/012 || NL || Noord Brabant-Zuid Holland

Architektur- und Ingenieurtätigkeiten (NACE, Abt. 71: Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2010/021 || IE || Construction 71

Elektronische Erzeugnisse (NACE, Abt. 26: Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/023 || PT || Qimonda

EGF/2010/008 || AT || AT&S

EGF/2010/011 || NL || NXP Semiconductors

EGF/2011/013 || DK || Flextronics

EGF/2011/025 || IT || Lombardia

Mobiltelefone (NACE, Abt. 26: Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2007/003 || DE || BenQ

EGF/2007/004 || FI || Perlos

EGF/2009/002 || DE || Nokia

EGF/2011/014 || RO || Nokia

Computer (NACE Abt. 26: Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/008 || IE || Dell

Metallerzeugung (NACE, Abt. 24: Metallerzeugung und -bearbeitung)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/022 || BG || Kremikovtsi AD (nicht förderfähig)

EGF/2010/007 || AT || Steiermark-Niederösterreich

EGF/2011/021 || NL || Zalco

Haushaltsgeräte (NACE, Abt. 27: Herstellung von elektrischen Ausrüstungen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/006 || IT || Gruppo Merloni

EGF/2009/010 || LT || AB Snaige

EGF/2011/023 || IT || Antonio Merloni

Einzelhandel (NACE, Abt. 47: Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern))

Nr. || MS || Dossier

EGF/2010/010 || CZ || Unilever

EGF/2010/016 || ES || Aragon

EGF/2011/004 || EL || Aldi Hellas

Konstruktionsteile und Ausbauelemente aus Holz (NACE, Abt. 16: Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel))

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/020 || ES || Castilla La Mancha

EGF/2011/022 || ES || Castilla y León-Castilla-La Mancha

Schiffbau (NACE, Abt. 30: Sonstiger Fahrzeugbau)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2010/025 || DK || Odense Steel Shipyard

EGF/2011/008 || DK || Odense Steel Shipyard

Krafträder (NACE, Abt. 30: Sonstiger Fahrzeugbau)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2011/026 || IT || Emilia Romagna

Metallverarbeitende Industrie (NACE, Abt. 25: Herstellung von Metallerzeugnissen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2011/018 || ES || País Vasco

EGF/2011/019 || ES || Galicia

Schuhherstellung (NACE, Abt. 15: Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2010/026 || PT || Rohde

EGF/2011/020 || ES || Valencia

Großhandel (NACE, Abt. 46: Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern))

Nr. || MS || Dossier

EGF/2010/012 || NL || Noord Holland ICT

Instandhaltung von Luftfahrzeugen (NACE, Abt. 33: Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/021 || IE || SR Technics

Verlagswesen (NACE, Abt. 58: Verlagswesen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/024 || NL || Noord Holland & Zuid Holland

Möbel (NACE, Abt. 31: Herstellung von Möbeln)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/016 || LT || Möbel

Keramik (NACE, Abt. 23: Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/014 || ES || Valencia

EGF/2011/007 || IT || Lazio

Kristallglas (NACE, Abt. 23: Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2009/012 || IE || Waterford Crystal

Stein/Marmor (NACE, Abt. 23: Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2010/005 || ES || Valencia

Straßengütertransport (NACE, Abt. 49: Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2011/001 || AT || Nieder- und Oberösterreich

Tabakerzeugnisse (NACE, Abt. 12: Tabakverarbeitung)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2011/010 || AT || Austria Tabak

Sozialwesen (NACE, Abt. 88: Sozialwesen (ohne Heime))

Nr. || MS || Dossier

EGF/2011/011 || AT || Soziale Dienstleistungen

Arzneimittel (NACE Abt. 21: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2011/015 || SE || AstraZeneca

IKT-Dienstleistungen (NACE, Abt. 62: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2011/016 || ES || Agile

Lagerhaltung (NACE, Abt. 52: Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr)

Nr. || MS || Dossier

EGF/2011/24 || IT || Medcenter

|| ||

Zahl der Anträge insgesamt: 97. Zahl der Wirtschaftszweige: 32 In der obigen Auflistung zählen die folgenden acht NACE-Teilsektoren als separate Branchen: Computer, Mobiltelefone, elektronische Erzeugnisse (NACE 26) Schiffbau, Krafträder (NACE 30) Keramik, Kristallglas, Stein/Marmor (NACE 23) *) die folgenden sechs Anträge wurden von den Mitgliedstaaten zurückgezogen (Stand: 31.12.2011) und sind nicht in der Liste aufgeführt: EGF/2007/002    FR       Renault                       (zurückgezogen im Juli 2009) EGF/2007/009    ES        Delphi                         (zurückgezogen im Jahr 2007) EGF/2009/003    AT       Magna Steyr               (zurückgezogen im Jahr 2009) EGF/2009/025    NL       Noord Brabant           (zurückgezogen im April 2010) EGF/2010/023    ES        Lear                            (zurückgezogen im Juli 2011) EGF/2010/024    NL       ABN Amrobank          (zurückgezogen im März 2011)

Anhang 2 – Überblick über die EGF-Anträge bis zum 31. Dezember 2011 nach Mitgliedstaaten und Antragstyp (Kriterien gem. Art. 1)

1)         In der Tabelle wurden Änderungen bis zum 31.12.2011 berücksichtigt.

2)         Für alle Anträge, die zwischen dem 1. Mai 2009 und dem 30. Dezember 2011 eingereicht wurden, galt eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung, der zufolge der Geltungsbereich des EGF auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise ausgeweitet und der EGF-Kofinanzierungssatz auf 65 % angehoben wurde (Verordnung (EG) Nr. 546/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, ABl. L 167 vom 29.6.2009).

3)         Einer der eingereichten Anträge (EGF/2009/022 BG/Kremikovtsi) war nicht förderfähig (SEC(2010) 993 endg. vom 30.8.2010).

4)         Sechs Anträge, die von den Mitgliedstaaten zurückgezogen wurden, sind nicht in der Statistik enthalten.

5)         Sieben Mitgliedstaaten hatten bis zum 31.12.2011 noch keine EGF-Unterstützung beantragt: Estland, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Slowakei und das Vereinigte Königreich.

[1]               Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1), in der im ABl. L 48 vom 22.2.2008, S. 82, berichtigten Fassung.

[2]               Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 167 vom 29.6.2009).

[3]               Entsprechend Artikel 1 Absatz 1a der geänderten EGF-Verordnung gilt dies für EGF-Anträge, die zwischen dem 1.5.2009 und dem 30.12.2011 eingereicht wurden.

[4]               Vorschlag der Kommission vom 10. Juni 2011 (KOM(2011) 336 endg.).

[5]               Einschließlich zweier Anträge, die 2011 zurückgezogen wurden (EGF/2010/023 ES/Lear und EGF/2010/024 NL/ABN Amrobank).

[6]               Hochbau (4), Automobilindustrie (2), elektronische Erzeugnisse (2), metallverarbeitende Industrie (2), Schiffbau (1), Schuhherstellung (1), Metallerzeugung und -bearbeitung (1), Einzelhandel (1), Keramikindustrie (1), vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe (1), Mobiltelefone (1), Konstruktionsteile und Ausbauelemente aus Holz (1), Haushaltsgeräte (1), Straßengütertransport (1), Tabakerzeugnisse (1), Sozialwesen (1), Arzneimittel (1), IKT-Dienstleistungen (1), Lagerhaltung (1), Krafträder (1).

[7]               Nicht mitgerechnet 382 200 EUR, die von Spanien für einen 2011 zurückgezogenen Antrag (EGF 2010/023 ES/Lear) erstattet wurden.

[8]               Diese Tabelle wurde von der Kommission auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten – in ihren Schlussberichten gemeldeten – durchgeführten Maßnahmen erstellt. Die Maßnahmenkategorien basieren auf der in der „Datenbank zur Arbeitsmarktpolitik – Methodik – Überarbeitete Fassung vom Juni 2006“ beschriebenen Eurostat-Methode, entsprechen ihr allerdings nicht vollständig. Manche der kofinanzierten Maßnahmen, z. B. Beihilfen für Stellensuche und Schulungen oder finanzielle Unterstützung während der Teilnahme an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, lassen sich keiner Eurostat-Kategorie zuordnen.

[9]               KOM(2011) 500 endg. vom 29.6.11.

[10]             KOM(2011) 608 endg. vom 6.10.2011.

[11]             ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[12]             ABl. L 154 vom 19.6.2010, S. 27.

[13]             http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_377_en.pdf

[14]             Nicht eingeschlossen ist das Dossier EGF/2007/002 FR/Renault, dessen Antrag 2009 zurückgezogen wurde.

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