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Document 52012DC0462
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the activities of the European Globalisation Adjustment Fund in 2011
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2011
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2011
/* COM/2012/0462 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2011 /* COM/2012/0462 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2011 INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 4 2........... Überblick über die Tätigkeit des
EGF im Jahr 2011......................................................... 4 3........... Follow-up zum Jahresbericht über
die Tätigkeit des EGF 2010........................................ 5 4........... Analyse der Tätigkeit des EGF im
Jahr 2011................................................................... 6 4.1........ Eingegangene Anträge..................................................................................................... 6 Tabelle 1 – 2011 eingegangene Anträge........................................................................................ 7 4.1.1..... Anträge nach Mitgliedstaat und
Branche.......................................................................... 7 4.1.2..... Anträge nach Höhe der beantragten
Unterstützung........................................................... 8 4.1.3..... Anträge nach Zahl der zu
unterstützenden Arbeitskräfte................................................... 8 4.1.4..... Anträge nach Höhe der beantragten
Unterstützung je Arbeitskraft.................................... 8 4.1.5..... Anträge nach Interventionskriterium................................................................................. 8 4.2........ Bewilligte Beiträge.......................................................................................................... 9 Tabelle 2 – Detailangaben zu den 2011
bewilligten Finanzbeiträgen................................................ 9 Tabelle 3 – 2011 bewilligte EGF-Beiträge: Profil
der Arbeitskräfte............................................... 10 4.2.1..... Mit EGF-Mitteln unterstützte
Maßnahmen..................................................................... 11 4.2.2..... Komplementarität zu den aus den
Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF), geförderten
Maßnahmen................................................................................................................. 11 4.3........ Anträge, die die Bedingungen für
einen Finanzbeitrag aus dem EGF nicht erfüllen............ 12 4.4........ Erzielte Ergebnisse des EGF......................................................................................... 12 4.4.1..... Von den Mitgliedstaaten 2011
eingereichte Schlussberichte über die Verwendung der Finanzbeiträge 13 4.4.2..... Zusammenfassung der im Jahr 2011
gemeldeten Ergebnisse und bewährten Verfahren.... 13 Tabelle 4 – 2011 eingegangene
Schlussberichte – Überblick über die Ergebnisse.......................... 15 4.4.3..... Detailangaben zu den durchgeführten
Maßnahmen auf Grundlage der 2011 eingegangen Schlussberichte 16 4.5........ Überprüfung nach 2013................................................................................................ 18 4.6........ Finanzbericht................................................................................................................ 19 4.6.1..... Aus dem EGF gewährte Mittel...................................................................................... 19 4.6.2..... Ausgaben für technische Unterstützung.......................................................................... 19 Tabelle 5 – Ausgaben für technische
Unterstützung 2011............................................................. 20 4.6.3..... Gemeldete Unregelmäßigkeiten oder
eingestellte Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten.. 20 4.6.4..... Abwicklung der durch den EGF
bereitgestellten Finanzbeiträge...................................... 20 Tabelle 6 – 2011 abgewickelte Finanzbeiträge............................................................................. 21 4.6.5..... Sonstige Erstattungen.................................................................................................... 22 4.7........ Von der Kommission durchgeführte
Maßnahmen zur technischen Unterstützung............. 22 4.7.1..... Informations- und Werbemaßnahmen............................................................................ 22 4.7.2..... Zusammenkünfte mit den nationalen
Behörden und den Sozialpartnern........................... 23 4.7.3..... Gestaltung eines elektronischen
Antragsformulars........................................................... 23 4.7.4..... Zweites Statistisches Porträt des EGF
2007–2011........................................................ 24 4.7.5..... Halbzeitevaluierung des EGF......................................................................................... 24 5........... Trends.......................................................................................................................... 25 6........... Schlussfolgerung........................................................................................................... 30 Anhang 1 – EGF-Anträge entsprechend der
Systematik der Wirtschaftszweige bis zum 31. Dezember 2011 (97 Anträge).................................................................................................................................... 32 Anhang 2 – Überblick über die EGF-Anträge
bis zum 31. Dezember 2011 nach Mitgliedstaaten und Antragstyp (Kriterien
gem. Art. 1).................................................................................................................. 36 1. Einleitung Der Europäische Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1] eingerichtet, um sich mit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund weitreichender
Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind,
solidarisch zu zeigen und ihnen Unterstützung zu bieten. Durch diesen Fonds
soll der langfristige Gesamtnutzen eines offenen Handels für Wachstum und
Beschäftigung mit den möglichen kurzfristigen Nachteilen der Globalisierung in
Einklang gebracht werden, die diese vor allem für die Beschäftigungssituation
der am stärksten gefährdeten und am geringsten qualifizierten Arbeitskräfte mit
sich bringen kann. Mit der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 vom
18. Juni 2009[2]
wurden die Regeln geändert, um wirksamer auf die weltweite Finanz- und
Wirtschaftskrise reagieren zu können. Gemäß
Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 hat die Kommission dem
Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr einen quantitativen und
qualitativen Bericht über die Tätigkeiten des EGF im Vorjahr vorzulegen. Dieser
Bericht behandelt hauptsächlich die durch den EGF erzielten Ergebnisse und
enthält insbesondere Angaben zu den eingereichten Anträgen, den gefassten
Beschlüssen, den finanzierten Maßnahmen einschließlich ihrer Komplementarität
zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen
Sozialfonds (ESF), finanziert werden, und zur Abwicklung der bereitgestellten
Finanzbeiträge. Es werden des Weiteren die Anträge dokumentiert, die aufgrund
fehlender Mittel oder nicht gegebener Förderberechtigung abgelehnt wurden. 2. Überblick über die
Tätigkeit des EGF im Jahr 2011 2011 gingen bei der Kommission 26 Anträge
auf einen Finanzbeitrag des EGF ein, d. h. etwas weniger als 2010
(31 Anträge). Näheres zu diesen Anträgen ist Abschnitt 4.1 und
Tabelle 1 zu entnehmen. Im Jahr 2011 nahm die Haushaltsbehörde
22 Beschlüsse zur Inanspruchnahme des EGF an, mit denen insgesamt
128 167 758 EUR bereitgestellt wurden. Dies ist ein Anstieg der
EGF-Kofinanzierungsbeträge um 54,1 % gegenüber dem Vorjahr. Nähere Angaben
zu den bereitgestellten Finanzbeiträgen sind Abschnitt 4.2 und den
Tabellen 2 und 3 zu entnehmen. 2011 gingen bei der Kommission vier
Schlussberichte über die Verwendung der EGF-Beiträge ein. Näheres zu den
Ergebnissen ist Abschnitt 4.4 und Tabelle 4 zu entnehmen. Fünf
EGF-Beiträge, die in den Vorjahren gewährt worden waren, wurden abgewickelt
(Einzelheiten in Abschnitt 4.6.4 und Tabelle 6). Nähere Angaben zu
den Maßnahmen technischer Unterstützung auf Initiative der Kommission
(Artikel 8 Absatz 1 der EGF-Verordnung) sind Abschnitt 4.6.2 und
Tabelle 5 zu entnehmen. Die Kommission unterbreitete dem Europäischen
Parlament und dem Rat im Jahr 2011 einen Vorschlag zur Verlängerung der
zeitlich befristeten „Krisen-Ausnahmeregelung“ (gültig für EGF-Anträge, die bis
zum 30.12.2011 eingereicht wurden) bis Ende 2013. Einzelheiten sind
Abschnitt 3 zu entnehmen. Die Kommission legte außerdem einen Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates für den Zeitraum
2014–2020 vor. Einzelheiten sind Abschnitt 4.5 zu entnehmen. 3. Follow-up zum
Jahresbericht über die Tätigkeit des EGF 2010 Verordnung (EG) Nr. 546/2009 zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des EGF Die Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 aus dem Jahr 2009 brachte mit ihren zeitlich
befristeten und unbefristeten Neuerungen deutliche Verbesserungen für den EGF
mit sich – die Mitgliedstaaten finden nun günstigere Bedingungen für die
Beantragung einer EGF-Kofinanzierung vor, mit deren Hilfe sie ihre Maßnahmen
zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftskrise auf die Beschäftigung ergänzen können. Die Beantragung einer EGF-Unterstützung wurde
durch die zeitlich befristete „Krisen-Ausnahmeregelung“[3] erheblich erleichtert: Es
konnten fortan Arbeitskräfte aus dem EGF unterstützt werden, die aufgrund der
globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden waren, und der
EGF-Beitragssatz wurde von 50 % auf 65 % der Gesamtsumme angehoben.
Die unbefristeten Änderungen, d. h. die Senkung der Mindestzahl von 1000
auf 500 Entlassungen und die Verlängerung des Durchführungszeitraums von 12 auf
24 Monate ab Antragstellung, wirkten sich ebenfalls positiv aus: Die
Mitgliedstaaten konnten nunmehr eine EGF-Unterstützung für entlassene
Beschäftigte kleinerer Unternehmen beantragen und für die Arbeitskräfte eine
Unterstützung für einen längeren Zeitraum einplanen als in der Vergangenheit.
Die Auswirkungen einer längeren EGF-Unterstützung auf die Beschäftigung und die
Beschäftigungsfähigkeit entlassener Arbeitskräfte werden sich nach Abschluss
der Projekte zeigen. Im ersten Quartal 2011 führte die Kommission Konsultationen mit
Vertretern der Mitgliedstaaten, den ausführenden Stellen und den Sozialpartnern
zu der Frage durch, ob die „Krisen-Ausnahmeregelung“ über 2011 hinaus
verlängert werden sollte, sowie zur Zukunft des EGF nach 2013 (siehe auch
Abschnitt 4.5). Im Juni 2011 nahm die Kommission einen Vorschlag[4] zur Verlängerung der „Krisen-Ausnahmeregelung“ bis Ende 2013 an, der
am 21. September 2011 die volle Unterstützung des Europäischen Parlaments
erhielt. Trotz ausführlicher Diskussionen im Rat und mehrerer
Kompromissvorschläge erhielt der Vorschlag der Kommission keine qualifizierte
Mehrheit im Rat. Da es keine politische Einigung zur Verlängerung der
„Krisen-Ausnahmeregelung“ gab, können seit dem 31. Dezember 2011 Anträge
auf EGF-Unterstützung nur noch mit Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge
begründet werden, und der Kofinanzierungssatz wurde wieder auf 50 % der
gesamten förderfähigen Ausgaben abgesenkt. Vereinfachte
Beschlussfassung bei EGF-Anträgen: Verfahren für die Vorlage der Vorschläge
beim Rat und beim Europäischen Parlament Die im Jahr 2011 gewährten EGF-Beiträge wurden im Rahmen der
neuen, gegen Ende 2009 eingeführten EGF-Beschlussfassungsverfahren
bearbeitet. Die Bemühungen, die seit 2010 zur Beschleunigung der
Beschlussfassung im Rahmen der geltenden Verordnung unternommen worden waren,
wurden auch 2011 fortgesetzt, insbesondere im Rahmen der Konsultationen über
die Zukunft des EGF nach 2011 bzw. nach 2013. Es wurde ein Seminar für Vertreter
der Mitgliedstaaten vorbereitet, auf dem verschiedene Fragen einer effizienten
Umsetzung des Fonds behandelt werden sollten. (Das Seminar fand im März 2012
statt.) 4. Analyse der Tätigkeit
des EGF im Jahr 2011 4.1. Eingegangene
Anträge 2011 wurden 26 Anträge bei der Kommission
gestellt (siehe Tabelle 1), d. h. fünf weniger als im Vorjahr (2010:
31 Anträge[5]).
Für alle Anträge gilt die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 vom
18. Juni 2009 (d. h. Kofinanzierungssatz: 65 %;
Durchführungszeitraum: 24 Monate nach Datum der Antragstellung usw.).
Gegen Ende 2011 war ein starker Anstieg bei den krisenbedingten Anträgen
zu verzeichnen; dies zeigt, dass die Mitgliedstaaten die günstigeren
Bestimmungen der „Krisen-Ausnahmeregelung“ so weit wie möglich nutzen wollten,
bevor diese Ende Dezember 2011 ausliefen. 12 von 18 Anträgen der
Mitgliedstaaten, die im Dezember 2011 eingereicht wurden, waren mit der
Krise begründet. Die 26 Anträge wurden von
10 Mitgliedstaaten eingereicht und betrafen 16 870 entlassene
Arbeitskräfte; insgesamt wurden EGF-Mittel in Höhe von
77 546 044 EUR beantragt. Noch nicht bewilligte Beträge werden
unter Vorbehalt angegeben, da sie sich in der Prüfphase noch ändern können.
Zwei Mitgliedstaaten stellten 2011 zum ersten Mal einen Antrag: Griechenland
und Rumänien. Tabelle 1 – 2011 eingegangene Anträge 4.1.1. Anträge
nach Mitgliedstaat und Branche Die 26 Anträge betrafen 20 Branchen[6]. Für acht dieser Branchen (in
der folgenden Aufzählung unterstrichen) wurde 2011 zum ersten Mal ein
EGF-Antrag gestellt. Österreich (drei Anträge: Straßengütertransport,
Tabakerzeugnisse, Sozialwesen), Dänemark (zwei Anträge: elektronische
Erzeugnisse, Schiffbau), Deutschland (ein Antrag: Automobilindustrie),
Griechenland (ein Antrag: Einzelhandel), Italien (sieben Anträge: Hochbau,
Keramikindustrie, Haushaltsgeräte, IKT-Dienstleistungen, Lagerhaltung,
elektronische Erzeugnisse, Krafträder), Niederlande (drei Anträge:
Hochbau, spezialisierte Bautätigkeiten, Metallerzeugung und ‑bearbeitung),
Portugal (ein Antrag: Automobilindustrie), Rumänien (ein Antrag:
Mobiltelefone), Spanien (sechs Anträge: Hochbau, metallverarbeitende
Industrie, Schuhherstellung, Konstruktionsteile und Ausbauelemente aus
Holz), Schweden (ein Antrag: Arzneimittel). 4.1.2. Anträge
nach Höhe der beantragten Unterstützung Jeder Mitgliedstaat, der EGF-Mittel beantragt,
muss ein koordiniertes Maßnahmenpaket schnüren, das dem Profil der zu
unterstützenden Arbeitskräfte am besten entspricht, und die Höhe der
beantragten Unterstützung selbst festlegen. Die EGF-Verordnung enthält weder
eine Empfehlung noch eine Beschränkung hinsichtlich der Höhe des beantragten
Beitrags, bei der Prüfung eines Antrags durch die Kommission können jedoch
Fragen auftreten, die den betreffenden Mitgliedstaat zur Überarbeitung seines
vorgeschlagenen Pakets personalisierter Leistungen veranlassen. Dadurch kann
sich unter anderem der beantragte Beitrag ändern. Die im Jahr 2011 beantragten EGF-Beiträge
bewegten sich zwischen 1 125 605 EUR und
6 838 650 EUR (im Durchschnitt 2 982 540 EUR). 4.1.3. Anträge
nach Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte Insgesamt waren von den Maßnahmen, für die
eine EGF-Kofinanzierung beantragt wurde, 16 870 Arbeitskräfte betroffen;
das entspricht ungefähr 72 % der insgesamt entlassenen Arbeitskräfte (die
zehn Mitgliedstaaten hatten in ihren 26 Anträgen ungefähr
23 500 Entlassungen gemeldet). Die Maßnahmen betrafen zwischen 153
und 1517 Arbeitskräfte; drei Anträge betrafen mehr als 1000 Personen
und sechs Anträge weniger als 500. Die Zahl der von den Entlassungen betroffenen
Beschäftigten und die Zahl der durch den EGF zu unterstützenden Arbeitskräfte
können voneinander abweichen, weil der antragstellende Mitgliedstaat
beschließen kann, die EGF-Unterstützung nur auf bestimmte Gruppen zu
konzentrieren, z. B. auf diejenigen, die außergewöhnlichen Schwierigkeiten
gegenüberstehen, wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten wollen, und/oder
die Hilfe am dringendsten benötigen. Manche der betroffenen Arbeitskräfte
erhalten möglicherweise anderweitig Unterstützung, andere finden selbst eine
Stelle oder gehen in den Vorruhestand, so dass sie nicht mehr für eine
EGF-Unterstützung in Frage kommen. 4.1.4. Anträge
nach Höhe der beantragten Unterstützung je Arbeitskraft Welches Paket individueller Dienstleistungen
die Mitgliedstaaten für die betroffenen Arbeitskräfte vorschlagen, steht ihnen
im Rahmen der Verordnung frei. Der pro betroffene Arbeitskraft beantragte
Betrag kann daher variieren, je nach Umfang der Entlassungen, der jeweiligen
Arbeitsmarktsituation, den individuellen Umständen der betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den vom Mitgliedstaat bereits ergriffenen
Maßnahmen und den Kosten für die Erbringung der Leistungen in dem fraglichen
Mitgliedstaat oder der fraglichen Region. Darum variieren die im Jahr 2011
pro Arbeitskraft beantragten Beträge zwischen knapp über 1200 EUR und mehr
als 19 000 EUR. 4.1.5. Anträge
nach Interventionskriterium Von den 26 eingereichten Anträgen betrafen 20
(77 %) die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der
globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden waren (Artikel 1
Absatz 1a der geänderten EGF-Verordnung), bei den restlichen
sechs Anträgen (23 %) bestand ein Zusammenhang mit weitreichenden
Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung. Acht Anträge basierten auf Artikel 2
Buchstabe a der EGF-Verordnung, fünfzehn auf Artikel 2
Buchstabe b. Bei zwei Anträgen, die sich auf Artikel 2
Buchstabe c stützten, wurde auf außergewöhnliche Umstände verwiesen, bei
einem Antrag nach Artikel 2 Buchstabe c auf einen kleinen
Arbeitsmarkt. 4.2. Bewilligte
Beiträge Im Jahr 2011
erließ die Haushaltsbehörde 22 Beschlüsse, um Mittel aus dem EGF zur
Kofinanzierung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen zu gewähren (Überblick und
Aufschlüsselung nach Profil der Arbeitskräfte: siehe Tabellen 2 und 3).
Fünf dieser Beschlüsse betrafen Anträge aus dem Jahr 2011, sechzehn Beschlüsse
bezogen sich auf Anträge aus dem Jahr 2010, und ein Beschluss betraf einen
Antrag, der 2009 eingereicht worden war. Für alle bewilligten Beiträge gilt die
Verordnung (EG) Nr. 546/2009 vom 18. Juni 2009
(d. h. Kofinanzierungssatz: 65 %, Durchführungszeitraum:
24 Monate nach Datum der Antragstellung usw.). Die 22 bewilligten
EGF-Finanzbeiträge in Höhe von insgesamt 128 167 758 EUR
(25,6 % des verfügbaren jährlichen EGF-Höchstbetrags) kamen 21 213
entlassenen Arbeitskräften in zwölf Mitgliedstaaten zugute. Dies bedeutet
einen Anstieg der EGF-Finanzbeiträge um 54,1 % gegenüber 2010
(83 171 941 EUR für 30 bewilligte Anträge[7]). Tabelle 2 – Detailangaben zu den 2011
bewilligten Finanzbeiträgen Tabelle 3 – 2011 bewilligte EGF-Beiträge:
Profil der Arbeitskräfte 4.2.1. Mit EGF-Mitteln unterstützte Maßnahmen Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 kann der EGF nur aktive Arbeitsmarktmaßnahmen kofinanzieren,
durch die entlassene Arbeitskräfte wieder in Beschäftigung gebracht werden
sollen. Ferner sieht die Verordnung vor, dass der EGF Maßnahmen des
Mitgliedstaats zur Vorbereitung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung des
Finanzbeitrags sowie entsprechende Informations- und Werbemaßnahmen finanzieren
kann („Durchführungsmaßnahmen“, vormals „technische Unterstützung“). Mit den Maßnahmen, die für die 2011
bewilligten 22 EGF-Beiträge genehmigt wurden, sollten 21 213
entlassene Arbeitskräfte wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden.
Hauptsächlich handelte es um intensive, persönliche Unterstützung bei der
Arbeitssuche und Einzelfallmanagement, u. a. Stellensuche bei möglichen
Arbeitgebern, eine Reihe beruflicher Ausbildungs-, Fortbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen, verschiedene befristete finanzielle Anreize/Beihilfen für
die Dauer der aktiven Unterstützungsmaßnahmen bis zur tatsächlichen
Wiedereingliederung in die Beschäftigung, Anleitung während der ersten Zeit am
neuen Arbeitsplatz und andere Maßnahmen wie Förderung des Unternehmertums/der
Unternehmensgründung, unterstützte Beschäftigung und einmalige
Beschäftigungsanreize. Bei der Ausarbeitung ihrer
Unterstützungspakete berücksichtigten die Mitgliedstaaten den Hintergrund, die
Erfahrung und den Bildungsgrad der Arbeitnehmer, ihre Mobilität und die
bestehenden oder künftigen Beschäftigungsmöglichkeiten in der betroffenen
Region. 4.2.2. Komplementarität zu den aus den Strukturfonds, insbesondere
dem Europäischen Sozialfonds (ESF), geförderten Maßnahmen Mit dem EGF sollen durch aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit der entlassenen Arbeitskräfte
verbessert und ihre schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
gewährleistet werden. Damit ergänzt der EGF den Europäischen Sozialfonds (ESF),
das wichtigste EU-Instrument zur Beschäftigungsförderung. Generell liegt
die Komplementarität der beiden Fonds in ihrer Fähigkeit begründet, diesen
Herausforderungen aus zwei verschiedenen Zeitperspektiven zu begegnen: Während
der EGF in bestimmten Fällen von Massenentlassungen mit europäischer Dimension
maßgeschneiderte Unterstützung für die entlassenen Arbeitskräfte bietet,
fördert der ESF strategische, langfristige Ziele (z. B. Ausbau des
Humankapitals, Bewältigung des Wandels) mit Hilfe vorher festgelegter
Mehrjahresprogramme, deren Ressourcen in der Regel nicht für die Bewältigung
von Krisensituationen infolge von Massenentlassungen abgezweigt werden können.
Die EGF- und die ESF-Maßnahmen können sich in manchen Fällen ergänzen, so dass
sowohl kurz- als auch längerfristige Lösungen zur Verfügung stehen.
Entscheidendes Kriterium ist, wie geeignet die vorhandenen Instrumente sind, um
den Arbeitskräften tatsächlich zu helfen, und es obliegt den Mitgliedstaaten,
die Instrumente und Maßnahmen auszuwählen – und zu programmieren –, mit
denen die Ziele am besten erreicht werden. Der Inhalt des „koordinierten Pakets
personalisierter Leistungen“, das mit EGF-Mitteln kofinanziert werden soll,
sollte im Verhältnis zu anderen Maßnahmen ausgewogen sein und diese ergänzen.
Die aus dem EGF kofinanzierten Maßnahmen dürfen durchaus über Standardkurse und
‑maßnahmen hinausgehen; die Praxis zeigt, dass die Mitgliedstaaten den
entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dank des EGF eine besser auf diese
zugeschnittene und umfassendere Unterstützung bieten können, darunter
Maßnahmen, zu denen diese Arbeitskräfte normalerweise keinen Zugang hätten
(z. B. Sekundar- oder Hochschulbildung). Der EGF ermöglicht es den
Mitgliedstaaten, sich besser auf gefährdete Gruppen wie Geringqualifizierte
oder Personen mit Migrationshintergrund zu konzentrieren, ein besseres
zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Beratern und Arbeitskräften anzubieten
und/oder die Unterstützung über einen längeren Zeitraum zu gewähren, als es
ohne den EGF möglich wäre. All das steigert die Aussichten der Arbeitskräfte
auf eine Verbesserung ihrer Situation. Beispiele für die Komplementarität von
Strukturfonds und EGF sind ein von Dänemark eingereichtes Dossier (Schiffbau)
sowie drei Dossiers aus Irland, die das Bauwesen betreffen. Im ersten Fall
(EGF/2010/025 DK/Odense Steel Shipyard) sollten mit den EGF-geförderten
Aktivitäten die Maßnahmen des regionalen Wachstumsforums ergänzt werden, die
auf die langfristige Förderung neuer Wachstumsindustrien in der Region
abzielten und mit Mitteln aus ESF und EFRE unterstützt wurden. In Dänemark
diente der EGF-Beitrag außerdem dazu, Berufsbildungsmaßnahmen in neuen Branchen
sowie neue Lehrmethoden zu testen, um sie – sollten sich die EGF-Maßnahmen als
erfolgreich erweisen – eventuell in die allgemeinen Programme einzubinden. Was die jüngsten irischen Dossiers
(EGF/2010/019, EGF/2010/020, EGF/2010/021) – und auch künftige Anträge –
betrifft, ist der EGF seit 2010 in die Arbeit des Überwachungsausschusses für die
Koordinierung der EU-Fonds eingebunden, der auf der Grundlage des nationalen
strategischen Rahmenplans eingesetzt wurde, um sich unter dem Vorsitz des
Finanzministeriums mit Fragen der Durchführung der Strukturfondsprogramme im
Zeitraum 2007–2013 zu beschäftigen. Im Ausschuss werden alle relevanten Themen
diskutiert, u. a. die Mittelabgrenzung in operationellen Programmen und
etwaige Pläne für neue Programme, um so sicherzustellen, dass hinsichtlich der
Fonds keine Überschneidungen entstehen. Alle Mitgliedstaaten müssen entsprechend
Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jegliches Risiko einer
Doppelfinanzierung aus den EU-Finanzinstrumenten zu vermeiden. 4.3. Anträge,
die die Bedingungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF nicht erfüllen Die Kommission und
die Haushaltsbehörde haben keinen der von den Mitgliedstaaten eingereichten
Anträge auf EGF-Unterstützung abgelehnt. 4.4. Erzielte
Ergebnisse des EGF Die wichtigste Informationsquelle im Hinblick
auf die Ergebnisse des EGF sind die Schlussberichte, die die Mitgliedstaaten
gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vorzulegen haben.
Ergänzt werden sie durch Informationen, die die Mitgliedstaaten direkt an die
Kommission, auf Koordinierungssitzungen oder Konferenzen mit nationalen
Vertretern im Laufe des Jahres weitergeben. Die von den Mitgliedstaaten im
Jahr 2011 gemeldeten Ergebnisse und Daten werden im folgenden Abschnitt
und in Tabelle 4 zusammengefasst. Bisher hat die Kommission Schlussberichte für
insgesamt zwanzig EGF-Beiträge erhalten (von 2008 – als die Ergebnisse der
ersten EGF-Anträge vorlagen – bis Dezember 2011). Das entspricht ungefähr
20 % der insgesamt 97 bis Dezember 2011 eingegangenen Anträge. Fünfzehn
dieser zwanzig Dossiers waren außerdem Gegenstand der Halbzeitevaluierung im
Jahr 2011 (siehe Abschnitt 4.7.5). Da bisher nur wenige Ergebnisse
vorliegen, ist es noch zu früh, endgültige Schlüsse zum Mehrwert der
EGF-Unterstützung und zu den Auswirkungen auf die entlassenen Arbeitskräfte und
die Arbeitsmärkte zu ziehen. Wenn allmählich mehr abschließende Ergebnisse von
Dossiers mit einem 24-monatigen Durchführungszeitraum (nach der Verlängerung
von 12 auf 24 Monate ab Antragstellung im Zuge der Änderung der EGF-Verordnung
im Jahr 2009) vorliegen, werden die Auswirkungen des EGF ausführlicher
bewertet, u. a. durch eine Ex-post-Evaluierung, die bis 31. Dezember
2014 erfolgen muss (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der
EGF-Verordnung). 4.4.1. Von
den Mitgliedstaaten 2011 eingereichte Schlussberichte über die Verwendung der
Finanzbeiträge Im Jahr 2011 erhielt die Kommission vier
Schlussberichte zu den folgenden Dossiers: EGF/2009/004 BE/Oost en West
Vlaanderen, EGF/2009/005 BE/Limburg, EGF/2009/007 SE/Volvo und EGF/2009/008
IE/Dell. Dabei handelte es sich jeweils um die ersten Anträge der drei
Mitgliedstaaten und um die ersten abgeschlossenen Dossiers mit einem
verlängerten Durchführungszeitraum von 24 Monaten. Bei diesen Dossiers kam
außerdem zum ersten Mal ein EGF-Kofinanzierungssatz von 65 % zur
Anwendung, nachdem der Satz von 50 % angehoben worden war. 4.4.2. Zusammenfassung
der im Jahr 2011 gemeldeten Ergebnisse und bewährten Verfahren Laut den vier Schlussberichten, die von den
drei Mitgliedstaaten vorgelegt wurden, hatten bei Ablauf des
EGF-Durchführungszeitraums 2352 Arbeitskräfte (45,0 % von 5228) einen
neuen Arbeitsplatz gefunden oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen. Die
übrigen nahmen entweder an Bildungs- oder Schulungsmaßnahmen teil
(ungefähr 10,9 %), waren arbeitslos oder aus persönlichen Gründen
nicht erwerbstätig (NEET: Personen, die weder eine Arbeit haben noch eine
schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren): ungefähr 44,1 %. Ähnlich wie im Jahr 2010 wirkte sich die
Tatsache, dass die Aufnahmekapazitäten der lokalen und regionalen Arbeitsmärkte
als direkte Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise erheblich
geschrumpft waren, auf die Vermittlungsergebnisse aus. Es sei darauf
hingewiesen, dass die Wiedereingliederungsquote nur eine Momentaufnahme der Beschäftigungssituation
der Arbeitskräfte zum Zeitpunkt der Datenerhebung darstellt. Sie gibt keinerlei
Hinweis auf die Art der Beschäftigung und die Qualität der Arbeit, die die
Personen gefunden haben, und sie kann schon kurze Zeit später ganz anders aussehen.
Laut den aus mehreren Mitgliedstaaten in den Jahren 2010 und 2011 eingegangenen
Informationen sind die Wiedereingliederungsquoten einige Monate nach Vorlage
der Schlussberichte tendenziell bereits höher und steigen mittelfristig weiter,
vor allem, wenn die Arbeitskräfte auf Rechnung der Mitgliedstaaten oder mit
Hilfe aus dem ESF auch nach dem EGF-Durchführungszeitraum weiterhin
maßgeschneiderte Unterstützung erhalten. Die drei Mitgliedstaaten legten eine Reihe
interessanter Fakten und vielversprechender Informationen vor, die nahelegen,
dass persönliche Situation, Selbstvertrauen und Beschäftigungsfähigkeit der
betroffenen Arbeitskräfte sich dank der EGF-Hilfen und ‑Leistungen
sichtlich verbesserten, selbst wenn nicht in allen Fällen schnell eine neue Beschäftigung
gefunden wurde. Mithilfe des EGF konnten die Mitgliedstaaten in den von den
Entlassungen betroffenen Regionen hinsichtlich der Zahl der unterstützten
Personen, der Dauer und der Qualität der Unterstützung umfassender handeln, als
es ohne die EGF-Mittel möglich gewesen wäre. Dank der EU-Mittel waren sie in
der Lage, flexibler zu reagieren und individuell zugeschnittene – manchmal auch
innovative –, qualitativ hochwertige Maßnahmen in ihre Pakete aufzunehmen und
so den Geringqualifizierten und den schwer zu vermittelnden Arbeitssuchenden
mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Die aus dem EGF kofinanzierte Unterstützung
ist daher eine verstärkte Investition in Kompetenzen, was sich mittel- und
längerfristig positiv auswirken kann, wenn sich die Märkte nach der Krise
allmählich wieder im Aufschwung befinden. Der EGF wurde als nützliches
Instrument in Zeiten budgetärer Zwänge empfunden, die oft besonders in
Mitgliedstaaten und Regionen zu spüren waren, in denen Massenentlassungen
vorkamen. Außerdem haben die drei Mitgliedstaaten eine Reihe Lehren und
Schlussfolgerungen gezogen, die sich bei der Vorbereitung und Durchführung
künftiger EGF-Anträge als nützlich erweisen dürften. Tabelle 4 – 2011 eingegangene
Schlussberichte – Überblick über die Ergebnisse[8] 4.4.3. Detailangaben
zu den durchgeführten Maßnahmen auf Grundlage der 2011 eingegangen
Schlussberichte EGF/2009/004
Oost en West Vlaanderen/Belgien (Textilindustrie). Der mit dem
Finanzierungsbeschluss gewährte Durchführungszeitraum endete am 4. Mai 2011.
Von den 508 Arbeitskräften, die an EGF-kofinanzierten Maßnahmen
teilgenommen hatten, waren 335 (65,9 %) am Ende des Durchführungszeitraums
wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert (darunter neun in einer selbständigen
Tätigkeit), und die restlichen 173 (34,1 %) waren entweder arbeitslos oder
aus unterschiedlichen persönlichen Gründen nicht erwerbstätig (NEET). EGF/2009/005
Limburg/Belgien (Textilindustrie) Der mit dem
Finanzierungsbeschluss gewährte Durchführungszeitraum endete am 4. Mai 2011.
Von den 356 Arbeitskräften, die an EGF-kofinanzierten Maßnahmen teilgenommen
hatten, waren 259 (72,8 %) am Ende des Durchführungszeitraums wieder in
den Arbeitsmarkt eingegliedert (darunter fünf in einer selbständigen
Tätigkeit), und die restlichen 97 (27,2 %) waren entweder arbeitslos oder
aus unterschiedlichen persönlichen Gründen nicht erwerbstätig (NEET). Die belgischen
Behörden berichteten, dass sie den entlassenen Textilarbeiterinnen und ‑arbeitern
mithilfe der zwei EGF-Beiträge maßgeschneiderte Unterstützung und
Berufsbildungsmaßnahmen bieten konnten, dank deren die Arbeitskräfte entweder
eine neue Arbeitsstelle fanden oder ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt
verbessern konnten. Die vom EGF kofinanzierten Maßnahmen wurden vom Flämischen
Dienst für berufliche Weiterbildung und Beschäftigung (VDAB) und dem
Ausbildungszentrum der Textilindustrie (COBOT) durchgeführt. Sie umfassten
individuelle Unterstützung bei der Stellensuche, u. a. Validierung von
Kompetenzen im Textilbereich, Eingliederungsbeihilfen für alle Altersgruppen,
diverse Fortbildungsmaßnahmen zum Erwerb allgemeiner Kompetenzen und Schulungen
für Bewerbungsgespräche, Umschulungsmaßnahmen im Hinblick auf eine Anstellung
in anderen Branchen und Aufgaben, maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen für Arbeitskräfte
über 50 sowie berufsbegleitende Weiterbildung/Berufsberatung für Personen, die
eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, um ihre Zufriedenheit am Arbeitsplatz
zu stärken und sie an ihre neue Stelle zu binden. Einige der
durchgeführten Maßnahmen waren in vordefinierte, auf regionaler und föderaler
Ebene finanzierte Pläne eingebettet, so dass der EGF-Beitrag nicht genau
berechnet werden konnte. Aufgrund der besonderen Verwaltungsstruktur in Belgien
entfielen nur 36 % (EGF/2009/004) bzw. 44,6 % (EGF/2009/005)
der tatsächlichen Gesamtausgaben auf den EGF, statt des zulässigen Höchstsatzes
von 65 %. Die Verwaltungsbehörde hat eine Reihe Lehren und
Schlussfolgerungen gezogen, die sich für künftige EGF-Anträge als nützlich
erweisen dürften. EGF/2009/007
Volvo/Schweden (Automobilindustrie) Der mit dem
Finanzierungsbeschluss gewährte Durchführungszeitraum endete am 4. Juni 2011.
Von den 1775 Arbeitskräften, die an EGF-kofinanzierten Maßnahmen teilgenommen
hatten, waren 1201 (67,7 %) am Ende des Durchführungszeitraums wieder in
den Arbeitsmarkt eingegliedert (darunter 18 in einer selbständigen Tätigkeit),
344 (19,4 %) nahmen an Bildungs- oder Schulungsmaßnahmen teil, und die
restlichen 230 (12,9 %) gelten als arbeitslos oder nicht erwerbstätig
(NEET), da sie die Arbeitsvermittlung aus unterschiedlichen Gründen verlassen
haben. Den schwedischen Behörden zufolge war das EGF-Projekt verglichen mit
anderen Projekten in Schweden ein Erfolg, was die Wiedereingliederung am Ende
des Durchführungszeitraums angeht. Die vom EGF kofinanzierten Maßnahmen waren für
die ehemaligen Volvo-Beschäftigten besonders wichtig, da diese dank der
Maßnahmen ihre Kompetenzen für einen breiteren Arbeitsmarkt verbessern konnten
und ihnen gleichzeitig Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und
finanzielle Sicherheit geboten wurden. Mithilfe des EGF-Beitrags konnten die
schwedischen Behörden eine Reihe von Qualifizierungsmaßnahmen anbieten,
u. a. Berufsbildungsmaßnahmen, die auf Berufe ausgerichtet waren, in denen
der Generationenwechsel als Problem identifiziert worden war. Die
Unternehmerausbildung ging weit über das übliche Angebot der öffentlichen
Arbeitsvermittlung hinaus. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Qualität der
vom EGF kofinanzierten Bildungsmaßnahmen (es wurden Ratings benutzt), wodurch
die betroffenen Personen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen
Arbeitslosen erwerben konnten, die die Standardschulungsmaßnahmen in Anspruch
nahmen. Die schwedischen Behörden berichteten
außerdem, dass das Projekt zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der
öffentlichen Arbeitsvermittlung und Anbietern von Erwachsenenbildung auf
nationaler, regionaler und lokaler Ebene geführt hat. Die Kombination
arbeitsmarktpolitischer Strategien mit Bildungsressourcen wurde als ein
erheblicher Mehrwert mit positivem Multiplikatoreffekt ausgemacht. Die
Erkenntnisse und Lehren des Volvo-Projekts werden in die künftigen Maßnahmen
Schwedens zur Unterstützung arbeitsloser Menschen einfließen. Insgesamt erachtet Schweden die vom EGF
kofinanzierten Maßnahmen als positiv sowohl für die ehemaligen
Volvo-Beschäftigten als auch für die betroffenen Arbeitsmärkte vor Ort. Bisher
ist eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen noch nicht möglich, sollte
es jedoch sein, sobald die laufende Evaluierung des Projekts durch die
schwedischen Behörden abgeschlossen ist. EGF/2009/008
Dell/Irland (Computer) Der mit dem
Finanzierungsbeschluss gewährte Durchführungszeitraum endete am 28. Juni 2011.
Von den 2589 Arbeitskräften, die an EGF-kofinanzierten Maßnahmen teilgenommen
hatten, waren 557 (21,5 %) am Ende des Durchführungszeitraums wieder in
den Arbeitsmarkt eingegliedert (darunter 191 in einer selbständigen Tätigkeit),
227 (8,8 %) absolvierten allgemeine oder berufliche Bildungsmaßnahmen, und
die restlichen 1805 (69,7 %) waren entweder arbeitslos oder aus
unterschiedlichen persönlichen Gründen nicht erwerbstätig (NEET). Die irischen Behörden berichteten, dass mit
dem EGF-Beitrag die übliche Unterstützung für Arbeitslose ausgeweitet wurde und
Maßnahmen ergänzt wurden, die aus dem Europäischen Sozialfonds, dem EFRE usw.
gefördert wurden. Mithilfe des EGF erhielten die ehemaligen Dell-Beschäftigten
mehr individuelle Unterstützung in einem Umfeld rasch steigender
Arbeitslosenzahlen auf regionaler wie auf nationaler Ebene. Den irischen
Behörden zufolge hatten die Zahlen derjenigen, die am Ende des
Durchführungszeitraums wieder in einem Beschäftigungsverhältnis waren oder
einer selbständigen Tätigkeit nachgingen, sowie die stärkere Inanspruchnahme
von allgemeinen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen einen erheblichen positiven
Effekt auf die regionale und lokale Wirtschaft. Die EGF-kofinanzierten
Maßnahmen wirkten sich auch positiv auf das Selbstbewusstsein und die
wiedergefundene Würde der Menschen aus. Zu den
EGF-kofinanzierten Maßnahmen gehörten ein breites Angebot an Beratung, Aus- und
Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Förderung unternehmerischer Aktivitäten, die
in enger Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen und nationalen Anbietern
erbracht wurden. Die Unterstützung aus dem EGF ermöglichte außerdem die
Entwicklung einer Reihe neuer, maßgeschneiderter Maßnahmen, u. a.
Hochschulstudienangebote außerhalb der allgemeinen Studiengänge, ein neues
Praktikumsprogramm zur Wahrung vorhandener Kompetenzen und zur praktischen Anwendung
neu erworbener Kompetenzen sowie Schulungsangebote zum Erwerb neuer Kompetenzen
in neuen Branchen oder Branchen mit bekanntem Kompetenzmangel, z. B.
Medizinprodukte, Finanzdienstleistungen und Logistik. Zum Paket gehörten
außerdem Finanzhilfen zur Förderung der Teilnahme an anerkannten
Bildungsmaßnahmen und zur Förderung des Zugangs zu Hochschulprogrammen in
anerkannten Privateinrichtungen. Die Erfahrungen
mit dem Dell-Dossier flossen auch in die anschließend von Irland eingereichten
EGF-Anträge ein. 4.5. Überprüfung
nach 2013 Gemäß
Artikel 20 der EGF-Verordnung muss die gesamte Verordnung bis zum
31. Dezember 2013 überprüft werden. Dieses Datum fällt mit dem Ende des
Programmplanungszeitraums 2007–2013 zusammen. Im Zusammenhang mit der
Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für ‚Europa 2020’“[9] wurde die Notwendigkeit
hervorgehoben, dringende Herausforderungen wie Qualifikationsmängel,
unzureichende aktive Arbeitsmarktpolitiken und Bildungssysteme, soziale
Ausgrenzung von Randgruppen und geringe Mobilität der Arbeitskräfte in Angriff
zu nehmen. Die Kommission möchte den EGF im nächsten Programmplanungszeitraum
2014–2020 beibehalten und wünscht sich für diesen Zeitraum gezielte, einmalige
Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund
weitreichender Strukturveränderungen in einem immer stärker globalisierten
Welthandels- und Produktionsgefüge entlassen wurden. Die EU sollte auch in der
Lage sein, bei Massenentlassungen aufgrund schwerer Störungen der lokalen,
regionalen oder nationalen Wirtschaft infolge einer unvorhergesehenen Krise
Hilfe zu leisten. Schließlich sollte der Geltungsbereich des EGF ausgeweitet
werden, um in einigen Fällen bestimmte Zweige der Landwirtschaft für die Folgen
von Handelsabkommen entschädigen zu können. Im ersten
Halbjahr 2011 organisierte die Kommission Konsultationen mit Vertretern
der Mitgliedstaaten, den ausführenden Stellen und den Sozialpartnern über die
künftige Rolle und das Potenzial des EGF als Instrument der Solidarität. Dazu
gehörten zwei Stakeholder-Konferenzen am 25./26. Januar 2011 und am
8. März 2011. Im Oktober 2011 nahm die Kommission einen Vorschlag[10] für den künftigen EGF an, wobei sie die Ergebnisse der Konsultationen
und die im Rahmen der Zwischenevaluierung formulierten Empfehlungen
berücksichtigte (siehe Abschnitt 4.7.5). Im November und
Dezember 2011 wurde der Kommissionsvorschlag dem Europäischen Parlament,
dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der
Regionen auf Arbeitsgruppenebene vorgelegt. Der Vorschlag soll 2012 und 2013 in
den einschlägigen Ausschüssen des Parlaments und des Rates offiziell erörtert
werden, so dass die neue Verordnung möglichst am 1. Januar 2014 in Kraft
treten kann. 4.6. Finanzbericht 4.6.1. Aus
dem EGF gewährte Mittel Im Jahr 2011 bewilligte die Haushaltsbehörde
22 EGF-Finanzbeiträge in Höhe von insgesamt 128 167 758 EUR,
d. h. 25,6 % des verfügbaren jährlichen Höchstbetrags
(Tabelle 2). Die 22 entsprechenden Zahlungen erfolgten alle im Rahmen des
Haushaltsplans 2011, auch wenn vier Zahlungen erst Anfang 2012 geleistet
wurden. Laut Nummer 28 der Interinstitutionellen
Vereinbarung vom 17. Mai 2006[11],
die den Finanzrahmen für den EGF festlegt, darf die jährliche Mittelausstattung
des Fonds 500 Mio. EUR nicht überschreiten; die Finanzierung des
Fonds erfolgt über die bis zur Gesamtausgabenobergrenze des Vorjahres
verfügbaren Spielräume und/oder über Mittel für Verpflichtungen (ausschließlich
der Mittel für Rubrik 1B des Finanzrahmens), die in den beiden
vorausgegangenen Jahren in Abgang gestellt wurden. Ferner muss nach
Artikel 12 der EGF-Verordnung am 1. September jedes Jahres mindestens
ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF verfügbar bleiben, damit ein
bis Ende des Jahres auftretender Bedarf gedeckt werden kann. Die Mittel für Verpflichtungen für die
2011 gewährten Beihilfen wurden aus der EGF-Reserve auf die EGF-Haushaltslinie
übertragen. Die Mittel für Zahlungen wurden im Jahr 2011 aus
anderen Quellen als in der Vergangenheit entnommen, um so wenig wie möglich auf
die Mittel des ESF-Haushalts zurückzugreifen. Ein Betrag von
47 608 950 EUR (einschließlich 610 000 EUR für
technische Unterstützung im Rahmen des EGF) wurde der EGF-Haushaltslinie zu
Beginn des Jahres gutgeschrieben. Ein weiterer Betrag in Höhe von
50 000 000 EUR kam durch einen Nachtragshaushalt hinzu. Während
der globalen Mittelübertragung wurden 5 460 495 EUR ausgemacht
und an den EGF übertragen. Schließlich wurden 29 650 344 aus einer
ESF-Haushaltslinie übertragen. Die Zahlungen für das Jahr 2011
(128 167 758 EUR) waren 54,1 % höher als im Jahr 2010
(83 171 941 EUR für 30 bewilligte Anträge7). 4.6.2. Ausgaben
für technische Unterstützung Nach Artikel 8
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 können bis zu 0,35 %
der jährlich verfügbaren Finanzmittel (höchstens 1 750 000 EUR)
als technische Unterstützung auf Initiative der Kommission für Maßnahmen
bereitgestellt werden, die für die Durchführung der EGF-Verordnung erforderlich
sind, z. B. Informationsmaßnahmen, Maßnahmen der administrativen und
technischen Hilfe sowie Begleitung, Prüfung, Kontrolle und Bewertung. 2011 wurden
610 000 EUR für technische Unterstützung bereitgestellt[12] (ausführliche Angaben siehe Tabelle 5). Der Restbetrag von
1 140 000 EUR, der für technische Unterstützung während des
Jahres potenziell verfügbar war, wurde nicht herangezogen. Die höchste Differenz zwischen dem
veranschlagten Betrag und den tatsächlichen Ausgaben entstand in der Kategorie
„Information“, in der die beim EGF beantragten Beiträge für allgemeine
Veröffentlichungen zum Thema Beschäftigung und Soziales im Zusammenhang mit dem
EGF sehr viel geringer waren als erwartet. Tabelle 5 – Ausgaben für technische
Unterstützung 2011 Maßnahme || Im Haushalt angesetzter Betrag EUR || Tatsächlicher Betrag EUR Information (z. B. Aktualisierung der EGF-Website in allen EU-Amtssprachen, Veröffentlichungen und Maßnahmen im audiovisuellen Bereich) || 250 000 || 74 685,24 Administrative und technische Unterstützung - Zusammenkünfte der Expertengruppe der EGF-Ansprechpartner - Seminare zur Durchführung des EGF (2012: Seminare zum Informations- und Erfahrungsaustausch, finanziert aus dem Haushaltsplan 2011) || 70 000 200 000 || 61 404,21 268 595,79 Monitoring (Zweites Statistisches Porträt des EGF 2007–2011) || 20 000 || 19 883,00 Erstellen einer Wissensbasis (Gestaltung eines elektronischen Antragsformulars) || 70 000 || 59 300,00 Audit, Kontrolle, Evaluierung: 2011 wurden in diesen Kategorien keine Beiträge benötigt. (Die Halbzeitevaluierung des EGF gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung wurde bereits 2010 in Auftrag gegeben, und die 2011 durchgeführten Audits wurden aus anderen Quellen der Europäischen Kommission finanziert.) Gesamt || 610 000 || 483 868,24 4.6.3. Gemeldete Unregelmäßigkeiten oder eingestellte Verfahren
wegen Unregelmäßigkeiten 2011 wurden der Kommission keine Unregelmäßigkeiten im Sinne der
EGF-Verordnung gemeldet. 2011 wurden keine Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten im Sinne der
EGF-Verordnung eingestellt. 4.6.4. Abwicklung
der durch den EGF bereitgestellten Finanzbeiträge In Artikel 15 Absatz 2 der
EGF-Verordnung ist das Verfahren zur Abwicklung der EGF-Finanzbeiträge
definiert. 2011 wurde die dritte Serie von EGF-Finanzbeiträgen seit Einrichtung
des Fonds abgewickelt. Dabei handelt es sich um die fünf in der folgenden
Tabelle dargestellten Dossiers, die bis 2010 umgesetzt wurden (12-monatiger
Durchführungszeitraum ab Antragstellung und EGF-Kofinanzierungssatz von
50 %). Tabelle 6 – 2011 abgewickelte Finanzbeiträge Es wurden zwischen 4,7 % und
29,6 % der Mittel in Anspruch genommen. Für
diese fünf Dossiers beläuft sich der Betrag nicht in Anspruch genommener, der
Kommission zu erstattender Mittel auf insgesamt 27 639 447 EUR. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben die
gewährten Beiträge aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Gänze in Anspruch
genommen. Die Mitgliedstaaten werden zwar angehalten, realistische Finanzpläne
für ihren Vorschlag eines koordinierten Pakets personalisierter Leistungen zu
unterbreiten, jedoch kann es bei der Planung an Präzision und Information
fehlen. Vielleicht wurde bei den ursprünglichen Berechnungen ein zu hoher
Sicherheitszuschlag angewendet, der sich am Ende als unnötig herausstellte. Die
Zahl der Arbeitskräfte, die an den vorgeschlagenen Maßnahmen teilnehmen möchten,
mag in der Planungsphase überschätzt worden sein, einige Arbeitskräfte mögen
kostengünstigere Maßnahmen oder Maßnahmen mit einer kürzeren Dauer gewählt oder
früher als erwartet eine neue Beschäftigung gefunden haben. Andere Gründe für
die geringen Ausgaben können Verzögerungen in der Anfangsphase oder mangelnde
Flexibilität bei der Umschichtung von Mitteln zwischen Haushaltsposten während
der Umsetzung des Pakets personalisierter Leistungen sein. Bei der Auswertung der vierzig bis
Juli 2012 eingereichten Schlussberichte (abgeschlossene oder in der
Abwicklung befindliche Dossiers) fällt auf, dass die Mitgliedstaaten in der
ersten Zeit nach der Einrichtung des Fonds (als der Durchführungszeitraum nur
zwölf Monate betrug) Probleme hatten, die ihnen zugewiesenen Mittel im
entsprechenden Zeitraum auszugeben. Die Schlussberichte, die seit
Ende 2011 eingereicht wurden, betreffen Dossiers mit einem längeren
Durchführungszeitraum (24 Monate ab Antragstellung) und legen nahe, dass
die Mitgliedstaaten die Haushaltsmittel mittlerweile realistischer planen,
Maßnahmen früher ergreifen und die Haushaltspläne für die Maßnahmen in der
Durchführung bei Bedarf anpassen. Die Gesamtrückzahlungsquote ist daher
zurückgegangen, und die EGF-Mittel werden wie geplant ausgegeben. Die
Kommission hat die Mitgliedstaaten mithilfe regelmäßiger Informationen und
spezieller Seminare zur Förderung der bestmöglichen Mittelbewirtschaftung
unterstützt. Dies hat dazu geführt, dass sich die hohe Rückzahlungsquote von
60 % bei den Dossiers aus dem Jahr 2007 auf ungefähr 30 % für
das Jahr 2008 halbiert hat; es gibt Hinweise darauf, dass die Quote sich für
das Jahr 2009 nicht wesentlich ändern wird. Der erste Schlussbericht für
einen 2010 eingereichten Antrag zeigt eine Rückzahlungsquote von unter
10 %. Mit zunehmender Erfahrung dürften die
Mitgliedstaaten bedarfsgerechtere Kostenvoranschläge für die Maßnahmen und
realistischere Angaben zur Teilnahme der Arbeitskräfte liefern; die
Mitgliedstaaten sind bereits heute bei der Ausarbeitung und Einreichung der
Anträge sehr viel effizienter als in den ersten Jahren. Der Zeitpunkt des
Zahlungseingangs der EGF-Mittel vor Ort, die Kapazitäten der verschiedenen
Koordinierungs- und Durchführungsstrukturen und die Qualität der Kommunikation
zwischen den Einrichtungen auf nationaler und regionaler/lokaler Ebene werden
ebenfalls optimiert. Die Mitgliedstaaten nutzen die Möglichkeiten zur
Überprüfung ihrer Finanzpläne und zur Mittelverschiebung zwischen den
verschiedenen Maßnahmen und/oder der Ausführung der Ausgaben. Bei den
EU-Organen wurden und werden große Anstrengungen unternommen, um die Verfahren
der Beschlussfassung und der Auszahlung der EGF-Mittel zu beschleunigen, so
dass die Zeit und die Mittel bestmöglich genutzt werden können. Im März 2012
hat die Kommission ein Seminar für Vertreter der Mitgliedstaaten organisiert,
auf dem verschiedene Fragen einer effizienten und zeitnahen Durchführung des
Fonds behandelt wurden. 4.6.5. Sonstige
Erstattungen Zusätzlich zu den
in Tabelle 6 aufgeführten Erstattungen wurde der Kommission ein
EGF-Beitrag, der 2010 genehmigt worden war, zur Gänze zurückgezahlt: Dabei
handelt es sich um 382 200 EUR für den Antrag EGF/2010/023
(Lear), der von den spanischen Behörden 2011 zurückgezogen worden war. 4.7. Von
der Kommission durchgeführte Maßnahmen zur technischen Unterstützung 4.7.1. Informations- und Werbemaßnahmen Website Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 richtet die Kommission „eine Website in sämtlichen
Gemeinschaftssprachen ein, auf der Informationen über den EGF, ein Leitfaden
für die Einreichung von Anträgen sowie aktualisierte Informationen über
genehmigte und abgelehnte Anträge unter Hervorhebung der Rolle der
Haushaltsbehörde veröffentlicht werden“. In Einklang mit Artikel 9 steht die von
der Kommission eingerichtete EGF-Website (http://ec.europa.eu/egf) in allen
23 Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung (auch in Irisch).
2011 wurden für die EGF-Website 284 181 Seitenaufrufe und
37 384 Besucher verzeichnet. Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
im Jahr 2011 Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit
Journalisten eine Veröffentlichung mit dem Titel „Der EGF in Aktion – Berichte
über Chancen, die der EGF bietet“ zusammengestellt. Diese Broschüre kann von
der EGF-Website heruntergeladen werden und enthält eine Beschreibung der
Auswirkungen konkreter EGF-Maßnahmen in fünf EU-Mitgliedstaaten (Deutschland,
Spanien, Finnland, Litauen und Portugal) und der Umstände der jeweiligen Maßnahmen.
In jedem Fall erzählen einzelne Arbeitnehmer, die entlassen worden waren und
anschließend EGF-Unterstützung erhielten, ihre persönliche Geschichte. Die
beeindruckenden Berichte zeigen, dass die Arbeitskräfte mithilfe des EGF ihre
persönliche Situation zu einem schwierigen Zeitpunkt verbessern konnten. Bei
den fünf dargestellten Dossiers handelt es sich um: EGF/2007/004 FI/Perlos,
EGF/2008/003 LT/Alytaus Tekstilė, EGF/2008/004 ES/Castilla y León &
Aragón, EGF/2009/001 PT/Norte-Centro und EGF/2009/002 DE/Nokia. Eurobarometer Die
Eurobarometer-Sonderumfrage zum Thema „Europäische Beschäftigungs- und
Sozialpolitik“ (EBS 377[13])
von September/Oktober 2011 enthielt eine Frage über den EGF, die bereits
in früheren Eurobarometer-Umfragen (Oktober 2008 und Juni 2009)
gestellt worden war, um Aufschluss über den Bekanntheitsgrad des Fonds zu
erhalten. Auf die Frage „Haben
Sie schon einmal vom Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung, einem Fonds zur Unterstützung von Globalisierungsopfern, gehört
oder darüber gelesen?“ konnten die Befragten zwischen folgenden Antworten
wählen: „Ja, und ich bin damit sehr vertraut“ oder „Ja, aber ich bin nicht sehr vertraut damit“
oder „Nein, ich habe noch nie davon gehört oder
darüber gelesen“. Die Ergebnisse aus
dem Jahr 2011 lassen darauf schließen, dass der Bekanntheitsgrad des Fonds im
Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen ist: EU-weit hatten 32 % der
Befragten bereits vom EGF gehört, und von diesen erklärten 6 %, sie seien
„sehr vertraut“ damit. 68 % der Befragten gaben an, noch nie vom EGF
gehört zu haben: Dieser nach wie vor hohe Prozentsatz ist im Vergleich zum
Vorjahr immerhin um zwei Prozent gesunken. 4.7.2. Zusammenkünfte
mit den nationalen Behörden und den Sozialpartnern Die siebte und achte Zusammenkunft der
Ansprechpartner des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung,
d. h. der Vertreter des EGF in den Mitgliedstaaten, fanden am 9. März
2011 bzw. am 20. Oktober 2011 in Brüssel statt. Auf der Tagesordnung
beider Zusammenkünfte standen der Vorschlag der Kommission, die
„Krisen-Ausnahmeregelung“ über den 30. Dezember 20114 hinaus zu
verlängern, sowie die Überprüfung der derzeitigen EGF-Verordnung, mit dem
Vorschlag der Kommission, ihn im Zeitraum 2014–2020 fortzuführen10. Am 25./26. Januar 2011 und am
8. März 2011 fanden zwei Stakeholder-Konferenzen in Brüssel statt, auf
denen die Zukunft des EGF (nach 2011 und nach 2013) erörtert wurde. Diese Konferenzen
wurden gemäß Artikel 8 Absatz 1 der EGF-Verordnung aus den Mitteln
für technische Unterstützung für das Jahr 2010 finanziert. Das Seminar für die EGF-Prüfer (finanziert aus
dem Haushalt für technische Unterstützung für 2010) fand am 7. April 2011 in
Brüssel statt. 4.7.3. Gestaltung
eines elektronischen Antragsformulars Nach einem Ausschreibungsverfahren beauftragte
die Kommission ein externes Unternehmen mit der Gestaltung eines elektronischen
EGF-Antragsformulars. Zweck des neuen Formulars ist es, den Zeitraum von der
Vorbereitung eines Antrags durch den Mitgliedstaat bis zur Annahme des
Kommissionsvorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat zu
reduzieren. 4.7.4. Zweites
Statistisches Porträt des EGF 2007–2011 Nach einem Ausschreibungsverfahren beauftragte
die Kommission ein externes Unternehmen mit der Erstellung des zweiten
Statistischen Porträts des EGF 2007–2011. Das Porträt soll im ersten Halbjahr
2012 veröffentlicht werden. 4.7.5. Halbzeitevaluierung
des EGF Gemäß Artikel 17 Absatz 1
Buchstabe a der EGF-Verordnung hat die Kommission eine Halbzeitevaluierung
der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der durch den EGF erreichten Ergebnisse
durchführen lassen. Dafür wurden externe Sachverständige beauftragt. Der
Schlussbericht der Evaluierung wurde Ende 2011 vorgestellt und ist auf der
Website des EGF verfügbar (http://ec.europa.eu/egf). Die Evaluierung
wurde auf Ebene des Instruments selbst sowie auf Ebene der einzelnen EGF-Dossiers
und ‑Maßnahmen durchgeführt. Bei der Untersuchung der längerfristigen
Auswirkungen der EGF-Unterstützung wurden die einzelnen unterstützten Personen
und die lokalen Arbeitgeber und Gemeinschaften betrachtet. Es wurden fünfzehn
EGF-Dossiers in acht Mitgliedstaaten (Deutschland, Finnland, Frankreich,
Italien, Litauen, Malta, Portugal und Spanien) untersucht. Für diese galten die
ursprünglichen EGF-Regeln (gültig von 2007 bis Ende April 2009), d. h.
eine Mindestzahl von 1000 Entlassungen, ein 12-monatiger Durchführungszeitraum
und ein Kofinanzierungssatz von 50 %. Die 15 evaluierten Dossiers
waren diejenigen, für die die Mitgliedstaaten in den Jahren 2008 bis 2010
Schlussberichte eingereicht hatten und die anschließend abgewickelt wurden[14]: || Jahr der Abwicklung Nr. || MS || Dossier || EGF/2007/001 || FR || Peugeot || 2009 EGF/2007/003 || DE || BenQ || 2009 EGF/2007/004 || FI || Perlos || 2009 EGF/2007/005 || IT || Sardegna || 2011 EGF/2007/006 || IT || Piemonte || 2010 EGF/2007/007 || IT || Lombardia || 2011 EGF/2007/008 || MT || Textiles || 2009 EGF/2007/010 || PT || Lisboa-Alentejo || 2010 EGF/2008/001 || IT || Toscana || 2011 EGF/2008/002 || ES || Delphi || 2010 EGF/2008/003 || LT || Alytaus tekstilė || 2010 EGF/2008/004 || ES || Castilla Leon || 2010 EGF/2008/005 || ES || Catalonia || 2011 EGF/2009/001 || PT || Norte-Centro || 2011 EGF/2009/002 || DE || Nokia || 2010 Die Halbzeitevaluierung
kommt zu einem positiven Schluss, da den zusammengetragenen Informationen
zufolge der EGF einen Mehrwert für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten bedeutet. Nach
zwölfmonatiger EGF-Unterstützung befanden sich 42 % der betroffenen
Arbeitskräfte wieder in einem neuen Beschäftigungsverhältnis; mittelfristig
steigen die Zahlen für die Wiedereingliederung weiter. Das ist ein besonders
vielversprechendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass viele der geförderten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer zu
vermitteln sind. Der EGF unterstützte die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in
den Mitgliedstaaten in Krisensituationen, die aufgrund plötzlicher
Massenentlassungen entstanden, indem er die Anstrengungen auf nationaler Ebene und
die Hilfen aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzte. Diese Unterstützung war
umso wichtiger, als die meisten der EGF-Dossiers Massenentlassungen in Regionen
und Orten betrafen, die – im Vergleich zum nationalen Durchschnitt – im
Hinblick auf Arbeitslosigkeit, Beschäftigungsmöglichkeiten und wirtschaftliche
Dynamik bereits benachteiligt waren. Dank des EGF können die Mitgliedstaaten
mehr Arbeitskräften über einen längeren Zeitraum individuellere Unterstützung
leisten, als es in den üblichen Systemen der Fall wäre, und sich besser auf die
Situation und die Bedürfnisse des Einzelnen einstellen. Mithilfe gezielter
Maßnahmen können Beschäftigungsmöglichkeiten auf lokalen Arbeitsmärkten mit den
Profilen der entlassenen Arbeitskräfte, die EGF-Unterstützung erhalten,
abgestimmt werden. Die Durchführung des EGF fördert außerdem die Kommunikation zwischen
den nationalen, regionalen und lokalen Stellen in den Mitgliedstaaten. 5. Trends Mit der
zunehmenden Zahl von EGF-Anträgen stehen mehr Daten zur Verfügung, die es
ermöglichen, Trends auszumachen und einen Überblick über die Ausrichtung der
Fondsmaßnahmen zu gewinnen. Die Daten in den nachstehenden Abbildungen und im
Anhang betreffen 97 Anträge in 32 Wirtschaftszweigen, die zwischen
Januar 2007 und Dezember 2011 eingereicht wurden. Genauere Zahlen werden im
zweiten Statistischen Porträt des EGF 2007–2011 vorgestellt, das im ersten
Halbjahr 2012 veröffentlicht werden soll. Abbildung
1: Zahl der eingereichten Anträge, 2007–2011 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || Gesamt krisenbedingt || ------- || ------ || 23 || 23 || 20 || 66 welthandelsbedingt || 8 || 5 || 6 || 6 || 6 || 31 Gesamt || 8 || 5 || 29 || 29 || 26 || 97 Anteil an der Gesamtzahl in % || 8,2 % || 5,2 % || 29,9 % || 29,9 % || 26,8 % || 100,0 % Die Änderung der
EGF-Verordnung aus dem Jahr 2009 hatte mit ihren zeitlich befristeten und
unbefristeten Neuerungen offensichtlich einen Einfluss auf die Zahl der bei der
Europäischen Kommission eingereichten Anträge, da diese Zahl ab Mai 2009
deutlich stieg. Im gesamten Zeitraum 2007–2011 wurden 31 Anträge mit dem
Kriterium „Veränderungen im Welthandelsgefüge“ und 66 Anträge mit der Krise
begründet. Ungefähr 80 % der seit Mai 2009 (Inkrafttreten der geänderten
EGF-Verordnung) eingegangenen Anträge wurden mit der globalen Finanz- und
Wirtschaftskrise begründet. Anhang 2
zeigt, dass die Niederlande und Spanien die meisten Anträge auf EGF-Mittel
eingereicht haben (jeweils 16), gefolgt von Italien (12 Anträge) und Dänemark
(8 Anträge). Sieben Mitgliedstaaten hatten bis zum 31.12.2011 noch keine
EGF-Unterstützung beantragt: Estland, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die
Slowakei und das Vereinigte Königreich. Abbildung
2: Pro Mitgliedstaat beantragte EGF-Beiträge, 2007–2011 Mio. EUR Im gesamten Zeitraum 2007–2011 haben
20 Mitgliedstaaten EGF-Anträge in Höhe von insgesamt 414,9 Mio. EUR gestellt.
Italien hat den höchsten Betrag an EGF-Beiträgen beantragt
(66,2 Mio. EUR/12 Anträge), gefolgt von Irland
(60,6 Mio. EUR/6 Anträge) und Dänemark (49,9 Mio. EUR/8
Anträge). Noch nicht bewilligte Beträge werden unter Vorbehalt angegeben, da
sie sich in der Prüfphase noch ändern können.
Abbildung
3: Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte nach Mitgliedstaat, 2007–2011 Italien hat EGF-Unterstützung für die meisten
entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragt (13 910/12
Anträge), gefolgt von Spanien (12 806/16 Anträge) und Irland (9 835/6
Anträge). In elf weiteren Ländern reichen die Zahlen von etwas mehr als 8000
Arbeitskräften in Deutschland bis etwas über 1400 in Rumänien. In den
restlichen sechs antragstellenden Mitgliedstaaten waren jeweils weniger als
1000 Arbeitskräfte betroffen. Abbildung
4: Zahl der Anträge nach Branchen (NACE Rev. 2), 2007–2011 Im Zeitraum 2007–2011 erhielt der EGF Anträge
aus insgesamt 32 Wirtschaftszweigen (s. Anhang 1). Die meisten
Anträge betrafen die produzierenden Gewerbe, aber auch das Bauwesen und den
Dienstleistungssektor. Auf vier Branchen verarbeitender Industrien entfielen
die meisten Anträge: Automobilindustrie (14 Anträge oder 14,4 % sämtlicher
Anträge), gefolgt von der Textilindustrie (10 Anträge oder 10,3 %), der
Druckindustrie und dem Maschinen- und Ausrüstungsbau (9 bzw. 8 Anträge und
jeweils 8-9 %). Ungefähr 10 % (10 Anträge) kamen aus dem Bauwesen im
breiteren Sinne, d. h. Hochbau, vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation
und sonstiges Ausbaugewerbe, Architektur- und Ingenieurtätigkeiten. (Würde man
angrenzende Branchen wie Konstruktionsteile und Ausbauelemente aus Holz und die
Keramikindustrie auch einbeziehen, käme man auf 14 Anträge und ungefähr
14 %.) Für beinahe die Hälfte der Branchen ging beim EGF jeweils nur ein
Antrag ein. Abbildung
5: Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte nach Branchen (NACE Rev. 2),
2007–2011 Die am stärksten betroffenen Branchen sind die
Automobilindustrie mit mehr als 19 000 Arbeitskräften (21,7 % der
von allen eingereichten Anträgen betroffenen Arbeitskräfte), die Textilbranche
(mehr als 11 000 betroffene Arbeitskräfte bzw. 12,6 %) und das
Bauwesen (fast 7000 betroffene Arbeitskräfte bzw. 7,8 %). Abbildung
6: Pro betroffenen Arbeitnehmer durchschnittlich beantragter Betrag pro
Mitgliedstaat, 2007–2011 EUR || Durchschnitt Abbildung 6 gibt einen Überblick über den
durchschnittlichen EGF-Beitrag pro betroffenen Arbeitnehmer. In Österreich und
Dänemark war der EGF-Beitrag mit 15 000 EUR bzw. 10 000 EUR
pro Arbeitskraft am höchsten. In Litauen, Slowenien und der Tschechischen
Republik betrug die beantragte Unterstützung pro Arbeitnehmer dagegen weniger
als 1000 EUR. 6. Schlussfolgerung Die bisherige Entwicklung zeigt, dass für
immer mehr Branchen und von immer mehr Mitgliedstaaten EGF-Anträge eingereicht
werden. Die Mitgliedstaaten sammeln nach und nach Erfahrung mit der Auswahl der
am besten geeigneten Maßnahmen, der Planung einer effizienten Unterstützung für
die entlassenen Arbeitskräfte und der Nutzung des EGF zur Erprobung neuer
Konzepte. Sie nutzen immer häufiger die Möglichkeit der Mittelverschiebung
zwischen Maßnahmen in der Durchführungsphase, um die verfügbaren Mittel
bestmöglich zu nutzen. Die Tatsache, dass die zeitlich befristete
„Krisen-Ausnahmenregelung“ nicht über Ende 2011 hinaus verlängert wurde
(fehlende qualifizierte Mehrheit im Rat, da acht Länder dagegen stimmten),
schränkt die Möglichkeiten der EU-Unterstützung für Beschäftigte, die immer
noch stark unter der Wirtschafts- und Finanzkrise zu leiden haben, erheblich
ein. Von 2012 bis zum Ende des derzeitigen
Programmplanungszeitraums (Ende 2013) werden die unbefristeten Änderungen der
geänderten Verordnung (Absenken der Mindestzahl auf 500 Entlassungen,
Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab Antragstellung) weiter angewandt,
was die Antragstellung durch die Mitgliedstaaten für Entlassungen aufgrund
weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge erleichtert. Wenn der
EGF sein volles Potenzial entfaltet – in Ergänzung zu anderen bestehenden
Instrumenten und in Abstimmung mit den wichtigsten Stakeholdern – können
entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für eine EGF-Unterstützung
in Frage kommen, maßgeschneiderte und individuelle Hilfe erhalten und so
mittel- und langfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, wenn sich
die Märkte nach der Krise allmählich wieder erholen. Anhang 1 – EGF-Anträge entsprechend der Systematik der Wirtschaftszweige bis zum 31. Dezember 2011 (97 Anträge) Automobilindustrie (NACE, Abt. 29: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen) Nr. || MS || Dossier EGF/2007/001 || FR || Peugeot EGF/2007/010 || PT || Lisboa-Alentejo EGF/2008/002 || ES || Delphi EGF/2008/004 || ES || Castilla Leon EGF/2009/007 || SE || Volvo EGF/2009/009 || AT || Steiermark EGF/2009/013 || DE || Karmann EGF/2009/019 || FR || Renault EGF/2010/002 || ES || Cataluña EGF/2010/004 || PL || Wielkopolskie EGF/2010/015 || FR || Peugeot EGF/2010/031 || BE || General Motors Belgium EGF/2011/003 || DE || Arnsberg-Düsseldorf EGF/2011/005 || PT || Norte-Centro Textilindustrie (NACE, Abt. 13: Herstellung von Textilien) Nr. || MS || Dossier EGF/2007/005 || IT || Sardegna EGF/2007/006 || IT || Piemonte EGF/2007/007 || IT || Lombardia EGF/2008/001 || IT || Toscana EGF/2008/003 || LT || Alytaus tekstilė EGF/2008/005 || ES || Catalonia EGF/2009/001 || PT || North/Centre EGF/2009/004 || BE || Oost-West Vlaanderen EGF/2009/005 || BE || Limburg EGF/2010/009 || ES || Valencia Bekleidungsindustrie (NACE, Abt. 14: Herstellung von Bekleidung) Nr. || MS || Dossier EGF/2007/008 || MT || Textilien EGF/2009/018 || LT || Bekleidung EGF/2010/003 || ES || Galicia EGF/2010/014 || SI || Mura Druckindustrie (NACE, Abt. 18: Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/026 || NL || Noord Holland and Utrecht EGF/2009/027 || NL || Noord Brabant and Zuid Holland EGF/2009/028 || NL || Limburg EGF/2009/029 || NL || Gelderland and Overijssel EGF/2009/030 || NL || Drenthe EGF/2010/027 || NL || N Brabant Div 18 EGF/2010/028 || NL || Overijssel Div 18 EGF/2010/029 || NL || Z Holland/Utrecht Div 18 EGF/2010/030 || NL || N Holland/Flevoland Div 18 Maschinen- und Ausrüstungsbau (NACE, Abt. 28: Maschinenbau) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/015 || DK || Danfoss Group EGF/2009/031 || DK || Linak EGF/2010/001 || DK || Nordjylland EGF/2010/006 || PL || H.Cegielski-Poznań EGF/2010/013 || PL || Podkarpackie EGF/2010/017 || DK || Midtjylland machinery EGF/2010/018 || DE || Heidelberger Druckmaschinen EGF/2010/022 || DK || LM Glasfiber Hochbau (NACE Abt. 41: Hochbau) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/011 || NL || Heijmans EGF/2009/017 || LT || Construction EGF/2010/019 || IE || Construction 41 EGF/2011/002 || IT || Trentino Alto Adige EGF/2011/006 || ES || Valencia EGF/2011/009 || NL || Gelderland EGF/2011/017 || ES || Aragon Spezialisierte Bautätigkeiten (NACE, Abt. 43: Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe) Nr. || MS || Dossier EGF/2010/020 || IE || Construction 43 EGF/2011/012 || NL || Noord Brabant-Zuid Holland Architektur- und Ingenieurtätigkeiten (NACE, Abt. 71: Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung) Nr. || MS || Dossier EGF/2010/021 || IE || Construction 71 Elektronische Erzeugnisse (NACE, Abt. 26: Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/023 || PT || Qimonda EGF/2010/008 || AT || AT&S EGF/2010/011 || NL || NXP Semiconductors EGF/2011/013 || DK || Flextronics EGF/2011/025 || IT || Lombardia Mobiltelefone (NACE, Abt. 26: Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen) Nr. || MS || Dossier EGF/2007/003 || DE || BenQ EGF/2007/004 || FI || Perlos EGF/2009/002 || DE || Nokia EGF/2011/014 || RO || Nokia Computer (NACE Abt. 26: Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/008 || IE || Dell Metallerzeugung (NACE, Abt. 24: Metallerzeugung und -bearbeitung) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/022 || BG || Kremikovtsi AD (nicht förderfähig) EGF/2010/007 || AT || Steiermark-Niederösterreich EGF/2011/021 || NL || Zalco Haushaltsgeräte (NACE, Abt. 27: Herstellung von elektrischen Ausrüstungen) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/006 || IT || Gruppo Merloni EGF/2009/010 || LT || AB Snaige EGF/2011/023 || IT || Antonio Merloni Einzelhandel (NACE, Abt. 47: Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)) Nr. || MS || Dossier EGF/2010/010 || CZ || Unilever EGF/2010/016 || ES || Aragon EGF/2011/004 || EL || Aldi Hellas Konstruktionsteile und Ausbauelemente aus Holz (NACE, Abt. 16: Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/020 || ES || Castilla La Mancha EGF/2011/022 || ES || Castilla y León-Castilla-La Mancha Schiffbau (NACE, Abt. 30: Sonstiger Fahrzeugbau) Nr. || MS || Dossier EGF/2010/025 || DK || Odense Steel Shipyard EGF/2011/008 || DK || Odense Steel Shipyard Krafträder (NACE, Abt. 30: Sonstiger Fahrzeugbau) Nr. || MS || Dossier EGF/2011/026 || IT || Emilia Romagna Metallverarbeitende Industrie (NACE, Abt. 25: Herstellung von Metallerzeugnissen) Nr. || MS || Dossier EGF/2011/018 || ES || País Vasco EGF/2011/019 || ES || Galicia Schuhherstellung (NACE, Abt. 15: Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen) Nr. || MS || Dossier EGF/2010/026 || PT || Rohde EGF/2011/020 || ES || Valencia Großhandel (NACE, Abt. 46: Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)) Nr. || MS || Dossier EGF/2010/012 || NL || Noord Holland ICT Instandhaltung von Luftfahrzeugen (NACE, Abt. 33: Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/021 || IE || SR Technics Verlagswesen (NACE, Abt. 58: Verlagswesen) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/024 || NL || Noord Holland & Zuid Holland Möbel (NACE, Abt. 31: Herstellung von Möbeln) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/016 || LT || Möbel Keramik (NACE, Abt. 23: Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/014 || ES || Valencia EGF/2011/007 || IT || Lazio Kristallglas (NACE, Abt. 23: Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden) Nr. || MS || Dossier EGF/2009/012 || IE || Waterford Crystal Stein/Marmor (NACE, Abt. 23: Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden) Nr. || MS || Dossier EGF/2010/005 || ES || Valencia Straßengütertransport (NACE, Abt. 49: Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen) Nr. || MS || Dossier EGF/2011/001 || AT || Nieder- und Oberösterreich Tabakerzeugnisse (NACE, Abt. 12: Tabakverarbeitung) Nr. || MS || Dossier EGF/2011/010 || AT || Austria Tabak Sozialwesen (NACE, Abt. 88: Sozialwesen (ohne Heime)) Nr. || MS || Dossier EGF/2011/011 || AT || Soziale Dienstleistungen Arzneimittel (NACE Abt. 21: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen) Nr. || MS || Dossier EGF/2011/015 || SE || AstraZeneca IKT-Dienstleistungen (NACE, Abt. 62: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie) Nr. || MS || Dossier EGF/2011/016 || ES || Agile Lagerhaltung (NACE, Abt. 52: Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr) Nr. || MS || Dossier EGF/2011/24 || IT || Medcenter || || Zahl der Anträge insgesamt: 97. Zahl der Wirtschaftszweige: 32 In der obigen Auflistung zählen die folgenden acht NACE-Teilsektoren als separate Branchen: Computer, Mobiltelefone, elektronische Erzeugnisse (NACE 26) Schiffbau, Krafträder (NACE 30) Keramik, Kristallglas, Stein/Marmor (NACE 23) *) die folgenden sechs Anträge wurden von den Mitgliedstaaten zurückgezogen (Stand: 31.12.2011) und sind nicht in der Liste aufgeführt: EGF/2007/002 FR Renault (zurückgezogen im Juli 2009) EGF/2007/009 ES Delphi (zurückgezogen im Jahr 2007) EGF/2009/003 AT Magna Steyr (zurückgezogen im Jahr 2009) EGF/2009/025 NL Noord Brabant (zurückgezogen im April 2010) EGF/2010/023 ES Lear (zurückgezogen im Juli 2011) EGF/2010/024 NL ABN Amrobank (zurückgezogen im März 2011) Anhang 2 – Überblick über die EGF-Anträge bis zum 31. Dezember 2011 nach Mitgliedstaaten und Antragstyp (Kriterien gem. Art. 1) 1) In
der Tabelle wurden Änderungen bis zum 31.12.2011 berücksichtigt. 2) Für
alle Anträge, die zwischen dem 1. Mai 2009 und dem
30. Dezember 2011 eingereicht wurden, galt eine zeitlich befristete
Ausnahmeregelung, der zufolge der Geltungsbereich des EGF auf die weltweite
Finanz- und Wirtschaftskrise ausgeweitet und der EGF-Kofinanzierungssatz auf
65 % angehoben wurde (Verordnung (EG) Nr. 546/2009 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, ABl. L 167 vom 29.6.2009). 3) Einer
der eingereichten Anträge (EGF/2009/022 BG/Kremikovtsi) war nicht förderfähig
(SEC(2010) 993 endg. vom 30.8.2010). 4) Sechs
Anträge, die von den Mitgliedstaaten zurückgezogen wurden, sind nicht in der
Statistik enthalten. 5) Sieben
Mitgliedstaaten hatten bis zum 31.12.2011 noch keine EGF-Unterstützung
beantragt: Estland, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Slowakei und das
Vereinigte Königreich. [1] Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vom 20. Dezember 2006
zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1), in der im ABl. L 48 vom 22.2.2008,
S. 82, berichtigten Fassung. [2] Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 167 vom 29.6.2009). [3] Entsprechend Artikel 1 Absatz 1a der
geänderten EGF-Verordnung gilt dies für EGF-Anträge, die zwischen dem 1.5.2009
und dem 30.12.2011 eingereicht wurden. [4] Vorschlag der Kommission vom 10. Juni 2011
(KOM(2011) 336 endg.). [5] Einschließlich zweier Anträge, die 2011 zurückgezogen
wurden (EGF/2010/023 ES/Lear und EGF/2010/024 NL/ABN Amrobank). [6] Hochbau (4), Automobilindustrie (2), elektronische
Erzeugnisse (2), metallverarbeitende Industrie (2), Schiffbau (1),
Schuhherstellung (1), Metallerzeugung und -bearbeitung (1), Einzelhandel (1),
Keramikindustrie (1), vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und
sonstiges Ausbaugewerbe (1), Mobiltelefone (1), Konstruktionsteile und
Ausbauelemente aus Holz (1), Haushaltsgeräte (1), Straßengütertransport (1),
Tabakerzeugnisse (1), Sozialwesen (1), Arzneimittel (1), IKT-Dienstleistungen (1),
Lagerhaltung (1), Krafträder (1). [7] Nicht mitgerechnet 382 200 EUR, die von
Spanien für einen 2011 zurückgezogenen Antrag (EGF 2010/023 ES/Lear) erstattet
wurden. [8] Diese Tabelle wurde von der Kommission auf der Grundlage
der von den Mitgliedstaaten – in ihren Schlussberichten gemeldeten –
durchgeführten Maßnahmen erstellt. Die Maßnahmenkategorien basieren auf der in
der „Datenbank zur Arbeitsmarktpolitik – Methodik – Überarbeitete Fassung vom
Juni 2006“ beschriebenen Eurostat-Methode, entsprechen ihr allerdings
nicht vollständig. Manche der kofinanzierten Maßnahmen, z. B. Beihilfen
für Stellensuche und Schulungen oder finanzielle Unterstützung während der
Teilnahme an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, lassen sich keiner Eurostat-Kategorie
zuordnen. [9] KOM(2011) 500 endg. vom 29.6.11. [10] KOM(2011) 608 endg. vom 6.10.2011. [11] ABl. C 139 vom 14.6.2006,
S. 1. [12] ABl. L 154 vom 19.6.2010,
S. 27. [13] http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_377_en.pdf [14] Nicht eingeschlossen ist das Dossier EGF/2007/002
FR/Renault, dessen Antrag 2009 zurückgezogen wurde.