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Document 52011IP0236

    Innovationsunion: Europa umgestalten für eine Welt nach der Krise Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zum Thema „Innovationsunion: Umwandlung Europas für eine Welt nach der Krise“ (2010/2245(INI))

    ABl. C 377E vom 7.12.2012, p. 108–128 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 377/108


    Donnerstag, 12. Mai 2011
    Innovationsunion: Europa umgestalten für eine Welt nach der Krise

    P7_TA(2011)0236

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Mai 2011 zum Thema „Innovationsunion: Umwandlung Europas für eine Welt nach der Krise“ (2010/2245(INI))

    2012/C 377 E/15

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Leitinitiative Innovationsunion“ (KOM(2010)0546),

    unter Hinweis auf Artikel 179 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach die Union zum Ziel hat, „ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden; die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Kapitel der Verträge für erforderlich gehalten werden“,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zu dem Thema „Europäische Innovationspartnerschaften im Rahmen der Leitinitiative Innovationsunion“ (1),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2011 mit dem Titel „Ressourcenschonendes Europa – eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ (KOM(2011)0021),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine digitale Agenda für Europa“ (KOM(2010)0245) vom 19. Mai 2010,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (KOM(2011)0112),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2011 zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2010 zur Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zum Thema „EU 2020“ (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zum Thema „Vereinfachung der Durchführung von Forschungsrahmenprogrammen“ (5),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 4. Februar 2011 zum Thema „Innovation“,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 3049. Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 25./26. November 2010 zum Thema „Innovationsunion für Europa“,

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 3035. Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 12. Oktober 2010 zum Thema „Steigerung der Attraktivität der EU-Forschungs- und Innovationsprogramme: die Schwierigkeit der Vereinfachung“,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2010 mit dem Titel „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit (KOM(2010)0614),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Oktober 2010 mit dem Titel „Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020“ (KOM(2010)0553),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. September 2009 mit dem Titel „An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien“ (KOM(2009)0512),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. März 2009 mit dem Titel „Eine Strategie für die IKT-Forschung, -Entwicklung und -Innovation in Europa: Mehr Engagement“ (KOM(2009)0116),

    gestützt auf das Grünbuch der Kommission zum Thema „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Februar 2011 mit dem Titel „Überprüfung des Small Business Act für Europa“ (KOM(2011)0078),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Februar. 2007 mit dem Titel „Wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung“ (KOM(2007)0056),

    unter Hinweis auf den im Auftrag der Europäischen Kommission erstellten Bericht mit dem Titel „Promoting innovative Business Models with Environmental Benefits“ (Förderung innovativer Geschäftsmodelle mit Umweltvorteilen) vom November 2008,

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Rechtsausschusses (A7-0162/2011),

    A.

    in der Erwägung, dass die Union gemäß Absatz 179 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in der gesamten Union die Unternehmen - einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen -, die Forschungszentren und die Hochschulen bei ihren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität unterstützt; in der Erwägung, dass sie ihre Zusammenarbeitsbestrebungen fördert, damit vor allem die Forscher ungehindert über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können, und zwar insbesondere durch die Öffnung des einzelstaatlichen öffentlichen Auftragswesens, die Festlegung gemeinsamer Normen und die Beseitigung der dieser Zusammenarbeit entgegenstehenden rechtlichen und steuerlichen Hindernisse,

    B.

    in der Erwägung, dass die Beschleunigung der Forschung und Innovation nicht nur von wesentlicher Bedeutung ist, um zu einem nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsmodell zu gelangen und Arbeitsplätze in der Zukunft zu sichern, sondern auch Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen hervorbringen wird, denen sich die gesamte europäische Gesellschaft gegenübersieht, insbesondere:

    den gegenwärtigen demographischen Wandel: Alterung der Gesellschaft, Anwachsen der Weltbevölkerung (Ernährung, Gesundheit, Verhütung von Krankheiten), Städtebau, sozialer Zusammenhalt und Migration);

    den Übergang zu einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft (biologisch und nicht biologisch): Klimawandel, Energie aus erneuerbaren Quellen und effiziente Energienutzung, effiziente Ressourcennutzung, Wasserknappheit, Überschwemmungen und Bemühungen, wichtige Rohstoffe zu sichern und zu ersetzen;

    eine starke, stabile, gerechte und wettbewerbsfähige wirtschaftliche Basis: wirtschaftlicher Aufschwung, Aufbau einer Wissensgesellschaft und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie der Beschäftigung,

    C.

    in der Erwägung, dass folgende Faktoren entscheidend sind für mehr Innovation:

    prioritäre Berücksichtigung der Kreativität der Bürger und des Humankapitals, der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen, des Unternehmergeists, der Verbrauchsmuster und des Umgangs mit neuen Ideen,

    ein langfristiger, stabiler, einfacher, transparenter und unterstützender Rechtsrahmen,

    besserer Zugang zu diversifizierten Finanzierungsmöglichkeiten in den verschiedenen Stadien des Innovationszyklus (insbesondere für KMU),

    Mobilisierung von und Anreize für Investitionen aus dem privaten Sektor,

    fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Forschungsinstituten – einschließlich Forschungs- und Technologieorganisationen –, Wirtschaft, Regierungen und Bürgern, auch durch die Einrichtung von Plattformen und Instrumenten für die Zusammenarbeit wie z. B. offenen Netzwerken, offenen Standards, Cluster-Konzepten für die gemeinsame Nutzung von Wissen und Ideen,

    Gewährleistung der Einbeziehung aller maßgeblichen Akteure in die Entscheidungsfindungsprozesse,

    Bereitstellung wirksamerer Instrumente, um angesichts der Globalisierung und der Digitalisierung der Wirtschaft das gewerbliche Eigentum zu schützen,

    D.

    in der Erwägung, dass Risikobereitschaft gefordert ist, damit Innovationen zum Erfolg führen können,

    E.

    in der Erwägung, dass für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas ein Umdenken in unserer Kultur notwendig ist, um das Unternehmertum in Europa und das Innovationspotenzial zu verbessern; in der Erwägung, dass Veränderungen erfolgen müssen, um Risikobereitschaft zu fördern und die Bedingungen für innovative junge Unternehmen und Unternehmer zu verbessern,

    F.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union in Anbetracht der weltwirtschaftlichen Zusammenhänge eine offensive Haltung einnehmen und sich im Bereich Wettbewerbsfähigkeit fest als Vorreiter positionieren muss, in der Erwägung, dass die EU in einen starken Innovationsschub investieren muss,

    G.

    in der Erwägung, dass Europa ein modernes, finanzierbares und gut funktionierendes System zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums braucht, um Innovation zu fördern und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken,

    H.

    in der Erwägung, dass die Rechte des geistigen Eigentums eine wesentliche Voraussetzung für kapitalintensive Forschung, Entwicklung und Innovation darstellen,

    I.

    in der Erwägung, dass die beste Gelegenheit zur Stärkung der Innovation in Europa in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums die Schaffung eines EU-Patents ist,

    J.

    in der Erwägung, dass ein modernes EU-Markensystem unerlässlich ist, um den Wert von Investitionen europäischer Unternehmen in den Bereichen Design, Kreation und Innovation zu schützen,

    K.

    in der Erwägung, dass 3,7 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, wenn bis zum Jahr 2020 in der EU 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung bereitgestellt würden und das jährliche BIP bis 2025 um etwa 800 Millionen EUR steigen könnte,

    L.

    in der Erwägung, dass nur 30 % der europäischen Forscher Frauen sind und nur 13 % der europäischen Forschungsinstitute von Frauen geleitet werden,

    Ein integrierter und interdisziplinärer Ansatz

    1.

    begrüßt die Leitinitiative Innovationsunion, die den bislang bedeutendsten und gezieltesten gemeinschaftlichen Versuch darstellt, eine strategische, integrierte und unternehmensorientierte europäische Innovationspolitik zur Ergänzung der Bemühungen der Mitgliedstaaten einzuführen, wodurch die Steuerung der Innovationen und die Überwachung der Fortschritte auf höchster politischer Ebene erfolgt, deren Erfolg jedoch von der umfassenden Mitarbeit und der Umsetzung auf Seiten der Mitgliedstaaten abhängt, auch durch ihre finanzielle Unterstützung und intelligente Haushaltskonsolidierung, wobei sie nachhaltigen und wachstumsfördernden Investitionen in Bereichen wie Innovation, Forschung und Bildung den Vorzug geben und ihre Politik in allen relevanten Bereichen von den gemeinsamen Innovationszielen geleitet wird; begrüßt den strategischen Ansatz des Europäischen Rates in seiner Sitzung vom 4. Februar 2011;

    2.

    unterstützt die Initiative zur Innovationsunion als zentralen Pfeiler der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung in der EU, insbesondere in Bezug auf die integrative Bildung auf allen Ebenen, einschließlich der allgemeinen und beruflichen Bildung;

    3.

    fordert einen breit angelegten Innovationsbegriff, der den Schwerpunkt auf die Auswirkungen legt, über technologie- und produktorientierte Innovationen hinausgeht, alle Beteiligten, insbesondere die Unternehmen, einbezieht und die verschiedenen grundlegenden Rollen der Bürger in den Mittelpunkt stellt und dabei einen Bewusstseinswandel vollzieht; erinnert daran, dass Innovation die erfolgreiche Umsetzung von Ideen in die Praxis bedeutet und sowohl Produkte, Verfahren und Dienstleistungen als auch Bewegungen, Systeme und Organisationsstrukturen umfasst; fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Definition des Begriffs Innovation vorzulegen;

    4.

    vertritt die Auffassung, dass sich Innovation in allen Wissensbereichen und in allen wirtschaftlichen und sozialen Tätigkeitsfeldern an Kriterien des Schutzes des öffentlichen Interesses, der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen, der Förderung des sozialen Wohlstands und des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Gleichgewichte orientieren sollte;

    5.

    ist der Ansicht, dass, da Innovation ein komplexer Begriff ist, nichttechnologische Innovationsanstrengungen intensiviert werden müssen und in diesem Zusammenhang bewährte Methoden hinsichtlich dieser Art von Innovationen verbreitet sowie Vorschriften und Voraussetzungen für den Zugang zu EU-Finanzmitteln anhand eines offenen und umfassenden Konzepts konkretisiert werden sollten;

    6.

    fordert dazu auf, bei Innovationen eine klare Unterscheidung vorzunehmen, und zwar zwischen einer neuartigen Innovation im Sinne einer Neuschöpfung, die noch nicht auf dem Markt ist, und einer unternehmerischen Verbesserung oder Änderung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Vorgangs oder einer Bewegung, die bereits auf dem Markt sind;

    7.

    ist der Ansicht, dass gesellschaftliche und wirtschaftliche Innovationen genau, aber auch flexibel definiert werden müssen, weil es sich dabei in vielen Fällen nicht um ein Produkt oder eine Anwendung einer technischen Lösung handelt, sondern um eine Reihe langfristig angelegter, aufeinanderfolgender Änderungen institutioneller, wissenschaftlich-technischer oder verwaltungstechnischer Art, die einen Prozess darstellen;

    8.

    hebt hervor, dass den Zielen der Strategie Europa 2020, des Aktionsplans für Energieeffizienz 2020, der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa, der Rohstoffinitiative und der Energiestrategie für Europa 2011–2020, die die Eckpunkte für den Energiefahrplan 2050 und den Fahrplan für eine CO2-arme Wirtschaft bis 2050 festlegen, im Rahmen der Innovationsunion Vorrang eingeräumt werden muss;

    9.

    weist darauf hin, dass Internationalisierung und Innovation wichtige Triebkräfte für die externe Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum und damit entscheidend für die Ziele der EU-Strategie 2020 sind;

    10.

    betont die Bedeutung klimaschutzwirksamer und energiesparender Technologien im Bereich erneuerbare Energiequellen beim Übergang zu einer nachhaltigen Weltwirtschaft; erkennt die führende Stellung der EU in vielen Schlüsselsektoren einer klimafreundlichen und ressourcenschonenden Industrieproduktion an; ersucht die Kommission, Strategien für Internationalisierung und Innovation in diesen Sektoren zu definieren;

    11.

    stellt fest, dass die Bekämpfung des Klimawandels und die Bemühungen um Energieeffizienz und Entmaterialisierung der Industrieproduktion eine aktive Politik der weltweiten Verbreitung neuer Technologien voraussetzen;

    12.

    betont, dass die Bereiche Umweltschutz, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Kampf gegen den Klimawandel zu den Bereichen gehören, in denen verstärkte Bemühungen um Innovation am notwendigsten sind, was einer Stärkung der gegenwärtig vorhandenen wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen bedingt; hebt hervor, dass diese Bereiche in den künftigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU in angemessener Weise berücksichtigt werden müssen; hebt hervor, dass dafür ein bereichsübergreifender Ansatz auf der Grundlage der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme notwendig ist;

    13.

    stellt fest, dass die Zersplitterung des Marktes im kulturellen und kreativen Bereich teilweise auf die kulturelle Vielfalt und die sprachlichen Vorlieben der Verbraucher zurückzuführen ist;

    14.

    begrüßt die Konzentration der Kommission auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen und hebt hervor, dass Innovation und Forschung notwendig sind, um die Ressourcenproduktivität und den nachhaltigen Einsatz und Ersatz von Ressourcen zu fördern und gleichzeitig neue Wege zu finden, um die Effizienz des Ressourcen- und Energieverbrauchs zu erhöhen;

    15.

    stellt fest, dass die Beschränkung der Priorisierung von Innovationen auf begrenzte Bereiche vermieden werden sollte, um auf lange Sicht kein wertvolles Innovationspotenzial zu verlieren;

    16.

    vertritt die Auffassung, dass Innovationen durch die Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen wesentlich zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts beitragen können und dass deshalb spezielle Programme für berufliche Fortbildung aufgestellt werden müssen;

    17.

    weist darauf hin, dass in einer Marktwirtschaft die Innovation nicht ausschließlich der Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen dient, sondern auch eine besonders wichtige Rolle bei der Herstellung verbraucherfreundlicher und attraktiver Produkte in den Bereichen Freizeit, Technologie, Industrie, Kultur und Unterhaltung spielt, und dass es einen riesigen internationalen Markt für innovative High-Tech-Freizeitprodukte gibt (Smartphones, Tablet-PCs, Konsolenspiele, tragbare Freizeitgeräte usw.) sowie einen Weltmarkt für Soziale Netzwerke und innovative Online-Dienste, auf denen europäische Unternehmen bislang noch eine untergeordnete Rolle spielen;

    18.

    betont die Bedeutung der Leitinitiativen „Ressourcenschonendes Europa“ und „Industriepolitik“ und der Bemühungen, Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch zu entkoppeln, indem eine Verschiebung hin zu einer CO2-armen, wissensbasierten Wirtschaft unterstützt, der Verbrauch von Energie aus erneuerbaren und nachhaltigen Quellen gesteigert und CO2-Emissionen reduzierende und ressourcenschonendere Technologien und nachhaltige Verkehrssysteme entwickelt werden und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Unternehmen gefördert wird;

    19.

    weist darauf hin, dass die Welt der Digitaltechnik und die IKT Triebkräfte für Innovationen sind und der Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen eine wesentliche Voraussetzung auch für alle Europäischen Innovationspartnerschaften ist, da er zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Bürgerbeteiligung beiträgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Einführung des Hochgeschwindigkeits-Internets und die Förderung von Initiativen im Bereich der IKT zu beschleunigen, um eine zügige Umsetzung der digitalen Agenda der EU zu gewährleisten;

    20.

    fordert die Kommission auf, diejenigen Technologien gebührend zu berücksichtigen, die die Grundlage für die „intelligenteren“, nachhaltigen Systeme bilden, mit denen Firmen bedarfsnahe Echtzeitdienstleistungen in so unterschiedlichen Sektoren wie Verkehr und Logistik, Bauwesen und Gebäudeverwaltung, Energieverteilung, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen entwickeln können;

    21.

    hebt hervor, dass der Erfolg von Innovations- und Forschungspolitik von folgenden Faktoren abhängt:

    gezielte Ausrichtung, Entwicklung, Ausarbeitung und Umsetzung aller politischen Strategien und Maßnahmen mit dem Ziel, zur Stärkung der Innovation in Europa beizutragen (zum Beispiel in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beratungsdienste, Arbeitsmarkt, Binnenmarkt, ein gut funktionierendes System zum Schutz der Rechte am geistigen Eigentum, Infrastruktur, Steuerinstrumente, Industriepolitik, Beschaffungswesen und Handel, gemeinsame innovative Interaktionen zwischen Dienstleistungs- und Fertigungsunternehmen, unter besonderer Berücksichtigung der KMU);

    gut koordinierte multidisziplinäre Zusammenarbeit und (finanzielle) Unterstützung auf der Ebene der EU, der Mitgliedstaaten sowie auf regionaler und lokaler Ebene;

    möglichst starke Einbindung aller relevanten Akteure, z. B. KMU, Industrie, Universitäten, Forschungsinstitute, Forschungs- und Technologieorganisationen (RTO), Regierungen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartner sowie mögliche neue, die Produktivität begünstigende Formen der Zusammenarbeit zwischen den für das Wissen relevanten Institutionen und der Wirtschaft;

    Koordinierung, Kohärenz und Synergien zwischen den verschiedenen politischen Bereichen, Maßnahmen und Instrumenten, um einer möglichen Fragmentierung und Doppelarbeit aufgrund unkoordinierter Forschungs- und Innovationsarbeit vorzubeugen;

    Gestaltung eines für innovative Produkte günstigen ordnungspolitischen Umfelds zur Anpassung an die Bedürfnisse des Marktes;

    Methoden und Verfahren zur eingehenden Bewertung von Maßnahmen, einschließlich Gutachtergremien und Verfahren zur Verbreitung erfolgreicher Experimente;

    hebt hervor, dass das Hauptziel der Politik der Innovationsunion darin bestehen sollte, die Koordinierung der Politik und die Kohärenz zwischen ihren verschiedenen Instrumenten zu fördern und Synergien im Bereich der Innovationspolitik zu schaffen, indem ein wirklich ganzheitlicher Ansatz mit Schwerpunkt auf den großen gesellschaftlichen Herausforderungen verfolgt wird;

    22.

    hebt hervor, dass die Handels- und Innovationspolitik der EU zu einem echten Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Beseitigung der Armut und zur Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung weltweit umgestaltet werden muss; ist der festen Überzeugung, dass Kohärenz zwischen den internen und externen Aspekten der EU-Politik unbedingt notwendig ist und dass die Gestaltung einer neuen Handelspolitik mit einer soliden beschäftigungsfördernden Industrie- und Innovationspolitik im Einklang stehen muss, damit für Wirtschaftswachstum gesorgt wird, das seinerseits mehr und bessere Arbeitsplätze schafft;

    23.

    hebt die Verknüpfung der Leitinitiative Innovationsunion mit dem Jahreswachstumsbericht als entscheidendes Instrument für eine verbesserte Zusammenarbeit hervor, das den jährlichen Fortschritt in den Mitgliedstaaten anzeigt;

    24.

    fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der Verschiedenheit der in den Mitgliedstaaten bestehenden Wirtschaftssysteme und Einbeziehung der Unternehmen ein integriertes System von Indikatoren zu entwickeln, um eine bessere Überwachung und Bewertung des Fortschrittes und der messbaren Auswirkungen der Innovationspolitiken und –Programme zu ermöglichen; fordert die Schaffung verlässlicher Statistiken, die der Überwachung der Entwicklungen bei der Finanzierung von Forschung dienen, und fordert nachdrücklich die Weiterentwicklung des „Innovationsanzeigers“ im Wege internationaler Zusammenarbeit und durch die Entwicklung eines Systems, das stärker auf Indikatoren und Fakten beruht und das die Innovationsfähigkeit der EU in absoluten Zahlen misst und dabei die verfügbaren Ressourcen intelligent nutzt;

    25.

    weist darauf hin, dass Innovation und Kreativität Prozesse darstellen, die bis zu einem gewissen Grad kultiviert, erlernt und verbessert werden können; ersucht daher dringend darum, Innovation und Kreativität stärker in die Bildungssysteme der EU-Mitgliedstaaten einzubinden; fordert die Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren, die von den Mitgliedstaaten bezüglich kreativer und innovativer Lehrpläne und Lehrmethoden bereits angewandt werden;

    26.

    hebt hervor, welch entscheidende Rolle Umweltinnovationen für die Erreichung der EU-Ziele für 2020 spielen werden; fordert daher die Annahme eines ehrgeizigen Aktionsplans für Umweltinnovationen, in dem Maßnahmen für die Einführung von Umweltinnovationen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette vorgeschlagen werden, einschließlich des Designs, und eine Erhöhung der Mittel für Initiativen in diesem Bereich durch das Wettbewerbs- und Innovationsprogramm;

    27.

    ist der Ansicht, dass die EU ihre Bewertungsmethoden für Innovationen verfeinern und dabei berücksichtigen sollte, dass nicht alle Bereiche anhand der gleichen Kriterien beurteilt werden können, weil Innovationen in der Regel eng mit dem Markt verknüpft sind und über inoffizielle Kanäle entwickelt werden;

    28.

    weist auf die Gefahr hin, dass der Begriff „Innovation“ zu einer bloßen Worthülse verkommen könnte, die allein durch ihre häufige Verwendung ein Gefühl der Selbstzufriedenheit erzeugt; Innovation allein ist jedoch kein Allheilmittel zur Bewältigung wie auch immer gearteter Probleme und lässt sich in Zeiten der wirtschaftlichen und sozialen Krise nicht einfach herbeizaubern; im Gegenteil sollte Innovation eine Konstante in den Bemühungen des öffentlichen und privaten Sektors darstellen und im Wege kohärenter Strategien der EU und ihrer Mitgliedstaaten in den Bereichen Bildung, Forschung, Industrie, Soziales und Umweltschutz aktiv gefördert werden;

    29.

    würdigt die Bedeutung der Kultur- und Kreativindustrien im Zusammenhang mit Innovationen, zumal Studien gezeigt haben, dass Unternehmen, die Dienstleistungen der Kultur- und Kreativindustrien in größerem Umfang als andere Unternehmen nutzen, erheblich innovativer sind;

    30.

    bekräftigt den Grundsatz der Neutralität des Netzes und offener Standards als Triebkraft der Innovation;

    Die Bürger im Mittelpunkt der Innovationsgesellschaft

    31.

    betont, dass die Anliegen der Bürger und das aktive Engagement der Unternehmen die Hauptmotoren der Innovation sind; hebt hervor, dass die Schaffung einer innovativen Gesellschaft daher auf der Beteiligung ihrer Bürger beruhen muss, indem diese durch einen von unten nach oben gerichteten Ansatz und durch die Bereitstellung innovativer Lösungen, mit deren Hilfe der Einzelne zur Ressourcenschonung beitragen kann, in die Lage versetzt werden, ihre Bedürfnisse und ihr kreatives Potenzial einzubringen;

    32.

    stellt nachdrücklich fest, dass eine Kultur des Lernens, der Wissbegier und der Risikobereitschaft geschaffen werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, sich ernsthaft für die Herbeiführung eines Bewusstseinswandels im Sinne einer innovativen und von Neugier getriebenen Denkweise, größerer Risikobereitschaft und größerer Toleranz gegenüber Fehlschlägen einzusetzen, indem sie nachhaltigeres Verbraucherverhalten unterstützt und die Beteiligung der Bürger und Unternehmen an Innovationen und ein offenes Innovationssystem aktiv fördern; betont, dass Innovation ein Prozess ist, der weder gänzlich von Regierungen gesteuert werden kann noch sollte und günstige Bedingungen benötigt, die genügend Flexibilität für die Bewältigung unvorhergesehener Entwicklungen ermöglichen;

    33.

    ist der Auffassung, dass der Fortschritt des Wissens und seiner vielfältigen Anwendungen eine offene und partizipative Bewertung der ethischen, sozialen und politischen Auswirkungen dieser Anwendungen nicht entbehrlich macht; weist auf die Notwendigkeit hin, die Wissenschaftskultur in der Bevölkerung im Allgemeinen zu fördern und zu verbreiten;

    34.

    vertritt die Auffassung, dass die Initiativen zur Förderung des wissenschaftlichen Dialogs und der Übermittlung der Ergebnisse an einen möglichst großen Adressatenkreis, auch über die Wissenschaftsgemeinde hinaus, durch die Aufwertung der Rolle der Zivilgesellschaft in der Forschung unterstützt werden müssen;

    35.

    hält es für vorrangig, auf regionaler Ebene die Entwicklung einer Innovationskultur zu fördern, einerseits bei den Unternehmern, den jungen Menschen in einer Berufsausbildung und den Arbeitnehmern, andererseits bei den Unternehmenspartnern, die bei den Aktivitäten der Unternehmen eine Rolle spielen, etwa den regionalen öffentlichen Entscheidungsträgern, den Forschungszentren, den Unternehmensclustern und Finanzierungsgremien, die die Innovationsfähigkeiten der Unternehmen in ihren Regionen, vor allem der KMU einschließlich der Kleinstunternehmen und der Handwerksbetriebe, vielfach nicht genügend kennen;

    36.

    hebt hervor, dass die Einbeziehung der Bürger mit dem Ziel der Innovation ein ausreichendes Verständnis des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Herausforderungen voraussetzt; ruft dazu auf, die Verbreitung wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse zu stärken; betont die Bedeutung der ständigen Weiterbildung, aber auch zielgerichteter Maßnahmen für Bevölkerungsgruppen, die weniger leichten Zugang zu Wissenschaft und Technologie haben, insbesondere die Bewohner ländlicher Gebiete;

    37.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsmodelle zu fördern, die auf Innovation und Kreativität aufbauen und Arbeitsplätze für Hochqualifizierte in Europa schaffen und sichern;

    38.

    hebt die Notwendigkeit hervor, bei sozialen Innovationen einen von unten nach oben gerichteten Ansatz zu verfolgen und ein offenes Umfeld für kreative Ideen zu fördern, um das Produktivitätswachstum anzukurbeln, Arbeitskräften mehr Mitspracherecht zu verleihen und Lösungen für unerfüllte gesellschaftliche Bedürfnisse (wie zum Beispiel Eingliederung und Immigration) zu entwickeln;

    39.

    fordert dazu auf, die gegenwärtige Vorfinanzierung zu ergänzen durch neue Finanzierungsmechanismen, wie z. B. Wettbewerbe um Auszeichnungen oder Preise als Innovationsanreize für europäische Innovatoren (Einzelpersonen oder Teams), um ihre Ideen und Neuschöpfungen beispielsweise in sozial wertvollen Bereichen zu fördern und zu honorieren mit dem Ziel, Wissen als öffentliches Gut zu schaffen; fordert die Kommission auf, die Zweckmäßigkeit zu prüfen, ein Pilotprojekt für ein solches Prämierungssystem innerhalb des Europäischen Pilotvorhabens der Innovationspartnerschaft zum gesunden Altern zu initiieren;

    40.

    hebt hervor, dass es bei gesellschaftlichen Innovationen um neue und wirksame Lösungen für dringende gesellschaftliche Bedürfnisse geht, die von Einzelpersonen oder Organisationen geschaffen werden, die einem sozialen und nicht unbedingt kommerziellen Gebot folgen; hebt hervor, dass gesellschaftliche Innovationen eine Gelegenheit für Bürger aus allen Bereichen bietet, ihr Arbeits- und Lebensumfeld zu verbessern, und damit zur Stärkung des europäischen Sozialmodells beitragen könnten;

    41.

    hebt hervor, welche Bedeutung der sozialwirtschaftlich organisierte Sektor (Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Vereinigungen und Stiftungen) für gesellschaftliche Innovationen hat, wenn es darum geht, Möglichkeiten auszuloten und zu nutzen, um nicht vom Markt und herkömmlichen Unternehmensformen gedeckten Bedürfnissen zu entsprechen;

    42.

    vertritt die Auffassung, dass die EU-Innovationsstrategie das Potenzial von Arbeitnehmern freisetzen sollte, indem auch nicht akademisch gebildete Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, in verschiedene Arten von EU-Programmen und Innovationsprojekten einbezogen zu werden und daran mitzuwirken;

    43.

    weist darauf hin, dass die Strategie der Innovationsunion die Bedeutung von Ideen, Vorschlägen und Kompetenzen „gewöhnlicher“ Arbeitnehmer hinsichtlich Innovationen anerkennen muss; stellt fest, dass in mehreren Studien darauf hingewiesen wird, dass von Arbeitnehmern ausgehende Innovationen nicht nur gut für die Unternehmen sind, sondern auch die Zufriedenheit am Arbeitsplatz erhöhen und – wenn sie richtig umgesetzt werden – tatsächlich Stress verringern können;

    44.

    fordert die EU und die nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, das Pilotprojekt zum Thema gesellschaftliche Innovation zu starten und die Forschungsarbeiten zu diesem Thema zu fördern und öffentliche Mittel zur Förderung dieser Innovationen sowie zur Förderung öffentlich-privater Partnerschaften bereitzustellen, die als Grundlage für künftige Maßnahmen in diesem Bereich dienen könnten; hebt hervor, dass gesellschaftliche Innovation Teil von Finanzierungs- und Unterstützungsprogrammen sein sollte, wie z. B. des Europäischen Sozialfonds, der Rahmenprogramme (RPs) und des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (RWI);

    45.

    betont die Bedeutung der medizinischen Forschung, die in Verbindung mit innovativen Anwendungen zu Wachstum und zum Wohlergehen in einer alternden Gesellschaft beitragen wird; unterstützt die enge Zusammenarbeit zwischen universitären Forschungseinrichtungen und der Medizinindustrie, damit Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden, die die EU-Bürger im nächsten Jahrzehnt dringend benötigen werden;

    46.

    fordert die Kommission auf, die Mittel des Gemeinsamen Strategischen Rahmens für die EU-Finanzierung in den Bereichen Forschung und Innovation einzusetzen, um die nachhaltige Verwirklichung der Infrastruktur für Forschung in der biologischen und medizinischen Wissenschaft als öffentliche FuE-Dienstleistung zu gewährleisten, mit dem Ziel einer besseren Lebensqualität für die Bürger, was eine Möglichkeit des weiteren Aufbaus einer wissensbasierten Gesellschaft darstellt, die die gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa bewältigen kann;

    47.

    vertritt die Ansicht, dass eine starke Schwerpunktsetzung auf die Innovationspolitik eine Gelegenheit für die Modernisierung und Stärkung der öffentlichen Dienstleistungen in bereits bestehenden und neu aufkommenden Bereichen sowie in einer Reihe von Sektoren des wirtschaftlichen und sozialen Lebens darstellt, und dass hier Qualität und Effizienz, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ebenso wie der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt gefördert werden müssen;

    48.

    vertritt die Auffassung, dass eine bessere Koordinierung der Bemühungen im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation keine Desinvestition oder Unterinvestitition in die wissenschaftliche Kapazität bestimmter Mitgliedstaaten oder Regionen mit sich bringen darf, sondern dass sie Investition in die Entwicklung einer soliden und kohärenten FuEuI-Basis in den einzelnen Ländern und Regionen bewirken muss, wobei deren Besonderheiten und unterschiedliche Entwicklungsniveaus berücksichtigt werden, da dies die Bedingung für die Förderung wünschenswerter Synergien und einer fruchtbaren Zusammenarbeit ist;

    49.

    unterstreicht die Bedeutung einer Modernisierung des Bildungswesens; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Fähigkeiten und die Ausbildung von (jungen) europäischen Bürgern in unternehmerischer und quantitativer Hinsicht zu verbessern, indem die Themen Unternehmertum, Kreativität und Innovation in alle Ausbildungsbereiche integriert werden und das Humankapital gestärkt wird, um es ihnen zu ermöglichen, im Bereich der Innovation eine aktive Rolle zu übernehmen, z. B. durch das Programm der Kommission mit dem Titel „Erasmus für Jungunternehmer“, und dabei das Handwerk als Schlüsselelement der Innovation zu bewahren;

    50.

    fordert die Kommission auf, enger mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um mittel- und langfristige Prognosen für die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Qualifikationen zu erstellen, und Partnerschaften zwischen Universitäten und der Wirtschaft zu fördern, um den Eintritt von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und gleichzeitig einen Beitrag zu einer innovativen wissensgestützten Gesellschaft, zur Entwicklung der angewandten Forschung und zu besseren Perspektiven für Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt zu leisten;

    51.

    stellt fest, dass es in Krisenzeiten unbedingt notwendig ist, junge Menschen für die neuen Typen der Arbeitsplätze zu gewinnen, und sicherzustellen, dass Qualifizierungsprogramme den Zugang von jungen Menschen zum Arbeitsmarkt fördern, so dass sie ihr Jobpotenzial optimal nutzen können, die hohe Arbeitslosigkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern unter 25 Jahren bekämpft wird und die Kenntnisse der jungen Generation bei der Verwendung neuer Technologien gewinnbringend genutzt werden;

    52.

    fordert, Qualifikationsdefizite in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik zu beseitigen; betont die Bedeutung der Steigerung des Schulungsniveaus, der Verbesserung des Zugangs zu lebensbegleitendem Lernen und beruflicher Bildung, der Förderung der beruflichen Weiterbildung der Arbeitnehmer, bei der Formen des Zugangs und der Durchführung der Initiativen eingeplant sind, die integrativ sind und Frauen nicht diskriminieren; vertritt jedoch die Ansicht, dass sich diese Initiativen mehr als bisher vorrangig an gering qualifizierte Beschäftigte richten sollten, die Gefahr laufen, infolge der Einführung der neuen Technologien ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und an diejenigen, die entlassen wurden, da sie nicht über die Kompetenzen verfügen, die im Zuge der Umstrukturierung und Umstellung gefragt sind; erinnert auch daran, dass alle Schulungsmaßnahmen auf allen Schulungsebenen wirksamer zur Verbesserung der Kreativität, der Innovationstätigkeit und des Unternehmertums entwickelt werden müssen;

    53.

    betont die Bedeutung der Steigerung des Niveaus des lebenslangen Lernens und der Entwicklung von Schulungsmaßnahmen für alle zur Verbesserung der Öko-Innovationstätigkeit und des Unternehmertums, damit die Arbeitskräfte ihre Qualifikationen auf der Grundlage von kompetenzorientierten Ausbildungskonzepten an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes in einer nachhaltigeren Wirtschaft ausrichten können; fordert die Mitgliedstaaten, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer auf, das Qualifikationsmanagement, die berufliche Bildung und das lebenslange Lernen als gemeinsame Verantwortung anzuerkennen, wie dies die Sozialpartner in der Rahmenvereinbarung von 2002 über das lebenslange Lernen bekundet haben;

    54.

    hält es angesichts des Mangels an Studierenden wissenschaftlicher und technologischer Fächer für notwendig dafür zu sorgen, dass Studierende nicht aus wirtschaftlichen Gründen das Studium abbrechen müssen oder in der Wahl der Bildungseinrichtung eingeschränkt sind, sodass es weiterhin den Zugang zu Bankkrediten zu fördern gilt, wobei diese Kredite von den Mitgliedstaaten teilfinanziert werden können;

    55.

    betont die Notwendigkeit, „schlafende Innovationsträger“ insbesondere bei den KMU aufzuspüren; verweist auf die wichtige Rolle der Interessenverbände bei der Entdeckung „schlafender Innovationsträger“, die Anreize schaffen, Beratung bereitstellen und Innovationen fördern; ist der Ansicht, dass diese Verbände gestärkt werden sollten und für sie ein Programm entwickelt werden sollte, das auf die Verbesserung von Ausbildung, Qualifikationen und Kenntnissen abzielt, und dass die Bedeutung von Modellen der doppelten Berufsbildung für zwei Berufe in Zukunft steigen sollte;

    56.

    weist darauf hin, dass ein Mindestmaß an grundlegenden Fertigkeiten und eine gute Allgemeinbildung erworben werden müssen, um die Fähigkeit zur Anpassung an das berufliche Umfeld zu verbessern; betont, dass dem Spracherwerb in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Bedeutung zukommt;

    57.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Zentren einzurichten, in denen Innovationen tatkräftig vorangetrieben werden, entsprechende Bedingungen zu schaffen und den Aufbau stärkerer Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern, bei der Ausarbeitung der Lehrpläne aber auch den Anforderungen der Unternehmen Rechnung zu tragen;

    58.

    ist der Ansicht, dass es insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung von Innovationen in allen Bereichen unbedingt nötig ist, Programme zur Förderung der Vermittlung naturwissenschaftlicher und technischer Kenntnisse aufzulegen;

    59.

    unterstützt den Vorschlag des Ausschusses der Regionen, ein „virtuelles Kreativitätsnetz“ zu schaffen, das allen offen steht – Unternehmen, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, zentralen öffentlichen Einrichtungen, dem Privatsektor und den Bürgern – und das Beratung, Unterstützung und Zugang zu Risikokapital und technischen Dienstleistungen bieten würde; verweist darauf, dass ein virtuelles Netz den zusätzlichen Vorteil bietet, dass es der Bevölkerung von Inseln, Gebieten in äußerster Randlage, ländlichen Gebieten, Bergregionen und dünn besiedelten Gebieten einen leichteren Zugang zur Beratung durch Experten, zu Bildung und Wissen, zur Hilfe für Unternehmen und zur finanziellen Orientierung verschaffen würde;

    60.

    ermutigt die Kommission, große Fortschritte bei der Verbesserung der Berufsaussichten von Forschern zu machen und ihre Mobilität zwischen verschiedenen Bereichen der Forschung und über nationale Grenzen hinweg zu erhöhen; geht davon aus, dass dies dazu beitragen würde, eine angemessene Zahl an Forschern auch in der Zukunft sicherzustellen und die Qualität von Forschung und Innovation in der EU erhöhen; ist der Auffassung, dass für Forscher in der gesamten EU eine angemessene Ausbildung sowie attraktive Laufbahnbedingungen geboten und Mobilitätshemmnisse beseitigt werden sollten;

    61.

    weist darauf hin, dass gesellschaftliche Innovationen eine Herausforderung an das Humankapital darstellen, in deren Zusammenhang die Universitäten durch Bildung, lebenslanges Lernen, Forschung, Innovation und Unternehmertum eine verstärkte Rolle spielen müssen; betont, wie wichtig offenere und modernisierte Universitäten sind und dass Universitäten bei der Festlegung strategischer Prioritäten und eines selbstbestimmten Vorgehens als Reaktion auf gesellschaftliche Prioritäten größerer Autonomie bedürfen;

    62.

    betont die Notwendigkeit, zur Sicherstellung einer stärkeren Integration der Bestandteile des Wissensdreiecks Maßnahmen zu fördern, die eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Bildungssystemen und Wirtschaft bei der Entwicklung neuer Lehrpläne und der Festlegung der Curricula für Doktorandenprogramme bewirken;

    63.

    fordert die Kommission auf, eine digitale Plattform zum Thema „Offene Innovation“ zu schaffen, auf der europaweite politische Probleme benannt sowie Ideen und Lösungen von Bürgern und Interessengruppen aus ganz Europa vorgebracht werden können;

    64.

    stellt fest, dass an Universitäten Fähigkeiten fehlen, was eine verbesserte und proaktive Interaktion mit dem Unternehmenssektor betrifft; fordert die Kommission auf, ein neues europaweites Programm für die Aus- und Weiterbildung von Führungskräften an Universitäten, Technologietransfer-Beauftragten und im Bereich Technologie-Brokering Tätigen zu initiieren und Leitlinien für die Professionalisierung solcher Berufslaufbahnen an Universitäten herauszugeben;

    Vereinfachung, Defragmentierung, Finanzierung und Standardisierung

    65.

    hebt hervor, dass bedeutende Opportunitätskosten mit traditionelleren EU-Ausgabensektoren verbunden sind, und weist darauf hin, dass strategische Schwerpunkte der Strategie Europa 2020 mit der Haushaltspolitik in Einklang gebracht werden müssen; fordert daher die Zuweisung eines größeren Anteils des EU-Haushalts für FuE und Innovation;

    66.

    hebt hervor, dass der EU-Haushalt für Forschung, Entwicklung und Innovation relativ bescheiden ist im Vergleich zu den Budgets der Mitgliedstaaten, die den Großteil der Finanzierung öffentlicher Forschung ausmachen; fordert daher eine stärkere Betonung von Förderinstrumenten, die eine Hebelwirkung auf nationale Forschungsausgaben, auf private Investitionen und auf Finanzierungen der EIB haben, um die Koordinierung der Bemühungen zu fördern und Investitionen in Höhe der europäischen Zielvorgaben anzuregen;

    67.

    fordert die Kommission auf, bestehende Förderregelungen und unterstützende Strukturen zu kombinieren, um auf ein einfaches und leicht zugängliches System hinzuarbeiten, um Innovationen zu beschleunigen, den Schwerpunkt auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu legen und Fragmentierung und Bürokratie aktiv vorzubeugen;

    68.

    fordert die Kommission auf, die bestehenden Förderregelungen und unterstützenden Strukturen zu bewerten und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine einheitliche Anlaufstelle einzurichten, d. h. einen „Service-Schalter“, an dem alle Beteiligten (insbesondere innovative KMU), einschließlich lokaler und regionaler Verwaltungen, Informationen einholen und finanzielle Unterstützung beantragen oder mit möglichen Partnern in Kontakt gebracht werden können;

    69.

    hebt hervor, dass KMU von der ersten bis zur letzten Stufe der Innovation unterstützt werden müssen, damit sie in der Lage sind, Innovationen voranzutreiben und an europäischen Förderprogrammen teilzunehmen;

    70.

    unterstützt Strategien der Internationalisierung von Clustern, um wirkliche Regelungen für die Unterstützung und Begleitung von KMU einzuführen;

    71.

    betont die Notwendigkeit, dass die europäischen Cluster besser sichtbar werden und besser über ihre Erfolge und Ergebnisse unterrichten; schlägt die Schaffung einer Dienstleistungsplattform für innovative KMU durch einen „Cluster-Link“ vor, der verschiedene Cluster und Technologieparks in Europa und der Welt (z. B. im Mittelmeerraum) miteinander verknüpft;

    72.

    betont, dass Investitionen in FuE in Zeiten der Wirtschaftskrise abnehmende Tendenz haben, obwohl die Unternehmen und die Mitgliedstaaten, die in solchen Zeiten am meisten investieren, erwiesenermaßen die größten komparativen Vorteile am Markt erzielen;

    73.

    fordert die Kommission auf, einen einheitlichen politischen Rahmen mit einheitlichen Vorschriften für die Förderung und Finanzierung von Innovationen einzuführen, Synergien zu schaffen und, wo dies möglich ist, Programme zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung und Innovation (FuEuI) zusammenzuführen, fordert die Kommission auf, Innovation zu fördern, indem sie dem Bereich Innovation mehr Mittel zukommen lässt und den Finanzsektor zu einer stärkeren Beteiligung ermutigt; erinnert die Mitgliedstaaten daran, ihre Verpflichtung einzuhalten, die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem für die Finanzierung klimarelevanter Maßnahmen, einschließlich Innovationsprojekte, zu verwenden;

    74.

    fordert die Kommission auf, fondsübergreifende Programme für die Mitgliedstaaten und Regionen, die sie nutzen wollen, zu erörtern; ist der Ansicht, dass dies zu einer integrierteren und flexibleren Arbeitsweise beitragen und die Effektivität der Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Fonds (Strukturfonds und Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung) erhöhen würde;

    75.

    schließt sich der Forderung des Rates nach einem neuen Verhältnis zwischen Vertrauen und Kontrolle sowie zwischen Risikofreudigkeit und Risikovermeidung an und räumt ein, dass Forschung und Innovation ausgesprochen risikoträchtige Tätigkeiten ohne garantierte Ergebnisse sind;

    76.

    macht darauf aufmerksam, dass die am Innovationsprozess Beteiligten mit Auswahlverfahren und -kriterien konfrontiert sind, die sich sowohl zwischen den einzelnen europäischen Programmen als auch zwischen diesen und den einzelstaatlichen Programmen unterscheiden, was bürokratischen Aufwand, hohe Kosten, Zeitverluste und versäumte Chancen bedeutet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich gemeinsam um eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der im Europäischen Raum für Forschung und Innovation verwendeten Auswahlverfahren und -kriterien zu bemühen;

    77.

    fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament eine externe Evaluierung der im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms geschaffenen Innovationsinstrumente vorzulegen, also der Technologieplattformen und Gemeinsamen Europäischen Technologieinitiativen, wobei die Evaluierung die Tätigkeiten, Ausschreibungen, Innovationsprojekte und die Ergebnisse (sofern sie vorliegen) sowie den finanziellen Beitrag aus öffentlichen und privaten Mitteln umfassen sollte;

    78.

    weist erneut darauf hin, dass es einer erheblichen Erhöhung privater und öffentlicher Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation bedarf, damit die EU-Industrie im Technologiebereich weiter eine führende Rolle spielt und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit in Bereichen wie Verkehr und Energieeffizienz beibehält; weist ferner darauf hin, dass eine stärkere öffentliche Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation notwendig ist, um private Investitionen zu mobilisieren;

    79.

    fordert, dass das künftige Rahmenprogramm auf die optimale Nutzung von Forschungsergebnissen abzielt, indem diese durch die Ausweitung der finanzierten Projekte auf die Demonstrations- und Prototypenphasen mit dem Innovationsprozess verknüpft werden;

    80.

    betont die Bedeutung einer verbesserten Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen und Programmen, die eine verstärkte Synergie innerhalb der Kette „Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen – Innovation - Schaffung von Arbeitsplätzen“ bewirken;

    81.

    weist darauf hin, dass die administrative und finanzielle Vereinfachung öffentlicher Finanzierungsverfahren, insbesondere innerhalb der Rahmenprogramme der EU, eine Voraussetzung für Stabilität und Rechtssicherheit für die Teilnehmer und folglich für eine stärkere Beteiligung der Industrie darstellen;

    82.

    weist erneut darauf hin, dass Rahmenprogramme weiterhin die Forschungszusammenarbeit in der Industrie unterstützen sollten, da dies industrielle Mittel mobilisiert und sich positiv auf Produktinnovationen auf dem Binnenmarkt auswirkt;

    83.

    drängt auf die Erhaltung einer starken Exzellenzbasis in der Grundlagenforschung, aufbauend auf dem Erfolg des Europäischen Forschungsrats, und auf die Erhaltung einer soliden Grundlage für angewandte wissenschaftliche Forschung und Innovation durch die Schaffung einer Agentur in der Art des Europäischen Forschungsrates für angewandte wissenschaftliche Forschung, wobei die bestehenden Strukturen entsprechend zusammengeführt werden;

    84.

    ist der Auffassung, dass Innovation und Kreativität eine Schlüsselfunktion für den wirtschaftlichen Aufschwung in der Union zukommt und dass die Bedeutung einer Umsetzung der wissenschaftlichen und technologischen Durchbrüche in der Union in neue Waren und Dienstleistungen nicht unterschätzt werden darf;

    85.

    erinnert daran, dass Innovation die erfolgreiche Umsetzung von Ideen in die Praxis bedeutet und unterstreicht die grundlegende Verbindung zwischen Innovation und Markt; weist daher darauf hin, dass geeignete Finanzinstrumente verfügbar sein sollten, um die Einführung erfolgreicher Technologien, Dienste und Verfahren auf dem EU-Markt zu beschleunigen, besonders dort, wo es um die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen geht;

    86.

    ist der Auffassung, dass in der EU Forschungsergebnisse zu langsam oder zu wenig wirtschaftlich genutzt werden und empfiehlt, dass Gründerzentren eingerichtet werden, die aktiv Innovationen anstreben, die mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kontakt stehen und deren Aufgabe es ist, die wirtschaftliche Nutzung der Forschungsergebnisse, beispielsweise durch Kontakte mit Unternehmen oder durch Unterstützung beim Finden von „Business Angels“ oder durch die Anschubfinanzierung zur Gründung neuer Unternehmen zu fördern;

    87.

    betont mit Blick auf die Belebung der Nachfrage nach innovativen Produkten und des Marktes dafür, dass es notwendig ist, Innovationen durch die Schaffung neuer Marktchancen zu fördern;

    88.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, politische Rahmenbedingungen festzulegen und umzusetzen, die darauf abzielen, einen schnellen Zugang für Nutzer überall in der EU zu wertvollen Innovationen zu fördern, wodurch gewährleistet würde, dass neue Innovationen tatsächlich innerhalb vernünftiger Zeiträume zu potenziellen Endnutzern gelangen können;

    89.

    betont die Bedeutung einer Unterscheidung zwischen Innovation und Forschung; weist darauf hin, dass Innovation ein komplexer, themenübergreifender sozioökonomischer Prozess ist, der Bemühungen zur Erhöhung der Ausgaben für F&E, Unterstützung für KMU und von Hochtechnologie-Aktivitäten umfasst und auf die Entwicklung integrierter Systeme auf der Grundlage der Eigenschaften und Besonderheiten der verschiedenen Gebiete ausgerichtet ist;

    90.

    fordert die Kommission auf, Finanzierungsinstrumente enger an nachfrageorientierte Innovationen zu knüpfen und diese Unterstützung verstärkt KMU und neugegründeten Unternehmen zukommen zu lassen, die in einer frühen Phase Zugang zu den EU-Märkten und den internationalen Märkten benötigen; ist deshalb der Ansicht, dass klare und spezifische Teilnahmebedingungen erlassen werden müssen, die Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Klein- und Kleinstunternehmen vorsehen;

    91.

    betont die Bedeutung von Promotionsprogrammen für die Innovation in Europa und schlägt vor, einen europäischen Rahmen für Promotionsprogramme zu schaffen, die lebenslanges Lernen und die Einbeziehung der Unternehmen in die Unterstützung und Förderung von Forschungsaktivitäten und die Nutzung ihrer Ergebnisse fördern; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle rechtlichen und bürokratischen Hemmnisse zu beseitigen, die den Zugang potentieller Bewerber zu Promotionsprogrammen behindern könnten;

    92.

    fordert die Kommission auf, die Zweckmäßigkeit fondsübergreifende Programme für die Mitgliedstaaten und Regionen, die sie nutzen wollen, zu prüfen; ist der Auffassung, dass dies zu einem integrierteren und flexibleren Vorgehen beitragen und die Effektivität zwischen den verschiedenen Fonds (Strukturfonds und Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung) erhöhen würde;

    93.

    hebt hervor, dass eine zusammengesetzte Finanzarchitektur sowie die Entwicklung neuer Finanzmechanismen unterstützt werden müssen, einschließlich der Kombination automatischer Instrumente mit zuschussbasierten Instrumenten, um Investitionen zu fördern, die zur Erreichung strategischer FuE-Ziele benötigt werden;

    94.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, bis 2014 finanzielle Mittel bereitzustellen, um dazu beizutragen, die private Finanzierung, die zur Unterstützung der Innovation in Europa notwendig ist, zu erhöhen und zu fördern;

    95.

    empfiehlt ein verändertes EIB-Mandat, um die Finanzierung risikoreicher marktnaher Forschung und Innovationen zu ermöglichen; fordert die Kommission in diesem Sinne nachdrücklich auf, die erfolgreiche Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (Risk Sharing Finance Facility, RSFF) der EIB auszuweiten durch:

    Erhöhung des Risiko-Garantie-Faktors,

    Aufstockung der verfügbaren Darlehen und Garantien für Privatunternehmen oder öffentliche Einrichtungen, die Aktivitäten mit einem höheren finanziellen Risikoprofil in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung durchführen,

    Bereitstellung weiterer 500 Millionen Euro im Jahr 2011, Erhöhung der derzeitigen Finanzierung von 1 Milliarde Euro auf 5 Milliarden Euro nach dem Jahr 2013 und

    Diversifizierung der Art der Risikoteilungsstruktur, um den Unternehmen, insbesondere KMU, einen besseren Zugang zu Unternehmensfinanzierungen zu bieten;

    96.

    schlägt die Errichtung eines europäischen Fonds für die Finanzierung von Innovationen vor, um die Kapazität für Investitionen in innovative KMU durch Risikoteilung zu stärken, indem private Ressourcen mobilisiert werden;

    97.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, spezifische Investitionen festzulegen, die auf innovative neugegründete Unternehmen zielen;

    98.

    fordert die Kommission auf, in den künftigen Rahmenprogrammen einen größeren Anteil der marktnahen Forschung, einschließlich Demonstrationsprojekten, hin zu Kredit- und Beteiligungsinstrumenten wie RWI, RSFF und EIF zu verschieben, die mehr Privatkapital mobilisieren können, und KMU europaweiten Zugang zu diesen zu gewähren; betont, dass die Finanzierungslücken für (grenzübergreifende) neugegründete Firmen geschlossen werden müssen;

    99.

    hebt hervor, dass bei der Ausgestaltung von Finanzierungsinstrumenten ein umfassendes Verständnis der mit der Unternehmensgröße, der Entwicklungsstufe und dem Tätigkeitsbereich verbundenen Besonderheiten erforderlich sind; fordert zu umgehendem Handeln auf, um die größten Engpässe in der Vorbereitungs- und Anlaufphase zu beseitigen; in dem ein verbesserter Zugang zu Startfinanzierungen, Finanzierungen durch „Business Angels“ und mehr Beteiligungen oder beteiligungsähnlichen Finanzierungen sowohl auf Ebene der EU als auch auf regionaler und lokaler Ebene geschaffen wird;

    100.

    hebt hervor, dass das Entwicklungspotential des Risikokapitals in der Union aufgrund der unterschiedlichen nationalen Vorschriften und Steuersysteme bei weitem nicht ausgeschöpft wurde; begrüßt den Vorschlag der Kommission, sicherzustellen, dass ab 2012 Risikokapitalfonds aus allen Mitgliedstaaten ungehindert in der ganzen EU agieren und investieren können, so dass ein wahrer „EU-Binnenmarkt für Risikokapital“ geschaffen wird;

    101.

    fordert die Weiterentwicklung von Instrumenten und Mechanismen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Forschungs- und Entwicklungsdiensten (z. B. Innovationsgutscheine) und anderen wissensbasierten Diensten für Unternehmen (Modellierung, Risikobewertung usw.), die entscheidend dafür sind, dass KMU Innovationen vorantreiben und innovative Lösungen auf den Markt bringen;

    102.

    hebt hervor, welche Vorteile Produktdienstleistungssysteme und funktionsorientierte Geschäftsmodelle für Unternehmen und Öko-Effizienz haben, und fordert die Kommission auf, in diesem Bereich eine Strategie zu entwickeln;

    103.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das gesamte System des Bereichs Innovation im Hinblick auf die Abschaffung unnötiger finanzieller und bürokratischer Hemmnisse neu zu bewerten, etwa in folgenden Bereichen:

    Zugang von Universitäten und RTO zu Krediten und anderen Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzinstrumenten,

    Entwicklung von Maßnahmen im Bereich Technologietransfer, die auf der Aufwertung des geistigen Eigentums aufbauen;

    104.

    bedauert, dass Innovationsprotokolle langen bürokratischen Genehmigungsverfahren unterliegen, die die Innovationstätigkeit verlangsamen, die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Marktes einschränken und die Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse in der Medizin aufhalten, wodurch die Vorteile für die Patienten hinausgezögert werden;

    105.

    hebt hervor, dass der mit Forschern abgestimmten Überarbeitung der Richtlinie über klinische Versuche Vorrang eingeräumt werden muss, um einen verbesserten Regelungsrahmen für die Entwicklung von Medizinprodukten und den Vergleich alternativer Behandlungen mit Medizinprodukten in der klinischen Forschung zu gewährleisten (gemäß den am 6. Dezember 2010 in Brüssel angenommenen Schlussfolgerungen des Rates betreffend Innovation und Solidarität im Pharmasektor);

    106.

    hebt hervor, dass der Einsatz neuen Wissens äußerst wichtig ist, um neue und bessere Wege für die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krebs zu schaffen und schnelle Mechanismen zu fördern, um diese Entdeckungen den Patienten zugänglich zu machen;

    107.

    hebt hervor, dass Innovation im Wissensdreieck wichtig ist, und weist auf die Notwendigkeit hin, eine Innovationskultur in der finanziellen Vorausschau und für die Vorausschau für den Zeitraum nach 2013 zu entwickeln;

    108.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, den Strukturfonds in der aktuellen Finanzierungsperiode in enger Zusammenarbeit mit den Regionen in bestmöglicher Weise für FuEuI zu nutzen und dabei die großen gesellschaftlichen Herausforderungen anzugehen, Zusammenhalt in den Bereichen Innovation und Forschung anzustreben und die Prioritäten der Strukturfonds mit den Zielen der Strategie Europa 2020 in Einklang zu bringen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch die Förderung intelligenter und stärker zielgerichteter Spezialisierungsstrategien kostspielige Doppelarbeit zu verhindern; vertritt die Auffassung, dass Anreize für die Regionen geschaffen werden sollten, diese Architektur europäischer Spezialisierung zu fördern;

    109.

    hebt hervor, dass für Innovationen vorgesehene Kohäsionsfondsmittel aufgrund ungeeigneter administrativer Anforderungen und aufgrund des Bedarfs an ergänzenden Mitteln, die in Zeiten knapper Finanzmittel nicht verfügbar sind, zu einem großen Teil nicht ausgegeben werden; weist darauf hin, dass dies zu dem größer werdenden wirtschaftlichen Abstand zwischen den Mitgliedstaaten beiträgt, der den Kern der derzeitigen Krise des Euro-Währungsgebiets bildet; fordert eine Reform und Bündelung der Strukturfonds, damit sie für die Neustrukturierung der beteiligten Akteure, insbesondere KMU, zugänglich sind;

    110.

    ist der Ansicht, dass sich die Festlegung von Benchmarks und Standards als starke Triebkraft für die Förderung von Innovationen und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in mehreren Industriebranchen erwiesen hat; schließt sich der Forderung des Rates an die Kommission an, Vorschläge für die Beschleunigung, Vereinfachung, Kostensenkung und Modernisierung von Standardisierungsverfahren mittels größerer Transparenz und Einbeziehung der Beteiligten zu machen und so zu einer schnelleren europäischen Reaktion auf innovative Entwicklungen auf dem weltweiten Markt zu gelangen; fordert die Kommission auf, erfolgreiche Mechanismen im Bereich Innovation ernsthaft in Erwägung zu ziehen, wie z. B. die Einrichtung offener Standards, durch die Akteure entlang der Wertschöpfungskette integriert werden;

    111.

    weist darauf hin, dass Normung Innovation und Wettbewerbsfähigkeit steigern kann, indem der Zugang zu den Märkten vereinfacht und Interoperabilität ermöglicht wird; legt der Kommission nahe, die Bemühungen um die Aufnahme europäischer Normen, insbesondere im Sozial- und Umweltbereich, in künftige Freihandelsabkommen zu verstärken;

    112.

    hebt deshalb hervor, dass alle Strategien, die für die Umgestaltung Europas mit Blick auf eine Welt nach der Krise vorgesehen sind, vom Ziel der Schaffung sicherer Arbeitsplätze geleitet sein müssen;

    113.

    fordert die Kommission nachdrücklich auf, der bei der Zwischenbewertung des Siebten Rahmenprogramms (Sachverständigengruppe) abgegebenen Empfehlung nachzukommen, wonach ein Moratorium für neue Instrumente in Erwägung gezogen werden sollte, bis die bestehenden Instrumente ausreichend weiterentwickelt und in geeigneter Weise bewertet wurden; weist daher darauf hin, dass besonders darauf geachtet werden sollte, Verwirrung durch eine Vielzahl von Instrumenten zu vermeiden;

    114.

    fordert die Kommission auf, dem Parlament eine externe Bewertung der im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms geschaffenen Innovationsinstrumente vorzulegen, wie beispielsweise Technologie-Plattformen und Gemeinsame Europäische Technologieinitiativen, und ist der Ansicht, dass die Bewertung die Tätigkeiten, Ausschreibungen, Innovationsprojekte und die Ergebnisse (sofern sie schon vorliegen) sowie den finanziellen Beitrag aus öffentlichen und privaten Mitteln umfassen sollte.

    115.

    weist darauf hin, dass sich die EU für das Jahr 2020 das Ziel gesetzt hat, 3 % des BIP für die Finanzierung von Forschung und technologischer Entwicklung aufzuwenden, und erkennt an, dass die wirtschaftliche Erholung der EU nur durch Forschung und Innovation sichergestellt werden kann; fordert die Kommission daher auf zu prüfen, ob den Mitgliedstaaten das verbindliche Zwischenziel gesetzt werden kann, bis 2015 mindestens 1 % des BIP für die Finanzierung von Forschung und technologischer Entwicklung aufzuwenden;

    116.

    weist darauf hin, dass Innovation wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt und dass die Europäische Union rund 1 Million zusätzliche Wissenschaftler anwerben muss, um das in der Strategie Europa 2020 gesetzte Ziel, 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung (FuE) auszugeben, zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass dieses Ziel sich leichter durch eine erhebliche Erhöhung der Zahl der Wissenschaftlerinnen erreichen lässt, die bei den im öffentlichen Sektor und im Hochschulwesen beschäftigten Wissenschaftlern nur einen Anteil von 39 % und bei den im privaten Sektor Beschäftigten nur einen Anteil von 19 % haben (6);

    117.

    unterstützt das Ziel, die Zahl der in der Europäischen Union tätigen Forscher bis zum Jahr 2020 um eine Million zu erhöhen und stellt fest, dass diese gewaltige Anstrengung erhebliche multiplikatorische Wirkungen auf die Beschäftigung hätte; ist jedoch gleichzeitig der Auffassung, dass dieses Ziel besonders anspruchsvoll ist und Zielsetzungen für jeden einzelnen Mitgliedstaat sowie zielstrebige Arbeit erforderlich machen würde; stellt fest, dass dem öffentlichen Sektor dazu nicht notwendigerweise ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, so dass – obwohl in Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen großer Bedarf an der Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze in der Forschung besteht – der größere Teil der neuen Forscher im Privatsektor beschäftigt werden wird; weist darauf hin, dass mehr Aufmerksamkeit auf ihre Innovationsfähigkeit, die Qualität ihrer Ausbildung, die europäische Arbeitsteilung im Bereich der Forschung, die Forschungsressourcen und die Forschungsqualität als auf die Zahl der Forscher gerichtet werden sollte;

    118.

    begrüßt, dass die Kommission offene und auf Zusammenarbeit ausgerichtete Innovationen im Interesse des langfristigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritts unterstützt; begrüßt in dieser Hinsicht die Zusagen der Kommission in Bezug auf die Verbreitung, Weitergabe und Verwertung von Forschungsergebnissen, vor allem dank des freien Zugangs zu Veröffentlichungen und Daten aus der öffentlich finanzierten Forschung; legt der Kommission nahe, Mittel und Wege zur Verwirklichung dieser Ziele zu finden, und hebt hervor, dass der „Europeana“ in diesem Bereich große Bedeutung zukommt;

    Binnenmarkt und geistiges Eigentum

    119.

    hebt hervor, dass der europäische Binnenmarkt dringend für alle Waren und Dienstleistungen vollendet werden muss, einschließlich innovativer Gesundheitsprodukte, um so den Zugang zu 500 Millionen Verbrauchern zu ermöglichen; weist erneut darauf hin, dass eine große Herausforderung für den Europäischen Binnenmarkt in der Fragmentierung der Gesetze und Validierungsprozesse besteht;

    120.

    hebt mit Nachdruck hervor, dass in einigen Sektoren, wie dem Gesundheitswesen, die Ergebnisse der Forschung immer dann in Innovation umgesetzt wurden, wenn die Wissenschaft dies möglich gemacht hat, weshalb es den Pessimismus der Kommission, was die Innovation betrifft, in vielen Fällen für unbegründet hält;

    121.

    betont, dass die bestehenden Verfahren der Lizenzvergabe zur Zersplitterung des EU-Binnenmarktes beitragen; stellt fest, dass, zwar gewisse Fortschritte verbucht werden können, allerdings nicht in zufriedenstellendem Maße auf die Nachfrage der Verbraucher nach Mehrgebiets- und Multirepertoirelizenzen für die grenzüberschreitende Nutzung und Online-Nutzung eingegangen wurde;

    122.

    weist darauf hin, dass das Ziel der EU in der Förderung der Kultur- und Kreativindustrien – sowohl online als auch offline –besteht, und vertritt die Auffassung, dass das Ziel die breite Nutzung europaweiter Lizenzen im Einklang mit der Nachfrage des Marktes und der Verbraucher sein sollte und – wenn dies nicht innerhalb kurzer Zeit verwirklicht werden kann – eine umfassende Bewertung der Rechtsvorschriften vorgenommen werden sollte, die erforderlich sind, um alle potenziellen Hindernisse für die Schaffung eines effektiven EU-Binnenmarkts anzugehen, einschließlich des Territorialitätsprinzips;

    123.

    begrüßt die Überprüfung des Markensystems der Union durch die Kommission und legt ihr nahe, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass Marken im Online- und Offline-Umfeld denselben Schutz genießen;

    124.

    hebt hervor, dass ein starkes, ausgewogenes und in angemessener Weise umgesetztes Urheberrechtssystem, das zu größerer Transparenz beiträgt und eine Fragmentierung des Markts verhindert, zu den wichtigsten Rahmenbedingungen für Innovationen gehört; begrüßt die Bemühungen der Kommission, zu verhindern, dass das Recht des geistigen Eigentums ein Hemmnis für Wettbewerb und Innovation darstellt; fordert die Kommission auf, für das Recht am geistigen Eigentum eine umfassende Strategie zu entwickeln und gegebenenfalls Gesetzgebungsinitiativen zu ergreifen, durch die die Rechte von Erfindern einerseits und die Förderung eines weit verbreiteten Gebrauchs von und Zugangs zu Wissen und Erfindungen andererseits in Einklang gebracht werden;

    125.

    fordert die Kommission auf, vorrangig dafür zu sorgen, dass KMU die Rechte des geistigen Eigentums und die gewerblichen Schutzrechte effizient nutzen können;

    126.

    ist der Auffassung, dass die Kommission den besonderen Problemen der KMU bei der Stärkung der Rechte des geistigen Eigentums nach dem mit dem „Small Business Act“ für Europa eingeführten Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ Rechnung tragen sollte, insbesondere durch die Anwendung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung auf KMU;

    127.

    vertritt die Auffassung, dass eine gut funktionierende Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums mehr Anreize für Unternehmen schafft, innovative Produkte zu entwickeln, und somit für die Verbraucher ein größeres Angebot an Waren und Dienstleistungen schafft;

    128.

    fordert die Einführung eines ausgewogenen einheitlichen Europäischen Patents; begrüßt unterdessen die breite Unterstützung im Rat für das Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit bei dem für 2011 vorgesehenen einheitlichen EU-Patent;

    129.

    weist darauf hin, dass das gemeinsame europäische Patent und das Statut der Europäischen Gesellschaft so rasch wie möglich eingeführt werden müssen, um den Übergang zu Handelsbeziehungen mit Drittländern zu fördern; betont, dass in Anbetracht des bestehenden wirtschaftlichen Gefälles zwischen den EU- Mitgliedstaaten die Kosten für ein EU-Patent und für die Rechte des geistigen Eigentums gesenkt werden müssen, um sie angesichts der Preise in den USA und Japan wettbewerbsfähiger zu machen;

    130.

    fordert die Vollendung des Europäischen Forschungsraums – eine Vertragspflicht – bis zum Jahr 2014, um die EU in die Lage zu versetzen, Spitzentalente zu gewinnen und zu halten, die Freizügigkeit von Forschern maximal auszuweiten und die grenzübergreifende Tätigkeit von Forschungs- und Technologieorganisationen sowie die Verbreitung, den Transfer und die Nutzung von Forschungsergebnissen zu fördern; hebt hervor, dass es daher von entscheidender Bedeutung sein wird, angemessene Finanzierungsmechanismen zu entwickeln;

    131.

    hebt hervor, dass Maßnahmen gefördert werden müssen, die Wissenschaftler dazu ermutigen, in den EU-Mitgliedstaaten zu bleiben, indem attraktive Arbeitsbedingungen in staatlichen Forschungseinrichtungen geschaffen werden;

    132.

    hält es für eine effiziente Innovations- und Wachstumspolitik für unumgänglich, in solche Forschungsprojekte zu investieren, die auf internationaler Ebene die Mobilität und den Austausch zwischen den Forschern erleichtern und die die Zusammenarbeit zwischen der Welt der Wissenschaft und den Unternehmen stärken („Marie-Curie-Maßnahmen“);

    133.

    betont, dass sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene unbedingt günstige Voraussetzungen und Anreize dafür geschaffen werden müssen, damit die Absolvierung von Doktoratsstudien, aber auch die Beteiligung an innovativer Forschung gefördert wird, um die Abwanderung hochqualifizierter Kräfte zu verhindern und der EU wesentliche Vorteile zu verschaffen, indem ihre Wettbewerbsfähigkeit durch fortschrittliche und innovative Forschung und Studien gestärkt wird;

    134.

    fordert eine zügige Revision der Rechtsvorschriften über die Gemeinschaftsmarke und in diesem Zusammenhang die Ergreifung angemessener Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Marken im Online- und Offline-Umfeld denselben Schutz genießen;

    135.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, bis Ende 2011 einen europäischen Wissensmarkt für die Rechte an geistigem Eigentum und Lizenzen zu entwickeln, was auch den erleichterten Zugang zu nicht genutztem geistigem Eigentum umfasst, unter anderem durch die Förderung der Einrichtung gemeinsamer Patentplattformen und Patentpools;

    136.

    fordert die Kommission mit Nachdruck auf, bis zum Jahre 2015 Legislativvorschläge vorzulegen, die für die Schaffung eines uneingeschränkt funktionsfähigen digitalen Binnenmarktes erforderlich sind, da dies die Rahmenbedingungen für die Innovation beträchtlich verbessern würde; unterstreicht, dass die Initiativen ehrgeizig sein müssen, insbesondere in Schlüsselbereichen wie Urheberrecht, e-Handel einschließlich der Verbraucherpolitik für den e-Handel und die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors;

    137.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Vollendung des Binnenmarktes einschließlich von Maßnahmen zur Förderung eines digitalen Binnenmarktes ins Zentrum der Innovationspolitik zu rücken, da dies bessere Preise und mehr Qualität für die Verbraucher bewirken, die Entwicklung von innovativen Produkten unterstützen, die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU stimulieren und neue Wachstumsmöglichkeiten in der EU auf Leitmärkten schaffen wird;

    138.

    hebt hervor, dass – wenn ein Binnenmarkt für Innovation das Ziel ist – eine Einigung über Mittel und Wege zur Bewertung der mittelbaren und unmittelbaren sowie kurzfristigen und langfristigen Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft gefunden werden muss;

    Öffentliche Aufträge

    139.

    erinnert daran, dass öffentliche Aufträge, die 17 % des jährlichen BIP der EU ausmachen, eine wichtige Rolle im europäischen Binnenmarkt und bei der Innovationsförderung spielen;

    140.

    fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die öffentliche Auftragsvergabe mit Blick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen strategisch zu nutzen, Innovationen anzuregen und ihre Beschaffungsmittel verstärkt auf innovative, nachhaltige und ökoeffiziente Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auszurichten und dabei zu berücksichtigen, dass das preisgünstigste Angebot nicht immer das wirtschaftlich rentabelste sein muss; fordert die Kommission in diesem Sinne auf

    in ihren Gesetzesvorschlägen die Vergabe öffentlicher Aufträge zu fördern, die Innovationen ermöglichen, einschließlich einer Prüfung der Möglichkeiten der vorkommerziellen Auftragsvergabe;

    Möglichkeiten zur Nutzung der Kofinanzierung der EU durch die Strukturfonds als Anreiz für Einrichtungen des öffentlichen Sektors auf regionaler und lokaler Ebene zu schaffen,

    auf Ebene der Mitgliedstaaten Leitlinien für bewährte Verfahren und Weiterbildungsprogramme für Beschäftigte in der öffentlichen Auftragsvergabe herauszugeben, um die Entwicklung von Kenntnissen im komplexen Bereich der vorkommerziellen Auftragsvergabe im Bereich Innovation zu fördern;

    141.

    vertritt mit Nachdruck die Auffassung, dass Innovation ein Schlüsselelement der Politik in Bereichen wie Umwelt, Wasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Gesundheit und Bildung sein muss; unterstreicht die Notwendigkeit, eine übergreifende Verbreitung und Übernahme von Innovationen im öffentlichen Sektor, in den Unternehmen, vor allem den KMU zu fördern;

    142.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Bemühungen des öffentlichen Sektors zu unterstützen, innovative Ansätze festzulegen und das neue Forschungsprogramm zur Innovation im öffentlichen Sektor einzuleiten, beispielsweise in den Bereichen e-Regierung, e-Gesundheitswesen und e-Beschaffungswesen, und auch bewährte Praktiken in der öffentlichen Verwaltung, die die Bürokratie abbauen und die eine bürgerorientierte Politik zum Gegenstand haben, zu verbreiten; unterstreicht die Bedeutung des öffentlichen Sektors im Hinblick auf die Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in den digitalen Binnenmarkt;

    143.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Behörden auf, den Einsatz des e-Beschaffungswesens und insbesondere die Nutzung von vorgewerblichen Aufträgen auch in gemeinsamer Form und auf elektronischem Wege zu fördern, wobei immer gebührend auf die Achtung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften als integraler Bestandteil der Innovationsstrategie der EU geachtet werden muss; fordert insbesondere die Kommission auf, als Teil der allgemeinen Überprüfung des rechtlichen Rahmens für das öffentliche Beschaffungswesen die entsprechenden Regeln zu klären und zu vereinfachen und den Vergabebehörden generell die Möglichkeit zu geben, transparenteren Gebrauch von der vorgewerblichen Vergabe zu machen; fordert ebenfalls die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die transparente Einbeziehung von spezifizierten und wirklichen sozialen und ökologischen Kriterien, Kriterien des fairen Handels und innovative Kriterien in das öffentliche Beschaffungswesen zu ermutigen, ohne das aktive Engagement der KMU im Prozess der Ausarbeitung neuer und innovativer Lösungen zu untergraben, und unter Achtung der geltenden Wettbewerbsvorschriften;

    144.

    weist darauf hin, dass innovative KMU, abgesehen von weiteren Hemmnissen, Schwierigkeiten haben, Finanzierungen für die Internationalisierung und Kreditversicherungen für den internationalen Handel zu erhalten, und hebt hervor, dass im Rahmen des überarbeiteten „Small Business Act“ und der erwarteten Mitteilung zum Thema internationale Handelspolitik und KMU neue unterstützende Maßnahmen für KMU umgesetzt werden müssen;

    145.

    hebt hervor, dass im Hinblick auf den Zugang zu den öffentlichen Vergabemärkten internationale Gegenseitigkeit vonnöten ist, wodurch Unternehmen in der EU die Möglichkeit erhalten, auf internationaler Ebene in einen fairen Wettbewerb zu treten;

    146.

    betont die Notwendigkeit, sich besonders auf die nichttarifären Handelshemmnisse zu konzentrieren, die mit dem fortschreitenden Abbau oder der Abschaffung von Zöllen mehr und mehr zum Haupthindernis für den internationalen Handel werden; erachtet alle Hemmnisse als ungerechtfertigt, die sich aus der inkonsequenten Umsetzung bilateraler und multilateraler Handelsregeln ergeben; erachtet hingegen alle Hemmnisse als gerechtfertigt, die Ergebnis der legitimen Rechtsetzungs- und Verwaltungstätigkeiten von Behörden sind, die von nicht handelspolitischen Bereichen ausgehen, jedoch unbeabsichtigte Auswirkungen auf den Handel haben und deren Beseitigung der Konsultation der Öffentlichkeit und der öffentlichen Beratung unterliegen muss;

    147.

    bestätigt, dass der Technologietransfer im Interesse der Entwicklung und im Hinblick auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele eine wichtige Rolle in der europäischen Handelspolitik spielen muss, räumt aber ein, dass die Weitergabe von EU-Fachwissen im Spitzentechnologiebereich an Drittländer von der Kommission überwacht werden sollte, um detailliertere Informationen über Innovationsmuster und künftige Entwicklungen zu erhalten und um unlauteren Wettbewerb zu verhindern;

    148.

    hebt die bedeutende Rolle hervor, die KMU spielen können, wenn die Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe Anforderungen enthalten, die entsprechend der Größe des beteiligten Unternehmens angepasst werden können (einschließlich der Kapitalanforderungen und des Umfangs der Aufträge);

    149.

    unterstreicht die Bedeutung einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern; ist der Ansicht, dass ein besserer Zugang der EU-Unternehmen zu Programmen für Forschung und Entwicklung in Drittländern sichergestellt werden muss;

    150.

    betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten bei Abkommen und Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Technologie, die Drittländer betreffen, konzertiert handeln sollten; ist der Ansicht, dass das Potenzial für Rahmenvereinbarungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern ergründet werden muss;

    Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)

    151.

    erinnert an seine Entschließung vom 11. November 2010 zum Thema EIP:

    in der das gemeinsame Prinzip der Ressourcenintelligenz in allen EIP festgelegt wird, sodass die auf Ressourcen bezogene Effizienz, ein intelligenter Verbrauch und die effiziente Produktion und Bewirtschaftung entlang der gesamten Lieferkette begünstigt werden,

    in der das Pilotprojekt im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ begrüßt wird;

    152.

    hebt hervor, dass die EIP:

    die begrenzte Zahl großer gesellschaftlicher Herausforderungen nicht überschreiten dürfen und diesen gerecht werden müssen,

    inspirierend wirken müssen, indem sie ehrgeizige, aber erreichbare Ziele im Sinne von „Mann (oder Frau) auf dem Mond“ vorgeben, die auf die Auswirkungen und auf klare Ergebnisse konzentriert sein und kohärent in konkrete Zielsetzungen umgesetzt werden müssen,

    Synergien schaffen und den SMART-Grundsätzen folgen müssen,

    mehr als zwei Politikbereiche (GDs) innerhalb der Kommission betreffen und zwischen diesen koordiniert werden müssen und

    alle FuEuI-Instrumente und Initiativen umfassen müssen, einschließlich der IKT-Wissens- und Innovationsgemeinschaften, wobei unnötige Doppelarbeit zu vermeiden ist;

    bei der Auswahl und Entwicklung der künftigen Partnerschaften sowie bei der Festlegung ihrer Verwaltungsmodelle alle relevanten öffentlichen und privaten Partner, einschließlich KMU und Organisationen der Zivilgesellschaft, entlang der Wertschöpfungsketten einbeziehen müssen;

    fordert die Kommission daher auf, andere Initiativen, die auf dem Prinzip der Europäischen Innovationspartnerschaften beruhen, zu fördern und zu unterstützen;

    153.

    hält das Ziel der Pilotpartnerschaft im Bereich „Aktives und gesundes Altern“ bis zum Jahr 2020, die gesunden Lebensjahre um zwei Jahre auszudehnen, für beispielhaft; ist der Ansicht, dass für alle Innovationspartnerschaften klare Ziele gesetzt werden sollten, ohne die die Innovationstätigkeiten ohne Zukunftsbild und Motivation bleiben und es schwieriger ist, messbare Zwischen- und Teilziele aufzustellen;

    154.

    begrüßt die „Europäischen Innovationspartnerschaften“, mit denen die Investitionen im Bereich FuE erhöht und koordiniert und die öffentliche Auftragsvergabe besser koordiniert werden sollen, um die Einführung von Innovationen auf dem Markt zu beschleunigen; unterstreicht jedoch, dass die Vergabepraktiken so ausgelegt sein sollten, dass sie nicht die privaten Märkte ersetzen oder den Wettbewerb verzerren, sondern eine Hebelwirkung auf diese ausüben, indem sie die Verbreitung von Innovationen fördern, während die Märkte gleichzeitig offen bleiben, um sich in neue Richtungen zu entwickeln;

    155.

    fordert die Kommission auf, in den Verordnungen für die verschiedenen Fonds für den Zeitraum 2014-2020 Vorschläge vorzulegen, um die Europäische Innovationspartnerschaft konkret zu vereinfachen;

    156.

    fordert die Kommission auf, dem Parlament jährlich über alle EIP und zweimal jährlich über das erste Pilotprojekt Bericht zu erstatten und verlangt die Einbeziehung des Europäischen Parlaments auf allen Stufen der Umsetzung der EIP;

    157.

    fordert die Kommission auf, eine Innovationspartnerschaft für Rohstoffe auf den Weg zu bringen;

    Die Region als wichtiger Partner

    158.

    hebt hervor, dass die volle Einbeziehung der regionalen und der lokalen Behörden entscheidend ist, damit die Ziele der Innovationsunion erreicht werden, da diese bei der Zusammenführung von Unternehmen, für das Wissen relevanten Institutionen, öffentlichen Behörden und Bürgern gemäß dem „Standard der vier Diamanten“ eine wichtige Rolle spielen, indem sie als Vermittler zwischen diesen verschiedenen Beteiligten, den Mitgliedstaaten und der EU fungieren; fordert die Kommission daher auf, Diskussionsbereiche und praktische Modalitäten vorzuschlagen, auf deren Grundlage die Regionen – unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips bei gleichzeitiger Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Regionen – daran beteiligt werden können bzw. einen Beitrag dazu leisten können, die am besten geeigneten Antworten auf die großen Herausforderungen unserer Gesellschaft auszumachen;

    159.

    nimmt die Ergebnisse des Europäischen Innovationsanzeigers 2009 zur Kenntnis, denen zufolge die Wirtschafts- und Finanzkrise in einzelnen Ländern und Regionen unverhältnismäßige Auswirkungen haben wird, was die Verwirklichung des Ziels der Konvergenz in Frage stellt; weist besorgt darauf hin, dass die derzeitigen Haushaltseinschränkungen, die den Mitgliedstaaten auferlegt wurden, zu umfangreichen Investitionskürzungen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation führen können, was nachteilige Folgen haben könnte; teilt die Auffassung, dass die Initiative „Innovationsunion“ alle Länder und Regionen umfassen muss und dass ein „Innovationsgefälle“ zwischen Ländern und Regionen mit stärkerer und anderen mit geringerer Innovationstätigkeit verhindert werden muss;

    160.

    ruft alle Regionen auf, in Innovationen zu investieren und ihre Innovationsstrategien anzupassen, um deren Effizienz zu steigern, sowie ferner ihr Humankapital aufzuwerten und die Fähigkeit und Bereitschaft ihrer Unternehmen zur Innovation und internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern;

    161.

    weist darauf hin, dass Entscheidungsträger auf regionaler Ebene sich des Potentials für Wirtschaftswachstum bewusst sein müssen, das durch Forschungs- und Innovationstätigkeiten allen Regionen eröffnet wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass der größte Teil der Innovationen an der Schnittstelle mit der Praxis (demand- and user-based innovations) entsteht und zum größten Teil aus Mitteln des ERDF finanziert wird; stellt daher fest, dass auch Regionen ohne Universitäten und Forschungseinrichtungen in der Lage sein sollten, ihre eigenen Innovationskapazitäten zu entwickeln und den größten Nutzen aus den auf regionaler und lokaler Ebene vorhandenen Ressourcen und Trümpfen mit Blick auf das Innovationspotenzial zu ziehen, da die Innovationstätigkeiten weder notwendigerweise noch hauptsächlich der Anwesenheit von Hochschulen bedürfen;

    162.

    stellt fest, dass die Stimulierung der Innovation auf regionaler Ebene dazu beitragen kann, regionale Ungleichheiten zu verringern; fordert die einzelnen Ebenen (regional, national und EU) gleichwohl auf, ihre Anstrengungen im Rahmen einer Planung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf europäischer Ebene besser zu koordinieren;

    163.

    weist darauf hin, dass die Innovation sowohl in der Politikgestaltung als auch in der Praxis der Unternehmen und Forschungszentren von grundlegender Bedeutung ist, um die Politik des territorialen Zusammenhalts der EU mit Inhalt zu füllen, und dass sie ihrem Wesen nach ein bestimmendes Element sein kann, um die Kohäsionsziele zu erreichen und die Hindernisse dafür in Regionen mit bestimmten geografischen und demografischen Merkmalen zu überwinden;

    164.

    hebt den Beitrag der kulturellen Vielfalt im Innovationsprozess hervor; vertritt diesbezüglich die Auffassung, dass der Schutz und die Förderung der regionalen kulturellen Vielfalt einen wichtigen Bestandteil der Innovationspolitik darstellen müssen;

    165.

    betont die wesentliche Bedeutung der Regionen bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Innovationsförderung auf nationaler Ebene; weist jedoch darauf hin, dass in vielen Ländern auf regionaler/lokaler Ebene nur unzureichende Mittel zur Verfügung stehen und die Mittel, die auf nationaler Ebene für Innovationen bereitgestellt werden, beschränkt sind;

    166.

    betont, dass das gesamte Innovationspotential der Regionen der EU mobilisiert werden muss, um das in der Strategie „Europa 2020“ formulierte Ziel des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zu erreichen, und verweist darauf, dass zukünftige Regionalpolitik diese Herausforderung als vorrangige Priorität behandeln muss; ist der Ansicht, dass diese Festsetzung der Prioritäten auf alle Ziele der Regionalpolitik anzuwenden ist und betont, dass sichergestellt werden sollte, dass die Wettbewerbsfähigkeit Europas gemessen an globalen Standards gewährleistet ist; fordert, die Industrie für ökologische Innovationen zu gewinnen, da Unternehmer eine sehr wichtige Rolle bei der weiteren Verbreitung ökologischer Innovationen auf regionaler Ebene spielen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es für den Erfolg einer Strategie, die darauf abzielt, ressourceneffiziente Volkswirtschaften und nachhaltige Industrien zu entwickeln, von ausschlaggebender Bedeutung ist, die Unternehmer zu informieren, etwa durch das Aufzeigen neuer Geschäftsmöglichkeiten;

    167.

    betont die Bedeutung des Innovationspotenzials von Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, aber im Rahmen der Östlichen Partnerschaft mit ihr zusammenarbeiten, und fordert die Einbeziehung dieser Staaten in die Initiative zur Innovationsunion;

    168.

    betont das große Potenzial der Städte in den Bereichen Forschung und Innovation; ist der Auffassung, dass eine intelligentere Städtepolitik sowie die Initiative „Intelligente Städte“ im Bereich Energie auf der Grundlage technischer Fortschritte und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die europäische Bevölkerung zu 80 % in den Städten lebt und sich dort die größten sozialen Unterschiede konzentrieren, zu nachhaltigen wirtschaftlichen Innovationen beitragen würden;

    Umsetzung der Strategie

    169.

    fordert die Europäische Kommission auf, das derzeitige Strategiedokument zur „Innovationsunion“ in einen Maßnahmenplan mit spezifischen Zielen und mit messbaren und terminierten Zielsetzungen umzusetzen; fordert die Kommission auf, regelmäßig die Fortschritte zu überwachen, wobei Hemmnisse bewertet werden und ein Mechanismus geschaffen wird, der Verbesserungen ermöglicht, und dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht darüber zu erstatten;

    170.

    fordert die Kommission auf, spezifische Instrumente der europäischen Innovationspolitik im Vergleich zu den wichtigsten externen Konkurrenten der EU (USA, Japan und die BRIC-Länder) zu bewerten und einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich ihre Erfolge bezüglich Innovationen im Vergleich darstellen;

    *

    * *

    171.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0398.

    (2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0093.

    (3)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0209.

    (4)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0223.

    (5)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0401.

    (6)  Pressemitteilung „She Figures 2009 – major findings and trends“, Europäische Kommission, 2009, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/519&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en.


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