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Document 52011IP0227

Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Jahr 2009 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2009, der dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde (2010/2124(INI))

ABl. C 377E vom 7.12.2012, p. 35–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 377/35


Mittwoch, 11. Mai 2011
Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Jahr 2009

P7_TA(2011)0227

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2009, der dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde (2010/2124(INI))

2012/C 377 E/06

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Jahresberichts des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2009, der dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde (1),

unter Hinweis auf die vorgenannte Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung,

unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den GASP-Jahresberichten 2007 und 2008 vom 19. Februar 2009 (2) bzw. 10. März 2010 (3),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 8. Juli 2010 (4) zum Europäischen Auswärtigen Dienst,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zur Stärkung der OSZE – Eine Rolle für die EU (5),

in Kenntnis der Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HV) zur politischen Rechenschaftspflicht (6),

in Kenntnis der von der Hohen Vertreterin am 8. Juli 2010 im Plenum des Europäischen Parlaments abgegebenen Erklärung zur grundlegenden Organisation der Zentralverwaltung des EAD (6),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. September 2010 zu den Außenbeziehungen der EU,

gestützt auf Artikel 119 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0168/2011),

A.

in der Erwägung, dass die EU ihre außenpolitischen Zielsetzungen weiterentwickeln sowie ihren Werten und Interessen weltweit Geltung verschaffen sollte, um einen Beitrag zum Frieden, zur Sicherheit, zur Solidarität, zur Konfliktverhütung, zur Förderung der Demokratie, zum Schutz der Menschenrechte, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Achtung des Völkerrechts, zur Unterstützung internationaler Institutionen, zum wirkungsvollen Multilateralismus und zur gegenseitigen Achtung unter den Völkern, zur nachhaltigen Entwicklung, zum freien und gerechten Handel sowie zur Beseitigung der Armut zu leisten,

B.

in der Erwägung, dass die Umsetzung des Vertrags von Lissabon eine neue Dimension für das auswärtige Handeln der Union eröffnet und grundlegend für die Verbesserung der Kohärenz, Konsistenz und Wirksamkeit der EU-Außenpolitik und ganz allgemein der Maßnahmen im Außenbereich sein wird,

C.

in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon der EU-Außenpolitik eine neue Dynamik verleiht und insbesondere institutionelle und praktische Instrumente vorsieht, die die Union in die Lage versetzen könnten, eine internationale Rolle zu spielen, die ihrem bedeutenden wirtschaftlichen Gewicht und ihren ehrgeizigen Zielen entspricht, und sich selbst so zu organisieren, dass sie als wirksamer globaler Akteur auftreten kann, der Mitverantwortung für die globale Sicherheit tragen und bei der Erarbeitung gemeinsamer Lösungen für gemeinsame Herausforderungen eine Führungsrolle übernehmen kann,

D.

in der Erwägung, dass die EU angesichts der neuen Dynamik ihres außenpolitischen Handelns auch strategischer vorgehen muss, um ihren Einfluss international geltend zu machen; in der Erwägung, dass die Fähigkeit der EU zur Beeinflussung der internationalen Ordnung nicht nur von der Kohärenz ihrer Politik, Akteure und Organe abhängt, sondern auch von einem echten strategischen Konzept für die EU-Außenpolitik, das gemeinsame Prioritäten und Ziele beinhalten muss, die von allen Mitgliedstaaten mitgetragen werden, damit diese auf der internationalen Bühne mit einer starken gemeinsamen Stimme sprechen können; in der Erwägung, dass die EU-Außenpolitik mit den erforderlichen Mitteln und Instrumenten ausgestattet werden muss, um die Union in die Lage zu versetzen, auf internationaler Ebene effektiv und kohärent zu agieren,

E.

in der Erwägung, dass sich ein grundlegender Wandel der derzeitigen internationalen Ordnung vollzieht, durch den sich neue Herausforderungen abzeichnen und neue Machtstrukturen entstehen, die die EU vor die Notwendigkeit stellen, aktiver den Kontakt zu den derzeitigen und den aufstrebenden Weltmächten und nichtstaatlichen Akteuren sowie bi- und multilateralen Partnern und Institutionen zu pflegen, um die Suche nach wirksamen Lösungen für Probleme zu fördern, die die Bürgerinnen und Bürger Europas und die ganze Welt gemein haben und die Auswirkungen auf die globale Sicherheit haben können,

F.

in der Erwägung, dass die neue Dynamik auch zur Festlegung eines neuen Herangehens an neue und alte strategische Partnerschaften der EU führen muss und dass dieses auf gemeinsamen universellen Werten wie dem Streben nach Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, den Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und dem Völkerrecht sowie gegenseitigen Vorteilen, Interessen und einem gemeinsamen Verständnis der globalen Sicherheit beruhen sollte,

G.

in der Erwägung, dass die parlamentarische Kontrolle der EU-Außenpolitik eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass das außenpolitische Handeln der EU bei ihren Bürgerinnen und Bürgern auf Verständnis und Unterstützung trifft; in der Erwägung, dass die Kontrolle die Legitimität dieses Handels erhöht; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente gemäß den Artikeln 9 und 10 des dem Vertrag von Lissabon angehängten Protokolls Nr. 1 gemeinsam festlegen, wie eine effiziente und regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten innerhalb der EU gestaltet und gefördert werden kann,

Der Jahresbericht 2009 des Rates über die GASP

1.

begrüßt den Jahresbericht des Rates und würdigt seinen transparenten und thematischen Aufbau, durch den er eine klare Übersicht über die politischen Konzepte und Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vermittelt; begrüßt ferner die Bemühungen des Rates, eine noch stärkere Betonung und größeres Augenmerk auf die regionalen Hintergründe von Konflikten und Problemen zu legen; bedauert jedoch, dass in dem Bericht keine möglichen Ansätze für die Lösung dieser Konflikte und Probleme aufgezeigt werden;

2.

fordert den Rat auf, den Jahresbericht über die GASP nicht auf die reine Schilderung der GASP-Aktivitäten zu beschränken, sondern ihn als ein strategisches und lösungsorientiertes Instrument anzulegen; ist der Auffassung, dass er mehr als nur einen Katalog von nach Ländern geordneten Ereignissen und Entwicklungen vorlegen sollte und sich auch mit der Frage der Wirksamkeit der EU-Außenpolitik sowie der für die Verfolgung der Ziele des europäischen auswärtigen Handelns erforderlichen Mittel beschäftigen sollte; fordert den Rat auf, in den Bericht auch eine Bewertung der Koordinierung und Kohärenz zwischen der GASP und anderen externen Politikbereichen der Union aufzunehmen sowie strategische und organisatorische Empfehlungen für die Zukunft auf der Grundlage der Bewertung von Maßnahmen im Rahmen der GASP einzubeziehen;

3.

vertritt die Auffassung, dass der Jahresbericht über die GASP auf dem neuen institutionellen Rahmen basieren sollte, den der Vertrag von Lissabon geschaffen hat, und als Instrument für einen verstärkten interinstitutionellen Dialog dienen sollte, bei dem insbesondere die Umsetzung der außenpolitischen Strategie der EU erörtert, deren Wirksamkeit bewertet und die künftige Richtung vorgezeichnet wird;

Durchsetzung des Vertrags von Lissabon

4.

bekräftigt seine Auffassung, dass auf der Grundlage der in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegten Ziele und Grundsätze eine kohärente außenpolitische Strategie der EU entwickelt werden sollte, aus der die gemeinsamen außenpolitischen- und sicherheitspolitischen Interessen der EU klar hervorgehen; fordert die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin (VP/HV) auf, ihre Befugnisse in vollem Umfang zu nutzen, um die Einhaltung der GASP einzuleiten, umzusetzen und zu gewährleisten und die einschlägigen Gremien des Parlaments umfassend in diese Bemühungen einzubeziehen;

5.

unterstreicht, dass die Kohärenz zwischen dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), der Kommission und den Mitgliedstaaten unter der Führung der VP/HV verstärkt werden muss; fordert, dass die Synergien zwischen der EU und der nationalen Ebene verbessert werden und dass die Abstimmung zwischen den verschiedenen institutionellen Akteuren verbessert werden muss, damit alle einschlägigen Instrumente und Politikbereiche besser miteinander verzahnt werden können und die EU in wichtigen Fragen einheitliche politische Signale setzen kann; erachtet eine alle Ebenen erfassende Zusammenarbeit zwischen dem EAD, den zuständigen Gremien und Ausschüssen im Europäischen Parlament und den betreffenden Dienststellen der Kommission als grundlegend, damit die EU einen strategischen Ansatz für Nachbarländer der EU sowie Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer und andere Partnerländer sowie für die Politikbereiche Menschenrechte und Förderung der Demokratie, Handel, Entwicklung, Energieversorgungssicherheit sowie Justiz und Inneres konzipieren kann;

6.

erwartet, dass der EAD durch die Förderung einer engeren Koordinierung der GASP und anderer externer Politikbereiche dazu beiträgt, die Rolle und den Einfluss der EU auf globaler Ebene zu stärken und der EU eine wirksamere Vermittlung ihrer Interessen und Werte zu ermöglichen, die ihrer heutigen Stellung im internationalen Handel und ihrem wirtschaftlichen Gewicht entspricht; fordert die VP/HV auf, die erforderlichen Koordinierungsstrukturen und -mechanismen innerhalb des EAD einzurichten;

7.

stellt jedoch fest, dass zur Erzielung vollständiger Kohärenz und Effizienz der gemeinsamen EU-Politik neben der Einrichtung des EAD in erster Linie der politische Wille der EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist, ihre unterschiedlichen Ansichten zu zentralen außenpolitischen Fragen zu überwinden; erachtet es in diesem Zusammenhang für entscheidend, dass sich die EU-Mitgliedstaaten nicht nur auf eine gemeinsame Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik einigen, sondern auch dafür sorgen, dass ihre nationale Politik die Standpunkte der EU unterstützt;

8.

bedauert in dieser Hinsicht, dass in mehreren Fällen Erklärungen von einzelnen Mitgliedstaaten oder Gruppen von EU-Mitgliedstaaten den Eindruck von Uneinigkeit entstehen ließen und die Arbeit der VP/HV besonders erschwerten; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, von derartigen einzelnen und nicht abgestimmten Vorstößen und Erklärungen Abstand zu nehmen und einen effektiven und sichtbaren Beitrag zur GASP zu leisten; fordert andererseits die VP/HV auf, den Standpunkten der EU nachdrücklich Gehör zu verschaffen, rasch und sichtbar zu reagieren und der GASP ein klares und spezifisches Profil zu geben;

9.

hebt hervor, dass die Aufgabe der EU-Sonderbeauftragten (EUSB) generell darin bestehen sollte, die EU-Politik gegenüber Regionen zu vertreten und zu koordinieren, die für die EU von spezifischem strategischem oder sicherheitspolitischem Interesse sind und die eine ständige Präsenz und Sichtbarkeit der EU erfordern; vertritt die Auffassung, dass eine enge Koordinierung zwischen den EUSB und den entsprechenden Abteilungen des EAD erfolgen muss und dass wichtige thematische Fragen, für die zuvor persönliche Beauftragte zuständig waren, erneut aufgegriffen werden sowie Vorschläge für die Übernahme dieser Funktion durch hochrangige EAD-Beamte oder EUSB vorgelegt werden sollten; erachtet es für äußerst wichtig, dass vor der Festlegung der Aufgaben und Mandate der EUSB das Parlament konsultiert wird und dass gemäß Artikel 36 Absatz 1 EUV Vorschläge zu den Verfahren und zum Umfang der Unterrichtungen und Berichte der EUSB an das Europäische Parlament unterbreitet werden;

10.

erinnert an sein im Vertrag verankertes Vorrecht, im Bereich der GASP und der GSVP angehört zu werden, seine Auffassungen gebührend berücksichtigt zu wissen und Empfehlungen zu unterbreiten; fordert die VP/HV zur Festigung der bereits bestehenden Konsultations- und Berichtspflichten von Kommission und Rat im Bereich des außenpolitischen Handelns auf; fordert den Rat auf, im Rahmen des Vermittlungsausschusses einen konstruktiven Ansatz für die Außenhilfeinstrumente, einschließlich des Stabilitätsinstruments, anzunehmen, indem er das Recht des Europäischen Parlaments auf demokratische Kontrolle der Strategiepapiere und der mehrjährigen Aktionspläne anerkennt, wie in Artikel 290 AEUV niedergelegt;

11.

unterstreicht, dass die überarbeitete Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung von 2006 mehr Transparenz in das GASP-Haushaltsverfahren bringen und dem Informationsbedarf der Haushaltsbehörde ausreichend Rechnung tragen muss, damit diese Behörde umfassend und regelmäßig über die Hintergründe, Umstände und finanziellen Auswirkungen politischer Entscheidungen in diesem Politikbereich informiert wird; vertritt die Auffassung, dass das Europäische Parlament vor der Annahme von Mandaten und Strategien im Bereich der GASP angemessen unterrichtet werden sollte; begrüßt es, dass die VP/HV den Vorschlag unterstützt, dass alle größeren GSVP-Missionen im Haushaltsplan ausgewiesen werden sollten; ist in dieser Hinsicht der Auffassung, dass uneingeschränkte Transparenz und die demokratische Kontrolle getrennte Haushaltslinien für jede Mission erforderlich machen; bekräftigt seinen Standpunkt, dass die zuständigen Gremien des Parlaments zur Stärkung der demokratischen Legitimität der GASP vor dem Beginn von GSVP-Missionen konsultiert werden und insbesondere in der Lage sein sollten, Missionen im Rahmen der GSVP angemessen zu überwachen; betont, dass den GASP-Zielen angemessene Haushaltsmittel zugewiesen werden müssen, damit die im Vertrag von Lissabon niedergelegten Kriterien der Glaubwürdigkeit und Eigendefinition erfüllt werden;

12.

vertritt die Auffassung, dass zusätzlich zu den regelmäßigen gemeinsamen Konsultationssitzungen zur GASP weitere Sitzungen abgehalten werden sollten, wenn sich ein Bedarf an Ex-ante-Informationen ergibt; empfiehlt, bei den betreffenden Sitzungen auch die Vermittlung wichtiger strategischer und politisch-militärischer Erkenntnisse anzustreben, um die Planung und Steuerung künftiger Missionen zu verbessern und an der Entwicklung eines vorausschauenden Ansatzes im Hinblick auf künftige Erfordernisse mitzuwirken; verweist ferner auf sein Recht, konsultiert zu werden, sowie die Notwendigkeit, angemessen über dringliche Finanzierungsvereinbarungen für bestimmte Initiativen, die im Rahmen der GASP gemäß Artikel 41 Absatz 3 EUV in die Wege geleitet werden, unterrichtet zu werden;

13.

unterstützt gemäß der Vereinbarung, die bei den in Madrid geführten Vierergesprächen über die Errichtung und den Betrieb des EAD erzielt wurde, und im Einklang mit der Änderung der Haushaltsordnung in Bezug auf den EAD die Schaffung von Haushaltslinien im Haushaltsplan 2011, die für die drei wichtigsten Missionen zweckbestimmt sind, welche im Rahmen der GASP/GSVP durchgeführt werden; glaubt, dass diese verbesserte Ermittlung einzelner Missionen sowohl die Transparenz als auch die Rechenschaftspflicht der GASP/GSVP erhöhen und den Interessen der EU dienen wird; unterstreicht, dass die Ermittlung wichtiger GASP/GSVP-Missionen der Information und Transparenz bei Missionen von kleinerem Umfang und von geringerer politischer Sichtbarkeit nicht abträglich sein darf;

14.

betrachtet nichtsdestoweniger diesen neuen Eingliederungsplan als Mindestvoraussetzung und lediglich als ersten Schritt hin zu einem umfassend detaillierten GASP-Haushaltsplan, der eine vollständige Übersicht und eine Weiterverfolgung der im Rahmen dieser Politik durchgeführten Missionen gestatten würde; ist der Überzeugung, dass ein solcher neuer Eingliederungsplan weder die unerlässliche Flexibilität des GASP-Haushalts noch die Kontinuität der Aktionen bei bereits eingeleiteten Missionen gefährden wird;

15.

verweist auf den Geist des AEUV, der darauf abzielt, die Mitentscheidung zum allgemeinen Verfahren zu machen und analog zur Aufhebung spezifischer Klauseln bzw. Verfahren führt, die unter dem vorherigen Vertrag und der Interinstitutionellen Vereinbarung auf einige Instrumente bzw. Politikbereiche Anwendung gefunden hatten; bekräftigt hiermit, dass die Vorschriften, mit denen die Flexibilität bei der Finanzierung der GASP eingeschränkt wird, jetzt unbegründet sind; unterstreicht, dass im Einklang mit den vorstehenden Ausführungen und mit Blick auf die Steigerung der Effizienz und der Rechenschaftspflicht der GASP eine neue Kultur des Dialogs, des gegenseitigen Vertrauens und des Informationsaustauschs endlich Eingang in die interinstitutionellen Beziehungen – sowohl in der Phase der Festlegung als auch in der Phase der Durchführung und der nachträglichen Bewertung – finden sollte;

16.

unterstreicht, dass im Kontext der künftigen Überlegungen über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014 – 2020 eine gründliche Analyse des langfristigen Finanzbedarfs der GASP durchgeführt werden muss;

17.

bekräftigt seinen Standpunkt, dass gemäß Artikel 218 Absatz 6 AEUV die Stellungnahme/Zustimmung des Europäischen Parlaments für alle internationalen Übereinkünfte erforderlich ist, auch für diejenigen, die sich vorwiegend auf die GASP beziehen, mit der einzigen Ausnahme derer, die ausschließlich die GASP betreffen, und dass das Parlament gemäß Artikel 218 Absatz 10 AEUV in allen Phasen der Vorbereitung, der Aushandlung und des Abschlusses internationaler Übereinkünfte umfassend zu unterrichten ist; erwartet, dass die VP/HV während dieses gesamten Verfahrens alle maßgeblichen Informationen über die Verhandlungen zur Verfügung stellt, darunter auch die Verhandlungsleitlinien und die Entwürfe der Verhandlungstexte, und erinnert daran, dass sich die VP/HV in der Erklärung zur politischen Rechenschaftspflicht verpflichtet hat, die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung über internationale Übereinkünfte auf vertrauliche GASP-Dokumente anzuwenden; fordert die Festlegung eines wirksamen Modus operandi, der die Achtung der Vorrechte des Parlaments gewährleistet und zugleich das gebotene Maß an Vertraulichkeit wahrt; vertritt die Auffassung, dass eine umfassende, für alle Organe und Einrichtungen der EU geltende Vereinbarung erforderlich ist, die den Zugang von Mitgliedern des Parlaments zu vertraulichen Dokumenten regelt;

18.

weist auf seine Verpflichtung gemäß dem Vertrag hin, mit den nationalen Parlamenten die Gestaltung und Förderung der effizienten und regelmäßigen Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten innerhalb der EU, insbesondere auf dem Gebiet der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, gemeinsam festzulegen; bedauert, dass noch keine Einigung darüber erzielt wurde, wie dies erfolgen wird; besteht darauf, dass seine eigene Vertretung in einer neuen Form der interparlamentarischen Zusammenarbeit eine Dimension haben sollte, die dem Umfang und der Bedeutung seiner Rolle in den Außenbeziehungen entspricht, und bekräftigt auf dieser Grundlage seinen Willen, eine Einigung mit den nationalen Parlamenten zu erzielen, die zu einer echten Verbesserung der parlamentarischen Dimension der Europäischen Union als globaler Akteur führt;

Thematische Hauptfragen der GASP

19.

hebt hervor, dass GSVP-Maßnahmen in eine umfassende Politik gegenüber Ländern und Regionen eingebettet werden sollten, in denen Krisensituationen bestehen, in denen die Werte und strategischen Interessen der EU auf dem Spiel stehen und in denen die GSVP-Einsätze einen echten zusätzlichen Nutzen bei der Förderung von Frieden, Stabilität und Rechtsstaatlichkeit stiften würden; betont ferner, dass eine genauere Auswertung der gewonnenen Erfahrungen für die Bewertung der erfolgreichen Durchführung jedes Einsatzes und seiner nachhaltigen Wirkung vor Ort erforderlich ist;

20.

fordert die VP/HV, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, das Ungleichgewicht zwischen zivilen und militärischen Planungskapazitäten im EAD zu beseitigen und die Personalstärke in den Bereichen Justiz, Zivilverwaltung, Zoll und Vermittlung zu erhöhen, damit ein angemessenes und ausreichendes Fachwissen für die GSVP-Missionen bereitgestellt werden kann;

21.

unterstreicht die Notwendigkeit einer optimalen Koordinierung zwischen EU-Katastrophenabwehrmaßnahmen und anderen EU-Instrumenten – wie z. B. zivilen und/oder militärischen Missionen im Rahmen der GSVP –, die bereits vor Ort umgesetzt werden oder nach einer Krise eingerichtet werden könnten; ist der Auffassung, dass in vielen Fällen eine zu strenge Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Krisenbewältigungsoperationen von eher überholten institutionellen Strukturen zeugt und dass die zivil-militärische Interaktion den Gegebenheiten vor Ort besser entsprechen kann; betont daher, dass eine systematische Einzelfallbewertung der Erfordernisse durchgeführt werden muss, um die am besten geeigneten Reaktionen zu gewährleisten, weil bestimmte Krisen eine Kombination von militärischen und zivilen Instrumenten erfordern könnten, die auf einem umfassenden Verständnis der Zusammenhänge zwischen Sicherheit und Entwicklung basieren;

22.

erachtet es als strategische Priorität der EU, die internationalen Partnerschaften für die Krisenbewältigung zu stärken und den Dialog mit anderen wichtigen Akteuren in diesem Bereich – z. B. mit den Vereinten Nationen, der NATO, der Afrikanischen Union (AU), der OSZE und Drittländern wie den USA, der Türkei, Norwegen und Kanada – auszubauen sowie die Synchronisierung von Maßnahmen, den Informationsaustausch und die Bündelung von Ressourcen im Bereich der Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung zu fördern, darunter auch die Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung und insbesondere bei der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sowie bei der Bekämpfung des Terrorismus auf völkerrechtlicher Grundlage;

23.

betont, dass die Errichtung des EAD der EU eine einzigartige Gelegenheit bietet, ihre Zusagen im Bereich der Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung, insbesondere hinsichtlich des Göteborger Programms, zu erfüllen und die Fähigkeit der EU, Konflikte zu verhüten, als eine Alternative zur Krisenbewältigung auszubauen; betont, dass es in dieser Hinsicht wichtig ist, die Direktion für Konfliktverhütung und Sicherheitspolitik den anderen Direktionen gleichzustellen, indem sie mit hinreichenden Mitteln für die strategische Planung ausgestattet wird, die Verbindungen zu den geografischen Abteilungen gestärkt und formale Beziehungen zu den zuständigen Arbeitsgruppen im Rat hergestellt werden; ist der Ansicht, dass die bestehende Trennung zwischen der Struktur für die Krisenbewältigung und der Direktion für Konfliktverhütung und Sicherheitspolitik ebenfalls überdacht werden sollte;

24.

warnt vor der Gefahr, dass die EU-Mitgliedstaaten zu stark abhängig von Drittstaaten in Bezug auf ihre Energieversorgung werden, was letztendlich die Unabhängigkeit der EU-Außenpolitik beeinträchtigen könnte; betont in diesem Zusammenhang, dass das Konzept der Energiesicherheit grundlegend mit der Versorgungssicherheit verknüpft ist; erinnert daher an die dringende Notwendigkeit, den Herausforderungen im Energiebereich durch die Förderung sowohl erneuerbarer als auch einheimischer Energiequellen, die Vollendung eines effektiven Energiebinnenmarktes und die Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik zu begegnen, die auf eine bessere Abstimmung der Politik der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet, die Diversifizierung der Energielieferanten und die Erleichterung strategischer Energieinfrastrukturprojekte wie der Nabucco-Pipeline oder anderer tragfähiger Alternativen im südlichen Korridor setzt; unterstützt ein integriertes und interoperables europäisches Energienetz; bedauert, dass die Mitgliedstaaten aktiv Initiativen unterstützen, die praktisch im Wettbewerb zu den Bemühungen um Sicherung und Diversifizierung der Energieversorgungsquellen stehen;

25.

begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates, die Kommission aufzufordern, bis Juni 2011 eine Mitteilung über die Versorgungssicherheit und die internationale Zusammenarbeit zur weiteren Verbesserung der Konsistenz und Kohärenz des auswärtigen Handels der EU im Energiebereich vorzulegen; fordert in diesem Zusammenhang die VP/HV auf, die Empfehlungen des Europäischen Parlaments bezüglich der Entwicklung einer kohärenten und koordinierten Politik entschlossen umzusetzen, insbesondere durch Förderung eines geschlossenen Auftretens der Europäischen Union beim konstruktiven Dialog mit Energielieferanten, insbesondere mit Russland sowie mit Transitländern; ist der Auffassung, dass die Energieversorgungssicherheit auch in der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU in vollem Umfang zum Tragen kommen sollte, unter anderem durch den politischen Dialog und die praktische Zusammenarbeit mit Partnern;

26.

verweist auf eine neue Generation von Sicherheitsproblemen und –risiken, z. B. Angriffe auf die Computer- und Netzsicherheit, soziale Unruhen, politische Aufstände, weltweite kriminelle Netze und Wirtschaftstätigkeiten, die die Rechtsstaatlichkeit und die Grundsätze der Demokratie gefährden, und betont, wie wichtig es ist, geeignete Strategien für diese Entwicklungen auszuarbeiten;

27.

betont, dass die Vorbereitungen zur Bekämpfung unkonventioneller Bedrohungen wie Bedrohungen der Computer- und Netzsicherheit abgestimmt werden müssen; fordert die Kommission und den Rat auf, eine gründliche Untersuchung der Bedrohungen und Erfordernisse in diesem Bereich durchzuführen, die in eine multidimensionale und umfassende europäische Strategie für Computer- und Netzsicherheit mündet, die Notfallpläne für Angriffe auf die Computer- und Netzsicherheit beinhalten sollte;

28.

betont, dass die europäische Außenpolitik die externe Dimension des europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts berücksichtigen muss; bekräftigt die Bedeutung einer geordneten Steuerung der Migrationsströme; erachtet es als wesentlich, die Mitwirkung sowohl der Herkunfts- als auch der Transitländer zu erreichen und mittels einer Politik der positiven Konditionalität ihren Willen zur soliden Zusammenarbeit zu fördern;

29.

bekräftigt seinen Standpunkt, dass die EU ihre Vorreiterrolle im Bereich der globalen Klima-Governance festigen und den Dialog mit anderen Schlüsselakteuren wie den Schwellenländern (China, Brasilien, Indien), Russland, den Vereinigten Staaten und Entwicklungsländern ausbauen muss, da der Klimawandel zu einem Kernelement der internationalen Beziehungen geworden ist;

30.

vertritt die Ansicht, dass die EU, um ihren eigenen Werten treu zu bleiben, im Rahmen ihrer Außenpolitik und ihres auswärtigen Handelns vorrangig Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolles Regieren und faire Gesellschaften fördern muss, da eine auf Regeln beruhende demokratische Gesellschaft die Grundlage für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Verbesserung der Stabilität ist; bekräftigt daher seinen Standpunkt, dass die Menschenrechte durchgängig und nachhaltig Eingang in die EU-Außenpolitik finden müssen; ist der Auffassung, dass die neue institutionelle Struktur der EU unter besonderer Berücksichtigung des EAD und dessen zuständiger Abteilung die Gelegenheit bietet, die Kohärenz und Wirksamkeit der EU in diesem Bereich zu stärken; fordert die VP/HV mit Nachdruck auf, sich im Rahmen bilateraler Beziehungen zu Drittstaaten und der aktiven Beteiligung an internationalen Foren weiterhin aktiv für die Verpflichtung von Drittstaaten, die Menschenrechte einzuhalten, einzusetzen, Menschenrechtsverletzungen zu brandmarken und nicht davor zurückzuschrecken, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, wenn gegen Menschenrechte verstoßen wird; fordert die Kommission vor dem Hintergrund der zunehmenden schwerwiegenden Verletzungen der Glaubensfreiheit auf, eine gründliche Bewertung vorzunehmen und die Glaubensfreiheit durchgängig in der EU-Menschenrechtspolitik zu verankern;

31.

ist der Auffassung, dass die weltweite Religions- und Glaubensfreiheit – insbesondere für Christen, verfolgte oder bedrohte Minderheiten und religiöse Dissidenten – und der Dialog zwischen den Religionen eine neue Kernfrage für die GASP darstellt; betont, dass es sich bei der Religions- und Glaubensfreiheit um ein grundlegendes Menschenrecht handelt und dass der Dialog zwischen den Religionen ein Instrument darstellt, um religiös motivierter Diskriminierung und Gewalt zu begegnen und somit zur politischen und gesellschaftlichen Stabilität beizutragen; fordert die VP/HV daher auf, unverzüglich eine EU-Strategie für die Durchsetzung des Menschenrechts auf Religions- und Glaubensfreiheit zu konzipieren; fordert die VP/HV ferner auf, eine ständige Stelle innerhalb der für Menschenrechte zuständigen Direktion des EAD zu schaffen, die beobachtet, ob Regierungen oder Gesellschaften die Religions- und Glaubensfreiheit und verwandte Rechte beschneiden;

32.

fordert die VP/HV eindringlich auf zu gewährleisten, dass die Strategien und Aktionen der GASP in vollem Umfang die Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit umsetzen, in der die Einbeziehung von Frauen in allen Phasen und auf allen Ebenen der Konfliktlösung gefordert wird; fordert darüber hinaus, dass die Strategien der GASP der Resolution 1820 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu sexueller Gewalt in und nach bewaffneten Konflikten sowie den nachfolgenden Resolutionen 1888 (2009), 1889 (2009) und 1960 (2010) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die auf den vorgenannten Resolutionen aufbauen, Rechnung tragen; fordert die VP/HV, die EU-Mitgliedstaaten und Leiter von GSVP-Missionen eindringlich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Zusammenarbeit mit und die Konsultation von lokalen Frauenorganisationen zu einem Standardelement jeder GSVP-Mission wird; stellt mit Bedauern fest, dass bislang nur eine Frau für eine Führungsposition im EAD benannt wurde und dass sich unter den EU-Sonderbeauftragten lediglich eine Frau befindet;

Multilaterale Diplomatie, internationale Organisationen

33.

betont, dass ein wirksamer Multilateralismus das strategische Hauptanliegen der Union sein sollte und dass die EU in diesem Zusammenhang eine führende Rolle in der internationalen Zusammenarbeit übernehmen, internationale Institutionen unterstützen, die Herbeiführung eines internationalen Konsenses befördern und sich für ein globales Handeln einsetzen sollte; betont daher, wie dringlich die Behandlung globaler Fragen ist, die von gemeinsamem Interesse für die EU-Bürger sind – wie die Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, von Pandemien und des Klimawandels, Angriffe auf die Computer- und Netzsicherheit, das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele und die Beseitigung der Armut, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, die friedliche Lösung von Konflikten und die Abrüstung, die Steuerung der Migrationsströme und die Förderung der Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten; weist darauf hin, dass die Überwachung von EU-Mitteln im Einklang mit dem Sonderbericht Nr. 15/2009 des Europäischen Rechnungshofs verbessert werden muss;

34.

Begrüßt die Annahme der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen bezüglich der Mitwirkung der EU an der Arbeit der Vereinten Nationen am 3. Mai 2011, welche die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten institutionellen Veränderungen berücksichtigt und es EU-Vertretern ermöglicht, die Standpunkte der EU in den Vereinten Nationen rechtzeitig und effizient darzulegen und voranzubringen; vertritt die Auffassung, dass in der Generalversammlung der Vereinten Nationen die erforderlichen Modalitäten für die EU geschaffen werden sollten, damit die neuen Vertreter der EU sich wirksam zu globalen Fragen äußern können, auch wenn der Beobachterstatus der EU beibehalten wird; fordert die EU in diesem Sinne auf, die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen uneingeschränkt und umfassend zu konsultieren; empfiehlt, die Frage der effektiven Beteiligung der EU an der Arbeit der Generalversammlung der Vereinten Nationen ganz oben auf die Tagesordnung bilateraler und multilateraler Gipfeltreffen mit strategischen Partnern zu setzen; erachtet es für unerlässlich, bei der Suche nach Lösungen für bedeutende regionale und globale Probleme mit den strategischen Partnern der EU zusammenzuarbeiten; empfiehlt ferner, den strategischen Partnerschaften eine multilaterale Dimension zu verleihen, indem globale Fragen auf die Tagesordnungen der bilateralen und multilateralen Gipfeltreffen der EU gesetzt werden; fordert Frankreich und das Vereinigte Königreich als ständige Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Einklang mit Artikel 34 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union auf, die VP/HV aufzufordern, den Standpunkt der Union immer darzulegen, wenn die EU einen Standpunkt zu einem Thema festgelegt hat, welches auf der Tagesordnung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen steht; ist der Auffassung, dass die Europäische Union in den multilateralen Finanzorganisationen als solche vertreten sein sollte, insbesondere im IWF und in der Weltbank, unbeschadet der Vertretung der Mitgliedstaaten;

35.

vertritt die Auffassung, dass sich die EU die Annahme des neuen Strategischen Konzepts der NATO zunutze machen sollte, um ihre Partnerschaft mit der NATO erheblich auszubauen und gleichzeitig die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU weiterzuentwickeln; begrüßt in dieser Hinsicht die konkreten Vorschläge, die die VP/HV dem NATO-Generalsekretär vorgelegt hat und die auf die Entwicklung von Beziehungen „von Organisation zu Organisation“ abzielen, als einen positiven Schritt; betont, dass die meisten Bedrohungen der Sicherheit, die die NATO in ihrem neuen Strategischen Konzept auflistet, auch die EU betreffen; verweist auf die Notwendigkeit pragmatischer Lösungen zur Überwindung verbleibender Schwierigkeiten; fordert die EU in dieser Hinsicht auf, sich für einen erfolgreichen Abschluss der derzeitigen Bemühungen um eine umfassende Lösung der Zypernfrage einzusetzen, um alle Differenzen zwischen Zypern und der Türkei zu beseitigen, die die Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO behindern;

36.

hält es für wichtig zu gewährleisten, dass die vorhandenen Kräfte und Fähigkeiten, die sich beide Organisationen weitgehend teilen, möglichst effizient genutzt werden, sowie dass die Sicherheitsbedingungen für die europäischen Truppen und die zivilen Akteure optimiert werden; fordert die NATO auf, Abstand von der Entwicklung ziviler Krisenbewältigungsfähigkeiten zu nehmen, die die EU-Strukturen und -Fähigkeiten lediglich duplizieren würden; fordert eine kohärente Strategie für die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die Abrüstung im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO im Einklang mit dem Aktionsplan der Erklärung zur Konferenz zur Überprüfung des NVV von 2010; ermutigt die NATO und Russland, auf stabilere, auf gegenseitigem Vertrauen basierende Beziehungen hinzuarbeiten;

37.

erkennt an, dass die OSZE gestärkt werden muss und ihre Werte bekräftigt werden müssen; ist der festen Überzeugung, dass die EU einen konstruktiven Beitrag zur Stärkung der OSZE leisten sollte, indem sie unter anderem dafür sorgt, dass dieser Prozess nicht zur Schwächung einer der drei Dimensionen dieser Organisation (politisch-militärische Dimension, Wirtschafts- und Umweltdimension sowie humanitäre Dimension) führt; unterstreicht, dass die EU außerdem auf die Bedeutung der Fortsetzung des Korfu-Prozesses und der Durchführung regelmäßiger hochrangiger Treffen hinweisen sollte, die den Aktivitäten der OSZE politischen Rückhalt verleihen und ihre Außenwirkung steigern;

38.

erkennt an, dass der internationale Status der Arktis an Relevanz gewinnt und die Bedeutung der Arktis zunimmt, und fordert eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige EU-Politik für die Arktis, die den Rechten der örtlichen Bevölkerung und der indigenen Völker Rechnung trägt; betrachtet den Arktischen Rat, die Politik der Nördlichen Dimension und den Euro-Arktischen Barents-Rat (BEAC) als die Schwerpunkte der Zusammenarbeit in der Arktis und unterstützt die Bestrebungen der EU, ständiger Beobachter im Arktischen Rat zu werden; betont, dass innerhalb des EAD ein Referat eingerichtet werden muss, das sich mit der Arktis befasst;

Transatlantische Beziehungen

39.

bekräftigt sein Bekenntnis zur transatlantischen Partnerschaft als einem wichtigen Element und einer der Hauptsäulen des auswärtigen Handelns der EU; fordert ferner, dass die EU ihr Bekenntnis zur transatlantischen Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten und dem Ziel eines transatlantischen Marktes ohne Hindernisse bekräftigt, der die Grundlage für eine gestärkte transatlantische Partnerschaft bieten sollte; fordert die VP/HV eindringlich auf, sich für eine bessere Koordinierung und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA, ihrem engsten Verbündeten, einzusetzen; fordert sie auf sicherzustellen, dass die EU als ein kohärenter, aktiver und gleichberechtigter und dennoch autonomer Partner der Vereinigten Staaten handelt, wenn es darum geht, die globale Sicherheit und Stabilität zu stärken, den Frieden und die Achtung der Menschenrechte zu fördern; fordert ferner, ein geschlossenes Herangehen an globale Herausforderungen wie die Verbreitung von Kernwaffen, Terrorismus, den Klimawandel und die Sicherheit der Energieversorgung zu praktizieren und ein gemeinsames Herangehen an Fragen der globalen Governance durch die Unterstützung und Reformierung internationaler Institutionen und durch die Förderung der Achtung des Völkerrechts und der friedlichen Lösung von Konflikten sicherzustellen; fordert die VP/HV auf, Synergien mit den USA eng abzustimmen und auszubauen, um Stabilität und Sicherheit auf dem europäischen Kontinent und weltweit – darunter auch auf der Grundlage der wünschenswerten Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren wie Russland, China, Indien und der Türkei – zu gewährleisten sowie Stabilität im Nahen Osten, im Mittelmeerraum, in Iran, Afghanistan und Pakistan herbeizuführen;

40.

fordert die Konzipierung einer umfangreichen Strategie der EU und der Vereinigten Staaten für die Verbesserung der Sicherheitslage im Nahen Osten, in Iran, Afghanistan und Pakistan, die auch eine Zusammenarbeit mit der Türkei, Russland und China vorsieht;

Westliche Balkanstaaten

41.

bestätigt, dass sich allen westlichen Balkanstaaten die Perspektive einer Mitgliedschaft in der EU bietet, und unterstreicht die Bedeutung des fortgesetzten Engagements für diesen Erweiterungsprozess sowohl aufseiten der Länder der Region als auch aufseiten der EU; weist darauf hin, dass die Perspektive der EU-Erweiterung ein wichtiger Anreiz für die Fortsetzung der politischen und wirtschaftlichen Reformen in den westlichen Balkanstaaten ist, was zur effektiven Stabilität und Entwicklung dieser Region beiträgt;

42.

erkennt die Fortschritte an, die von allen Ländern in der Region auf ihrem Weg in die Europäischen Union erzielt worden sind; stellt allerdings fest, dass politische Instabilität und institutionelle Schwächen zusammen mit ungelösten bilateralen Problemen weitere Fortschritte einiger Länder bei ihrer Integration in die EU behindern; betont, dass die Union ein klares und gemeinsames Konzept für die Region haben muss; fordert die VP/HV und die Kommission auf, sich aktiv in die Lösung der anhaltenden Probleme einzubringen;

43.

stellt fest, dass die Lage im Kosovo weiter stabil und friedlich, jedoch fragil ist; ist besorgt über die schwerwiegenden Probleme und Verstöße gegen das Wahlgesetz, zu denen es in mehreren Gemeinden während der jüngsten Wahlen gekommen ist, und fordert die EU auf, die Lage der Demokratie im Kosovo genauer zu beobachten; fordert alle Beteiligten dringend auf, Maßnahmen zu treffen, um die demokratischen Rechte und Lebensbedingungen aller Menschen, die im Kosovo leben, zu verbessern, und betont, wie wichtig die Wahlreform und faire Wahlen als Teil des derzeitigen Übergangs des Kosovo zur Demokratie sind; fordert die Politiker des Kosovo auf, die Verfassung zu respektieren; fordert die neue Regierung und das Parlament des Kosovo mit Nachdruck auf, künftige Wahlprozesse zu verbessern, um die demokratischen Rechte aller Bürgerinnen und Bürger des Kosovo zu gewährleisten und die Aussichten des Landes auf seine europäische Integration zu verbessern; ist sich der Tatsache bewusst, dass nicht alle Mitgliedstaaten die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt haben;

44.

begrüßt den Dialog zwischen Kosovo und Serbien und betont, dass sie zur Stabilität nicht nur in ganz Kosovo, sondern auch in der gesamten Region und zur Verbesserung der Lage des gesamten Volkes des Kosovo beitragen können; bringt seine uneingeschränkte Unterstützung dafür zum Ausdruck, dass sich die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) im Kosovo mit dem Problem der Vermissten infolge des Kosovokonflikts beschäftigt und im Bereich der organisierten Kriminalität Ermittlungen anstellt und die ermittelten Straftäter strafrechtlich verfolgt, insbesondere vor dem Hintergrund der Vorwürfe der unmenschlichen Behandlung und des illegalen Organhandels während des Konflikts und unmittelbar danach; fordert eine gründliche Untersuchung dieser Vorwürfe durch EULEX und ein exemplarisches Verfahren gegen all diejenigen, die sich schlussendlich als verantwortlich erweisen; verweist erneut darauf, dass EULEX die lokale Verwaltung in der verantwortungsvollen Ausübung ihrer Tätigkeit unterstützen und gewährleisten muss, dass die Mission im gesamten Gebiet des Kosovo wirksam tätig sein kann, indem sie ihre Aktivitäten im Norden des Kosovo verstärkt; fordert die Kommission auf, den Dialog mit den Staatsorganen in Prishtina über Visafragen unverzüglich einzuleiten, um einen Fahrplan für die Visaliberalisierung festzulegen;

45.

fordert die VP/HV und die Kommission auf, den Dialog mit den politischen Verantwortlichen in Bosnien und Herzegowina nach den Wahlen zu intensivieren, um diesem Land und seiner Bevölkerung zu helfen, weiter Kurs auf die Integration in die EU zu halten; vertritt die Auffassung, dass Bosnien und Herzegowina bei den Reformen im Zusammenhang mit der Integration in die EU nur begrenzte Fortschritte erzielt hat und dass die vorherrschenden Strategien für die einzelnen Volksgruppen und Gebietseinheiten die Erfüllung der Auflagen für eine EU- und NATO-Mitgliedschaft behindern können;

46.

ist tief besorgt über den anhaltenden internen Konflikt in Albanien und fordert die Regierung und die Opposition auf, auf Gewalt zu verzichten und in einen neuen Dialog einzutreten, um den Konflikt zu beenden und einen dauerhaften Kompromiss zu finden; begrüßt in dieser Hinsicht die Initiative des Vertreters der VP/HV in Abstimmung mit dem für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik zuständigen Kommissionsmitglied;

Östliche Partnerschaft

47.

ruft die VP/HV und die Kommission auf, ihr Engagement für die Östliche Partnerschaft mit den osteuropäischen Nachbarn der EU fortzusetzen, um ihre politische Assoziierung und wirtschaftliche Einbindung, so auch im Energiebereich, auf der Grundlage gemeinsamer europäischer Werte und innerhalb eines Rahmens reformfördernder Auflagen und Anreize voranzutreiben; weist darauf hin, dass ungelöste Konflikte in der Region die beteiligten Parteien in eine festgefahrene Situation hineinmanövriert haben, in der kein dauerhafter Frieden möglich ist; fordert die beteiligten Parteien auf, langfristig eine friedliche Lösung anzustreben; betont, dass es wichtig ist, bei den laufenden Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft internationale Menschenrechtsnormen zu berücksichtigen; fordert Initiativen und Maßnahmen, die die regionale Zusammenarbeit im Südkaukasus fördern und vorantreiben;

48.

hofft, dass die von der Kommission eingeleitete Reform der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu einer neuen strategischen Vision und zu einem differenzierten Ansatz innerhalb dieser Politik in Bezug auf die Interessensgebiete entsprechend der Vielfalt der Interessen, Herausforderungen und regionalen Bedrohungen der Union führen wird;

49.

bekräftigt, dass es eines kohärenten Ansatzes für die Verfahren der regionalen Zusammenarbeit durch die Umsetzung der Initiativen und Instrumente bedarf, die die EU für ihre Östliche Partnerschaft vorgeschlagen hat (Europäische Partnerschaft, Schwarzmeersynergie/EU Strategie für den Schwarzmeerraum usw.); ist der Auffassung, dass es erforderlich ist, die Komplementarität und Differenzierung zwischen den vorgeschlagenen Initiativen zu gewährleisten, insbesondere auf Projektebene, damit die Ressourcen effektiver genutzt und konkrete Ergebnisse erzielt werden;

50.

verurteilt die schweren Repressionen des Regimes des belarussischen Präsidenten Lukaschenko gegen Mitglieder der Opposition, Journalisten und Vertreter der Zivilgesellschaft nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. Dezember 2010 und fordert, dass all diejenigen, die inhaftiert wurden, unverzüglich freigelassen und von allen Anklagepunkten freigesprochen werden; begrüßt den Beschluss des Rates vom 31. Januar 2011, ein Visaverbot zu verhängen und die Finanzanlagen von 157 ausgewählten belarussischen Beamten einzufrieren; vertritt den Standpunkt, dass Sanktionen gegen Beamte der belarussischen Regierung in Kraft bleiben sollten, bis alle politischen Häftlinge aus belarussischen Gefängnissen freigelassen wurden; begrüßt das Ergebnis der internationalen Geberkonferenz „Solidarität mit Belarus“ vom 2. Februar 2011, auf der die EU zugesagt hat, 17,3 Millionen Euro für Maßnahmen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft aufzubringen, insbesondere für Studenten und unabhängige Medien; ist der Auffassung, dass die Kommission die direkten persönlichen Kontakte zwischen den Menschen in der EU und in Belarus verstärken sollte; ermutigt diejenigen Mitgliedstaaten, die dies nicht getan haben, unilaterale Schritte zu unternehmen, um die Ausstellung von kurzfristigen Visa zu erleichtern und deren Preis zu senken, insbesondere von Schengen-Visa, die von größter Bedeutung für die Gesellschaft insgesamt, für Studenten und andere junge Menschen sind; betont, dass es wichtig ist, dass Belarus nicht isoliert wird, insbesondere nicht von den bestehenden regionalen Rahmen;

51.

fordert die rasche Einrichtung der Parlamentarischen Versammlung EU-Nachbarschaft Ost (EURO-NEST) ohne die Beteiligung des belarussischen Parlaments, um ihre Rolle bei der Stärkung der Demokratie und der demokratischen Institutionen und ihre Bedeutung für die Stärkung der parlamentarischen Dimension der Partnerschaft zu betonen;

52.

bedauert den Mangel an wesentlichen Fortschritten bei der Lösung festgefahrener Konflikte im Südkaukasus; betont, dass es sich hierbei um einen Stolperstein handelt, der die Entwicklung einer echten multilateralen und regionalen Dimension der Östlichen Partnerschaft behindert; erwartet ein verstärktes Engagement des EAD in der Region und fordert, dass er eine aktivere Rolle dabei spielt, den Dialog zwischen den Parteien zu erleichtern, vertrauensbildende Maßnahmen zu entwickeln, die direkten persönlichen Kontakte zwischen den Menschen zu fördern und damit den Weg zu einer dauerhaften Lösung zu ebnen;

53.

betont, wie wichtig eine aktivere Rolle der EU bei der Beilegung der festgefahrenen Konflikte in Transnistrien und im Südkaukasus ist;

54.

begrüßt und unterstützt die Zusage der Staatsorgane der Republik Moldau, ihre Beziehungen zur Europäischen Union mit Blick auf den Abschluss des Assoziierungsabkommens, die Aufnahme eines Dialogs über die Visaliberalisierung und die Einleitung von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zu verstärken;

Strategie der Europäischen Union für den Schwarzmeerraum

55.

fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Vorhaben im Rahmen der Schwarzmeersynergie zu beschleunigen und diesen Punkt auf der Tagesordnung des EAD zu belassen;

56.

betont die Bedeutung des Schwarzmeerraumes innerhalb der Östlichen Partnerschaft und ist der Ansicht, dass in diesem Zusammenhang eine stärkere Beteiligung der Europäischen Union wichtig ist;

Zentralasien

57.

erkennt das große Potenzial für die Entwicklung einer strategischen Zusammenarbeit zwischen der EU und Zentralasien an; fordert unter Berücksichtigung der geopolitischen Lage der Region eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer sicherheitspolitischer Herausforderungen sowie politischer, wirtschaftlicher und energiepolitischer Fragen; betont, dass Fragen der Wasserbewirtschaftung auf regionaler Ebene dringend angegangen werden müssen, um eine insgesamt nachhaltige Entwicklung zu fördern, die menschliche Sicherheit zu verbessern, gutnachbarliche Beziehungen zu erleichtern und Konflikte zu verhüten;

Russland

58.

fordert die VP/HV auf zu gewährleisten, dass die EU – auch bei den Verhandlungen über ein neues Abkommen EU-Russland – eine kohärente Haltung gegenüber Russland einnimmt; fordert sie ferner eindringlich auf sicherzustellen, dass die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich des Völkerrechts, der Grundsätze der Gegenseitigkeit und der Transparenz, sowie ein Bekenntnis zu den Werten einer pluralistischen Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte den Kern des neuen umfassenden Abkommens darstellen müssen; betont, dass eine Verpflichtung zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Russland und zur Bekämpfung der Korruption, insbesondere im Justizwesen, einen integralen Bestandteil dieses neuen Abkommens bilden muss; erwartet stetige Fortschritte bei den laufenden Verhandlungen;

59.

betont, dass die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in allen Bereichen des russischen öffentlichen Lebens, einschließlich der Wirtschaft, für die gesamte Gesellschaft von Vorteil wäre; fordert die Stärkung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Russland, um positive Veränderungen der Menschenrechtslage in Russland zu fördern; fordert, dass Maßnahmen ergriffen und Initiativen umgesetzt werden, die die Kontakte zwischen den europäischen Zivilgesellschaften und der russischen Zivilgesellschaft verbessern und die russische Zivilgesellschaft stärken würden; hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Partnerschaft für Modernisierung hervor; betont gleichzeitig die Notwendigkeit einer wiederbelebten, auf gegenseitiger Achtung und Gegenseitigkeit beruhenden Partnerschaft mit Russland bei den Themen Terrorismusbekämpfung, Energiesicherheit und -versorgung, Klimaschutz, Abrüstung, Konfliktverhütung und Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie im Hinblick auf Iran, Afghanistan und den Nahen Osten, um das Ziel einer Verbesserung der globalen Sicherheit und Stabilität zu verfolgen;

60.

fordert die VP/HV auf, die Gespräche mit Russland zu intensivieren, um die bedingungslose Erfüllung und Umsetzung aller Bestimmungen des „Sechs-Punkte-Abkommens“ von 2008 zwischen Russland, der Europäischen Union und Georgien sicherzustellen sowie eine endgültige Lösung dieses Konflikts in Bezug auf die Achtung der territorialen Integrität Georgiens zu erreichen; ist der Auffassung, dass Russland insbesondere garantieren sollte, dass die Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM) uneingeschränkten Zugang zu Abchasien und Südossetien hat; betont, dass in den vorgenannten Regionen Georgiens für Stabilität gesorgt werden muss;

Türkei

61.

betont, dass sowohl von der EU als auch von der Türkei ein langfristiger strategischer Ansatz in Bezug auf ihr künftigen Beziehungen verfolgt werden muss,; begrüßt die Erklärung des Rates vom 14. Dezember 2010, in der er eine intensivere Zusammenarbeit in sicherheits- und außenpolitischen Fragen von gegenseitigem Interesse forderte; ist der Auffassung, dass sich durch die immer aktivere Außenpolitik Ankaras neue Herausforderungen und Chancen für die GASP ergeben; fordert die VP/HV mit Nachdruck auf, die Türkei in einen institutionalisierten Dialog über wichtige strategische Fragen einzubinden – wie etwa über die Energiepolitik, die Stabilität in den westlichen Balkanstaaten und im Kaukasus, das Atomprogramm des Iran oder das derzeitige demokratische Erwachen im Nahen Osten – und dadurch eine stärkere Annäherung der Ziele zu gewährleisten und den bilateralen Beziehungen neue Impulse zu geben; betont allerdings, dass ein solcher Dialog den Beitrittsprozess der Türkei jedoch nicht ersetzen, sondern ergänzen und verstärken sollte;

62.

bedauert das faktische Stagnieren des Beitrittsprozesses der Türkei; verweist darauf, dass alle Mitgliedstaaten der EU und die Türkei gemeinsam Verantwortung dafür tragen, die Hindernisse zu überwinden, die der EU-Mitgliedschaft der Türkei im Wege stehen; warnt davor, dass schwerwiegende langfristige Probleme entstehen könnten, wenn die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei nicht stabilisiert werden und die EU und die NATO weiterhin an ihrem Ziel einer engeren Zusammenarbeit gehindert werden; hofft, dass die Türkei ihre Modernisierung in jedem Fall auf europäischer Linie fortsetzen wird;

Naher Osten und Mittelmeerraum

63.

befürwortet die Wiederaufnahme unmittelbarer Friedensgespräche zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde und betont die Notwendigkeit substanzieller Friedensverhandlungen, die innerhalb eines begrenzten Zeitrahmens und in einem Klima gegenseitigen Vertrauens geführt werden müssen, ein Klima, das nur dann entstehen kann, wenn die Politik des fortgesetzten Siedlungsbaus von Israel unverzüglich beendet wird; erinnert daran, dass die EU der größte Geber für die Palästinensische Autonomiebehörde und der bedeutendste Handelspartner Israels ist und daher ein direktes Interesse daran hat, die beiden Parteien davon zu überzeugen, so rasch wie möglich die zu klärenden grundlegenden Fragen (namentlich Fragen betreffend die Flüchtlinge, die Grenzen und den Status Jerusalems) anzugehen, und daran, dass ein lebensfähiger palästinensischer Staat in Frieden Seite an Seite mit dem Staat Israel lebt; betont, dass eine Zwei-Staaten-Lösung gefunden werden muss, und erkennt das Recht beider Seiten an, nebeneinander in Sicherheit, Wohlstand und Frieden zu leben; begrüßt daher die Schlussfolgerungen des Rates zum Friedensprozess im Nahen Osten vom 13. Dezember 2010 und den erklärten Willen der EU, die Parteien bei der Erreichung dieses Ziels zu unterstützen;

64.

fordert die EU im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2009 auf, die stärkere politische Rolle zu übernehmen, die ihrem finanziellen Engagement in der Region entspricht; bekundet seine Überzeugung, dass die Nahost-Politik der EU dringend und umfassend neu gestaltet werden muss, damit die EU eine entscheidende und kohärente politische Rolle spielen und mit wirksamen diplomatischen Instrumenten zur Förderung von Frieden und Sicherheit in dieser Nachbarregion, die für die EU von wesentlichem strategischen Interesse ist, beitragen kann; fordert die VP/HV auf, eine neue europäische Strategie für die Region vorzulegen, in der die Interessen und Ziele der EU und die Mittel, die sie einsetzen kann, dargelegt werden und mit der die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in der Region gefördert und die Mittel hauptsächlich in die Stärkung der Zivilgesellschaft gelenkt werden;

65.

ist tief bestürzt über den Einsatz von Gewalt gegen die Bewohner des Lagers Ashraf in Irak, welcher Todesopfer forderte, und bedauert den Verlust an Leben; fordert die irakische Regierung auf, auf den Einsatz von Gewalt zu verzichten und die Menschenrechte der Bewohner des Lagers einzuhalten; fordert eine unabhängige internationale Untersuchung, einschließlich des freien Zugangs zum Lager Ashraf, damit eine umfassende Bewertung der Lage vor Ort vorgenommen werden kann; fordert alle Parteien auf, Zurückhaltung zu wahren und eine friedliche und nachhaltige Lösung für die Situation zu finden;

66.

erklärt seine Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern in den südlichen Nachbarstaaten, die für Demokratie, Freiheit und soziale Gerechtigkeit kämpfen; fordert die EU auf, neue Forderungen nach Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit eindeutig und unverzüglich zu unterstützen; ist nach wie vor besorgt darüber, dass es der Mittelmeerpolitik der EU an einem klaren, langfristig angelegten strategischen Konzept für Fortschritte und Entwicklung in dieser Region fehlt; fordert die Klarstellung und Verbesserung der Begründung, der Ziele und der Arbeitsmethoden der Union für den Mittelmeerraum (UfM); ist der Auffassung, dass es daher äußerst wichtig und dringend ist, die EU-Strategie gegenüber dem Mittelmeerraum zu überdenken und zu überarbeiten, und fordert in diesem Zusammenhang eindringlich, dass im Rahmen der strategischen Überprüfung der ENP die neuen Entwicklungen in der Region in vollem Umfang berücksichtigt werden und ihren Niederschlag finden müssen und ein politischer Dialog mit den südlichen Nachbarstaaten der EU hergestellt werden muss; fordert darüber hinaus, dass die Union für den Mittelmeerraum umgestaltet wird, damit sie einen aktiven und wirksamen Beitrag zur Schaffung demokratischer, nachhaltiger und gerechter Gesellschaften in der gesamten Region leisten kann; betont, wie wichtig die Beteiligung von Frauen am demokratischen Übergang und an den institutionellen Reformen ist; weist erneut nachdrücklich darauf hin, dass die Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Regierungsführung, die Bekämpfung der Korruption und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten wesentliche Elemente dieses Dialogs sind;

67.

weist auf seine Rolle im Haushaltsverfahren der EU hin und betont, dass die demokratische Legitimität der UfM, eine transparente Beschlussfassung und die Einbeziehung des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlung der UfM und der nationalen Parlamente in den Entscheidungsprozess gewährleistet werden müssen;

68.

beobachtet die Lage in Tunesien, Ägypten und anderen Staaten in der Region genau; unterstützt die legitimen Forderungen der Völker nach Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit; fordert die EU auf, eine Partnerschaft aufzubauen, die sich auf gemeinsame Interessen stützt und besonderes Augenmerk auf die Beschäftigung und die allgemeine und berufliche Bildung legt, um die derzeitige soziale und wirtschaftliche Krise in diesen Ländern zu mildern und eine geeignete Unterstützung zu bieten, die erforderlich sein könnte, um die laufenden politischen Reformen und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen; betont, dass es wichtig ist, den Ausbau der institutionellen Kapazitäten, ein unabhängiges Justizsystem, die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Bildung pluralistischer politischer Parteien in einem laizistischen System zu stärken; begrüßt das Referendum zu den Verfassungsreformen in Ägypten; ermutigt die ägyptischen Staatsorgane, die Überarbeitung der Verfassung und des Wahlgesetzes im Hinblick auf freie und faire Wahlen fortzusetzen;

69.

bedauert die mangelnde Geschlossenheit der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Frage, wie auf die Lage in Libyen zu reagieren sei, wodurch der Rahmen für umfangreiche GASP-Maßnahmen der VP/HV eingeengt wird; begrüßt allerdings den Beschluss des Rates, eine militärische Operation zur Unterstützung der humanitären Hilfseinsätze als Antwort auf die Krise in Libyen, die so genannte Operation „EUFOR Libya“, durchzuführen;

70.

betont, dass das gewaltsame Vorgehen gegen friedfertige Demonstranten in Syrien, bei dem hunderte Menschen getötet und festgenommen wurden, unverzüglich beendet werden muss; fordert den syrischen Präsidenten und die syrische Regierung auf, den rechtmäßigen Forderungen des syrischen Volkes Gehör zu schenken, indem sie in einen echten nationalen Dialog eintreten, der darauf abzielt, die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen umzusetzen und der Politik der Unterdrückung von Oppositionspolitikern, der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern ein Ende zu setzen; begrüßt die Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, mit der die Gewalt der syrischen Regierung gegen friedfertige Demonstranten verurteilt wird, und die vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte veranlasste Entsendung einer Erkundungsmission in das Land; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die derzeitigen Ereignisse in Syrien in ihren bilateralen Beziehungen mit dem Land umfassend zu berücksichtigen, einschließlich der Aussetzung weiterer Verhandlungen über das Assoziationsabkommen EU-Syrien, der Überprüfung der Zusammenarbeit mit den syrischen Staatsorganen im Rahmen des ENPI sowie schwerwiegender und gezielter Sanktionen gegen die syrische Regierung mit dem Ziel, eine Veränderung der Maßnahmen der Regierung zu bewirken;

71.

fordert die Behörden in Bahrain und Jemen dringend auf, keine Gewalt gegen Demonstranten anzuwenden sowie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung zu achten; betont, dass diejenigen, die für die Verluste an Menschenleben und Verletzungen verantwortlich sind, so bald wie möglich zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden - entweder vor nationale Gerichte oder vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag; fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die friedlichen demokratischen Bestrebungen der Menschen in Bahrain und Jemen zu unterstützen, ihre Politik gegenüber diesen Ländern zu überprüfen, den Verhaltenskodex der EU für Waffenexporte einzuhalten und sich bereitzuhalten, um – im Falle ernsthafter Zusagen der Regierungen dieser Länder – die Durchführung konkreter politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformpläne in diesen Ländern zu unterstützen; drückt seine äußerste Besorgnis über die Entwicklung der Situation in Bahrain aus, insbesondere über die Verhängung der Todesstrafe am 28. April 2011 gegenüber vier Protestierenden; fordert die VP/HV auf, gegenüber den bahrainischen Behörden Druck auszuüben, damit diese Hinrichtungen aussetzen und faire Verfahren mit angemessener rechtlicher Vertretung und dem Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln sicherstellen;

72.

bekräftig seine uneingeschränkte Unterstützung des Sondergerichtshofs für Libanon als einen unabhängigen Gerichtshof, der durch die Resolution 1757 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingerichtet wurde und die höchsten Justizstandards erfüllt; bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung der Souveränität, Einheit und territorialen Integrität des Libanon und des reibungslosen Funktionierens aller libanesischen Institutionen; betont, dass die innere Stabilität und die Achtung des Völkerrechts völlig miteinander vereinbar sind; fordert alle libanesischen politischen Kräfte auf, weiterhin einen offenen und konstruktiven Dialog zu führen, um das Wohlergehen, den Wohlstand und die Sicherheit aller libanesischen Bürgerinnen und Bürger zu fördern; würdigt die wichtige Rolle der Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL) und fordert die Umsetzung aller Bestimmungen der Resolution 1701 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen;

Asien

73.

betont, dass jegliche langfristige Lösung der Afghanistan-Krise von den Interessen der afghanischen Bürger im Hinblick auf ihre innere Sicherheit, den Zivilschutz und wirtschaftliche und soziale Fortschritte ausgehen muss und konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Armut und der Diskriminierung von Frauen, zur Verbesserung der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie für Schlichtungsmechanismen, die Beendigung der Opiumproduktion, den Aufbau widerstandsfähiger staatlicher Strukturen, die Integration Afghanistans in die internationale Gemeinschaft und die Vertreibung der Al Qaida aus dem Lande beinhalten sollte; betont, dass in Afghanistan Polizeikräfte aufgebaut werden müssen, die einen Mindeststandard an Sicherheit gewährleisten können, der einen anschließenden Abzug ausländischer Streitkräfte aus dem Land ermöglicht; bekräftigt seinen Standpunkt, dass sich die EU und die internationale Gemeinschaft als Ganzes in Afghanistan schwerpunktmäßig beim Aufbau eines eigenen Staates mit stärkeren demokratischen Institutionen engagieren sollten, die das Volk repräsentieren können und die Rechtsstaatlichkeit, den Frieden, die territoriale Integrität, eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung, die Verbesserung der Lebensbedingungen aller seiner Bürger und insbesondere der Frauen und Kinder, gewährleisten können sowie gleichzeitig die historischen, religiösen, spirituellen und kulturellen Traditionen aller auf afghanischem Hoheitsgebiet lebenden ethnischen und religiösen Gemeinschaften achten; weist ferner darauf hin, dass es wichtig ist, die Zivilgesellschaft, den Aufbau demokratischer Institutionen wie etwa die Ausbildung von Sicherheitskräften und der Justiz, die Unterstützung unabhängiger Medien, NRO und die parlamentarische Kontrolle zu unterstützen;

74.

bekräftigt seine Auffassung, dass Pakistan in der Region eine Schlüsselrolle spielt und dass ein stabiles, laizistischesund rechtstaatliches Pakistan von entscheidender Bedeutung für die Stabilität in Afghanistan und in der gesamten Region ist; betont ferner die potenzielle Rolle Pakistans im afghanischen Friedensprozess; unterstreicht, dass Pakistan nicht als ein sicherer Hafen für Al-Qaida und die Taliban dienen darf; erkennt an, dass die verheerenden Überschwemmungen vom August 2010 die neue Regierung Pakistans zurückgeworfen haben, nachdem sie bereits erste Fortschritte bei der Bewältigung zahlreicher Herausforderungen erreicht hatte; fordert den Rat und die Kommission sowie die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, ihre Solidarität klar und deutlich zu demonstrieren, die dringend notwendigen Wiederaufbau- und Rehabilitationsmaßnahmen nach den Überschwemmungen konkret zu unterstützen und dem Land bei seinen Bestrebungen zum Aufbau einer starken und wohlhabenden Gesellschaft zur Seite zu stehen; begrüßt und unterstützt die Bemühungen der EU, politische Unterstützung für einen verstärkten Aufbau von Institutionen und Kapazitäten in Pakistan und für den Kampf der demokratischen Institutionen Pakistans gegen den Extremismus zu mobilisieren, insbesondere durch die Forderung nach Abschaffung der Blasphemie-Gesetze und die Unterstützung der Zivilgesellschaft Pakistans; fordert Pakistan auf, unverzüglich dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen beizutreten und bei der Offenlegung seines Atomwaffenarsenals und seiner kerntechnischen Anlagen uneingeschränkt mit der Internationalen Atomenergie-Organisation zusammenzuarbeiten;

75.

unterstützt rückhaltlos das Engagement der E3+3 für eine baldige Verhandlungslösung in der iranischen Nuklearfrage, damit das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Atomprogramms gemäß einem der Leitgrundsätze des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) wiederhergestellt wird; unterstützt den zweigleisigen Ansatz des Rates, der auf eine diplomatische Lösung abzielt, da dies die einzig praktikable Option als Reaktion auf das iranische Atomprogramm ist; bedauert, dass die Resolution 1929(2010) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, mit der eine vierte Runde von Sanktionen gegen Iran wegen seines Atomprogramms sowie zusätzliche restriktive Maßnahmen, die die EU, die USA, Japan, Kanada und Australien angekündigt hatten, eingeleitet wurden, unvermeidbar wurde, weil Iran mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Bezug auf die Ziele seines Atomprogramms nicht uneingeschränkt zusammengearbeitet hatte; betont, dass eine Lösung der Nuklearfrage nicht auf Kosten der Unterstützung der EU für die iranische Zivilgesellschaft und deren legitimer Forderungen nach universellen Menschenrechten und echten demokratischen Wahlen gehen kann;

76.

verurteilt nachdrücklich die fortwährende provozierende, aufstachelnde und antisemitische Rhetorik des iranischen Staatspräsidenten, der dazu aufgerufen hat, Israel „auszulöschen“, und bedauert insbesondere die Drohungen, die sich gegen das Existenzrecht des Staates Israel richten; ist sehr besorgt über die dramatisch ansteigende Zahl von Hinrichtungen in Iran, die angesichts des Mangels an einem ordnungsgemäßen Verfahren einem außergerichtlichen Mord durch den Staat gleichkommen, sowie über die fortdauernde systematische Unterdrückung von Bürgerinnen und Bürgern, die nach Freiheit und Demokratie streben; betont, dass offizielle gegenseitige Kontakte zwischen den Delegationen des Europäischen Parlaments und des Majlis auch genutzt werden sollten, um Menschenrechtsfragen zur Sprache zu bringen, vom ungehinderten Zugang zu politischen Gefangenen und Menschenrechtsaktivisten abhängig gemacht werden sollten und den Vertretern die Gelegenheit gegeben werden sollte, ungehindert eine breite Vielfalt politischer Ansichten auszutauschen; fordert die VP/HV auf, Vorkehrungen für die Wiedereinrichtung einer EU-Delegation in Iran zu treffen, um die Lage vor Ort aus einer EU-Perspektive zu beobachten; fordert die iranische Regierung eindringlich auf, von der Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Irak abzusehen;

77.

verleiht seiner Zufriedenheit über die Intensivierung der sektorspezifischen Dialoge mit China Ausdruck und fordert abgestimmte gemeinsame Bemühungen zur Lösung der strittigen Fragen, die auf dem jüngsten Gipfeltreffen EU-China aufgeworfen wurden; begrüßt die Fortschritte auf dem Weg zu einer besseren Governance im wirtschaftlichen und justiziellen Bereich; ist tief besorgt über die anhaltenden schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen im Land, einschließlich der Rechte von Minderheiten, insbesondere der Tibeter, Uiguren und Mongolen, und fordert die VP/HV auf, den Menschenrechtsdialog zu verstärken und zu gewährleisten, dass die Menschenrechte kontinuierlich auf der Tagesordnung stehen;

78.

weist darauf hin, dass das furchtbare Erdbeben, der Tsunami und die darauffolgende nukleare Katastrophe, die Japan getroffen haben, tiefgreifende Auswirkungen auf die Beziehungen zu Japan haben werden, und erwartet, dass die EU sich solidarisch zeigt und Hilfe leistet, damit die japanischen Staatsorgane die Katastrophe bewältigen können; vertritt die Auffassung, dass insbesondere nach den jüngsten dramatischen Ereignissen die Beziehungen zu Japan – einem Land, das die demokratischen Werte der EU und ihre Sorge um die Menschenrechte teilt – für die Wirtschaft wie auch für die Zusammenarbeit in multinationalen Foren weiterhin von größter Wichtigkeit sind; betont, dass die derzeitige Konzentration auf China nicht von der Notwendigkeit ablenken darf, die Zusammenarbeit mit Japan auszubauen und die verbleibenden Hindernisse für die gegenseitige wirtschaftliche Durchdringung aus dem Weg zu räumen;

79.

begrüßt die von den Partien auf beiden Seiten der Straße von Taiwan unternommenen Schritte, die im Juni 2010 zur Unterzeichnung von 15 Abkommen, einschließlich des Rahmenabkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit und eines Abkommens über die Rechte an geistigem Eigentum, geführt haben; unterstützt angesichts der Tatsache, dass die Ausweitung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern diesseits und jenseits der Straße von Taiwan im Interesse beider Seiten und der EU ist, nachdrücklich die Verstärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Taiwan und die Unterzeichnung eines Abkommens über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Taiwan; bekräftigt seine Unterstützung für die bedeutsame Beteiligung Taiwans als Beobachter in wichtigen internationalen Organisationen und Tätigkeiten wie am Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO); würdigt den Beschluss der EU, taiwanesischen Bürgerinnen und Bürgern Visumfreiheit zu gewähren, was zur Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und Taiwan in den Bereichen Handel und Investitionen sowie der persönlichen Kontakte zwischen den Menschen beitragen wird;

80.

erkennt die große Bedeutung Indiens als eine aufstrebende regionale Wirtschaftsmacht und als einen großen demokratischen Partner für Europa an; würdigt die Zusammenarbeit Indiens mit der EU, insbesondere in Afghanistan und bei der Operation Atalanta; fordert eine engere Zusammenarbeit in Fragen der nuklearen Abrüstung, des Klimawandels, der globalen wirtschaftspolitischen Steuerung, der Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte; ist besorgt über die Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten und Menschenrechte in Jammu und Kaschmir und über die anhaltende kulturelle Diskriminierung auf der Grundlage des Kastensystems; erwartet, dass sich die strategische Partnerschaft mit Indien wie im Gemeinsamen Aktionsplan vorgesehen entwickelt, damit konkrete Ergebnisse erzielt werden; sieht dem baldigen Abschluss und der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens entgegen, unterstreicht jedoch gleichzeitig, wie wichtig es ist, dass die derzeitigen Verhandlungen über das Abkommen keinesfalls die Bemühungen um Verringerung der Armut in Indien beeinträchtigen sollten;

Afrika

81.

bekundet seine nachdrückliche Unterstützung für die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union (AU) und anderen afrikanischen regionalen Organisationen bei der Bewältigung von Stabilitäts- und Sicherheitsproblemen auf dem afrikanischen Kontinent und bei der Erzielung von Fortschritten in anderen entscheidenden Bereichen wie demokratische Governance und Menschenrechte, Klimaschutz und Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele; vertritt die Auffassung, dass eine Konsolidierung des Aufbaus von Institutionen und der Entscheidungsprozesse innerhalb der AU erforderlich ist, damit sie wachsende Verantwortung übernehmen und größere Handlungskompetenz in Bezug auf die Sicherheit und Stabilität auf dem afrikanischen Kontinent – insbesondere was Friedenssicherungsmissionen angeht – erlangen kann, und dass die EU sie dabei unterstützen sollte;

82.

befürwortet den Beschluss, einen umfassenden Ansatz der EU für die Region am Horn von Afrika zu entwickeln, der den Wiederaufbau staatlicher Einrichtungen in Somalia unterstützt und die menschliche Sicherheit mit der Entwicklung, der Rechtsstaatlichkeit, der Achtung der Menschenrechte, der Rechte der Frau verknüpft und so alle EU-Instrumente in die Herbeiführung langfristiger Lösungen einbezieht;

83.

begrüßt die Bereitschaft der EU, die friedliche Umsetzung des Umfassenden Friedensabkommens im Sudan zu unterstützen und sich für langfristige regionale Stabilität einzusetzen; betont zugleich die Notwendigkeit neuerlicher Bemühungen, das Problem der Unsicherheit anzugehen und ein dauerhaftes Friedensabkommen für Darfur zu erreichen; ist der Ansicht, dass die bevorstehende Unabhängigkeit von Südsudan Auswirkungen auf die Stabilität kulturell geteilter Staaten hat und Herausforderungen mit sich bringt, auf die die VP/HV vorbereitet sein sollte; beglückwünscht das sudanesische Volk zum reibungslosen Verlauf des Referendums im Südsudan, wie dies von der EU-Wahlbeobachtungsmission bestätigt wurde; fordert die EU auf, die Bemühungen der beteiligten Parteien weiterhin zu unterstützen, damit die ausstehenden Fragen im Rahmen des Umfassenden Friedensabkommens unter besonderer Berücksichtigung der Lage der Flüchtlinge und Rückkehrer geklärt werden, und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Tragfähigkeit der Beziehungen zwischen dem Norden und dem Süden nach dem Referendum zu garantieren;

84.

weist darauf hin, dass Alassane Ouattara der alleinige rechtmäßige Sieger bei den Präsidentschaftswahlen in Côte d'Ivoire vom 28. November 2010 ist und dass die Wahlergebnisse nicht angefochten werden können; nimmt die Festnahme des Amtsinhabers Laurent Gbagbo zur Kenntnis und hofft, dass dies zum Ende der Gewalt beitragen wird; fordert alle politischen und bewaffneten Kräfte des Landes nachdrücklich auf, den Willen der ivorischen Wähler zu respektieren und unverzüglich den friedlichen Machtübergang sicherzustellen, und fordert in diesem Zusammenhang, dass Recht und Ordnung wieder hergestellt werden; fordert die EU auf, Präsident Quattara in seinen Bemühungen um Aussöhnung, Wiederaufbau und Entwicklung sowie um Förderung von Wohlstand und Stabilität für das ivorische Volk uneingeschränkt zu unterstützen;

85.

vertritt die Auffassung, dass die EU einen umfassenden Ansatz zur Überwindung der Sicherheits- und Stabilitätsprobleme in der Sahelzone annehmen sollte; weist nachdrücklich darauf hin, dass Terrorismus und grenzüberschreitend organisierte Kriminalität (Drogen-, Waffen-, Zigaretten-, Menschenhandel) nicht nur für die Länder in der Region, sondern auch direkt für die Europäische Union schwerwiegende Bedrohungen darstellen; hält es für erforderlich, dass die EU die Länder der Region dabei unterstützt, Strategien und Instrumente zu entwickeln, um diese zunehmenden Bedrohungen für die Sicherheit zu bewältigen, indem alle einschlägigen EU-Instrumente eingesetzt werden, um anhaltende Konflikte zu lösen wie den Konflikt in der Westsahara und demokratische Reformen in allen Ländern der Region zu fördern, die Armut zu beseitigen, eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, die klimawandelbedingten Probleme in der Region in Angriff zu nehmen, die Migrationsströme von Süd nach Süd und von Süd nach Nord zu steuern sowie für Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung der Menschenrechte und den Aufbau von Institutionen (insbesondere im Sicherheitssektor) zu sorgen und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen; vertritt ferner die Auffassung, dass in Zusammenarbeit mit der AU ein Prozess der Konsensbildung zwischen den Ländern der Region eingeleitet werden sollte, bei dem die AU zunehmend die Verantwortung übernimmt;

86.

begrüßt den Beschluss des Rates, in Bezug auf Simbabwe die restriktiven Maßnahmen gegen einige Politiker, Beamte und Unternehmen zu verlängern, die die Regierung Mugabe an der Macht halten; bedauert, dass noch kein ausreichender demokratischer Wandel stattgefunden hat, und fordert insbesondere die SADC-Länder auf, dazu beizutragen, dass in Simbabwe rasch freie und faire Wahlen unter internationaler Beobachtung stattfinden und dass das Land rasch auf eine reibungslose Übergabe der Macht zusteuert;

87.

äußert sich vor diesem Hintergrund besorgt über das Ende der GSVP-Mission in Guinea-Bissau im September 2010 und fordert den Rat und die VP/HV eindringlich auf, neue Möglichkeiten der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Guinea-Bissau in Betracht zu ziehen, die das Land davor bewahren, ein weiterer Drogenstaat zu werden;

Lateinamerika

88.

begrüßt den Abschluss der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen mit Mittelamerika und über das mehrseitige Handelsabkommen mit Peru und Kolumbien; betont dennoch, dass die EU den regionalen Integrationsprozessen in Lateinamerika auch weiterhin einen hohen Stellenwert beimessen sollte; stellt mit Befriedigung fest, dass die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen mit dem Mercosur wiederaufgenommen wurden, und fordert ihren zügigen Abschluss;

89.

erkennt die positiven Ergebnisse des Gipfeltreffens EU-LAK in Madrid an und betont die Notwendigkeit, die Umsetzung des Aktionsplans von Madrid zu überwachen; erinnert daran, dass eine europäisch-lateinamerikanische Charta für Frieden und Sicherheit angenommen werden muss, die auf der Charta der Vereinten Nationen und dem einschlägigen Völkerrecht beruht und Strategien und Leitlinien für gemeinsame politische und sicherheitspolitische Maßnahmen zur Bewältigung gemeinsamer Bedrohungen und Herausforderungen enthält;

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90.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem NATO-Generalsekretär, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der NATO, dem amtierenden OSZE-Vorsitzenden, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, dem Vorsitzenden des Ministerkomitees des Europarates und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. C 76 E vom 25.3.2010, S. 54.

(3)  ABl. C 349 E vom 22.12.2010, S. 51.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0280.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0399.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0280, zweiter Anhang.


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