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Document 52011AE0544

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Jahreswachstumsbericht: Das Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an“ KOM(2011) 11 endg.

    ABl. C 132 vom 3.5.2011, p. 26–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.5.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 132/26


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Jahreswachstumsbericht: Das Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an“

    KOM(2011) 11 endg.

    2011/C 132/06

    Hauptberichterstatter: Michael SMYTH

    Die Europäische Kommission beschloss am 12. Januar 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

    Jahreswachstumsbericht: Das Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an

    KOM(2011) 11 endg.

    Am 18. Januar 2011 beauftragte das Präsidium den Lenkungsausschuss Europa 2020 mit den Vorarbeiten zu diesem Thema.

    Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der Ausschuss auf seiner 470. Plenartagung am 15./16. März 2011 (Sitzung vom 15. März) Michael SMYTH zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 164 gegen 8 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    TEIL I:   MIT DEM JAHRESWACHSTUMSBERICHT WURDE DIE CHANCE VERTAN, POLITISCHE VORSCHLÄGE ZUR UNMITTELBAREN FÖRDERUNG EINES INTELLIGENTEN, NACHHALTIGEN UND INTEGRATIVEN WACHSTUMS VORZULEGEN

    1.   Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss befürwortet nachdrücklich die Europa-2020-Strategie sowie die Fortschritte bei der Ex-ante-Koordinierung der Finanzpolitik während des Europäischen Semesters. Er hofft, dass die aktuellen Legislativvorschläge zur Koordinierung der europäischen Wirtschaftspolitik zumindest für die Länder der Eurozone ein erster Schritt in Richtung einer echten gemeinsamen Wirtschaftspolitik und einer vollständigen finanzpolitischen Koordinierung sein werden.

    2.   Der Ausschuss sieht mit Sorge einen Trend zu begrenzten, nicht zielgerichteten zwischenstaatlichen Vorschlägen anstelle der Gemeinschaftsmethode.

    3.   Daher fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, sich für den europäischen Integrationsprozess starkzumachen und mutige, ausgewogene und umfassende Vorschläge vorzulegen, um die Europäische Union im Geiste der noch jungen Europa-2020-Strategie auf den Weg eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums zu führen.

    4.   In diesem Zusammenhang unterstreicht der Ausschuss, dass dem Jahreswachstumsbericht eine äußerst wichtige Rolle zukommen sollte, um in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene die integrative Reformpolitik voranzutreiben. Der Ausschuss begrüßt, dass die Kommission sich in der Absicht, eine eingehende Diskussion über die relevanten Themen ins Leben zu rufen, dazu entschieden hat, einen ausführlichen, in drei große Themenbereiche mit zehn Prioritäten gegliederten Jahreswachstumsbericht vorzulegen.

    5.   Der Ausschuss bedauert jedoch, dass die Europäische Kommission in diesem ersten Jahreswachstumsbericht die Chance vergibt, im Geiste der Europa-2020-Strategie unmittelbar die Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums in Angriff zu nehmen, und sich stattdessen aus einem engen Blickwinkel heraus auf die finanzpolitische Konsolidierung konzentriert und Vorschläge bezüglich der Arbeitsmärkte unterbreitet, die häufig unausgewogen sind und die europäische Dimension des Binnenmarktes mit seinen zukunftsorientierten Wachstumsmotoren vermissen lassen.

    6.   Bezüglich der finanzpolitischen Konsolidierung stellt der Ausschuss mit Bedauern fest, dass die Konsolidierungsvorschläge ausschließlich auf die Ausgabenseite ausgerichtet sind, ergänzt durch den Vorschlag, gegebenenfalls die Bemessungsgrundlage in einigen Mitgliedstaaten auszuweiten. Angesichts der Tatsache, das die derzeitige Staatsverschuldungskrise auf eine Finanzkrise und die damit im Zusammenhang stehenden umfassenden öffentlichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen zurückgeht, die mobilisiert werden mussten, um diesen Sektor davor zu bewahren, einen totalen Zusammenbruch des Systems zu verursachen, hätte der Ausschuss eine Reihe von Vorschlägen erwartet, die auf einen Beitrag des Finanzsektors zur nachhaltigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte abzielen. Darüber hinaus sind konkrete und ehrgeizige Vorschläge zur Kontrolle der Finanzmärkte unabdingbar, um Vertrauen aufzubauen und weitere Turbulenzen zu vermeiden.

    7.   Der Ausschuss weist nachdrücklich darauf hin, dass eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ohne eine ausreichend hohe Wirtschaftswachstumsrate unmöglich sein wird. Er bedauert, dass die Kommission kein Wachstumsszenario entwirft, in dem dem Potenzial des Binnenmarktes ein möglichst hoher Stellenwert eingeräumt wird, sondern sich stattdessen auf eine drastische finanzpolitische Konsolidierung als Voraussetzung für das Wachstum konzentriert. Den Wachstumsmotoren, die es den Mitgliedstaaten erlauben, ihre Haushalte zu konsolidieren und gleichzeitig den Weg eines nachhaltigen Wachstums zu beschreiten, sollte stärkere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ein ausgewogener makro-ökonomischer Mix, der angebotsorientierte und nachfrageorientierte Aspekte in einer ausgewogenen Art und Weise miteinander verknüpft, muss aus Sicht des EWSA zu einem integralen Bestandteil einer jeden zukunftsorientierten Wirtschaftsstrategie werden. Das würde auch bedeuten, dass Mitgliedstaaten mit Leistungsbilanzüberschüssen ermutigt werden sollten, auch weiterhin eine exportorientierte Politik zu betreiben, gleichzeitig jedoch ihre schwache Binnennachfrage anzugehen.

    8.   Ein zukunftsorientiertes Konzept für die Bereiche Arbeitsmarkt, Rentenreform, Arbeitslosigkeit und Flexicurity beruht auf der Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze und neuer Beschäftigungsmöglichkeiten unter gleichzeitiger Nutzung des Potenzials, das neue Wirtschaftsbereiche und saubere Energie bieten. Der EWSA vertritt die Ansicht, dass der soziale Dialog in jeglicher arbeitsmarktbezogenen Politik eine grundlegende Rolle spielt. Auch die sozialen Sicherungssysteme sind als automatisch greifende Stabilisatoren für Gesellschaft und Wirtschaft von großer Bedeutung, denn sie tragen dazu bei, die Entwicklung und Produktivität voranzubringen, die Armut zu bekämpfen und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. All dies ist erforderlich, um die Unterstützung der Öffentlichkeit für das Projekt Europa zu gewinnen. Im Hinblick auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sollte auf diesen Kerngrößen aufgebaut werden, die die Grundlage der sozialen Marktwirtschaft in Europa bilden. Der EWSA ist daher der Meinung, dass Kommissionsvorschläge, die den Tarifverhandlungssystemen der Mitgliedstaaten und den von ihnen getroffenen Vorkehrungen zur Arbeitsplatzsicherheit zuwiderlaufen, völlig fehl am Platze sind.

    9.   Darüber hinaus ist der EWSA der Ansicht, dass die Kommission ihren Standpunkt hinsichtlich der Quoten oder Pflichtmitgliedschaften klarmachen muss, die auf den freien Berufen lasten. Es sollte unterschieden werden zwischen dem, was in den Aufgabenbereich der diskriminierungsfrei zugänglichen öffentlichen Dienstleistungen und der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gehört, und dem, was sich als echtes Hindernis für das Potenzial des Binnenmarktes erweisen könnte. Was die Regelungen für den Handel angeht, so müssen alle ihre Auswirkungen auf die Beschäftigungslage des Sektors genau untersucht werden, und für Themen wie Gebietseinteilung oder Öffnungszeiten, die in erster Linie zu den lokalen, kulturellen, klimatischen u.ä. Besonderheiten gehören, muss das Subsidiaritätsprinzip Anwendung finden.

    10.   Gleichzeitig hat der Ausschuss den Eindruck, dass das europäische Wachstumspotential des Binnenmarktes im Jahreswachstumsbericht nicht genügend berücksichtigt wird: Die wichtige Binnenmarktakte wird nur beiläufig erwähnt, und so gelingt es auch nicht, grundlegende Aspekte dieser Akte herauszuarbeiten, die einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum zuträglich sind, beispielsweise bezüglich der Themen EU-Patente, europäischer „Berufsausweis“, europäische Infrastrukturprojekte, grenzüberschreitende Darlehensaufnahme, Integration der Hypothekenmärkte, soziales Unternehmertum und soziale Investitionsfonds.

    11.   Im Folgenden werden im Einzelnen die Vorschläge des EWSA zu den zehn von der Europäischen Kommission vorgelegten Prioritäten erläutert. Dadurch soll die Diskussion stärker auf die Themen gelenkt werden, die wirklich wichtig sind.

    TEIL II:   VORSCHLÄGE DES EWSA ZU DEN ZEHN VON DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION VORGELEGTEN PUNKTEN

    1.   Die Haushalte konsequent konsolidieren

    1.1   Der EWSA ist der Ansicht, dass es darum geht, die öffentlichen Finanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und gleichzeitig eine geringere Nachfrage zu vermeiden, die zu einer Rezession und damit zu weiteren Defiziten führen würde, durch die die europäische Wirtschaft in eine Abwärtsspirale geraten würde.

    1.2   Damit die Ziele des Europäischen Konjunkturprogramms nicht gefährdet werden, plädiert der EWSA dafür, Schuldenabbauprogramme einzuleiten, die auf die in der Europa-2020-Strategie genannten Zielsetzungen für den wirtschaftlichen Aufschwung sowie die sozialen und beschäftigungspolitischen Ziele abgestimmt sein müssen (1).

    1.3   Es bedarf einer Stärkung der Steueraufkommensbasis der Mitgliedstaaten, unter anderem mittels Schließung von Steueroasen, einer Beendigung des Steuersenkungswettlaufs sowie durch Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und -betrug (2).

    1.4   Um die Steuerlast zu tragen, müssen neue Finanzierungsquellen aufgetan werden; hierzu zählen etwa Steuern auf Finanztransaktionen, Energiesteuer, Bankenabgaben, Abgaben auf CO2-Emissionen (denkbar ist eine Umorganisierung des Marktes für Emissionszertifikate) etc. Diese Art von Besteuerung würde dazu beitragen, die öffentlichen Haushalte zu entlasten und die Mittel auf nachhaltige Investitionen in die Realwirtschaft umzulenken. Diese Steuerform könnte auch von Nutzen sein, um den Haushalt der Europäischen Union mit Eigenmitteln auszustatten. (3) Eine Steuer auf Finanztransaktionen bedeutet auch, dass die Finanzbranche einen Teil der öffentlichen Finanzhilfen zurückerstatten wird (4).

    1.5   Nach Auffassung des EWSA müssen Sanktionen mit größerer europäischer Solidarität in Bezug auf die Verwaltung von Staatsschulden einhergehen (5).

    2.   Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte

    2.1   Ein ausgewogener makro-ökonomischer Mix, der angebotsorientierte mit nachfrageorientierter Wirtschaftspolitik in einer ausgewogenen Art und Weise miteinander verknüpft, muss aus Sicht des EWSA zu einem integralen Bestandteil einer jeden zukunftsorientierten Wirtschaftsstrategie werden. Der EWSA unterstreicht, dass die großen Leistungsbilanzunterschiede abgebaut werden müssen. Er hofft, dass die Koordinierung der europäischen Wirtschaftspolitik zumindest für die Länder der Eurozone ein erster Schritt hin zu einer echten gemeinsamen Wirtschaftspolitik und einer Koordinierung der Haushaltspolitik sein wird (6).

    2.2   Der EWSA hebt die Bedeutung der nicht-preislichen Faktoren für die Entstehung makroökonomischer Ungleichgewichte hervor. Dazu gehören die Differenzierung der Erzeugnisse, der Technologiegehalt der produzierten Güter, die Qualität der angebotenen Erzeugnisse, die Qualität der damit verbundenen Dienstleistungen (Kundendienst) usw. Geeignete Messgrößen sollten ermittelt werden, um das Niveau und die Entwicklung dieser Faktoren in den Mitgliedstaaten der WWU feststellen zu können.

    2.3   Einer angemessenen Lohnpolitik kommt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Krise zu. Gesamtwirtschaftlich betrachtet gewährleistet eine Orientierung des Lohnzuwachses am jeweils nationalen gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachs die Balance zwischen ausreichender Nachfrageentwicklung und Wahrung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit. Die Sozialpartner müssen daher bemüht sein, Lohnmäßigungen im Sinne einer Beggar-thy-neighbour-Politik zu vermeiden und die Lohnpolitik vielmehr an der gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsentwicklung zu orientieren (7).

    2.4   Wenn es im Rahmen einer engeren wirtschaftpolitischen Koordinierung neben der Finanz- und Geldpolitik zu einer Verstärkung der lohnpolitischen Koordinierung in der Eurozone kommt, muss die Tarifautonomie geachtet werden – staatliche Zielvorgaben für die Tarifverhandlungen oder gar staatlich verordnete Lohnkürzungen sind in diesem Zusammenhang abzulehnen und inakzeptabel (8).

    3.   Stabilisierung des Finanzsektors

    3.1   Nach Auffassung des EWSA muss intensiver an der Vorbereitung des Finanzsystems für die Zeit nach der Krise gearbeitet werden, das transparent, sozial und ethisch verantwortlich, besser kontrolliert und innovativ sein und ein ausgewogenes Wachstum aufweisen muss, das mit dem Rest des Wirtschaftssystems kompatibel und auf mittel- und langfristige Wertschöpfung sowie nachhaltiges Wachstum ausgerichtet ist (9).

    3.2   Der EWSA schlägt vor, die Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zum Schutz der Nutzer von Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen (Verbraucher, Unternehmen usw.) zu erleichtern, ohne die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten zur Beibehaltung höherer nationaler Standards zu beeinträchtigen. Ferner könnten auf Vorschlag der Sozialpartner und der Verbraucherschutzverbände ein oder mehrere Verbrauchervertreter in die europäischen Aufsichtsbehörden (nunmehr Europäisches Finanzaufsichtssystem – ESFS) entsandt werden (10).

    3.3   Der EWSA regt an, das System der Erstellung von Finanzinformationen umfassend zu fördern und dabei eine Vielzahl von Akteuren sowie neue Bestimmungen für erhöhte Transparenz und Wirksamkeit der Bewertungsverfahren – insbesondere für Derivate – anzustreben (11).

    3.4   Der EWSA empfiehlt, das derzeitige System der Selbstregulierung auch auf internationaler Ebene zu überwinden. Es bedarf eines Prozesses der Koordinierung der verschiedenen zuständigen Behörden, strikter Vorschriften, die für alle zu gelten haben, sowie der Gewissheit, dass die Vorschriften auch angewendet werden. Die EU muss sich voll und ganz dafür einsetzen, dieses Ziel in den internationalen Institutionen zu erreichen. (12)

    3.5   Der EWSA begrüßt die Legislativvorhaben zur Verbesserung der Regulierung und Transparenz des Finanzmarktes einschließlich einer verbesserten Aufsicht über die Ratingagenturen, Corporate Governance und Vergütungspolitik der Geschäftsführer (13).

    3.6   EWSA begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps, durch die miteinander kollidierende Regelungen beseitigt und Klarheit für diesen Bereich der Finanzmärkte geschaffen wird (14).

    3.7   Der EWSA begrüßt, dass angesichts der Rolle der Ratingagenturen in der jüngsten Krise der Wertpapier- und Finanzmärkte ein dreistufiges Programm zur Regulierung der Aufgaben dieser Agenturen, die sie für Investoren und Verbraucher verfolgen, gestartet wurde. Der EWSA begrüßt, dass staatliche Schuldtitel Gegenstand der laufenden öffentlichen Konsultation sind (15).

    3.8   Der EWSA regt die regelmäßige Veröffentlichung eines Monitoringberichts über staatliche Beihilfen an, der ein detailliertes Bild über den Fortgang der Maßnahmen zeichnet und ihre Auswirkungen auf die Märkte quantifiziert. Dabei soll ein Plan zur Ausschöpfung der Potenziale des Industriesektors erstellt werden, der für die wirtschaftliche Erholung der EU – mittels Stärkung der Unternehmen, vor allem von KMU, und Erhöhung der Beschäftigungsrate – erforderlich ist (16).

    3.9   Der EWSA ist der Ansicht, dass Steuergelder nicht erneut zur Deckung der Verluste von Banken aufgewendet werden, und befürwortet vom Grundsatz her die Schaffung eines harmonisierten Netzes nationaler Ex-ante-Bankensanierungsfonds (BSF), das seinerseits an koordinierte nationale Krisenmanagementvereinbarungen geknüpft ist. Damit eine praktikable Regelung für Bankensanierungsfonds zustande kommt, sollten sich die Mitgliedstaaten im Vorfeld auf die Einführung einheitlicher Methoden und Regeln einigen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

    3.10   Es könnte ein wirkungsvoller Aspekt einzelstaatlicher Finanzpolitik sein, einen Teil des Bankkapitals in öffentlicher Hand zu halten, um Einblicke in den Bankensektor zu bekommen (17).

    4.   Arbeit attraktiver machen

    4.1   Nach Ansicht des EWSA sollte darauf hingewirkt werden, dass sich Übergänge bezahlt machen und der Zugang zu Beschäftigung insbesondere für spezifische Problemgruppen erleichtert wird. Dies könnte dadurch erreicht werden, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden, Negativanreize für die Aufnahme einer Beschäftigung beseitigt werden, das Steuer- und Sozialleistungssystem einschließlich der Besteuerung von Zweitverdienern verbessert wird, so dass sich Arbeit lohnt, und der Zugang zu den für die Eingliederung erforderlichen Dienstleistungen sichergestellt werden muss. Für Arbeitsunfähige müssen eine entsprechende Einkommensunterstützung und der Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gewährleistet sein (18).

    4.2   Der EWSA unterstützt eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung als Möglichkeit zur Steigerung der Lebensqualität und als Beitrag zur Vereinbarung von Berufs-, Privat- und Familienleben. Außerdem wird dadurch die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt gestärkt und das Familieneinkommen erhöht (19).

    4.3   Eurostat sollte sich stärker auf die durch die besondere Lage in den einzelnen Staaten bedingte Schwarzarbeit, die Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten erfordert, sowie auf kriminelle Kreise im Zusammenhang mit der illegalen Zuwanderung konzentrieren, die eine größere justizielle Zusammenarbeit und eine stärkere Rolle der EU rechtfertigen könnte, da diese Arbeitsformen den Binnenmarkt und den Wettbewerb betreffen. Durch Maßnahmen auf Unionsebene sollten die Sozialpartner der Mitgliedstaaten angeregt werden, gemeinsam sowie in Zusammenarbeit mit den Behörden nationale und branchenbezogene Projekte zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Eindämmung der Schattenwirtschaft zu entwickeln. Die Sozialpartner könnten auf Unionsebene zusammenarbeiten, um bewährte Vorgehensweisen aus den Mitgliedstaaten zu analysieren und stärker bekannt zu machen. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit setzt eine effiziente grenzübergreifende Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Behörden, die Überwachung und die Informierung über die Strafmaßnahmen voraus (20).

    4.4   Es muss nicht nur die Struktur der in der EU zu entrichtenden Steuern und Abgaben auf Arbeit koordiniert werden, sondern es müssen auch die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit dem Handelsaustausch zwischen der EU und dem Rest der Welt in die Analyse einbezogen werden (21).

    5.   Reform der Rentensysteme

    5.1   Der EWSA ist die Ansicht, dass demografische Prognosen regelmäßig analysiert und kontrolliert werden sollten, um die Pensions- und Rentensysteme angemessen und rechtzeitig an die veränderten Bedingungen anpassen zu können. Allerdings müssen diese Prognosen – auch bezüglich der künftigen öffentlichen Ausgaben für Pensionen und Renten – mit Vorsicht verwendet und betrachtet werden, da sie zahlreiche Prämissen enthalten könnten, die langfristig nur schwer vorherzusehen sind (22).

    5.2   Automatische Anpassungsmechanismen für das Ruhestandsalter, die entweder auf langer Lebenserwartung oder auf demografischem Wandel beruhen, werden vom EWSA abgelehnt. Die meisten dieser Mechanismen bewirken eine automatische Erhöhung des Ruhestandsalters im Zusammenhang mit einer höheren Lebenserwartung und anderen wirtschaftlichen oder arbeitsmarktbezogenen Parametern. Solche grundlegenden Entscheidungen zu den Lebensbedingungen sollten nicht von Computern, sondern von Parlamenten – nach einer breit angelegten öffentlichen Debatte, an der auch die Sozialpartner und andere wichtige Akteure beteiligt sind – getroffen werden. Außerdem sollte jeder Mitgliedstaat, der diesen Mechanismus einführt, bedenken, dass dieser zwar den öffentlichen Druck gegen Reformen vermindert, aber in Ermangelung echter Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer eine Verlagerung der finanziellen Unterstützung für diese Personen auf andere Säulen der sozialen Sicherheit bewirken könnte. Somit könnten die bei der Anwendung eines solchen Mechanismus in den Pensions- und Rentensystemen mit dem Ziel, diese angemessen und nachhaltig zu gestalten, die versprochenen Vorteile ausbleiben. Die Heraufsetzung des Ruhestandsalters sollte keine selbständige Maßnahme sein, sondern durch Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für kurz vor dem Ruhestand stehende Personen flankiert werden (23).

    5.3   Der EWSA unterstützt die Förderung der Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer, ist jedoch der Auffassung, dass der Abbau der Vorruhestandsregelungen einer intensiven Diskussion über Rahmenbedingungen, Reichweite, flankierende politische Maßnahmen etc. bedarf, um nicht erst recht soziale Probleme im Alter zu schaffen (24).

    5.4   Der EWSA bezweifelt, dass eine reine Anhebung des gesetzlichen Ruhestandsalters Probleme im Zusammenhang mit demografischen Herausforderungen lösen kann. Vielmehr ist er der Ansicht, dass dies dazu führen könnte, dass Millionen älterer Menschen (insbesondere Frauen) unter die Armutsgrenze fallen. Hier geht es darum, unter Rückgriff auf Initiativen zur Förderung einer längeren Lebensarbeitszeit – flankiert durch eine effiziente Wachstum- und Beschäftigungspolitik – das faktische Renteneintrittsalter anzuheben. Nur eine echte Politik für „aktives Altern“, die auf ein stärkeres Engagement im Bereich Bildung und lebenslanges Lernen abzielt, kann zu einem deutlichen Anstieg der Beschäftigungsraten älterer Menschen beitragen, die ihre Tätigkeit wegen gesundheitlicher Probleme, der Arbeitsintensität, vorzeitiger Entlassung oder mangelnder Möglichkeiten der Ausbildung oder des Wiedereintritts in den Arbeitsmarkt aufgeben. Darüber hinaus kann nach den Erfahrungen einiger Mitgliedstaaten eine Anhebung des gesetzlichen Ruhestandsalters den Druck auf andere Säulen des Sozialsystems, z.B. Invalidenrenten oder Mindesteinkommen, erhöhen, was die Fortschritte bei der Sanierung der öffentlichen Finanzen unterminiert. Neben lebenslanger Berufsbildung, aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, finanziellen Anreizen für das Verbleiben im Berufsleben (auch für Selbständige) und die Veränderung der Einstellung von Unternehmern gegenüber älteren Arbeitnehmern sollten folgende Initiativen gefördert werden, um älteren Arbeitnehmern neue Wahlmöglichkeiten zu eröffnen:

    Änderung der Rechtsvorschriften, die in einigen Mitgliedstaaten die Verknüpfung von Gehältern und Pensionen/Renten von arbeitswilligen Personen im Ruhestand oder Empfängern von Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit nicht zulassen;

    Einführung eines Bonus-Systems, um Arbeitnehmer zu ermutigen, auch über das gesetzliche Pensions- bzw. Rentenalter hinaus weiter zu arbeiten: Die nach Erreichen des Pensions- bzw. Rentenalters erworbenen Leistungen sollten attraktiver sein als die vorher erworbenen Ansprüche;

    Aufforderung an die Mitgliedstaaten, sich gemeinsam mit den Sozialpartnern mit dem Thema der belastenden Berufstätigkeit zu befassen;

    umfassende Beratung und Begleitung Arbeitsuchender und Maßnahmen zur langfristigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt;

    Schaffung sozial verträglicher Anreize für ein späteres Ausscheiden aus dem Berufsleben sowie im Bedarfsfalle Ausbau attraktiver Modelle zum gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in Ruhestand;

    Maßnahmen zur Verringerung der körperlichen und geistigen Belastung von Arbeit, um Arbeiternehmer länger im Arbeitsleben zu halten;

    Ermutigung älterer Arbeitnehmer, sich weiterzubilden;

    Schärfung des Bewusstseins älterer Arbeitnehmer sowie der Unternehmen, insbesondere der KMU, bezüglich innovativer Personalverwaltung und altersgerechter Arbeitsorganisation (25).

    5.5   Der EWSA ist der Auffassung, dass umlagefinanzierte Pflichtsysteme weiterhin eine grundlegende Rolle bei der Sicherung der künftigen Altersversorgung spielen und daher besondere Aufmerksamkeit erhalten müssen, um die in vielen Mitgliedstaaten beobachtete Tendenz zur Abnahme der Lohnersatzleistungen umzukehren (26).

    5.6   Der EWSA macht darauf aufmerksam, dass neben den derzeitigen Pensions- und Rentensystemen die Möglichkeit zusätzlicher freiwilliger privater Altersvorsorge besteht. In diesem Zusammenhang sollte die Möglichkeit europäischer Garantien geprüft werden, um Vorteile für Grenzgänger zu schaffen Besonderes Augenmerk sollte den privaten Rentensystemen in einigen Ländern gelten, da die Voraussetzungen für die künftigen Renten auf der Grundlage des individuellen Einkommens und der Lebenserwartung festgelegt werden, wodurch insbesondere Frauen ins Hintertreffen geraten (27).

    5.7   Der EWSA ersucht die Kommission, die Richtlinie 2003/41/EG über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass

    Arbeitnehmer und Gewerkschaftsvertreter zu den Geldanlagen zur Altersversorgung und den damit verbundenen Risiken angehört und ihre Standpunkte respektiert werden;

    die Mitgliedstaaten bewährte Verfahrensweisen anwenden, damit die von Arbeitnehmern erworbenen Betriebsrenten und Betriebsrentenansprüche vor dem Insolvenzfall geschützt werden (28).

    5.8   Der EWSA hält eine Überwachung des allgemeinen Niveaus der Verbindlichkeiten der Pensions- und Rentensysteme für grundlegend. Dementsprechend könnte der derzeitige Rahmen durch die Überwachung und Berichterstattung bezüglich impliziter Renten- und Pensionsverpflichtungen auf der Grundlage einer zuvor gebilligten Methode ergänzt werden. Es sollte auch erwogen werden, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu überarbeiten, um die Ergebnisse von Reformen (einschließlich des Wechsels von vollkommen umlagefinanzierten zu teilweise kapitalgedeckten Pensions- und Rentensystemen) angemessen zu berücksichtigen, die zu Veränderungen bei der Finanzierung der Systeme führen, welche wiederum die expliziten Verpflichtungen erhöhen und die impliziten Verpflichtungen verringern. In diesem Falle würden solche Reformen, die auf die Lösung langfristiger Nachhaltigkeitsfragen abzielen, wegen der höheren expliziten Staatsschuld kurzfristig nicht bestraft. Sich heute für Reformen einzusetzen, die auf Prognosen für das Jahr 2060 beruhen, kann dazu führen, dass das Ziel der Angemessenheit und der Nachhaltigkeit der Pensionen und Renten verfehlt wird. Der EWSA empfiehlt, die obligatorischen umlagefinanzierten Pensions- und Rentensystemen im Einzelfall durch Pufferfonds zu ergänzen, um durch rasche Anpassungen hervorgerufene Risiken für besonders gefährdete Personen zu vermeiden (29).

    6.   Arbeitslose wieder in Arbeit bringen

    6.1   Nach Ansicht des EWSA sollte die Mobilisierung der Menschen zur Arbeitssuche vor allem durch das Angebot leistungsfähiger Dienstleistungen seitens der Arbeitsvermittlungsagenturen gewährleistet werden und weniger durch sogenannte Anreize bei den Arbeitslosenunterstützungen. Gerade im Zeichen der Krise hält der EWSA eine Verschärfung der Vorschriften für die Arbeitslosenversicherung für entbehrlich. Bei der aktuellen Rekordarbeitslosigkeit ist das Problem auf den Arbeitsmärkten nicht der Mangel an Arbeitskräften generell, sondern in einigen Mitgliedstaaten eher der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften sowie der massive Mangel an verfügbarer Beschäftigung. Eine stärkere Berücksichtigung muss der Entwicklung einer intelligenten Nachfragepolitik geschenkt werden, die künftiges Wachstum und Innovation fördert und zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze beiträgt (30).

    6.2   Die Sozialleistungen müssen als produktive Investition aufgefasst werden, von der alle etwas haben. Eine an eine dynamische Arbeitsmarktpolitik gekoppelte Arbeitslosenunterstützung ermöglicht es, die Wirtschaft zu stabilisieren und dank einer Verbesserung der Qualifikationen und effizienter Initiativen in den Bereichen Beschäftigungssuche und Umschulung die aktive Anpassung an den Wandel zu fördern. Bezüglich der Maßnahmen, die auf eine Straffung der Kriterien für die Förderungswürdigkeit abzielen, ist Umsicht geboten Es besteht die Gefahr, dass ausgegrenzte Personen noch mehr an den Rand gedrängt werden, was ihre berufliche (Wieder-) Eingliederung erheblich erschwert. Dieser Verdrängungsprozess könnte zudem noch den nachteiligen Nebeneffekt haben, dass andere Bereiche des sozialen Netzes wie die Sozialhilfe oder die Berufsunfähigkeitsunterstützung stärker belastet werden, was nicht wünschenswert erscheint (31).

    6.3   Da Arbeit nicht immer vor Armut schützt, sollten ein Zuwachs an sicheren Arbeitsplätzen und eine angemessene Entlohnung für die geleistete Arbeit im Mittelpunkt des Interesses stehen. Es ist von großer Bedeutung, die Attraktivität der Arbeit zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass Arbeit sich für alle Menschen lohnt, auch für Menschen mit Behinderungen. Es muss also ein Weg gefunden werden, zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Steuersystemen und den Systemen der sozialen Sicherheit zu gelangen (32).

    6.4   DerAnwendungsbereich des Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde zu Recht auf Arbeitnehmer ausgedehnt, die aufgrund der derzeitigen Weltwirtschaftskrise entlassen wurden (33).

    6.5   Der EWSA hat die auf dem Beschäftigungsgipfel in Prag unternommenen Anstrengungen zur Festlegung von Aktionslinien unterstützt, die auf der Grundlage eines sozialen Dialogs, der Schaffung von Arbeitsplätzen und der erforderlichen Maßnahmen zur Belebung der Nachfrage auf nationaler und auf europäischer Ebene umzusetzen sind (34).

    6.6   Der EWSA hat darauf hingewiesen, wie wichtig die Förderung der Unternehmertätigkeit und der unternehmerische Initiative ist, um das zur Erhaltung des Europäischen Sozialmodells notwendige Wirtschaftswachstum zu fördern. Dabei sollte allerdings zwischen echtem Unternehmertum und der Tätigkeit wirtschaftlich abhängiger Selbstständiger unterschieden werden. In vielen Fällen stellt der Wechsel in eine durch wirtschaftliche Abhängigkeit geprägte Selbstständigkeit vielfach keine im engeren Sinne freiwillige Wahl dar, sondern ist durch äußere Faktoren bedingt, wie etwa die Auslagerung von Produktionsbereichen oder die Umstrukturierung eines Unternehmens und die daraus resultierende Aufhebung von Arbeitsverträgen (35).

    6.7   Die Sozialschutzsysteme haben die Europäer nicht nur vor den schlimmsten Folgen dieser Finanzkrise bewahrt, sie haben sich auch als kontrazyklische Stabilisatoren der Wirtschaft erwiesen. Wegen des Fehlens einer ehrgeizigen Konvergenzpolitik könnten diese Systeme gerade durch die Wettbewerbspraktiken bestimmter Mitgliedstaaten in Gefahr geraten, die in der Absenkung der Sozialausgaben einen Weg sehen, um ausländische Investitionen anzulocken. Auch im sozialen Bereich wirkt sich diese Tendenz, die bei Steuern und Löhnen bereits zu beobachten ist, immer stärker aus (36).

    6.8   Der Ausschuss begrüßt, dass viele EU-Länder zu Beginn der aktuellen Arbeitsmarktkrise öffentlich geförderte Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik eingeführt haben, um Beschäftigte im Unternehmen zu behalten und weiter zu qualifizieren, anstatt ihnen zu kündigen. In der Nutzung solcher Modelle, die es Unternehmen ermöglichen, Beschäftigte während der Krise zu halten, verbunden mit robusten Einkommensunterstützungen bei Kurzarbeit, sieht der EWSA eine weit intelligentere Antwort, die Krise zu meistern, als qualifizierte Beschäftigte beim ersten Auftragseinbruch einfach zu kündigen, bleiben doch so beim Erstarken der Wirtschaft ausreichend ausgebildete Fachkräfte erhalten. Diese Modelle sollten auch auf jene EU-Länder, in denen sie derzeit nicht existieren, und unbedingt auch auf Beschäftigte mit nicht standardisierten Arbeitsverträgen ausgeweitet werden (37).

    7.   Ausgewogenes Verhältnis von Sicherheit und Flexibilität

    7.1   Die Flexicurity darf weniger denn je als Bündel von Maßnahmen zur Erleichterung von Entlassungen oder zur Aushöhlung des Sozialschutzes im Allgemeinen oder des Sozialschutzes von Arbeitslosen verstanden werden. Maßnahmen, die den Sicherheitsaspekt der Flexicurity verstärken, müssen gegenwärtig oberste Priorität haben (38).

    7.2   Die Nutzung von Kurzarbeitsmodellen zeigt, dass die bestehende Flexibilität auf den Arbeitsmärkten in den meisten EU-Ländern ausreicht, um Unternehmen bei Einbrüchen der Auftragslage kurzfristiges Reagieren zu ermöglichen. Appelle zur Reduktion bestehender Arbeitsschutzregelungen entbehren einer realen Grundlage (39).

    7.3   Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt haben zu einer Zunahme der Arbeitsverhältnisse auf Teilzeitbasis oder mit befristeten Verträgen geführt. Derartige Arbeitsverhältnisse haben möglicherweise zur Erleichterung der Integration in den Arbeitsmarkt und zur Erhöhung der Erwerbsquoten in Europa beigetragen. Allerdings sind Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen tendenziell weniger produktiv, erhalten weniger vom Arbeitgeber finanzierte Bildungsmaßnahmen und sind häufiger Opfer von Unfällen am Arbeitsplatz. Sie laufen auch Gefahr, in einen Teufelskreis befristeter Arbeitsverhältnisse zu geraten. Neue Risiken sollten berücksichtigt und Übergänge bei der Umsetzung der Flexicurity belohnt, unbefristete Arbeitsverträge allerdings nicht systematisch abgeschafft werden. Die europäischen Sozialpartner haben angemessene Sicherheit für Arbeitnehmer in allen Vertragsverhältnissen gefordert (40).

    7.4   Flexicurity kann nur dann funktionieren, wenn die Arbeitnehmer über eine gute Ausbildung verfügen. Neue Kompetenzen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze hängen eng miteinander zusammen. Es liegt im ureigensten Interesse der Unternehmen, in die Fortbildung ihrer Arbeitnehmer investieren. Gleichzeitig muss auch jeder Arbeitnehmer für seine kontinuierliche Fortbildung Sorge tragen (41).

    7.5   Eine Beschäftigungsstrategie zum Aufbau einer nachhaltigen Wirtschaft kann sich Kenntnisse und Know-how zu Nutze machen, die in den Mitgliedstaaten bereits weit entwickelt sind. Die EU braucht qualifizierte Arbeitsplätze und sollte diese Kompetenzen daher fördern. Dementsprechend müssen die Mitgliedstaaten stärker in ihre Aus- und Weiterbildungssysteme investieren und nicht zuletzt die Wissenschaft, Technologie und das Engineering fördern. Die derzeitige Höhe öffentlicher Investitionen in die Bildung, die in eine kohärente lebenslange Lernstrategie eingebettet werden muss, ist völlig unzureichend (42).

    7.6   Mit zeitlich befristeten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen muss sichergestellt werden, dass kurzfristige Beschäftigung mit einer angemessenen Aus- und Weiterbildung insbesondere bezüglich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz und mit der Sicherstellung des Lohnniveaus einhergeht (43).

    7.7   Es ist unerlässlich, auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung die Jugendlichen wieder für technische und naturwissenschaftliche Fächer zu interessieren und dafür zu sorgen, dass die Produktionsaktivitäten im Vergleich zu den Finanztätigkeiten und der Spekulation keinen Ansehensverlust erleiden (44).

    7.8   Der EWSA begrüßt die Initiative der Kommission zur Verbesserung der Validierung nichtformalen Lernens und zur Steigerung der Sichtbarkeit von außerhalb des formalen Bildungssystems erworbenen Kompetenzen, beispielsweise durch den Europäischen Qualifikationspass.

    7.9   Der EWSA dringt auf ein professionelleres Management von Bildungsinnovationen. Der Verbesserung der Bildungs- und Weiterbildungssysteme in der EU kommt entscheidende Bedeutung im Hinblick auf die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und die Verringerung von Ungleichheiten zu. Der institutionelle Wandel im Bildungsbereich hinkt den Bedürfnissen der Gesellschaft hinterher. Bildungseinrichtungen müssen der Notwendigkeit einer engen Verflechtung zwischen Veränderungen, Innovation sowie allgemeiner und beruflicher Bildung Rechnung tragen (45).

    7.10   Der EWSA ruft dazu auf, die allgemeine und berufliche Bildung wieder stärker an der Realität auszurichten und sie sowohl enger an die gesellschaftlichen Bedürfnisse als auch die Gewohnheiten der neuen Generation von Lernenden anzulehnen (46).

    7.11   Der Ausschuss befürwortet die Einsetzung von Branchenräten für Beschäftigung und Qualifikationen auf europäischer Ebene, um auf diese Weise die Akteure in die Bewältigung des Wandels in den einzelnen Wirtschaftszweigen einzubinden und an der Antizipierung neuer Beschäftigungen und auf Angebot und Nachfrage abgestimmter Qualifikationen zu beteiligen (47).

    7.12   Europäische Branchenräte können die Bewältigung des Wandels in den einzelnen Industriezweigen unterstützen und dazu beitragen, die Ziele der Initiative „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ zu erreichen. Sie wären im Rahmen der Beschlussfassung auf europäischer Ebene in Fragen des industriellen Wandels hilfreich (48).

    8.   Ausschöpfung des Binnenmarktpotenzials

    8.1   Ein dynamischer Binnenmarkt ist sowohl Voraussetzung als auch Stütze für eine erfolgreiche Europa-2020-Strategie. Der Ausschuss fordert daher die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die erforderlichen wichtigen und entschiedenen Schritte zur Vollendung des Binnenmarktes zu unternehmen und dabei Wirtschafts-, Sozial- und Umweltstandards aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Der EWSA ist der Ansicht, dass Berufsregeln der freien Berufe verbraucherschützende Vorschriften sind, die sowohl den europäischen Binnenmarkt als auch die internationalen Märkte funktionsfähig halten und Marktstörungen - insbesondere solche, die zur internationalen Finanzkrise geführt haben – verhindern (49).

    8.2   Es ist wichtig, dass die Dienstleistungsrichtlinie voll und ganz im Sinne des Binnenmarktes und seiner Vorschriften umgesetzt wird. Es sind wirksame und klare Durchführungsvorschriften erforderlich, um die Arbeitnehmerentsenderichtlinie ordnungsgemäß anzuwenden und deren Ziele zu erreichen, insbesondere einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen, die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer und die Verhinderung von Sozialdumping (50).

    8.3   Die Bedeutung des Dienstleistungssektors für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung ist unbedingt anzuerkennen. Die Prioritäten sollten wie folgt festgelegt werden:

    Maßnahmen im Bereich der Unternehmensdienstleistungspolitik und Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe – Es sollte eine hochrangige Gruppe zum Thema Unternehmensdienstleistungen eingesetzt werden, die eine vertiefte Analyse des Sektors vornimmt.

    Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich der Unternehmensdienstleistungen – Aus sozialpolitischer Sicht muss auf sektoraler Ebene eingehend geprüft werden, welche Probleme sich im Zusammenhang mit den neuen Beschäftigungsformen ergeben, die im Rahmen der Interaktionen zwischen dem Unternehmensdienstleistungssektor und der Fertigungsindustrie entstehen. Dabei sind sowohl die Bereiche Bildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen als auch die Beschäftigungsbedingungen für Arbeitnehmer einschließlich der von Auslagerungsprozessen Betroffenen zu berücksichtigen. Zur Erreichung dieses Ziels sollte die Agenda für den sozialen Dialog ausgeweitet werden, um die Veränderungen im Bereich der Arbeitsbedingungen und der Beschäftigungsmöglichkeiten zu untersuchen, die sich aufgrund des Strukturwandels im Bereich der Unternehmensdienstleistungen ergeben.

    Unternehmensdienstleistungen im Zusammenhang mit innovationspolitischen Maßnahmen – FuE und Innovationsprogramme sowie Maßnahmen zur Förderung innovativer Dienstleistungen sollten nachdrücklich unterstützt werden.

    Entwicklung von Standards für Unternehmensdienstleistungen – Unternehmen sollten dazu ermuntert werden, durch Selbstregulierung nach eingehender Konsultation der Nutzer von Unternehmensdienstleistungen zur Entwicklung von Standards beizutragen.

    Förderung der „Dienstleistungswissenschaft“ als neue Disziplin in der allgemeinen und beruflichen Bildung.

    Der Binnenmarkt und die Vorschriften, die Unternehmensdienstleistungen betreffen – Bislang wurde keine Abschätzung der Folgen der Dienstleistungsrichtlinie auf Unternehmensdienstleistungen durchgeführt. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedarf es großer Anstrengungen, insbesondere nach erfolgter Umsetzung der Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften.

    Weitere Verbesserungen im Bereich der statistischen Erfassung von Daten zu Unternehmensdienstleistungen – Unter den Mitgliedstaaten ist eine stärkere Zusammenarbeit erforderlich, um bessere Statistiken über Unternehmensdienstleistungen zu erhalten (51).

    8.4   Verbraucherschutzanliegen im Dienstleistungsbinnenmarkt müssen eine größere Rolle spielen. Der offensichtlichen Verunsicherung bezüglich der Rechtslage bei grenzüberschreitenden Diensten muss mit einer Informationsstrategie auf nationaler und europäischer Ebene begegnet werden. Die Forderung nach genauen Angaben zu Dienstleistung und Anbieter ist nicht zu unterschätzen (52).

    8.5   Im Hinblick auf den Einzelhandel ist es wichtig, dass kommerzieller Erfolg gestärkt wird, sofern nicht Praktiken ausgeübt werden, die gegen die Verwirklichung des Binnenmarktes verstoßen, insbesondere bei eindeutigen Beweisen für den Missbrauch einer Marktposition oder bei Schädigung der Verbraucher unter Verstoß gegen Artikel 81 des EG-Vertrags (53).

    8.6   Hinsichtlich eines europäischen Rahmens für geistiges Eigentum befürwortet der Ausschuss die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie, die nützliche Informationen über die Praktiken der Produktfälscher sammeln und verbreiten soll und insbesondere den KMU und KMI Unterstützung zuteil lassen würde. Die Kommission sollte regelmäßig einen Bericht über die von der Beobachtungsstelle erhobenen Daten und ihre Tätigkeit veröffentlichen (54).

    8.7   Der Ausschuss lehnt in Bezug auf die Wahrnehmung der Urheberrechte im Internet eine solche gesonderte, möglicherweise in die Privatsphäre eingreifende Regelung ab, wie sie in die Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten aufgenommen wurde. Er empfiehlt vielmehr aktive Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Verbraucher, insbesondere Jugendliche (55).

    8.8   Der Ausschuss spricht sich insbesondere bei verwaisten Werken für ein harmonisiertes System zur Eintragung des Urheberrechts und verwandter Rechte aus, das regelmäßig aktualisiert werden sollte, damit die verschiedenen Anspruchsberechtigten leicht ausfindig gemacht werden können. Dieses System könnte über Art und Titel des Werks und die verschiedenen Inhaber der Rechte Auskunft geben. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit eines solchen Vorschlags zu prüfen (56).

    8.9   Der Ausschuss drängt auf die Schaffung des EU-Patents und seine effektive Einführung in allen Mitgliedstaaten (57).

    8.10   Die globale Dimension des Binnenmarkts macht weitere gemeinsame Anstrengungen erforderlich. Ein angemessener Aktionsplan der EU sollte auf Folgendes abzielen:

    Ausbau der außenpolitischen Tätigkeiten der EU und der externen Aspekte der anderen Politikbereiche der Union nach strukturellen Gesichtspunkten, um dadurch ihre Gesamtkohärenz zu stärken und die Einheitlichkeit der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zu verbessern;

    Gewährleistung einer ausgewogenen Öffnung der Märkte, einschließlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO, durch den Abschluss der Doha-Runde und durch einen strukturierten Dialog mit den wichtigsten Partnern;

    Ausbau der eigenen Rolle als internationale Regulierungsmacht und in diesem Sinne Weiterverfolgung einer internationalen Politik zur Förderung der Rechte;

    Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer, Verbraucher und Hersteller vor Ort auf den Märkten der Handelspartner;

    Stärkung der internationalen Verwendung des Euro;

    Schaffung eines weiten Raumes für Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum, der eine rasche Vollendung der Erweiterung der Union, die Nachbarschaftspolitik und die Mittelmeerunion sowie eine stärkere Partnerschaft mit Afrika umfasst (58).

    8.11   Für die Entwicklung der elektronischen Erbringung von Dienstleistungen bestehen nach wie vor Hindernisse, die genau untersucht und für die Lösungen gefunden werden müssen, damit europäische Unternehmensdienstleister offensiver agieren und außerhalb der EU stärker expandieren können. Diese Hindernisse sind u.a. die mangelhafte Standardisierung und Interoperabilität, fehlendes Vertrauen in den elektronischen Handel und seine Sicherheit, die fehlenden Investitionen in die mobile und festnetzgestützte Breitbandinfrastruktur sowie die noch immer zu geringe Akzeptanz von IKT durch die KMU (59).

    8.12   Die bedeutenden Hindernisse, die der digitalen Integration (eInclusion) im Wege stehen, müssen durch Internet-Hochgeschwindigkeitsanschlüsse, Qualifikationen im IKT-Bereich, die Entwicklung von IKT-Produkten und -Dienstleistungen, die den Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft und der Menschen mit Behinderungen entsprechen, die Aufstockung der Mittel für eine bessere Koordinierung der Innovationen im IKT-Bereich, die Förderung von auf offenen Standards beruhenden IKT-Produkten und -Dienstleistungen, ein in die Digitale Agenda für Europa aufgenommenes Galileo-Programm, die Entwicklung und Verfügbarkeit nützlicher Online-Inhalte und -Dienste unter Gewährleistung des Schutzes der Privatsphäre und die Sicherheit der Datenspeicherung überwunden werden (60).

    8.13   Die Mitgliedstaaten müssen wirkungsvolle eigene FuE-Programme im IKT- und FET-Bereich aufstellen, um starke Partner für die europäische und internationale Zusammenarbeit zu werden. In diese Bemühungen sollten auch mehr Mittel aus den Strukturfonds fließen (61).

    8.14   In Bezug auf KMU bekräftigt der Ausschuss seinen Vorschlag für einen ehrgeizigen europäischen „Small Business Act“ (SBA). Dazu gehören:

    ein verbindliches Rechtsinstrument für die Anwendung des Prinzips „Vorfahrt für KMU“, um durch ein Höchstmaß an Rechtsverbindlichkeit eine effektive und konkrete Umsetzung der diesbezüglichen Governance-Grundsätze sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten und Regionen sicherzustellen;

    ein Fahrplan mit genauen Fristen und angemessenen Mitteln für die Umsetzung konkreter und weitreichender Bestimmungen des SBA;

    klare Verpflichtungen bezüglich der Verringerung des Verwaltungsaufwands und insbesondere das Prinzip der einzigen Anlaufstelle für alle administrativen Formalitäten;

    eine Reorganisierung der Kommissionsdienststellen, so dass für die KMU ein echter Ansprechpartner und geeignete Instrumente zur Unterstützung der „Europäisierung“ der Unternehmen zur Verfügung stehen;

    europäische Instrumente mit Hebelwirkung, um die Kapitalisierung und Vernetzung sowie die Investitionstätigkeit und das lebenslange Lernen in kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern;

    ein kohärenter politischer Rahmen für alle Gemeinschaftspolitiken, damit kleine und mittlere Unternehmen als die Regel und nicht als Ausnahme betrachtet werden;

    eine spezifische Ausgestaltung der Zielsetzungen des europäischen SBA auf nationaler Ebene, auch in legislativer Hinsicht und

    die Wiederaufnahme der Praxis der ständigen Konsultation der Verbände und der Sozialpartner (62).

    8.15   Der Ausschuss fordert die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) (63) nach den Grundsätzen der Vereinfachung, Gerechtigkeit und Transparenz der Steuerpraktiken der Mitgliedstaaten. Es ist wichtig, eine Ausweitung der Zusammenarbeit und Koordinierung im Rahmen der Körperschaftsteuer zu erwägen (64).

    8.16   Der EWSA plädiert für ein einfaches, harmonisiertes System der indirekten Besteuerung mit reduziertem Verwaltungsaufwand und offensichtlichen Vorteilen für die Unternehmen und Bürger, das eine gerechte Besteuerung und den öffentlichen Finanzen ein sicheres Steueraufkommen garantiert, mit dem die Risiken des Steuerbetrugs gesenkt werden und das zur Vollendung und Entwicklung des Binnenmarktes beiträgt (65).

    8.17   Im Hinblick auf MwSt-Betrug hat der Widerstand gegen Veränderung gravierende Auswirkungen auf die Finanzen der Mitgliedstaaten und der EU; Partikularinteressen werden vor das Gemeinwohl gestellt (66).

    9.   Beschaffung von privatem Kapital zur Finanzierung des Wachstums

    9.1   Die Vorschläge der Kommission, privates Kapital zu beschaffen, um das Wachstum zu finanzieren, sind eher zaghaft. In Zeiten einer äußerst angespannten Lage oder von Kürzungen bei den öffentlichen Finanzen in den meisten Mitgliedstaaten sollte der Suche nach alternativen Finanzierungsquellen zur Förderung des Wachstums deutlich größeres Gewicht eingeräumt werden. Der Vorschlag, projektbezogene EU-Bonds einzuführen, wird zwar bei einigen wichtigen Investitionen in die Infrastruktur helfen, doch sollten systematischere Anstrengungen unternommen werden, um Investitionen in europäische Pensionsfonds zu mobilisieren. Dies könnte erreicht werden, indem die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, Anreize dafür zu schaffen, dass ihre Pensionsfonds in nationale Infrastruktur investieren und diese mitfinanzieren.

    9.2   Durch die Ausgabe von Eurobonds – oder besser EU-Bonds unter Einbeziehung aller 27 Mitgliedstaaten – durch die EIB könnte für den öffentlichen Sektor neues Kapital ohne völlige Abhängigkeit vom privaten Finanzsektor aufgebracht werden. Die Finanzierungsquellen sollten vorgelagert sein, z.B. in Form von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EBAV); damit würde die EIB zu einer Schnittstelle zwischen diesen neuen Kapitalquellen und ihren Investitionen. Eurobonds sind ebenfalls mögliche Instrumente für langfristige private Sparanlagen. Der Ausschuss begrüßt die rasche Einführung projektbezogener Bonds, diese sollten jedoch keine Alternative oder ein Ersatz für die Schaffung von Eurobonds sein (67).

    9.3   Was die Finanzierungsstrukturen für KMU vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzsituation anbelangt, ist der Vorschlag, Risikokapitalfonds zu liberalisieren, damit sie in der gesamten Union tätig sein können, ist begrüßenswert, aber längst überfällig. Außerdem sollte überlegt werden, wie im Zuge der Erweiterung des europäischen Marktes mehr Risikokapital zur Verfügung gestellt werden kann. So wären regionale Miniplattformen, die durch ein europäisches Netz koordiniert würden, ein neues Instrument, mit dem neues Kapital für kleine und mittlere Unternehmen beschafft werden könnte. Dies würde die Finanzierung durch weiteres Risikokapital und durch „Business angels“ ermuntern. Es könnte auch dazu verhelfen, dass kleine Wagniskapitalgeber Kleinunternehmen unterstützen (68).

    9.4   Es ist eine anerkannte Tatsache, dass der Markt bei der Bereitstellung von Startkapital für Spin-off- und Start-up-Unternehmen im Technologiebereich in der Frühphase ihrer Entwicklung versagt. Initiativen zur Lösung dieses Problems wie „Business angels“ und Startkapitalfonds haben diesen Unternehmen zwar geholfen, doch haben die Forschungszentren und Universitäten in Europa noch immer Schwierigkeiten mit der Weitergabe von Erkenntnissen an den Markt. Die Nachfrage nach diesem Startkapital für die Anfangsphase steigt, aber das Angebot bleibt relativ unverändert. Es sollten größere Anstrengungen unternommen werden, um Privatpersonen und Institutionen mit großem Kapitalvermögen dazu zu bewegen, mehr Risikokapital für die Finanzierung von technologischen Start-up-Unternehmen und die Entwicklung von Prototypen bereitzustellen.

    9.5   Praktische Methoden zur Unterstützung der KMU wie Mediation, Steuervergünstigungen, unverzügliche Zahlungen und Maßnahmen, die die schnelle Mittelverteilung durch Ausnahmeregelungen bei Staatsbeihilfen gewährleisten, müssen vorangetrieben werden. Insbesondere gilt dies für Branchen, die den Folgen der Globalisierung sowie den fortwährenden Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise am stärksten ausgesetzt sind (69).

    10.   Kostengünstige Energieversorgung

    10.1   Die im dritten Energiepaket vorgesehenen Maßnahmen müssen auch wirklich umgesetzt werden, um einen echten Energiemarkt zu schaffen, der auf der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, einem stärkeren Ausbau des Energienetzverbundes, einer besseren Vernetzung der Betreiber und einer Stärkung der Befugnisse der einzelstaatlichen Regulierungsbehörden beruht (70).

    10.2   Die Energieeffizienz ist die Voraussetzung für den technologischen Wandel, der die Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft ermöglichen wird. Zwar wurden Fortschritte erzielt, doch müssen die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen unternehmen, um die erneuerbaren Energien in ihren Investitionsplänen mehr Gewicht beizumessen und sicherzustellen, dass die Privatunternehmen, die in den Bereichen energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen tätig sind, einen geeigneten und stabilen Rahmen aus Rechtsvorschriften und Anreizen vorfinden (71).

    10.3   Der Ausschuss hat dem Energie-Sondergipfel des Europäischen Rates am 4. Februar 2011 einen Vorschlag vorgelegt, in dem er dafür plädiert, Energieeffizienzziele für spezifische Schlüsselsektoren wie den Verkehrs- und den Gebäudesektor festzulegen. Diese umfassen Maßnahmen wie beispielsweise:

    die Internalisierung der externen Kosten bei sämtlichen Energieträgern, damit sich automatisch die kohlenstoffärmsten Energieformen auf dem Markt durchsetzen;

    die Verbesserung der Informationen und der Schulung im Umgang mit den neuen Energieeffizienztechnologien, insbesondere im Gebäudebereich, im öffentlichen Beschaffungswesen und im Verkehrssektor, und

    eine bessere Ausschöpfung des IKT-Potenzials zur Erhöhung der Energieeffizienz auf allen Produktions- und Verbrauchsstufen.

    10.4   Der Ausschuss verweist darauf, dass 40 % des Endenergieverbrauchs in der Europäischen Union auf Gebäude entfallen und diese der größte Einzelenergieverbraucher sind. Bis zu 50 % der Energieeffizienzgewinne können im Gebäudebereich erzielt werden, und zwar unter Verringerung der wirtschaftlichen Kosten. Schon mit derartigen Einsparungen allein könnte die EU ihre Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll einhalten. Außerdem können diese Energieeinsparungen mit der heute bereits vorhandenen Technologie erreicht werden. Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden hat überdies ausschließlich positive Auswirkungen wie die Schaffung nutzbringender Arbeitsplätze, niedrigere Betriebskosten, ein verbesserter Komfort und eine sauberere Umwelt. Dies sollte eine absolute Priorität für die Europäische Union sein. Der Ausschuss betont ferner, wie wichtig neue und weiterentwickelte Grundstoffe für Haushalts- und Bürogeräte und andere Sektoren wie den Verkehrs- oder Energiesektor sind (72).

    10.5   Auch die energieintensiven Industriezweige müssen natürlich einen Beitrag zur Erreichung der politischen Ziele im Energiebereich und bei der Bekämpfung des Klimawandels leisten. Bei der Planung energie- und umweltschutzpolitischer Maßnahmen muss eingehend geprüft werden, inwiefern sie sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Grundstoffindustrie auswirken, und sie müssen entsprechend konzipiert werden (73).

    10.6   Die hervorragende Umweltleistung vieler Glas- und Keramikprodukte (Isoliermaterial, Doppelglasfester usw.) sollte als Energiesparbenchmark für das Baugewerbe in der EU gefördert werden. Außerdem sollte diese Technologie in eventuelle Technologietransfers in Drittstaaten mit einem hohen Energiesparpotenzial aufgenommen werden (74).

    10.7   Der Ausschuss schlägt vor, einerseits zu untersuchen, ob vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Krise und im Hinblick auf Dauerhaftigkeit die derzeit geltenden Bestimmungen (in den Bereichen Telekommunikation, Postdienste, Stromversorgung) ausreichend sind, um eine Verschlechterung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen und die Ausbreitung von Phänomen wie Ausgrenzung, soziale Verwerfungen und Armut zu verhindern. Andererseits muss untersucht werden, ob für neue Bereiche nicht „ein hohes Niveau in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung und Förderung des universellen Zugangs und der Nutzerrechte“ gewährleistet werden muss gemäß den im Protokoll Nr. 26 zum Vertrag von Lissabon definierten gemeinsamen Grundsätzen (75).

    10.8   Es sollten Studien darüber durchgeführt werden, ob die Energieversorgung als europäische DAI, die in den Dienst der gemeinsamen Energiepolitik gestellt werden könnte, machbar ist. Es ist jedoch festzustellen, dass es den Gemeinschaftsinstitutionen und einzelstaatlichen Regierungen bzw. den Mitgliedstaaten im Spannungsfeld zwischen nationalen Unterschieden und gemeinsamen Erfordernissen im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes schwer fällt, sich an den Gedanken einer Gemeinschaftsdienstleistung von allgemeinem Interesse – sei es nun eine DAWI oder eine NDAI – zu gewöhnen. So wurde der Gedanke, europäische Energiedienstleistungen einzuführen, von den politischen Entscheidungsträgern bisher nicht aufgegriffen. Dennoch sind Gemeinschaftsdienstleistungen von allgemeinem Interesse notwendig, um den europäischen Integrationsprozess gemeinsam voranzutreiben. Solche Dienstleistungen werden bei der Bewältigung der Herausforderungen, die sich der Union stellen, Ausdruck der europäischen Solidarität sein. Es gilt, ein europäisches Verbundnetz, gemeinsame Vorhaben sowie Planungs- und Managementstrukturen zu schaffen. Dieses Netz muss ein intelligentes Management und einen intelligenten Betrieb auf allen Ebenen ermöglichen, um Angebot und Nachfrage optimal in Einklang zu bringen (76).

    10.9   Die energieintensiven Industriezweige brauchen eine verlässliche Energieversorgung im Rahmen eines geeigneten europäischen Energiemixes, der keinen Energieträger ausschließt (Kohle, erneuerbare Energieträger, Kernenergie) und sich auf einen effizienten Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten stützt – letztendlich der Garant für vernünftige Energiepreise. Die nationalen energiepolitischen Interessen sollten stärker auf ein integriertes europäisches Konzept ausgerichtet werden, denn der Energiemarkt bleibt hinter dem Binnenmarkt für Industrieerzeugnisse zurück. Ungeachtet der Entscheidung einiger Mitgliedstaaten, auf die Kernenergienutzung zu verzichten, impliziert die Beibehaltung der Energieerzeugung durch Kernspaltung in Europa, dass das entsprechende technologische Fachwissen in Europa aufrechterhalten werden muss. Eine weitere Nutzung der Kernenergie würde selbstredend ein hohes Sicherheitsniveau und gut ausgebildete Fachkräfte erfordern (77).

    10.10   Hinsichtlich der Entwicklung EU-weiter Normen für energieeffiziente Produkte verweist der Ausschuss auf Initiativen der Kommission wie etwa die Energy Star-Verordnung (106/2008/EG), deren Normen nunmehr bei öffentlichen Ausschreibungen für Bürogeräte verbindlich sind, die vereinheitlichten Normen für den Energieverbrauch von Gebäuden und die gestärkten einzelstaatlichen Regulierungskompetenzen im Bereich der Energieeffizienz. Der EWSA hält „freiwillige Vereinbarungen“ mit den einzelstaatlichen Akteuren im Energiebereich für sinnvoll, aber in ihnen muss deutlich gemacht werden, dass bei Nichterreichen der festgelegten Ziele verbindliche Regelungen eingeführt werden (78).

    10.11   In diesem Zusammenhang erachtet es der Ausschuss als wichtig, die Folgen hoher Energiepreise für einkommens- und sozial schwächere Haushalte sorgfältig zu bewerten und die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten dementsprechend zu konzipieren. Diese Haushalte sollten bei der Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen vorrangig unterstützt werden (79).

    10.12   Der EWSA unterstützt die Bemühungen zur Schaffung einer effizienten Ko-Modalität sowie der Optimierung und Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger, um ein integriertes Verkehrssystem zu errichten und ein reibungsloses und flüssiges Zusammenspiel zwischen den Verkehrsträgern sicherzustellen (80).

    10.13   Der Ausschuss verweist auf die Abhängigkeit des Verkehrssektors von fossilen Kraftstoffen; dies wirkt sich sowohl auf den Schadstoffausstoß wie auch die Versorgungssicherheit und -unabhängigkeit aus. In dem Wissen um die Endlichkeit der Ressourcen, insbesondere des Erdöls, muss die EU in ihrer künftigen Verkehrspolitik unter Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors im Rahmen der Europa-2020-Strategie vier Ziele verfolgen: Förderung CO2-armer Verkehrsträger, Energieeffizienz, Versorgungssicherheit und -unabhängigkeit sowie Bekämpfung der Verkehrsüberlastung (81).

    10.14   Die wichtigsten Probleme, die im Rahmen einer nachhaltigen Verkehrspolitik gelöst werden müssen, sind (i) die zunehmende Verstädterung und die Forderung nach „Komfort“ in der täglichen Fortbewegung, (ii) der Schutz der öffentlichen Gesundheit (dies impliziert die Verringerung der CO2- und sonstigen Schadstoffemissionen), (iii) die Aufrechterhaltung einer Handelswirtschaft, die den Emissionssenkungserfordernissen Rechnung trägt, (iv) die Auszeichnung homogener Gebiete für eine echte integrierte Verkehrspolitik sowie (v) die Sensibilisierung und Gewinnung der Bürger und Unternehmer für die Durchführung neuer Mobilitätsmaßnahmen und die Förderung eines Umdenkens in Sachen Mobilität (82).

    10.15   Darüber hinaus hat der Ausschuss EU-Initiativen für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge unterstützt und weitere Maßnahmen empfohlen. Er betont, dass sich die Kfz-Hersteller, die Batterieproduzenten und die Energieversorger einen intensiven Wettbewerb um die besten Technologien zu den besten Preisen liefern. Durch diesen Wettbewerb wird die Innovation vorangetrieben, weshalb er nicht behindert werden sollte. Allerdings bedarf es Marktanreizen, um entschieden auf die nächste Generation von Plug-in-Hybrid- und Vollelektrofahrzeugen zuzugehen (83).

    Brüssel, den 15. März 2011

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Staffan NILSSON


    (1)  Vgl. die EWSA-Stellungnahme zum Thema „Die Auswirkungen der Staatsverschuldungskrise auf das europäische Regieren“, ABl. C 51 vom 17.2.2011, S. 15.

    (2)  Vgl. die EWSA-Broschüre „Ein Programm für Europa: die Vorschläge der Zivilgesellschaft“, CESE 593/2009, Fiche 1, Ziffer 2.

    (3)  Weitere politische Vorschläge zur Besteuerung in Ziffer 8.

    (4)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Steuer auf Finanztransaktionen“, ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 81.

    (5)  ABl. C 51 vom 17.2.2011, S. 15, a.a.O.

    (6)  Vgl. die Stellungnahmen des EWSA zu den Themen „Die Lissabon-Strategie nach 2010“, ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 3, und „Neubelebung der Wirtschaft: aktueller Stand und konkrete Initiativen“, ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 57.

    (7)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Ergebnisse des Beschäftigungsgipfels“, ABl. C 306 vom 16.12.2009, S. 70.

    (8)  Siehe die Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung – Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU“, ABl. C 107 vom 6.4.2011, 7.

    (9)  Siehe die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Nach der Krise - ein neues Finanzsystem innerhalb des Binnenmarktes“, ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 38.

    (10)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen“, ABl. C 54 vom 19.2.2011, S. 37.

    (11)  ABl. C 54 vom 19.2.2011, S. 37, a.a.O.

    (12)  ABl. C 54 vom 19.2.2011, S. 37, a.a.O.

    (13)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Nach der Krise – ein neues Finanzsystem innerhalb des Binnenmarktes“, ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 38.

    (14)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps“, ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 34.

    (15)  ABl. C 54 vom 19.2.2011, S. 37, a.a.O.

    (16)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum „Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik 2009“, ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 7.

    (17)  ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 57, a.a.O.

    (18)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Soziale Eingliederung“, ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 10.

    (19)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Frühkindliche Betreuung und Bildung“, ABl. C 339 vom 14.12.2010, S. 1.

    (20)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum „Grünbuch – Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“, ABl. C 175 vom 27.7.2007, S. 65.

    (21)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Auswirkungen der Territorialität der Steuervorschriften auf den industriellen Wandel“, ABl. C 120 vom 16.5.2008, S. 51.

    (22)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu dem „Grünbuch – Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“, ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 38.

    (23)  ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 38, a.a.O.

    (24)  ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 10, a.a.O.

    (25)  ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 38, a.a.O.

    (26)  ABl. C 84 vom 17.3.2011, S. 38, a.a.O.

    (27)  ABl. C 84 vom 17.3.2011, p. 38, a.a.O., und vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Gleichstellungsfahrplan (2006-2010) und Follow-up-Strategie“, ABl. C 354 vom 28.12.2010, S. 1.

    (28)  Vgl. Stellungnahme des EWSA zum Thema „Auswirkungen der Tätigkeit von Beteiligungsfonds, Hedge-Fonds und Staatsfonds auf den industriellen Wandel in Europa“, ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 56.

    (29)  ABl. C 84 vom 17.03.2011, S. 38, a.a.O.

    (30)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020“, ABl. C 21 vom 21.1.2011, S. 66.

    (31)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Entwicklungen im Bereich der Sozialleistungen“, ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 28; CESE 977/2010.

    (32)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Arbeit und Armut: die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes“, ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 52.

    (33)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung“, ABl. C 228 vom 22.9.2009, S. 103.

    (34)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Auswirkungen der globalen Krise auf die wichtigsten europäischen Produktions- und Dienstleistungssektoren“, ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 43.

    (35)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung“, ABl. C 309 vom 16.12.2006, S. 110, und die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Neue Trends bei der selbstständigen Erwerbstätigkeit: der Sonderfall der wirtschaftlich abhängigen selbstständigen Erwerbstätigkeit“, ABl. C 18 vom 19.1.2011, S. 44.

    (36)  ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 28, a.a.O.

    (37)  ABl. C 306 vom 16.12.2009. S. 70, a.a.O.

    (38)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Einsatzmöglichkeiten der Flexicurity für die Umstrukturierung im Zuge der globalen Entwicklung“, ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 1.

    (39)  ABl. C 306 vom 16.12.2009. S. 70, a.a.O.

    (40)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“, ABl. C 211 vom 19.08.2008, S. 48.

    (41)  ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 1, a.a.O.

    (42)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Auswirkungen des durch die Umwelt-, Energie- und Klimaproblematik ausgelösten industriellen Wandels auf die Beschäftigung“, ABl. C 44 vom 11.02.2011, S. 40.

    (43)  ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 43, a.a.O.

    (44)  ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 43, a.a.O.

    (45)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Abstimmung der Qualifikationen auf die Erfordernisse sich wandelnder Industriezweige und Dienstleistungen – Beitrag der etwaigen Einsetzung europäischer Branchenräte für Beschäftigung und Qualifikationen“, ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 1

    (46)  ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 1, ibid.

    (47)  ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 1, ibid.

    (48)  ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 1, ibid.

    (49)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Lissabon-Agenda und der Binnenmarkt“, ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 8.

    (50)  ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 8, ibid.

    (51)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Entwicklung des Unternehmensdienstleistungssektors in Europa“, ABl. C 27 vom 3.2.2009, S. 26.

    (52)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Binnenmarkt für Dienstleistungen – Anforderungen des Arbeitsmarktes und Erfordernisse des Verbraucherschutzes“, ABl. C 175 vom 27.7.2007, S. 14.

    (53)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Entwicklung großer Einzelhandelsunternehmen und Auswirkungen auf ihre Zulieferer und die Verbraucher“, ABl. C 175 vom 28.7.2009, S. 57.

    (54)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss: Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Binnenmarkt“, ABl. C 18 vom 19.1.2011, S. 105.

    (55)  ABl. C 18 vom 19.1.2011, S. 105, ibid.

    (56)  ABl. C 18 vom 19.1.2011, S. 105, ibid.

    (57)  ABl. C 18 vom 19.1.2011, S. 105, a.a.O.

    (58)  ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 8, a.a.O., und Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die externe Dimension der erneuerten Lissabon-Strategie“, ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 41.

    (59)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Wechselwirkungen zwischen Dienstleistungen und Industrie in Europa sowie Auswirkungen auf Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität“, ABl. C 318 vom 23.12.2006, S. 26.

    (60)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa“, CESE 1628/2010.

    (61)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Neue Horizonte für die IKT: eine Strategie für die europäische Forschung auf dem Gebiet der neuen und künftigen Technologien“, ABl. C 255 vom 22.9.2010, S. 54.

    (62)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vorfahrt für KMU in Europa – Der ‚Small Business Act‘ für Europa“, ABl. C 182 vom 4.8.2009, S. 30.

    (63)  Vgl. die jüngste Mitteilung der Kommission zur „Umsetzung des Programms der Gemeinschaft für mehr Wachstum und Beschäftigung und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen: Weitere Fortschritte im Jahr 2006 und nächste Schritte zu einem Vorschlag einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) “, KOM(2007) 223 endg. vom 2.5.2007.

    (64)  ABl. C 120 vom 16.8.2008, S. 51, a.a.O.

    (65)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Dauer der Verpflichtung, einen Mindestnormalsatz einzuhalten“, ABl. C 51 vom 17.2.2011, S. 67.

    (66)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer“, ABl. C 347 vom 18.12.2010, S. 73.

    (67)  ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 57, a.a.O.

    (68)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Finanzierungsstrukturen für KMU vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanzsituation“, ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 33.

    (69)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Unterstützung der KMU bei der Anpassung an die weltweiten Marktveränderungen“, ABl. C 255 vom 22.9.2010, S. 24.

    (70)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Energiearmut im Kontext von Liberalisierung und Wirtschaftskrise“, ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 53.

    (71)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Energiestrategie 2011-2020“, CESE 1627/2010.

    (72)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Auswirkungen der aktuellen Entwicklung auf den Energiemärkten auf die industriellen Wertschöpfungsketten in Europa“, ABl. C 77 vom 31.3.2009, S. 88.

    (73)  ABl. C 77 vom 31.3.2009, S. 88, ibid.

    (74)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Glas- und Keramikindustrie unter besonderer Berücksichtigung des Energie- und Klimapakets der EU“, ABl. C 317 vom 23.12.2009, S. 7.

    (75)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Welche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse brauchen wir zur Bewältigung der Krise?“, ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 77.

    (76)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse: Wie sollte die Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten aussehen?“, ABl. C 128 vom 18.5.2010, S. 65.

    (77)  ABl. C 77 vom 31.3.2009, S. 88, a.a.O.

    (78)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die erste Bewertung der durch die Richtlinie 2006/32/EG über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen vorgeschriebenen nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne – Gemeinsame Fortschritte bei der Energieeffizienz“, ABl. C 77 vom 31.3.2009, S. 54.

    (79)  CESE 1627/2010, a.a.O.

    (80)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die europäische Verkehrspolitik im Rahmen der Lissabon-Strategie nach 2010 und der Strategie für nachhaltige Entwicklung“, ABl. C 354 vom 28.12.2010, S. 23.

    (81)  ABl. C 354 vom 28.12.2010, S. 23, ibid.

    (82)  ABl. C 354 vom 28.12.2010, S. 23, ibid.

    (83)  Vgl. die Stellungnahme des EWSA zum Thema „Hin zu einer starken Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen“, ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 47.


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