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Document 52009XC0701(03)

Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 149 vom 1.7.2009, p. 7–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

1.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 149/7


Angaben der Mitgliedstaaten über Staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewährt werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 149/06

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

X 24/08

Mitgliedstaat

Bundesrepublik Deutschland

Mitgliedstaat Referenz-Nummer

Region

Name der Region

(NUTS (1))

Land Hessen, NUTS 1

Förderstatus (2)

Mischgebiet

Bewilligungsbehörde

Name

Investitionsbank Hessen

Anschrift

Schumannstr. 4-6

60325 Frankfurt am Main

DEUTSCHLAND

Website

http://www.ibh-hessen.de

Name der Beihilfemaßnahme

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW Hessen)

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage

(Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

Richtlinie Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen sowie Ergänzendes Merkblatt zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen

Keine Richtlinie des Landes, Fundstelle im Internet (s.u.)

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://www.ibh-hessen.de/Kredite_GUW.cfm

Art der Maßnahme

Regelung

Ja

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

 

Beihilfenummer der Kommission

Verlängerung

XS 24/02

Änderung

Ja

Laufzeit (3)

Regelung

vom 1.10.2008 bis- zum 31.12.2013

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Ja

Art des Beihilfeempfängers

KMU

Ja

Mittelausstattung

Nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung (4)

Kreditvolumen ca. 140 Mio. EUR p.a., für Zinszuschuss ca. 0,4 Mio. EUR p.a.

Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

Zinszuschuss

Ja

Darlehen

Ja

Sonstiges (bitte angeben)

Darlehen mit Zinsvergünstigung

Allgemeine Ziele

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15)

Ja. Es werden lediglich Investitionsbeihilfen gewährt.

10/20 %

 


Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

X 27/08

Mitgliedstaat

Bundesrepublik Deutschland

Mitgliedstaat Referenz-Nummer

Region

Name der Region

(NUTS (5))

Land Hessen, NUTS 1

Förderstatus (6)

Nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete

Bewilligungsbehörde

Name

1.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

2.

Investitionsbank Hessen Niederlassung Kassel

Anschrift

1.

Kaiser-Friedrich-Ring 75

65185 Wiesbaden

DEUTSCHLAND

2.

Kurfürstenstr. 7

34117 Kassel

DEUTSCHLAND

Website

1.

www.wirtschaft.hessen.de

2.

www.ibh-hessen.de

Name der Beihilfemaßnahme

Förderung der regionalen Entwicklung

- betriebliche Investitionen -

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage

(Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung

(Staatsanzeiger 23/2008 vom 2. Juni 2008, S. 1450)

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=46532f7c02f1b0545d1b707d83412db3

Art der Maßnahme

Regelung

Ja

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

 

Beihilfenummer der Kommission

Änderung

XS 14/02

Laufzeit (7)

Regelung

vom 1.4.2008 bis zum 31.12.2012

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

Ja

Art des Beihilfeempfängers

KMU

Ja

Großunternehmen

Nein

Mittelausstattung

Nach der Regelung vorgesehene Gesamtmittelausstattung (8)

EUR 20,9 Mio.

Beihilfeinstrumente(Artikel 5)

Zuschuss

Ja

Darlehen

Ja

Sonstiges (bitte angeben)

Darlehen mit Zinsvergünstigung

Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

Aktenzeichen: CCI2007 DE 16 2 PO 005

Höhe des Gemein-schaftsbeitrags

EUR 5,0 Mio.

Allgemeine Ziele

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

KMU-Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen (Art. 15)

Ja. Es werden lediglich Investitionsbeihilfen gewährt.

10/20 %

 


Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

X 127/08

Mitgliedstaat

Deutschland

Mitgliedstaat Referenz-Nummer

Region

Name der Region

(NUTS (9))

Bayern

Förderstatus (10)

Bewilligungsbehörde

Zentrum Bayern Familie und Soziales

 

Hegelstraße 2

95447 Bayreuth

DEUTSCHLAND

 

http://www.zbfs.bayern.de

 

Name der Beihilfemaßnahme

Die Einzelbeihilfen für Förderungen nach der anliegenden Maßnahmebeschreibung (Programmregelung) werden auf Grundlage von Zuwendungsbescheiden gewährt. In die Zuwendungsbescheide wird jeweils ein Hinweis auf die VO (EG) Nr. 800/2008 und die diesbezügliche Freistellung aufgenommen. Die Namen der Begünstigten stehen noch nicht fest.

Spezifisches Ziel A1 Erhöhung des Qualifikationsniveaus von Beschäftigten und Unternehmen

Aktion 1 Berufliche Weiterbildung von Beschäftigten insb. KMU, Unterstützung der Anpassung

Aktion 2 Berufliche Weiterbildung von Wirtschaftsclustern

Einzelstaatliche Rechtsgrundlage

(Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)

Operationelles Programm: Zukunft in Bayern, Europäischer Sozialfonds, Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Bayern 2007-2013;

Haushaltsordnung des Freistaates Bayern – Bayerische Haushaltsordnung - BayHO - (BayRS 630-1-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. April 2008 (GVBl S. 139) Fundstelle: BayRS IV, S. 664

Weblink zum vollständigen Wortlaut der Beihilfemaßnahme

http://www.stmas.bayern.de/arbeit/esf2007-2013/programm07-13.pdf

Art der Maßnahme

Regelung

Ja

Änderung einer bestehenden Beihilfemaßnahme

Änderung

XT 102/08

Laufzeit (11)

Regelung

vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2013

Betroffene Wirtschaftszweige

Alle für Beihilfen in Frage kommende Wirtschaftszweige

ja

Art des Beihilfeempfängers

KMU

Ja, überwiegend

Großunternehmen

ja

Mittelausstattung

Nach der Regelung vorgesehene jährliche Gesamtmittelausstattung (12)

EUR 0,3 (in Mio.)

Beihilfeinstrumente (Artikel 5)

Zuschuss

ja

Bei Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln

Aktenzeichen: ESF CCI:2007DE052PO002

Höhe des Gemein-schaftsbeitrags

EUR 5 (in Mio.) p.a.

Allgemeine Ziele

Ziele

Beihilfehöchstintensität in % oder Beihilfehöchstbetrag in der Landeswährung

KMU-Aufschläge in %

Ausbildungsbeihilfen (Art. 38-39)

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen (Art. 38 Abs. 1) nein

0 %

 

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen (Art. 38 Abs.) ja

45 %

 


(1)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

(2)  Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.

(3)  Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.

(4)  Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.

(5)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

(6)  Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.

(7)  Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.

(8)  Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.

(9)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

(10)  Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag, Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag, Mischgebiete, nicht für Regionalbeihilfen in Frage kommende Gebiete.

(11)  Zeitraum, in dem die Bewilligungsbehörde sich zur Gewährung von Beihilfen verpflichten kann.

(12)  Im Fall von Beihilferegelungen bitte das gesamte nach der Regelung vorgesehene Jahresbudget oder den voraussichtlichen jährlichen Steuerausfall für alle unter die Regelung fallenden Beihilfeinstrumente angeben.


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