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Document 52008IP0451

    Gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2008 zur Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen (2008/2099(INI))

    ABl. C 8E vom 14.1.2010, p. 60–66 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.1.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 8/60


    Mittwoch, 24. September 2008
    Gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen

    P6_TA(2008)0451

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. September 2008 zur Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen (2008/2099(INI))

    2010/C 8 E/11

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. November 2007 über die Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa: ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen (KOM(2007)0700) (Mitteilung der Kommission über ein gemeinsames Konzept für die Frequenznutzung),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2007 zu dem Weg zu einer europäischen Frequenzpolitik (1),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 29. September 2005 über frequenzpolitische Prioritäten der EU für die Digitalumstellung im Hinblick auf die bevorstehende regionale Funkkonferenz 2006 (RRC-06) — (KOM(2005)0461),

    in Kenntnis der Stellungnahme der Gruppe für Frequenzpolitik vom 14. Februar 2007 zu den frequenzpolitischen Auswirkungen der digitalen Dividende für die EU,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. November 2005 zur Beschleunigung des Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk (2),

    gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A6-0305/2008),

    A.

    in der Erwägung, dass durch die Umstellung des terrestrischen Fernsehens von Analog- auf Digitaltechnik bis Ende 2012 infolge der höheren Übertragungseffizienz der Digitaltechnik eine beträchtliche Menge an Funkfrequenzen in der Europäischen Union frei werden und sich somit Möglichkeiten zur Neuzuweisung von Frequenzen und neue Chancen für ein Wachstum des Marktes und für eine Ausweitung hochwertiger Dienstleistungen für Verbraucher und eine höhere Auswahl bieten,

    B.

    in der Erwägung, dass die Funkfrequenzen nur dann voll ausgeschöpft werden können, wenn durch koordiniertes Handeln auf EU-Ebene erreicht wird, dass diese Frequenzen so effizient wie möglich genutzt werden,

    C.

    in der Erwägung, dass Funkfrequenzen für die Bereitstellung einer breiten Palette von Dienstleistungen sowie für die Entwicklung technologiegestützter Märkte, deren Marktvolumen schätzungsweise 2,2 % des BIP der Europäischen Union beträgt, von entscheidender Bedeutung sind und daher einen Schlüsselfaktor für Wachstum, Produktivität und Entwicklung der EU-Industrie im Einklang mit der Lissabon-Strategie darstellen,

    D.

    in der Erwägung, dass Funkfrequenzen sowohl eine knappe natürliche Ressource als auch ein öffentliches Gut sind und eine effiziente Nutzung der Frequenzen eine entscheidende Voraussetzung für die Gewährleistung des Zugangs zu Frequenzen durch die verschiedenen Interessengruppen, die Verbindungsdienste anbieten möchten, ist,

    E.

    in der Erwägung, dass ein großer Teil der Frequenzen gegenwärtig mit analoger Technologie für militärische Zwecke genutzt wird und daher die große Zunahme der Gesamtmenge an verfügbaren Frequenzen für öffentliche elektronische Kommunikationen nach der digitalen Umstellung auch diesen Teil umfassen wird,

    F.

    in der Erwägung, dass es in den Mitgliedstaaten keinen gemeinsamen Zeitplan für die Digitalumstellung gibt; in der Erwägung, dass die Pläne für die Digitalumstellung in vielen Mitgliedstaaten weit vorangeschritten sind, während in einigen anderen Mitgliedstaaten die digitale Umstellung bereits vollzogen wurde,

    G.

    in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission über ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der Frequenzen Bestandteil des Pakets über elektronische Kommunikation ist, das die Kommission im November 2007 zur Reform des Rechtsrahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation verabschiedet hat;

    H.

    in der Erwägung, dass gegenwärtig in vielen Mitgliedstaaten die (Neu-)Zuweisung von Funkfrequenzen an digitale Rundfunkbetreiber im Gange ist, was zur Folge hat, dass die betreffenden Frequenzen vergeben und dadurch für viele Jahre gesperrt sind,

    I.

    in der Erwägung, dass technologische Neutralität ein Schlüsselfaktor für die Förderung der Interoperabilität ist und maßgebliche Bedeutung für eine flexiblere und transparentere Politik der Digitalumstellung hat, die das öffentliche Interesse berücksichtigt,

    J.

    in der Erwägung, dass der Rat die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, die Digitalumstellung nach Möglichkeit noch vor 2012 vorzunehmen,

    K.

    in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten ihre Vorschläge für die Digitalumstellung veröffentlicht haben,

    1.

    ist sich der Bedeutung der i2010-Initiative als Teil der erneuerten Lissabon-Strategie bewusst und betont die Bedeutung eines effizienten Zugangs zu den Frequenzen und deren effiziente Nutzung für das Ereichen der Lissabon-Ziele; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass der Zugang zu Breitbanddiensten notwendig ist, um die digitale Kluft zu überbrücken;

    2.

    betont die Notwendigkeit der Digitalumstellung, die gemeinsam mit der Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und der digitalen Dividende dazu beitragen wird, die digitale Kluft zu überbrücken und die Ziele von Lissabon zu erreichen;

    3.

    verweist auf die Abweichungen in der Praxis der Zuweisung und Nutzung von Frequenzen in den einzelnen Ländern und stellt fest, dass diese Unterschiede ernst zu nehmende Hindernisse für die Schaffung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes sein können;

    4.

    betont, dass die digitale Dividende sich in ihrem Umfang je nach den nationalen Gegebenheiten und der nationalen Politik in den Bereichen Medien und audiovisuelle Dienste in den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden wird;

    5.

    hält es für möglich, dass aufgrund der effizienteren Frequenznutzung durch das digitale terrestrische Fernsehen ungefähr 100 MHz an digitaler Dividende mobilen Breitband- und anderen Diensten (wie Dienstleistungen für die öffentliche Sicherheit, Funketiketten, Anwendungen für die Sicherheit im Straßenverkehr) zugewiesen werden können, wobei gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Rundfunkdienstleistungen auch weiterhin florieren;

    6.

    weist darauf hin, dass sich gegenwärtig die meisten Mitgliedstaaten in Bezug auf Investitionen in Kommunikationsinfrastrukturen der neuen Generation im Vergleich zu anderen Industrieländern im Rückstand befinden; betont, dass es für die Wettbewerbsfähigkeit und die Geschlossenheit der Europäischen Union auf internationaler Ebene von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass sie im Bereich der Weiterentwicklung der Breitbandtechnologie und des Internets eine führende Rolle einnimmt, und dies insbesondere bei der Entwicklung interaktiver digitaler Plattformen und der Bereitstellung neuer Dienstleistungen in Bereichen wie elektronischer Handel, elektronischer Gesundheits-, Bildungs- und Behördendienst; betont, dass umfangreichere Investitionen auf nationaler und auf EU-Ebene getätigt werden sollten, um die Einführung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu fördern; betont, dass Bemühungen, den Zugang zu Breitbanddiensten zu sichern, nicht allein auf die digitale Dividende ausgerichtet sein sollten;

    7.

    ist der Überzeugung, dass aufgrund der zunehmenden technologischen Konvergenz bald neue Multiplay-Pakete, die innovative Technologien und Dienste beinhalten, angeboten werden dürften; ist zudem der Auffassung, dass es wesentlich von der Verfügbarkeit wertvoller Funkfrequenzen sowie neuer interaktiver Technologien, wie mobile Multimediatechnologien und drahtlose Technologien für den Breitbandzugang, abhängt, die eine nahtlose Interoperabilität, Anschlussfähigkeit und Abdeckung ermöglichen, ob solche Angebote zustande kommen;

    8.

    weist darauf hin, dass die technologische Konvergenz Realität ist und den traditionellen Diensten neue Mittel und Möglichkeiten bietet; betont, dass der Zugang zu den Frequenzbereichen, die zuvor dem Rundfunk vorbehalten waren, das Entstehen neuer Dienste ermöglichen kann, vorausgesetzt diese Frequenzbereiche werden möglichst effizient und effektiv verwaltet, um Interferenzen mit hochwertigen digitalen Rundfunkprogrammen zu vermeiden;

    9.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, eng zusammenzuarbeiten, um einen effizienten, offenen und durch Wettbewerb gekennzeichneten Binnenmarkt für elektronische Kommunikation zu schaffen, der die Entwicklung neuer Netzwerktechnologien ermöglicht;

    10.

    betont die strategische Bedeutung eines Umfelds in der Europäischen Union, in dem Raum für Innovationen, neue Technologien, neue Dienste und neue Marktteilnehmer gewährleistet wird, um Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion in Europa zu fördern; unterstreicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Endnutzern in Bezug auf Produkte und Dienste eine freie Wahl zu ermöglichen, um eine dynamische Entwicklung der Märkte und Technologien in der Europäischen Union zu erzielen;

    11.

    betont, dass sich der Europäischen Union durch die digitale Dividende einzigartige Möglichkeiten bieten, neue Dienste, wie Mobilfernsehen und drahtlosen Internetzugang, weiterzuentwickeln und seine weltweit führende Stellung im Bereich der mobilen Multimediatechnologie zu behaupten und gleichzeitig die digitale Kluft zu überwinden, indem neue Möglichkeiten für die Bürger, die Dienste, die Medien und die kulturelle Vielfalt in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden;

    12.

    fordert die Mitgliedstaaten unter vollständiger Berücksichtigung ihrer diesbezüglichen Souveränität auf, die Auswirkungen der digitalen Umstellung auf die in der Vergangenheit zu militärischen Zwecken genutzten Frequenzbereiche zu untersuchen und, gegebenenfalls, einen Teil dieser speziellen digitalen Dividende neuen zivilen Anwendungen zuzuweisen;

    13.

    stellt fest, dass eine Koordinierung auf EU-Ebene die Entwicklung fördern, die digitale Wirtschaft stärken und allen Bürgern einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang zur Informationsgesellschaft ermöglichen würde;

    14.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre digitale Dividende schnellstmöglich freizugeben, damit die Bürger der Europäischen Union einen Nutzen aus der Entwicklung neuer, innovativer und von Wettbewerb geprägter Dienstleistungen ziehen können; betont, dass hierfür eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich ist, damit die auf nationaler Ebene bestehenden Hindernisse im Hinblick auf die (Neu-)Zuweisung der digitalen Dividende überwunden werden können;

    15.

    betont, dass die Rundfunkbetreiber eine maßgebliche Rolle bei der Verteidigung pluralistischer und demokratischer Grundsätze spielen, und ist fest davon überzeugt, dass die mit der digitalen Dividende verbundenen Möglichkeiten es den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkbetreiben ermöglichen wird, Programme anzubieten, die den in den Gesetzen der einzelnen Mitgliedstaaten beschriebenen Zielen von allgemeinem Interesse dienen, z. B. der Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt;

    16.

    ist der Ansicht, dass durch die digitale Dividende Rundfunkbetreibern die Möglichkeit geboten werden sollte, ihre Dienste weiterzuentwickeln und zu erweitern und gleichzeitig andere potenzielle soziale, kulturelle und wirtschaftliche Anwendungen, wie zum Beispiel neue und offene Breitbandtechnologien und Zugangsdienste zur Überwindung der digitalen Kluft, zu berücksichtigen und keine Hindernisse bezüglich der Interoperabilität zuzulassen;

    17.

    unterstreicht die möglichen Vorteile eines koordinierten Konzepts für die Frequenznutzung in der Europäischen Union in Bezug auf Größeneinsparungen und die Entwicklung interoperabler drahtloser Dienste sowie zur Vermeidung einer Fragmentierung, die zu einer suboptimalen Nutzung dieser knappen Ressource führt; ist der Ansicht, dass im Hinblick auf eine effiziente Frequenznutzung zwar sowohl eine bessere Koordinierung als auch mehr Flexibilität nötig sind, die Kommission und die Mitgliedstaaten jedoch für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Grad der Harmonisierung sorgen müssen, um den größtmöglichen Nutzen aus der digitalen Dividende zu ziehen;

    18.

    ist der Auffassung, dass die digitale Dividende durchaus auf effiziente Art und Weise zugewiesen werden kann, ohne die Akteure, die gegenwärtig im Besitz von Frequenznutzungslizenzen für das Ultrahochfrequenzband sind, zu behindern; ist zudem der Ansicht, dass die bestehenden Rundfunkdienste wirkungsvoll fortgeführt und ausgeweitet werden können und gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass neuen mobilen Multimediadiensten und drahtlosen Technologien für den Breitbandzugang beträchtliche Funkfrequenzen im Ultrahochfrequenzband zugewiesen werden, um den Unionsbürgern neue interaktive Dienste zur Verfügung stellen zu können;

    19.

    ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten im Falle von Auktionen für die Zuweisung von Frequenzen ein gemeinsames Konzept in Bezug auf die Bedingungen und Modalitäten der Auktionen und der Zuweisung der frei gewordenen Ressourcen erstellen sollten; fordert die Kommission auf, diesbezügliche Leitlinien vorzulegen;

    20.

    betont, dass das Leitprinzip bei der Zuweisung der digitalen Dividende darin bestehen sollte, dem allgemeinen Interesse zu dienen, indem in den Bereichen Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft Bestleistungen in Bezug auf ein größeres und geografisch weiter gefasstes Angebot an Diensten und digitalen Inhalten für die Bürger sichergestellt und nicht nur die öffentlichen Einnahmen erhöht werden, und gleichzeitig die Rechte der gegenwärtigen Nutzer von audiovisuellen Mediendiensten geschützt und kulturelle und sprachliche Vielfalt widergespiegelt werden;

    21.

    betont, dass sich der Europäischen Union durch die digitale Dividende einzigartige Möglichkeiten bieten, ihre Stellung als einer der weltweit führenden Akteure im Bereich der mobilen Multimediatechnologie zu behaupten und gleichzeitig die digitale Kluft durch ein größeres Angebot an Informationen, Wissen und Diensten zu überwinden, wodurch alle Unionsbürger miteinander verbunden und neue Möglichkeiten für die Medien, die Kultur und die Vielfalt in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden würden;

    22.

    betont, dass eine Möglichkeit, die Lissabon-Ziele mithilfe der digitalen Dividende zu erreichen, darin besteht, die Verfügbarkeit von Breitbandzugängen für die Bürger und Wirtschaftsakteure in der Europäischen Union zu erhöhen, die digitale Kluft dadurch zu überwinden, dass auch benachteiligte, abgelegene oder ländliche Gebiete in den Genuss dieser Leistung kommen, und die allgemeine Abdeckung in den Mitgliedstaaten sicherzustellen;

    23.

    bedauert, dass die Unionsbürger — insbesondere auf dem Gebiet des Rundfunks — leider in sehr unterschiedlichem Maße Zugang zu digitalen Dienstleistungen haben; stellt fest, dass ländliche Gebiete und Randgebiete im Hinblick auf den Ausbau der digitalen Dienstleistungen (in Bezug auf Geschwindigkeit, Auswahl und Qualität) besonders benachteiligt sind; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass die Digitalumstellung schnell und für all ihre Bürger auf faire Art und Weise vollzogen wird;

    24.

    betont, dass es sich bei der digitalen Kluft nicht nur um ein Problem ländlicher Räume handelt; hebt hervor, dass es bei eine Reihe älterer Hochhäuser schwierig ist, die Infrastruktur für neue Netze zu installieren; hebt hervor, dass die Funkfrequenzen bei der Überbrückung der digitalen Kluft sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten nutzbringend sein können;

    25.

    unterstreicht den Beitrag, den die digitale Dividende zur Bereitstellung besserer interoperabler sozialer Dienste, wie elektronische Behörden-, Gesundheits-, Ausbildungs- und Bildungsdienste, für die Bürger leisten kann, insbesondere für diejenigen, die in weniger begünstigten, abgelegenen Gebieten, wie in ländlichen und weniger entwickelten Gebieten und auf Inseln, leben;

    26.

    fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, die behinderten und älteren Nutzern sowie Nutzern mit besonderen sozialen Bedürfnissen ermöglichen, die Vorteile der digitalen Dividende bestmöglich zu nutzen;

    27.

    bestätigt den gesellschaftlichen Wert von Dienstleistungen für die öffentliche Sicherheit und hält es für notwendig, die betrieblichen Anforderungen dieser Dienstleistungen u. a. auch durch die Vereinbarungen über die Frequenzvergabe zu unterstützen, die infolge der Reorganisation des Ultrahochfrequenzbereichs (UHF), die sich aus der Abschaltung der analogen Dienstleistungen ergibt, erforderlich wird;

    28.

    betont, dass die Hauptpriorität der Politik der Ausschöpfung der digitalen Dividende in Europa darin besteht, dass die Verbraucher unter vollständiger Wahrung ihrer Rechte hochwertige Dienste bei einem sehr breiten Spektrum an Wahlmöglichkeiten in Anspruch nehmen können, und dass dabei einer effizienten Nutzung der durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen Rechnung getragen werden soll;

    29.

    betont, dass die digitale Dividende neue Möglichkeiten für die Erreichung der Ziele der audiovisuellen Politik und der Medienpolitik eröffnet; ist daher der Überzeugung, dass Entscheidungen über die Verwaltung der digitalen Dividende die Ziele von allgemeinem Interesse, die im Zusammenhang mit der audiovisuellen Politik und der Medienpolitik stehen, wie Meinungsfreiheit, Medienpluralismus sowie kulturelle und sprachliche Vielfalt, und Rechte von Minderjährigen unterstützt und geschützt werden sollten;

    30.

    bestärkt die Mitgliedstaaten darin, es unter sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten für wertvoll zu erachten, Personen mit lizenzfreien Nutzungsrechten den Zugang zur Frequenzdividende zu ermöglichen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie nicht gewinnorientierten Organisationen, und damit die Effizienz der Frequenznutzung durch eine Konzentration solcher lizenzfreier Nutzungen in den derzeit ungenutzten Frequenzen (sogenannte „white spaces“) zu erhöhen;

    31.

    fordert ein schrittweises Vorgehen auf diesem Gebiet; ist der Auffassung, dass die Auswirkungen auf kleinere — insbesondere drahtlose lokale — Netze, die gegenwärtig keiner Lizenzierungspflicht unterliegen, berücksichtigt werden müssen und dass der allgemeine Breitbandzugang insbesondere in ländlichen Gebieten gefördert werden sollte;

    32.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Förderung von Innovationen die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden für die Frequenzverwaltung zu unterstützen, damit diese prüfen, in welchen Bereichen eine Zuweisung lizenzfreier ungenutzter Frequenzbereiche weitere neue Technologien und Dienste entstehen lassen könnte;

    33.

    ermutigt die Mitgliedstaaten, im Zusammenhang mit der Zuweisung ungenutzter Frequenzbereiche zu prüfen, welcher Bedarf an lizenzfreiem, offenem Zugang zu Frequenzen bei nicht kommerziellen Dienstleistern, bei Dienstleistern aus dem Bildungsbereich und bei lokalen Gemeinschaften besteht, die dem Gemeinwohl dienen;

    34.

    betont, dass bei dem Bestreben, Personen mit lizenzfreien Nutzungsrechten eine Teilhabe an der digitalen Dividende zu ermöglichen, einer der Grundgedanken darin bestehen muss, die Bedürfnisse sozialer Gruppen zu berücksichtigen, die von Ausgrenzung bedroht sind, und zwar insbesondere von behinderten und älteren Nutzern sowie von Nutzern mit besonderen sozialen Bedürfnissen;

    35.

    erkennt den Nutzen neuer Technologien wie WLAN und Bluetooth an, die sich im lizenzfreien 2,4-GHz-Band angesiedelt haben; erkennt zudem an, dass für bestimmte Dienstleistungen bestimmte Frequenzen optimal sind; ist der Auffassung, dass die Zuweisung einiger Frequenzen in anderen niedrigen Frequenzbereichen weitere Innovationen bei neuen Dienstleistungen fördern könnte;

    36.

    betont daher, dass Frequenzen in einer transparenten Art und Weise und unter Berücksichtigung aller Nutzungsmöglichkeiten für das neue Spektrum und ihrer Vorteile für die Gesellschaft zugeteilt werden sollten;

    37.

    bestärkt die Mitgliedstaaten darin, den sozialen und wirtschaftlichen Wert aller Frequenzen, die in den kommenden Jahren durch den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk frei werden, genau zu prüfen;

    38.

    erkennt die Bedeutung des Genfer Abkommens der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) von 2006 (Regionale Funkkonferenz 2006), der nationalen Frequenzzuweisungspläne und auch der Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) für die Reorganisation des Ultrahochfrequenzbereichs (UHF) an;

    39.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage einer gemeinsamen Methodik bis Ende 2009 nationale Strategien zur digitalen Dividende zu entwickeln; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung ihrer nationalen Strategien zur digitalen Dividende zu unterstützen und bewährte Verfahren auf EU-Ebene zu fördern;

    40.

    betont, dass die Dringlichkeit der Umstellung in einigen Mitgliedstaaten und die unterschiedlichen nationalen Umstellungspläne eine Reaktion auf Gemeinschaftsebene erforderlich machen, mit der nicht bis zum Inkrafttreten der Änderungsrichtlinien gewartet werden kann;

    41.

    erkennt das Recht der Mitgliedstaaten an, die Nutzung der digitalen Dividende festzulegen; betont jedoch, dass ein koordiniertes Vorgehen auf Gemeinschaftsebene den Wert der digitalen Dividende stark erhöht und die effizienteste Möglichkeit darstellt, funktechnische Störungen zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern zu vermeiden;

    42.

    weist darauf hin, dass die digitale Dividende im Interesse der Unionsbürger möglichst effizient und effektiv verwaltet werden sollte, um Interferenzen mit der Bereitstellung hochwertiger digitaler Fernsehprogramme für eine zunehmende Zahl von Bürgern zu vermeiden und die Rechte und Interessen der Verbraucher sowie ihre Investitionen in die Ausstattung zu achten;

    43.

    betont, dass die Mitgliedstaaten technologieneutrale Auktionen für die Zuweisung von durch die Digitalumstellung frei werdenden Frequenzen und die Ermöglichung des Handels mit diesen Frequenzen in Betracht ziehen könnten; ist jedoch der Ansicht, dass dieses Verfahren vollständig mit den Funkvorschriften der Internationalen Fernmeldeunion, den nationalen Frequenzplänen und den nationalen politischen Zielen übereinstimmen sollte, um funktechnische Störungen zwischen den angebotenen Diensten zu vermeiden; warnt vor einer Zersplitterung der Frequenzen, die zu einer suboptimalen Nutzung knapper Ressourcen führen würde; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass durch ein gemeinsames Konzept zur Frequenznutzung keine neuen Hindernisse für zukünftige Innovationen geschaffen werden;

    44.

    unterstützt ein gemeinsames und ausgewogenes Konzept für die Nutzung der digitalen Dividende, das den Rundfunkbetreibern ermöglicht, weiterhin ihre Dienste anzubieten und zu erweitern und den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste ermöglicht, diese Ressource zu nutzen, um neue Dienste für andere wichtige soziale und wirtschaftliche Belange einzuführen; betont jedoch, dass die digitale Dividende in jedem Fall auf einer technologieneutralen Grundlage zugewiesen werden sollte;

    45.

    betont, dass Frequenzpolitik dynamisch sein muss und sowohl Rundfunkbetreiber als auch Anbieter von Kommunikationsdiensten in die Lage versetzen muss, neue Technologien einzusetzen und neue Dienste zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, auch künftig eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der kultur- und medienpolitischen Ziele zu spielen und gleichzeitig neue, hochwertige Kommunikationsdienste anzubieten;

    46.

    betont, dass sich durch eine kohärentere integrierte Planung der Frequenzvergabe auf EU-Ebene mögliche Vorteile in Bezug auf Größeneinsparungen, Innovationen, Interoperabilität und die Bereitstellung möglicher gesamteuropäischer Dienste ergeben; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, bei der Festlegung gemeinsamer Frequenzunterbänder der digitalen Dividende für unterschiedliche Anwendungsgruppen, die auf einer technologieneutralen Grundlage harmonisiert werden könnten, mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zusammenzuarbeiten;

    47.

    ist der Ansicht, dass die Gruppenbildung in einem UHF-Band auf der Grundlage eines „Bottom-up“-Ansatzes auf die Besonderheiten der nationalen Märkte abgestimmt werden sollte und gleichzeitig sichergestellt werden sollte, dass eine Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene angestrebt wird, sobald diese einen klaren zusätzlichen Nutzen darstellt;

    48.

    unterstützt das auf verschiedenen Gruppen des Ultrahochfrequenzbereichs basierende koordinierte Konzept auf Gemeinschaftsebene für uni- und bidirektionale Dienstleistungen auf Gemeinschaftsebene, durch das eine effizientere Frequenznutzung erzielt und die Einführung innovativer und erfolgreicher nationaler, grenzüberschreitender und gesamteuropäischer Dienste erleichtert werden soll, wobei etwaige funktechnische Störungen aufgrund der Existenz unterschiedlicher Netzwerktypen im selben Frequenzband, die Ergebnisse des Genfer Abkommens der Internationalen Fernmeldeunion von 2006 (RRC-06) und der Weltfunkkonferenz 2007 (WRC-07) sowie die bestehenden Genehmigungen berücksichtigt werden;

    49.

    ist der Ansicht, dass die auf Gemeinschaftsebene harmonisierten Frequenzen für Notdienste Zugang zu künftigen Breitbandtechnologien für den Abruf und die Übertragung von Daten bieten sollen, die für die Rettung menschlichen Lebens notwendig sind und dank derer die Notdienste effizienter reagieren können;

    50.

    fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entsprechende technische und sozioökonomische Studien sowie Kosten-Nutzen-Analysen zu erstellen, um die Größe und die Eigenschaften der Unterbänder zu ermitteln, die auf Gemeinschaftsebene koordiniert oder harmonisiert werden könnten; fordert, dass diese Studien in Betracht ziehen sollten, dass die digitale Dividende nicht statisch ist, sondern dass die technische Entwicklung voranschreitet und die Einführung neuer Technologien die Nutzung des UHF-Bandes für neue Formen innovativer, sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Dienste, die über Rundfunkdienste und drahtlose Breitbandtechnologie hinausgehen, ermöglichen dürfte; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten zu solchen Studien beitragen, um festzulegen, welche gemeinsamen Bänder auf EU-Ebene im Hinblick auf klar definierte und interoperable gesamteuropäische Dienste, wie auch zur Zuweisung dieser Bänder, harmonisiert werden müssen;

    51.

    fordert die Kommission auf, sich um eine Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Mitgliedstaaten zu bemühen, damit diese ähnliche Frequenzpläne annehmen oder ihre Frequenzzuweisung mit der Europäischen Union abstimmen, um funktechnische Störungen bei Telekommunikationsanwendungen zu vermeiden;

    52.

    fordert die Kommission auf, eine Studie zu Konflikten zwischen den Anwendern von Open-Source-Software und den Zertifizierungsbehörden in Bezug auf SDR-Systeme zu erstellen;

    53.

    ersucht die Kommission, Schritte zu einer Reduzierung der rechtlichen Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Betrieb drahtloser Maschennetzwerke vorzuschlagen;

    54.

    fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat unverzüglich nach Fertigstellung der genannten Studien und nach Konsultation der Gruppe für Frequenzpolitik sowie der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation und unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten einen Vorschlag für Maßnahmen vorzulegen, mit denen die Nutzung der digitalen Dividende auf Gemeinschaftsebene in Übereinstimmung mit international vereinbarten Frequenzplänen besser koordiniert werden kann;

    55.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 364.

    (2)  ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 115.


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