Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52008AP0431

    Stoffe zur Färbung von Arzneimitteln (Neufassung) ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen (Neufassung) (KOM(2008)0001 — C6-0026/2008 — 2008/0001(COD))

    ABl. C 8E vom 14.1.2010, p. 129–129 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.1.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 8/129


    Dienstag, 23. September 2008
    Stoffe zur Färbung von Arzneimitteln (Neufassung) ***I

    P6_TA(2008)0431

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen (Neufassung) (KOM(2008)0001 — C6-0026/2008 — 2008/0001(COD))

    2010/C 8 E/31

    (Verfahren der Mitentscheidung — Neufassung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0001),

    gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0026/2008),

    in Kenntnis der vom Vertreter des Rates gemachten Zusage, den Vorschlag gemäß Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags und gemäß den Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu billigen,

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 28. November 2001 über die systematischere Neufassung von Rechtsakten (1),

    gestützt auf die Artikel 80a und 51 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0280/2008),

    A.

    in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass der vorliegende Vorschlag keine anderen inhaltlichen Änderungen enthält als jene, die als solche im Vorschlag ausgewiesen sind, und dass sich der Vorschlag in Bezug auf die Kodifizierung der unveränderten Bestimmungen der vorangegangenen Rechtsakte zusammen mit jenen Änderungen auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt,

    1.

    billigt den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;

    2.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    3.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 77 vom 28.3.2002, S. 1.


    Top