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Document 52006XC1013(16)

Muster der besonderen Ausweise, die die Außenministerien der Mitgliedstaaten den akkreditierten Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sowie ihren Familienangehörigen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ausstellen

ABl. C 247 vom 13.10.2006, p. 85–198 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

13.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 247/85


Muster der besonderen Ausweise, die die Außenministerien der Mitgliedstaaten den akkreditierten Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sowie ihren Familienangehörigen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ausstellen

(2006/C 247/05)

BELGIEN

Carte d'identité diplomatique

Diplomatieke identiteitskaart

Diplomatischer Personalausweis

Diplomatic Identity Card

Recto

Verso

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Carte d'identité consulaire

Consulaire identiteitskaart

Konsularer Personalausweis

Consular Identity Card

Recto

Verso

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Carte d'identité spéciale (bleue)

Bijzondere identiteitskaart (blauw)

Besonderer Personalausweis (blau)

Special Identity Card (blue)

Recto

Verso

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Carte d'identité spéciale (rouge)

Bijzondere identiteitskaart (rood)

Besonderer Personalausweis (rot)

Special Identity Card (red)

Recto

Verso

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Pièce d'identité pour enfant d'étranger privilégié

Identiteitsbewijs voor een kind van een bevoorrecht vreemdeling

Identitätsdokument für ein Kind eines bevorrechtigten Ausländers

Identity document for children of privileged foreigners

Recto

Verso

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TSCHECHISCHE REPUBLIK

Ausweise werden bevorrechtigten Bediensteten von Auslandsvertretungen und internationalen Organisationen und ihren in der Tschechischen Republik lebenden Familienangehörigen ausgestellt. Der Status der bevorrechtigten Person ist auf dem Ausweis in Kodeform angegeben.

Folgende Kodes werden verwendet:

Botschaften

STATUSSTATUS

KODE

diplomatisches Personal

D

technisches Personal und Verwaltungspersonal

ATP

dienstliches Hauspersonal

SP

privates Hauspersonal

SSO

Konsulate

STATUSSTATUS

KODE

konsularisches Personal

K

technisches Personal und Verwaltungspersonal

KZ

dienstliches Hauspersonal

SP/K

privates Hauspersonal

SP/K

Honorarkonsulate

STATUSSTATUS

KODE

Honorarkonsul

HK

Internationale Organisationen in der Tschechischen Republik

STATUSSTATUS

KODE

Personal, das dem diplomatischen Personal gleichgestellt ist

MO/D

Beamte

MO

technisches Personal und Verwaltungspersonal

MO/ATP

Der Ausweis besteht aus plastikbeschichtetem Papier (105 × 74 mm). Auf der Vorderseite ist ein Lichtbild des Inhabers angebracht und sind Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geschlecht, Funktion, Anschrift und Gültigkeitsdauer des Ausweises verzeichnet. Die Rückseite trägt die Bemerkung, dass der Ausweis ein amtliches Dokument und ein Identitätsnachweis ist, der nur in der Tschechischen Republik gilt.

Recto

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Verso

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Es sei darauf hingewiesen, dass dieser Ausweis nicht zur visumfreien Einreise in das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik berechtigt, da er keinen Beweis für das Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechischen Republik darstellt.

DÄNEMARK

Visumetiketten:

Etikett E (rosa-weißes Etikett)

Diplomatisk visering/Diplomatic Residence Permit (Diplomatenvisum) — wird Diplomaten und ihren Familienangehörigen, die in den Diplomatenlisten aufgeführt sind, sowie gleichrangigem Personal der internationalen Organisationen in Dänemark ausgestellt. Gilt für den Aufenthalt und für mehrfache Einreisen, solange die betreffende Person in den Diplomatenlisten in Kopenhagen aufgeführt ist.

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Etikett F (rosa-weißes Etikett)

Opholdstilladelse/Residence Permit (Aufenthaltsgenehmigung) — wird entsandtem technischem oder Verwaltungspersonal und ihren Familienangehörigen sowie dem Hauspersonal der Diplomaten ausgestellt, das vom Außenministerium des Herkunftslandes mit einem Dienstpass entsandt worden ist. Es wird auch gleichrangigem Personal der internationalen Organisationen in Dänemark ausgestellt. Gilt für den Aufenthalt und für mehrfache Einreisen während der Dauer der Mission.

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Etikett S (rosa-weißes Etikett) (zusammen mit einem Etikett E oder F)

Aufenthaltsgenehmigung für mitreisende nahe Verwandte, wenn diese im Pass eingetragen sind.

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Personalausweise:

—   Rote Ausweise:

R-Nr.

=

Nummer des Personalausweises

D-Nr.

=

Kennnummer für Diplomaten

I-Nr.

=

Kennnummer für besonders hochrangige Beamte internationaler Organisationen

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—   Grüne Ausweise:

G-Nr.

=

Nummer des Personalausweises

T-Nr.

=

Kennnummer für an Botschaften entsandtes technisches und/oder Verwaltungspersonal

I-Nr.

=

Kennnummer für in internationale Organisationen entsandtes technisches und/oder Verwaltungspersonal

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—   Weiße Ausweise:

H-Nr.

=

Nummer des Personalausweises

L-Nr.

=

Kennnummer für vor Ort eingestelltes Botschaftspersonal

I-Nr.

=

Kennnummer für vor Ort eingestelltes Personal internationaler Organisationen

S-Nr.

=

Kennnummer für Dienstpersonal (Fahrer, Hausangestellte usw.)

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Es sei darauf hingewiesen, dass die vom Außenministerium ausgestellten Personalausweise für ausländische Diplomaten, technisches und/oder Verwaltungspersonal, Hausangestellte usw. nicht zur visumfreien Einreise in das Hoheitsgebiet berechtigen, da diese Ausweise keinen Beweis für das Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark darstellen.

DEUTSCHLAND

1.

Das Auswärtige Amt — Protokoll — stellt den Mitgliedern diplomatischer Missionen auf Antrag folgende Ausweise aus:

a)   Rote Diplomatenausweise

den Diplomaten sowie ihren in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen;

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b)   blaue Ausweise

den Mitgliedern des Verwaltungspersonals und des technischen Personals, des dienstlichen Hauspersonals und ihren in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen;

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c)   grüne Personalausweise

den privaten Hausangestellten von Mitgliedern diplomatischer Missionen, sofern sie nicht ständig in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind;

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d)   gelbe Ausweise

den in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässigen Mitgliedern diplomatischer Missionen und ihren in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern sie nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Gelbe Ausweise erhalten auch Personen, die ohne von ihrer Regierung entsandt zu sein, mit einem gültigen Sichtvermerk zur Arbeitsaufnahme bei einer diplomatischen Mission in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

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2.

Das Auswärtige Amt — Protokoll — stellt auf Antrag ferner aus:

a)   rosa Ausweise

den nicht privilegierten Mitgliedern der Handelsvertretung der Russischen Föderation und der Handelsabteilungen der Tschechischen und der Slowakischen Botschaft sowie ihren in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen;

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b)   dunkelrote Sonderausweise

den ausländischen Bediensteten der Vertretungen internationaler und supranationaler Organisationen sowie zwischenstaatlicher Einrichtungen, die ständig im Bundesgebiet tätig sind, als auch ihren im Haushalt der Bediensteten lebenden Familienangehörigen ausländischer Staatsangehörigkeit.

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3.

Die zuständigen Behörden der Länder stellen auf Antrag aus:

a)   weiße Ausweise

für Mitglieder des konsularischen Corps, für Konsularbeamte sowie die in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen;

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b)   graue Ausweise

für die sonstigen Bediensteten und ihre in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen;

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c)   weiße Ausweise mit grünem Querstreifen

für Honorarkonsularbeamte;

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d)   gelbe Ausweise

für die in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässigen Mitglieder konsularischer Vertretungen (Ortskräfte) und ihre in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern diese nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind;

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e)   grüne Ausweise

für Mitglieder des privaten Hauspersonals entsandter Konsulatsangehöriger, sofern sie nicht ständig in der Bundesrepublik ansässig sind.

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Da dieser Personenkreis in der Bundesrepublik Deutschland nicht ständig ansässig ist, benötigt er zur Einreise eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in der Form des Visums, das nur zur Arbeitsaufnahme bei einem entsandten Konsulatsangehörigen berechtigt. Die Aufenthaltsgenehmigung wird nur für diese Arbeitsaufnahme und für die Dauer eines Jahres erteilt. Sie kann mehrfach verlängert werden, jedoch höchstens für die Dauer des dienstlichen Aufenthalts des Arbeitgebers. Danach muss der private Hausangestellte ausreisen. Ein Wechsel des Arbeitgebers ohne erneute Antragstellung aus dem Ausland ist nicht möglich.

Vom Auswärtigen Amt erteilte neue Aufenthaltstitel in Kartenform (Personalausweisformat):

Diplomatenausweis sowie Diplomatenausweis Art. 38 WÜD

Diese Dokumente entsprechen den bisherigen roten Diplomatenausweisen und sind rückseitig durch den Buchstaben D gekennzeichnet.

Protokollausweis für Verwaltungspersonal

Dieses Dokument entspricht dem bisherigen blauen Ausweis für entsandte Angehörige des Verwaltungs- und technischen Personals der Botschaften und ist rückseitig durch die Buchstaben VB gekennzeichnet.

Protokollausweis für dienstliches Hauspersonal

Dieses Dokument entspricht dem bisherigen blauen Ausweis für entsandte Angehörige des dienstlichen Hauspersonals der Botschaften und ist rückseitig durch die Buchstaben DP gekennzeichnet.

Protokollausweis für Ortskräfte

Dieses Dokument entspricht dem bisherigen gelben Ausweis für örtlich eingestellte Mitarbeiter der Botschaften und ist rückseitig durch die Buchstaben OK gekennzeichnet.

Protokollausweis für privates Hauspersonal

Dieses Dokument entspricht dem bisherigen grünen Ausweis für privates Hauspersonal für entsandte Botschaftsangehörige und ist rückseitig durch die Buchstaben PP gekennzeichnet.

Sonderausweis für Mitarbeiter internationaler Organisationen

Dieses Dokument entspricht dem bisherigen dunkelroten Sonderausweis für Mitarbeiter internationaler Organisationen und ist rückseitig mit den Buchstaben IO gekennzeichnet.

Die jeweiligen Vorrechte ergeben sich aus dem Text der Rückseite des Ausweises.

ESTLAND

DIPLOMATEN UND DIENSTAUSWEISE

1)

Diplomaten und Konsularbeamte sowie ihre Familienangehörigen — BLAU:

Kat. A — Missionsleiter

Kat. B — Mitglieder des diplomatischen Personals

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2)

Mitglieder des Verwaltungspersonals und technischen Personals und ihre Familienangehörigen — ROT:

Kat. C — Mitglieder des Verwaltungspersonals und technischen Personals

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3)

Mitglieder des Dienstpersonals, privates Hauspersonal und ihre Familienangehörigen sowie örtliche Bedienstete — GRÜN:

Kat. D — Mitglieder des Dienstpersonals; Kat. E — privates Hauspersonal; Kat. F — Örtliche Bedienstete (estnische Staatsbürger oder Inländer)

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4)

Honorarkonsularbeamte fremder Staaten in der Republik Estland — GRAU:

Kat. HC — Honorarkonsularbeamte.

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Angaben auf der Vorderseite des Diplomaten und Dienstausweises:

Bezeichnung des Ausweises (Diplomaten- oder Dienstausweis)

Name des Inhabers

Geburtsdatum

Lichtbild

Unterschrift

Stempel der Protokollabteilung.

Angaben auf der Rückseite:

ausstellende Behörde (Außenministerium)

Name der Botschaft

Stellung des Inhabers

Umfang der Immunität

Ausstellungsdatum

Gültig bis

Seriennummer.

Allgemeine Merkmale der von Estland ausgestellten Ausweise:

 

Der Ausweis ist plastikbeschichtet. Das Lichtbild und die Unterschrift sind auf die Vorderseite gescannt. Das Wasserzeichen (Staatswappen) befindet sich auf der Rückseite.

 

Als Familienangehörige gelten die folgenden Unterhaltsberechtigten eines Diplomaten, die zusammen mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben:

1.

Ehegatte/Ehegattin,

2.

unverheiratete Kinder bis 21 Jahre,

3.

unverheiratete Kinder bis 23 Jahre, die ein Hochschulstudium absolvieren,

4.

weitere Familienangehörige in besonderen Fällen.

Diplomaten- und Dienstausweise werden nicht ausgestellt, wenn die Dauer der Entsendung weniger als sechs (6) Monate beträgt.

GRIECHENLAND

1.   Diplomatisches Personal

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2.   Verwaltungspersonal und technisches Personal der diplomatischen Missionen

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3.   Dienstpersonal

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4.   Konsularbeamte

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5.   Konsularische Angestellte

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6.   Honorarkonsularbeamte

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7.   Mitarbeiter internationaler Organisationen

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SPANIEN

Ausweis Nr. 1 (rot)

Sonderausweis mit der Angabe

„Cuerpo Diplomático“

„Diplomatisches Korps“

„Embajador“

„Botschafter“

„Documento de Identidad“

„Identitätsdokument“

vom Außenministerium ausgestellt für alle beim Königreich Spanien akkreditierten Botschafter.

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Ausweis Nr. 2 und 3 (rot)

Sonderausweis mit der Angabe

„Cuerpo Diplomático“

„Diplomatisches Korps“

„Documento de Identidad“

„Identitätsdokument“

vom Außenministerium ausgestellt für das in einer diplomatischen Mission akkreditierte Personal mit Diplomatenstatus.

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Für den Ehegatten bzw. die Ehegattin und Kinder im Alter von 12 bis 23 Jahren wird bei der Ausstellung ein F eingefügt.

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Ausweis Nr. 4 und 5 (gelb)

Sonderausweis mit der Angabe

„Misiones Diplomáticas“

„Diplomatische Missionen“

„Personal administrativo y técnico“

„Verwaltungspersonal und technisches Personal“

„Documento de Identidad“

„Identitätsdokument“

vom Außenministerium ausgestellt für Verwaltungsbeamte einer akkreditierten diplomatischen Mission, mit Ausnahme von spanischen Staatsangehörigen und in Spanien wohnhaften Personen.

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Für den Ehegatten bzw. die Ehegattin und Kinder im Alter von 12 bis 23 Jahren wird bei der Ausstellung ein F eingefügt.

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Ausweis Nr. 6 und 7 (rot)

Sonderausweis mit der Angabe

„Tarjeta de Identidad“

„Identitätsnachweis“

vom Außenministerium ausgestellt für das bei der Vertretung der Allgemeinen Palästinensischen Delegation mit bestimmten Privilegien akkreditierte Personal.

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Für den Ehegatten bzw. die Ehegattin und Kinder im Alter von 12 bis 23 Jahren wird bei der Ausstellung ein F eingefügt.

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Ausweis Nr. 8 und 9 (rot)

Sonderausweis mit der Angabe

„Tarjeta Diplomática de Identidad“

„Diplomatischer Identitätsnachweis“

vom Außenministerium ausgestellt für das Personal mit Diplomatenstatus bei der Vertretung der Liga der Arabischen Staaten.

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Für den Ehegatten bzw. die Ehegattin und Kinder im Alter von 12 bis 23 Jahren wird bei der Ausstellung ein F eingefügt.

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Ausweis Nr. 10 und 11 (rot)

Sonderausweis mit der Angabe

„Organismos Internacionales“

„Internationale Organisationen“

„Estatuto Diplomático“

„Diplomatenstatus“

„Documento de Identidad“

„Identitätsdokument“

vom Außenministerium ausgestellt für das bei internationalen Organisationen akkreditierte Personal mit Diplomatenstatus.

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Für den Ehegatten bzw. die Ehegattin und Kinder im Alter von 12 bis 23 Jahren wird bei der Ausstellung ein F eingefügt.

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Ausweis Nr. 12 und 13 (blau)

Sonderausweis mit der Angabe

„Organismos Internacionales“

„Internationale Organisationen“

„Personal administrativo y técnico“

„Verwaltungspersonal und technisches Personal“

„Documento de Identidad“

„Identitätsdokument“

vom Außenministerium ausgestellt für Verwaltungsbeamte, die bei internationalen Organisationen akkreditiert sind.

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Für den Ehegatten bzw. die Ehegattin und Kinder im Alter von 12 bis 23 Jahren wird bei der Ausstellung ein F eingefügt.

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Ausweis Nr. 14 und 15 (grün)

Sonderausweis mit der Angabe

„Funcionario Consular de Carrera“

„Konsularberufsbeamter“

„Documento de Identidad“

„Identitätsdokument“

vom Außenministerium ausgestellt für Konsularberufsbeamte, die in Spanien akkreditiert sind.

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Für den Ehegatten bzw. die Ehegattin und Kinder im Alter von 12 bis 23 Jahren wird bei der Ausstellung ein F eingefügt.

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Ausweis Nr. 16 und 17 (grün)

Sonderausweis mit der Angabe

„Empleado consular“

„Konsularbeamter“

„Expedido a favor de …“

„Ausgestellt für …“

„Documento de Identidad“

„Identitätsdokument“

vom Außenministerium ausgestellt für Konsularbeamte im Verwaltungsdienst, die in Spanien akkreditiert sind.

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Für den Ehegatten bzw. die Ehegattin und Kinder im Alter von 12 bis 23 Jahren wird bei der Ausstellung ein F eingefügt.

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Ausweis Nr. 18 und 19 (grau)

Sonderausweis mit der Angabe

„Personal de Servicio“

„Dienstpersonal“

„Misiones Diplomáticas, Oficinas Consulares y Organismos Internacionales“

„Diplomatische Missionen, Konsularische Vertretungen und Internationale Organisationen“

„Expedido a favor de …“

„Ausgestellt für …“

„Documento de Identidad“

„Identitätsdokument“

vom Außenministerium ausgestellt für das Hauspersonal der diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und Internationalen Organisationen (Dienstpersonal) und das Personal mit Diplomaten- oder Konsularberufsstatus (persönliches Hauspersonal).

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Für den Ehegatten bzw. die Ehegattin und Kinder im Alter von 12 bis 23 Jahren wird bei der Ausstellung ein F eingefügt.

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ALLGEMEINE MERKMALE

1.

Dokument Nr. 1 bis einschließlich 15:

Hartpappe (Mischstoff), drei aufklappbare Seiten zur Eintragung möglicher Verlängerungen.

Auf der Vorderseite sind oben das spanische Wappen und im mittleren und unteren Teil die verschiedenen Angaben in goldner Farbe aufgeprägt.

Das Wappen ist im Allgemeinen 25 × 25 mm groß, mit Ausnahme der Dokumente Nr. 4, 5, 12 und 13, bei denen das Wappen 17 × 17 mm misst.

Die Ausstellung erfolgt manuell und handschriftlich. Das Foto des Inhabers wird eingeklebt und an den Ecken mit dem Stempel der Generalprotokolldirektion (Dirección General de Protocolo) versehen.

Das Dokument ist zwei bis drei Jahre gültig (je nach aufgedruckter Angabe im Dokument) und kann bis zu dreimal nach dem ersten Ablaufen der Gültigkeit jährlich verlängert werden.

Es weist keine besonderen Sicherheitsmerkmale auf.

Maße des Dokuments:

 

Dokument Nr. 1 bis einschl. 5 und Nr. 7 bis einschl. 15: 115 × 77 mm

Kindern unter 12 Jahren, die über einen eigenen Pass verfügen, kann ebenfalls ein derartiges Dokument ausgestellt werden.

2.

Dokument Nr. 16 bis einschließlich 19:

Schrenzpappe, vierseitig, mittig gefaltet.

Auf der Vorderseite sind das spanische Wappen (Größe 17 × 17 mm) und darunter alle weiteren Angaben aufgedruckt, wobei der Name des Inhabers auf einer gepunkteten Linie eingetragen wird. Alle Eintragungen werden in schwarzer Tinte ausgeführt.

Die Ausstellung erfolgt manuell, handschriftlich oder mit der Schreibmaschine. Das Foto des Inhabers wird eingeklebt und mit dem Stempel der Generalprotokolldirektion (Dirección General de Protocolo) versehen.

Das Dokument ist zwei Jahre gültig (aufgedruckte Angabe) und kann jährlich und bis zu zweimal verlängert werden.

Auf der Rückseite befindet sich das Feld für Verlängerungen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Dokumente 18 und 19 sowohl für persönliches Haus- als auch Dienstpersonal ausgestellt werden. Die entsprechende Angabe ist auf der linken Innenseite der betreffenden Dokumente vermerkt.

Maße des Dokuments:

 

Dokument Nr. 16 bis einschl. 19: 115 × 75 mm

FRANKREICH

Farbe: weiß

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Farbe: orange

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Farbe: weiß

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Farbe: blau

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Farbe: grün

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Farbe: grün

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Farbe: beige

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Farbe: grau

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Farbe: grau

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Farbe: blaugrau

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ITALIEN

Personalausweis Nr. 1

Personalausweis — diplomatisches Korps

Vom Außenministerium — Protokoll — ausgestellter Personalausweis für Mitglieder des diplomatischen Korps.

Dieser mit einem Lichtbild des Inhabers versehene Personalausweis, dessen Gültigkeitsdauer auf der Rückseite des Dokuments vermerkt ist, stellt ein Identifikationsdokument für alle gesetzlich vorgesehenen Zwecke dar und entbindet den Inhaber von der Pflicht, eine Aufenthaltserklärung abzugeben.

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Personalausweis Nr. 2

Personalausweis — Internationale Organisationen bzw. für Sonderaufträge im Ausland

Vom Außenministerium — Protokoll — ausgestellter Personalausweis für Mitglieder internationaler Organisationen bzw. Personen mit Sonderaufträgen im Ausland.

Dieser mit einem Lichtbild des Inhabers versehene Personalausweis, dessen Gültigkeitsdauer auf der Rückseite des Dokuments vermerkt ist, stellt ein Identifikationsdokument für alle gesetzlich vorgesehenen Zwecke dar und entbindet den Inhaber von der Pflicht, eine Aufenthaltserklärung abzugeben.

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Personalausweis Nr. 3

Personalausweis — diplomatische Missionen

Vom Außenministerium — Protokoll — ausgestellte Personalausweise für Mitglieder diplomatischer Missionen.

Dieser mit einem Lichtbild des Inhabers versehene Personalausweis, dessen Gültigkeitsdauer der Dauer des Auftrags entspricht, wobei erstere zwei Jahre nicht überschreiten darf, stellt ein Identifikationsdokument für alle gesetzlich vorgesehenen Zwecke dar und entbindet den Inhaber von der Pflicht, eine Aufenthaltserklärung abzugeben.

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Personalausweis Nr. 4

Personalausweis — konsularisches Korps

Vom Außenministerium — Protokoll — ausgestellte Personalausweise für Mitglieder des konsularischen Korps.

Dieser mit einem Lichtbild des Inhabers versehene Personalausweis, dessen Gültigkeitsdauer der Dauer des Auftrags entspricht, wobei erstere zwei Jahre nicht überschreiten darf, stellt ein Identifikationsdokument für alle gesetzlich vorgesehenen Zwecke dar und entbindet den Inhaber von der Pflicht, eine Aufenthaltserklärung abzugeben.

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Personalausweis Nr. 5

Personalausweis — Konsularbüros (konsularische Angestellte)

Vom Außenministerium — Protokoll — ausgestellte Personalausweise für Angestellte von Konsularbüros.

Dieser mit einem Lichtbild des Inhabers versehene Personalausweis, dessen Gültigkeitsdauer auf der Rückseite des Dokuments vermerkt ist, stellt ein Identifikationsdokument für alle gesetzlich vorgesehenen Zwecke dar und entbindet den Inhaber von der Pflicht, eine Aufenthaltserklärung abzugeben.

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Carta d'identità M.A.E.

(Personalausweis des Außenministeriums)

Mod. 1 (blu) Corpo diplomatico accreditato e consorti titolari di passaporto diplomatico

(Modell 1 (blau) Akkreditierte Mitglieder des diplomatischen Korps und ihre Ehepartner, die Inhaber eines Diplomatenpasses sind)

Mod. 2 (verde) Corpo consolare titolare di passaporto diplomatico

(Modell 2 (grün) Mitglieder des Konsularkorps, die Inhaber eines Diplomatenpasses sind)

Mod. 3 (arancione) Funzionari II FAO titolari di passaporto diplomatico, di servizio o ordinario

(Modell 3 (orange) FAO-Beamte der Kategorie II, die Inhaber eines Diplomatenpasses, eines Dienstpasses oder eines gewöhnlichen Passes sind)

Mod. 4 (arancione) Impiegati tecnico-amministrativi presso Rappresentanze diplomatiche titolari di passaporto di servizio

(Modell 4 (orange) Angehörige des technischen und Verwaltungspersonals der diplomatischen Vertretungen, die Inhaber eines Dienstpasses sind)

Mod. 5 (arancione) Impiegati consolari titolari di passaporto di servizio

(Modell 5 (orange) Bedienstete konsularischer Vertretungen, die Inhaber eines Dienstpasses sind)

Mod. 7 (grigio) Personale di servizio presso Rappresentanze diplomatiche titolare di passaporto di servizio

(Modell 7 (grau) Angehörige des dienstlichen Hauspersonals der diplomatischen Vertretungen, die Inhaber eines Dienstpasses sind)

Mod. 8 (grigio) Personale di servizio presso Rappresentanze Consolari titolare di passaporto di servizio

(Modell 8 (grau) Angehörige des dienstlichen Hauspersonals der konsularischen Vertretungen, die Inhaber eines Dienstpasses sind)

Mod. 11 (beige) Funzionari delle Organizzazioni internazionali, Consoli Onorari, impiegati locali, personale di servizio assunto all'estero e venuto al seguito, familiari Corpo Diplomatico e Organizzazioni Internazionali titolari di passaporto ordinariokonsulen

(Modell 11 (beige) Beamte internationaler Organisationen, Honorar, örtliche Bedienstete, im Ausland eingestelltes dienstliches Hauspersonal, welches seinem Arbeitgeber gefolgt ist, Familien der Mitglieder des diplomatischen Korps und von Beamten internationaler Organisationen, die Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses sind)

Hinweis: Die Modelle 6 (orange) und 9 (grün), die jeweils für das Personal internationaler Organisationen ohne jegliche Immunität und für ausländische Honorarkonsulen bestimmt waren, werden nicht mehr ausgestellt; sie wurden durch das Modell 11 ersetzt. Besagte Dokumente behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zu dem darauf eingetragenen Verfallsdatum.

ZYPERN

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Der Personalausweis für Mitglieder des zyprischen diplomatischen Korps (Identity Card for Members of Diplomatic Corps) wird Diplomaten und ihren Familienangehörigen ausgestellt; das Dokument ist in der Mitte gefaltet (Text auf der Innenseite), von dunkelblauer Farbe und misst 11 × 14,5 cm. Die Rückseite des Dokuments ist ein dunkelblauer Einband.

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Der Personalausweis für Mitglieder anderer ausländischer Vertretungen in Zypern (Identity Card for Members of Other Foreign Missions in Cyprus) wird dem Personal der Vereinten Nationen in Zypern und ihren Familienangehörigen ausgestellt; das Dokument ist in der Mitte gefaltet (die vorstehende Abbildung zeigt oben die Vorderseite und unten die Rückseite), von hellgrüner Farbe und misst 20,5 × 8 cm.

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Der Personalausweis für das nicht-diplomatische Personal ausländischer Vertretungen in Zypern (Identity Card for Non Diplomatic Personnel of Foreign Missions in Cyprus) wird dem technischen und Verwaltungspersonal ausländischer diplomatischer Vertretungen in Zypern und ihren Familienangehörigen ausgestellt; das Dokument ist in der Mitte gefaltet (die vorstehende Abbildung zeigt oben die Vorderseite und unten die Rückseite), von hellblauer Farbe und misst 20,5 × 8 cm.

LETTLAND

1.   Botschafterausweis

Recto

Verso

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gewährt alle Vorrechte und Immunitäten nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) (18. April 1961).

2.   Ausweis für Fahrer

Recto

Verso

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Dieser Ausweis gewährt bestimmte für Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals von Botschaften vorgesehene Vorrechte und Immunitäten gemäß Artikel 37 Absatz 3 WÜD (18. April 1961).

3.   Ausweis für Generalkonsulen

Recto

Verso

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gewährt alle Vorrechte und Immunitäten nach dem WÜD (18. April 1961).

4.   Ausweis für Honorargeneralkonsulen

Recto

Verso

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Dieser Ausweis gewährt folgende Vorrechte und Immunitäten: Immunität von der Gerichtsbarkeit; Recht zur Kontaktaufnahme zu Bürgern des Entsendestaats; Recht zur Kontaktaufnahme zu Einrichtungen des Wohnsitzstaats nach dem Recht dieses Staats; Recht zur Einziehung von Gebühren nach dem Recht des Entsendestaats und des Wohnsitzstaats. Ferner sollte sämtliches für den Bedarf der Konsularstelle erforderliche Material zollfrei eingeführt werden können und Bauarbeiten an der Konsularstelle sollten steuerfrei sein.

5.   Ausweis für Haushaltspersonal

Recto

Verso

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Dieser Ausweis gewährt bestimmte für Hausangestellte von Botschaften vorgesehene Vorrechte und Immunitäten gemäß Artikel 37 Absatz 4 WÜD (18. April 1961).

6.   Ausweis für Sekretariatsangestellte

Recto

Verso

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Dieser Ausweis gewährt bestimmte für Mitglieder des Verwaltungspersonals und technischen Personals von Botschaften vorgesehene Vorrechte und Immunitäten gemäß Artikel 37 Absatz 2 WÜD (18. April 1961).

7.   Ausweis für Leiter (einer internationalen Organisation)

Recto

Verso

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Dieser Ausweis gewährt alle Vorrechte und Immunitäten gemäß dem Abkommen zwischen der Republik Lettland und der jeweiligen internationalen Organisation.

LITAUEN

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LUXEMBURG

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UNGARN

Das Außenministerium stellt Mitgliedern des Personals ausländischer Vertretungen die folgenden Personalausweise aus. Der farbige Streifen in der Mitte des Personalausweises gibt die verschiedenen Kategorien an:

a)   Blauer Streifen

Dieser Personalausweis wird Diplomaten und ihren Familienangehörigen sowie Bediensteten internationaler Organisationen im Diplomatenrang und deren Familienangehörigen ausgestellt.

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b)   Grüner Streifen

Dieser Personalausweis wird dem technischen und Verwaltungspersonal der diplomatischen Vertretungen und ihren Familienangehörigen sowie Bediensteten internationaler Organisationen mit dem Rang eines Technikers oder eines Verwaltungsbeamten und deren Familienangehörigen ausgestellt.

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c)   Rosa Streifen

Dieser Personalausweis wird Mitgliedern der konsularischen Vertretungen und ihren Familienangehörigen ausgestellt.

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d)   Gelber Streifen

Dieser Personalausweis wird Mitgliedern des Dienstpersonals der diplomatischen oder konsularischen Missionen oder der Vertretungen internationaler Organisationen und ihren Familienangehörigen ausgestellt.

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e)   Hellgrüner Streifen

Dieser Personalausweis wird Mitgliedern der Vertretungen von Drittländern und internationalen Organisationen sowie ihren Familienangehörigen zur Bestätigung eingeschränkter diplomatischer Privilegien und Immunitäten ausgestellt.

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Angaben auf der Vorderseite der Personalausweise:

Name

Vertretung

Rang

Seriennummer

Gültigkeit

Lichtbild

Angaben auf der Rückseite:

Personalausweis

Geburtsdatum

Anschrift

Anmerkungen:

1.

Hinweis zur Immunität

2.

Datum des Dienstantritts

Feld für Strichcode (bislang wird kein Strichcode verwendet)

Identifikationsnummer des Datenregisters

Allgemeine Merkmale der Ausweise:

Das Dokument ist laminiert (siehe nachstehende Abbildung). Es ist wasserdicht, es kann nicht verändert werden, ohne dass Beschädigungen entstehen, und es weist die folgenden Sicherheitsmerkmale auf: UV-Inhalt, Mikroschrift-Sicherung, metallisiertes Papier.

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MALTA

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Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen sind mit Verbalnote dem Protokollbüro, Direktorat konsularische Angelegenheiten und Information des Außenministeriums (Protocol Office, Consular and Information Directorate, Ministry of Foreign Affairs) zusammen mit zwei aktuellen Fotos der betreffenden Person vorzulegen. Die Verbalnote sollte die Bezeichnung des Antragstellers enthalten und genau angeben, ob der Antragsteller Diplomat oder technischer Mitarbeiter ist. Personalausweise sind dem Protocol Office, Consular and Information Directorate, Ministry of Foreign Affairs bei Beendigung des Dienstauftrags der betreffenden Person zurückzugeben.

Das Protocol Office, Consular and Information Directorate verwendet fünf verschiedene Personalausweise zur Unterscheidung, ob der Inhaber Diplomat, technischer Mitarbeiter, Honorarkonsul Maltas, Honorarkonsul eines anderen, in Malta vertretenen Staates oder Mitarbeiter einer internationalen Organisation ist. Jeder Personalausweis ist vier Jahre lang gültig.

1.

Diplomaten

Schwarze Personalausweise zeigen an, dass der Inhaber Diplomat ist. Dieser Personalausweis wird den diplomatischen Mitarbeitern einer ausländischen Mission und ihren Ehegatten/Ehegattinnen sowie ihren Kindern ausgestellt, die älter als 18 Jahre sind und noch zu demselben Haushalt gehören.

2.

Konsulen

Es gibt zwei Arten von Personalausweisen für Konsulen, einen grünen und einen braunen. Der grüne Personalausweis wird Honorarkonsulen Maltas im Ausland und der braune Personalausweis Honorarkonsulen ausgestellt, die andere Staaten in Malta vertreten.

3.

Verwaltungsmitarbeiter und technische Mitarbeiter

Ein blauer Personalausweis wird technischen und Verwaltungsmitarbeitern und ihren Familienangehörigen einer in Malta akkreditierten Mission ausgestellt.

4.

Mitarbeiter internationaler Organisationen

Ein kastanienbrauner Personalausweis wird Mitarbeitern internationaler Organisationen und ihren Familienangehörigen, die zu demselben Haushalt gehören, ausgestellt.

Die durch das Außenministerium ausgestellten Personalausweise weisen folgende technische Merkmale auf:

a)

Registrierte Personalausweis-Nummern;

b)

Unterschrift des ermächtigten Protokollbeamten;

c)

Beschichtung der Personalausweise zur Begrenzung der Fälschungsmöglichkeiten.

NIEDERLANDE

Status

Jeder Person, die Vorrechte genießt, wird ein Status zugewiesen, der angibt, zu welcher Kategorie des betreffenden Personenkreises sie gehört. Dieser Status wird auf dem für diesen Personenkreis bestimmten Ausweis durch einen Kode angegeben.

Folgende Kodes werden verwendet:

Botschaften

STATUS

KODE

diplomatisches Personal

AD

technisches Personal und Verwaltungspersonal

BD

dienstliches Hauspersonal

ED

privates Hauspersonal

PD

Konsulate

STATUS

KODE

konsularisches Personal

AC

technisches Personal und Verwaltungspersonal

BC

dienstliches Hauspersonal

EC

privates Hauspersonal

PC

Internationale Organisationen in den Niederlanden

STATUS

KODE

Personal, das dem diplomatischen Personal gleichgestellt ist

AO

technisches Personal und Verwaltungspersonal

BO

dienstliches Hauspersonal

EO

privates Hauspersonal

PO

Sonderfälle

Werden Ausweise Niederländern oder Ausländern, die sich auf Dauer in den Niederlanden aufhalten, ausgestellt, so wird die vorstehende Angabe des Aufenthaltsstatus ergänzt durch den

Kode NL für Niederländer,

Kode DV für dauerhaft aufhältige Personen.

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ÖSTERREICH

Legitimationskarten für Träger von Privilegien und Immunitäten

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten stellt die Legitimationskarten in folgenden Farben aus:

rot für Personen, denen in Österreich eine diplomatische Rechtsstellung zukommt, und deren Familienangehörige;

gelb für Konsulen und deren Familienangehörige;

blau für alle anderen Personen, die in Österreich Privilegien und Immunitäten genießen, und deren Familienangehörige.

rot für Personen, denen in Österreich eine diplomatische Rechtsstellung zukommt, und deren Familienangehörige;

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gelb für Konsulen und deren Familienangehörige

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blau für alle anderen Personen, die in Österreich Privilegien und Immunitäten genießen, und deren Familienangehörige.

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Neue Ausweisformate (grau, braun, blau, grün, gelb, orange und rot):

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POLEN

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ALLGEMEINE MERKMALE

DOKUMENT: PERSONALAUSWEIS FÜR DIPLOMATEN, DER VOM AUSSENMINISTERIUM (MSZ) AUSGESTELLT WIRD

ABMESSUNGEN: 100 mm × 71 mm

SEITENZAHL: 2 (zwei)

PERSÖNLICHE ANGABEN:

SICHERUNG DES LICHTBILDS GEGEN AUSTAUSCH:

die Sicherungen werden nicht offen gelegt; das Lichtbild wird unten links auf der Vorderseite des Dokuments angebracht.

SONSTIGE MERKMALE:

Die Initialen des Außenministeriums (MSZ) heben sich gegen einen Hintergrund aus horizontalen Linien ab, die innerhalb eines Kreises von 29 mm Durchmesser verlaufen.

Der Umriss des „M“ ist im Guillochenmuster ausgespart. Die Flächen innerhalb der Konturlinien des „S“ und des „Z“ sind schraffiert; sie sind im „S“ links schraffiert und im „Z“ rechts schraffiert.

TEXT:

 

Die Bezeichnungen der einzelnen Felder und der Text auf der Rückseite des Dokuments sind in schwarzem Offsetdruck aufgebracht.

PORTUGAL

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SLOWENIEN

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SLOWAKEI

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Personalausweise für berechtigte, in der Slowakischen Republik akkreditierte Personen werden vom Diplomatischen Protokoll des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik ausgestellt.

Arten von Personalausweisen:

1.

Typ „D“ — (rot) Personalausweise für Diplomaten und ihre Familienangehörigen.

2.

Typ „ATP“ — (blau) Personalausweise für Verwaltungspersonal und technische Mitarbeiter und ihre Familienangehörigen.

3.

Typ „SP“ — (grün) Personalausweise für Dienstpersonal und ihre Familienangehörigen und für persönliches Hauspersonal.

4.

Typ „MO“ — (violett) Personalausweise für Angestellte internationaler Organisationen und ihre Familienangehörigen.

5.

Typ „HK“ — (grau) Personalausweise für Honorarkonsulbeamte.

Die Vorderseite der Personalausweise enthält:

a)

Name, Typ, Nummer und Gültigkeitsdatum des Personalausweises,

b)

Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Position des Ausweisinhabers,

c)

einen maschinenlesbaren Strichcode (ähnlich Staatsangehörigkeitsausweisen und Pässen, die von Polizeibehörden zu Identifizierungszwecken verwendet werden).

Die Rückseite des Personalausweises enthält:

a)

Erklärungen,

b)

Adresse des Ausweisinhabers,

c)

Ausstellungsdatum,

d)

Unterschrift des Inhabers,

e)

Unterschrift des Direktors des diplomatischen Protokolls,

f)

Stempel des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik.

Das bedruckte Dokument hat die Größe 99x68 mm und ist auf weißem Sicherheitspapier gedruckt; es hat ein exakt platziertes, mehrfarbiges Wasserzeichen und einen integrierten Schutzstreifen aus Plastik und Schutzfasern. Der Ausweis ist durch eine thermoplastische Schutzfolie der Größe 105 × 74 mm, angebracht durch Heißbeschichtung, geschützt.

Der Ausweis enthält folgende Sicherheitsmerkmale:

a)

Wasserzeichen,

b)

Plastikstreifen,

c)

Schutzfasern,

d)

Schutz-Unterdruck,

e)

Schutz in der Infrarot-Sphäre,

f)

optisch variables Element,

g)

Nummerierung.

FINNLAND

Das Außenministerium stellt Angehörigen von diplomatischen Missionen und privatem Hauspersonal für die mindestens sechsmonatige Amtszeit oder Aufenthaltsdauer in Finnland Ausweise aus. Der Ausweis gilt in Finnland nicht als amtliches Identitätsdokument, sondern als Nachweis der Position und des Status der Person, die einer Mission zugewiesen wurde. Folgende Ausweisarten werden ausgestellt:

Typ A für Mitarbeiter mit Diplomatenstatus,

Typ B für Verwaltungspersonal und technisches Personal,

Typ C für Mitglieder des Dienstpersonals diplomatischer Missionen (Fahrer, Haushälter(innen) und Küchenpersonal),

Typ D für privates Hauspersonal von diplomatischen Missionen und vor Ort angestellte Fahrer der Missionen.

Gültige Aufenthaltsgenehmigung:

Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (B) in Form einer vom Außenministerium ausgestellten Marke mit dem Aufdruck „diplomaattileimaus“ (Diplomat) oder „virkaleimaus“ (Dienstpersonal) oder ohne genaue Angabe.

A.   Mitglieder des diplomatischen Personals und ihre Familienangehörigen (blau)

Recto

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Verso

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B.   Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals von diplomatischen Missionen und ihre Familienangehörigen (rot)

Recto

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Verso

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C.   Mitglieder des Dienstpersonals diplomatischer Missionen (Fahrer, Haushälter(innen), Küchenpersonal usw.) (gelb)

Recto

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Verso

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D.   Sonstige (braun)

Recto

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Verso

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SCHWEDEN

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ISLAND

Das Außenministerium stellt dem Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen folgende Ausweise aus:

Blauer Ausweis (siehe Muster)

Dieser Ausweis wird Mitgliedern des Verwaltungspersonals, des technischen und des Dienstpersonals sowie ihren Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren) ausgestellt.

Der Ausweis ist mit Kunststoff überzogen (82 × 54 mm). Auf der Vorderseite befindet sich ein Lichtbild des Inhabers und sind sein Name, seine Staatsangehörigkeit und das Gültigkeitsdatum angegeben. Auf der Rückseite ist auf Isländisch und Englisch vermerkt, dass der Ausweis bei der Abreise des Inhabers dem Außenministerium zurückzugeben ist.

Recto

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Verso

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Gelber Diplomatenausweis (siehe Muster)

Dieser Ausweis wird ausländischen Diplomaten sowie ihren Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren) ausgestellt.

Der Ausweis ist mit Kunststoff überzogen (82 × 54 mm). Auf der Vorderseite befindet sich ein Lichtbild des Inhabers und sind sein Name, seine Staatsangehörigkeit und das Gültigkeitsdatum angegeben. Auf der Rückseite ist auf Isländisch und Englisch vermerkt, dass der Inhaber die diplomatische Immunität genießt und auf keinen Fall in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden darf. Zudem ist dort in besagten Sprachen angegeben, dass der Ausweis bei der Abreise des Inhabers an das Außenministerium zurückzugeben ist.

Recto

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Verso

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NORWEGEN

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