Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52005AE0248

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 zur Einführung einer Kontingentierungsregelung für die Kartoffelstärkeerzeugung“(KOM(2004) 772 endg. — 2004/0269 (CNS))

    ABl. C 234 vom 22.9.2005, p. 25–25 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    22.9.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 234/25


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 zur Einführung einer Kontingentierungsregelung für die Kartoffelstärkeerzeugung“

    (KOM(2004) 772 endg. — 2004/0269 (CNS))

    (2005/C 234/06)

    Der Rat beschloss am 20. Januar 2005, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 37 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen:

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 17. Februar 2005 an. Berichterstatter war Herr KONSTANTINIDIS.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 415. Plenartagung am 9./10. März 2005 (Sitzung vom 9. März) mit 127 Ja-Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments

    1.1

    Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen die Kontingente für die Erzeugung von Kartoffelstärke für die Wirtschaftsjahre 2005/2006 und 2006/2007 auf die Erzeugermitgliedstaaten aufgeteilt werden. Grundlage ist der Bericht der Kommission an den Rat über die Kontingentierungsregelung für die Kartoffelstärkeerzeugung, aufgrund dessen die Verordnung (EG) Nr. 1868/94 geändert werden soll.

    1.2

    Es wird vorgeschlagen, die gegenwärtigen Kontingente für die kommenden zwei Jahre beizubehalten.

    1.3

    Die Kommission begründet die Beibehaltung des Status quo mit dem Argument, dass es noch zu früh sei, um die Auswirkungen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (Entkoppelung) und der Erweiterung der EU auf den Kartoffelstärkesektor abschätzen zu können. Tatsache ist, dass die GAP-Reform in einigen Erzeugermitgliedstaaten erst im Jahre 2006 (d.h. im Wirtschaftsjahr 2006/2007) umgesetzt werden wird.

    1.4

    Die Kommission wird daher bis 30. September 2006 einen neuen Bericht mit geeigneten Vorschlägen vorlegen.

    2.   Allgemeine Bemerkungen

    2.1

    Laut Bericht der Kommission entsprach die Kartoffelstärkeerzeugung in der EU annähernd dem festgesetzten Kontingent. Ferner seien die Gesamtausfuhren von Getreide- und Kartoffelstärke relativ konstant geblieben. Der Anteil der Kartoffelstärkeerzeugung an der Gesamtproduktion von Stärkeerzeugnissen sei auf rund 20 % zurückgegangen. Wie bereits erwähnt, schlägt die Kommission die Verlängerung der für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 festgesetzten Kontingente vor. Mit Ausnahme der polnischen, litauischen und tschechischen Landwirte befürwortet der Großteil der europäischen Kartoffelstärkeerzeuger den Vorschlag der Kommission, hätte aber der Fortschreibung der Kontingentierungsregelung für den sonst üblichen Zeitraum (drei Jahre) den Vorzug gegeben.

    2.2

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss unterstützt den Vorschlag der Kommission, teilt jedoch die Bedenken der Kartoffelstärkeindustrie hinsichtlich des knapp bemessenen Zeitraums für die Erörterung und Annahme des Vorschlags, insbesondere da die Landwirte bereits im März 2005 mit der Aussaat von Pflanzkartoffeln beginnen. Der Ausschuss fordert daher das Europäische Parlament und den Rat dazu auf, dies bei den Beratungen über den vorliegenden Vorschlag gebührend zu berücksichtigen.

    3.   Schlussfolgerung

    3.1

    Der Ausschuss befürwortet den Vorschlag der Kommission zur Fortschreibung der gegenwärtigen Kontingente für die Wirtschaftsjahre 2005/2006 und 2006/2007 und empfiehlt, die Frist für die Bewertung im Hinblick auf die Ausarbeitung des nächsten Vorschlags genauestens einzuhalten.

    Brüssel, den 9. März 2005

    Die Präsidentin

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Anne-Marie SIGMUND


    Top