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Document 52003XC0702(07)
Information communicated by Member States regarding State aid granted under Commission Regulation (EC) No 70/2001 of 12 January 2001 on the application of Articles 87 and 88 of the EC Treaty to state aid to small and medium-sized enterprises (Text with EEA relevance)
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 154 vom 2.7.2003, p. 15–18
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 154 vom 02/07/2003 S. 0015 - 0018
Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden (2003/C 154/09) (Text von Bedeutung für den EWR) Beihilfe Nr.: XS 106/01 Mitgliedstaat: Spanien Region: Autonome Region Galicien (Xunta de Galicia) Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Programm zur Förderung technologieorientierter Beschäftigungsinitiativen Rechtsgrundlage: Orden de la Consellería de Familia y Promoción de Empleo, Mujer y Juventud de 3 de octubre de 2001 (DOG n°: 209; 29.10.2001) Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 1803036,31 EUR Beihilfehöchstintensität: Es handelt sich um Einzelbeihilfen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse für neu geschaffene Arbeitsplätze in unterschiedlicher Höhe, deren Betrag jeweils im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Gruppe von Arbeitnehmern, die den geschaffenen Arbeitsplatz erhält, sowie verschiedener Parameter für den Beihilfehöchstbetrag berechnet wird. Die Beihilfehöchstintensität darf 55 % der Lohnkosten über einen Zeitraum von 2 Jahren nicht überschreiten Bewilligungszeitpunkt: Beihilfen im Rahmen dieser Regelung können nach Veröffentlichung der Durchführungsverordnung gewährt werden Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 31. Dezember 2006 Zweck der Beihilfe: Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze in kleinen innovativen Unternehmen im Bereich der Wissenschaft und/oder Technologie in den ersten Geschäftsjahren im Sinne einer Beihilfe zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Investitionen Betroffene Wirtschaftssektoren: Alle Wirtschaftszweige, allerdings unterliegt die Beihilferegelung den im Einzelfall geltenden Ausnahmen, Beschränkungen und Bedingungen nach dem allgemeinen und branchenspezifischen Gemeinschaftsrecht Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Xunta de Galicia Consellería de Familia y Promoción de Empleo, Mujer y Juventud Director General de Fomento del Empleo Justo de Benito Basanta Edif. Admvo. San Caetano E - 15771 Santiago de Compostela Sonstige Auskünfte: Das Programm dient als Instrument zur Förderung des Unternehmergeistes im Dreieck Forschung, Technologie und Beschäftigung. Dabei soll das Potenzial an Forschern und Hochschulabsolventen mit Unternehmerprofil (in Galicien gibt es drei Universitäten mit sieben Hochschulstandorten) genutzt werden, die ihr eigenes Unternehmen gründen wollen, um so die Umsetzung der insbesondere an Universitäten und in öffentlichen Forschungszentren erworbenen Kenntnisse in beschäftigungs- und wohlstandsfördernde Projekte zu erhöhen und damit die Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmensstruktur und des Arbeitsmarktes in Galicien zu fördern Beihilfe Nr.: XS 56/02 Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich Region: West Midlands, Ziel 2 Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Herbert-Mandela Stufe Eins (1/2) Rechtsgrundlage: Section 2 of the Local Government Act 2000; Industrial Development 1982, Sections 7 and 11 Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Öffentliche Ausgaben insgesamt = 2733245 GBP. Nach Kalenderjahren: 2001 = 142000 GBP, 2002 = 339850 GBP, 2003 = 2054831 GBP, 2004 = 196564 GBP Beihilfehöchstintensität: 50 %. Im Rahmen des Vorhabens werden ca. 45 KMU gefördert werden. Voraussichtlich erhält keines der einzelnen KMU Fördermittel von mehr als 100000 GBP Bewilligungszeitpunkt: Juli 2002 Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis Oktober 2004 Zweck der Beihilfe: Beratung über Herstellung, Beteiligung und Präsentation kreativer Medien für Unternehmen der Freizeitindustrie und Unternehmen im Dienste örtlicher Gemeinschaften Betroffene Wirtschaftssektoren: Freizeitindustrie Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Phil Howard Government Office for the West Midlands 77 Paradise Circus Queensway Birmingham, B1 2DT Sonstige Auskünfte: Peter Chandler Arts and Heritage Service, Coventry City Council Herbert Art Gallery & Museum Jordan Well Coventry, CV1 5QP Beihilfe Nr.: XS 64/02 Mitgliedstaat: Italien Region: Ligurien Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Maßnahme 3.4 b) "Beihilfen für soziale Unternehmen" Rechtsgrundlage: - Docup Obiettivo 2 Regione Liguria 2000-2006 approvato con Decisione Commissione Europea C(2001) 2044 del 7.9.2001, - Complemento di Programmazione del Docup Obiettivo 2 Regione Liguria 2000-2006, approvato con Deliberazione Giunta regionale n. 1404 del 30.11.2001, così come modificato con Deliberazione della Giunta Regionale n. 694 del 2.7.2002, - Bando della Misura 3.4 "Sostegno economia sociale" - Sottomisura B "Aiuto alle imprese sociali", approvato con Deliberazione della Giunta regionale n. 695 del 2.7.2002 Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 7620749 EUR und werden wie folgt aufgeteilt: - 910474,2 EUR ist der durchschnittliche Jahresbetrag der öffentlichen Ausgaben für den Zeitraum 2002-2006 (Ziel-2-Fördergebiete und Fördergebiete im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c)); - 767094,5 EUR ist der durchschnittliche Jahresbetrag der öffentlichen Ausgaben für den Zeitraum 2002-2005 (Fördergebiete mit Übergangsunterstützung - Phasing-out) Beihilfehöchstintensität: Zum Nullsatz rückzahlbare Beihilfe mit einer Hoechstintensität von 15 % BSÄ bzw. 7,5 % BSÄ für die kleinen bzw. mittleren Unternehmen in Ziel-2-Fördergebieten und Fördergebieten mit Übergangsunterstützung (Phasing-out), von 8 % NSÄ + 10 % BSÄ und von 8 % NSÄ + 6 % BSÄ für die kleinen bzw. mittleren Unternehmen in Fördergebieten im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) des EU-Vertrags Bewilligungszeitpunkt: 15.7.2002 Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 31.12.2005 - Fördergebiete mit Übergangsunterstützung (Phasing-out), 31.12.2006 - Ziel-2-Fördergebiete und Fördergebiete im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) Zweck der Beihilfe: Es sollen Investitionen unterstützt werden, die sowohl für die soziale Eingliederung von Personen bestimmt sind, die sich in einer schwierigen Lage befinden und Sozialdienste in Anspruch nehmen, als auch auf die soziale Eingliederung von Personen abzielen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind (Artikel 4 des Gesetzes Nr. 381/91) Betroffene Wirtschaftssektoren: Soziale Genossenschaften und ihre Konsortien gemäß Gesetz Nr. 381/1991, für die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags Folgendes zutreffen muss: - Sie müssen in dem Regionalen Register gemäß Artikel 2 des Regionalgesetzes Nr. 23/93 bzw. in ähnlichen öffentlichen territorialen Registern ordnungsgemäß eingeschrieben sein; - sie müssen unter die auf Gemeinschaftsebene geltende Definition der KMU fallen, die in den vom "Ministerium für produktive Tätigkeiten" erlassenen Dekreten vom 18.9.1997 und vom 27.10.1997 festgeschrieben ist Von den Fördermaßnahmen ausgeschlossen sind folgende Sektoren: Landwirtschaft; Jagd; Forstwirtschaft; Handel; Produktion; Verarbeitung; Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse (Anhang I des EG-Vertrags); Bergbau; Stahl; Schiffbau; Kunstfaserindustrie; Kfz-Industrie und Verkehr Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: FILSE - Finanziaria Ligure per lo Sviluppo Economico Via Peschiera, 16 I - 16122 Genova Beihilfe Nr.: XS 67/02 Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich Region: Cornwall Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Filmfonds für KMU von Cornwall Rechtsgrundlage: United Kingdom Local Government Act 2000 Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 425958 GBP aus EFRE-Mitteln bis 2003 wurden dem Filmfonds von Cornwall bewilligt Beihilfehöchstintensität: - Für die Entwicklung neuer Skripte: Rückzahlbares Darlehen von bis zu 10000 GBP oder höchstens 45 % der geltenden Gebühr für das Skript - Für die Produktion von Kurzfilmen: Zuschüsse von 10000 GBP bis 50000 GBP (bis höchstens 45 % des Produktionsbudgets insgesamt) - Für Spielfilme und größere Fernsehprojekte: Rückzahlbare Darlehen (rückzahlbar bei Beginn der Filmaufnahmen, wenn das Projekt in Produktion geht) bis zu 50000 GBP oder 45 % des Entwicklungsbudgets insgesamt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist - Für die Herstellung von Spielfilmen und größeren Fernsehprojekten: Rückzahlbare Darlehen (falls das Projekt einen Gewinn abwirft) bis zu 200000 GBP oder 10 % des Produktionsbudgets insgesamt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist Bewilligungszeitpunkt: 1. Juli 2002 Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 31. Dezember 2004 Zweck der Beihilfe: Durch die Regelung sollen mit der Filmproduktion beschäftigten KMU in Cornwall Finanzmittel bereitgestellt werden. Der Fonds soll die Entwicklung von KMU im Bereich der örtlichen Film- und Fernsehproduktion durch finanzielle Unterstützung für folgende Maßnahmen fördern: i) Die Entwicklung von Skripten durch Schriftsteller in Cornwall, ii) die Produktion von Kurzfilmen in Cornwall, iii) die Entwicklung von Spielfilmen und größeren Fernsehprojekten, iv) die Produktion von Spielfilmen und größeren Fernsehprojekten Diese Maßnahmen sollen die Rentabilität und Kreativität von KMU im Bereich der Filmproduktion in Cornwall stärken, um sie in die Lage zu versetzen, nach Abschluss des Ziel-1-Programms auf eigenen Füßen zu stehen, und so einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaft Cornwalls zu leisten Betroffene Wirtschaftssektoren: Sonstige Dienstleistungen (Medienbranche). Unbeschadet etwaiger Sonderregelungen in Verordnungen und Richtlinien über staatliche Beihilfen in bestimmten Wirtschaftszweigen Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Mr David Pattison Assistant Chief Executive 08172 322000, Cornwall County Council, New County Hall, Truro, TR1 3AY Sonstige Auskünfte: Cornwall ist ein abgelegenes und unterentwickeltes Gebiet, in dem der Niedergang traditioneller Wirtschaftszweige zu Unterbeschäftigung und geringem Wohlstand geführt hat. Beihilfen sind erforderlich, um sowohl die Entwicklung als auch die Arbeit in den neueren Medienbranchen anzuregen und die wirtschaftlichen und geografischen Nachteile von Filmproduzenten in Cornwall im Vergleich zu anderen Gebieten des UK und der EU zu überwinden. Darüber hinaus sind Beihilfen auch erforderlich, um die Erhaltung der kulturellen Identität von Cornwall und seiner Bevölkerung zu fördern Beihilfe Nr.: XS 92/02 Mitgliedstaat: Italien Region: Ligurien Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Maßnahme 3.2 "Erneuerung der Hafenanlagen" - Untermaßnahme B "Beihilfen für die Aufwertung der Hafenanlagen zu Fremdenverkehrszwecken" des EPPD Ziel-2-Region Liguria 2000-2006 Rechtsgrundlage: - Docup Obiettivo 2 Regione Liguria 2000-2006 approvato con Decisione Commissione Europea C(2001) 2044 del 7.9.2001, - Complemento di Programmazione del Docup Obiettivo 2 Regione Liguria 2000-2006, approvato con Deliberazione Giunta regionale n. 1404 del 30.11.2001, - Modifiche al Complemento di Programmazione del Docup Obiettivo 2 Regione Liguria 2000-2006, approvate con Deliberazione Giunta regionale n. 694 del 2.7.2002, - Bando della Misura 3.2 "Riqualificazione aree portuali" - Sottomisura B "Aiuti per la valorizzazione a fini turistici delle aree portuali", approvato con Deliberazione della Giunta regionale n. 923 dell'8.8.2002 Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 18040435,00 EUR für die gesamte Laufzeit des Programms, die jährlichen Kosten belaufen sich auf folgenden Betrag: 5721441,00 EUR der öffentlichen Ausgaben für die Finanzierung der Ausschreibung 2002 Beihilfehöchstintensität: - Verlorener Zuschuss für die Investitionen mit einer Hoechstintensität von 15 % BSÄ für die kleinen Unternehmen und 7,5 % BSÄ für die mittleren Unternehmen der beihilfefähigen Investitionskosten, ohne MwSt., - verlorener Zuschuss für die Investitionen mit einer Hoechstintensität von 8 % NSÄ + 10 % BSÄ für die kleinen Unternehmen und 8 % NSÄ + 6 % BSÄ für die mittleren Unternehmen der beihilfefähigen Investitionskosten, ohne MwSt. wenn es um Interventionen in Fördergebieten im Sinne des Artikels 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag geht Bewilligungszeitpunkt: 16.9.2002 Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 31.12.2006 - Ziel-2-Gebiete und Fördergebiete im Sinne des Artikels 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag Zweck der Beihilfe: Die Untermaßnahme dient dazu, Investitionsprogramme zu unterstützen, die darauf abzielen, das Fremdenverkehrsangebot im Bereich der Wassersportschifffahrt zu beleben, wobei gleichzeitig die Durchführung der Raumplanung zur Koordinierung der Küste Liguriens gefördert wird Betroffene Wirtschaftssektoren: Im ISTAT-Code 1991 - I.63.22.D. erfasste Fremdenverkehrsunternehmen (touristische Häfen, touristische Anlegeplätze, Anlegestrukturen für die Wassersportschifffahrt, Zentren für touristische Schifffahrt) als Einzelunternehmen oder zusammengeschlossene Unternehmen (auch in Form von Genossenschaften), die in dem Unternehmensregister eingetragen sind und unter die gemeinschaftliche Definition der KMU gemäß dem Erlass des Ministeriums für produktive Tätigkeiten vom 27.10.1997 fallen Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Regione Liguria Dipartimento Sviluppo Economico Settore Politiche di Sviluppo Industria e Artigianato Via Fieschi, 15 I - 16121 Genova