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Dokuments 52003AE0748
Opinion of the European Economic and Social Committee on the "Communication from the Commission to the Council, the European Parliament, the Economic and Social Committee and the Committee of the Regions on eEurope 2003 Final Report" (COM(2003) 66 final)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — eEurope 2002 Abschlussbericht" (KOM(2003) 66 endg.)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — eEurope 2002 Abschlussbericht" (KOM(2003) 66 endg.)
ABl. C 220 vom 16.9.2003., 36.–38. lpp.
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — eEurope 2002 Abschlussbericht" (KOM(2003) 66 endg.)
Amtsblatt Nr. C 220 vom 16/09/2003 S. 0036 - 0038
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - eEurope 2002 Abschlussbericht" (KOM(2003) 66 endg.) (2003/C 220/08) Die Europäische Kommission beschloss am 11. Februar 2003, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 5. Juni 2003 an. Alleinberichterstatter war Herr Koryfidis. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 400. Plenartagung am 18. und 19. Juni 2003 (Sitzung vom 18. Juni) mit 75 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Im Dezember 1999 wurde mit der Kommissionsmitteilung "eEurope - Eine Informationsgesellschaft für alle" das Bestreben, das digitale Europa des 21. Jahrhunderts aufzubauen, eingeläutet. 1.2. Die Initiative erwuchs "aus dem steigenden Bewusstsein um die grundlegende Bedeutung des Einsatzes der digitalen Techniken für das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung, der eindeutigen Erkenntnis, dass eine 'neue' bzw. 'elektronische' Wirtschaft entsteht, deren treibende Kraft das Internet ist, und dass trotz der Führungsrolle Europas bei bestimmten Digitaltechniken, wie etwa Mobilfunk und Digitalfernsehen, sich der Gebrauch von Computern und des Internets in Europa noch immer auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau bewegt". 1.3. Nach einem substantiellen Dialog mit den anderen europäischen Organen legte die Kommission den Aktionsplan eEurope 2002 vor, der auf dem Europäischen Rat von Feira (im Juni 2000) als Teil der Lissabonner Strategie verabschiedet wurde. 1.4. Dieser Aktionsplan umfasste 11 Aktionslinien, deren 64 Ziele bis Ende 2002 erreicht werden sollten. 1.5. Die Verwirklichung der Ziele wurde laut der Kommissionsmitteilung "regelmäßig im Rahmen eines Benchmarking anhand einer Liste von 23 spezifischen Indikatoren überwacht", während in der Kommissionsmitteilung "eEurope 2002 - Auswirkungen und Prioritäten" (März 2001) und in der Kommissionsmitteilung mit dem Titel "eEurope Benchmarking-Bericht - eEurope 2002" (Februar 2002) eine Zwischenbewertung dieser Indikatoren vorgenommen wurde. 1.6. Im Abschlussbericht zum Aktionsplan werden die Erfolge von eEurope vorgestellt und die Hindernisse benannt, die sich der vollen Entfaltung der Informationsgesellschaft in Europa noch in den Weg stellen. 1.7. Es ist darauf hinzuweisen, dass der neue Aktionsplan eEurope 2005, der dem Aktionsplan eEurope 2002 folgte, an diesen Aktionsplan anschließt und inzwischen bereits angelaufen ist. 2. Der Abschlussbericht 2.1. "Gemessen an den auf dem Europäischen Rat von Feira festgelegten Zielen ist eEurope" dem Abschlussbericht zufolge "ein großer Erfolg. Die meisten der 64 Ziele sind erreicht. Zu dem Erfolg haben viele Akteure in den europäischen Institutionen, den Mitgliedstaaten, der Industrie und bei den Sozialpartnern beigetragen". 2.2. Der Erfolg von eEurope besteht laut dem Abschlussbericht im wesentlichen darin, dass es "eine solide Grundlage geschaffen hat" für die Verwirklichung des zentralen Ziels "einer wettbewerbsfähigen, wissensgestützten Wirtschaft". 2.2.1. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass die Erreichung dieses zentralen Ziels Zeit braucht und eine Modernisierung der einschlägigen Praktiken, eine Umstrukturierung der wirtschaftlichen Verhaltensweisen und organisatorische Änderungen im Zuge der Nutzung der neuen Technologien bedingt. 2.3. Was die bei den einzelnen Zielen verzeichneten Ergebnisse angeht, lässt sich kurz gefasst folgendes feststellen: 2.3.1. Ziel 1: Billigeres und schnelleres Internet - Ergebnisse - Dem PC-Besitzer entstehen nur noch geringe Nebenkosten für den Zugang zum Internet. - GEANT ist jetzt das weltweit schnellste Forschungsgrundnetz mit der größten geographischen Ausdehnung (32 Länder). - Der Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze ist nahezu vollständig. 2.3.2. Ziel 2: Investitionen in Menschen und Fertigkeiten - Ergebnisse - Inzwischen sind mehr als 90 % der Schulen und mehr als 90 % der Unternehmen ans Internet angeschlossen. - Über die Hälfte der Lehrer in der EU wurden formal an Computern und vier von zehn Lehrern in der Nutzung des Internet geschult. - Der Anteil der Beschäftigten, die am Computer geschult wurden, stieg zwischen 2000 und 2001 von 23 auf 29 % und verharrte 2002 auf diesem Niveau. - Die ESDIS hat im November 2001 eine Empfehlung für einen Europäischen Computerführerschein erarbeitet, der als eine europaweit geltende Bescheinigung von IT-Kenntnissen gelten soll. - Es kam eine Vereinbarung der Sozialpartner über die Telearbeit zustande. - Etwa 8 % der europäischen Bürger benutzen Öffentliche Internet-Zugangsstellen (PIAP). - Der Europäischen Beschäftigungsstrategie war bereits die Aufgabe zugedacht, das Ziel der "Informationsgesellschaft für alle" anzugehen, und zwar auch für die Bürger, auf die im Zusammenhang mit der "Bekämpfung der digitalen Ausgrenzung", Bezug genommen wird und dabei insbesondere auf Menschen mit besonderen Bedürfnissen. 2.3.3. Ziel 3: Förderung der Nutzung des Internet - Ergebnisse - Der Rechtsrahmen für die Entwicklung des elektronischen Handels ist nahezu vollendet, im Interesse einer noch stärkeren Nutzung des Internet wurden nicht legislative Initiativen ergriffen, wie etwa die Initiative "e-Confidence", die Webseite eCommerce usw. - Das Programm "Go Digital" hat bereits einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung der KMU geleistet, und zwar nicht nur durch die bildungsmäßige Unterstützung, die sie den mittelständischen Betrieben bietet, sondern auch durch die Gewährung finanzieller Unterstützung für den Internetauftritt der KMU bzw. dessen weiteren Ausbau. - Wenn auch mit großen Unterschieden von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, ist eGovernance inzwischen Fakt. - Alle Mitgliedstaaten haben spezifische Programme zur Anwendung der Informationstechnologie bei der Vorhaltung medizinischer Versorgungsdienste aufgelegt, und ein großer Prozentsatz (78 %) der Allgemeinmediziner der EU hat inzwischen Internetanschluss. 2.3.4. Die Koordinierung und die Förderung des Aktionsplans eEurope erfolgte in der Hauptsache über die entsprechende Webseite der Kommission: http://europa.eu.int/ information_society/ index_en.htm. 3. Allgemeine Bemerkungen 3.1. In seiner Stellungnahme zum Aktionsplan stellte der EWSA unter anderem folgendes heraus: Erste Feststellung: "Der Ausschuss begrüßt die Initiative 'eEurope' und wertet sie als die wichtigste und schwierigste Anstrengung der Europäischen Union, um ihre Wirtschaft und ihre Bürger an die neuen Gegebenheiten, die das digitale Zeitalter und die 'Neue Wirtschaft' mit sich gebracht haben, heranzuführen. Er betrachtet sie auch als ein Projekt, das erst den Ausgangspunkt, den Anfang der besagten Heranführung und Anpassung bildet. Ein Bestreben, das auch den einschlägigen Anstrengungen, die - wenn auch sehr zögerlich - im Markt- und Sozialbereich bereits entwickelt werden, förderlich ist." Zweite Feststellung: "Der Ausschuss legt Wert auf die Feststellung, dass bei jedweden Maßnahmen, die auf die Förderung der Nutzung des Internet, die Verwirklichung der Gesellschaft des Wissens und des neuen strategischen Ziels der Europäischen Union abheben, der Mensch und seine Bedürfnisse, der europäische Bürger, das europäische Gemeinwesen und die europäische Wirtschaft im Mittelpunkt stehen müssen. Die Verwirklichung der Informationsgesellschaft - als Vorstufe zur Wissensgesellschaft - wird substantiellen Inhalt bekommen, sobald diesem Grundsatz Genüge getan wird." Dritte Feststellung: "Der Ausschuss ist sich über die Größenordnung und Vielschichtigkeit der absehbaren Probleme im Zusammenhang mit der Abwicklung des Aktionsplans im einzelnen im klaren. Vor allem ist er sich auch der Gefahren bewusst, die die Überbrückung des Rückstands und die Schließung der Lücken bereiten, die durch das von Europa versäumte rechtzeitige Angehen der neuen technologischen Herausforderungen entstanden sind." Vierte Feststellung: "Der Ausschuss sieht die große und vielschichtige Gefahr des Ausschlusses von Einzelmenschen, Personengruppen oder gar ganzer Regionen von dem gesamten Unterfangen, weil der Zugang zu Universaldiensten ohne Computer mit zunehmendem Angebot an Dienstleistungen per Computer immer mehr außer Gebrauch geraten wird. Deswegen teilt der Ausschuss auch die Anschauung, dass im gesamten Programm, aber auch in den konkreten Maßnahmen die Dimension der Begegnung dieser Risiken einbezogen werden muss." Fünfte Feststellung: "Nach Einschätzung des Ausschusses ist die zentrale Ebene, von der letztlich das Gelingen der Umsetzung des besagten Aktionsplans weitgehend abhängen wird, die organisatorische Seite. Gerade diesbezüglich ist der Ausschuss insgesamt mit dem Ansatz der Kommission einverstanden. Er befürwortet zumal die Zielvorgaben und die Art und Weise ihrer Koppelung an die Anweisungen des außerordentlichen Gipfels von Lissabon, die Festlegung der Aktionen und Bestimmung der für deren Umsetzung zuständigen Akteure sowie den gesteckten Umsetzungsfristen." 3.2. Aus den vorstehenden Feststellungen sowie anderen Einschätzungen des EWSA bezüglich des Abschlussberichts und anderer Kommissionsdokumente zum Aktionsplan eEurope ergeben sich folgende Schlussfolgerungen: 3.2.1. Trotz der Schwierigkeiten, auf die der Aktionsplan eEurope auf Grund seiner Wesenscharakteristik stieß, hat diese Aktion ihre Ziele weitgehend erreicht. 3.2.2. Diese Feststellung des EWSA besagt jedoch nicht, dass Europa die Wette des neuen digitalen Zeitalters bereits gewonnen hat. Aber es wurde immerhin der Grundstein gelegt, um sich die potentiellen Nutzeffekte des digitalen Zeitalters erschließen zu können, die zweifelsohne nicht nur eine wirtschaftliche Dimension und einen wirtschaftlichen Inhalt aufweisen. 3.2.2.1. Daher hängt die Erschließung der Vorzüge des Digitalzeitalters davon ab, welche Optionen und Maßnahmen auf dem Weg zur Verwirklichung des entsprechenden strategischen Ziels der Union während des laufenden Jahrzehnts entwickelt werden. 3.2.2.2. In diesem Zusammenhang betont der EWSA unter Bezugnahme auf seine bereits früher bekundete Sichtweise nachdrücklich, dass auf sämtlichen Ebenen des Bildungswesens günstigere Rahmenbedingungen für die Entwicklung des elektronischen Lernens (eLearning) geschaffen werden müssen. 3.2.3. Anhand der Zahlenangaben im Schlussbericht lässt sich sagen, dass die in Bezug auf das erste Ziel (Billigeres, schnelleres und sicheres Internet) erzielten Ergebnisse als zufriedenstellend angesehen werden können. Die Verdopplung der Anzahl an Privathaushaltungen mit Internetanschluss, der neue Rechtsrahmen und die Verbilligung der Internetbenutzungsentgelte sind gewiss positive Entwicklungen. Trotzdem müssen in einem Umfeld eurozonenweiter Netze die Internetbenutzungsentgelte noch weiter fallen. 3.2.3.1. Die gleichberechtigte Teilhabe der Bürger an der Informationsgesellschaft steht in direktem Zusammenhang mit der Verfügbarkeit fortgeschrittener Netzinfrastrukturen mit hoher Qualität, Kapazität und Effizienz, vernünftiger Ausbaustufe und angemessenem Kostenaufwand, die einen leichten, sicheren und kontinuierlichen Zugang zur internationalen Wirtschaft des Wissens und des Unternehmergeistes zu tragbaren Preisen und ohne künstliche Ausgrenzung gewähren. Entsprechend müssen umgehend Maßnahmen getroffen werden, um Bürgern, Personengruppen und Regionen der Union mit großem Nachholbedarf bessere Möglichkeiten des Zugangs zum Internet zu eröffnen. 3.2.4. Besonderes Augenmerk muss der Verbesserung der Voraussetzungen für die Verwirklichung des zweiten Ziels (Investitionen in Menschen und Fertigkeiten) gewidmet werden. Sämtliche Zahlen machen deutlich, dass die Anstrengungen intensiviert werden müssen, und zwar sowohl im Bildungsbereich, als auch bezüglich der Bürger im erwerbstätigen Alter. 3.2.4.1. Der schwerwiegende Rückstand bei der digitalen Ausbildung des Arbeitskräftepotentials (29 % im Jahre 2002) lässt die Verwirklichung des strategischen Ziels bis zum Ende des Jahrzehnts bereist jetzt fraglich erscheinen. 3.2.4.2. Eine Verdoppelung des Prozentsatzes der Erwerbsbevölkerung mit digitaler Ausbildung kann zweifelsohne eine neue Dynamik für die Verwirklichung des besagten Zieles bewirken. Ein wesentlicher Faktor für die Förderung einer solchen Politik sind sicherlich die Sozialpartner und vor allem die Unternehmerkreise. Zugleich haben aber auch die Verwaltungen - sämtlicher Ebenen - eine grundlegende Verantwortung für die Ausgestaltung und kohärente Entwicklung des Konzepts des lebensbegleitenden Lernens. 3.2.5. Die Förderung der Nutzung des Internet (Ziel Nr. 3) ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die neuen, vom digitalen Zeitalter ausgehenden Nutzeffekte überhaupt sichtbar werden können. Es ist festzustellen, dass diesbezüglich große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sowie auch ein Nord-Süd-Gefälle zu beobachten sind, so dass die entsprechenden Ergebnisse des dritten Ziels alles andere als zufriedenstellend sind. 3.2.5.1. Der EWSA ist sich über die Schwierigkeiten und die Bedeutung des Faktors Zeit für die Anbahnung all dieser Veränderungen im Klaren. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Anstrengungen intensiviert werden müssen und die Mitgliedstaaten - vor allem diejenigen, die hier im Rückstand sind - entsprechende Unterstützung und entsprechenden Anschub erfahren sollten, um die Entwicklung in den betreffenden Sektoren zu beschleunigen und die Voraussetzungen für die Verwirklichung des strategischen Ziels von Lissabon bis zum Jahre 2010 zu schaffen. 3.2.6. Ohne die Schwierigkeiten bei der Weiterentwicklung der offenen Koordinierungsmethode zu verkennen ist der EWSA der Auffassung, dass ein umfassenderes, detaillierteres, kohärenteres und objektiveres Benchmarking des gesamten Unterfangens erforderlich ist. 3.2.6.1. Mit der vorstehenden Feststellung soll die einschlägige Unternehmung der Kommission in keiner Weise in Zweifel gezogen werden. Im Gegenteil, diese Anstrengung ist lobenswert. Der EWSA möchte vielmehr auf die Notwendigkeit eines für den Ausbau der offenen Koordinierungsmethode günstigeren und funktionelleren Umfeldes hinweisen. 3.2.6.2. Als wesentliche Schwachstelle empfindet der EWSA, dass im Bericht keinerlei (auch nur näherungsweise) Angaben über die Kosten des Programms eEurope 2002 gemacht werden. Nach seinem Dafürhalten sollte bei derartigen vergleichenden Bewertungen unter dem Blickwinkel der Verbreitung bewährter Praktiken auch die Höhe der Mittel, die pro Mitgliedstaat und Betätigungsfeld bereitgestellt werden, sowie auch die Art und Weise der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel betrachtet werden. Brüssel, den 18. Juni 2003. Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Roger Briesch