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Document 52001AE0709

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu:dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Qualitätssicherung bei Olivenöl, unddem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 136/66 und der Verordnung (EG) Nr. 1638/98 in Bezug auf die Geltungsdauer der Beihilferegelung und die Qualitätsstrategie für Olivenöl

ABl. C 221 vom 7.8.2001, p. 68–73 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001AE0709

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu:dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Qualitätssicherung bei Olivenöl, unddem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 136/66 und der Verordnung (EG) Nr. 1638/98 in Bezug auf die Geltungsdauer der Beihilferegelung und die Qualitätsstrategie für Olivenöl

Amtsblatt Nr. C 221 vom 07/08/2001 S. 0068 - 0073


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu:

- dem "Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Qualitätssicherung bei Olivenöl", und

- dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 136/66 und der Verordnung (EG) Nr. 1638/98 in Bezug auf die Geltungsdauer der Beihilferegelung und die Qualitätsstrategie für Olivenöl"

(2001/C 221/10)

Der Rat beschloss am 19. Januar 2001, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 37 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Bericht und zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 10. Mai 2001 an. Berichterstatter war Herr Barato Triguero.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 382. Plenartagung (Sitzung vom 30. Mai 2001) mit 110 Stimmen gegen 1 Stimme bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss nimmt zu dem Vorschlag der Kommission in Bezug auf die Geltungsdauer der Beihilferegelung und die Qualitätsstrategie für Olivenöl Stellung. Gleichzeitig formuliert er entsprechende Bemerkungen zu dem Bericht über die "Qualitätssicherung bei Olivenöl", da diese die künftige Regelung der GMO für Olivenöl beeinflussen wird.

1.2. Der Ausschuss weist auf die soziale Bedeutung des Olivenanbaus - in der Vergangenheit wie in der Gegenwart - hin, da er zur Kultur zahlreicher Regionen der Union gehört.

1.3. Grundlegendes Ziel jeder GMO ist fraglos die Aufrechterhaltung der Erzeugung und des sozialen Gefüges, in das sie eingebettet ist. Der Olivenanbau ist von jeher ein wichtiger Teil des wirtschaftlichen und sozialen Lebens in den Erzeugerregionen. Wegen seiner geographischen Situierung und Konzentration in einigen der strukturschwächsten Regionen der EU, seiner in vielen Regionen entscheidenden Funktion für die Beschäftigung (in manchen Regionen bietet er bis zu 90 % der in der Landwirtschaft Beschäftigten Arbeit), der hohen Zahl davon abhängiger Betriebe, der damit verbundenen Gewerbetätigkeit im Bereich der Weiterverarbeitung usw. ist der Olivenanbau der Dreh- und Angelpunkt des wirtschaftlichen und sozialen Lebens in den Anbaugebieten(1).

1.4. Der Olivenanbau schafft dauerhafte Beschäftigung, die durch die derzeitige GMO gefördert wird. Unzählige Betriebe sind sowohl für unselbständige Arbeitnehmer als auch für kleine Erzeuger eine Einkommensquelle in Gebieten, in denen es keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Eine Änderung der derzeitigen GMO, die diesen Tataschen nicht Rechnung trägt, könnte sich nachteilig auf die Beschäftigung auswirken, eine Abwanderung der Bevölkerung und eine Beeinträchtigung des territorialen Gleichgewichts zur Folge haben(2).

1.5. Der Olivenanbau ist von großem Nutzen für Ökologie und Umwelt, da es sich vielfach um Anpflanzungen handelt, die den Boden vor Erosion schützen und zur Einnistung und Ernährung von Vögeln, Bienen und Huftieren zur Verfügung stehen.

1.6. Nach Ansicht des Ausschusses ist der Olivenanbau der südlichste Produktionswald der EU. Ihm kommt in Gebieten, in denen andere Kulturpflanzen nur schwer oder gar nicht angepflanzt werden können, eine wichtige soziale und umweltspezifische Aufgabe zu, indem er zur Sicherung der Lebensgrundlage der Landbevölkerung beiträgt.

1.7. Die EU ist mit einem Marktanteil von 74 % weltweit der größte Olivenölerzeuger. Der Olivenanbau ist somit das Fundament der Landwirtschaft und wichtigste Einkommensquelle für unzählige Agrarbetriebe.

1.8. Der Ausschuss weist ferner auf die Bedeutung des Olivenöls für die Ernährung und Gesundheit hin, das nicht nur zur Vorbeugung gegen Herz- und Herzkreislauferkrankungen geeignet ist. Der Verbrauch von Olivenöl sollte aufgrund seiner vielfältigen positiven Eigenschaften weltweit gefördert werden.

1.9. Im Hinblick auf die Qualität muss die Kommission dem Rat klare Normen vorschlagen, die die Echtheit des Olivenöls garantieren, und zwar durch eine bessere Verbraucherinformation in Form eines Etiketts, das Unklarheiten vermeidet(3).

1.10. Der Ausschuss bringt vor allem folgenden, von der Kommission angesprochenen Aspekten besonderes Interesse entgegen:

- Zertifizierung und Schutz der Qualität des Olivenöls;

- Verbesserung der Qualität und der Umweltauswirkungen der Erzeugung;

- bessere Verwaltung des Olivenölsektors und -markts.

2. Der Vorschlag

2.1 Bemerkungen zu dem Vorschlag

2.1.1. Der Ausschuss hält die von der Kommission geplante Verlängerung der geltenden Marktstützungsregelung um zwei Wirtschaftsjahre bei gleichzeitiger Vertiefung der Erkenntnisse über den Olivenanbau für die zurzeit beste Entscheidung. Denn angesichts des derzeitigen von der Kommission festgestellten Mangels an Informationen wäre die Umsetzung einer anderen Reform solange nicht verantwortungsvoll, wie nicht ausreichende Kenntnisse über den Sektor vorliegen. Viele der Erwägungsgründe, die 1998 eine vorübergehende GMO (Gemeinsame Marktorganisation) unumgänglich machten, sind bis heute nicht geklärt.

2.1.2. Gleichwohl sollten diese Jahre nach Ansicht des Ausschusses genutzt werden, um die geltende Marktregelung für Olivenöl in Europa an einigen Stellen an die neu gewonnenen Erkenntnisse anzupassen. Die Kommission sollte ferner die Mitgliedstaaten anhalten, die Arbeiten des GIS (Geographisches Informationssystem) und anderer die Kontrolle verbessernder Systeme abzuschließen.

2.1.3. Diese Zeit sollte ferner zur Umsetzung von schlankeren Verfahren genutzt werden, damit der Preisverfall auf dem Markt gestoppt werden kann, weil die Erzeuger nach der Reform von 1998, mit der staatliche Interventionsmaßnahmen abgeschafft wurden und von der Familienbetriebe und weniger produktive Gebiete in erheblichem Umfang betroffen waren, keinerlei Schutz mehr vor den Marktturbulenzen genossen.

2.1.4. Die Stützungsregelung für Erzeuger von Tafeloliven hat zur Stabilisierung der Märkte, Steigerung ihrer Transparenz und Optimierung ihrer Kontrolle sowie zur Verbesserung der Beschäftigungssituation beigetragen. Vor dem Hintergrund, dass sich Zug um Zug alle Erzeugerländer für die freiwillige Option der Bereitstellung von Beihilfen für Tafeloliven entscheiden, erscheint es ratsam, diese Option in der ab dem 1. November 2001 geltenden GMO beizubehalten.

2.1.5. Der Ausschuss nimmt mit großem Interesse die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Qualitätsstrategie für Olivenöl in der EU gründlich zu prüfen. Seines Erachtens sollte dies das vorrangige Ziel der GMO-Reform für die nächste Jahre sein. Der Ausschuss ist wie die Kommission der Ansicht, dass es wichtig ist, die Transparenz zu steigern, etwaige Betrügereien zu bekämpfen und die Information der Verbraucher zu verbessern, um ihnen die Auswahl des Olivenöls beim Kauf zu erleichtern.

2.1.6. In diesem Sinne erscheinen die Vorschläge zur zahlenmäßigen Beschränkung derzeit verwendeter Bezeichnungen, insbesondere im Einzelhandel, sinnvoll, sofern man sich gleichzeitig darum bemüht, den Verbraucher über die Möglichkeiten, die ihnen der Markt bietet und die jeweiligen Unterschiede lückenlos aufzuklären. Mit Maßnahmen dieser Art kann eine Verbraucherkultur gefördert werden, dank der sowohl die bereits gewonnenen als auch potentielle Verbraucher über die Eigenschaften der einzelnen Olivenölsorten informiert werden.

2.1.7. Da im Rahmen der geltenden GMO nur die Olivenanbauer beihilfefähig sind, die vor 1998 mit dem Anbau begonnen haben, schlägt der Ausschuss vor, im Interesse der Vermeidung von Schwankungen im Beihilfevolumen die Kontrollmechanismen auszubauen. So kann sichergestellt werden, dass die Beihilferegelung ausschließlich für Oliven und Olivenöl aus beihilfefähigen Anbaugebieten Anwendung findet.

2.1.8. Dessen ungeachtet und in Anbetracht des umfangreichen Berichts der Kommission wird der Ausschuss im Folgenden eine eingehende Analyse der wichtigsten Aspekte dieses Berichts vornehmen.

3. Der Bericht

3.1. Bemerkungen zum Bericht

3.1.1. Bemerkungen zur Einführung

3.1.1.1. Bei der Analyse der Lage des Sektors in der EU hat die Kommission bereits einen Akzent gesetzt, indem sie den Aspekten betreffend die Qualitätssicherung bis zum endgültigen Vorschlag für die Reform besondere Priorität beimisst. Kontrolle und Organisation des Sektors sind weitere Elemente, die in diesem Abschnitt genannt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Preisbildung für Olivenöl in der EU gestört ist. Die Preise stehen nicht immer im Verhältnis zu der vom Verbraucher erwarteten Qualität. Gleichzeitig sind zahlreiche Überlappungen zwischen Kategorien zu verzeichnen.

3.1.1.2. Obgleich der Kommission bewusst ist, dass bestimmte Entscheidungen, wie etwa die Bezeichnungen für Olivenöl, von Seiten einiger Untersektoren der Branche angefochten werden könnten, führt sie ihren Vorschlag konsequent weiter, da Belange wie ein angemessenes Verhältnis zwischen korrekter Etikettierung und Inhalt und die Entwicklung von Analyseverfahren zur besseren Kategorisierung des Öls, ein Vorgehen in dieser Richtung, nämlich im Interesse der Qualitätssicherung bei Olivenöl und Tafeloliven, rechtfertigen.

3.1.2. Die gegenwärtige Situation (Kapitel 1)

3.1.2.1. Normen und Vorschriften (1.1)

3.1.2.1.1. Der Ausschuss begrüßt das Bestreben der Kommission, die Anwendung und Entwicklung der derzeit geltenden Normen für Olivenöle, wie etwa die Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierungsvorschriften und die Gewährleistung der Echtheit des Erzeugnisses voranzubringen. Gleichwohl ist er der Auffassung, dass die Kommission mit ihrem Vorschlag zu kurz greift, wenn nicht auch unionsweit ein Verbot für die Vermarktung von legalen Mischungen aus Olivenölen und anderen pflanzlichen Ölen erlassen wird. Der Ausschuss weiß um die gesetzlichen Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem unionsweiten Verbot entstehen könnten. Gleichwohl würden seines Erachtens die positiven Effekte für die Transparenz der Märkte diese Bemühungen rechtfertigen. Zudem fordert der Ausschuss, dass Anstrengungen unternommen werden, damit Olivenöle, die für ihre gesundheitsfördernde Wirkung bekannt sind, für einkommensschwache Verbraucher erschwinglicher werden.

3.1.2.1.2. Nach Ansicht des Ausschusses kann bei dem derzeitigen mangelhaften Informationsstand der Verbraucher bezüglich der vermarkteten Öle der Fettsäureparameter zur Klassifizierung der Öle unter gewissen Umständen für die Verbraucher verwirrend und irreführend sein. Aus diesem Grund sollte auf den Verpackungen der derzeit als Olivenöle bezeichneten Produkte, die aus einer Mischung aus raffiniertem und nativem Öl gewonnen werden, nicht der Fettsäuregehalt angegeben werden, um zu vermeiden, dass sich der Verbraucher durch diese Angabe auf dem Etikett ein falsches Bild von der Qualität des Olivenöls macht. Bei nativem Olivenöl ist der natürliche Fettsäuregehalt allerdings durchaus ein Qualitätskriterium.

3.1.2.1.3. Der Produktionssektor hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um mit den modernsten Extraktionsverfahren Schritt zu halten, die die Qualität der Öle gesteigert und die Umweltauswirkungen der Ölmühlen auf ein Minimum reduziert haben. Vor diesem Hintergrund nimmt der Ausschuss mit Interesse zur Kenntnis, dass die Kommission den Großteil des derzeit einbehaltenen Teils der Erzeugungsbeihilfe in Höhe von 1,4 % für Absatzförderungsmaßnahmen unter Aufsicht des Produktionssektor verwenden möchte. Dies sollte nicht zu einem Verzicht auf Pflanzenschutzbehandlungen in endemischen Gebieten führen, die für die Beibehaltung der Qualität der Ölerzeugung unerlässlich sind und unter ordnungsgemäßer und sachverständiger Kontrolle erfolgen.

3.1.2.2. Die Marktsituation (1.2)

3.1.2.2.1. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Analyse der Marktsituation über die Marktbeteiligten und Olivenölverbände hinaus gehen sollte. Im Zuge der nächsten GMO-Reform sollten u. a. Aspekte wie offenkundige Wettbewerbsverzerrungen oder geringe Effizienz der derzeitigen Regelung für die private Lagerhaltung korrigiert werden.

3.1.2.2.2. Die Marktbeteiligten und ihre Zusammenschlüsse (1.2.1)

3.1.2.2.2.1. Die Zahl der Erzeuger in der EU ist so hoch, dass die Bestrebungen nach Stärkung ihrer Vertretung gerechtfertigt erscheinen. Durch Stärkung dieser Erzeugerverbände kann ihr Aufgabenfeld erweitert, somit ihre wirtschaftliche Überlebensfähigkeit gefördert und die Strukturierung der Erzeugung vom ersten Glied der Kette an verbessert werden. Dies könnte parallel zum Prozess der Konzentration der Olivenölindustrie erfolgen, der im Sektor unterstützt wird. In den Augen des Ausschusses sollten einige Aufgaben unbedingt von den entsprechenden Verwaltungen übernommen werden, wie etwa die Überwachung der Beihilfen und der Beihilfeempfänger.

3.1.2.2.3. Erzeugte und vermarktete Olivenölkategorien (1.2.2)

3.1.2.2.3.1. Der Ausschuss stimmt mit der Kommission überein, dass die Erzeugung von Lampantöl dank der technischen Entwicklung beträchtlich verringert werden konnte. Da die Olivenernte von den meteorologischen und klimatischen Bedingungen abhängig ist, kann jedoch nicht völlig vermieden werden, dass ein Teil der Produktion auf minderwertiges Öl oder Lampantöl entfällt.

3.1.2.3. Qualitätsfaktoren (1.3)

3.1.2.3.1. Die geplante Ausarbeitung eines gemeinschaftlichen Leitfadens für die gute Praxis im Olivenanbau, der sowohl für den Anbau als auch für die Ölmühlen gilt, könnte ein Anreiz für die Bewertung der nach diesem Leitfaden erzeugten Olivenöle sein, da dies auf dem Etikett angegeben würde. In jedem Fall müsste der Leitfaden in Abstimmung mit den Unterbereichen der Branche erarbeitet werden, um die Umsetzung zu gewährleisten.

3.1.2.3.2. Es sollte weiterhin darauf hingewirkt werden, dass die traditionellen Extraktionsverfahren, bei denen hochgradig wasserverunreinigendes Fruchtwasser anfällt und die vorher ein Umwelt gefährdendes Dekantieren erforderlich machen, durch moderne Extraktionsmethoden, z. B. Zentrifugieren, ersetzt werden, bei denen die Rückstände (fetter Trester) immer noch zur Erzeugung von Oliventresteröl verwendet werden können.

3.1.2.3.3. Die im Rahmen physikalischer Verfahren der Auspressung des Olivenbreis gewonnenen Öle, die nicht in den Ölmühlen anfallen, in denen das Öl aus der geernteten Olive extraiert wird, sind von geringerer Qualität. Häufig können einige Qualitätsparameter aufgrund der seit der ersten Extraktion vergangenen Zeit auf Werte hochschnellen, die weit über den Normalwerten liegen. Aus diesem Grund könnten die letztgenannten Öle in eine niedrigere Qualitätskategorie eingestuft werden, wie etwa die von der Kommission vorgeschlagene Kategorie "Tresteröl".

3.1.2.3.4. Der in den Ölmühlen verarbeitete Olivenbrei enthält weiterhin einen Gehalt an Öl, der durch chemische oder physikalische Verfahren herausgefiltert werden kann. Um eine bessere Kontrolle der erzeugten Mengen und der gewährten Beihilfen zu ermöglichen, erscheint es derzeit angebracht, dass die aktuellen Pauschalbeihilfen für die Erzeugung von Tresteröl durch ein neues Berechnungsverfahren auf der Grundlage der tatsächlich erzeugten Ölmenge ersetzt werden.

3.1.2.3.5. Der Ausschuss ist wie die Kommission der Ansicht, dass alle aus fettem Trester gewonnenen Öle als rohes Tresteröl bezeichnet werden sollten. Er bedauert, dass bei dieser Gelegenheit nicht eine Beihilfe in der Höhe eingeführt wurde, die der tatsächlich erzeugten Menge an Tresteröl entspricht. Auf diese Weise könnte nämlich außerdem eine bessere Mengenkontrolle bei Olivenölen gewährleistet werden.

3.1.2.3.6. Abgesehen von der Erzeugung von Tresteröl könnte fetter Trester auch als organisches Düngemittel (nach vorheriger Kompostierung) verwendet werden, insbesondere in Gebieten mit vorwiegend kalkhaltigem Boden oder Böden mit hohem pH-Wert. Dadurch könnte die Menge an synthetisch hergestellten chemischen Düngemitteln reduziert werden, was wiederum zu Energiekosteneinsparungen bei ihrer Herstellung führen würde. Darüber hinaus könnten die Transportkosten für eine Masse mit hohem Wasseranteil, wie es fetter Trester ist, gesenkt werden.

3.1.2.3.7. Qualitäten der vermarkteten Öle

3.1.2.3.7.1. Angesichts des Informationsdefizits der Verbraucher in Bezug auf die Qualitäten und verschiedenen Sorten an Ölen schlägt die Kommission eine Präzisierung und Reduzierung der derzeitigen Ölbezeichnungen vor, und dies sowohl für den Groß- wie für den Einzelhandel. Der Ausschuss begrüßt diesen Vorstoß der Kommission, insbesondere wenn die Vorlagen für die Verbraucher verständlich sind, die ja letztlich die Zielgruppe dieser Änderungsvorschläge sind. Es gibt keine Analyseverfahren für die quantitative Bestimmung und Identifizierung bestimmter legaler Olivenölmischungen.

3.1.2.3.7.2. Der heikelste Punkt in diesem Abschnitt des Kommissionsdokuments besteht in der derzeitigen Dualität zwischen der allgemeinen Bezeichnung "Olivenöl" und der spezifischen Kategorie "Olivenöl".

3.1.2.3.7.3. Die dadurch entstehende Verwirrung sollte beseitigt werden, indem für die derzeitige Kategorie "Olivenöl" (Verschnitt aus raffiniertem und nativem Olivenöl) ein neuer Name mit einer zusätzlichen Qualitätsbezeichnung gesucht wird, die weder ab- noch aufwertend ist, sondern lediglich der treffsicheren Unterscheidung von der allgemeinen Bezeichnung "Olivenöl" dient. Mit Blick auf die etwaigen wirtschaftlichen Auswirkungen, die für einige der Branchenunterbereiche entstehen können, sollte im Vorfeld eine Verbraucher- und Nutzerstudie erstellt werden, um die Reaktion der Adressaten auf eine etwaige Änderung der Bezeichnung des derzeitigen Olivenöls zu ermitteln. In jedem Fall müssen die Bemühungen um Bewertung der qualitativ wertvollen Öle fortgeführt werden, damit auch die Ursprungspreise zwischen den verschiedenen Ölkategorien besser gestaffelt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Öle aufgrund ihres besonderen Erzeugungsprozesses mehr Arbeitsplätze schaffen, kürzere Prozesse benötigen und umweltverträglicher sind.

3.1.2.3.7.4. Eine vorübergehende Kompromisslösung könnte darin bestehen, dass die Kategorie "Olivenöl" bis zur Fertigstellung der Studie bestehen bleibt. Allerdings muss dann auf dem Etikett in klarer und deutlicher Schrift, die 2/3 des Etiketts ausmacht, die Angabe "raffiniertes und natives Olivenöl" gemacht werden. Somit hätte der Verbraucher einen weiteren Anhaltspunkt für einen Preis- und Qualitätsvergleich zwischen den einzelnen Ölen. Diesen Kompromiss müssten zusätzliche Forschungsanstrengungen nach Analyseverfahren begleiten, mit denen der Anteil der in den Mischungen vorhandenen Komponenten in jedem einzelnen Produkt oder zumindest für die jeweilige Marke im Stichprobenverfahren bestimmt werden könnte.

3.1.2.3.7.5. Der Ausschuss ist wie die Kommission der Ansicht, dass Praktiken wie die Desodorierung von Lampantölen zwecks Vermarktung für den unmittelbaren Verbrauch Einhalt geboten werden muss, da es sich hierbei um wirtschaftlichen Betrug am Verbraucher und unlauteren Wettbewerb gegenüber den übrigen Erzeugern und Abfuellern handelt.

3.1.2.3.7.6. Mischungen aus Saat- und Olivenöl, die betrügerischerweise als Olivenöl deklariert und verkauft werden, fügen dem Sektor großen Schaden zu. Um dieser Versuchung einiger skrupelloser Erzeuger den Garaus zu machen, muss im Rahmen dieser neuen und ausdrücklich qualitätsorientierten Reform endgültig die EU-weite Erzeugung und Vermarktung von Mischungen aus pflanzlichen Ölen und Olivenölen verboten werden. Davon abgesehen sind die Etikettierungsvorschriften unbedingt zu verbessern.

3.1.3. Vorgeschlagene Änderungen (Kapitel 2)

3.1.3.1. Güteklassen der Olivenöle (2.1)

3.1.3.1.1. Die von der Kommission vorgeschlagene Änderung des Anhangs der Verordnung Nr. 136/66 betreffend die Bezeichnungen und Definitionen für Olivenöle sieht vor, auf Großhandelsebene eine neue Bezeichnung (rohes Öl) für sämtliche native Öle einzuführen und die geltende Kategorie abzuschaffen. Der Ausschuss hält diese Änderung für begrüßenswert, weil für eine entsprechende Bezeichnung höhere Qualitätsparameter, wie etwa der Fettsäuregehalt, eingehalten werden müssen.

3.1.3.1.2. Die derzeitige Kategorie "Olivenöl" oder - wie die Kommission vorschlägt - "Standard-Olivenöl" umfassen auch die Verschnitte von raffiniertem und nativen Olivenöl. Da der Fettsäuregehalt im raffinierten Öl durch den Raffinationsprozess nachgewiesen werden kann, sollte dieser lediglich als Hoechstgrenze (1 %) gelten, die nicht überschritten werden darf. Gleichwohl sollte der Fettsäuregehalt für die Verbraucher - auch um Verwirrung zu vermeiden - kein Qualitätsmerkmal sein. Deshalb sollte nach Ansicht des Ausschusses dieser Parameter nicht auf der Verpackung angegeben werden.

3.1.3.1.3. Zur Verbesserung der Kontrollen, die dem Verbraucher die Qualität der Öle garantieren soll, hält der Ausschuss den Vorschlag der Kommission für sinnvoll, für die Vermarktung im Einzelhandel Verpackungen von höchstens 5 Litern vorzuschreiben.

3.1.3.1.4. In der Richtlinie 2000/13/EG werden die Etikettierungsbestimmungen für Nahrungsmittel dargelegt und aktualisiert. Bemühungen um inhaltliche Harmonisierung der Etikettierungen sind begrüßenswert unter der Voraussetzung, dass das für die Verpackung zuständige Unternehmen für die Angabe auf dem Etikett den Nachweis ihrer inhaltlichen Richtigkeit erbringen kann. Die vermehrte Angabe von Qualitätsmerkmalen und Behauptungen auf dem Etikett kann, wenn diese nicht geregelt werden, den Verbraucher verwirren. Daher empfiehlt der Ausschuss, dass die auf den Vorder- und Rückseitenetiketten angegebenen Informationen den Rechtsvorschriften angeglichen werden und dass die freiwilligen Angaben in jedem Fall durch offizielle Überwachungsstellen in jedem Mitgliedstaat überprüft werden können. In diesem Sinne sollte einige kühne und nicht der Realität entsprechende Marketingstrategien unterbunden werden.

3.1.3.1.5. Besonders erwähnt werden sollten die freiwilligen Angaben zum Ursprung des Öls in den höheren Kategorien "natives Olivenöl extra" und "natives Olivenöl". Dieser Hinweis dürfte für mehr Klarheit und Transparenz sorgen.

3.1.3.1.6. Der Vorschlag der Kommission, dass nur im Rahmen "der geschützten Ursprungsbezeichnung" und "geschützter geografischer Angaben" die Angabe eines regionalen Ursprungs für in der EU erzeugte native Olivenöle möglich sein sollte, ist unzulänglich und sollte sich auch auf die Möglichkeit erstrecken, zumindest freiwillig den Ursprung für alle nativen Olivenöle durch Angabe des Ursprungsorts der Oliven anzugeben.

3.1.3.1.7. Auf diese Weise würde unabhängig vom Abfuellungsort der Öle der Ursprung der Oliven für jedes Gebiet oder jeden Mitgliedstaat angegeben. Dadurch könnten wiederum die in der Union erzeugten Öle von denen unterschieden werden, die aus Drittländern eingeführt werden.

3.1.3.2. Kontrollanalysen (2.3)

3.1.3.2.1. Der Ausschuss stimmt der Kommission zu, dass die Analyseverfahren für Olivenöle verbessert und genauer werden müssen, um nichtordnungsgemäße Verschnitte zu vermeiden oder zu ermitteln.

3.1.3.2.2. Der Paneltest (sensorische Analyse) ist und bleibt trotz der hohen Kosten pro Prüfeinheit ein brauchbares Verfahren für die Klassifizierung von Olivenölen. Gleichwohl ist der Grad an Subjektivität und Zufälligkeit bei dieser Analyse ziemlich hoch, was Grund genug sein sollte, um die Suche nach einer alternativen und reproduzierbareren Analysemethode zu verdoppeln. Daher müssen die Gemeinschaftsbestimmungen an das neue Verfahren des IOR angepasst werden, während die Verbesserungsbemühungen fortgesetzt werden.

3.1.3.2.3. Analysiert werden sollten sämtliche in der EU vermarkteten Öle, damit Praktiken, wie Direktabfuellungen vom Fass, die in einigen Erzeugerländern nach wie vor für den Endverbrauch verkauft werden, unterbunden werden. Der Anteil dieses Absatzkanals an der Gesamterzeugung ist besorgniserregend. Ihm sollte ein Riegel vorgeschoben werden, damit der Verbraucher eine Garantie für das von ihm erwobene Erzeugnis erhält.

3.1.3.3. Organisation und Tätigkeiten der Marktbeteiligten (2.4)

3.1.3.3.1. Die Strukturierung des Olivenölsektors auf der Grundlage einer Stärkung und Zuständigkeitserweiterung der derzeitigen Erzeugerverbände des Sektors scheint der effizienteste Weg zu sein, um den zwischen den Olivenanbauern erreichten Integrationsgrad zu nutzen.

3.1.3.3.2. Diesen Verbänden die Möglichkeit zum Tätigwerden in anderen Bereichen zu eröffnen, trägt zur Optimierung der bestehenden Organisationsressourcen bei. Dies ist jedoch keine allgemeingültige Aussage. Nach Ansicht des Ausschusses sollten Aspekte wie die Betrugskontrolle bei der Etikettierung in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörden fallen.

3.1.3.3.3. Zu den neuen Aufgaben, die die Erzeugerorganisationen des Sektors wahrnehmen können, gehören insbesondere die Verwaltung des Sektors und des Marktes, weil der Vertrieb in den einzelnen Erzeugergebieten ihnen die Möglichkeit gibt, höchst zuverlässige Informationen aus erster Hand zu bekommen. Diese Informationen können nach entsprechender Verarbeitung ausschlaggebend sein für eine bessere Prognose der Marktentwicklung, für Absatzentscheidungen, für die Übergänge von einem Wirtschaftsjahr zum anderen usw. Auf diese Weise können die Ressourcen optimiert und starke Marktpreisschwankungen für Öle vermieden werden.

3.1.3.3.4. Andere Aspekte, auf die sich die Tätigkeiten der Erzeugerorganisationen künftig erstrecken könnten, sind die der Umweltauswirkungen der Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse des Olivenölgewinnungsprozesses. Darunter fallen auch Maßnahmen wie die erforderlichen Pflanzenschutzbehandlungen zur Gewährleistung der Olivenqualität.

3.1.3.3.5. Jedenfalls sollte die Koordinierung zwischen den Erzeugerorganisationen und den in ihren Tätigkeitsfeldern zuständigen Behörden so optimal wie möglich sein. Dasselbe gilt für die Koordinierung zwischen den gemeinschaftlichen, staatlichen, regionalen und lokalen Behörden, damit die durchzuführenden Maßnahmen und die entsprechenden Vorschriften aufeinander abgestimmt sind.

3.2. Bemerkungen zu den operationellen Schlussfolgerungen des Berichts

3.2.1. Nach einem einjährigen Übergangszeitraum muss die Etikettierung den spezifischen Bestimmungen der ab dem 1. November 2001 geltenden GMO entsprechen. Derselbe Zeitraum dürfte erforderlich sein, um die Verpflichtung durchzusetzen, dass für die Vermarktung im Einzelhandel Verpackungen von höchstens 5 Litern mit hermetischem Einwegverschluss verwendet werden dürfen, um jedwede Neuabfuellung zu vermeiden.

3.2.2. Der Ausschuss nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass die Kommission die hervorragenden Bemühungen des Internationalen Olivenölrates (IOR) in den Bereichen Absatzförderung und Forschung würdigt. Er bedauert indes, dass Aspekte wie Absatzförderung im Binnenmarkt nicht stärker berücksichtigt und die Forschungsmittel nicht aufgestockt wurden.

3.2.3. Angesichts der internationalen Erfahrung des IOR im Bereich Olivenöl und der herausragenden Bedeutung, den eine Änderung der Bezeichnung für die Absatzförderung inner- und außerhalb der EU haben kann, schlägt der Ausschuss vor, dieses Gremium im Vorfeld einer etwaigen Bezeichnungsänderung anzuhören.

4. Abschließende Bemerkungen

4.1. Der Ausschuss möchte auf die Bedeutung des Olivenölsektors innerhalb der EU und damit einhergehend auf die Notwendigkeit einer GMO hinweisen, die zum Erhalt dieses Erzeugnisses als Instrument für die erstrebenswerte Entwicklung des ländlichen Raums beiträgt.

4.2. Der Ausschuss unterstützt die Kommission in ihrem Vorhaben, die geltende GMO um zwei weitere Wirtschaftsjahre mit Blick darauf zu verlängern, dass noch keine erschöpfenden Erkenntnisse über diesen Sektor vorliegen. Gleichwohl müssen einige Instrumente wie die private Lagerhaltung korrigiert werden, die sich in Zeiten niedriger Marktpreise als wenig effizient erwiesen haben.

4.3. Der Ausschuss begrüßt ferner, dass die Kommission dem Verbraucher mehr Informationen über die auf dem Markt erhältlichen Olivenöle an die Hand geben möchte, und dass im Rahmen einer Qualitätsstrategie für diese Öle einige Bezeichnungen geändert werden können. Diese Änderungen sollten kurzfristig in Angriff genommen werden, ohne dass die Notwendigkeit besteht, zwei weitere Wirtschaftsjahre abzuwarten.

4.4. Der Ausschuss plädiert für eine Intensivierung der Forschungsanstrengungen in diesem Sektor, damit qualitativ höherwertiges Olivenöl gewonnen und das Ausfuhrvolumen gesteigert werden kann.

4.5. Der Ausschuss hält es für unverzichtbar, dass die Absatzförderungspolitik der EU in diesem Sektor fortgeführt und intensiviert wird, und zwar sowohl im Interesse der Regulierung der Märkte als auch der Steigerung der Olivenölexporte.

Brüssel, den 30. Mai 2001.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) CES 600/97 - ABl. C 287 vom 22.9.1997.

(2) CES 600/97 - ABl. C 287 vom 22.9.1997.

(3) CES 600/97 - ABl. C 287 vom 22.9.1997.

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