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Document 52001AE0701

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Nachahmungen"

    ABl. C 221 vom 7.8.2001, p. 20–24 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52001AE0701

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Nachahmungen"

    Amtsblatt Nr. C 221 vom 07/08/2001 S. 0020 - 0024


    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Nachahmungen"

    (2001/C 221/02)

    Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 19. Dezember 2000 gemäß Artikel 23 Absatz 2 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 16. Mai 2001 an. Berichterstatter war Herr Malosse.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 382. Plenartagung am 30. und 31. Mai 2001 (Sitzung vom 30. Mai) mit 112 gegen 1 Stimme folgende Stellungnahme.

    1. Einleitung

    1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hatte auf seiner 361. Plenartagung (Sitzung vom 24. Februar 1999) auf Befassung durch die Europäische Kommission gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags eine Stellungnahme(1) zum "Grünbuch über die Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie im Binnenmarkt" verabschiedet.

    1.2. Am 30. November 2000(2) hat die Europäische Kommission eine Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über Folgemaßnahmen zu diesem Grünbuch vorgelegt. Das Ausschusspräsidium hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2000 beschlossen, wegen der äußerst gravierenden Auswirkungen des Problems der Nachahmungen in der Gemeinschaft als politisches Signal an Kommission, Rat, Europäisches Parlament und die europäische Zivilgesellschaft eine ergänzende Stellungnahme zu dieser Mitteilung abzugeben.

    1.3. Die Stellungnahme des Ausschusses vom 24. Februar 1999 war Gegenstand sehr intensiver Arbeiten des Ausschusses sowie einer Anhörung gewesen, an der über dreißig wirtschaftliche und soziale Organisationen in Europa teilgenommen hatten, die auf die eine oder andere Weise mit dem Problem von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie im Binnenmarkt konfrontiert sind. Die Empfehlungen aus dieser Stellungnahme sind diesem Entwurf als Anlage beigefügt.

    1.4. Der Ausschuss hat die Überlegungen und Debatten über dieses Thema seit der Veröffentlichung des Grünbuches mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Er hat insbesondere an einer von der Europäischen Kommission gemeinsam mit der deutschen Ratspräsidentschaft am 2. und 3. März 1999 in München veranstalteten Anhörung teilgenommen sowie an einem von der französischen Ratspräsidentschaft am 20. und 21. November 2000 in Paris veranstalteten europäischen Forum zur Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie.

    1.5. Diese ergänzende Stellungnahme ist in eine Reihe von Initiativen des Ausschusses zum Thema der Förderung des geistigen und gewerblichen Eigentums in Europa eingebettet. So werden beispielsweise in der am 24. Januar 2001 verabschiedeten Initiativstellungnahme zur "Erschöpfung von Rechten aus der Gemeinschaftsmarke(3)" die Gefahren eines Zustroms nachgeahmter Produkte aufgezeigt, falls man auf die gemeinschaftliche Erschöpfung verzichtete.

    2. Allgemeine Bemerkungen zum Kommissionsvorschlag

    2.1. Befürwortung der allgemeinen Ausrichtung der Mitteilung

    2.1.1. Der Ausschuss begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, rasch einen Vorschlag für eine Richtlinie vorzulegen, mit der die Mittel zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum verbessert und ein allgemeiner Rahmen für den Informationsaustausch und die Verwaltungszusammenarbeit abgesteckt werden sollen. Aufgrund des alarmierenden erneuten Anstiegs von Nachahmungs- sowie Produkt- und Dienstleistungspirateriedelikten betont der Ausschuss die Dringlichkeit einer raschen Vorlage dieses Richtlinienvorschlags. Die meisten betroffenen europäischen Organisationen wie auch der WSA mit seiner Stellungnahme zum Grünbuch hatten die Notwendigkeit dazu bereits ausdrücklich unterstrichen. Der Ausschuss fordert diesbezüglich nachdrücklich, dass die wirtschaftlichen und sozialen Organisationen einschließlich der Verbraucherverbände das Recht haben sollen, vor Gericht die Schließung von Betriebsanlagen einzuklagen, in denen Nachahmungen sowie Produkt- und Dienstleistungspiraterie vorgenommen wurden, sowie den Rückruf von Waren zu beantragen. Die Kosten dafür sollten den für die Herstellung und das Inverkehrbringen nachgeahmter Waren bzw. unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke Verantwortlichen gesamtschuldnerisch aufgebürdet werden. Der Ausschuss betont schließlich wie wichtig es ist, die Delikte der Nachahmung und Produkt- und Dienstleistungspiraterie zu schaffen, für die Mindestsanktionen vorzusehen sind, die hinreichend abschreckend wirken, und zwar auch auf Vertreiber und Privatleute, falls es sich um bedeutende Mengen handelt, die in Kenntnis der Sachlage erworben wurden. Die Sanktionen sollten bis zur Schließung von Produktionsstätten reichen, wobei allerdings Sozialmaßnahmen für das getäuschte Personal vorzusehen sind. Der Ausschuss äußert den Wunsch, dass dieser Grundsatz bereits in diesem Stadium im Richtlinienvorschlag festgeschrieben wird, wenn auch im Rahmen der Ausgestaltung eines europäischen Raums des Rechts präzisere Bestimmungen auf den Weg zu bringen sind.

    2.1.2. Der Ausschuss begrüßt es ganz besonders, dass die Kommission die Einführung eines Auskunftsrechts vorsieht. Um Rechtsverstöße wirksam unterbinden zu können, ist erste Voraussetzung häufig, dass der Rechteinhaber über ein umfassendes Auskunftsrecht hinsichtlich des Ursprungs und der Vertriebskanäle von Nachahmungen verfügt. Dafür ist es erforderlich, dass das Auskunftsrecht unabhängig vom Verschulden besteht und an keine Bedingungen geknüpft ist. Der Ausschuss betont somit die Notwendigkeit einer angemessenen Information der Rechteinhaber, damit sie bei den Zolldienststellen ein Tätigwerden beantragen, umso mehr als Nachahmungen und Prirateriedelikte häufig schwer aufzuspüren sind.

    2.2. Die Notwendigkeit der Abstimmung von internen und externen Maßnahmen: "Alles außer Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie"

    Der Ausschuss bedauert, dass in dieser Mitteilung das Problem der Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie, insbesondere was ihre externen Aspekte betrifft, nicht in umfassender Weise angegangen wird, denn ein Großteil der nachgeahmten und gefälschten Produkte, die in der Europäischen Union in Verkehr sind, stammt aus Drittländern. Unlängst hat die Europäische Kommission eine Initiative "Alles außer Waffen" vorgeschlagen mit dem Ziel, es den 48 ärmsten Ländern der Welt zu ermöglichen, ihre sämtlichen Produkte, Waffen ausgenommen, in die Europäische Union zu exportieren, und zwar "ohne Kontingente, Einfuhrzölle und ohne Ausnahme". Während Waffen im Allgemeinen aus entwickelten Ländern stammen, gilt dies nicht für Nachahmungen und Piraterieerzeugnisse, die denselben Verkehrswegen wie Drogen und die illegale Zuwanderung folgend eine wahre Bedrohung darstellen und die realen Entwicklungsmöglichkeiten unterminieren, indem sie die Kräfte der rechtmäßigen Wirtschaft ersticken. Der Ausschuss empfiehlt daher die Anwendung von Artikel 9 der Verordnung über die allgemeinen Zollpräferenzen, um Druck auf die Länder auszuüben, die sich gegenüber solchen Praktiken nachgiebig zeigen. Um nicht bloß repressiv vorzugehen, wäre es andererseits Aufgabe der Union in den Kooperationsprogrammen mit den von diesem Phänomen am stärksten betroffenen Drittländern Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zu fördern.

    2.3. Eine entscheidende Herausforderung bei der Erweiterung, aber auch eine zwingende Notwendigkeit für die derzeitigen Mitgliedstaaten

    Der Ausschuss billigt voll und ganz die von der Europäischen Kommission an den Tag gelegte Entschlossenheit, die Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie in den Verhandlungen mit den Bewerberstaaten, vor allem mit den von diesem Phänomen am stärksten betroffenen, zu einem prioritären Thema zu machen. Es ist notwendig, diese Mitteilung mit der unlängst von der Kommission vorgelegten Mitteilung(4) abzustimmen, in der die großen Probleme analysiert werden, mit denen die Zollbehörden vor allem im Hinblick auf die Erweiterung konfrontiert sind. Der Ausschuss bittet die Europäische Kommission jedoch darauf zu achten, dass die Verpflichtungen und vor allem die praktischen Maßnahmen, die den Bewerberstaaten abverlangt werden, nicht weiterreichend sind als das, was derzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten gilt. Wäre es anders, dürfte die Gemeinschaft nur eine schwache Position haben. Man kann nicht den Bewerberstaaten drakonische Maßnahmen auferlegen, während einige Mitgliedstaaten weiterhin eine gewisse Nachlässigkeit an den Tag legen.

    2.4. Der Ausschuss schlägt einen formgebundenen politischen Akt vor

    Um eine Initialzündung auszulösen und den Bemühungen der Europäischen Union einen globalen Charakter zu verleihen, schlägt der Ausschuss vor, eine "Jumbo"-Ratstagung zu veranstalten, an der die für Justiz und Inneres, Binnenmarkt, Handelsverkehr und Außenbeziehungen zuständigen Minister teilnehmen. Auf dieser Tagung sollten auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen sowie Produkt- und Dienstleistungspiraterie, verstärkte Strafsanktionen und das Vorgehen der Zollbehörden gegen Länder beschlossen werden, die die Augen vor den genannten Problemen verschließen, ferner sollten Koordinierungsmaßnahmen und Instrumente zum Schutz des gewerblichen und geistigen Eigentums geschaffen werden. Darüber hinaus wäre es bei dieser Gelegenheit angebracht, eine formgebundene Erklärung des Rates auszuarbeiten, in der auf die wirtschaftlichen Schäden, die aus diesen Praktiken resultieren, die Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit von Personen sowie die Verbindung mit der großen organisierten Kriminalität verwiesen wird.

    3. Konkrete Vorschläge für Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen

    3.1. Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit

    Der Ausschuss hatte u. a. Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit gefordert und freut sich, dass sie unter den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen dringenden Maßnahmen aufgeführt sind. Er moniert jedoch, dass es diesbezüglich an Präzisierungen und an Ausführlichkeit fehlt. Er verweist nachdrücklich auf die grundlegende Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft (Verbraucher, Gewerkschaften, Berufsverbände, Handelssektor, Urheber- und Künstlerverbände, Medien). Er regt an, konkrete Informationsinstrumente zu schaffen: eine europäische Plakataktion in Häfen und Flughäfen, die sofortige Einrichtung einer Website, die insbesondere für Unternehmerverbände, den Vertriebssektor und Verbraucherverbände zugänglich ist und über die Entscheidungen der Gerichte abgerufen werden können (dieser letztgenannte Vorschlag ist nur als "mittelfristige Maßnahme" im Kommissionsplan aufgeführt).

    3.2. Die grundlegende Rolle der Justiz

    Der Ausschuss bedauert, dass in der Mitteilung nicht die Notwendigkeit von Schulungs- und Koordinierungsmaßnahmen zur Stärkung der Effizienz und der Mittel der Polizei- und Rechtspflegeorgane erwähnt ist, auf deren Dringlichkeit von den meisten der betroffenen Organisationen und Unternehmen hingewiesen worden war. Der Ausschuss regt diesbezüglich an, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission rasch Maßnahmen im Rahmen des europäischen Rechtsraumes vorschlagen:

    - Verstärkung und Spezialisierung von EUROPOL-Referaten;

    - Ausbildung und Austausch von Polizei- und Justizkräften;

    - Aufbau eines Netzes von Gerichten mit der erforderlichen Kompetenz für die Behandlung dieser Fälle, die sich auf eine Fachkammer auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der Annahme des Gemeinschaftspatents stützen können;

    - Austausch- und Informationsprogramme im Rahmen eines europäischen Rechtshilfenetzes.

    Zwecks Beschleunigung der Gerichtsverfahren regt der Ausschuss an, im Rahmen der Schaffung eines europäischen Vollstreckungstitels die Einbeziehung von Verfahren über Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie zu prüfen.

    3.3. Information der Unternehmen

    Nicht erwähnt ist in der Mitteilung die wichtige Frage der Information der Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten, um sich dieser Form der Kriminalität zu erwehren. Die Kommission begnügt sich mit dem Hinweis, dass die Verantwortung in diesem Bereich in erster Linie bei den Inhabern der Rechte am geistigen Eigentum liegt. Diese müssten selbst wachsam sein. Sie scheint dabei zu vergessen, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle um kleine und mittlere Unternehmen, Händler, Handwerker, Autoren, Selbständige oder Forscher handelt, die nicht die Mittel haben, sich eine solche Überwachung zu leisten, und häufig ihre Rechte nicht kennen. Der Ausschuss verlangt daher, dass von der Europäischen Union finanzierte Sensibilisierungsmaßnahmen mit Hilfe der Berufsverbände realisiert werden. Derartige Programme bestehen bereits in einigen Mitgliedstaaten, und es wäre angezeigt, sie in einem transnationalen Ansatz generell auf europäischer Ebene einzuführen. Im Übrigen betont der Ausschuss erneut das Interesse, die Unternehmen mit zweckdienlichen Informationsinstrumenten auszustatten wie Datenbanken für Muster und Modelle und eine europäische Beobachtungsstelle für Nachahmungen in Form eines Informationsnetzes für die Unternehmen mit Zugang über die Euro-Infozentren einzurichten. Generell kommt der Ausschuss nicht umhin zu betonen, wie dringlich es ist, leistungsfähige Gemeinschaftsinstrumente für den Schutz des Eigentums wie das Gemeinschaftspatent oder die Verordnung über Muster und Modelle einzuführen.

    3.4. Die zentrale Rolle der europäischen Zivilgesellschaft in Bezug auf die neuen Regulierungsmechanismen

    3.4.1. Der Ausschuss betont ferner, dass die Mitteilung nicht direkt auf die zentrale Rolle eingeht, die die europäische Zivilgesellschaft und ihre Organisationen im Rahmen dessen, was man gemeinhin unter "Selbstregulierung" bzw. "Koregulierung" versteht, unmittelbar spielen könnten. Es handelt sich insbesondere um Wohlverhaltenskodizes für den Vertrieb bzw. die Industrie und Qualitätszeichen usw. In diesem Sinne muss das "schmarotzerhafte Verhalten", das in der Fabrikation flagranter Imitationen ("look-alike") besteht, ebenfalls auf den "schwarzen Listen" aufgeführt werden, insofern als diese unlauteren Praktiken eine Verletzung von Kreativität und Erfindergeist darstellen.

    3.4.2. In Bezug auf diese Themen schlägt der Ausschuss der Europäischen Kommission die Veranstaltung eines Arbeitsseminars mit den großen wirtschaftlichen und sozialen Organisationen vor, in dessen Verlauf gute Praktiken auf Ebene der Akteure der Zivilgesellschaft vorgestellt und Anregungen für ihre allgemeine Ausführung ausgearbeitet werden sollen.

    4. Schlussfolgerung

    4.1. Der Ausschuss unterstreicht die Dringlichkeit einer globalen koordinierten Politik zur Bekämpfung der Geißeln der Nachahmungen und der Produkt- und Dienstleistungspiraterie. Vom wirtschaftlichen und sozialen Schaden abgesehen, sind die Gesundheit und Sicherheit der Bürger bedroht, während der Erfindungsgeist und die Kreativität verhöhnt werden.

    4.2. Jede Verzögerung bei der Ausstattung der Europäischen Union mit Instrumenten zum Schutz von Kreativität und Erfindergeist (Gemeinschaftspatent, Verordnung über Muster und Modelle) und zur Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie (von der Europäischen Kommission angekündigter Richtlinienvorschlag) würde als Zeichen der Schwäche ausgelegt. Heute sind es der Erfinder, der Unternehmer und der Urheber, die Gefahr laufen, dass sie kopiert werden, und der Verbraucher und der Händler, dass sie getäuscht werden. Der Spieß muss umgedreht und den Fälschern und Produktpiraten vor Augen geführt werden, dass sie mit ihren Rechtsverstößen ein hohes Risiko eingehen, belangt zu werden.

    4.3. In diesem Kampf sind die Rechtspflegeorgane (Polizei und Justiz) aber auch die Organisationen der Zivilgesellschaft die besten Verbündeten der Union. Der Druck der Gesellschaft kann nämlich eine sehr wirksame Waffe zur Überwachung, Mobilisierung, Aufklärung und Ausbildung von Moralbewusstsein sein.

    Brüssel, den 30. Mai 2001.

    Der Präsident

    des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Göke Frerichs

    (1) ABl. C 116 vom 28.4.1999, S. 35.

    (2) KOM(2000) 789 endg. vom 30.11.2000.

    (3) ABl. C 123 vom 25.4.2001.

    (4) KOM(2001) (51) endg. vom 24.1.2001, Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über eine Strategie für die Zollunion.

    ANHANG

    zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Wiederholung der Empfehlungen, die in der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum "Grünbuch zur Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie im Binnenmarkt" aufgeführt sind

    1.1. Aufgrund der Tatsache, dass alle Arten von Nachahmungen, Produktpiraterie und sonstigem schmarotzerhaften Verhalten den europäischen Unternehmen und Designern schweren Schaden zufügen;

    1.2. da es sich dabei um eine Täuschung des Kunden und Verbrauchers handelt, die dessen Sicherheit und Gesundheit schwer gefährden kann;

    1.3. da dies negative Auswirkungen auf Beschäftigung und Kreativität in Europa hat;

    1.4. angesichts der Tatsache, dass darüber hinaus illegale Nachahmungs- und Piraterie-Aktivitäten oftmals mit Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Umgehung der sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften und organisiertem Verbrechen verbunden sind;

    2.1. empfiehlt der Ausschuss der Europäischen Union bei diesem Problem eine globale Vorgehensweise, bei der die externen und EU-internen Aspekte berücksichtigt werden und die geeignete Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Nachahmung, Piraterie und sonstigem "schmarotzerhaften Verhalten" umfasst.

    2.2. Angesichts der Bedeutung vorbeugender Maßnahmen vermerkt der Ausschuss, dass ein einheitliches Recht erforderlich wäre, das folgende Elemente umfasst: einheitlicher Schutz aller Formen des geistigen Eigentums zu vertretbaren Kosten, ausreichende Information für Designer und Unternehmer über ihre Rechte sowie Kampagnen zur Warnung der Verbraucher und Appellierung an ihren Bürgersinn.

    2.3. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit, Informationskampagnen für die breite Öffentlichkeit durchzuführen, die auf europäischer Ebene koordiniert und an denen die betroffenen Verbraucherverbände, Gewerkschaften und Fachverbände, auch der Vertriebsbranche, beteiligt werden müssen.

    2.4. Der Ausschuss empfiehlt die Einrichtung einer "europäischen Beobachtungsstelle zur Bekämpfung von Nachahmungen, Piraterie und sonstigen Arten schmarotzerhaften Verhaltens", die alle betreffenden Organisationen und Verbände miteinander vernetzt; er regt Pilotinitiativen zur europaweiten Förderung von Projekten an, die insbesondere die Funktion hätten zu alarmieren, die Öffentlichkeit zu informieren und die betreffenden Behörden zu schulen.

    2.5. Der Ausschuss bekräftigt die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit von Justiz und Polizei in Verbindung mit den betreffenden Organisationen und Verbänden. Er hält eine rigorose Anwendung der Gesetze zusammen mit einer effizienten Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und vorbeugenden Maßnahmen für das beste Mittel, wirksam gegen die in großem Maßstab organisierte Nachahmung und Piraterie vorzugehen.

    2.6. Der Ausschuss hält es für zweckmäßig, den betroffenen Organisationen und Verbänden das Recht einzuräumen, im Namen der geschädigten Unternehmen, Designer oder Verbraucher Prozesse zu führen.

    2.7. Nach Auffassung des Ausschusses muss die Justiz aufgefordert und ermutigt werden, die Gesetze rigoros anzuwenden, insbesondere im Wiederholungsfall und bei organisierter Kriminalität, und die Kosten der Vernichtung illegal hergestellter Waren nicht dem Kläger anzulasten. Eine Spezialisierung der Richter, die Einsetzung spezialisierter Gerichte und die Ausdehnung der für die Gemeinschaftsmarke bereits vorgesehenen Vorschriften auf das geistige und gewerbliche Eigentum sind geeignete Mittel zu diesem Zweck.

    2.8. Der Ausschuss empfiehlt, die Bekämpfung von Nachahmungen, Piraterie und sonstigen Formen "schmarotzerhaften Verhaltens" eng mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und organisiertem Verbrechen zu verbinden. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden sollte durch europäische Ausbildungsprogramme erweitert und gestärkt werden, bei denen die betroffenen Behörden aller Art beteiligt und mobilisiert werden.

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