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Document 42021Y1214(01)

    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Ergebnissen des achten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs 2021/C 504/01

    ST/14426/2021/INIT

    ABl. C 504 vom 14.12.2021, p. 1–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.12.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 504/1


    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Ergebnissen des achten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs

    (2021/C 504/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

    UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES:

    1.

    Diese Entschließung stützt sich auf die Entschließung zur EU-Jugendstrategie 2019-2027 (1), die Entschließung zur Erstellung von Leitlinien für die Steuerung des EU-Jugenddialogs (2), die Schlussfolgerungen zur Förderung des Demokratiebewusstseins und des demokratischen Engagements junger Menschen in Europa (3), die Schlussfolgerungen zur Stärkung der Mehrebenen-Governance bei der Förderung der Teilhabe junger Menschen an Entscheidungsprozessen (4) und die Ergebnisse der vorangegangenen Konsultationszyklen im Rahmen des EU-Jugenddialogs.

    2.

    In der Entschließung zur EU-Jugendstrategie 2019-2027 werden allgemeine Ziele, Leitprinzipien und die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit im Bereich Jugend auf EU-Ebene festgelegt. In der Entschließung wird eine stärkere Beteiligung junger Menschen am Dialog mit Entscheidungsträgern und die Einbeziehung junger Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund und aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gefordert.

    3.

    Der EU-Jugenddialog ist ein Mechanismus der Teilhabe für junge Menschen in der EU. Er dient als Plattform für den ständigen Gedankenaustausch und für Konsultationen über die Prioritäten, die Durchführung und die Folgemaßnahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit auf EU-Ebene (5) zwischen Entscheidungsträgern, jungen Menschen und ihren Vertretungsorganisationen und ermöglicht eine kontinuierliche Partnerschaft bei der Steuerung dieser Prozesse auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene.

    4.

    Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Beteiligung von jungen Menschen in allen Phasen der Umsetzung des EU-Jugenddialogs zu ermöglichen, indem sie den Jugendsektor einbeziehen und gegebenenfalls die jeweilige nationale Jugendvertretung (6) eine führende Rolle in der nationalen Arbeitsgruppe erhält.

    5.

    Die Ergebnisse des achten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs basieren auf den drei EU-Jugendkonferenzen, den Rückmeldungen aus nationalen und europäischen qualitativen Konsultationen und Veranstaltungen aus der Dialogphase, den quantitativen Ergebnissen der zentralen Umfrage zum EU-Jugenddialog und den Ergebnissen der Wirkungsphase auf nationaler und europäischer Ebene und tragen zur durchgängigen Berücksichtigung der mehrere Ebenen umfassenden und sektorübergreifenden Umsetzung des Jugendziels Nr. 9 „Räume und Beteiligung für alle“ bei. Der Konsultationszyklus wurde auf europäischer Ebene von der Europäischen Lenkungsgruppe koordiniert.

    6.

    Mit diesem Dokument soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse des achten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs von den einschlägigen Interessenträgern im Bereich der Jugendpolitik auf nationaler und europäischer Ebene anerkannt und weiterverfolgt werden, und dass bei der Umsetzung des EU-Jugenddialogs und seiner Ergebnisse für Qualität und Kontinuität gesorgt ist;

    IN ANERKENNUNG FOLGENDER PUNKTE:

    7.

    Der achte Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs während des deutsch-portugiesisch-slowenischen Vorsitzes im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021 unter dem gemeinsamen Motto „Europe for YOUth – YOUth for Europe: Raum für Demokratie und Beteiligung“ baut auf den europäischen Jugendzielen auf, nämlich auf dem Jugendziel Nr. 9 „Räume und Beteiligung für alle“ der EU-Jugendstrategie 2019-2027.

    8.

    In der Entschließung zur EU-Jugendstrategie 2019-2027 wird eine stärkere Einbeziehung junger Menschen in den EU-Jugenddialog gefordert, doch um alle jungen Menschen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene erreichen und mit ihnen kommunizieren zu können, werden ausreichende Kapazitäten, insbesondere finanzielle und personelle Ressourcen, benötigt.

    9.

    Der Beitrag der nationalen Arbeitsgruppen ist wichtig für die Leitung der Prozesse im Rahmen des EU-Jugenddialogs auf nationaler Ebene sowie auf regionaler und lokaler Ebene, insbesondere wenn es darum geht, Kontakt zu verschiedenen Gruppen junger Menschen aufzunehmen und verschiedene nationale, regionale und lokale Interessenträger in den Prozess einzubeziehen.

    10.

    Der Beitrag Internationaler Nichtstaatlicher Jugendorganisationen (INSJO) ist wichtig, um eine Reihe von Perspektiven aus ganz Europa in den politischen Dialog einzubringen und einen hochwertigen Beitrag zur transnationalen Dimension des EU-Jugenddialogs zu leisten.

    11.

    Ein besonderer Aspekt des achten Konsultationszyklus war die Schwerpunktsetzung auf die Qualität der Teilhabe und die vorherrschende Nutzung digitaler Instrumente im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise. Der achte Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs lief während der COVID-19-Pandemie, als die meisten EU-Länder Maßnahmen zur physischen Distanzierung eingeführt hatten, sodass die Veranstaltung von Präsenzsitzungen nur eingeschränkt möglich war. Aufgrund der Pandemie wurden alle drei EU-Jugendkonferenzen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen nationalen Jugendvertretungen virtuell organisiert.

    12.

    Der deutsche Ratsvorsitz konzentrierte sich unter dem Motto „Jugend und Demokratie“ auf Demokratiebewusstsein und das demokratische Engagement junger Menschen in Europa. Als Grundlage für Konsultationen und Veranstaltungen auf nationaler und europäischer Ebene wurde den nationalen Arbeitsgruppen in den Mitgliedstaaten und den INSJO eine Reihe qualitativer Fragen vorgeschlagen, bei denen die sieben Vorgaben des Jugendziels Nr. 9 „Räume und Beteiligung für alle“ im Mittelpunkt stehen.

    13.

    Der portugiesische Vorsitz konzentrierte sich auf die Stärkung der Mehrebenen-Governance durch die Förderung der Beteiligung junger Menschen an Entscheidungsprozessen und legte besonderen Wert auf die Beteiligung junger Menschen durch digitale Innovationen. Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf Ansätze in der Jugendpolitik gelegt, die auf den Rechten junger Menschen basieren, und dieses Thema war auch Gegenstand der Orientierungssprache auf der Tagung des Rates der Jugendministerinnen und -minister vom 17. Mai 2021. Da der portugiesische Vorsitz mit dem Übergang von der Dialogphase zur Umsetzungsphase zusammenfiel, wurde ein Instrumentarium mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Jugendziels Nr. 9 entwickelt, wobei die Berichte über die qualitativen Konsultationen und Veranstaltungen sowie die Diskussionen der Delegierten der portugiesischen EU-Jugendkonferenz berücksichtigt wurden. Darüber hinaus fand der 48-Stunden-Hackathon „Solve the Gap“ statt, der zur Entwicklung eines Online-Instruments führte, mit dem die Beteiligung junger Menschen an demokratischen Prozessen gefördert werden soll. Das Instrument wird auf dem Europäischen Jugendportal erscheinen.

    14.

    Der slowenische Vorsitz hat die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Räume für die Beteiligung junger Menschen und die Möglichkeiten zu deren Schutz untersucht. Er befasste sich auch mit den quantitativen Ergebnissen der zentralen Umfrage zum EU-Jugenddialog und den Ergebnissen der unter portugiesischem Vorsitz vorgelegten Leitfragen, um bewährte Verfahren für die Umsetzung des Jugendziels Nr. 9 und seiner Einzelziele auszuloten und diese Verfahren in Jugendaktionen umzuwandeln. Es wurden Hindernisse für ihre Umsetzung und das weitere Vorgehen aufgezeigt —

    SIND FOLGENDER AUFFASSUNG:

    15.

    Jeder Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs baut auf früheren Zyklen, EU-Jugendkonferenzen und auf der Arbeit der EU-Ratsvorsitze im Jugendbereich auf. Die Einheit des Dreiervorsitzes spielt also eine wichtige Rolle und hat einen hohen Stellenwert, wenn es darum geht, die Ziele jedes Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs umzusetzen und – durch Verknüpfung der aufeinander folgenden Zyklen – zur Verwirklichung der in den Jugendzielen festgelegten Einzelziele beizutragen.

    16.

    Die nationalen Arbeitsgruppen haben eine Vielzahl von Methoden, wie partizipative visuelle Methoden und Methoden der partizipativen Aktionsforschung, Rundtischgespräche und virtuelle Veranstaltungen im Rahmen des Jugenddialogs, angewandt. INSJO haben den Weg für Rundtischgespräche geebnet, an denen politische Entscheidungsträger und junge Menschen auf europäischer Ebene teilnahmen.

    17.

    Die Europäische Lenkungsgruppe hat die zentrale Umfrage zum EU-Jugenddialog zur Sondierung anderer Teilbereiche der Beteiligung junger Menschen vorgeschlagen, um eine möglichst breite Palette von Meinungen einzubeziehen und die nationalen Arbeitsgruppen und INSJO dazu anzuregen, sich stärker auf qualitative und sinnvollere Formate für die Teilnahme am Dialogprozess zu konzentrieren und so einen Mehrwert für die Konsultationen auf EU-Ebene zu schaffen.

    18.

    Die sinnvolle Zusammenarbeit und gemeinsame Gestaltung durch die drei beteiligten EU-Ratsvorsitze und ihre jeweiligen nationalen Jugendvertretungen, das Europäische Jugendforum und die Europäische Kommission gehörten zu den Grundprinzipien für die Umsetzung des achten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs.

    19.

    Ein entscheidender Aspekt für den Erfolg des achten Konsultationszyklus des EU-Jugenddialogs war es, junge Menschen und Jugendorganisationen in den Mittelpunkt der Gestaltung, Planung, Umsetzung, Überwachung, Bewertung und Weiterverfolgung des Zyklus und all seiner Tätigkeiten zu rücken, indem beispielsweise sichergestellt wurde, dass die nationalen Jugendvertretungen das Recht haben, die Europäische Lenkungsgruppe gemeinsam zu leiten.

    20.

    Die weitere Anerkennung der Beteiligung und des Beitrags der INSJO zum EU-Jugenddialog ist wichtig, um eine starke europäische Dimension des Dialogs zu gewährleisten. Damit sowohl die nationalen Arbeitsgruppen als auch die INSJO ihre Tätigkeiten im Rahmen des offiziellen Prozesses des EU-Jugenddialogs ausüben können, muss für eine tragfähige, strukturelle und ausreichende Finanzierung und politische Unterstützung auf europäischer und nationaler Ebene gesorgt werden.

    21.

    EU-Jugendkonferenzen sind ein bedeutender Teil des Jugenddialogs und stellen sichere Räume dar, in denen die Teilnehmenden über das nötige Wissen und die nötigen Möglichkeiten verfügen, um einen Beitrag zu leisten; sie sollten Entscheidungsträger zusammenbringen, damit diese in sinnvoller Weise am Dialog teilnehmen, sich mit jungen Menschen auf Augenhöhe austauschen, mit ihnen gemeinsam die Ergebnisse der Konferenzen herausarbeiten und diese dann, wenn möglich, bei ihren politischen Entscheidungen berücksichtigen, sodass ein sinnvoller Prozess der Beteiligung junger Menschen gewährleistet ist.

    22.

    Dass alle Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem EU-Jugenddialog möglichst von Nachhaltigkeit getragen sind und die ökologische, soziale und wirtschaftliche Dimension der Nachhaltigkeit berücksichtigt wird, ist ein wichtiges Element, um den Prozess für junge Menschen und Entscheidungsträger aufzuwerten.

    23.

    Die Schwerpunktsetzung auf die Umsetzung des Jugendziels Nr. 9 mit dem Ziel, dessen Einzelziele in Jugendaktionen umzuwandeln, hat den EU-Jugenddialog um eine wichtige neue Dimension erweitert, da dadurch die Veränderungen bewirkt werden, die erforderlich sind, um das Leben junger Menschen in Europa zu verbessern, und die im Rahmen künftiger Konsultationszyklen im Rahmen des EU-Jugenddialogs als gute und inspirierende Praxis übernommen werden könnten;

    ERKENNEN AN, DASS:

    24.

    junge Menschen die Gegenwart und die Zukunft eines nachhaltigen, sozialen, klimaneutralen, wohlhabenden und demokratischen Europas sind, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist. Ihre Teilhabe ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Gegenwart und die Zukunft Europas zu gestalten, für die persönliche Entfaltung und das Wohlergehen aller Bürgerinnen und Bürger zu sorgen und sie in die Lage zu versetzen, sich aktiv und verantwortungsbewusst am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen;

    25.

    die COVID-19-Pandemie und die außergewöhnlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie schwere Folgen für die Beteiligung junger Menschen und den zivilgesellschaftlichen Raum für junge Menschen hatten, der zunehmend schrumpft und proaktiv geschützt werden könnte. Die COVID-19-Pandemie hat auch deutlich gemacht, wie wichtig es ist, neue Formen der Teilhabe und der Bürgerbeteiligung weiter zu erforschen und weiterzuentwickeln, insbesondere im Zusammenhang mit der digitalen Teilhabe junger Menschen, wobei gleichzeitig die bestehende digitale Kluft und die Grenzen der digitalen Teilhabe anerkannt und angegangen werden müssen (7);

    BEGRÜßEN:

    26.

    die aktive Beteiligung junger Menschen an den von nationalen Arbeitsgruppen und Internationalen Nichtstaatlichen Jugendorganisationen durchgeführten qualitativen Konsultationen auf nationaler und europäischer Ebene und ihr aktives Engagement in der von der Europäischen Lenkungsgruppe eingeleiteten zentralen Umfrage zum EU-Jugenddialog sowie ihre aktive Beteiligung an der Umsetzungsphase. Im Rahmen der Konsultationen und der Umsetzungsphase wurde in vielfältiger und innovativer Weise auf kleinere Erhebungen, Fokusgruppen, Großveranstaltungen zum Jugenddialog, Workshops, partizipative Aktionsforschung, partizipative visuelle Methoden, Rundtischgespräche und digitale Jugenddialoge zurückgegriffen;

    27.

    die Aktivitäten und Maßnahmen, die von den nationalen Aktionsgruppen und den INSJO vorgeschlagen und unter den aufgrund der Pandemie erschwerten Umständen im Rahmen des Prozesses, das Jugendziel Nr. 9 in Jugendaktionen umzusetzen, durchgeführt wurden;

    28.

    die erfolgreiche Zusammenarbeit und gleichberechtigte Partnerschaft innerhalb der Europäischen Lenkungsgruppe während des gesamten Zyklus, aufbauend auf den Empfehlungen aus den vorangegangenen Konsultationszyklen im Rahmen des EU-Jugenddialogs für die mehrere Ebenen umfassende und sektorübergreifende Umsetzung des EU-Jugenddialogs;

    ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM EINKLANG MIT DEM SUBSIDIARITÄTSPRINZIP UND IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN:

    29.

    die Ergebnisse des achten Konsultationszyklus des EU-Jugenddialogs, einschließlich der in Anhang I beigefügten Empfehlungen junger Menschen, bei der Gestaltung und Umsetzung künftiger Maßnahmen in der Jugendpolitik in Synergie mit allen politischen Maßnahmen, die junge Menschen betreffen, zu berücksichtigen und weitere Möglichkeiten zur Umsetzung der europäischen Jugendziele und der darin festgelegten Einzelziele zu sondieren;

    30.

    den EU-Jugenddialog zu stärken und zu verbessern, indem bewährte Verfahren aus dem achten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs und die Grundsätze, die für seine erfolgreiche Umsetzung maßgeblich waren, geprüft und nach Möglichkeit angewandt werden, insbesondere indem junge Menschen und Jugendorganisationen in den Mittelpunkt des Prozesses gerückt werden und sichergestellt wird, dass der EU-Jugenddialog ein jugendgeführter Prozess ist, bei dem junge Menschen und Entscheidungsträger einen konstruktiven lösungsorientierten Dialog führen, der tatsächlich etwas bewirkt. Die nationalen Jugendvertretungen sollten daher gegebenenfalls weiterhin die führenden Akteure in den nationalen Arbeitsgruppen sein und die notwendige politische und finanzielle Unterstützung erhalten, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können;

    31.

    die Rolle der nationalen Arbeitsgruppen, ihr unerlässliches Engagement für den Prozess und ihre Bedeutung in Bezug auf die Reichweite und die Vielfalt der Perspektiven anzuerkennen und zu priorisieren;

    32.

    dem EU-Jugenddialog und Veranstaltungen auf EU-Ebene Priorität einzuräumen und ihnen Sichtbarkeit zu verleihen und die Teilhabe junger Menschen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen zu fördern sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Interessenträgern, d. h. der Europäischen Lenkungsgruppe, den nationalen Arbeitsgruppen, dem Europäischen Jugendforum, den nationalen Jugendvertretungen, Internationalen Nichtstaatlichen Jugendorganisationen und anderen einschlägigen Interessenträgern, zu unterstützen und zu stärken;

    33.

    die notwendige Unterstützung, einschließlich angemessener finanzieller Mittel, sowie jugendfreundliche Instrumente zur Beteiligung bereitzustellen, die Voraussetzung dafür sind, dass mehr junge Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen und aus den verschiedensten sozialen Gruppen auf allen Ebenen erreicht werden können und mit ihnen kommuniziert werden kann, um so die im Rahmen der EU-Jugendstrategie 2019-2027 für den EU-Jugenddialog festgelegten ehrgeizigen Ziele zu erreichen;

    34.

    einen nachhaltigeren und strategischeren Ansatz für die Kommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des EU-Jugenddialogs sicherzustellen, wobei eine übergreifende interne und externe Kommunikationsstrategie auf europäischer Ebene umgesetzt wird, und den nationalen Arbeitsgruppen gegebenenfalls zusätzliche Unterstützung bereitzustellen, damit sie die eigene Kommunikation, die von den Jugendorganisationen im Einklang mit der unter der Leitung der Jugendorganisationen entwickelte europäischen Kommunikationsstrategie gemeinsam erarbeitet wurde, im Zusammenhang mit dem EU-Jugenddialog verbessern sowie ein gemeinsames Logo für den EU-Jugenddialog entwickeln können, mit dem alle Maßnahmen im Rahmen des EU-Jugenddialogs auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene kenntlich gemacht werden;

    35.

    für die Stärkung eines langfristigen institutionellen Gedächtnisses und der Kontinuität der Arbeit zwischen den Konsultationszyklen des EU-Jugenddialogs zu sorgen. Der Dreiervorsitz, der letzte Vorsitz des vorangegangenen Dreiervorsitzes, der erste Vorsitz des nächsten Dreiervorsitzes, die Kommission und das Europäische Jugendforum organisieren einen regelmäßigen Austausch und eine regelmäßige Koordinierung, die von jungen Menschen geleitet werden und angemessene Unterstützung erhalten. Die Dokumentation der Europäischen Lenkungsgruppe sollte auf dem Europäischen Jugendportal veröffentlicht werden;

    36.

    kontinuierliche Rückmeldungen an junge Menschen und Jugendorganisationen, die an allen Phasen des EU-Jugenddialogs beteiligt sind, bereitzustellen, um für einen sinnvollen Dialog und die Beteiligung junger Menschen auf allen Ebenen zu sorgen;

    WEISEN FERNER DARAUF HIN, DASS:

    die übergeordnete Priorität des nächsten Dreiervorsitzes (Frankreich, Tschechische Republik und Schweden) „Gemeinsam für ein nachhaltiges und inklusives Europa“ lautet.


    (1)  Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027 (ABl. C 456 vom 18.12.2018, S. 1).

    (2)  Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten zur Erstellung von Leitlinien für die Steuerung des EU-Jugenddialogs – EU-Jugendstrategie 2019-2027 (ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 1).

    (3)  Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung des Demokratiebewusstseins und des demokratischen Engagements junger Menschen in Europa (ABl. C 415 vom 1.12.2020, S. 16).

    (4)  Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung der Mehrebenen-Governance bei der Förderung der Teilhabe junger Menschen an Entscheidungsprozessen (ABl. C 241 vom 21.6.2021, S. 3).

    (5)  Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (COM(2018) 367 final – 2018/0191 (COD)).

    (6)  Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027 (ABl. C 456 vom 18.12.2018, S. 1).

    (7)  Tomaž Deželan und Laden Yurttagüler, Pool Europäischer Jugendforscherinnen und Jugendforscher (PEYR): Shrinking democratic space for youth (Das Schrumpfen des demokratischen Raumes für die Jugend). Jugendpartnerschaft, 2021.


    ANHANG I

    GEMEINSAME EMPFEHLUNGEN DES ACHTEN KONSULTATIONSZYKLUS IM RAHMEN DES EU-JUGENDDIALOGS

    „Europe for YOUth – YOUth for Europe“

    Im Mittelpunkt der Ideen und Meinungen junger Menschen, die auf der EU-Jugendkonferenz im September 2021 ausgetauscht wurden, stand das Jugendziel Nr. 9 „Räume und Beteiligung für alle“. Sie enthalten Empfehlungen für die Umsetzung des Jugendziels Nr. 9. Diese Empfehlungen junger Menschen betreffen alle sieben Einzelziele des Jugendziels Nr. 9. Die Empfehlungen tragen dem Prozess Rechnung, der unter dem deutschen Vorsitz begonnen, dem portugiesischen fortgesetzt und nun unter dem slowenischen Vorsitz abgeschlossen wurde.

    Die Empfehlungen enthalten keine formalen Anforderungen an die nationalen Jugendstrategien. Sie können den Mitgliedstaaten jedoch als Inspirationsquelle dienen.

    Zielvorgabe 1: „Gewährleistung des Einflusses junger Menschen auf die Entscheidungsfindung“

    a)

    Wir fordern, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Europäische Kommission jungen Menschen immer dann konkrete Rückmeldungen geben, wenn sie sie in ihren Entscheidungsprozess einbeziehen, und dass sie den Bewertungsprozess mit jungen Menschen sicherstellen, damit gewährleistet ist, dass die Teilhabe wirklich erfolgt.

    b)

    Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, die Rechtsvorschriften zu erlassen oder weiterzuentwickeln, mit denen bei Prozessen der Entscheidungsfindung und Politikgestaltung auf nationaler und lokaler Ebene tragfähige Mitbestimmungssysteme unter Beteiligung junger Menschen gewährleistet werden, damit unter anderem der zivilgesellschaftliche Raum für junge Menschen geschützt und erweitert wird.

    Zielvorgabe 2: „Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Teilhabe“

    a)

    Wir empfehlen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, die Vielfalt der Beteiligungsstrukturen zu erhöhen und den Mangel an Inklusion durch die Bereitstellung leicht zugänglicher Informationen für Minderheitengruppen zu beheben.

    b)

    Wir ermutigen alle Mitgliedstaaten, lokale Interessenträger dabei zu unterstützen, außerschulische Aktivitäten für benachteiligte junge Menschen anzubieten.

    Zielvorgabe 3: „Beteiligung an Wahlen und Vertretung in gewählten Gremien“

    a)

    Wir ermutigen die Mitgliedstaaten dazu, in Zusammenarbeit mit lokalen Jugendzentren und den nationalen Jugendvertretungen für noch nicht wahlberechtigte Altersgruppen ein EU-weites symbolisches Abstimmungsverfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament einzuführen, um junge Menschen, die das Wahlalter noch nicht erreicht haben, für die aktive Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen zu gewinnen und damit eine starke Kultur der Anerkennung der Meinungen junger Menschen in der Politik zu unterstützen.

    b)

    Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, Strategien zur Unterstützung junger Menschen zu entwickeln, die sich auf lokaler, nationaler und EU-Ebene um ein Amt bewerben möchten, und zwar durch die Entwicklung einer gemeinsamen jugendfreundlichen Plattform auf europäischer Ebene für junge Menschen, die bei Wahlen kandidieren wollen, und durch die Bereitstellung von Material für die Weiterentwicklung ähnlicher Strukturen für nationale Wahlen.

    c)

    Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, allen jungen Menschen in allen Mitgliedstaaten eine hochwertige staatsbürgerliche Bildung in Schulen anzubieten und einen gemeinsamen EU-Rahmen zu verabschieden, um das Vertrauen junger Menschen in ihre Befähigung zu sinnvoller und repräsentativer politischer Teilhabe zu stärken.

    d)

    Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, die Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen zu stärken und diese zu ermutigen, ihr Handeln auf wissenschaftliche Fakten zu stützen, damit die gesamte Gesellschaft profitiert und eine Desillusionierung junger Menschen gegenüber Entscheidungsprozessen und der Politik verhindert wird.

    Zielvorgabe 4: „Gewährleistung physischer Räume für junge Menschen“

    a)

    Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen und Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern, die darauf ausgerichtet sind, physische Räume für junge Menschen zu schaffen und zu erhalten.

    b)

    Wir ermutigen die Mitgliedstaaten, die Bildungspolitik auf nationaler Ebene zu ändern und EU-weite Überwachungssysteme einzurichten, um jugendfreundliche sichere Räume und Initiativen zu fördern.

    c)

    Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, den Schutz physischer Gesellschaftsräume für junge Menschen zu überwachen, damit das Recht junger Menschen auf physische Räume, die vor verschiedenen Bedrohungen wie Kommerzialisierung und steigenden Mieten sicher sind, gewährleistet ist.

    d)

    Wir empfehlen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, dass physische Räume für junge Menschen allgegenwärtig und zugänglich sind, indem sie jugendfreundlichere und leichter zugängliche Informationen darüber bereitstellen.

    Zielvorgabe 5: „Gewährleistung digitaler Räume für junge Menschen“

    a)

    Wir ermutigen die Mitgliedstaaten, in ganz Europa einen digitalen Mindeststandard in Bezug auf Infrastrukturen zu gewährleisten, der kostenloses WLAN/Internet und digitale Basistools umfasst, die von jungen Menschen genutzt werden können.

    b)

    Wir ermutigen die Europäische Kommission dazu, spezifische Mittel für den Jugendsektor bereitzustellen, um junge Menschen in die Lage zu versetzen und darin zu schulen, sich digitale Kompetenzen anzueignen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf benachteiligten jungen Menschen liegen sollte.

    c)

    Wir empfehlen der Europäischen Kommission, auf europäischer Ebene einen Rahmen zur Beurteilung der Jugendfreundlichkeit virtueller Räume zu entwickeln, damit für die bestehenden Räume und Tools in Bezug auf barrierefreien Sprachgebrauch und die Zentralisierung von Informationen klare und aktuelle Leitlinien gelten, sodass Hindernisse für die aktive Teilhabe junger Menschen an sozialen und politischen Prozessen ausgeräumt werden.

    d)

    Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, die Position von Lehrkräften in der formalen und nicht formalen Bildung zu stärken, damit sie dafür sorgen können, dass junge Menschen auf die erforderlichen Kompetenzen und Hilfsmittel zurückgreifen können und ihre Fähigkeit zur objektiven Meinungsbildung gefördert wird, um sich vor Falschinformationen und Hetze im virtuellen Raum zu schützen.

    Zielvorgabe 6: „Gewährleistung einer nachhaltigen Finanzierung der Beteiligung junger Menschen“

    a)

    Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, die Sichtbarkeit von Jugendarbeit zu erhöhen, indem sie den Zugang dazu (insbesondere durch Anreize für mobile Jugendarbeit in ländlichen und abgelegenen Gebieten mit weniger mobilen jungen Menschen) und ihre Anerkennung (durch formelle Anerkennung des Berufs, aktive Partnerschaften mit Einrichtungen im Bereich der formalen Bildung sowie lokalen Akteuren) verbessern.

    b)

    Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, die Stellung und die Rolle der Jugendarbeit bei gesellschaftlichen Fragen (Partnerschaften bei lokalen Initiativen, Veranstaltungen, Wettbewerben und Projekten) zu festigen und ihre gesellschaftliche Anerkennung (Valorisierung der Jugendarbeit) sicherzustellen.

    c)

    Wir empfehlen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, sich in Form von Unterstützung und Zusagen dafür einzusetzen, dass ein allgemeiner Aufbauplan für junge Menschen in der EU aufgestellt wird, der spezifische Maßnahmen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit und Teilhabe junger Menschen umfasst, damit die durch die Pandemie verschärften Probleme überwunden werden.

    Zielvorgabe 7: „Bereitstellung jugendfreundlicher, relevanter Informationen“

    a)

    Wir empfehlen den Mitgliedstaaten, regelmäßig Unterrichtseinheiten zur Medien- und Informationskompetenz in der Primar- und Sekundarstufe in die nationalen Lehrpläne, die in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Jugendorganisationen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie mit Medienfachleuten ausgearbeitet und überwacht werden, aufzunehmen und zugleich regelmäßige und landesweite Schulungen für Lehrkräfte zu gewährleisten, die aus dem EU-Haushalt kofinanziert werden.

    b)

    Wir ermutigen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, im Einklang mit der Europäischen Charta der Jugendinformation die Bereitstellung hochwertiger Jugendinformationen und -beratung in ihre Jugendstrategien aufzunehmen und eine nationale Koordinierungsstelle für Jugendinformationen zu finanzieren, damit junge Menschen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene auf relevante Informationen zugreifen können.

    c)

    Wir empfehlen der Europäischen Kommission, eine EU-Kommunikationsstrategie im Jugendbereich auszuarbeiten, die den Mitgliedstaaten Leitlinien für die gemeinsame Gestaltung von Beiträgen mit jungen Menschen in Bezug auf jugendrelevante Maßnahmen und Veröffentlichungen an die Hand gibt und dafür sorgt, dass diese Beiträge auf dem Europäischen Jugendportal veröffentlicht werden, wo jungen Menschen darüber diskutieren und in den Dialog eintreten können.


    ANHANG II ZUR ANLAGE

    Referenzdokumente

    Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027 (ABl. C 456 vom 18.12.2018, S. 1)

    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu den Ergebnissen des siebten Konsultationszyklus im Rahmen des EU-Jugenddialogs: EU-Jugendstrategie 2019-2027 (ABl. C 212 I vom 26.6.2020, S. 1)

    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten zur Erstellung von Leitlinien für die Steuerung des EU-Jugenddialogs – EU-Jugendstrategie 2019-2027 (ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 1)

    Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung der Mehrebenen-Governance bei der Förderung der Teilhabe junger Menschen an Entscheidungsprozessen (ABl. C 241 vom 21.6.2021, S. 3)

    Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Die Jugend im auswärtigen Handeln“, Generalsekretariat des Rates, Dok. 8629/20 vom 5. Juni 2020

    Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung des Demokratiebewusstseins und des demokratischen Engagements junger Menschen in Europa (ABl. C 415 vom 1.12.2020, S. 16)

    Entschließung des Rates zum strukturierten Dialog und zur künftigen Entwicklung des Dialogs mit jungen Menschen im Zusammenhang mit politischen Maßnahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nach 2018 (ABl. C 189 vom 15.6.2017, S. 1)

    CIVICUS, State of Civil Society Reports 2016 (Bericht zur Lage der Zivilgesellschaft), Johannesburg, SOCS2016 (civicus.org).


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