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Document 41995D0021
The Schengen acquis - Decision of the Executive Committee of 20 December 1995 on the swift exchange between the Schengen States of statistical and specific data on possible malfunctions at the external borders (SCH/Com-ex (95) 21)
Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 20. Dezember 1995 bezüglich eines schnelleren Austausches statistischer Daten und konkreter Angaben über an den Außengrenzen eventuell auftretende Schwierigkeiten zwischen den Schengen-Staaten (SCH/Com-ex (95) 21)
Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 20. Dezember 1995 bezüglich eines schnelleren Austausches statistischer Daten und konkreter Angaben über an den Außengrenzen eventuell auftretende Schwierigkeiten zwischen den Schengen-Staaten (SCH/Com-ex (95) 21)
ABl. L 239 vom 22.9.2000, p. 176–179
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)
In force
Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 20. Dezember 1995 bezüglich eines schnelleren Austausches statistischer Daten und konkreter Angaben über an den Außengrenzen eventuell auftretende Schwierigkeiten zwischen den Schengen-Staaten (SCH/Com-ex (95) 21)
Amtsblatt Nr. L 239 vom 22/09/2000 S. 0176 - 0179
BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES vom 20. Dezember 1995 bezüglich eines schnelleren Austausches statistischer Daten und konkreter Angaben über an den Außengrenzen eventuell auftretende Schwierigkeiten zwischen den Schengen-Staaten (SCH/Com-ex (95) 21) DER EXEKUTIVAUSSCHUSS - gestützt auf Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens, gestützt auf Artikel 7 und 131 des genannten Übereinkommens - BESCHLIESST: Die Schengen-Staaten werden statistische Daten und konkrete Angaben über an den Außengrenzen eventuell auftretende Schwierigkeiten so schnell wie möglich austauschen. Sie verpflichten sich, ihnen bekannte konkrete Informationen dem Vorsitz über das Generalsekretariat mitzuteilen. Die Untergruppe "Grenzen" wird diese Hinweise in allen Sitzungen prüfen und konkrete Lösungen vorschlagen. Ostende, den 20. Dezember 1995 Der Vorsitzende J. vande Lanotte NOTIZ AN DIE ZENTRALE GRUPPE SCH/I-front (95) 45 rev. 2 corr. In seiner Sitzung am 24. Oktober 1995 hat der Exekutivausschuss die Zentrale Gruppe beauftragt, die im Bereich der Kontrollen an den Außengrenzen festgestellten Probleme zu prüfen. Zu diesem Zweck wurde in Anwendung des Artikels 7 des Schengener Durchführungsübereinkommens und zur konkreten Umsetzung der Bestimmungen nach Punkt 4.1 des Gemeinsamen Handbuchs ein statistisches Instrument ausgearbeitet, das auf den im CIREFI-Rahmen geleisteten Arbeiten basiert. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, dem Schengen-Sekretariat bis zum 30. eines jeden Monats, in dem die Angaben eingeholt wurden, die statistischen Informationen in der Form der diesem Dokument beigefügten Anlage zu übermitteln, die eine bessere Kontrolle der und eine bessere Einsicht in die Einwanderungsproblematik ermöglichen. Das Schengen-Sekretariat wurde beauftragt, diese Informationen unverzüglich an alle Schengen-Staaten weiterzuleiten. Das Generalsekretariat wird in Zusammenarbeit mit den dem Vorsitz zur Verfügung gestellten Beamten (FMAD) eine Synthese erstellen. Die FMAD können im Auftrag des Vorsitzes eine erste Analyse der Probleme vornehmen, die sich bei der Prüfung dieser Angaben ergeben könnten. Im übrigen hat jeder Staat die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen, die für ihn von Interesse sind. Parallel zu der Übermittlung der statistischen Informationen teilen die Staaten Erkenntnisse über aktuelle Schwierigkeiten bei der Durchführung der Kontrollen an den Außengrenzen mit, die ebenfalls im Sinne des vorangehenden Absatzes einer Analyse unterzogen werden können. Zu diesem Zweck holen die nationalen Behörden der Schengener Staaten mit Hilfe ihrer Grenzkontrolldienste und ihrer Verbindungsbeamten - sofern die bilateralen Übereinkünfte zur Entsendung von Verbindungsbeamten diese Aufgabe vorsehen - alle Informationen zu konkreten Problemen an den Außengrenzen ein, die auf Unzulänglichkeiten bei den Kontrollen an diesen Grenzen hindeuten. Die nationalen Behörden sammeln und prüfen diese Angaben und teilen dies dem Vorsitz über das Generalsekretariat mit. In jeder Sitzung der Arbeitsgruppe "Grenzen" sollte ein Tagesordnungspunkt für eventuelle Bemerkungen zu diesen Statistiken und für die entsprechenden Probleme vorgesehen werden. >PIC FILE= "L_2000239DE.017801.EPS"> >PIC FILE= "L_2000239DE.017901.EPS">