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Document 32026D0434
Council Decision (EU) 2026/434 of 17 February 2026 on the signing of the Agreement between the European Union and Iceland laying down the rules for participation of Iceland in the GOVSATCOM component of the Union Space Programme and in the Union Secure Connectivity Programme, and for access to GOVSATCOM services and to the governmental services of the Union Secure Connectivity Programme
Beschluss (EU) 2026/434 des Rates vom 17. Februar 2026 über die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über die Regeln für die Beteiligung Islands an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität, sowie für den Zugang zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität
Beschluss (EU) 2026/434 des Rates vom 17. Februar 2026 über die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über die Regeln für die Beteiligung Islands an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität, sowie für den Zugang zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität
ST/5274/2026/INIT
ABl. L, 2026/434, 23.2.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/434/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/434 |
23.2.2026 |
BESCHLUSS (EU) 2026/434 DES RATES
vom 17. Februar 2026
über die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über die Regeln für die Beteiligung Islands an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität, sowie für den Zugang zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 189 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 bekundete Island sein förmliches Interesse an der Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen im Hinblick auf eine Teilnahme an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union sowie am Programm der Union für sichere Konnektivität, sowie für den Zugang zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität. |
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(2) |
Am 25. Februar 2025 erteilte der Rat die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Union über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island über die Regeln für die Beteiligung Islands an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität, sowie für den Zugang zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität (im Folgenden „Abkommen“). Die Verhandlungen wurden am 16. Juni 2025 erfolgreich abgeschlossen. |
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(3) |
Island arbeitet seit Langem mit der Union im Bereich Weltraum zusammen und nimmt an mehreren Komponenten des Weltraumprogramms der Union teil. |
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(4) |
Die Union und Island haben ein Abkommen über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (1) geschlossen. |
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(5) |
Aus geopolitischer Sicht wird die Teilnahme Islands an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität und der Zugang Islands GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität Europas Rolle als globaler Akteur stärken und die internationale Zusammenarbeit im Sinne der Weltraumstrategie für Europa fördern. Ein Abkommen mit Island wird die strategische Stellung der Union stärken, was ein Ziel der Weltraumstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und Verteidigung ist. |
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(6) |
Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über die Regeln für die Teilnahme Islands an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität wird — vorbehaltlich des Abschlusses dieses Abkommens — genehmigt (2).
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2026.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. KERAVNOS
(1) Abkommen zwischen der Republik Island und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 184 vom 6.7.2006, S. 35. ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2006/467/oj).
(2) Der Wortlaut des Abkommens wird zusammen mit dem Beschluss über seinen Abschluss veröffentlicht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/434/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)