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Document 32023R1570
Commission Delegated Regulation (EU) 2023/1570 of 23 May 2023 correcting the Hungarian language version of Delegated Regulation (EU) 2020/689 supplementing Regulation (EU) 2016/429 of the European Parliament and of the Council as regards rules for surveillance, eradication programmes, and disease-free status for certain listed and emerging diseases (Text with EEA relevance)
Delegierte Verordnung (EU) 2023/1570 der Kommission vom 23. Mai 2023 zur Berichtigung der ungarischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (Text von Bedeutung für den EWR)
Delegierte Verordnung (EU) 2023/1570 der Kommission vom 23. Mai 2023 zur Berichtigung der ungarischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (Text von Bedeutung für den EWR)
C/2023/3235
ABl. L 192 vom 31.7.2023, p. 9–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
31.7.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 192/9 |
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/1570 DER KOMMISSION
vom 23. Mai 2023
zur Berichtigung der ungarischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (1), insbesondere auf Artikel 42 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission (2) enthält in Anhang IV Teil I Kapitel 1 Abschnitt 3 Nummer 1 im einleitenden Satz einen Fehler, der die Bedeutung der Bestimmung ändert. |
(2) |
Die ungarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
(betrifft nicht die deutsche Fassung)
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 23. Mai 2023
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1.
(2) Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (ABl. L 174 vom 3.6.2020, S. 211).