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Document 32023R0734

Verordnung (EU) 2023/734 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union und zur Aufhebung von elf Rechtsakten im Bereich Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (Text von Bedeutung für den EWR)

PE/64/2022/REV/1

ABl. L 97 vom 5.4.2023, p. 1–114 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/734/oj

5.4.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 97/1


VERORDNUNG (EU) 2023/734 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 15. März 2023

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union und zur Aufhebung von elf Rechtsakten im Bereich Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 338 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank (1),

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) hat ein überarbeitetes Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) eingerichtet und enthält den Bezugsrahmen der gemeinsamen Normen, Definitionen, Klassifikationen und Buchungsregeln für die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Mitgliedstaaten für die statistischen Erfordernisse der Union und ermöglicht es dadurch, zu Ergebnissen zu gelangen, die zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind.

(2)

Anhang A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 enthält die Methodik für die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Mitgliedstaaten.

(3)

Bei der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 wurden in deren Anhang A kleinere Unstimmigkeiten im Text festgestellt, und diese Unstimmigkeiten müssen beseitigt werden.

(4)

Anhang B der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 (im Folgenden „Lieferprogramm“) enthält bestimmte Tabellen mit Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, einschließlich damit zusammenhängender Metadaten, welche die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) innerhalb bestimmter Fristen für die Zwecke der Union zu übermitteln haben.

(5)

Das Lieferprogramm sollte aktualisiert werden, um dem sich ändernden Nutzerbedarf, den neuen politischen Prioritäten und der Entwicklung neuer Wirtschaftszweige in der Union Rechnung zu tragen.

(6)

Bei den übermittelten Metadaten über strukturelle Informationen sollte den in der Empfehlung (EU) 2023/397 der Kommission (4), beschriebenen Grundsätzen Rechnung getragen werden. Neue Anforderungen zur Übermittlung von Metadaten sollten den Mitgliedstaaten keine übermäßigen Zusatzkosten und keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand verursachen.

(7)

Auf der 49. Tagung der Statistikkommission der Vereinten Nationen wurde die überarbeitete Version der Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualverbrauchs (COICOP 2018) als die international anerkannte Norm geprüft und gebilligt. In der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 wird in ihren Anhängen A und B auf die frühere Version (COICOP 1999) Bezug genommen, weshalb diese Bezugnahmen aktualisiert werden sollten.

(8)

Die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.

(9)

Da zur Durchführung dieser Verordnung größere Anpassungen der nationalen statistischen Systeme erforderlich werden, sollte die Kommission den Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen gewähren. Diese Ausnahmeregelungen sollten befristet sein und für eine Höchstdauer von drei Jahren gewährt werden. Die Kommission sollte die betreffenden Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, die erforderlichen Anpassungen ihrer statistischen Systeme vorzunehmen, unterstützen, sodass die Ausnahmeregelungen so rasch wie möglich aufgehoben werden können.

(10)

Aufgrund des Inkrafttretens der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 und der Verordnung (EU) 2019/516 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) sind 11 Rechtsakte, die sich auf das mit der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates (6) (ESA 95) eingeführte vorherige Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene beziehen, nicht mehr relevant. Die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen werden die Maßnahmen der Verordnungen (EG) Nr. 359/2002 (7), (EG) Nr. 1221/2002 (8), (EG) Nr. 1267/2003 (9), (EG) Nr. 501/2004 (10), (EG) Nr. 1161/2005 (11), (EG) Nr. 1392/2007 (12) und (EG) Nr. 400/2009 (13) des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1222/2004 des Rates (14) und der Verordnung (EG) Nr. 264/2000 der Kommission (15) sowie der Entscheidungen 98/715/EG (16) und 2002/990/EG (17) der Kommission ersetzen. Die genannten Rechtsakte sollten daher aufgehoben werden.

(11)

Diese Verordnung sollte ab dem 1. September 2024 gelten, sodass ihr Geltungsbeginn mit dem vereinbarten Zeitplan für die Benchmark-Revisionen der harmonisierten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Mitgliedstaaten zusammenfällt. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, ihre Statistiken bereits vor diesem allgemeinen Geltungsbeginn gemäß den geänderten Anhängen zu erstellen. Um ausreichend Zeit für die Anpassung an neue Übermittlungsanforderungen zu gewährleisten, sollte jede neue Verpflichtung zur Übermittlung von Metadaten über strukturelle Informationen ab dem 1. September 2025 gelten, wenngleich diese Metadaten bereits vor diesem Datum freiwillig übermittelt werden können.

(12)

Die Union hat wichtige Initiativen auf den Weg gebracht, insbesondere das Aufbauinstrument NextGenerationEU und die mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates (18) eingerichtete Aufbau- und Resilienzfazilität, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf Gesellschaft und Wirtschaft abzumildern und um die Resilienz der Volkswirtschaften und sozialen Strukturen der Mitgliedstaaten zu stärken. Vor diesem Hintergrund sollten in den Statistiken der Union die statistischen Gesamtrechnungen der Organe und Einrichtungen der Union ordnungsgemäß wiedergegeben werden. Daher sollten die technischen Arbeiten zu diesem Zweck fortgesetzt werden, damit eine robuste Methode entwickelt wird, auf deren Grundlage die Kommission (Eurostat) statistische Gesamtrechnungen, einschließlich des Finanzierungssaldos im ESVG 2010 und der ausstehenden Maastricht-Verbindlichkeiten erstellen und verbreiten kann. Bis zum 31. März 2024 sollte die Kommission (Eurostat) dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die in diesem Zusammenhang erzielten Fortschritte übermitteln.

(13)

Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Schaffung gemeinsamer statistischer Normen, die die Erstellung harmonisierter Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zum Zweck der Gesamtvergleichbarkeit auf Unionsebene ermöglichen, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen seines Umfangs und seiner Auswirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das für die Verwirklichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus.

(14)

Daten über Ausrüstungen der Informations- und Kommunikationstechnik sind von wesentlicher Bedeutung, um die Analyse und Politikgestaltung im Zusammenhang mit vorrangigen politischen Maßnahmen in Bezug auf die Digitalisierung und den europäischen Grünen Deal, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit und die Weiterentwicklung neuer Technologien gestärkt werden sollen, zu unterstützen. Ebenso sind Daten über bebautes Land für die Analyse von Investitionen und Vermögen auf Unionsebene von Bedeutung. Die Kommission (Eurostat) und die nationalen statistischen Stellen sollten die in den vergangenen Jahren in diesem Bereich geleistete methodische Arbeit fortsetzen, um die Verfügbarkeit detaillierterer Daten im Zusammenhang mit der künftigen Überarbeitung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene zu erhöhen.

(15)

Es sind regelmäßige Aktualisierungen erforderlich, mit denen der Interaktion zwischen der Globalisierung, dem grünen und dem digitalen Wandel und den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Rechnung getragen wird, damit die Entscheidungsträger die Daten und die Kenntnisse erhalten, die sie benötigen, um für Wettbewerbsfähigkeit, Finanzstabilität, haushaltspolitische Widerstandsfähigkeit, solide öffentliche Finanzen und eine gerechte Steuerpolitik zu sorgen. Zudem wurde auf der 51. Tagung der Statistikkommission der Vereinten Nationen die Gemeinsame Arbeitsgruppe der Sekretariate für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (Intersecretariat Working Group on National Accounts) bereits aufgefordert, einen Fahrplan für die Überarbeitung des Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen aus dem Jahr 2008 auszuarbeiten. Die Annahme des überarbeiteten des Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen durch die Statistikabteilung der Vereinten Nationen ist für das Jahr 2025 geplant.

(16)

Die Aktualisierung der internationalen Handbücher über die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, insbesondere im Hinblick auf Wohlergehen und Nachhaltigkeit, ist notwendig, da sehr viele Tätigkeiten, die sich auf das wirtschaftliche Wohlergehen der Bevölkerung auswirken, jenseits der eigentlichen Produktion erfolgen.

(17)

Die Überarbeitung des Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen aus dem Jahr 2008 im Jahr 2025 bietet die Gelegenheit, die international vereinbarten Konzepte, Definitionen, Klassifikationen und Buchungsregeln zu aktualisieren, um die globalen Herausforderungen in Bezug auf Klimawandel, Sicherheit, Ungleichheit, Nachhaltigkeit und Wohlergehen zu bewältigen, und wird maßgeblich dazu beitragen, die politischen Entscheidungsträger dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern, die soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheit zu verringern sowie den grünen und den digitalen Wandel zu beschleunigen. Die Kommission sollte daher regelmäßig die erforderlichen Informationen bereitstellen und mit dem Europäischen Parlament und dem Rat die Überarbeitung des Internationalen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen aus dem Jahr 2008 vor deren für 2025 geplanten Abschluss erörtern.

(18)

Der Ausschuss für das Europäische Statistische System ist angehört worden —

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 549/2013

Die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 6 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Soweit die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/734 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) größere Anpassungen in einem nationalen statistischen System erforderlich macht, gewährt die Kommission den Mitgliedstaaten mittels Durchführungsrechtsakten für eine Höchstdauer von drei Jahren befristete Ausnahmeregelungen. Diese Durchführungsrechtsakte werden im Einklang mit dem in Artikel 8 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung genannten Prüfverfahren beschlossen.

(*1)  Verordnung (EU) 2023/734 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union und zur Aufhebung von elf Rechtsakten im Bereich Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (ABl. L 97 vom 5.4.2023, S. 1).“ "

b)

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„(3)   Zu den in den Absätzen 1 und 2 genannten Zwecken stellen die betreffenden Mitgliedstaaten bei der Kommission spätestens 26. Juli 2023 einen ordnungsgemäß mit Gründen versehenen Antrag.“

;

2.

Anhang A wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

3.

Anhang B erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Aufhebung

Die in Anhang III aufgeführten Rechtsakte werden aufgehoben.

Artikel 3

Überprüfung

Bis zum 31. März 2024 legt die Kommission (Eurostat) dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, in dem evaluiert wird, welche Fortschritte bei den statistischen Gesamtrechnungen der Organe und Einrichtungen der Union, einschließlich des Finanzierungssaldos im ESVG 2010 und der ausstehenden Maastricht-Verbindlichkeiten, erzielt wurden. Auf der Grundlage dieses Berichts kann die Kommission gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.

Artikel 4

Inkrafttreten und Anwendung

(1)   Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2)   Diese Verordnung gilt ab dem 1. September 2024.

(3)   Abweichend von Absatz 2 gilt Artikel 1 Nummer 3 der vorliegenden Verordnung in Bezug auf die Verpflichtung zur Übermittlung von Metadaten über strukturelle Informationen gemäß Anhang B Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 ab dem 1. September 2025.

(4)   Abweichend von Absatz 3 gilt die Verpflichtung zur Übermittlung von Metadaten über strukturelle Informationen gemäß Anhang B Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 für die Tabelle 27 des genannten Anhangs ab dem 1. September 2024.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Straßburg am 15. März 2023.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Die Präsidentin

R. METSOLA

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

J. ROSWALL


(1)   ABl. C 218 vom 2.6.2022, S. 2.

(2)  Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2023 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 21. Februar 2023.

(3)  Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1).

(4)  Empfehlung (EU) 2023/397 der Kommission vom 17. Februar 2023 über Referenz-Metadaten und Qualitätsberichte für das Europäische Statistische System zur Ersetzung der Empfehlung 2009/498/EG an das Europäische Statistische System zu Referenz-Metadaten (ABl. L 53 vom 21.2.2023, S. 104).

(5)  Verordnung (EU) 2019/516 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates (BNE-Verordnung) (ABl. L 91 vom 29.3.2019, S. 19).

(6)  Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1).

(7)  Verordnung (EG) Nr. 359/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates hinsichtlich der Verwendung des ESVG 1995 zur Festlegung der Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten zu den auf der MwSt. basierenden Eigenmitteln (ABl. L 58 vom 28.2.2002, S. 1).

(8)  Verordnung (EG) Nr. 1221/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über die vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen (ABl. L 179 vom 9.7.2002, S. 1).

(9)  Verordnung (EG) Nr. 1267/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates im Hinblick auf die Fristen für die Übermittlung der Hauptaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Ausnahmeregelungen betreffend die Übermittlung der Hauptaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und die Übermittlung von in geleisteten Arbeitsstunden ausgedrückten Beschäftigungsdaten (ABl. L 180 vom 18.7.2003, S. 1).

(10)  Verordnung (EG) Nr. 501/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staates (ABl. L 81 vom 19.3.2004, S. 1).

(11)  Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten (ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 22).

(12)  Verordnung (EG) Nr. 1392/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates in Bezug auf die Übermittlung der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 1).

(13)  Verordnung (EG) Nr. 400/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 11).

(14)  Verordnung (EG) Nr. 1222/2004 des Rates vom 28. Juni 2004 über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand (ABl. L 233 vom 2.7.2004, S. 1).

(15)  Verordnung (EG) Nr. 264/2000 der Kommission vom 3. Februar 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates hinsichtlich der Übermittlung kurzfristiger öffentlicher Finanzstatistiken (ABl. L 29 vom 4.2.2000, S. 4).

(16)  Entscheidung 98/715/EG der Kommission vom 30. November 1998 zur Klarstellung von Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf die Grundsätze zur Preis- und Volumenmessung (ABl. L 340 vom 16.12.1998, S. 33).

(17)  Entscheidung 2002/990/EG der Kommission vom 17. Dezember 2002 zur weiteren Klarstellung von Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates im Hinblick auf die Grundsätze zur Preis- und Volumenmessung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ABl. L 347 vom 20.12.2002, S. 42).

(18)  Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).


ANHANG I

Anhang A der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 wird wie folgt geändert:

1.

Nummer 1.51 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

2.

Nummer 1.51 Buchstabe h erhält folgende Fassung:

„h)

Die Behandlung der von öffentlichen Kapitalgesellschaften ausgeschütteten Superdividenden wird erläutert; d. h. Superdividenden sind als außerordentliche Zahlungen zu betrachten und als Entnahmen von Eigenkapital zu behandeln.“

3.

In Nummer 1.118 erhält die Bezeichnung der Abbildung folgende Fassung:

„Abbildung 1.1 – Eine Abbildung der Kontenabfolge“

4.

In Nummer 3.98 erhält der einführende Wortlaut folgende Fassung:

„Die Konsumausgaben (P.3) des Staates enthalten sinngemäß die gleichen Kategorien wie die für private Organisationen ohne Erwerbszweck gebuchten:“

5.

Nummer 3.105 erhält folgende Fassung:

„3.105

Legt man die Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (COICOP) zugrunde, so entsprechen die Ausgaben des Staates für den Individualkonsum Abteilung 15, die folgende Gruppen umfasst:

15.1

Wohnungswesen (entspricht COFOG-Gruppe 10.6),

15.2

Gesundheitspflege (entspricht COFOG-Gruppen 7.1 bis 7.4),

15.3

Freizeit- und Kulturdienstleistungen (entspricht COFOG-Gruppen 8.1 und 8.2),

15.4

Bildungswesen (entspricht COFOG-Gruppen 9.1 bis 9.6),

15.5

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (entspricht COFOG-Gruppen 10.1 bis 10.5 und 10.7).“

6.

Nummer 3.124 erhält folgende Fassung:

„3.124

Definition: Die Bruttoanlageinvestitionen (P.51g) umfassen den Erwerb abzüglich der Veräußerungen von Anlagegütern durch gebietsansässige Produzenten in einem Zeitraum zuzüglich gewisser Werterhöhungen an nichtproduzierten Vermögensgütern durch produktive Tätigkeiten von Produzenten oder institutionellen Einheiten. Zu den Anlagegütern zählen produzierte Güter, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden.“

7.

Nummer 3.132 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

„c)

Computersoftware und Datenbanken, die länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden;“

8.

Nummer 3.138 erhält folgende Fassung:

„3.138

Die Kosten des Eigentumsübergangs gelten sowohl für produzierte Vermögensgüter, wozu auch die Anlagegüter zählen, als auch für nichtproduzierte Vermögensgüter, wie Grund und Boden.

Bei produzierten Vermögensgütern werden diese Kosten in den Anschaffungswert einbezogen. Im Fall von Grund und Boden sowie sonstigen nichtproduzierten Vermögensgütern werden sie von den Käufen und Verkäufen getrennt und als gesonderte Position (P.512) bei den Bruttoanlageinvestitionen gebucht.“

9.

In Nummer 3.181 erhält der letzte Satz folgende Fassung:

„Die Transaktionen mit vorhandenen Gütern werden als negative Ausgabe (Veräußerung) beim Verkäufer und als positive Ausgabe (Erwerb) beim Käufer gebucht.“

10.

In Nummer 4.40 wird der dritte Satz gestrichen.

11.

Nummer 4.50 erhält folgende Fassung:

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

12.

In Nummer 4.82 erhält der Wortlaut „In einigen Fällen wird die Einkommensteuerverbindlichkeit erst in einem späteren Rechnungszeitraum festgelegt als dem, in dem das Einkommen anfällt. Hinsichtlich des Verbuchungszeitpunkts derartiger Steuern ist daher eine gewisse Flexibilität erforderlich. An der Quelle einbehaltene Einkommensteuern, wie Lohnsteuer und regelmäßige Einkommensteuervorauszahlungen, können in den Zeiträumen gebucht werden, in denen sie gezahlt werden, und die Buchung der endgültigen Steuerverbindlichkeit kann in dem Zeitraum erfolgen, in dem diese festgelegt wird.“ folgende Fassung:

„In einigen Fällen wird die Einkommensteuerverbindlichkeit erst in einem späteren Rechnungszeitraum festgelegt als dem, in dem das Einkommen anfällt. Hinsichtlich des Verbuchungszeitpunkts derartiger Steuern ist daher eine gewisse Flexibilität erforderlich. An der Quelle einbehaltene Einkommensteuern, wie Lohnsteuer (Steuerabzüge) und regelmäßige Einkommensteuervorauszahlungen, können in den Zeiträumen gebucht werden, in denen sie gezahlt werden, und die Buchung der endgültigen Steuerverbindlichkeit kann in dem Zeitraum erfolgen, in dem diese festgelegt wird.“

13.

Nummer 4.93 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

„a)

Sozialbeiträge, die von Personen entrichtet werden, die nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, in eine Sozialversicherung einzuzahlen;“

14.

Nummer 5.235 erhält folgende Fassung:

„5.235

Unterstellte Bankgebühren, die fällig, aber noch nicht entrichtet sind, fallen unter das jeweilige Finanzinstrument und Prämienüberträge fallen unter versicherungstechnische Rückstellungen (F.61). In beiden Fällen erfolgt keine Buchung unter Handelskredite und Anzahlungen.“

15.

Nummer 5.236 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

„c)

aufgelaufene Mietzahlungen für Gebäude;“

16.

Nummer 7.88 erhält folgende Fassung:

„7.88

Der Marktwert von Terminkontrakten kann je nach den Preisänderungen der zugrunde liegenden Titel zwischen positiven (Aktiva) und negativen (Passiva) Positionen wechseln, d. h. diese Wertpapiere können bei Verkäufern und Käufern von Forderungen zu Verbindlichkeiten werden und umgekehrt. Einige Terminkontrakte funktionieren mit Ausgleichszahlungen; hier werden Gewinne oder Verluste täglich festgestellt, und in diesen Fällen ist der Bilanzausweis gleich null.“

17.

In Nummer 8.09 erhält die Tabelle 8.1 folgende Fassung:

„Tabelle 8.1

Überblick über die Konten, Kontensalden um die Hauptaggregate

Konten

Kontensalden

Hauptaggregate

Kontensystem nach Sektoren

Transaktionskonten

I.

Produktionskonto

I.

Produktionskonto

 

 

 

 

B.1g

Wertschöpfung, brutto

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

 

II.

Verteilungs- und Verwendungskonten

II.1

Konten der primären Einkommensverteilung

II.1.1

Einkommensentstehungskonto

 

 

B.2g

B.3g

Betriebsüberschuss, brutto

Selbstständigeneinkommen, brutto

 

 

 

 

 

 

II.1.2

Primäres Einkommensverteilungskonto

II.1.2.1

Unternehmensgewinnkonto

B.4g

Unternehmensgewinn, brutto

 

 

 

 

 

 

 

 

II.1.2.2

Konto der Verteilung sonstiger Primäreinkommen

B.5g

Primäreinkommen, brutto

Bruttonationaleinkommen (BNE)

 

 

 

II.2

Konto der sekundären Einkommensverteilung (Ausgabenkonzept)

 

 

 

 

B.6g

Verfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), brutto

Verfügbares Einkommen, brutto

 

 

 

II.3

Konto der sekundären Einkommensverteilung (Verbrauchskonzept)

 

 

 

 

B.7g

Verfügbares Einkommen, brutto (Verbrauchskonzept)

 

 

 

 

II.4

Einkommensverwendungskonto

II.4.1

Einkommensverwendungskonto (Ausgabenkonzept)

 

 

B.8g

Sparen, brutto

Sparen, brutto

 

 

 

 

 

II.4.2

Einkommensverwendungskonto (Verbrauchskonzept)

 

 

 

 

 

Vermögensänderungskonten

III.

Vermögensänderungskonten

III.1

Außenkonto der Vermögensbildung

III.1.1

Konto der Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers

 

 

B.101

Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers

 

 

 

 

 

 

III.1.2

Sachvermögensbildungskonto

 

 

B.9

Finanzierungssaldo

 

 

 

 

III.2

Finanzierungskonto

 

 

 

 

B.9F

Finanzierungssaldo

 

 

 

 

III.3

Konto sonstiger Vermögensänderungen

III.3.1

Konto sonstiger realer Vermögensänderungen

 

 

B.102

Reinvermögensänderung durch sonstige reale Vermögensänderungen

 

 

 

 

 

 

III.3.2

Umbewertungskonto

 

 

B.103

Reinvermögensänderung durch Umbewertung

 

 

 

 

 

 

 

 

III.3.2.1

Konto neutraler Umbewertungsgewinne/-verluste

B.1031

Reinvermögensänderung durch neutrale Umbewertung

 

 

 

 

 

 

 

 

III.3.2.2

Konto realer Umbewertungsgewinne/-verluste

B.1032

Reinvermögensänderung durch reale Umbewertungsgewinne/-verluste

 

Vermögensbilanzen

IV.

Vermögensbilanzen

IV.1

Bilanz am Jahresanfang

 

 

 

 

B.90

Reinvermögen

Volksvermögen

 

 

 

IV.2

Änderung der Bilanz

 

 

 

 

B.10

Reinvermögensänderung, insgesamt

Änderung des Volksvermögens

 

 

 

IV.3

Bilanz am Jahresende

 

 

 

 

B.90

Reinvermögen

Volksvermögen

Transaktionskonten für die gesamte Volkswirtschaft

 

0.

Güterkonto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außenkonto

Transaktionskonten

V.

Außenkonto

V.I.

Außenkonto der Gütertransaktionen

 

 

 

 

B.11

Außenbeitrag

Außenbeitrag

 

 

 

V.II

Außenkonto der Primäreinkommen und Transfers

 

 

 

 

B.12

Saldo der laufenden Außentransaktionen

Saldo der laufenden Außentransaktionen

Vermögensänderungskonten

 

 

V.III

Außenkonten der Vermögensänderungen

V.III.1

Außenkonto der Vermögensbildung

V.III.1.1

Konto der Reinvermögensänderung aufgrund des Saldos der laufenden Außentransaktionen und Vermögenstransfers

B.101

Veränderung des Reinvermögens aufgrund des Saldos der laufenden Außentransaktionen und aufgrund von Vermögenstransfers

 

 

 

 

 

 

 

 

V.III.1.2

Sachvermögensbildungskonto

B.9

Finanzierungssaldo

 

 

 

 

 

 

V.III.2

Finanzierungskonto

 

 

B.9F

Finanzierungssaldo

Finanzierungssaldo

 

 

 

 

 

V.III.3

Außenkonto sonstiger Vermögensänderungen

V.III.3.1

Konto sonstiger realer Vermögensänderungen

B.102

Reinvermögensänderung durch sonstige reale Vermögensänderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

V.III.3.2

Umbewertungskonto

B.103

Reinvermögensänderung durch Umbewertung

 

Vermögensbilanzen

 

 

V.IV

Außenkonto für Vermögen und Verbindlichkeiten

V.IV.1

Bilanz am Jahresanfang

 

 

B.90

Reinvermögen

Nettoforderung gegenüber der übrigen Welt

 

 

 

 

 

V.IV.2

Änderung der Bilanz

 

 

B.10

Reinvermögensänderung

 

 

 

 

 

 

V.IV.3

Bilanz am Jahresende

 

 

B.90

Reinvermögen

Nettoforderung gegenüber der übrigen Welt“

18.

Nummer 9.61 erhält folgende Fassung:

„9.61

Die Güter/Güter-Matrix und die Wirtschaftsbereich/Wirtschaftsbereich-Matrix unterscheiden sich in ihren analytischen Eigenschaften nicht erheblich. Die Unterschiede sind in der Existenz einer im Umfang generell begrenzten Nebenproduktion begründet. In der Praxis unterstellen Input-Output-Tabellen stillschweigend stets auch eine Wirtschaftsbereichstechnologie, gleichgültig wie die Tabellen ursprünglich erstellt wurden. Außerdem ist eine Güter/Güter-Matrix in der Praxis immer auch eine überarbeitete Wirtschaftsbereich/Wirtschaftsbereich-Matrix, da alle Merkmale der Aufkommens- und Verwendungstabellen in Bezug auf fachliche (und produzierende) Einheiten nach wie vor enthalten sind.“

19.

Nummer 10.27 erhält folgende Fassung:

„10.27

Bei Dienstleistungstransaktionen ist es oft schwieriger, die Merkmale zu spezifizieren, die die Mengeneinheiten bestimmen, auch kann es hier unterschiedliche Auffassungen über die Kriterien geben. Diese Schwierigkeit kann die Dienstleistungen wichtiger Wirtschaftsbereiche betreffen, wie die der Kreditinstitute, des Groß- und Einzelhandels oder Dienstleistungen für Unternehmen, für Bildung, Forschung und Entwicklung sowie für Gesundheit und Unterhaltung. Die Auswahl der Mengeneinheiten für diese Tätigkeiten wird im Handbuch zu Preisen und zur Volumenmessung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (*1) dargestellt.

(*1)  Eurostat, Handbook on prices and volume measures in national accounts, 2016.“ "

20.

In Nummer 10.56 erhält die zweite Fußnote folgende Fassung:

„Eurostat-OECD, Eurostat-OECD Methodological manual on purchasing power parities, 2012.“

21.

In Nummer 14.06 erhält der zweite Satz folgende Fassung:

„Die Berechnung von FISIM konzentriert sich auf die Teilsektoren S.122 und S.125; für die Zentralbank werden vereinbarungsgemäß keine FISIM berechnet (siehe Nummer 14.16).“

22.

In Nummer 15.27 erhält der Satz „Dieses Vermögensgut (Kategorie AN.222) wird nur dann verbucht, wenn sein Wert, d. h. der über den Genehmigungswert hinausgehende Nutzen für den Berechtigten, durch Übertragung realisierbar ist.“ folgende Fassung:

„Dieses Vermögensgut (Kategorie AN.222) wird nur dann verbucht, wenn sein Wert, d. h. der für den Genehmigungsinhaber entstehende, über den Genehmigungswert hinausgehende Nutzen für den Berechtigten, durch Übertragung realisierbar ist.“

(23)

In Nummer 15.31 erhält Tabelle 15.4 folgende Fassung:

„Tabelle 15.4

Buchung von Nutzung und Kauf von Vermögensgütern nach Transaktionsarten und Strömen

Art der Transaktion/sonstige wirtschaftliche Ströme

Art der Nutzung/des Kaufs und Art des Vermögensguts sowie Art der Zahlung

Vorleistungen

Operating-Leasing von produzierten Vermögensgütern, z. B. Maschinen und Rechten des geistigen Eigentums

Regelmäßige Zahlungen von Unternehmen für die Belieferung mit Wasser

Unterstellte Bankgebühren (FISIM) in Bezug auf Finanzierungsleasing

Abschreibungen

Nur für produzierte Vermögensgüter und für den wirtschaftlichen Eigentümer

Konsumausgaben

Operating-Leasing von langlebigen Konsumgütern

Kauf von langlebigen Konsumgütern, auch durch Finanzierungsleasing oder Mietkaufvertrag finanziert

Kauf von Vermögensgütern

 

Anlageinvestitionen

Kauf von produzierten Vermögensgütern, auch wenn durch Finanzierungsleasing finanziert

Erwerb von natürlichen Ressourcen

Erwerb einer natürlichen Ressource, einschl. Recht auf Nutzung bis zum Ende der Ressource

Erwerb des Nutzungsrechts an einer natürlichen Ressource über eine längere Frist, z. B. an einer Fischfangquote

Erwerb anderer nichtproduzierter Vermögensgüter

Übertragbare Timesharing-Vereinbarungen

Kauf eines Vertrages, der an Dritte übertragbar ist

Verträge über künftige Produktionen, z. B. Verträge mit Fußballspielern und Schriftstellern

Zahlungen als Vermögenseinkommen: Pachteinkommen

Ressourcen-Leasing, d. h. Zahlung für die Nutzung einer natürlichen Ressource

Regelmäßige Zahlungen für Wasserentnahmerecht

Finanzierungsleasing, d. h. Kauf eines gleichzeitig kreditfinanzierten nicht-finanziellen Vermögensgutes

Einkommenstransfer

Staatliche Genehmigungen zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit, wenn unabhängig von Eignungskriterien oder mit einer Gebühr erteilt, die im Vergleich zu den Verwaltungskosten des Genehmigungsverfahrens unverhältnismäßig ist

Zur Kontrolle des Schadstoffausstoßes vom Staat erteilte Emissionsgenehmigungen

Sonstige Produktionsabgaben

 

Finanzielle Transaktion: Kredit

Finanzierungsleasing, d. h. Kauf eines gleichzeitig kreditfinanzierten nicht-finanziellen Vermögensgutes

Sonstige reale Vermögensänderungen

Ausschöpfung der Naturressourcen durch den Eigentümer

Illegales Einschlagen von Holz, Fischen oder Jagen (Enteignungsgewinne bei kultivierten Pflanzen- und Tierbeständen oder natürlichen Ressourcen)

Sonstige preisliche Vermögensänderungen

Ende der Vertragsdauer für Nutzungsrechte, die als Vermögensgüter gebucht wurden“

24.

Nummer 15.32 erhält folgende Fassung:

„15.32

Staaten, die über Genehmigungen beispielsweise die Anzahl von Taxis oder Spielcasinos beschränken, schaffen Monopolgewinne für die Genehmigungsinhaber und schöpfen einen Teil dieser Gewinne über die Genehmigungsgebühr ab. Solche Gebühren werden als sonstige Produktionsabgaben verbucht. Dieser Grundsatz gilt für alle Fälle, in denen der Staat die Anzahl betrieblicher Einheiten in einem bestimmten Bereich über Genehmigungen begrenzt, soweit diese Begrenzung willkürlich erfolgt und nicht ausschließlich von Eignungskriterien abhängt.“

25.

Nummer 15.35 erhält folgende Fassung:

„15.35

Die Erstbuchung der Genehmigung zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten erfolgt im Konto der sonstigen realen Vermögensänderungen. Werterhöhungen und Wertverminderungen werden auf das Umbewertungskonto des Erwerbers gebucht.“

26.

In Nummer 16.67 erhält Tabelle 16.1 folgende Fassung:

„Tabelle 16.1

Nichtlebensversicherung

Verwendung

Aufkommen

 

 

 

S.1

S.15

S.14

S.13

S.12

S.11

 

 

S.11

S.12

S.13

S.14

S.15

S.1

 

 

 

 

Entsprechende Buchungen

 

Entsprechende Buchungen

 

Gesamt

des Güterkontos

der Konten der übrigen Welt

Volkswirtschaft

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

Private Haushalte

Staat

Finanzielle Kapitalgesellschaften

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

 

Transaktionen und Kontensalden

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

Finanzielle Kapitalgesellschaften

Staat

Private Haushalte

Private Organisationen ohne Erwerbszweck

Volkswirtschaft

der Konten der übrigen Welt

des Güterkontos account

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außenkonto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

P.62

Dienstleistungsexporte

 

 

 

 

 

 

 

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

P.72

Dienstleistungsimporte

 

 

 

 

 

 

0

 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktionskonto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

6

 

 

 

 

 

 

 

P.1

Produktion

 

6

 

 

 

6

 

 

6

4

 

0

4

0

3

0

0

1

P.2

Vorleistungen

 

 

 

 

 

 

 

4

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konto der primären Einkommensverteilung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

 

 

6

 

 

 

6

 

D.441

Kapitalerträge aus Versicherungsverträgen

5

0

0

1

0

6

0

 

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konto der sekundären Einkommensverteilung (Ausgabenkonzept)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

44

 

1

43

0

31

4

0

8

D.711

Nettoprämien für Nichtlebensversicherungen

 

44

 

 

 

44

 

 

44

45

 

0

45

 

 

 

45

 

D.721

Nichtlebensversicherungsleistungen

6

0

1

35

0

42

3

 

45

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einkommensverwendungskonto (Ausgabenkonzept)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

2

 

2

 

 

 

P.3

Konsumausgaben

 

 

 

 

 

 

 

2

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögensbilanz (Eröffnungsbilanz)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

74

 

0

74

 

40

0

9

25

AF.61

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen

 

74

 

 

 

74

 

 

74

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögensbilanz (Schlussbilanz)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

81

 

0

81

0

44

0

11

25

AF.61

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen

 

81

 

 

 

81

 

 

81

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanztransaktionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

 

0

7

0

4

0

2

1

F.61

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen

 

7

 

 

 

7

 

 

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umbewertungskonto

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0

 

0

0

0

0

0

0

0

AF.61

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen

 

0

 

 

 

0

 

 

0 “

27.

Nummer 17.148 erhält folgende Fassung:

„17.148

Übernimmt der Staat durch eine explizite Transaktion die Verantwortung für die Erbringung von Alterssicherungsleistungen für Beschäftigte einer nichtstaatlichen Einheit, sind etwaige Zahlungen der nichtstaatlichen Einheit als vorausbezahlte Sozialbeiträge (F.89) zu buchen. Eingehender werden Vereinbarungen dieser Art unter 20.273 bis 20.275 erörtert.“

28.

Nummer 17.165 erhält folgende Fassung:

„17.165

Der bei Schätzungen künftiger Alterssicherungsleistungen im Falle erworbener Ansprüche zugrunde gelegte Abzinsungsfaktor stellt eine der wichtigsten Annahmen bei der Modellierung von Altersvorsorgeeinrichtungen dar, da seine über Jahrzehnte reichende Wirkung sehr groß sein kann. Der Abzinsungsfaktor kann sich im Laufe der Zeit ändern; dies führt zu Umbewertungen in den Konten.“

29.

In Nummer 18.26 erhält die Fußnote folgende Fassung:

„United Nations, International merchandise trade statistics: Concepts and definitions, 2010.“

30.

In den Nummern 20.57, 20.63 und 20.65 erhält der Wortlaut „(ohne Sozialversicherung)“ folgende Fassung:

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

31.

In Nummer 20.76 erhält die Tabelle folgende Fassung:

„Gesamteinnahmen

=

 

Steuern

D.2 + D.5 + D.91

 

 

+

Nettosozialbeiträge

D.61

 

 

+

Verkauf von Waren und Dienstleistungen

P.11 + P.12 + P.131

 

 

+

Sonstige laufende Einnahmen

D.39 + D.4 + D.7

 

 

+

Sonstige Vermögenseinnahmen

D.92 + D.99“

32.

Nummer 20.77 erhält folgende Fassung:

„20.77

Das Steueraufkommen umfasst Produktions- und Importabgaben (D.2), Einkommen- und Vermögensteuern (D.5) sowie vermögenswirksame Steuern (D.91). Die Nettosozialbeiträge bestehen aus den tatsächlichen Sozialbeiträgen (tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (D.611) und tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte (D.613)), den unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber (D.612) und den Sozialbeiträgen aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung (D.614) abzüglich der Dienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträger (D.61SC).“

33.

In Nummer 20.84 erhält der Kasten 20.1 folgende Fassung:

„Kasten 20.1 — Vom zentralen ESVG-Rahmen zu Transaktionen und Aggregaten in den staatlichen Finanzstatistiken (GFS)

ESVG-Aufkommen

ESVG-GFS-Einnahmen

P.1

Produktionswert, davon

 

 

Marktproduktion (P.11)

Verkäufe von Waren und Dienstleistungen

 

Produktion für die Eigenverwendung (P.12)

Verkäufe von Waren und Dienstleistungen

 

Nichtmarktproduktion (P.13), davon

 

 

Zahlungen für Nichtmarktproduktion (P.131)

Verkäufe von Waren und Dienstleistungen

 

Sonstige Nichtmarktproduktion (P.132)

Nicht unter Gesamteinnahmen berücksichtigt

D.2

Empfangene Produktions- und Importabgaben

Steuern insgesamt

D.3

Empfangene Subventionen

Sonstige laufende Einnahmen

D.4

Vermögenseinkommen

Sonstige laufende Einnahmen

D.5

Einkommen- und Vermögenssteuern

Steuern insgesamt

D.61

Nettosozialbeiträge

Nettosozialbeiträge

D.7

Sonstige laufende Transfers

Sonstige laufende Einnahmen

D.91r

Empfangene vermögenswirksame Steuern

Steuern insgesamt

D.92r

Empfangene Investitionszuschüsse

Sonstige Vermögenseinnahmen

D.99r

Empfangene sonstige Vermögenstransfers

Sonstige Vermögenseinnahmen

 


ESVG-Verwendungen und Vermögenstransaktionen

ESVG-GFS-Ausgaben

P.2

Vorleistungen

Vorleistungen

D.1

Arbeitnehmerentgelt

Arbeitnehmerentgelt

D.2

Produktions- und Importabgaben (geleistet)

Sonstige laufende Ausgaben

D.3

Subventionen (geleistet)

Subventionen

D.41

Zinsen

Zinsen

D.4

Vermögenseinkommen (ohne D.41)

Sonstige laufende Ausgaben

D.5

Einkommen- und Vermögenssteuern

Sonstige laufende Ausgaben

D.62

Monetäre Sozialleistungen

Sozialleistungen ohne soziale Sachleistungen

D.632

Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion

Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion

D.7

Sonstige laufende Transfers

Sonstige laufende Ausgaben

D.8

Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

Sonstige laufende Ausgaben

P.31

Konsumausgaben für den Individualverbrauch von marktbestimmten Produkten

Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion

P.31

Konsumausgaben für den Individualverbrauch von nichtmarktbestimmten Produkten

Nicht unter Ausgaben berücksichtigt

P.32

Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch

Nicht unter Ausgaben berücksichtigt

P.5

Bruttoinvestitionen

Investitionsausgaben

NP

Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

Investitionsausgaben

D.92p

Geleistete Investitionszuschüsse

Investitionsausgaben

D.99p

Geleistete sonstige Vermögenstransfers

Investitionsausgaben

Im zentralen Rahmen des ESVG ist der Finanzierungssaldo (B.9) der Kontensaldo des Vermögensbildungskontos. Der Kontensaldo des Sektors Staat in der ESVG-GFS-Darstellung entspricht dem Finanzierungssaldo (B.9). Der nachstehende Kasten erläutert die Gründe hierfür.

Der zentrale ESVG-Rahmen

Das erste Konto in der Abfolge ist das Produktionskonto; deshalb besteht das erste Aufkommen eines institutionellen Sektors im ESVG in seinem Produktionswert. Da die meisten vom Staat erbrachten Dienstleistungen nicht zu wirtschaftlich signifikanten Preisen verkauft werden und somit nichtmarktbestimmt sind, wird die staatliche Produktion vereinbarungsgemäß als Summe der Produktionskosten gemessen.

Ähnlich werden auch die Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch, die aus den Dienstleistungen bestehen, die der Staat der Allgemeinheit in Form von allgemeiner Verwaltung, Verteidigung, Sicherheit und öffentlicher Ordnung erbringt, als Summe der Produktionskosten gemessen. Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch (P.32) entsprechen ebenfalls vereinbarungsgemäß dem Konsum (P.4) des Staates.

Auch die Konsumausgaben für den Individualverbrauch der privaten Haushalte, die unmittelbar vom Staat auf Nichtmarktbasis erbracht werden, werden als Summe der Produktionskosten gemessen.

Daher werden in den ESVG-Konten des Staates zwei Arten von Strömen ‚unterstellt‘:

(1)

auf der Aufkommensseite die übrige Nichtmarktproduktion (P.132), gebucht im Produktionskonto;

(2)

auf der Verwendungsseite der Konsum (Verbrauchskonzept) (P.4) und die sozialen Sachleistungen — Nichtmarktproduktion (D.631). Diese Ströme werden im Konto der sekundären Einkommensverteilung (Verbrauchskonzept) und im Einkommensverwendungskonto (Verbrauchskonzept) gebucht.

Jeder unterstellte Strom entspricht der Summe der tatsächlichen Ströme, den Produktionskosten. Diese beiden Arten unterstellter Ströme — auf der Aufkommens- und der Verwendungsseite — gleichen sich in der ESVG-Kontenabfolge aus.

Die ESVG-GFS-Darstellung der Statistik

In der ESVG-GFS-Darstellung werden die gleichen Hauptkategorien von Transaktionen herangezogen, aber vor allem auf der Grundlage der tatsächlichen Geldströme, um die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu errechnen. Von den unterstellten Transaktionen wird nur eine Auswahl herangezogen: die unterstellten Sozialbeiträge und die Sachvermögenstransfers.

Die Nichtberücksichtigung der Nichtmarktproduktion (P.132) auf der Aufkommensseite bei der Ermittlung der Einnahmen und der Konsumausgaben (P.4=P.32) und der sozialen Sachleistungen — Nichtmarktproduktion (D.631) auf der Verwendungsseite bei der Ermittlung der Ausgaben ergibt denselben Kontensaldo: den Finanzierungssaldo (B.9).

Als einzige soziale Sachleistungen im GFS-Aggregat der Staatsausgaben sind die sozialen Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion für private Haushalte (D.632) berücksichtigt, da hier staatliche Einheiten tatsächlich Zahlungen leisten. Diese Transaktionen werden auch zur Summe der Produktionskosten (gleich der sonstigen Nichtmarktproduktion, P.132) addiert, um die Konsumausgaben des Sektors Staat zu ermitteln.

P.3 = P.132 + D.632“

34.

Nummer 20.90 erhält folgende Fassung:

„20.90

Von staatlichen Einheiten empfangene Subventionen bestehen ausschließlich aus sonstigen Subventionen. Wenn die Empfänger Produktionseinrichtungen sind, die zum Sektor Staat gehören, werden Gütersubventionen bei der Bewertung der Produktion und Verkäufe zu Herstellungspreisen berücksichtigt.“

35.

Nummer 20.130 erhält folgende Fassung:

„20.130

Der Rückkauf einer Verbindlichkeit durch die entsprechende Einheit wird als Tilgung von Verbindlichkeiten und nicht als Erwerb von Forderungen gebucht. Ebenso wird auf der Ebene eines Teilsektors oder Sektors der Kauf einer von einer anderen Einheit des betreffenden Teilsektors aufgelegten Verbindlichkeit in der konsolidierten Darstellung als Tilgung einer Verbindlichkeit durch diesen Teilsektor oder Sektor ausgewiesen.“

36.

Nummer 20.158 erhält folgende Fassung:

„20.158

Von einer staatlichen Einheit an eine andere gezahlte Steuern oder Subventionen werden nicht konsolidiert. Steuern oder Subventionen für Güter können im System nicht konsolidiert werden, da es keinen entsprechenden Transaktionspartner im ESVG für solche Transaktionen gibt; die entsprechenden Beträge werden nicht separat als Ausgaben bzw. Einnahmen anerkannt, sondern werden in den Wert der Vorleistungen oder der Verkäufe eingerechnet oder davon ausgenommen.“

37.

Nummer 21.22 erhält folgende Fassung:

„21.22

Die Bewertungen der Aktiva mit dem beizulegenden Zeitwert zeichnen nicht nur ein genaueres Bild von der Vermögensbilanz als Bewertungen zu Anschaffungskosten, sondern sie führen auch zu mehr Daten zu Umbewertungsgewinnen/-verlusten.“

38.

Nummer 22.13 erhält folgende Fassung:

„22.13

In der COICOP wird zwischen 15 Hauptkategorien unterschieden:

a)

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke,

b)

Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen,

c)

Bekleidung und Schuhe,

d)

Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe,

e)

Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung,

f)

Gesundheitswesen,

g)

Verkehr,

h)

Information und Nachrichtenübermittlung,

i)

Freizeitgestaltung, Sport und Kultur,

j)

Dienstleistungen des Bildungswesens,

k)

Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen,

l)

Versicherungs- und Finanzdienstleistungen,

m)

Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und andere Waren und Dienstleistungen,

n)

Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck,

o)

Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch.

Die ersten 13 Kategorien ergeben zusammen die Konsumausgaben der privaten Haushalte. Die letzten beiden stehen für die individuell zurechenbaren Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck und des Staates, also deren soziale Sachleistungen. Zusammen repräsentieren alle 15 Posten den Konsum (Verbrauchskonzept) der privaten Haushalte.“

39.

Nummer 22.14 erhält folgende Fassung:

„22.14

Die individuell zurechenbaren Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck und des Staates werden nach fünf gemeinsamen Unterkategorien unterteilt, die wichtige Politikbereiche repräsentieren: Wohnungswesen, Gesundheitswesen, Freizeit- und Kulturdienstleistungen, Bildungswesen, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen. Das sind auch COICOP-Funktionen der Konsumausgaben der privaten Haushalte; Dienstleistungen sozialer Einrichtungen bilden eine Untergruppe der Kategorie 13 Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und andere Waren und Dienstleistungen. Folglich geht aus der COICOP für jede dieser fünf gemeinsamen Unterkategorien auch die Bedeutung der privaten Haushalte, des Staates und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck hervor. So kann die COICOP zum Beispiel die Rolle des Staates bei der Bereitstellung von Wohnraum, Gesundheitsdienstleistungen und Bildung beschreiben.“

40.

Nummer 22.16 erhält folgende Fassung:

„22.16

Die Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) ist ein wichtiges Instrument zur Beschreibung und Analyse der staatlichen Finanzen. Dabei wird zwischen zehn Hauptabteilungen unterschieden:

a)

Allgemeine öffentliche Verwaltung,

b)

Verteidigung,

c)

Öffentliche Ordnung und Sicherheit,

d)

Wirtschaftliche Angelegenheiten,

e)

Umweltschutz,

f)

Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen,

g)

Gesundheitswesen,

h)

Freizeitgestaltung, Sport, Kultur und Religion,

i)

Bildungswesen,

j)

Soziale Sicherung.

Die Unterteilung wird zur Klassifizierung der Konsumausgaben des Staates für den Individual- und Kollektivverbrauch genutzt. Damit lässt sich aber auch die Bedeutung anderer Ausgabenarten wie Subventionen, Investitionszuschüsse und Sozialleistungen für die Verfolgung politischer Zwecke erhellen.“

41.

Kapitel 23 wird wie folgt geändert:

a)

Nummer 23.05 erhält folgende Fassung:

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

b)

Die Tabelle unter der Überschrift „Gütertransaktionen (P)“ erhält folgende Fassung:

„P.1

Produktionswert

P.11

Marktproduktion

P.119

Unterstellte Bankdienstleistungen (FISIM)

P.12

Produktion für die Eigenverwendung

P.13

Nichtmarktproduktion

P.131

Zahlungen für die Nichtmarktproduktion

P.132

Sonstige Nichtmarktproduktion

P.2

Vorleistungen

P.3

Konsumausgaben

P.31

Konsumausgaben für den Individualverbrauch

P.32

Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch

P.4

Konsum (Verbrauchskonzept)

P.41

Individualkonsum (Verbrauchskonzept)

P.42

Kollektivkonsum (Verbrauchskonzept)

P.5

Bruttoinvestitionen/P.5n Nettoinvestitionen

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen

P.511

Nettozugang an Anlagegütern

P.5111

Erwerb neuer Anlagegüter

P.5112

Erwerb gebrauchter Anlagegüter

P.5113

Veräußerungen gebrauchter Anlagegüter

P.512

Kosten der Eigentumsübertragung nichtproduzierter Vermögensgüter

P.51c

Abschreibungen (–)

P.51c1

Abschreibungen bezüglich Bruttobetriebsüberschuss (–)

P.51c2

Abschreibungen bezüglich Bruttoselbstständigeneinkommen (–)

P.51n

Nettoanlageinvestitionen

P.52

Vorratsveränderungen

P.53

Nettozugang an Wertsachen

P.6

Exporte

P.61

Warenexporte

P.62

Dienstleistungsexporte

P.7

Importe

P.71

Warenimporte

P.72

Dienstleistungsimporte“

c)

Der Text und die Tabelle unter der Überschrift „Langlebige Konsumgüter“ erhalten folgende Fassung:

„Die Codes der langlebigen Konsumgüter beginnen mit einem ‚X‘, gefolgt von den Buchstaben ‚DHHCE‘ (Ausgaben der privaten Haushalte für langlebige Konsumgüter) plus einer einstelligen Ziffer für die Untergruppen und einer zweistelligen Ziffer für die Positionen.

SNA-Codes

 

XDHHCE1

Möbel und Haushaltsgeräte

XDHHCE11

Möbel und Einrichtungsgegenstände

XDHHCE12

Teppiche u. a. Bodenbeläge

XDHHCE13

Elektrische u. a. Haushaltsgroßgeräte

XDHHCE14

Motorbetriebene Werkzeuge und Geräte

XDHHCE2

Personenfahrzeuge

XDHHCE21

Kraftfahrzeuge

XDHHCE22

Motorräder

XDHHCE23

Fahrräder

XDHHCE24

Kutschen u. ä. von Tieren gezogene Fahrzeuge

XDHHCE3

Güter für Freizeit- und Unterhaltungszwecke

XDHHCE31

Telefon- und Telefaxgeräte, einschl. Reparatur

XDHHCE32

Geräte für den Empfang, die Aufnahme und Wiedergabe von Ton und Bild

XDHHCE33

Foto- und Filmausrüstung, optische Geräte und Zubehör

XDHHCE34

Informationsverarbeitungsgeräte

XDHHCE35

Größere langlebige Gebrauchsgüter für Freizeit im Freien

XDHHCE36

Musikinstrumente und größere langlebige Gebrauchsgüter für Freizeit in Räumen

XDHHCE4

Sonstige langlebige Güter

XDHHCE41

Schmuck und Uhren

XDHHCE42

Therapeutische Geräte und Ausrüstungen“

d)

Die Tabelle unter der Überschrift „KLASSIFIKATION DER VERWENDUNGSZWECKE DES INDIVIDUALKONSUMS (COICOP)“ erhält folgende Fassung:

„01-13 Konsumausgaben für den Individualverbrauch der privaten Haushalte

01

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

01.1

Nahrungsmittel

01.2

Alkoholfreie Getränke

01.3

Dienstleistungen der Verarbeitung von Primärerzeugnissen für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

02

Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen

02.1

Alkoholische Getränke

02.2

Dienstleistungen der Alkoholherstellung

02.3

Tabakwaren

02.4

Drogen

03

Bekleidung und Schuhe

03.1

Bekleidung

03.2

Schuhe

04

Wohnung, Wasser, Strom, Gas u. a. Brennstoffe

04.1

Tatsächliche Mietzahlungen

04.2

Unterstellte Mietzahlungen

04.3

Instandhaltung, Reparatur und Sicherheit der Wohnungen

04.4

Wasserversorgung und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung

04.5

Strom, Gas u. a. Brennstoffe

05

Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung

05.1

Möbel, Innenausstattung und lose Teppiche

05.2

Heimtextilien

05.3

Haushaltsgeräte

05.4

Glaswaren, Tafelgeschirr u. a. Gebrauchsgüter für die Haushaltsführung

05.5

Werkzeuge und Geräte für Haus und Garten

05.6

Waren und Dienstleistungen für die Haushaltsführung

06

Gesundheitspflege

06.1

Arzneimittel und Gesundheitsprodukte

06.2

Ambulante Gesundheitsdienstleistungen

06.3

Stationäre Gesundheitsdienstleistungen

06.4

Sonstige Gesundheitsdienstleistungen

07

Verkehr

07.1

Kauf von Fahrzeugen

07.2

Waren und Dienstleistungen für den Betrieb von Privatfahrzeugen

07.3

Verkehrsdienstleistungen

07.4

Güterverkehrsleistungen

08

Information und Kommunikation

08.1

Geräte für Information und Kommunikation

08.2

Software ohne Spiele

08.3

Informations- und Kommunikationsdienstleistungen

09

Freizeit, Sport und Kultur

09.1

Langlebige Gebrauchsgüter für die Freizeit

09.2

Sonstige Güter für die Freizeit

09.3

Güter für die Gartenpflege und Haustiere

09.4

Dienstleistungen im Bereich Freizeit

09.5

Güter im Bereich Kultur

09.6

Dienstleistungen im Bereich Kultur

09.7

Zeitungen, Bücher und Schreibwaren

09.8

Pauschalreisen

10

Dienstleistungen im Bildungswesen

10.1

Dienstleistungen der Bildungseinrichtungen des frühkindlichen Bereichs und des Primarbereichs

10.2

Dienstleistungen der Bildungseinrichtungen des Sekundarbereichs

10.3

Dienstleistungen des postsekundären, nichttertiären Bildungsbereichs

10.4

Dienstleistungen der Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs

10.5

Dienstleistungen nicht einstufbarer Bildungseinrichtungen

11

Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen

11.1

Gastronomiedienstleistungen

11.2

Beherbergungsdienstleistungen

12

Versicherungs- und Finanzdienstleistungen

12.1

Versicherungsdienstleistungen

12.2

Finanzdienstleistungen

13

Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und andere Waren und Dienstleistungen

13.1

Körperpflege

13.2

Sonstige persönliche Gebrauchsgegenstände

13.3

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

13.9

Andere Dienstleistungen

14

Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck

14.1

Wohnungswesen

14.2

Gesundheitspflege

14.3

Freizeit- und Kulturdienstleistungen

14.4

Bildungswesen

14.5

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

14.6

Andere Dienstleistungen

15

Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch

15.1

Wohnungswesen

15.2

Gesundheitspflege

15.3

Freizeit- und Kulturdienstleistungen

15.4

Bildungswesen

15.5

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen“


(*1)  Eurostat, Handbook on prices and volume measures in national accounts, 2016.“ “


ANHANG II

ANHANG B

LIEFERPROGRAMM FÜR DATEN UND METADATEN

I.   Allgemeine Anforderungen

Daten

1.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in den Datentabellen dieses Anhangs festgelegten Konten. In jeder einzelnen Datentabelle sind die zu liefernden obligatorischen und fakultativen Variablen, die erforderlichen Bezugszeiträume sowie die Fristen für die Übermittlung angegeben.

Übersicht über die Datentabellen  (1)

Tabelle Nr.

Gegenstand der Tabellen

Lieferfrist t + Monate (Tage, falls angegeben) nach dem Bezugszeitraum

Zeitraum

1F

Schnellschätzungen des BIP und der Beschäftigung – vierteljährliche fakultative Übermittlung

Die Zeitpunkte werden zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten und der Kommission (Eurostat) vereinbart und entsprechen den 30- oder 45-Tage-Veröffentlichungen von Eurostat.

Letztes Berichtsquartal

1Q

Hauptaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen — vierteljährlich

2/(3) (2)

Ab 1995 Q1

1A

Hauptaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen — jährlich

2/(3) (2)/9

Ab 1995

2

Hauptaggregate für den Sektor Staat und seine Teilsektoren — jährlich

3/9

Ab 1995

3

Hauptaggregate nach Wirtschaftsbereichen – jährlich

9/21

Ab 1995

5

Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Verwendungszwecken — jährlich

9

Ab 1995

6

Finanzierungskonten — jährlich

4/9

Ab 1995

7

Finanzielle Vermögensbilanzen nach Sektoren — jährlich

4/9

Ab 1995

8

Nichtfinanzielle Sektorkonten — jährlich

9

Ab 1995

801

Nichtfinanzielle Sektorkonten — vierteljährlich — nicht bereinigt

85 Tage/(3) (3)

Ab 1999 Q1

801SA

Nichtfinanzielle Sektorkonten – vierteljährlich – saison- und kalenderbereinigte Daten

85 Tage + 3 Arbeitstage

Ab 1999 Q1

9

Detaillierte Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen, einschließlich der Liste der Steuern und Sozialbeiträge gemäß nationaler Klassifizierung — jährlich

9

Ab 1995

10

Hauptaggregate nach Region (NUTS-Ebenen 2 und 3) — jährlich

12/24

Ab 2000

11

Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen (COFOG) — jährlich

11

Ab 1995

13

Konten der privaten Haushalte auf Regionalebene, NUTS-Ebene 2 — jährlich

24

Ab 2000

15

Aufkommenstabelle zu Herstellungspreisen mit Übergang auf Anschaffungspreise — jährlich

36

Ab 2010

16

Verwendungstabelle zu Anschaffungspreisen — jährlich

36

Ab 2010

17

Symmetrische Input-Output-Tabelle zu Herstellungspreisen — fünfjährlich

36

Ab 2010

20

Anlagegüter nach Wirtschaftsbereichen und Anlagearten (Bestände) — jährlich

24

Ab 2000

22

Bruttoanlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen und Anlagearten (Transaktionen) — jährlich

9/24

Ab 1995

25

Nichtfinanzielle Konten des Staates — vierteljährlich

3

Ab 2002 Q1

26

Nichtfinanzielle Vermögensbilanzen — jährlich

24

Ab 1995

27

Finanzierungskonten und Vermögensbilanzen des Staates — vierteljährlich

85 Tage/3

Ab 1999 Q1

28

Öffentlicher Schuldenstand („Maastricht-Schuldenstand“) – vierteljährlich

3

Ab 2000 Q1

28A

Öffentlicher Schuldenstand („Maastricht-Schuldenstand“) – jährlich

100 Tage/283 Tage

Vorherige 4 Bezugsjahre

29

Im Rahmen von Sozialschutzsystemen aufgelaufene Alterssicherungsansprüche — dreijährlich

24

Ab 2012

t = Bezugszeitraum (Jahr oder Vierteljahr).

2.

Die Mitgliedstaaten übermitteln zu den für die Veröffentlichung der europäischen Aggregate vorgesehen Zeitpunkten alle für die Veröffentlichung durch die Kommission obligatorischen Daten. Können die übermittelten Daten aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nicht verbreitet werden, so wird der wahre Wert mit den für die primäre oder sekundäre statistische Geheimhaltung vereinbarten Kennzeichnungen übermittelt. Mit Ausnahme von Sperrfristen werden andere Kennzeichnungen zur Einschränkung der Veröffentlichung mit Metadaten begründet und erläutert.

3.

Die Mitgliedstaaten übermitteln alle Daten gemäß den in Anhang A dieser Verordnung festgelegten Konzepten und Definitionen. Weichen die übermittelten Daten von den Konzepten und Definitionen ab, so sind die betroffenen Beobachtungen mit einem Hinweis darauf, dass sich die Definition unterscheidet, zu übermitteln.

4.

Die Mitgliedstaaten übermitteln alle Daten gemäß den in Artikel 4 Absatz 1 dieser Verordnung festgelegten Qualitätskriterien.

5.

Die Mitgliedstaaten und die Kommission (Eurostat) stimmen die Veröffentlichungstermine der Konten ab. Liegen die nationalen Veröffentlichungstermine nach den Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission (Eurostat), so sind die Daten mit einer Kennzeichnung zu übermitteln, aus der die vorübergehende Sperrfrist (Datum und Uhrzeit) für die Veröffentlichung der Daten hervorgeht.

6.

Sperrfristen, die nach dem Veröffentlichungsdatum für europäische Aggregate liegen, sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

Bezugszeiträume

7.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die gesamten obligatorischen Zeitreihen zur jeweiligen Frist, einschließlich der Daten, die nicht revidiert wurden, sofern in entsprechenden Einzeltabellen nichts anderes angegeben ist. Weisen die übermittelten Daten Brüche in den Zeitreihen auf, ist der Wert des betreffenden Bezugszeitraums mit einer Kennzeichnung zu übermitteln, aus der die Unterbrechung hervorgeht.

8.

Verfügen die Mitgliedstaaten über längere Zeitreihen als die in den Datentabellen festgelegten obligatorischen Bezugszeiträume, so können sie die gesamten Zeitreihen auf freiwilliger Basis übermitteln.

Metadaten

9.

Metadaten bestehen aus strukturellen Informationen gemäß Nummer 10 und aus spezifischen Informationen über die gemäß Nummer 11 übermittelten Daten. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die Metadaten, um der Kommission (Eurostat) zu ermöglichen, die Qualität der übermittelten Daten zu bewerten. Dadurch wird – im Rahmen des Lieferprogramms – vermieden, dass dieselben Informationen, die in anderen Prozessen und Tabellen erhoben werden, doppelt angefordert werden.

Enthalten die Metadaten vertrauliche Informationen, so teilen die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) mit, dass der betreffende Text in den Metadaten nicht verbreitet werden kann.

10.

Die Metadatenüber strukturelle Informationen, die von den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) zu übermitteln sind, enthalten Informationen über den Produktionsprozess sowie über die verwendeten Quellen und Methoden, sofern sie nicht aus anderen Quellen verfügbar sind, und gegebenenfalls wesentliche methodische oder sonstige Änderungen, die sich auf die übermittelten Daten auswirken, um der Kommission (Eurostat) zu ermöglichen, die Änderungen zu bewerten und die Nutzer über die entsprechenden Änderungen zu informieren.

Wenn die in Anhang A festgelegten Konzepte und Definitionen nicht umgesetzt werden, enthalten diese Metadaten über strukturelle Informationen kurze Erläuterungen zu den in den übermittelten Daten tatsächlich verwendeten Konzepten und Definitionen sowie zu den Gründen, warum die in Anhang A festgelegten Konzepte und Definitionen nicht umgesetzt werden oder nicht anwendbar sind.

Nach ihrer ersten Übermittlung werden die Metadaten über strukturelle Informationen jedes Mal, wenn eine wesentliche Änderung am Produktionsprozess vorgenommen wurde, gesendet.

11.

In den Metadaten über spezifische Informationen in Bezug auf die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten sind Informationen für die Kommission (Eurostat) über wichtige Ereignisse wie größere Datenrevisionen, Dateninkonsistenzen von erheblichem Ausmaß, Ausreißer, Brüche in Zeitreihen, Aktualisierungen der Saisonbereinigung sowie ungewöhnliche Null- und Negativwerte enthalten. Bei jährlich übermittelten Daten werden diese Informationen spätestens zum Zeitpunkt t + 3 Tage gesendet, ausgenommen in Bezug auf Tabellen 1, 6 und 7, für die die Metadaten zusammen mit den Daten übermittelt werden. Bei vierteljährlichen Daten werden die Metadaten zusammen mit den Daten übermittelt. Diese Informationen werden nur gesendet, wenn sich derartige Ereignisse in den übermittelten Daten widerspiegeln, und sie enthalten kurze Erläuterungen, warum das Ereignis in den übermittelten Daten beobachtet wurde und welche Variablen und Bezugszeiträume betroffen sind.

Die Mitgliedstaaten übermitteln spezifische Informationen über Revisionen, die sich nicht aus Routinevorgängen ergeben.

Fristen für die Übermittlung

12.

Die mit Metadaten versehenen Datentabellen werden innerhalb der jeweiligen Fristen für jede Tabelle übermittelt.

13.

Die Daten werden der Kommission (Eurostat) jedes Mal übermittelt, wenn sie von der nationalen Stelle veröffentlicht werden, und zwar spätestens am Tag ihrer Veröffentlichung.

14.

Stellen die Mitgliedstaaten Fehler in den übermittelten Daten fest, so teilen sie dies der Kommission (Eurostat) unverzüglich mit und übermitteln die berichtigten Daten, sobald der Fehler berichtigt werden konnte.

15.

Übermittelt ein Mitgliedstaat vollständige Datensätze im Einklang mit den in Artikel 4 Absatz 1 dieser Verordnung genannten Qualitätskriterien vor Ablauf der Frist, ist keine erneute Übermittlung der Daten zum vorgegebenen Termin erforderlich, sofern in den entsprechenden Einzeltabellen nichts anderes angegeben ist.

Konsistenz

16.

Die in einer Tabelle übermittelten Daten müssen in sich kohärent sein. Die Werte, die für dieselbe Variable in verschiedenen Datentabellen übermittelt werden, müssen einheitlich sein, wenn sie dieselbe Lieferfrist aufweisen oder innerhalb derselben Frist wie andere Tabellen erneut übermittelt werden müssen.

17.

Die Summe der vierteljährlichen Werte einer nicht saison- oder kalenderbereinigten Variable in einer Tabelle mit vierteljährlichen Daten muss dem Wert derselben Variable für das jeweilige Bezugsjahr in einer entsprechenden Tabelle mit jährlichen Daten entsprechen, wenn die entsprechenden Tabellen dieselbe Frist haben.

Tabellen 1Q und 1A

Hauptaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen — vierteljährlich (Q) und jährlich (A)

Tabelle 1A-Daten werden zum Zeitpunkt t + 2 Monate und t + 9 Monate und Tabelle 1Q-Daten zum Zeitpunkt t + 2 Monate nach dem Bezugszeitraum gemeldet. Übermittelt ein Mitgliedstaat einen kompletten Datensatz zum Zeitpunkt t + 2 Monate, so erübrigt sich die Frist von t + 3 Monaten. Tabelle 1Q muss mit Tabelle 1A zum Zeitpunkt t + 9 Monate konsistent sein.

Daten zu jeweiligen Preisen (CUP) ab 1995, zu Vorjahrespreisen (PYP) ab 1996 sowie verkettete Volumen (CLV) ab 1995 für jährliche und ab 1996Q1 für vierteljährliche Daten sind obligatorisch (x) wie nachstehend angegeben. Einige Untergliederungen sind fakultativ (o).

Quartalsdaten müssen in nicht saisonbereinigter Form sowie in saisonbereinigter Form (ggf. einschließlich Kalenderbereinigungen) bereitgestellt werden (mit Ausnahme der Vorjahrespreise). Die Bereitstellung von Quartalsdaten, die nur Kalender- und Saisonbereinigungen beinhalten, erfolgt auf freiwilliger Basis.

Für bestimmte administrative Zwecke werden jährliche B.1*g mit der höchsten verfügbaren Genauigkeit übermittelt, jedoch auf aussagekräftige Werte beschränkt sein, z. B. höchstens 8 Dezimalstellen für die Angabe „Millionen in Landeswährung“ und 3 Dezimalstellen für die Angabe „In 1 000 Personen“.


Code

Liste der Variablen

Q-Daten

t+2/(3) Monate

A-Daten

t+2/(3)/9 Monate

Untergliederung

Einheit

B.1*g

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen

x

x

 

CUP, PYP, CLV

Hauptaggregate für die Produktion

B.1g

Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen

x

x

A*10

CUP, PYP, CLV

D.21 - D.31

Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen

x

x

 

CUP, PYP, CLV

D.21

Gütersteuern

o

t+9

 

CUP, PYP, CLV

D.31

Gütersubventionen

o

t+9

 

CUP, PYP, CLV

Hauptausgabenaggregate

B.1 * g

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen

x

x

 

CUP, PYP, CLV

P.3_S.1

Konsumausgaben insgesamt

x

x

 

CUP, PYP, CLV

P.3_S.14

Konsumausgaben der privaten Haushalte (Inlandskonzept)

x

x

 

CUP, PYP, CLV

darunter:

Untergliederungen nach Dauerhaftigkeit (DUR)

 

 

 

 

 

Langlebige Güter

x

x

DUR

CUP, PYP, CLV

 

Andere Waren und Dienstleistungen

x

x

DUR

CUP, PYP, CLV

 

--

Güter mit mittlerer Lebensdauer

x

x

DUR

CUP, PYP, CLV

 

--

Kurzlebige Güter

x

x

DUR

CUP, PYP, CLV

 

--

Dienstleistungen

x

x

DUR

CUP, PYP, CLV

P.3_S1M

Konsumausgaben der privaten Haushalte und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (Inländerkonzept)

x

x

 

CUP, PYP, CLV

P.3_S14

Konsumausgaben der privaten Haushalte (Inländerkonzept)

x

x

 

CUP, PYP, CLV

P.3_S15

Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck

x

x

 

CUP, PYP, CLV

P.3_S13

Konsumausgaben des Staates

x

x

 

CUP, PYP, CLV

P.31_S13

Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch

x

x

 

CUP, PYP, CLV

P.32_S13

Konsumausgaben des Staats für den Kollektivverbrauch

x

x

 

CUP, PYP, CLV

P.41

Individualkonsum (Verbrauchskonzept)

x

x

 

CUP, PYP, CLV

P.5

Bruttoinvestitionen

x

x

 

CUP, PYP, CLV

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen

x

x

 

CUP, PYP, CLV

darunter:

Untergliederungen nach Art der Vermögensgüter (AN_F6)

 

 

 

 

AN.111

Wohnbauten

x

x

AN_F6

CUP, PYP, CLV

AN.112

Nichtwohnbauten

x

x

AN_F6

CUP, PYP, CLV

AN.113 + AN.114

Ausrüstungen + militärische Waffensysteme

x

x

AN_F6

CUP, PYP, CLV

AN.1131

Fahrzeuge

x

x

AN_F6

CUP, PYP, CLV

AN.1132

Ausrüstungen der Informations- und Kommunikationstechnik

o

t+9

AN_F6

CUP, PYP, CLV

AN.1139 + AN.114

Sonstige Ausrüstungen + militärische Waffensysteme

o

o

AN_F6

CUP, PYP, CLV

AN.115

Nutztiere und Nutzpflanzungen

x

x

AN_F6

CUP, PYP, CLV

AN.117

Geistiges Eigentum

x

x

AN_F6

CUP, PYP, CLV

P.52

Vorratsveränderungen

x

x

 

CUP,PYP

P.53

Nettozugang an Wertsachen

x

x

 

CUP,PYP

P.6

Exporte von Waren (FOB) und Dienstleistungen

x

x

GEO

CUP, PYP, CLV

P.61

Warenexporte

o

o

GEO

CUP, PYP, CLV

P.62

Dienstleistungsexporte

o

o

GEO

CUP, PYP, CLV

P.7

Importe von Waren (FOB) und Dienstleistungen

x

x

GEO

CUP, PYP, CLV

P.71

Warenimporte

o

o

GEO

CUP, PYP, CLV

P.72

Dienstleistungsimporte

o

o

GEO

CUP, PYP, CLV

B.11

Außenbeitrag

x

x

 

CUP,PYP

B.111

Außenbeitrag der Waren

o

o

 

CUP,PYP

B.112

Außenbeitrag der Dienstleistungen

o

o

 

CUP,PYP

Haupteinkommensaggregate

B.2g + B.3g

Bruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommen

x

x

 

CUP

D.2 - D.3

Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen

x

x

 

CUP

D.2

Produktions- und Importabgaben

x

x

 

CUP

D.3

Subventionen

x

x

 

CUP

D.1

Arbeitnehmerentgelt an Arbeitnehmer von gebietsansässigen produzierenden Einheiten (Inlandskonzept)

x

x

A * 10

CUP

D.11

Bruttolöhne und -gehälter

x

x

A * 10

CUP

D.12

Sozialbeiträge der Arbeitgeber

x

x

A * 10

CUP

Bevölkerung und Erwerbstätigkeit

Obligatorische Einheiten (x): Personen (PS) für die Bevölkerung und alle Beschäftigungsvariablen und geleisteten Arbeitsstunden (HW) für Erwerbstätige in gebietsansässigen produzierenden Einheiten.

Arbeitsplätze (JB) und Vollzeitäquivalente (FTE) fakultativ (o) für die Beschäftigung in gebietsansässigen Produktionseinheiten

POP

Bevölkerung

(1 000  Personen)

x

x

 

PS

EMP_NC

Erwerbstätigkeit von Gebietsansässigen:

(Inländerkonzept)

x

x

 

PS

EEM_NC

Gebietsansässige Arbeitnehmer

(Inländerkonzept)

x

x

 

PS

ESE_NC

Gebietsansässige Selbstständige

(Inländerkonzept)

x

x

 

PS

EMP

Erwerbstätigkeit in gebietsansässigen produzierenden Einheiten (Inlandskonzept)

x

x

A*10

PS, HW

o

o

A*10

JB, FTE

EEM

Arbeitnehmer in gebietsansässigen produzierenden Einheiten (Inlandskonzept)

x

x

A*10

PS, HW

o

o

A*10

JB, FTE

ESE

Selbstständige in gebietsansässigen produzierenden Einheiten (Inlandskonzept)

x

x

A*10

PS, HW

o

o

A*10

JB, FTE

Geografische Aufschlüsselung der Importe und Exporte – nach der tatsächlichen Zusammensetzung am Ende des letzten Bezugszeitraums („feste Zusammensetzung“)

GEO

Obligatorisch für Gesamtexporte und -importe;

fakultativ für Waren und Dienstleistungen

Einheit mit obligatorischem Anfangsjahr/-vierteljahr

Code

Aufschlüsselung nach Partnersektor

CUP

PYP

CLV

S.21

Mitgliedstaaten, einschließlich Organen und Einrichtungen der Europäischen Union

2008/Q1

2012/Q1

2012/Q1

S.2I

Euro-Währungsgebiet (Mitgliedstaaten und Organe des Euro-Währungsgebiets)

2008/Q1

2012/Q1

2012/Q1

S.21 – S.2I

Intra-EU, außerhalb des Euro-Währungsgebiets (Mitgliedstaaten und Organe, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören)

2008/Q1

2012/Q1

2012/Q1

S.212

Organe und Einrichtungen der Europäischen Union

o

o

o

S.22

Extra-EU

2008/Q1

2012/Q1

2012/Q1


Tabelle 1F

Schnellschätzungen des BIP und der Beschäftigung – vierteljährliche fakultative Übermittlung

Die Kommission (Eurostat) und die Mitgliedstaaten vereinbaren die freiwillige Übermittlung der Schnellschätzungen des BIP und des Beschäftigungswachstums, damit eine regelmäßige koordinierte Veröffentlichung der Schätzungen der entsprechenden europäischen Aggregate ca. 30 oder 45 Tage nach dem Bezugszeitraum gewährleistet ist. Die Mitgliedstaaten, die der Kommission (Eurostat) solche Schätzungen übermitteln, übermitteln sie vierteljährlich mindestens einen Arbeitstag vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin, wobei klar anzugeben ist, ob die Schätzungen veröffentlicht werden können (bevorzugte Option).


Code

Schnellschätzungen

Periodizität

Grundlage:

B.1 * g

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen

Q

Volumen

EMP

Gesamte Erwerbstätigkeit in gebietsansässigen produzierenden Einheiten

Q

Personen


Tabelle 2

Hauptaggregate für den Sektor Staat und seine Teilsektoren — jährlich

Die Daten sind – mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen – zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) ab 1995 zu den Zeitpunkten t + 3 und t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden.

Sektoren und Teilsektoren:

Der Sektor Staat und die Teilsektoren sind obligatorisch zu melden (Ausnahmen s. u.):

S.13 Staat

S.1311 Bund (Zentralstaat)

S.1312 Länder

S.1313 Gemeinden

S.1314 Sozialversicherung

Alle nicht obligatorischen Daten für den Sektor Staat und seine Teilsektoren sind den nachstehenden Erläuterungen zu entnehmen. Ansonsten sind die Daten der Bezugsjahre ab 1995 obligatorisch.

Einige Posten im Zusammenhang mit Transaktionen mit Organen und Einrichtungen der Europäischen Union sind wie nachstehend angegeben obligatorisch zu übermitteln:

S.212 Organe und Einrichtungen der Europäischen Union

S.1 Gesamte Volkswirtschaft

Die Daten für die Teilsektoren sind unter den Posten Vermögenseinkommen (D.4), sonstige laufende Transfers (D.7) und Vermögenstransfers (D.9) (sowie deren Unterpositionen und Aggregationen) innerhalb der einzelnen Teilsektoren, jedoch nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert zu melden. Die Daten für den Sektor S.13 sind gleich der Summe der Daten für die Teilsektoren; dies gilt nicht für die Positionen D.4, D.7 und D.9 (und die jeweiligen Unterpositionen und Aggregationen), bei denen die Daten zwischen den Teilsektoren konsolidiert werden (unter Angabe der Partnersektoren der Ausgabenseite). Falls innerhalb oder zwischen Teilsektoren (mit Ausnahme von Vermögenseinkommen (D.4), sonstigen laufenden Transfers (D.7) und Vermögenstransfers (D.9) sowie deren Unterpositionen) erhebliche Zahlungen erfolgen, geben die Mitgliedstaaten dies in den Fußnoten des Absenders an.

Die gemeldeten Daten müssen mit den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates (4) gemeldeten Daten übereinstimmen.


Code

Transaktion

Hinweise

P.1

Produktionswert

 

P.11 + P.12

Marktproduktion und Produktion für die Eigenverwendung

 

P.11

Marktproduktion

fakultativ

P.12

Produktion für die Eigenverwendung

fakultativ

P.12_GFSM_D.1

Produktion für die Eigenverwendung, dem Arbeitnehmerentgelt zurechenbare Kosten (GFSM-Zweck)

fakultativ; für die Zwecke der Berichterstattung gemäß der im Handbuch der staatlichen Finanzstatistik (Government Finance Statistics Manual - GFSM) des Internationalen Währungsfonds festgelegten Methode

P.12_GFSM_P.2

Produktion für die Eigenverwendung, den Vorleistungen zurechenbare Kosten (GFSM-Zweck)

fakultativ; siehe P.12_GFSM_P.2

P.12_GFSM_P.51c

Produktion für die Eigenverwendung, den Abschreibungen zurechenbare Kosten (GFSM-Zweck)

fakultativ; siehe P.12_GFSM_P.2

P.13

Nichtmarktproduktion

 

P.131

Zahlungen für die Nichtmarktproduktion

 

 

Nachrichtlich: Erhebungskosten für Eigenmittel

Ab dem Bezugsjahr 2004 für S.13 obligatorisch, für Teilsektoren fakultativ.

P.132

Übrige Nichtmarktproduktion

 

P.11 + P.12 + P.131

Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für die Nichtmarktproduktion

 

P.2

Vorleistungen

 

B.1g

Wertschöpfung, brutto

 

P.51c

Abschreibungen

 

B.1n

Wertschöpfung, netto

 

D.1

Arbeitnehmerentgelt, Ausgaben

 

D.11

Bruttolöhne und -gehälter, Ausgaben

fakultativ

D.12

Sozialbeiträge der Arbeitgeber, Ausgaben

fakultativ

D.29p

Sonstige Produktionsabgaben, Ausgaben

 

D.39r

Sonstige Subventionen, Einnahmen

mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen

D.3r_S.212

Subventionen, Einnahmen von den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union

Ab dem Bezugsjahr 2004 nur für S.1 obligatorisch, für S.13 und Teilsektoren fakultativ.

B.2n

Betriebsüberschuss, netto

 

D.2r

Produktions- und Importabgaben, Einnahmen

Auch für S.212 zu übermitteln (ab dem Bezugsjahr 2004 obligatorisch).

D.21r

Gütersteuern, Einnahmen

Auch für S.212 zu übermitteln (ab dem Bezugsjahr 2004 obligatorisch).

D.211r

Steuern vom Typ Mehrwertsteuer (MwSt), Einnahmen

 

D.29r

Sonstige Produktionsabgaben, Einnahmen

Auch für S.212 zu übermitteln (ab dem Bezugsjahr 2004 obligatorisch).

D.4r

Vermögenseinkommen, Einnahmen

 

D.41r

Zinsen, Einnahmen

 

D.41Gr

Zinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung, Einnahmen

fakultativ

D.42r + D.43r + D.44r + D.45r

Sonstige Vermögenseinkommen, Einnahmen

 

D.42r

Ausschüttungen und Entnahmen, Einnahmen

fakultativ

D.43r

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Einnahmen

fakultativ

D.44r

Sonstige Kapitalerträge, Einnahmen

fakultativ

D.45r

Pachteinkommen, Einnahmen

fakultativ

D.3p

Subventionen, Ausgaben

mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen

D.31p

Gütersubventionen, Ausgaben

mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen

D.39p

Sonstige Gütersubventionen, Ausgaben

mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen

D.4p

Vermögenseinkommen, Ausgaben

 

D.4p_S.1311 darunter:

an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)

 

D.4p_S.1312

an den Teilsektor Länder (S.1312)

 

D.4p_S.1313

an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)

 

D.4p_S.1314

an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)

 

D.41p

Zinsen, Ausgaben

 

D.41Gp

Zinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung, Ausgaben

fakultativ

D.42p + D.43p + D.44p + D.45p

Sonstige Vermögenseinkommen, Ausgaben

 

D.42p

Ausschüttungen und Entnahmen, Ausgaben

fakultativ

D.43p

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Ausgaben

fakultativ

D.44p

Sonstige Kapitalerträge, Ausgaben

fakultativ

D.45p

Pacht, Ausgaben

fakultativ

B.5n

Primäreinkommen, netto

 

D.5r

Einkommen- und Vermögensteuern, Einnahmen

 

D.51r

Einkommensteuern, Einnahmen

fakultativ

D.51a + D.51c1

Steuern auf das Einkommen von natürlichen Personen oder privaten Haushalten einschließlich Steuern auf Umbewertungsgewinne, Einnahmen

fakultativ

D.51b + D.51c2

Steuern auf das Einkommen oder die Gewinne von Kapitalgesellschaften einschließlich Steuern auf Umbewertungsgewinne, Einnahmen

fakultativ

D.59r

Sonstige direkte Steuern und Abgaben, Einnahmen

fakultativ

D.61r

Nettosozialbeiträge, Einnahmen

 

D.611r

Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber, Einnahmen

 

D.613r

Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte, Einnahmen

 

D.7r

Sonstige laufende Transfers, Einnahmen

 

D.7r_S.212

Sonstige laufende Transfers, Einnahmen, von den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union

Ab dem Bezugsjahr 2004 für S.13 und S.1 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.

D.71r

Nettoprämien für Nichtlebensversicherungen, Einnahmen

fakultativ

D.72r

Nichtlebensversicherungsleistungen, Einnahmen

fakultativ

D.73r

Laufende Transfers innerhalb des Staates, Einnahmen

fakultativ

D.74r

Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, Einnahmen

fakultativ

D.74r_S.212

Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, Einnahmen, von den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union

Ab dem Bezugsjahr 2004 für S.13 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.

D.75r

Übrige laufende Transfers, Einnahmen

fakultativ

D.76r

MwSt.- und BNE-basierte EU-Eigenmittel, Einnahmen:

auf S.13-Ebene ab Bezugsjahr 2004 obligatorisch

D.5p

Einkommen- und Vermögensteuern, Ausgaben

 

D.62p

Monetäre Sozialleistungen, Ausgaben

 

D.621p

Geldleistungen der Sozialversicherung, Ausgaben

fakultativ

D.622p

Sonstige Leistungen zur sozialen Sicherung, Ausgaben

fakultativ

D.623p

Sonstige soziale Geldleistungen, Ausgaben

fakultativ

D.62p COFOG 10.2

Monetäre Sozialleistungen, Ausgaben, davon COFOG 10.2

fakultativ

D.62p COFOG 10.3

Monetäre Sozialleistungen, Ausgaben, davon COFOG 10.3

fakultativ

D.62p COFOG 10.5

Monetäre Sozialleistungen, Ausgaben, davon COFOG 10.5

fakultativ

D.632p

Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion, Ausgaben

 

D.62p + D.632p

Monetäre Sozialleistungen und soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion, Ausgaben

 

D.7p

Sonstige laufende Transfers, Ausgaben

 

D.7p_S.1311

an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)

 

D.7p_S.1312

an den Teilsektor Länder (S.1312)

 

D.7p_S.1313

an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)

 

D.7p_S.1314

an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)

 

D.71p

Nettoprämien für Nichtlebensversicherungen, Ausgaben

fakultativ

D.72p

Nichtlebensversicherungsleistungen, Ausgaben

fakultativ

D.73p

Laufende Transfers innerhalb des Staates, Ausgaben

fakultativ

D.74p

Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, Ausgaben

fakultativ

D.74p_S.212

Sonstige laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, Ausgaben, an die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union

Ab dem Bezugsjahr 2004 für S.13 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.

D.75p

Übrige laufende Transfers, Ausgaben

fakultativ

D.76p

MwSt.- und BNE-basierte EU-Eigenmittel, Ausgaben

Ab dem Bezugsjahr 2004 für S.13 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.

B.6n

Verfügbares Einkommen, netto (Ausgabenkonzept)

 

P.3

Konsumausgaben

 

P.31

Konsumausgaben für den Individualverbrauch

 

P.32

Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch

 

D.8

Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

 

B.8g

Sparen, brutto

 

B.8n

Sparen, netto

 

D.9r

Vermögenstransfers, Einnahmen

 

D.9r_S.2

Vermögenstransfers, Einnahmen, aus der übrigen Welt

fakultativ

D.9r_S.212

Vermögenstransfers, Einnahmen, von den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union

Ab dem Bezugsjahr 2004 für S.13 und S.1 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.

D.91r

Vermögenswirksame Steuern, Einnahmen

 

D.92r + D.99r

Investitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers, Einnahmen

 

D.92r

Investitionszuschüsse, Einnahmen

fakultativ

D.99r

Sonstige Vermögenstransfers, Einnahmen

fakultativ

D.9p

Vermögenstransfers, Ausgaben

 

D.9p_S.1311

darunter: an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)

 

D.9p_S.1312

darunter: an den Teilsektor Länder (S.1312)

 

D.9p_S.1313

darunter: an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)

 

D.9p_S.1314

darunter: an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)

 

D.9p_ S.2

Vermögenstransfers, Ausgaben, an die übrige Welt

fakultativ

D.9p_S.212

Vermögenstransfers, Ausgaben, an die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union

Ab dem Bezugsjahr 2004 für S.13 und S.1 obligatorisch; für die Teilsektoren von S.13 fakultativ.

D.92p

Investitionszuschüsse, Ausgaben

 

D.99p

Sonstige Vermögenstransfers, Ausgaben

fakultativ

P.5

Bruttoinvestitionen

 

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen

 

P.52 + P.53

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

 

NP

Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

 

P.5 + NP

Bruttoinvestitionen und Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

 

B.9

Finanzierungssaldo

 

TE

Gesamtausgaben

 

TR

Gesamteinnahmen

 

D.995

Vermögenstransfers des Staates an die relevanten Sektoren für veranlagte Steuern und Sozialbeiträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

D.995 ist von D.99r abzuziehen. Beträge für D.995 sind unter D.9p nicht zu berücksichtigen. D.995r ist mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen.

PTC

Zahlbare Steuergutschriften insgesamt

Für Teilsektoren und für die Bezugsjahre bis 2011 ist die Lieferung fakultativ.

Der gesamte Betrag der zahlbaren Steuergutschriften insgesamt (Payable Tax Credits – PTC) wird als Staatsausgaben verbucht, und gleichzeitig wird die Transferkomponente (Transfer Component – TC) ausgewiesen.

TC

Zahlbare Steuergutschriften, die über die Steuerschuld des betreffenden Steuerzahlers hinausgehen

siehe PTC.

Die „Transferkomponente“ (TC) entspricht den zahlbaren Steuergutschriften, die die Steuerschuld des betreffenden Steuerzahlers übersteigen und an den Steuerzahler ausgezahlt werden.

EMP (PS)

Erwerbstätigkeit (in Personen)

fakultativ, in 1000

AN.1

Produzierte Vermögensgüter

fakultativ

AN.11

Anlagegüter

fakultativ

AN.12 + AN.13

Vorräte und Wertsachen

fakultativ

AN.2

Nichtproduzierte Vermögensgüter

fakultativ

AN.21

Natürliche Ressourcen

fakultativ

AN.22

Nutzungsrechte

fakultativ


Tabelle 3

Detaillierte Untergliederungen der Hauptaggregate und der Beschäftigung nach Wirtschaftsbereichen – jährlich

Die Daten werden zum Zeitpunkt t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum für die NACE-Untergliederungen bis A*21 (einschließlich gesamte Volkswirtschaft und A*10) und zum Zeitpunkt t + 21 Monate für A*64 (einschließlich A*38) gemeldet. Diese Untergliederungen sind obligatorisch (x); die A*88-Untergliederungen sind fakultativ (o).

Hauptaggregate für Produktion und Einkommen:

Daten zu jeweiligen Preisen (CUP) sind ab 1995 zu melden; Vorjahrespreise (PYP) ab 1996 und verkettete Volumen (CLV) ab 1995; PYP und CLV sind für P1 und P2 fakultativ, für B.1g und P.51c jedoch obligatorisch; „Unterstellte Mieten für Eigentümerwohnungen“ (Lfd. Nummer 44 – „Grundstücks- und Wohnungswesen“) nur für P.1, P.2, B.1g obligatorisch.


Code

Liste der Variablen

t + 9 Monate

t +21 Monate

CUP

1995

PYP

1996

CLV

1995

P.1

Produktionswert zu Herstellungspreisen nach Wirtschaftsbereichen

A * 21

A * 64

x

o

o

P.2

Vorleistungen zu Anschaffungspreisen nach Wirtschaftsbereichen

A * 21

A * 64

x

o

o

B.1g

Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen nach Wirtschaftsbereichen

A * 21

A * 64

x

x

x

P.51c

Abschreibungen nach Wirtschaftsbereichen

A * 21

A * 64

x

x

x

B.2n + B.3n

Nettobetriebsüberschuss und Nettoselbstständigeneinkommen

A * 21

A * 64

x

 

 

D.29 – D.39

Sonstige Produktionsabgaben abzüglich sonstiger Subventionen

A * 21

A * 64

x

 

 

D.1

Arbeitnehmerentgelt nach Wirtschaftsbereichen

A * 21

A * 64

x

 

 

D.11

Bruttolöhne und -gehälter

A * 21

A * 64

x

 

 

Erwerbstätigkeit in der gebietsansässigen Produktion (Inlandskonzept (DC)):

Die Daten sind ab 1995 in Personen (PS) und geleisteten Arbeitsstunden (HW) zu melden. Zum Zeitpunkt t + 9 Monate sind die Daten für die NACE-Untergliederungen bis A*21 (einschließlich gesamte Volkswirtschaft und A*10) und zum Zeitpunkt t + 21 Monate für A*64 (für PS) und A*38 (für HW) obligatorisch (x); A*88-Untergliederungen und Daten für Arbeitsplätze (JB) und Vollzeitäquivalente (FTE) sind fakultativ (o)

Code

Liste der Variablen

t + 9 Monate

A * 21

PS/HW

1995

t + 21 Monate

A * 64

PS

1995

t + 21 Monate

A * 38 HW

1995

JB

FTE

EMP

Erwerbstätigkeit insgesamt (Inlandskonzept)

x

x

x

o

o

EEM

Arbeitnehmer (Inlandskonzept)

x

x

x

o

o

ESE

Selbstständige (Inlandskonzept)

x

x

x

o

o


Tabelle 5

Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Verwendungszwecken — jährlich

Die Daten werden zum Zeitpunkt t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum zu jeweiligen Preisen (CUP) ab 1995, in Vorjahrespreisen (PYP) ab 1996 und in verketteten Volumen (CLV) ab 1995 gemeldet. Für Konsumausgaben der privaten Haushalte auf der Grundlage des Inlandskonzepts (DC) werden Untergliederungen nach Ausgabenart gemäß der COICOP-2018-Klassifikation verlangt, wobei wie bei der Erstellung der harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) Untergliederungen in Abteilungen (2-stellig) und Gruppen (3-stellig) verwendet werden.


Code

Liste der Variablen

Konzept

Einheit

P.31_S.14

Konsumausgaben der gebietsansässigen und der gebietsfremden privaten Haushalte im Wirtschaftsgebiet

Inland – Inlandskonzept

CUP, PYP, CLV

darunter:

COICOP-Untergliederungen

Inland – Inlandskonzept

CUP, PYP, CLV

P.33

Konsumausgaben der gebietsansässigen privaten Haushalte in der übrigen Welt

 

CUP, PYP, CLV

P.34

Konsumausgaben der gebietsfremden privaten Haushalte im Wirtschaftsgebiet

 

CUP, PYP, CLV

P.31_S.14

Konsumausgaben der gebietsansässigen privaten Haushalte im Wirtschaftsgebiet und im Ausland

Inländerkonzept (NC)

CUP, PYP, CLV


Tabelle 6

Finanzierungskonten — jährlich

Die Daten werden ab 1995 zu jeweiligen Preisen t + 4 und/oder t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum übermittelt.

Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.11 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.11DO Inländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S:11001 Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110011, darunter: Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11002 Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110021, darunter: Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11003 Ausländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften.

Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.12 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.12DO Inländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.12001 Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften; S.120011, darunter: Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12002 Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften; S 120021, darunter: Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12003 Ausländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.122 Kreditinstitute (ohne die Zentralbank); S.123 Geldmarktfonds; S.125 Sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen); S.126 Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten; S.127 Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber; S.128 Versicherungsgesellschaften; S.129 Altersvorsorgeeinrichtungen.

Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.2 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.21 Mitgliedstaaten sowie Organe und Einrichtungen der Europäischen Union; S.2I Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Europäische Zentralbank und andere Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets; S.22 Drittländer und in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen.

Die Untergliederung für WWU und EU soll die tatsächliche Zusammensetzung am Ende des letzten Bezugszeitraums widerspiegeln („feste Zusammensetzung“);


 

Tabelle 6

Konsolidiert

Nicht konsolidiert

 

Transaktionen

verpflichtend

verpflichtend

Sonstige Vermögensänderungen

fakultativ

verpflichtend

Umbewertungskonto

fakultativ

verpflichtend

Angaben zum Transaktionspartner*

 

fakultativ

 

*

Nicht konsolidierte Angaben zu Transaktionspartnern: Lieferung freiwillig, begrenzt auf folgende Sektoren der Transaktionspartner:

 

S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

 

S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften

 

S.13 Staat

 

S.14 + S.15 Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

 

S.2 Übrige Welt

(Transaktionen, sonstige reale Vermögensänderungen und Umbewertungen — konsolidiert und nicht konsolidiert — sowie Angaben zum Transaktionspartner)

ESVG-Code (Finanzinstrument)

Transaktionen/sonstige reale Vermögensänderungen/Umbewertung von Finanzinstrumenten

S.1

S.11

S.12

S.121 + S.122 + S.123

S.121

S.122 + S.123

S.124

S.125 + S.126 + S.127

S.128 + S.129

S.13

S.1311

S.1312

S.1313

S.1314

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.2

 

Forderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.A

Gesamte Forderungen

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.1

Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)

xra_ocv

 

xra_ocv

xt+4

x

 

 

 

 

xra_ocv

x

x

x

x

 

 

 

xra_ocv

F.11

Währungsgold

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

 

 

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

F.12

SZR

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

 

 

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

F.2

Bargeld und Einlagen

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.21

Bargeld

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.22

Sichteinlagen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.221

Interbankpositionen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.229

Sonstige Sichteinlagen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.29

Sonstige Einlagen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.3

Schuldverschreibungen

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.31

Kurzfristige Schuldverschreibungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.32

Langfristige Schuldverschreibungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.4

Kredite

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.41

Kurzfristige Kredite

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.42

Langfristige Kredite

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.5

Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.51

Anteilsrechte

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.511

Börsennotierte Aktien

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.512

Nicht börsennotierte Aktien

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.519

Sonstige Anteilsrechte

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.52

Anteile an Investmentfonds

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.521

Anteile an Geldmarktfonds

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.522

Anteile an Investmentfonds ohne Geldmarktfonds

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.6

Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systeme

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.61

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

F.62

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x2012

 

x

F.63+ F.64+ F.65

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen, Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungen und Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

F.63

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen

o

 

o

o

o

o

o

o

o

 

 

 

 

 

o

o

 

o

F.64

Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.65

Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.66

Rückstellungen für Forderungen im Rahmen standardisierter Garantien

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

F.7

Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.71

Finanzderivate

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.711

Optionen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.712

Terminkontrakte

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.72

Mitarbeiteraktienoptionen

o

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

o

o

 

o

F.8

Sonstige Forderungen

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.81

Handelskredite und Anzahlungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.89

Übrige Forderungen (ohne Handelskredite und Anzahlungen)

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

 

Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.L

Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.1

Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)

xra_ocv

 

xra_ocv

xt+4

x

 

 

 

 

xra_ocv

x

x

x

x

 

 

 

xra_ocv

F.11

Währungsgold

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

 

 

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

F.12

SZR

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

 

 

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

F.2

Bargeld und Einlagen

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

 

xt+4

 

xra_ocv

x

x

x

x

 

 

 

xra_ocv

F.21

Bargeld

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

x

 

xt+4

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

F.22

Sichteinlagen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

 

xt+4

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

F.221

Interbankpositionen

o

o

o

o

o

o

 

o

 

o

o

o

o

o

 

 

 

o

F.229

Sonstige Sichteinlagen

o

o

o

o

o

o

 

o

 

o

o

o

o

o

 

 

 

o

F.29

Sonstige Einlagen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

 

xt+4

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

F.3

Schuldverschreibungen

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.31

Kurzfristige Schuldverschreibungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.32

Langfristige Schuldverschreibungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.4

Kredite

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.41

Kurzfristige Kredite

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.42

Langfristige Kredite

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.5

Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.51

Anteilsrechte

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.511

Börsennotierte Aktien

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.512

Nicht börsennotierte Aktien

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.519

Sonstige Anteilsrechte

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.52

Anteile an Investmentfonds

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

x

x

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

F.521

Anteile an Geldmarktfonds

o

 

o

o

 

o

 

 

 

o

o

o

o

o

 

 

 

o

F.522

Anteile an Investmentfonds ohne Geldmarktfonds

o

 

o

o

 

 

o

 

 

o

o

o

o

o

 

 

 

o

F.6

Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systeme

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.61

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

 

 

 

x

F.62

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen

x

 

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

 

 

 

x

F.63+ F.64+ F.65

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen, Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungen und Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

F.63

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.64

Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

 

 

 

o

F.65

Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

 

o

o

F.66

Rückstellungen für Forderungen im Rahmen standardisierter Garantien

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

 

 

 

x

F.7

Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.71

Finanzderivate

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.711

Optionen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.712

Terminkontrakte

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

F.72

Mitarbeiteraktienoptionen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

 

o

o

F.8

Sonstige Verbindlichkeiten

xra_ocv

xra_ocv

xra_ocv

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xra_ocv

x

x

x

x

xra_ocv

xnc

xnc

xra_ocv

F.81

Handelskredite und Anzahlungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

F.89

Übrige Verbindlichkeiten (ohne Handelskredite und Anzahlungen)

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

(B.9F)

Saldo der finanziellen Transaktionen (1)

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

Legende:

x

obligatorisch zum Zeitpunkt t + 9 Monate

o

fakultativ

xt + 4

obligatorisch zum Zeitpunkt t + +4 Monate

xra_ocv

xra_ocv obligatorisch für Transaktionen zum Zeitpunkt t + 4 Monate obligatorisch auch für nicht konsolidierte Umbewertungskonten und sonstige reale Vermögensänderungen ab dem Bezugsjahr 2012 zum Zeitpunkt t + 4 Monate

xnc

obligatorische Übermittlung für nicht konsolidierte Transaktionen ab dem Bezugsjahr 2012 zum Zeitpunkt t + 4 Monate

x2012

Fakultativ für Bezugsjahre vor 2012; verpflichtend für die Bezugsjahre ab 2012.

 

nicht relevante Zellen


Tabelle 7

Finanzielle Vermögensbilanzen — jährlich

Die Daten werden ab 1995 zu jeweiligen Preisen t + 4 und/oder t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum übermittelt.

Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.11 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.11DO Inländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S:11001 Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110011, darunter: Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11002 Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110021, darunter: Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11003 Ausländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften.

Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.12 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.12DO Inländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.12001 Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften; S.120011, darunter: Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12002 Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften; S 120021, darunter: Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12003 Ausländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.122 Kreditinstitute (ohne die Zentralbank); S.123 Geldmarktfonds; S.123A Geldmarktfonds mit konstantem Nettoinventarwert; S.123B Geldmarktfonds mit variablem Nettoinventarwert; S.124A Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – insgesamt; S.124A1 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – Immobilienfonds; S.124A2 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – Aktienfonds; S.124A3 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – Anleihefonds; S.124A4 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – gemischte Fonds; S.124A5 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – Hedge-Fonds; S.124A9 Offene Fonds ohne Geldmarktfonds – andere Fonds; S.124B Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – insgesamt; S.124B1 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – Immobilienfonds; S.124B2 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – Aktienfonds; S.124B3 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – Anleihefonds; S.124B4 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – gemischte Fonds; S.124B5 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – Hedge-Fonds; S.124B9 Geschlossene Fonds ohne Geldmarktfonds – andere Fonds; S.125 Sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen); S.125A Finanzielle Mantelkapitalgesellschaften, die Verbriefungsgeschäfte betreiben; S.125B Finanzielle Kapitalgesellschaften, die Kredite gewähren; S.125C Wertpapierhändler; S.125D Spezielle finanzielle Kapitalgesellschaften; S.125E Sonstige Finanzinstitute – insgesamt; S.125E1, darunter: zentrale Gegenparteien; S.126 Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten; S.127 Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber; S.1271 Trusts, Nachlassvermögen, Treuhandkonten; S.1272 Konzerneigene Finanzierungseinrichtungen – insgesamt; S.1272A, darunter: firmeneigene Zweckgesellschaften in ausländischem Besitz; S.1273 Andere firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber; S.128 Versicherungsgesellschaften; S.1281 Nichtlebensversicherungsgesellschaften; S.1282 Lebensversicherungsgesellschaften; S.129 Altersvorsorgeeinrichtungen; S.129A Fonds mit Leistungszusage; S.129B Fonds mit Beitragszusage;

Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.2 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.21 Mitgliedstaaten sowie Organe und Einrichtungen der Europäischen Union; S.2I Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Europäische Zentralbank und andere Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets; S.22 Drittländer und in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen.

Die Untergliederung für WWU und EU sollte die tatsächliche Zusammensetzung am Ende des letzten Bezugszeitraums widerspiegeln („feste Zusammensetzung“);


 

Tabelle 7

Konsolidiert

Nicht konsolidiert

 

Bestände

verpflichtend

verpflichtend

Angaben zum Transaktionspartner*

 

fakultativ

 

*

Nicht konsolidierte Angaben zu Transaktionspartnern: Lieferung freiwillig, begrenzt auf folgende Sektoren der Transaktionspartner:

 

S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

 

S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften

 

S.13 Staat

 

S.14 + S.15 Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

 

S.2 Übrige Welt

(Bestände an Finanzinstrumenten — konsolidiert und nicht konsolidiert — sowie Angaben zum Transaktionspartner)

ESVG-Code (Finanzinstrument)

Transaktionen/sonstige reale Vermögens-änderungen/Umbewertung von Finanzinstrumenten

S.1

S.11

S.12

S.121 + S.122 + S.123

S.121

S.122 + S.123

S.124

S.125 + S.126 + S.127

S.128 + S.129

S.13

S.1311

S.1312

S.1313

S.1314

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.2

 

Forderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AF.A

Gesamte Forderungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.1

Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

 

 

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.11

Währungsgold

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

 

 

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.12

SZR

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

 

 

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.2

Bargeld und Einlagen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.2

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.21

Bargeld

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.22

Sichteinlagen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.221

Interbankpositionen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.229

Sonstige Sichteinlagen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.29

Sonstige Einlagen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.3

Schuldverschreibungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.3

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.31

Kurzfristige Schuldverschreibungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.32

Langfristige Schuldverschreibungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.32

Bargeld

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.32

Mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.4

Kredite

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.4

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.4M2

darunter: Notleidende Kredite

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.41

Kurzfristige Kredite

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.4D

darunter: Wertpapierpensionsgeschäft, Wertpapierleihe, Lombardkredite

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.42

Langfristige Kredite

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.42

Mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.42

Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.5

Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.5

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.51

Anteilsrechte

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.511

Börsennotierte Aktien

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.512

Nicht börsennotierte Aktien

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.519

Sonstige Anteilsrechte

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.52

Anteile an Investmentfonds

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.521

Anteile an Geldmarktfonds

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.522

Anteile an Investmentfonds ohne Geldmarktfonds

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.6

Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systeme

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.6

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.61

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

AF.62

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x2012

 

x

AF.63 + AF.64 + AF.65

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen, Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungen und Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

AF.63

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen

o

 

o

o

o

o

o

o

o

 

 

 

 

 

o

o

 

o

AF.64

Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.65

Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.66

Rückstellungen für Forderungen im Rahmen standardisierter Garantien

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

AF.7

Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.7

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.71

Finanzderivate

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.711

Optionen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.712

Terminkontrakte

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.72

Mitarbeiteraktienoptionen

o

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

o

o

 

o

AF.8

Sonstige Forderungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.8

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.81

Handelskredite und Anzahlungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.89

Übrige Forderungen (ohne Handelskredite und Anzahlungen)

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

 

Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AF.L

Gesamte finanzielle Verbindlichkeiten

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.1

Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

 

 

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.11

Währungsgold

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

 

 

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.12

SZR

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

 

 

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.2

Bargeld und Einlagen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

 

xt+4

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.2

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

 

o

 

o

o

o

o

o

 

 

 

o

AF.21

Bargeld

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

x

 

xt+4

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.22

Sichteinlagen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

 

xt+4

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.221

Interbankpositionen

o

o

o

o

o

o

 

o

 

o

o

o

o

o

 

 

 

o

AF.229

Sonstige Sichteinlagen

o

o

o

o

o

o

 

o

 

o

o

o

o

o

 

 

 

o

AF.29

Sonstige Einlagen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

 

xt+4

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.3

Schuldverschreibungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.3

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.31

Kurzfristige Schuldverschreibungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.31

darunter: Nominalwert

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.32

Langfristige Schuldverschreibungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.32

darunter: Nominalwert

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.32

Mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.32

Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.4

Kredite

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.4

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.4M2

darunter: Notleidende Kredite

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.41

Kurzfristige Kredite

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.4D

darunter: Wertpapierpensionsgeschäfte, Wertpapierleihe und Lombardkredite

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.42

Langfristige Kredite

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.42

Mit einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.42

Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.5

Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.5

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.51

Anteilsrechte

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.511

Börsennotierte Aktien

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.512

Nicht börsennotierte Aktien

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.519

Sonstige Anteilsrechte

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.52

Anteile an Investmentfonds

xt+4

 

xt+4

xt+4

x

x

x

 

 

xt+4

x

x

x

x

 

 

 

xt+4

AF.521

Anteile an Geldmarktfonds

o

 

o

o

 

o

 

 

 

o

o

o

o

o

 

 

 

o

AF.522

Anteile an Investmentfonds ohne Geldmarktfonds

o

 

o

o

 

 

o

 

 

o

o

o

o

o

 

 

 

o

AF.6

Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systeme

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.6

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.61

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

 

 

 

x

AF.62

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen

x

 

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

 

 

 

x

AF.63 + AF.64 + AF.65

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen, Ansprüche von Altersvorsorgeein- richtungen an die Träger von Alters-vorsorgeeinrichtungen und Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

AF.63

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.64

Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeein- richtungen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

 

 

 

o

AF.65

Ansprüche auf andere Leistungen als Alters-sicherungsleistungen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

 

o

o

AF.66

Rückstellungen für Forderungen im Rahmen standardisierter Garantien

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

 

 

 

x

AF.7

Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.7

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.71

Finanzderivate

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.711

Optionen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.712

Terminkontrakte

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.72

Mitarbeiteraktienoptionen

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

 

o

o

AF.8

Sonstige Verbindlichkeiten

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.8

darunter: Landeswährung

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

o

AF.81

Handelskredite und Anzahlungen

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

AF.89

Übrige Verbindlichkeiten (ohne Handelskredite und Anzahlungen)

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

(BF.90)

Finanzielles Reinvermögen (2)

xt+4

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

xt+4

xt+4

xt+4

x

x

x

x

xt+4

xnc

xnc

xt+4

Legende:

x

obligatorisch zum Zeitpunkt t + 9 Monate

o

fakultativ

xt + 4m

obligatorisch zum Zeitpunkt t + 4 Monate

xnc

obligatorische Übermittlung für nicht konsolidierte Bestände ab dem Bezugsjahr 2012 zum Zeitpunkt t + 4 Monate

x2012

Fakultativ für Bezugsjahre vor 2012; für die Bezugsjahre ab 2012 verpflichtend.

 

nicht relevante Zellen


Tabelle 8

Nichtfinanzielle Sektorkonten — jährlich

Die Daten werden ab 1995 zum Zeitpunkt t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum gemeldet. Die Lieferung von Daten für S.14 und S.15 für die Bezugsjahre vor 2012 ist freiwillig. Die Lieferung für die Bezugsjahre ab 2012 ist verpflichtend.

Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.11 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.11DO Inländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S:11001 Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110011, darunter: Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11002 Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110021, darunter: Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11003 Ausländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften;

Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.12 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.12DO Inländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.12001 Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften; S.120011, darunter: Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12002 Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften; S 120021, darunter: Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12003 Ausländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.12K (S.121 + S.122 + S.123) Monetäre Finanzinstitute (MFI); S12P (S.124 + S.125 + S.126 + S.127) Sonstige Finanzinstitute (Finanzielle Kapitalgesellschaften, die keine monetären Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften oder Altersvorsorgeeinrichtungen sind); S12Q (S.128 + S.129) Versicherungsgesellschaften und Alterssicherungssysteme.


Code

Transaktionen und Kontensalden

Sektoren

I

Produktionskonto/Außenkonto der Gütertransaktionen

Aufkommen

 

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

P.1

Produktionswert

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

(P.11+P.12 +P.131)

Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für Nichtmarktproduktion

 

 

 

x

 

 

 

 

 

P.11

Marktproduktion

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

P.12

Produktion für die Eigenverwendung

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

P.13

Nichtmarktproduktion

x

 

 

x

x

 

x2012

 

 

P.7

Importe von Waren und Dienstleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.71

Warenimporte

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.72

Dienstleistungsimporte

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.72F

FISIM-Importe

 

 

 

 

 

 

 

 

o

(D.21 — D.31)

Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen

x

 

 

 

 

 

 

x

 

Verwendung

 

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

P.2

Vorleistungen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

P.6

Exporte von Waren und Dienstleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.61

Warenexporte

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.62

Dienstleistungsexporte

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.62F

FISIM-Exporte

 

 

 

 

 

 

 

 

o

B.1g

Wertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsprodukt

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

 

B.11

Außenbeitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.51c

Abschreibungen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

B.1n

Wertschöpfung, netto/Nettoinlandsprodukt

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

 

II.1.1

Einkommensentstehungskonto

Aufkommen

 

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

B.1g

Wertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsprodukt

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

 

D.3

Subventionen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

 

D.31

Gütersubventionen

x

 

 

 

 

 

 

x

 

D.39

Sonstige Subventionen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

Verwendung

 

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

D.1

Arbeitnehmerentgelt

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

D.11

Bruttolöhne und -gehälter

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

D.12

Sozialbeiträge der Arbeitgeber

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

D.2

Produktions- und Importabgaben

x

x

x

x

x

x2012

x2012

x

 

D.21

Gütersteuern

x

 

 

 

 

 

 

x

 

D.29

Sonstige Produktionsabgaben

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

(B.2g + B.3g)

Bruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

B.2g

Betriebsüberschuss, brutto

x

 

 

 

x

x2012

 

 

 

B.3g

Selbstständigeneinkommen, brutto

x

 

 

 

x

x2012

 

 

 

II.1.2.

Primäres Einkommensverteilungskonto

Aufkommen

 

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

(B.2g + B.3g)

Bruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

B.2g

Betriebsüberschuss, brutto

x

 

 

 

x

x2012

 

 

 

B.3g

Selbstständigeneinkommen, brutto

x

 

 

 

x

x2012

 

 

 

D.1

Arbeitnehmerentgelt

x

 

 

 

x

x2012

 

 

x

D.11

Bruttolöhne und -gehälter

x

 

 

 

x

x2012

 

 

x

D.12

Sozialbeiträge der Arbeitgeber

x

 

 

 

x

x2012

 

 

x

D.2

Produktions- und Importabgaben

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.21

Gütersteuern

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.211

Steuern vom Typ Mehrwertsteuer (MwSt)

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.212

Importabgaben

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.214

Sonstige Gütersteuern

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.29

Sonstige Produktionsabgaben

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.4

Vermögenseinkommen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.41

Zinsen (5)

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.42

Ausschüttungen und Entnahmen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.421

Ausschüttungen

o

o

o

o

o

o

o

 

o

D.422

Gewinnentnahmen aus Quasi-Kapitalgesellschaften

o

o

o

o

o

o

o

 

o

D.43

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen (FDI)

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.43S2I

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-Euro-Währungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets) (6)

 

x2012

x2012

 

 

 

 

 

 

D.43S2X

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-Euro-Währungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets) (6)

 

x2012

x2012

 

 

 

 

 

 

D.43S21

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-EU  (6)

 

x2012

x2012

 

 

 

 

 

 

D.43S22

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-EU  (6)

 

x2012

x2012

 

 

 

 

 

 

D.44

Sonstige Kapitalerträge

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.441

Kapitalerträge aus Versicherungsverträgen

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.442

Kapitalerträge aus Ansprüchen gegenüber Altersvorsorgeeinrichtungen

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.443

Kapitalerträge aus Investmentfondsanteilen

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.45

Pachteinkommen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

B.4g

Unternehmensgewinn, brutto

o

x

x

o

o

o

o

 

 

D.41g

Zinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung (5)

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

Verwendung

 

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

D.1

Arbeitnehmerentgelt

 

 

 

 

 

 

 

 

x

D.11

Bruttolöhne und -gehälter

 

 

 

 

 

 

 

 

x

D.12

Sozialbeiträge der Arbeitgeber

 

 

 

 

 

 

 

 

x

D.3

Subventionen

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.31

Gütersubventionen

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.39

Sonstige Subventionen

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.4

Vermögenseinkommen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.41

Zinsen (5)

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.42

Ausschüttungen und Entnahmen

x

x

x

x

 

 

 

 

x

D.421

Ausschüttungen

o

o

o

o

 

 

 

 

o

D.422

Gewinnentnahmen aus Quasi-Kapitalgesellschaften

o

o

o

 

 

 

 

 

o

D.43

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen (FDI)

x

x

x

 

x

x2012

x2012

 

x

D.43S2I

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-Eurowährungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets) (6)

 

x2012

x2012

 

 

 

 

 

 

D.43S2X

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-Eurowährungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets) (6)

 

x2012

x2012

 

 

 

 

 

 

D.43S21

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-EU  (6)

 

x2012

x2012

 

 

 

 

 

 

D.43S22

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-EU  (6)

 

x2012

x2012

 

 

 

 

 

 

D.44

Sonstige Kapitalerträge

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.441

Kapitalerträge aus Versicherungsverträgen

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.442

Kapitalerträge aus Ansprüchen gegenüber Altersvorsorgeeinrichtungen

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.443

Kapitalerträge aus Investmentfondsanteilen

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.45

Pachteinkommen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

B.5g

Primäreinkommen, brutto/Bruttonationaleinkommen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

D.41g

Zinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung (5)

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

II.2.

Konto der sekundären Einkommensverteilung

Aufkommen

 

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

B.5g

Primäreinkommen, brutto/Bruttonationaleinkommen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

D.5

Einkommen- und Vermögensteuern

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.51

Einkommensteuern

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.59

Sonstige direkte Steuern und Abgaben

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.6

Sozialbeiträge und Sozialleistungen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.61

Nettosozialbeiträge

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.611

Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.612

Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.613

Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.614

Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.61SC

Dienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträger

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

x2012

 

x2012

D.62

Monetäre Sozialleistungen

x

 

 

 

x

x2012

 

 

x

D.63

Soziale Sachleistungen

x

 

 

 

x

x2012

 

 

 

D.631

Soziale Sachleistungen — Nichtmarktproduktion

o

 

 

 

o

o

 

 

 

D.632

Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion

o

 

 

 

o

o

 

 

 

D.7

Sonstige laufende Transfers

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.71

Nettoprämien für Nichtlebensversicherungen

x

 

x

x

 

 

 

 

x

D.72

Nichtlebensversicherungsleistungen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.74

Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D. 74A

darunter: zu zahlen an/zu empfangen von Organen und Einrichtungen der Europäischen Union

 

 

 

 

 

 

 

 

x

D.75

Übrige laufende Transfers (5)

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.76

MwSt- und BNE-basierte EU-Eigenmittel

 

 

 

 

 

 

 

 

x

Verwendung

 

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

D.5

Einkommen- und Vermögensteuern

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.51

Einkommensteuern

x

x

x

x

x

x2012

 

 

x

D.59

Sonstige direkte Steuern und Abgaben

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.6

Sozialbeiträge und Sozialleistungen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.61

Nettosozialbeiträge

x

 

 

 

x

x2012

 

 

x

D.611

Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber

x2012

 

 

 

x2012

x2012

 

 

x2012

D.612

Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber

x2012

 

 

 

x2012

x2012

 

 

x2012

D.613

Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte

x2012

 

 

 

x2012

x2012

 

 

x2012

D.614

Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung

x2012

 

 

 

x2012

x2012

 

 

x2012

D.61SC

Dienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträger

x2012

 

 

 

x2012

x2012

 

 

x2012

D.62

Monetäre Sozialleistungen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.63

Soziale Sachleistungen

x

 

 

x

x

 

x2012

 

 

D.631

Soziale Sachleistungen — Nichtmarktproduktion

o

 

 

x

o

 

o

 

 

D.632

Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion

o

 

 

x

o

 

o

 

 

D.7

Sonstige laufende Transfers

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.71

Nettoprämien für Nichtlebensversicherungen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.72

Nichtlebensversicherungsleistungen

x

 

x

x

 

 

 

 

x

D.74

Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.74A

darunter: zu zahlen an/zu empfangen von Organen und Einrichtungen der Europäischen Union

x

 

 

x

 

 

 

 

 

D.75

Übrige laufende Transfers (5)

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.76

MwSt- und BNE-basierte EU-Eigenmittel

x

 

 

x

 

 

 

 

 

B.7g

Verfügbares Einkommen, brutto (Verbrauchskonzept)

x

 

 

x

x

x2012

x2012

 

 

B.6g

Verfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), brutto

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

II.4.1

Einkommensverwendungskonto (Ausgabenkonzept)

Aufkommen

 

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

B.6g

Verfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), brutto

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

D.8

Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

x

 

 

 

x

x2012

 

 

x

Verwendung

 

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

P.3

Konsumausgaben

x

 

 

x

x

x2012

x2012

 

 

P.31

Konsumausgaben für den Individualverbrauch

x

 

 

x

x

x2012

x2012

 

 

P.32

Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch

x

 

 

x

 

 

 

 

 

D.8

Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

B.8g

Sparen, brutto

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

B.12

Saldo der laufenden Außentransaktionen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

III.1.1.

Konto der Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers

Veränderung der Passiva und des Reinvermögens

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

B.8g

Sparen, brutto

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

B.12

Saldo der laufenden Außentransaktionen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

D.9r

Zu empfangende Vermögenstransfers

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.91r

Zu empfangende vermögenswirksame Steuern

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.92r

Zu empfangende Investitionszuschüsse (5)

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.99r

Zu empfangende sonstige Vermögenstransfers (5)

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

Veränderung der Aktiva

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

D.9p

Zu leistende Vermögenstransfers

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

D.91p

Zu leistende vermögenswirksame Steuern

x

x

x

 

x

x2012

x2012

 

x

D.92p

Zu leistende Investitionszuschüsse (5)

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.99p

Zu leistende sonstige Vermögenstransfers (5)

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

P.51c

Abschreibungen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

B.10.1

Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

III.1.2

Sachvermögensbildungskonto

Veränderung der Passiva und des Reinvermögens

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

B.10.1

Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

Veränderung der Aktiva

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

P.5g

Bruttoinvestitionen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

P.51g_AN.111

Wohnbauten

o

o

o

o

o

o

o

 

 

P.51g_AN.112

Nichtwohnbauten

o

o

o

o

o

o

o

 

 

P.51g_AN.1121

Nichtwohngebäude

o

o

o

o

o

o

o

 

 

P.51g_AN.1122

Sonstige Bauten

o

o

o

o

o

o

o

 

 

P.51c

Abschreibungen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

P.52

Vorratsveränderungen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

P.53

Nettozugang an Wertsachen

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

 

NP

Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

B.9

Finanzierungssaldo

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

DB.9

Abweichung vom Finanzierungssaldo des Finanzierungskontos

x

x

x

x

x

x2012

x2012

 

x

Weitere Angaben

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

EMP

Erwerbstätigkeit (Anzahl Personen und Anzahl geleistete Arbeitsstunden)

o

o

o

x

o

o

o

 

 

OTE

Staatsausgaben insgesamt

 

 

 

x

 

 

 

 

 

OTR

Staatseinnahmen insgesamt

 

 

 

x

 

 

 

 

 

Daten in verketteten Volumen

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen

o

o

o

o

o

o

o

 

 

P.51g_AN.111

Wohnbauten

o

o

o

o

o

o

o

 

 

P.51g_AN.112

Nichtwohnbauten

o

o

o

o

o

o

o

 

 

P.51g_AN.1121

Nichtwohngebäude

o

o

o

o

o

o

o

 

 

P.51g_AN.1122

Sonstige Bauten

o

o

o

o

o

o

o

 

 

Legende:

x

verpflichtend

x2012

Fakultativ für Bezugsjahre vor 2012; für die Bezugsjahre ab 2012 obligatorisch.

o

fakultativ

 

nicht relevante Zellen


Tabelle 801

Nichtfinanzielle Sektorkonten — vierteljährlich

Die Daten sind ab 1999Q1 zu übermitteln. Die Frist für Tabelle 801 ist 85 Tage nach dem Bezugszeitraum. Übermittelt ein Mitgliedstaat einen kompletten Datensatz zum Zeitpunkt t + 85 Tage, so erübrigt sich die Frist von t + 3 Monaten.

Die Daten für die Sektoren S.11, S.12, S.14 + S1.15, S.14, S.15 und S.1N sind fakultativ für Länder, deren BIP zu jeweiligen Preisen sich auf weniger als 1 % des entsprechenden Gesamtwerts der Union beläuft. Der Schwellenwert von 1 % wird als gleitendes Mittel auf der Grundlage der drei letzten verfügbaren Jahre berechnet.

Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.11 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.11DO Inländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S:11001 Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110011, darunter: Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11002 Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften; S.110021, darunter: Inländische private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.11003 Ausländisch kontrollierte nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften;

Die Bereitstellung von Daten der folgenden Teilsektoren des Sektors S.12 erfolgt auf freiwilliger Basis: S.12DO Inländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S.12001 Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften; S.120011, darunter: Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12002 Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften; S 120021, darunter: Inländische private finanzielle Kapitalgesellschaften, die Teil inländischer multinationaler Unternehmen sind; S.12003 Ausländisch kontrollierte finanzielle Kapitalgesellschaften; S12K (S.121 + S.122 + S.123) Monetäre Finanzinstitute (MFI); S.12P (S.124 + S.125 + S.126 + S.127 Sonstige Finanzinstitute (Finanzielle Kapitalgesellschaften, die keine monetären Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften oder Altersvorsorgeeinrichtungen sind); S.12Q (S.128 + S.129 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen.


Code

Transaktionen und Kontensalden

Sektoren

I

Produktionskonto/Außenkonto der Gütertransaktionen

Aufkommen

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

P.1

Produktionswert

o

o

o

o

o

o

o

 

(P.11 + P.12 + P.131)

Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für Nichtmarktproduktion

 

 

 

x

 

 

 

 

 

P.7

Importe von Waren und Dienstleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.71

Warenimporte

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.72

Dienstleistungsimporte

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.72F

FISIM-Importe

 

 

 

 

 

 

 

 

o

D.21 — D.31

Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen

x

 

 

 

 

 

 

xb

 

Verwendung

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

P.2

Vorleistungen

o

o

o

o

o

o

o

 

 

P.6

Exporte von Waren und Dienstleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.61

Warenexporte

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.62

Dienstleistungsexporte

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.62F

FISIM-Exporte

 

 

 

 

 

 

 

 

o

B.1g

Wertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsprodukt

x

xb

xb

x

xb

o

o

xb

 

B.11

Außenbeitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P51c

Abschreibungen

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

B.1n

Wertschöpfung, netto/Nettoinlandsprodukt

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

II.1.1

Einkommensentstehungskonto

Aufkommen

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

B.1g

Wertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsprodukt

x

xb

xb

x

xb

o

o

xb

 

D.3

Subventionen

x

xb

xb

x

xb

o

o

xb

 

D.31

Gütersubventionen

x

 

 

 

 

 

 

xb

 

D.39

Sonstige Subventionen

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

Verwendung

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

D.1

Arbeitnehmerentgelt

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

D.2

Produktions- und Importabgaben

x

xb

xb

x

xb

o

o

xb

 

D.21

Gütersteuern

x

 

 

 

 

 

 

xb

 

D.29

Sonstige Produktionsabgaben

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

+ B.3g

Bruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommen

x

xb

xb

x

xb

o

o

xb

 

B.2g

Betriebsüberschuss, brutto

o

 

 

 

o

o

 

 

 

B.3g

Selbstständigeneinkommen, brutto

x

 

 

 

xb

o

 

 

 

II.1.2.

Primäres Einkommensverteilungskonto

Aufkommen

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

+ B.3g

Bruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommen

x

xb

xb

x

xb

o

o

xb

 

B.2g

Betriebsüberschuss, brutto

 

 

 

 

o

o

 

 

 

B.3g

Selbstständigeneinkommen, brutto

x

 

 

 

xb

o

 

 

 

D.1

Arbeitnehmerentgelt

x

 

 

 

xb

o

 

 

x

D.2

Produktions- und Importabgaben

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.21

Gütersteuern

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.211

Steuern vom Typ Mehrwertsteuer (MwSt)

 

 

 

x

 

 

 

 

 

D.29

Sonstige Produktionsabgaben

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.4

Vermögenseinkommen

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.41

Zinsen (7)

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

(D.42 + D.43 + D.44 + D.45)

Sonstige Vermögenseinkommen, a. n. g.

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.42

Ausschüttungen und Entnahmen

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.43

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen (FDI)

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.43S2I

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-Währungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets) (8)

 

o

o

 

 

 

 

 

 

D.43S2X

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-Eurowährungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets) (8)

 

o

o

 

 

 

 

 

 

D.43S21

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-EU  (8)

 

o

o

 

 

 

 

 

 

D.43S22

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-EU  (8)

 

o

o

 

 

 

 

 

 

D.44

Sonstige Kapitalerträge

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.45

Pachteinkommen

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

B.4g

Unternehmensgewinn, brutto

o

xb

xb

o

o

o

o

 

 

D.41g

Zinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung (7)

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

Verwendung

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

D.1

Arbeitnehmerentgelt

 

 

 

 

 

 

 

 

x

D.3

Subventionen

x

 

 

x

 

 

 

xb

x

D.31

Gütersubventionen

x

 

 

x

 

 

 

xb

x

D.39

Sonstige Subventionen

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.4

Vermögenseinkommen

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.41

Zinsen (7)

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

(D.42 + D.43 + D.44 + D.45)

Sonstige Vermögenseinkommen, a. n. g.

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.42

Ausschüttungen und Entnahmen

xb

xb

xb

x

 

 

 

 

x

D.43

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen (FDI)

xb

xb

xb

 

 

 

 

 

x

D.43S2I

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-Eurowährungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets) (8)

 

o

o

 

 

 

 

 

 

D.43S2X

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-Eurowährungsgebiet (nur für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets) (8)

 

o

o

 

 

 

 

 

 

D.43S21

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Intra-EU  (8)

 

o

o

 

 

 

 

 

 

D.43S22

Reinvestierte Gewinne aus Direktinvestitionen, Extra-EU  (8)

 

o

o

 

 

 

 

 

 

D.44

Sonstige Kapitalerträge

xb

xb

xb

x

 

 

 

 

x

D.45

Pachteinkommen

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

B.5g

Primäreinkommen, brutto/Bruttonationaleinkommen

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

D.41g

Zinsen insgesamt vor FISIM-Aufgliederung (7)

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

II.2.

Konto der sekundären Einkommensverteilung

Aufkommen

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

B.5g

Primäreinkommen, brutto/Bruttonationaleinkommen

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

D.5

Einkommen- und Vermögensteuern

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.6

Sozialbeiträge und Sozialleistungen

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.61

Nettosozialbeiträge

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.62

Monetäre Sozialleistungen

xb

 

 

 

xb

o

 

 

x

D.63

Soziale Sachleistungen

xb

 

 

 

xb

o

 

 

 

D.631

Soziale Sachleistungen — Nichtmarktproduktion

 

 

 

 

o

o

 

 

 

D.632

Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion

 

 

 

 

o

o

 

 

 

D.7

Sonstige laufende Transfers

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.71

Nettoprämien für Nichtlebensversicherungen

xb

 

xb

x

 

 

 

 

x

D.72

Nichtlebensversicherungsleistungen

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

(D.74 + D.75 + D.76)

Sonstige laufende Transfers, a. n. g.

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.74

Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit

o

 

 

o

 

 

 

 

o

D.74A

darunter: zu zahlen an/zu empfangen von Organen und Einrichtungender Europäischen Union

 

 

 

 

 

 

 

 

x

D.75

Übrige laufende Transfers (7)

o

o

o

o

o

o

o

 

o

D.76

MwSt- und BNE-basierte EU-Eigenmittel

 

 

 

 

 

 

 

 

o

Verwendung

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

D.5

Einkommen- und Vermögensteuern

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.6

Sozialbeiträge und Sozialleistungen

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.61

Nettosozialbeiträge

xb

 

 

 

xb

o

 

 

x

D.62

Monetäre Sozialleistungen

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.63

Soziale Sachleistungen

xb

 

 

x

xb

 

o

 

 

D.631

Soziale Sachleistungen — Nichtmarktproduktion

x

 

 

x

o

 

o

 

 

D.632

Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion

x

 

 

x

o

 

o

 

 

D.7

Sonstige laufende Transfers

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.71

Nettoprämien für Nichtlebensversicherungen

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.72

Nichtlebensversicherungsleistungen

xb

 

xb

x

 

 

 

 

x

(D.74 + D.75 + D.76)

Sonstige laufende Transfers, a. n. g.

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.74

Laufende Transfers im Rahmen internationaler Zusammenarbeit

o

 

 

o

 

 

 

 

o

D.74A

darunter: zu zahlen an/zu empfangen von Organen und Einrichtungen der Europäischen Union

x

 

 

x

 

 

 

 

 

D.75

Übrige laufende Transfers (7)

o

o

o

o

o

o

o

 

o

D.76

MwSt- und BNE-basierte EU-Eigenmittel

o

 

 

o

 

 

 

 

 

B.7g

Verfügbares Einkommen, brutto (Verbrauchskonzept)

 

 

 

x

xb

o

o

 

 

B.6g

Verfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), brutto

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

II.4.1

Einkommensverwendungskonto (Ausgabenkonzept)

Aufkommen

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

B.6g

Verfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), brutto

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

D.8

Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

x

 

 

 

xb

o

 

 

x

Verwendung

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

P.3

Konsumausgaben

x

 

 

x

xb

o

o

 

 

P.31

Konsumausgaben für den Individualverbrauch

x

 

 

x

xb

o

o

 

 

P.32

Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch

x

 

 

x

 

 

 

 

 

D.8

Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

B.8g

Sparen, brutto

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

B.12

Saldo der laufenden Außentransaktionen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

III.1.1.

Konto der Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers

Veränderung der Passiva und des Reinvermögens

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

B.8g

Sparen, brutto

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

B.12

Saldo der laufenden Außentransaktionen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

D.9r

Zu empfangende Vermögenstransfers

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.91r

Zu empfangende vermögenswirksame Steuern

x

 

 

x

 

 

 

 

x

D.92r + D.99r

Investitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers (7)

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.92r

Zu empfangende Investitionszuschüsse (7)

o

O

o

o

o

o

o

 

o

D.99r

Zu empfangende sonstige Vermögenstransfers (7)

o

o

o

o

o

o

o

 

o

Veränderung der Aktiva

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

D.9p

Zu leistende Vermögenstransfers

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.91p

Zu leistende vermögenswirksame Steuern

xb

xb

xb

 

xb

o

o

 

x

D.92p + D.99p

Investitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers (7)

xb

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

D.92p

Zu leistende Investitionszuschüsse (7)

o

 

 

o

 

 

 

 

o

D.99p

Zu leistende sonstige Vermögenstransfers (7)

o

O

o

o

o

o

o

 

o

P.51c

Abschreibungen

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

B.101

Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

III.1.2

Sachvermögensbildungskonto

Veränderung der Passiva und des Reinvermögens

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

B.101

Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

Veränderung der Aktiva

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

P.5g

Bruttoinvestitionen

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

P.51c

Abschreibungen

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

P.52 + P.53

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

 

NP

Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

B.9

Finanzierungssaldo

x

xb

xb

x

xb

o

o

 

x

DB.9

Abweichung vom Finanzierungssaldo des Finanzierungskontos

o

o

o

o

o

o

o

 

o

Weitere Angaben

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.14

S.15

S.1N

S.2

EMP

Erwerbstätigkeit (Anzahl Personen und Anzahl geleistete Arbeitsstunden)

o

o

o

o

o

o

o

 

o

OTE

Staatsausgaben insgesamt

 

 

 

x

 

 

 

 

 

OTR

Staatseinnahmen insgesamt

 

 

 

x

 

 

 

 

 

AN.111

Wohnbauten

 

 

 

 

o

 

 

 

 

AN.211 Grund und Boden

Grund und Boden

 

 

 

 

o

 

 

 

 

Legende:

x

verpflichtend

xb

Verpflichtend, aber fakultativ für Länder, deren BIP zu jeweiligen Preisen sich auf weniger als 1 % des entsprechenden Gesamtwerts der Union beläuft. Der Schwellenwert von 1 % wird als gleitendes Mittel auf der Grundlage der drei letzten verfügbaren Jahre berechnet.

o

fakultativ

 

nicht relevante Zellen


Tabelle 801SA

Nichtfinanzielle Sektorkonten – saison- und kalenderbereinigte Daten – vierteljährlich

Die Daten sind ab 1999Q1 zu übermitteln. Die Frist liegt beläuft sich auf 85 Tage und 3 Arbeitstage nach dem Bezugszeitraum. Wird Tabelle 801 erneut übermittelt, so wird Tabelle 801SA 3 Arbeitstage nachdem eine der Variablen in Tabelle 801SA ohne Bereinigung revidiert wurde ebenfalls erneut übermittelt.

Die Daten für die Sektoren S.11, S.12, S.14 + S1.15, S.14, S.15 und S.1N sind fakultativ für Länder, deren BIP zu jeweiligen Preisen sich auf weniger als 1 % des entsprechenden Gesamtwerts der Union beläuft. Der Schwellenwert von 1 % wird als gleitendes Mittel auf der Grundlage der drei letzten verfügbaren Jahre berechnet.

Die Saisonbereinigung umfasst gegebenenfalls Kalenderbereinigungen.


Code

Transaktion

Sektoren

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.1N

S.2

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.1N

S.2

 

 

Verwendung

Aufkommen

P.3

Konsumausgaben

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P.31

Konsumausgaben für den Individualverbrauch

 

 

 

 

xb

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P.5g

Bruttoinvestitionen

 

o

 

 

o

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen

 

xb

 

x

xb

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P.52 + P.53

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

 

o

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P.6

Exporte von Waren und Dienstleistungen

 

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

P.61

Warenexporte

 

 

 

 

 

 

o

 

 

 

 

 

 

 

P.62

Dienstleistungsexporte

 

 

 

 

 

 

o

 

 

 

 

 

 

 

P.7

Importe von Waren und Dienstleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

P.71

Warenimporte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

o

P.72

Dienstleistungsimporte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

o

D.1

Arbeitnehmerentgelt

 

xb

 

 

 

 

 

 

 

 

 

xb

 

 

D.2

Produktions- und Importabgaben

 

o

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.29

Sonstige Produktionsabgaben

 

o

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.3

Subventionen

 

 

 

 

 

 

 

 

o

 

 

 

 

 

D.39

Sonstige Subventionen

 

 

 

 

 

 

 

 

o

 

 

 

 

 

D.4

Vermögenseinkommen

 

o

 

 

xb

 

 

 

o

 

 

[ …] xb

 

 

D.41

Zinsen

 

o

 

 

 

 

 

 

o

 

 

 

 

 

(D.42 + D.43 + D.44 + D.45)

Sonstige Vermögenseinkommen, a. n. g.

 

o

 

 

 

 

 

 

o

 

 

 

 

 

D.1 + D.2 + D.3 + D.4

 

 

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

x

D.5

Einkommen- und Vermögensteuern

 

o

 

 

xb

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.61

Nettosozialbeiträge

 

o

 

 

xb

 

 

 

 

 

 

o

 

 

D.62

Monetäre Sozialleistungen

 

o

 

 

o

 

 

 

 

 

 

xb

 

 

D.63

Soziale Sachleistungen

 

 

 

 

o

 

 

 

 

 

 

o

 

 

D.7

Sonstige laufende Transfers

 

o

 

 

xb

 

 

 

o

 

 

xb

 

 

D.5 + D.6 + D.7

 

 

 

 

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

x

D.8

Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

 

o

 

 

xb

 

x

 

 

 

 

xb

 

x

D.9

Vermögenstransfers

 

o

 

 

o

 

x

 

o

 

 

o

 

x

NP

Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

 

o

 

 

o

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OTE

Staatsausgaben insgesamt

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

OTR

Staatseinnahmen insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

 

 

 


 

Kontensalden

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.1N

S.2

B.1g

Wertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsprodukt

x

xb

 

 

 

 

 

+ B.3g

Bruttobetriebsüberschuss zuzüglich Bruttoselbstständigeneinkommen

x

xb

 

 

xb

 

 

B.3g

Selbstständigeneinkommen, brutto

 

 

 

 

o

 

 

B.4g

Unternehmensgewinn, brutto

 

o

 

 

 

 

 

B.5g

Primäreinkommen, brutto/Bruttonationaleinkommen

x

o

 

 

 

 

 

B.6g

Verfügbares Einkommen (Ausgabenkonzept), brutto

x

o

 

 

xb

 

 

B.8g

Sparen, brutto

x

o

 

 

xb

 

 

B.9

Finanzierungssaldo

x

o

 

x

o

 

 


 

Daten in verketteten Volumen, nach Saisonbereinigung

S.1

S.11

S.12

S.13

S.14 + S.15

S.1N

S.2

B.1g

Wertschöpfung, brutto/Bruttoinlandsprodukt

 

o

 

 

 

 

 

P.31

Konsumausgaben für den Individualverbrauch

 

 

 

 

o

 

 

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen

 

o

 

 

o

 

 

 

Legende:

x

verpflichtend

xb

Verpflichtend, aber fakultativ für Länder, deren BIP zu jeweiligen Preisen sich auf weniger als 1 % des entsprechenden Gesamtwerts der Union beläuft. Der Schwellenwert von 1 % wird als gleitendes Mittel auf der Grundlage der drei letzten verfügbaren Jahre berechnet.

o

fakultativ

 

nicht relevante Zellen


Tabelle 9

Detaillierte Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen, einschließlich der Liste der Steuern und Sozialbeiträge gemäß nationaler Klassifizierung — jährlich

Die Daten sind ab dem Bezugsjahr 1995 zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) für den Sektor Staat (S.13) und dessen Teilsektoren (Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311), Teilsektor Länder (S.1312), Teilsektor Gemeinden (S.1313), Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)), die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (S.212) sowie für den Sektor Staat und die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (S.13 + S.212) zum Zeitpunkt t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden.

Zusätzlich sind zusammen mit Tabelle 9 alle Einzelheiten der nationalen Klassifikation der Steuern und Sozialbeiträge („nationale Steuerliste“) mit den Beträgen zu jedem entsprechenden ESVG-Code anzugeben. Die nationale Steuerliste ist obligatorisch für den Sektor Staat sowie für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (S.13 + S.212).

Die Daten müssen mit der Tabelle 2 dieses Anhangs übereinstimmen.

Daten, die nicht obligatorisch sind, sind in den nachstehenden Hinweisen angegeben. Ansonsten sind die Daten der Bezugsjahre ab 1995 obligatorisch.


Code

Transaktion

Hinweise

D.2

Produktions- und Importabgaben

 

D.21

Gütersteuern

 

D.211

Steuern vom Typ Mehrwertsteuer (MwSt)

 

D.212

Importabgaben

 

D.2121

Zölle

 

D.2122

Importsteuern

 

D.2122a

Abschöpfungsbeträge auf importierte landwirtschaftliche Erzeugnisse

 

D.2122b

Währungsausgleichsbeträge, die beim Import erhoben werden

 

D.2122c

Verbrauchsabgaben

 

D.2122d

Allgemeine Umsatzsteuern

 

D.2122e

Abgaben auf bestimmte Dienstleistungen

 

D.2122f

Gewinne von Importmonopolen

 

D.214

Sonstige Gütersteuern

 

D.214a

Verbrauchsabgaben und -steuern

 

D.214b

Stempelgebühren

 

D.214c

Steuern auf finanzielle Transaktionen und Vermögenstransaktionen

 

D.214d

Kraftfahrzeugzulassungssteuern

 

D.214e

Vergnügungssteuern

 

D.214f

Wett-, Spiel- und Lotteriesteuern

 

D.214g

Steuern auf Versicherungsprämien

 

D.214h

Sonstige Steuern auf bestimmte Dienstleistungen

 

D.214i

Allgemeine Steuern auf Verkäufe oder den Umsatz

 

D.214j

Gewinne von Staatsmonopolen

 

D.214k

Exportabgaben und beim Export erhobene Währungsausgleichsbeträge

 

D.214l

Sonstige Gütersteuern, a. n. g.

 

D.29

Sonstige Produktionsabgaben

 

D.29a

Steuern auf Grundstücke, Gebäude und sonstige Anlagegüter

 

D.29b

Steuern auf den Einsatz von beweglichen Anlagegütern

 

D.29c

Steuern auf die Lohnsumme oder die Beschäftigtenzahl

 

D.29d

Abgaben auf internationale Transaktionen

 

D.29e

Abgaben für Berechtigungen zur Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit

 

D.29f

Abgaben auf Umweltverschmutzung

 

D.29g

MwSt-Unterkompensation infolge des Pauschalierungssystems

 

D.29h

Sonstige Produktionsabgaben, a. n. g.

 

D.5

Einkommen- und Vermögensteuern

 

D.51

Einkommensteuern

 

D.51a + D.51c1

Steuern auf das Einkommen von natürlichen Personen oder privaten Haushalten einschließlich Steuern auf Umbewertungsgewinne

 

D.51a

Steuern auf das Einkommen von natürlichen Personen oder privaten Haushalten ohne Steuern auf Umbewertungsgewinne

fakultativ

D.51c1

Steuern auf Umbewertungsgewinne von natürlichen Personen oder privaten Haushalten

fakultativ

D.51b + D.51c2

Steuern auf das Einkommen oder die Gewinne von Kapitalgesellschaften einschließlich Steuern auf Umbewertungsgewinne

 

D.51b

Steuern auf das Einkommen oder die Gewinne von Kapitalgesellschaften ohne Steuern auf Umbewertungsgewinne

fakultativ

D.51c2

Steuern auf die Umbewertungsgewinne von Kapitalgesellschaften

fakultativ

D.51c3

Sonstige Steuern auf Umbewertungsgewinne

fakultativ

D.51c

Steuern auf Umbewertungsgewinne

 

D.51d

Steuern auf Lotterie- und Spielgewinne

 

D.51e

Sonstige Einkommensteuern, a. n. g.

 

D.59

Sonstige direkte Steuern und Abgaben

 

D.59a

Vermögensteuern

 

D.59b

Kopfsteuern

 

D.59c

Steuern auf Ausgaben von natürlichen Personen und privaten Haushalten

 

D.59d

Zahlungen privater Haushalte für Berechtigungen und Genehmigungen

 

D.59e

Abgaben auf internationale Transaktionen

 

D.59f

Sonstige direkte Steuern und Abgaben, a. n. g.

 

D.91

Vermögenswirksame Steuern

 

D.91a

Steuern auf Vermögenstransfers

 

D.91b

Vermögensabgaben

 

D.91c

Sonstige vermögenswirksame Steuern, a. n. g.

 

ODA

Steuereinnahmen insgesamt

 

D.61

Nettosozialbeiträge

 

D.611

Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber

 

D.611C

Tatsächliche Pflichtsozialbeiträge der Arbeitgeber

 

D.611V

Tatsächliche freiwillige Sozialbeiträge der Arbeitgeber

 

D.61SC

Dienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträger

Fakultativ für Bezugsjahre bis 2011; mit positivem Vorzeichen zu übermitteln, obwohl es sich um ein negatives Aufkommen handelt.

D.6111

Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber zur Alterssicherung

fakultativ

D.6112

Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber ohne Beiträge zur Alterssicherung

fakultativ

D.6121

Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber zur Alterssicherung

fakultativ

D.6122

Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber ohne Beiträge zur Alterssicherung

fakultativ

D.6131

Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte zur Alterssicherung

fakultativ

D.6132

Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte ohne Beiträge zur Alterssicherung

fakultativ

D.6141

Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Alterssicherungssystemen

fakultativ

D.6142

Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung (ohne Alterssicherungssysteme)

fakultativ

D.612

Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber

 

D.613

Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte

 

D.613c

Tatsächliche Pflichtsozialbeiträge der privaten Haushalte

 

D.613ce

Tatsächliche Pflichtsozialbeiträge der Arbeitnehmer

 

D.613cs

Tatsächliche Pflichtsozialbeiträge der Selbstständigen

fakultativ

D.613cn

Tatsächliche Pflichtsozialbeiträge der Nichterwerbstätigen

fakultativ

D.613v

Tatsächliche freiwillige Sozialbeiträge der privaten Haushalte

 

D.614

Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung

fakultativ für Bezugsjahre bis 2011

D.995

Vermögenstransfers des Staates an die relevanten Sektoren für veranlagte Steuern und Sozialbeiträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

D.995 und Untergliederungen sind mit positivem Vorzeichen zu auszuweisen, auch wenn D.995 mit negativem Vorzeichen in D.99r „Einnahmen aus Vermögenstransfers“ eingetragen wird.

D.995a

Veranlagte Gütersteuern, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

siehe D.995

D.995b

Sonstige veranlagte Produktionsabgaben, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

siehe D.995

D.995c

Veranlagte Einkommensteuern, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

siehe D.995

D.995d

Sonstige veranlagte direkte Steuern und Abgaben, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

siehe D.995

D.995e

Veranlagte tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

siehe D.995

D.995f

Veranlagte tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

siehe D.995

D.995fe

Veranlagte tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitnehmer, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

siehe D.995

D.995fs

Veranlagte tatsächliche Sozialbeiträge der Selbstständigen, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

fakultativ; siehe D.995

D.995fn

Veranlagte tatsächliche Sozialbeiträge der Nichterwerbstätigen, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

fakultativ; siehe D.995

D.995g

Veranlagte vermögenswirksame Steuern, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

siehe D.995

ODB

Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen nach Abzug der veranlagten Beträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

 

ODC

Gesamteinnahmen aus Steuern und Nettosozialbeiträgen (einschließlich unterstellten Sozialbeiträgen) nach Abzug der veranlagten Beträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

 

ODD

Gesamteinnahmen aus Steuern und Pflichtsozialbeiträgen nach Abzug der veranlagten Beträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

 


Tabelle 10

Hauptaggregate nach Region (NUTS-Ebenen 2 und 3) — jährlich

Meldung der Daten ab 2000, mit Ausnahme der Bruttowertschöpfung zu Vorjahrespreisen, die ab 2001 zu melden ist.

Mitgliedstaaten, die nur aus einer Gebietseinheit der NUTS-3-Ebene gemäß der Definition in der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 bestehen, sind nicht verpflichtet, diese Tabelle vorzulegen. Mitgliedstaaten, die nur aus einer Gebietseinheit der NUTS-Ebene 2 bestehen, sind nicht verpflichtet, die Variablen dieser Tabelle für die regionale Ebene NUTS 2 vorzulegen.

Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.


Code

Variable

NACE-Untergliederung

Regionale Ebene

Lieferfrist

INSGESAMT

A*6 (9)

A*10

n. a.

B.1g

Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (jeweilige Preise)

x

o

o

 

NUTS 2

12 Monate

x

x

x

 

NUTS 2

24 Monate

x

x

o

 

NUTS 3

24 Monate

B.1g

Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (Vorjahrespreise)

x

o

o

 

NUTS 2

24 Monate

ETO

Erwerbstätigkeit in 1000 Personen

x

o

o

 

NUTS 2

12 Monate

x

x

x

 

NUTS 2

24 Monate

x

x

o

 

NUTS 3

24 Monate

EEM

Arbeitnehmer in 1000 Personen

o

o

o

 

NUTS 2

12 Monate

x

x

x

 

NUTS 2

24 Monate

x

x

o

 

NUTS 3

24 Monate

SELF

Selbstständige in 1000 Personen

o

o

o

 

NUTS 2

12 Monate

x

x

x

 

NUTS 2

24 Monate

x

x

o

 

NUTS 3

24 Monate

ETO

Erwerbstätigkeit in 1000 geleisteten Arbeitsstunden

x

x

o

 

NUTS 2

24 Monate

EEM

Arbeitnehmer in 1000 geleisteten Arbeitsstunden

x

x

o

 

NUTS 2

24 Monate

SELF

Selbstständige in 1000 geleisteten Arbeitsstunden

x

x

o

 

NUTS 2

24 Monate

POP

Bevölkerung in 1000 Personen

 

 

 

x

NUTS 2

12 Monate

 

 

 

x

NUTS 3

24 Monate

D.1

Arbeitnehmerentgelt

x

x

x

 

NUTS 2

24 Monate

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen (zu jeweiligen Preisen)

x

x

x

 

NUTS 2

24 Monate

B.1 * g

Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (jeweilige Preise)

 

 

 

o

NUTS 2

12 Monate

 

 

 

o

NUTS 3

24 Monate


Tabelle 11

Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen (COFOG) — jährlich

Die Daten sind zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) zum Zeitpunkt t + 11 Monate zu melden.

Die Meldung der Daten ist obligatorisch (vorbehaltlich der in den nachstehenden Anmerkungen genannten Ausnahmen):

nach COFOG-Abteilungen und COFOG insgesamt für den Staat (S.13) und die Teilsektoren des Staates (Bund (Zentralstaat) S.1311, Länder S.1312, Gemeinden S. 1313 und Sozialversicherung S. 1314) ab dem Bezugsjahr 1995;

nach COFOG-Gruppen für den Sektor Staat (S.13) ab dem Bezugsjahr 2001.

Zusätzliche Angaben (nach COFOG-Gruppen, Teilsektoren, ESVG-Transaktionen und Bezugszeiträumen) können wie unten angegeben auf freiwilliger Basis gemeldet werden.

Die Daten für die Teilsektoren sind unter den Posten Vermögenseinkommen (D.4), sonstige laufende Transfers (D.7) und Vermögenstransfers (D.9) (sowie deren Unterpositionen; teilweise konsolidiert unter den Gesamtausgaben (TE)) innerhalb der einzelnen Teilsektoren, jedoch nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert zu melden. Die Daten für den Sektor S.13 sind gleich der Summe der Daten für die Teilsektoren; dies gilt nicht für die Positionen D.4, D.7 und D.9 (und die jeweiligen Unterpositionen und Aggregationen), bei denen die Daten zwischen den Teilsektoren konsolidiert werden (mit freiwilliger Angabe der Partnersektoren der Ausgabenseite).

Die gemeldeten Daten müssen mit Ausnahme etwaiger zeitlicher Verschiebungen mit den in Tabelle 2 dieses Anhangs gemeldeten Daten übereinstimmen.


Code

Liste der Transaktionen nach COFOG insgesamt, COFOG-Abteilungen und COFOG-Gruppen für den Staat und seine Teilsektoren

Hinweise

P.5 + NP

Bruttoinvestitionen + Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

 

P.5

Bruttoinvestitionen

 

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen

Für Teilsektoren fakultativ.

NP

Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

 

D.1

Arbeitnehmerentgelt

 

D.3

Subventionen

Mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen.

D.4

Vermögenseinkommen

 

D.4p_S.1311

darunter: an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)

fakultativ

D.4p_S.1312

darunter: an den Teilsektor Länder (S.1312)

fakultativ

D.4p_S.1313

darunter: an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)

fakultativ

D.4p_S.1314

darunter: an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)

fakultativ

D.62 + D.632

Monetäre Sozialleistungen und soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion

 

D.62

Monetäre Sozialleistungen

fakultativ für Bezugsjahre bis 2011

D.632

Soziale Sachtransfers — gekaufte Marktproduktion

fakultativ für Bezugsjahre bis 2011

P.2 + D.29 + D.5 + D.8

Vorleistungen + Sonstige Produktionsabgaben + Einkommen- und Vermögensteuern + Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

fakultativ

P.2

Vorleistungen

 

D.29 + D.5 + D.8

Sonstige Produktionsabgaben + Einkommen- und Vermögensteuern + Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

 

D.7

Sonstige laufende Transfers

 

D.7p_S.1311

darunter: an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)

fakultativ

D.7p_S.1312

darunter: an den Teilsektor Länder (S.1312)

fakultativ

D.7p_S.1313

darunter: an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)

fakultativ

D.7p_S.1314

darunter: an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)

fakultativ

D.9

Vermögenstransfers

Beträge für D.995 sind unter D.9p nicht zu berücksichtigen. D.995 ist von D.99r abzuziehen.

D.9p_S.1311

darunter: an den Teilsektor Bund (Zentralstaat) (S.1311)

fakultativ

D.9p_S.1312

darunter: an den Teilsektor Länder (S.1312)

fakultativ

D.9p_S.1313

darunter: an den Teilsektor Gemeinden (S.1313)

fakultativ

D.9p_S.1314

darunter: an den Teilsektor Sozialversicherung (S.1314)

fakultativ

D.92

Investitionszuschüsse

Für Teilsektoren fakultativ.

TE

Gesamtausgaben

 

P.3

Konsumausgaben

 

P.31

Konsumausgaben für den Individualverbrauch

Fakultativ für COFOG-Abteilungen und -Gruppen; Bei der Zuweisung von P.3 zu COFOG-Gruppen wird die Aufteilung in P.31 und P.32 implizit unterstellt.

P.32

Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch

Fakultativ für COFOG-Abteilungen und -Gruppen; Bei der Zuweisung von P.3 zu COFOG-Gruppen wird die Aufteilung in P.31 und P.32 implizit unterstellt.


Tabelle 13

Konten der privaten Haushalte (S.14) auf Regionalebene (NUTS-Ebene 2)

Daten zu jeweiligen Preisen sind ab dem Jahr 2000 zum Zeitpunkt t + 24 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden.

Für den Zeitraum 2000-2011 kann S.14 + S.15 anstelle von S.14 gemeldet werden.

Mitgliedstaaten, die nur aus einer Gebietseinheit der NUTS-2-Ebene gemäß der Definition in der Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik nach der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 bestehen, sind nicht verpflichtet, diese Tabelle vorzulegen.

Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.


Code

Transaktion

Verwendung

Aufkommen

B.2n + B.3n

Betriebsüberschuss, netto plus Selbstständigeneinkommen, netto

 

x

D.1

Arbeitnehmerentgelt

 

x

D.4

Vermögenseinkommen

x

x

B.5n

Primäreinkommen, netto

x

 

D.5

Einkommen- und Vermögensteuern etc.

x

 

D.61

Nettosozialbeiträge

x

o

D.62

Monetäre Sozialleistungen

o

x

D.7

Sonstige laufende Transfers

x

x

B.6n

Verfügbares Einkommen, netto (Ausgabenkonzept)

x

 

D.63

Soziale Sachleistungen

 

o

B.7n

Verfügbares Einkommen, netto (Verbrauchskonzept)

o

 

P.3

Konsumausgaben der privaten Haushalte (Inländerkonzept)

o

 

P.51c

Abschreibungen

o

 

Legende:

x

verpflichtend

o

fakultativ

 

nicht relevante Zellen


Tabelle 15

Aufkommenstabelle zu Herstellungspreisen mit Übergang zu Anschaffungspreisen

Die Daten sind zu jeweiligen Preisen (ab 2010) und Vorjahrespreisen (ab 2015) für NACE (n = 64, freiwillig n = 88) und CPA (m = 64, freiwillig m = 88) zum Zeitpunkt t + 36 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden.

Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.


 

Wirtschaftszweige (NACE)

Σ (1)

Importe (10) (CIF)

Gesamtaufkommen zu Herstellungspreisen

Handels- und Transportspannen

Gütersteuer abzüglich Gütersubventionen

Gesamtaufkommen zu Anschaffungspreisen

1 …… n

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

Gütergruppen (CPA)

1 … m

(1)

Produktionswert zu Herstellungspreisen nach Gütergruppen und nach Wirtschaftsbereichen

 

a)

Intra-EU (11) (CIF)

a.1)

Innerhalb des Euro-Währungsgebiets (11) (CIF)

a.2)

außerhalb des Euro-Währungsgebiets (11) (CIF)

b)

Extra-EU (11) (CIF)

c)

insgesamt

 

 

 

 

Σ (1)

 

Produktionswert nach Wirtschaftsbereichen

 

 

 

 

 

 

Übergangsposten:

CIF/FOB-Übergang bei Importen

Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige

(2)

 

 

 

 

 

 

 

(1) + (2)

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt, darunter:

Marktproduktion

Produktion für die Eigenverwendung

Nichtmarktproduktion

(3)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 16

Verwendungstabelle zu Anschaffungspreisen (*1) — jährlich

Die Daten sind zu jeweiligen Preisen (ab 2010) und Vorjahrespreisen (ab 2015) für NACE (n = 64, freiwillig n = 88) und CPA (m = 64, freiwillig m = 88) zum Zeitpunkt t + 36 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden. Fünf zusätzliche Tabellen (*1) sind alle fünf Jahre erforderlich.

Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.


 

Wirtschaftszweige (NACE)

Σ (1)

Letzte Verwendung

Σ (3)

Σ (1)

+ Σ (3)

1 …… n

a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l)

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

Gütergruppen (CPA)

1 … m

(1)

Vorleistungen zu Anschaffungspreisen nach Gütergruppen und nach Wirtschaftsbereichen

 

Letzte Verwendung zu Anschaffungspreisen (12):

 

Konsumausgaben:

a)

private Haushalte

b)

private Organisationen ohne Erwerbszweck

c)

Staat

d)

insgesamt

 

Bruttoinvestitionen:

e)

Bruttoanlageinvestitionen

f)

Vorratsveränderungen (13)

g)

Nettozugang an Wertsachen (13)

h)

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

i)

insgesamt

 

Exporte, FOB (14):

j)

Intra-EU (14)

j1)

- Innerhalb des Euro-Währungsgebiets (14)

j2)

- Außerhalb des Euro-Währungsgebiets (14)

k)

Extra-EU (14)

l)

insgesamt

m)

Fakultative Daten

Re-Exporte von Waren (15)

Export von Gebrauchtwaren (15)

Handel (15)

Waren, die vor der Veredelung ins Ausland versendet werden (passive Veredelung, d. h. das Meldeland ist der Haupttransaktionspartner) (15)

Waren, die nach der Veredelung ins Ausland versendet werden (aktive Veredelung, d. h. das Meldeland veredelt) (15)

Veredelungsentgelte (15)

 

 

Σ (1)

(2)

Gesamtvorleistungen nach Wirtschaftsbereichen

 

Letzte Verwendung nach Verwendungsarten

 

Gesamtverwendung

Übergangsposten:

CIF/FOB-Übergang bei Exporten

Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige

Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland

(3)

 

 

Nur Exporte

Nur Konsumausgaben der privaten Haushalte

Nur Konsumausgaben der privaten Haushalte und Exporte

Nur Exporte

Nur Konsumausgaben der privaten Haushalte

Nur Konsumausgaben der privaten Haushalte und Exporte

 

Σ (2) + Σ (3)

(4)

 

 

 

 

 

Arbeitnehmerentgelt (13)

Bruttolöhne und -gehälter (13)

Sonstige Produktionsabgaben abzüglich sonstiger Subventionen (13)

Abschreibungen (13)

Betriebsüberschuss, netto (13)

Betriebsüberschuss, brutto (13)

Selbstständigeneinkommen, brutto (13)  (15)

(5)

 

 

 

 

 

Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen

(6)

 

 

 

 

 

Produktionswert zu Herstellungspreisen

(7)

 

 

 

 

 

 

Fakultative ergänzende Daten

Bruttoanlageinvestitionen (15)

Bruttoanlagevermögen (15)

Erwerbstätigkeit (geleistete Arbeitsstunden und beschäftigte Personen – in 1000) (15)

(8)

 

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 17

Symmetrische Input-Output-Tabelle (Güter/Güter-Tabelle (*2)) zu Herstellungspreisen (*3) – fünfjährlich

Daten ab 2010 sind zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (n = 64, freiwillig n = 88) alle fünf Jahre (für Jahre, die auf 0 und auf 5 enden) zum Zeitpunkt t + 36 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden.

Daten zu Vorjahrespreisen sind fakultativ.

Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.


 

 

Gütergruppen

Σ (1)

Letzte Verwendung

Σ (3)

Σ (1) + Σ (3)

1 …n

a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l)

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

Gütergruppen

1…n

(1)

Vorleistungen der Produktionsbereiche nach Gütergruppen zu Herstellungspreisen

 

Letzte Verwendung zu Herstellungspreisen (16):

 

Konsumausgaben:

a)

private Haushalte

b)

private Organisationen ohne Erwerbszweck

c)

Staat

d)

insgesamt

 

Bruttoinvestitionen:

e)

Bruttoanlageinvestitionen

f)

Vorratsveränderungen (17)

g)

Nettozugang an Wertsachen (17)

h)

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

i)

insgesamt

 

Exporte (18):

j)

Intra-EU (18)

j1)

- Innerhalb des Euro-Währungsgebiets (18)

j2)

- Außerhalb des Euro-Währungsgebiets (18)

k)

Extra-EU (18)

l)

insgesamt

 

 

Σ (1)

(2)

Vorleistungen zu Herstellungspreisen nach Gütergruppen

 

Letzte Verwendung nach Verwendungsarten zu Herstellungspreisen

 

Verwendung insgesamt zu Herstellungspreisen

Verwendung der Importe (*4)

 

Importierte Vorleistungen nach Gütergruppen (CIF)

 

Letzte Verwendung von Importen (CIF)

 

Gesamtimporte

Gütersteuer abzüglich Gütersubventionen

(3)

Gütersteuern abzüglich -subventionen nach Gütergruppen

 

Gütersteuer abzüglich Gütersubventionen nach Art der letzten Verwendung

 

Gütersteuer abzüglich Gütersubventionen insgesamt

Σ (1) + (3)

(4)

Gesamte Vorleistungen zu Anschaffungspreisen nach Gütergruppen

 

Letzte Verwendung nach Verwendungsarten zu Anschaffungspreisen

 

Verwendung insgesamt zu Anschaffungspreisen

Arbeitnehmerentgelt (19)

Bruttolöhne und -gehälter (19)

Sonstige Produktionsabgaben abzüglich sonstiger Subventionen (19)

Abschreibungen (19)

Betriebsüberschuss, netto (19)

Betriebsüberschuss, brutto (19)

Selbstständigeneinkommen, brutto (17)  (19)

(5)

 

 

 

 

 

Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen

(6)

 

 

 

 

 

Produktionswert zu Herstellungspreisen

(7)

 

 

 

 

 

Intra-EU-Importe (18) (CIF)

Innerhalb des Euro-Währungsgebiets (18)

Außerhalb des Euro-Währungsgebiets (18)

Extra-EU-Importe (18) (CIF)

(8)

 

 

 

 

 

Σ (8)

(9)

Importe nach Gütergruppen (CIF)

 

 

 

 

Gesamtaufkommen zu Herstellungspreisen

(10)

Aufkommen zu Herstellungspreisen nach Gütergruppen

 

 

 

 


Tabelle 20

Anlagegüter nach Wirtschaftsbereichen und Anlagearten (Bestände) — jährlich

Daten zu Anlagegütern werden t + 24 Monate nach dem Bezugszeitraum brutto und netto (g/n), in jeweiligen Wiederbeschaffungspreisen (CURC) ab dem Jahr 2000, in Vorjahres-Wiederbeschaffungspreisen (PYRC) ab dem Jahr 2001 gemeldet; die Übermittlung von verketteten Volumen (CLV) ist fakultativ (o).


Code

Forderungen

Einheiten: CURC, PYRC, CLV (o)

NACE Rev. 2 Untergliederung bis zu

INSGESAMT

A*10/A*21

A*38/A*64/A*88

AN.11

Anlagegüter

g/n

g/n

o

AN.111

Wohnbauten

g/n

g/n

o

AN.112

Nichtwohnbauten

g/n

g/n

o

AN.1121

Nichtwohngebäude

o

o

o

AN.1122

Sonstige Bauten

o

o

o

AN.1123

Bodenverbesserungen

o

o

o

AN.113+ AN.114

Ausrüstungen + militärische Waffensysteme

g/n

g/n

o

AN.1131

Fahrzeuge

g/n

g/n

o

AN.1132

Ausrüstungen der Informations- und Kommunikationstechnik

g/n

o

o

AN.11321

Computer-Hardware

g/n

o

o

AN.11322

Telekommunikationsausrüstungen

g/n

o

o

AN.1139+AN.114

Sonstige Ausrüstungen + militärische Waffensysteme

g/n

o

o

AN.115

Nutztiere und Nutzpflanzungen

g/n

g/n

o

AN.117

Geistiges Eigentum

g/n

g/n

o

AN.1171

Forschung und Entwicklung

o

o

o

AN.1172

Suchbohrungen

o

o

o

AN.1173

Software und Datenbanken

g/n

o

o

AN.11731

Software

o

o

o

AN.11732

Datenbanken

o

o

o

AN.1174

Urheberrechte

o

o

o

AN.1179

Sonstiges geistiges Eigentum

o

o

o


Tabelle 22

Bruttoanlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen und Anlagearten (Transaktionen) — jährlich

Die Daten werden zum Zeitpunkt t + 9 Monate nach dem Bezugszeitraum (für NACE-Untergliederungen bis A*10) bzw. zum Zeitpunkt t + 24 Monate (für NACE-Untergliederungen bis A*21) wie nachstehend angegeben gemeldet; die Übermittlung der Daten für sonstige Aktiva und für die Untergliederungen A*38/64/88 ist fakultativ (o). Die Daten sind zu jeweiligen Preisen (CUP), in Vorjahrespreisen (PYP) und in verketteten Volumen (CLV) anzugeben; das erste Jahr für die Meldung von CUP oder CLV ist 1995 oder 2000 (wie nachstehend angegeben); PYP ein Jahr später (1996 oder 2001).


Code

Aufschlüsselung nach Anlagearten

t+9

t+24

Einheit:

CUP, PYP, CLV

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen:

für die nachstehenden Untergliederungen und Jahre

AN.11

Anlagegüter

A * 10

A * 21

1995/6

AN.111

Wohnbauten

A * 10

A * 21

1995/6

AN.112

Nichtwohnbauten

A * 10

A * 21

1995/6

AN.1121

Nichtwohngebäude

o

o

o

AN.1122

Sonstige Bauten

o

o

o

AN.1123

Bodenverbesserungen

o

o

o

AN.113+ AN.114

Ausrüstungen + militärische Waffensysteme

A * 10

A * 21

1995/6

AN.1131

Fahrzeuge

A * 10

A * 21

1995/6

AN.1132

Ausrüstungen der Informations- und Kommunikationstechnik

A * 10

A * 21

2000/1

AN.11321

Computer-Hardware

o

Insgesamt

2000/1

AN.11322

Telekommunikationsausrüstungen

o

Insgesamt

2000/1

AN.1139+AN.114

Sonstige Ausrüstungen + militärische Waffensysteme

o

Insgesamt

2000/1

AN.115

Nutztiere und Nutzpflanzungen

A * 10

A * 21

1995/6

AN.117

Geistiges Eigentum

A * 10

A * 21

1995/6

AN.1171

Forschung und Entwicklung

o

Insgesamt

2000/1

AN.1172

Suchbohrungen

o

o

o

AN.1173

Software und Datenbanken

o

Insgesamt

2000/1

AN.11731

Software

o

o

o

AN.11732

Datenbanken

o

o

o

AN.1174

Urheberrechte

o

o

o

AN.1179

Sonstiges geistiges Eigentum

o

o

o

P.52

Vorratsveränderungen nach Wirtschaftsbereichen

A * 10

o

1995/6

P.53

Nettozugang an Wertsachen

Insgesamt

o

1995/6

P.5g

Bruttoinvestitionen

Insgesamt

o

1995/6

P.51c

Abschreibungen nach Wirtschaftsbereichen und Anlagearten

o

o

o


Tabelle 25

Nichtfinanzielle Konten des Staates — vierteljährlich

Die Daten sind zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) ab dem Bezugsquartal 2002Q1 zum Zeitpunkt t + 3 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden.

Abgesehen von den nachstehend genannten Ausnahmen sind nicht saisonbereinigte Daten für den Sektor Staat (S.13) obligatorisch zu melden.

Daten für die Teilsektoren des Staates können auf freiwilliger Basis gemeldet werden:

S.1311 Bund (Zentralstaat)

S.1312 Länder

S.1313 Gemeinden

S.1314 Sozialversicherung

Daten für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (S.212) können für Produktions- und Importabgaben D.2r), Gütersteuern (D.21r) und sonstige Produktionsabgaben (D.29r) auf freiwilliger Basis übermittelt werden.

Saison- und kalenderbereinigte Daten können auf freiwilliger Basis gemeldet werden, mit Ausnahme der folgenden Posten auf Ebene S.13: Gesamteinnahmen (TR), Gesamtausgaben (TE) und Finanzierungssaldo (B.9). Letztere sind obligatorisch mit einer Frist von t + 107 Tagen nach Ablauf des Bezugszeitraums zu melden. Die Mitgliedstaaten legen Metadaten zur Saisonbereinigung vor, die kurze Erläuterungen zu den allgemeinen Merkmalen des Saisonbereinigungsverfahrens beinhalten, d. h. direkter oder indirekter Ansatz, Saisonbereinigungsverfahren und zugehörige Software, etwaige vorhandene Kalendereffekte und Benchmarking bei jährlichen Daten sowie die jeweils verwendeten Modelle. Die Kommission (Eurostat) leistet entsprechend den Anforderungen der Mitgliedstaaten technische Hilfe bei der Saisonbereinigung.

Die Daten für die Teilsektoren sind konsolidiert unter den Posten Vermögenseinkommen (D.4), sonstige laufende Transfers (D.7) und Vermögenstransfers (D.9) (sowie deren Unterpositionen; teilweise konsolidiert unter den Gesamtausgaben und den Gesamteinnahmen (TE und TR) innerhalb der einzelnen Teilsektoren, jedoch nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert zu melden. Die Daten für den Sektor S.13 sind gleich der Summe der Daten für die Teilsektoren; dies gilt nicht für die Positionen D.4, D.7 und D.9 (und ihre Unterpositionen und Aggregationen), bei denen die Daten zwischen den Teilsektoren konsolidiert werden sollten.

Die Daten basieren auf direkten Angaben aus Basisquellen, z. B. aus öffentlichen Konten oder administrativen Quellen und stellen bei Produktions- und Importabgaben (D.2r), Einkommen- und Vermögensteuern (D.5r), vermögenswirksamen Steuern (D.91r), tatsächlichen Sozialbeiträgen (D.611 verknüpft mit D.613) sowie Sozialleistungen (D.62p) mindestens 90 % des Betrags der jeweiligen Kategorie dar. Direkte Angaben werden, sofern nötig, durch Anpassungen im Hinblick auf den Erfassungsbereich und durch konzeptionelle Anpassungen ergänzt, damit die vierteljährlichen Daten mit den Konzepten des ESVG 2010 harmonieren.

Die in Tabelle 2 dieses Anhangs gemeldeten vierteljährlichen Daten und entsprechenden jährlichen Daten sowie die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gemeldeten Daten müssen mit Ausnahme etwaiger zeitlicher Verschiebungen aufgrund unterschiedlicher Fristen für die Übermittlung übereinstimmen.

Bei Beginn der Übermittlung vierteljährlicher Daten nach dem Zeitplan gemäß dieser Verordnung legen die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) eine Beschreibung der Quellen und Methoden vor, die für die Erstellung der vierteljährlichen Daten herangezogen werden. Etwaige Revisionen der ursprünglichen Beschreibung der Quellen und Methoden, die zur Erstellung der vierteljährlichen Daten genutzt werden, werden der Kommission (Eurostat) vorgelegt, wenn die revidierten Daten übermittelt werden.

Den Datenübermittlungen ist ein Bericht über größere Ereignisse und größere Revisionen beizufügen.


Code

Transaktion

Hinweise

P.1

Produktionswert

 

P.11 + P.12 + P.131

Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für die Nichtmarktproduktion

 

P.2

Vorleistungen

 

B.1g

Wertschöpfung, brutto

fakultativ

P.51c

Abschreibungen

 

D.1p

Arbeitnehmerentgelt, Ausgaben

 

D.29p

Sonstige Produktionsabgaben, Ausgaben

 

D.39r

Sonstige Subventionen, Einnahmen

mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen

D.2r

Produktions- und Importabgaben, Einnahmen

kann für den Sektor S.212 auf freiwilliger Basis gemeldet werden

D.21r

Gütersteuern, Einnahmen

siehe D.2r

D.211r

Steuer vom Typ Mehrwertsteuer (MwSt), Einnahmen

 

D.29r

Sonstige Produktionsabgaben, Einnahmen

siehe D.2r

D.4r

Vermögenseinkommen, Einnahmen

 

D.41r

Zinsen, Einnahmen

 

D.42r + D.43r + D.44r + D.45r

Sonstige Vermögenseinkommen, Einnahmen

 

D.3p

Subventionen, Ausgaben

mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen

D.31p

Gütersubventionen, Ausgaben

mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen

D.39p

Sonstige Gütersubventionen, Ausgaben

mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen

D.4p

Vermögenseinkommen, Ausgaben

 

D.41p

Zinsen, Ausgaben

 

D.42p + D.43p + D.44p + D.45p

Sonstige Vermögenseinkommen, Ausgaben

 

D.5r

Einkommen- und Vermögensteuern, Einnahmen

 

D.51r

Einkommensteuern, Einnahmen

fakultativ

D.59r

Sonstige direkte Steuern und Abgaben, Einnahmen

fakultativ

D.61r

Nettosozialbeiträge, Einnahmen

 

D.611r

Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber

 

D.613r

Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte

 

D.7r

Sonstige laufende Transfers, Einnahmen

 

D.5p

Einkommen- und Vermögensteuern, Ausgaben

 

D.62p

Sozialleistungen

 

D.632p

Soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion, Ausgaben

 

D.62p + D.632p

Monetäre Sozialleistungen und geleistete soziale Sachleistungen — gekaufte Marktproduktion, Ausgaben

 

D.7p

Sonstige laufende Transfers, Ausgaben

 

P.3

Konsumausgaben

 

P.31

Konsumausgaben für den Individualverbrauch

 

P.32

Konsumausgaben für den Kollektivverbrauch

 

D.8

Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche

 

B.8g

Sparen, brutto

 

D.9r

Vermögenstransfers, Einnahmen

 

D.91r

Vermögenswirksame Steuern, Einnahmen

 

D.92r + D.99r

Investitionszuschüsse und sonstige Vermögenstransfers, Einnahmen

 

D.9p

Vermögenstransfers, Ausgaben

 

D.92p

Investitionszuschüsse, Ausgaben

 

P.5

Bruttoinvestitionen

 

P.51g

Bruttoanlageinvestitionen

 

P.52 + P.53

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

 

NP

Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

 

P.5 + NP

Bruttoinvestitionen und Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern

 

B.9

Finanzierungssaldo

saison- und kalenderbereinigte Daten für S.13 zum Zeitpunkt t + 107 Tage nach dem Bezugsquartal obligatorisch

TE

Gesamtausgaben

siehe B.9

TR

Gesamteinnahmen

siehe B.9

D.995

Vermögenstransfers des Staates an die relevanten Sektoren für veranlagte Steuern und Sozialbeiträge, deren Einziehung unwahrscheinlich ist

fakultativ; D.995 ist von D.99r abzuziehen. Beträge für D.995 sind unter D.9p nicht zu berücksichtigen. D.995 ist mit einem positiven Vorzeichen auszuweisen.


Tabelle 26

Nichtfinanzielle Vermögensbilanzen — jährlich

Die Daten sind zum Zeitpunkt t + 24 Monate nach dem Bezugszeitraum zu jeweiligen Preisen (CUP) ab 1995, 2000 oder 2012 (wie jeweils angegeben) zu melden. Zusätzliche Untergliederungen sind fakultativ (o).


Code

Liste der Variablen

S.1

S.11, S.12, S.13, S.14+S.15

Unterteilung von S.14 und S.15 fakultativ (o)

Einheit: CUP

AN.1

Produzierte Vermögensgüter

o

o

AN.11+AN.12

Anlagegüter + Vorräte

2012

2012

AN.11

Anlagegüter

2000

2012

AN.111

Wohnbauten

1995

1995

AN.112

Nichtwohnbauten

2000

2012

AN.1121

Nichtwohngebäude

2012

2012

AN.1122

Sonstige Bauten

2012

2012

AN.1123

Bodenverbesserungen

o

o

AN.113+ AN.114

Ausrüstungen + militärische Waffensysteme

2000

2012

AN.1131

Fahrzeuge

o

o

AN.1132

Ausrüstungen der Informations- und Kommunikationstechnik

o

o

AN.11321

Computer-Hardware

o

o

AN.11322

Telekommunikationsausrüstungen

o

o

AN.1139+AN.114

Sonstige Ausrüstungen + militärische Waffensysteme

o

o

AN.115

Nutztiere und Nutzpflanzungen

2000

2012

AN.117

Geistiges Eigentum

2000

2012

AN.1171

Forschung und Entwicklung

o

o

AN.1172

Suchbohrungen

o

o

AN.1173

Software und Datenbanken

o

o

AN.11731

Software

o

o

AN.11732

Datenbanken

o

o

AN.1174

Urheberrechte

o

o

AN.1179

Sonstiges geistiges Eigentum

o

o

AN.12

Vorräte

2012

2012

AN.13

Wertsachen

o

o

AN.2

Nichtproduzierte Vermögensgüter

o

o

AN.21

Natürliche Ressourcen

o

o

AN.211 Grund und Boden

Grund und Boden

o

(S.14+S.15): 1995

S.11, S.12, S.13: o

AN.212

Bodenschätze

o

o

AN.213 + AN.214

Freie Tier- und Pflanzenbestände, Wasserreserven

o

o

AN.215

Sonstige natürliche Ressourcen

o

o

AN.22

Nutzungsrechte

o

o

AN.23

Firmenwerte und einzeln veräußerbare Marketing-Vermögenswerte

o

o


Tabelle 27

Finanzierungskonten und Vermögensbilanzen des Staates — vierteljährlich

Die Daten sind in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) ab dem Bezugsquartal 1999Q1 für den Sektor Staat und dessen Teilsektoren zu melden.

Die Frist für die Übermittlung vorläufiger Daten beträgt t + 85 Tage nach dem Bezugsquartal. Die Mitgliedstaaten übermitteln die endgültigen Daten einschließlich etwaiger Datenaktualisierungen oder sonstiger Revisionen zum Zeitpunkt t + 3 Monate. Werden zum Zeitpunkt t + 85 Tage übermittelte Daten auf nationaler Ebene als „nicht veröffentlicht“ gekennzeichnet, so werden die Daten nicht auf europäischer Ebene veröffentlicht.

Die Daten sind obligatorisch zu übermitteln für:

S.13 Staat

innerhalb des Teilsektors und zwischen Teilsektoren konsolidiert (S.13C) und

nicht konsolidiert (S.13N)

S.1311 Bund (Zentralstaat) – innerhalb des Teilsektors konsolidiert

S.1312 Länder – innerhalb des Teilsektors konsolidiert

S.1313 Gemeinden – innerhalb des Teilsektors konsolidiert

S.1314 Sozialversicherung – innerhalb des Teilsektors konsolidiert.

Transaktionen und Bilanzposten sind obligatorisch anzugeben (vorbehaltlich der in den nachstehenden Erläuterungen genannten Ausnahmen). Sonstige Volumenänderungen (K.3 Katastrophenschäden + K.4 Enteignungsgewinne und -verluste + K.5 Sonstige Volumenänderungen, a. n. g. + K.6 Änderungen der Zuordnung) und nominale Umbewertungsgewinne und -verluste (K.7) können auf freiwilliger Basis nach Finanzinstrument gemeldet werden.

Einige Angaben über den Partnersektor sind – wie nachstehend erläutert – obligatorisch, während andere Angaben über den Partnersektor für die folgenden Partnersektoren auf freiwilliger Basis übermittelt werden können:

S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften

S.128 + S.129 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen

S.14 + S.15 Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Gesamte Volkswirtschaft ohne S.13

S.2 Übrige Welt

Um qualitativ hochwertige Statistiken zu erhalten, werden für die vierteljährlichen Daten zu den finanziellen Transaktionen und Forderungen und Verbindlichkeiten weitestmöglich Informationen herangezogen, die dem Staat unmittelbar vorliegen. Vierteljährliche Daten über nichtbörsennotierte Aktien (AF.512) und sonstige Anteilsrechte (AF.519) staatlicher Einheiten können jedoch durch Interpolation bzw. Extrapolation der entsprechenden jährlichen Daten geschätzt werden. Die vierteljährlichen Daten und die entsprechenden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gemeldeten jährlichen Daten müssen bei gleichzeitigen Übermittlungsfristen übereinstimmen.

Den Datenübermittlungen ist ein Bericht über größere Ereignisse und größere Revisionen beizufügen.


Code/Finanzinstrument

Transaktionen/Posten der Vermögensbilanz/sonstige Vermögensänderungen/nominale Umbewertungsgewinne und -verluste – für Forderungen und Verbindlichkeitenfür den Sektor Staat und seine Teilsektoren

Hinweise

B.9f/BF.90

Saldo der finanziellen Transaktionen/finanzielles Reinvermögen

 

(A)F

Finanzielle Transaktionen/Aktiva oder Passiva insgesamt (Bilanz)

 

(A)F.1

Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR)

 

(A)F.2

Bargeld und Einlagen

 

(A)F.21

Bargeld

fakultativ

(A)F.22

Sichteinlagen

fakultativ

(A)F.29

Sonstige Einlagen

fakultativ

(A)F.3

Schuldverschreibungen

obligatorische Angaben zum Partnersektor für Forderungen von S.1311 und S.1314 gegenüber: S.11, S.12, S.128 + S.129 sowie S.2

(A)F.31

Kurzfristige Schuldverschreibungen

siehe (A)F.3

(A)F.32

Langfristige Schuldverschreibungen

siehe (A)F.3

(A)F.4

Kredite

obligatorische Angaben zum Partnersektor für Forderungen von S.1311 und S.1314 gegenüber S.11, S.128 + S.129 und S.14 + S.15; Verbindlichkeiten von S.1311 und S.1314 gegenüber S.128 + S.129

(A)F.41

Kurzfristige Kredite

siehe (A)F.4

(A)F.42

Langfristige Kredite

siehe (A)F.4

(A)F.5

Anteilsrechte und Anteile an Investmentfonds

obligatorische Angaben zum Partnersektor für Forderungen von S.1311 und S.1314 gegenüber S.11, S.12, S.128 + S.129 und S.2

(A)F.51

Anteilsrechte

 

(A)F.511

Börsennotierte Aktien

fakultativ

(A)F.512

Nicht börsennotierte Aktien

fakultativ

(A)F.519

Sonstige Anteilsrechte

fakultativ

(A)F.52

Anteile an Investmentfonds

 

(A)F.521

Anteile an Geldmarktfonds

fakultativ

(A)F.522

Anteile an Investmentfonds ohne Geldmarktfonds

fakultativ

(A)F.6

Versicherungs-, Alterssicherungs- und Standardgarantie-Systeme

 

(A)F.61

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen

 

(A)F.62

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen

fakultativ

(A)F.63 + (A)F.64 + (A)F.65

Alterssicherungsansprüche, Ansprüche von Alterssicherungssystemen an die Träger von Alterssicherungssystemen und Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen

 

(A)F.63

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen

fakultativ

(A)F.64

Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an die Träger von Altersvorsorgeeinrichtungen

fakultativ

(A)F.65

Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssicherungsleistungen

fakultativ

(A)F.66

Rückstellungen für Forderungen im Rahmen standardisierter Garantien

 

(A)F.7

Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen

 

(A)F.8

Übrige Forderungen/Verbindlichkeiten

 

(A)F.81

Handelskredite und Anzahlungen

fakultativ

(A)F.89

Übrige Forderungen (ohne Handelskredite und Anzahlungen)

fakultativ


Tabelle 28

Öffentlicher Schuldenstand („Maastricht-Schuldenstand“) – vierteljährlich

Daten für den Sektor Staat und seine Teilsektoren sind zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung) ab dem Bezugsquartal 2000Q1 zum Zeitpunkt t + 3 Monate nach dem Bezugszeitraum zu melden.

Die Untergliederung nach Sektor Staat (S.13) und nach Teilsektoren (Bund (Zentralstaat) S.1311, Länder S.1312, Gemeinden S.1313 und Sozialversicherung S.1314) sind vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen obligatorisch zu melden.

Untergliederungen nach Sektoren und Teilsektoren, die auf freiwilliger Basis gemeldet werden können:

S.13111 Budgetärer Zentralstaat,

S.13112 Außerbudgetärer Zentralstaat,

S:11001 Öffentliche nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften;

S.12001 Öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften;

S.13 + S.11001 + S.12001 Öffentlicher Sektor.

Die Daten für die Teilsektoren sind innerhalb der einzelnen Teilsektoren zu konsolidieren, jedoch nicht zwischen den Teilsektoren. Die Daten für den Sektor Staat sind innerhalb der und zwischen den Teilsektoren konsolidiert zu melden.

Der öffentliche Schuldenstand ist, wie in der Verordnung Nr. 479/2009 festgelegt, zum Nennwert aller am Quartalsende ausstehenden Bruttoverbindlichkeiten des Sektors Staat zu übermitteln.

Die gemeldeten Daten müssen mit Ausnahme etwaiger zeitlicher Verschiebungen aufgrund unterschiedlicher Fristen für die Übermittlung mit den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gemeldeten Daten übereinstimmen.


Code

Verbindlichkeiten

Hinweise

GD

Gesamt = Bruttoverbindlichkeiten

 

GD XDC

Bruttoverbindlichkeiten in Landeswährung

fakultativ

GD X1

Bruttoverbindlichkeiten in Fremdwährung

fakultativ

GD S.1

Von inländischen Gläubigern gehaltene Bruttoverbindlichkeiten (S.1)

fakultativ

GD S.2

Von ausländischen Gläubigern gehaltene Bruttoverbindlichkeiten (S.2)

fakultativ

GD TS

Bruttoverbindlichkeiten mit kurzfristiger Restlaufzeit

fakultativ

GD LL

Bruttoverbindlichkeiten mit langfristiger Restlaufzeit

fakultativ

AF.2

Bargeld und Einlagen

 

AF.21

Bargeld

 

AF.22 + AF.29

Einlagen

 

AF.3

Schuldverschreibungen

 

AF.31

Kurzfristige Schuldverschreibungen

 

AF.32

Langfristige Schuldverschreibungen

 

AF.4

Kredite

 

AF.41

Kurzfristige Kredite

 

AF.42

Langfristige Kredite

 


Tabelle 28A

Öffentlicher Schuldenstand („Maastricht-Schuldenstand“) – Struktur, jährlich

Die Daten sind zu jeweiligen Preisen in Mio. Landeswährung (mit einer Meldegenauigkeit von mindestens 1 Mio. Landeswährung, Ausnahmen s. u.) für den Sektor Staat und dessen Teilsektoren zu melden. Die obligatorischen Daten werden innerhalb von t + 100 Tagen und t + 283 Tagen nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt. Die fakultativen Daten werden innerhalb von t + 132 Tagen und t + 283 Tagen nach Ablauf des Bezugszeitraums gemeldet.

Die Untergliederung nach Sektor Staat (S.13) und nach Teilsektoren (Bund (Zentralstaat) S.1311, Länder S.1312, Gemeinden S.1313 und Sozialversicherung S.1314) sind vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen auf freiwilliger Basis zu melden.

Obligatorische Daten werden für die vorangegangenen vier Bezugsjahre gemeldet. Fakultative und obligatorische Daten können ab 1995 gemeldet werden.

Aufschlüsselung der (Teil-)Sektoren der Transaktionspartner:

S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften

S.121 Zentralbank – nur für ausgewählte Positionen, die nachstehend aufgeführt sind

S.122 + S.123 Kreditinstitute, ausgenommen die Zentralbank und Geldmarktfonds

S.124 + S.125 + S.126 + S.127 + S.128 + S.129 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

S.1311 Bund (Zentralstaat)

S.1312 Länder

S.1313 Gemeinden

S.1314 Sozialversicherung

S.14 + S.15 Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

S.11 + S.14 + S.15 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

S.2 Übrige Welt

S.1 + S.2 gesamt.

Aufschlüsselung der Laufzeit (ursprüngliche Laufzeit und Restlaufzeit):

Insgesamt,

< 1 (einschl.) Jahr,

1-5 (einschl.) Jahre,

5-10 (einschl.) Jahre,

10-30 (exkl.) Jahre,

> 30 (einschl.) Jahre,

> 1 Jahr.

Aufschlüsselung der Währungen:

Landeswährung

Alle Fremdwährungen

EUR

USD

JPY

CHF

GBP

andere Fremdwährungen

Die Daten für die Teilsektoren sind innerhalb der einzelnen Teilsektoren zu konsolidieren, jedoch nicht zwischen den Teilsektoren. Die Daten für den Sektor Staat sind innerhalb der und zwischen den Teilsektoren konsolidiert zu melden.

Der öffentliche Schuldenstand (Vermögensbilanzdaten) ist zum Nennwert der zum Quartalsende ausstehenden Verbindlichkeiten, wie in der Verordnung Nr. 479/2009 festgelegt, zu übermitteln. Transaktionen des Staates in Maastricht-Verbindlichkeiten werden zum Marktwert gemeldet.

Die gemeldeten Daten müssen mit den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 gemeldeten Daten übereinstimmen.


Code

Verbindlichkeiten des Bundes (Zentralstaat) nach ursprünglicher Laufzeit und Partnersektor

Hinweise

GD

Gesamt = Bruttoverbindlichkeiten

obligatorisch für ursprüngliche Laufzeit insgesamt:

S.1311 gegenüber S.1312, S.1313, S.1314;

S.1312 gegenüber S.1311, S.1313, S.1314;

S.1313 gegenüber S.1311, S.1312, S.1314;

S.1314 gegenüber S.1311, S.1312, S.1313;

S.13 gegenüber S.1, S.2, S.121, S.122+S.123, S.12P, S.11+S.14+S.15,

obligatorisch für:

S.13 gegenüber S.1+S.2 für Laufzeiten < 1 (einschl.) Jahr und > 1 Jahr insgesamt.

AF.2

Bargeld und Einlagen

 

AF.21

Bargeld

 

AF.22

Sichteinlagen

 

AF.29

Sonstige Einlagen

 

AF.3

Schuldverschreibungen

 

AF.4

Kredite

obligatorisch für ursprüngliche Laufzeit insgesamt:

S.13 gegenüber S.121.

 

Verbindlichkeiten des Staates mit variablem Zinssatz

 

GD

Gesamt = Bruttoverbindlichkeiten, darunter: zu variablem Zinssatz

obligatorisch für:

S.13 bei Laufzeit > 1 Jahr

keine zusätzliche fakultative Lieferung vorgesehen.

 

Verbindlichkeiten des Bundes (Zentralstaat) und des Staates nach Restlaufzeit

 

GD

Gesamt = Bruttoverbindlichkeiten

obligatorisch für:

S.13 für Laufzeiten < 1 (inkl.) Jahr und 1-5 Jahre (inkl.)

GD

Gesamt = Bruttoverbindlichkeiten, darunter: zu variablem Zinssatz

obligatorisch für:

S.13 für Laufzeiten 1-5 Jahre (inkl.) und > 1 Jahr

 

Nachrichtlich: Durchschnittliche Restlaufzeit der Verbindlichkeiten

obligatorisch für S.13,

in Jahren und Monaten

 

Verbindlichkeiten des Bundes (Zentralstaat) und des Staates nach Nennwährung

 

GD

Gesamt = Bruttoverbindlichkeiten

nach Swaps;

obligatorisch für:

S.13 für Verbindlichkeiten in

Landeswährung,

Euro,

Fremdwährung

(fakultativer) nachrichtlicher Ausweis (nicht zur Veröffentlichung bestimmt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart): Per Swap in Landeswährung getauschte Verschuldung in Fremdwährung.

 

Eventualverbindlichkeiten des Bundes (Zentralstaat) und des Staates

 

 

Garantien

indikative Aufschlüsselung der Partnersektoren:

S.1+S.2, S.11, S.12, S.14 + S.15, S.2

 

Nachrichtlicher Ausweis:

 

 

Sichtbare Kosten des öffentlichen Schuldenstands

für S.13 und S.1311 in %

AF.32

Langfristige Schuldverschreibungen, darunter: Nullkupon-Anleihen

obligatorisch für S.13,

keine zusätzliche fakultative Lieferung vorgesehen.

 

Transaktionen des Staates in Maastricht-Verbindlichkeiten zum Marktwert

 

F.2+F.3+F.4

Einlagen + Schuldverschreibungen + Kredite

obligatorisch für S.13 für Verbindlichkeiten in

Landeswährung,

Euro,

Fremdwährung

obligatorisch für S.13 bei Laufzeit > 1 Jahr;

keine zusätzliche fakultative Lieferung vorgesehen.

F.4

Kredite

obligatorisch für S.13 gegenüber S.121,

keine zusätzliche fakultative Lieferung vorgesehen.


Tabelle 29

Im Rahmen von Sozialschutzsystemen aufgelaufene Alterssicherungsansprüche (20) — dreijährlich

Die Daten werden ab dem Bezugsjahr 2015 alle drei Jahre zum Zeitpunkt t + 24 Monate nach dem Bezugszeitraum gemeldet.

Die Übermittlung von Daten, die nicht revidiert worden sind, ist fakultativ.


Zusammenhänge

Code

Zeile Nr.

Verbuchung

In den Hauptkonten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

Nicht in den Hauptkonten

Alterssicherungssysteme insgesamt

 

Gegenposten: Alterssicherungsansprüche gebietsfremder Haushalte (24)

Träger der Alterssicherungssysteme

Nichtstaatliche Träger

Staat

 

Systeme mit Beitragszusagen

Systeme mit Leistungszusagen und sonstige (21) Systeme ohne Beitragszusagen

Insgesamt

Systeme mit Beitragszusagen

Systeme mit Leistungszusage für Arbeitnehmer des Staates (22)

 

den finanziellen Kapitalgesellschaften zugeordnet

dem Sektor Staat zugeordnet (23)

dem Sektor Staat zugeordnet

Alterssicherungssysteme der Sozialversicherung

Code

XPC1W

XPB1W

XPCB1W

XPCG

XPBG12

XPBG13

XPBOUT13

XP1314

XPTOT

 

XPTOTNRH

Spalte Nr.

A

B

C

D

E

F

G

H

I

 

J

 

 

 

Bilanz am Jahresanfang

 

 

 

 

XAF63LS

1

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung der Alterssicherungsansprüche aufgrund von Transaktionen

 

 

 

Σ 2.1 bis 2.4 – 2.5

XD61p

2

Zunahme von Alterssicherungsansprüchen aufgrund von Sozialbeiträgen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XD6111

2.1

Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XD6121

2.2

Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XD6131

2.3

Tatsächliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XD6141

2.4

Zusätzliche Sozialbeiträge der privaten Haushalte aus Kapitalerträgen (25)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XD61SC

2.5

abzüglich: Dienstleistungsentgelte der Träger der Alterssicherungssysteme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XD619

3

Sonstige (versicherungsmathematische) Veränderung von Alterssicherungsansprüchen in den Alterssicherungssystemen der Sozialversicherung

 

 

 

 

 

 

XD62p

4

Abnahme von Alterssicherungsansprüchen durch Zahlung von Alterssicherungsleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 + 3 — 4

XD8

5

Zunahme von Alterssicherungsansprüchen aufgrund von Sozialbeiträgen und Alterssicherungsleistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XD81

6

Anwartschaftsübertragungen zwischen Alterssicherungssystemen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XD82

7

Veränderung der Anwartschaften aufgrund verhandelter Änderungen des Alterssicherungssystems

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung von Alterssicherungsansprüchen aufgrund sonstiger Ströme

 

 

 

 

XK7

8

Veränderung von Alterssicherungsansprüchen aufgrund von Umbewertungen (26)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XK5

9

Veränderung von Alterssicherungsansprüchen aufgrund sonstiger Vermögensänderungen (26)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz am Jahresende

 

 

 

1 + Σ 5 bis 9

XAF63LE

10

Ansprüche aus Altersvorsorgeeinrichtungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XP1

11

Produktionswert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Legende:

 

nicht anwendbar

 

In den Hauptkonten nicht enthaltene Daten


(1)  Eine detaillierte Beschreibung der genauen Anforderungen kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Lieferfristen in Klammern gelten nur in bestimmten Fällen.

(2)  (3) bezieht sich auf die Übermittlung zum Zeitpunkt t + 3 Monate. Übermittelt ein Mitgliedstaat einen kompletten Datensatz zum Zeitpunkt t + 2 Monate, so erübrigt sich die Frist von t + 3 Monaten.

(3)  (3) bezieht sich auf die Übermittlung zum Zeitpunkt t + 3 Monate. Übermittelt ein Mitgliedstaat einen kompletten Datensatz zum Zeitpunkt t + 85 Tage, so erübrigt sich die Frist von t + 3 Monaten.

(4)  Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1).

(1)  Nur für „Transaktionen mit Finanzinstrumenten“; nicht aussagekräftig im Fall der „realen Vermögensänderungen“, der „Umbewertung von Finanzinstrumenten“ und der Angaben über den Partnersektor.

(2)  Angaben über den Partnersektor für diese Position nicht relevant.

(5)  Daten der Teilsektoren des Staates (S.13) konsolidiert.

(6)  Die Untergliederung soll die tatsächliche Zusammensetzung am Ende des letzten Bezugszeitraums widerspiegeln („feste Zusammensetzung“).

(7)  Daten der Teilsektoren des Staates (S.13) konsolidiert.

(8)  Die Untergliederung soll die tatsächliche Zusammensetzung am Ende des letzten Bezugszeitraums widerspiegeln („feste Zusammensetzung“).

(9)  A * 6 entspricht den folgenden aggregierten Positionen der NACE Rev. 2 Untergliederung A * 10: — (G, H, I und J) anstatt (G, H und I) und (J); — (K, L, M und N) anstatt (K), (L) und (M and N) — (O, P, Q, R, S, T und U) anstatt (O, P und Q) und (R, S, T und U).

(10)  Für die Daten nach Gütergruppen in den Aufkommens- und Verwendungstabellen und den Input-Output-Tabellen findet das Inlandskonzept Anwendung. Anpassungen an das Inländerkonzept (Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige) werden als Zeilensummen in Teil (2) der Tabelle aufgenommen. Importe nach Gütergruppen (CIF) umfassen keine Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige.

(11)  Importe werden wie folgt aufgegliedert:

a)

S.21 Mitgliedstaaten und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, a1) S.2I Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Europäische Zentralbank und andere Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets, a2) S.21 - S.2I Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (mit Ausnahme der Europäischen Zentralbank und anderer Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets) und b) S.22 Drittländer und in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen, unter Berücksichtigung des Umstands, dass:

sie die tatsächliche Zusammensetzung am Ende jedes Bezugszeitraums widerspiegeln („evolvierende Zusammensetzung“);

Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets alle unter den Buchstaben a), a1), a2) und b) genannten Untergliederungen liefern müssen; Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets die Untergliederungen gemäß den Buchstaben a) und b) zu melden haben aber die Meldung der Untergliederungen gemäß den Buchstaben a1) und a2) fakultativ ist.

(*1)  Die nachstehend genannten fünf zusätzlichen Tabellen sind nur alle fünf Jahre erforderlich (für Bezugsjahre, die auf 0 oder 5 enden). Die Lieferung dieser fünf zusätzlichen Tabellen ist zu jeweiligen Preisen obligatorisch, zu Vorjahrespreisen fakultativ.

Die fünf Tabellen sind die folgenden:

Verwendungstabelle zu Herstellungspreisen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) - (7)).

Verwendungstabelle der Inlandsproduktion zu Herstellungspreisen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) und (2)).

Verwendungstabelle der Importe zu Herstellungspreisen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) und (2)).

Tabelle der Handels- und Transportspannen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) und (2)).

Tabelle der Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) und (2)).

(12)  Für die Daten nach Gütergruppen in den Aufkommens- und Verwendungstabellen und den Input-Output-Tabellen findet das Inlandskonzept Anwendung. Anpassungen an das Inländerkonzept (Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige und Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland) werden als Zeilensummen in Teil (3) der Tabelle aufgenommen. Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Gütergruppen umfassen keine Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige. Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Gütergruppen umfassen Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland. Exporte nach Gütergruppen (FOB) umfassen keine Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland.

(13)  Nur zu jeweiligen Preisen.

(14)  Exporte werden wie folgt aufgegliedert:

j)

S.21 Mitgliedstaaten und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, j1) S.2I Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Europäische Zentralbank und andere Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets, j2) S.21 - S.2I Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (mit Ausnahme der Europäischen Zentralbank und anderer Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets) und b) S.22 Drittländer und in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen, unter Berücksichtigung des Umstands, dass:

sie die tatsächliche Zusammensetzung am Ende jedes Bezugszeitraums widerspiegeln („evolvierende Zusammensetzung“);

Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets alle unter den Buchstaben j), j1), j2) und k) genannten Untergliederungen liefern müssen; Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets Untergliederungen gemäß den Buchstaben j) und k) zu melden haben, die Meldung der Untergliederungen gemäß den Buchstaben j1) und j2) aber fakultativ ist.

(15)  Auf freiwilliger Basis.

(*2)  Die Lieferung der zwei nachstehend genannten Tabellen mit Angaben zu jeweiligen Preisen ist obligatorisch:

Symmetrische Input-Output-Tabelle der Inlandsproduktion zu Herstellungspreisen (bestehend aus Zeilenblock (1), Zeilenblock (2), der Zeile „Verwendung der Importe“ sowie den Zeilenblöcken (3) und (4))

Symmetrische Input-Output-Tabelle der Importe zu Herstellungspreisen (bestehend aus den Zeilenblöcken (1) und (2))

(*3)  Wirtschaftsbereich/Wirtschaftsbereich, sofern dies eine geeignete Annäherung für Güter/Güter ist.

(*4)  Nur für Untertabelle Inlandsproduktion

(16)  Für die Daten nach Gütergruppen in den Aufkommens- und Verwendungstabellen und den Input-Output-Tabellen findet das Inlandskonzept Anwendung. Anpassungen an das Inländerkonzept (Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige und Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland) werden als Zeilensummen aufgenommen. Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Gütergruppen umfassen keine Direktkäufe im Ausland durch Gebietsansässige. Konsumausgaben der privaten Haushalte nach Gütergruppen umfassen Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland. Exporte nach Gütergruppen (FOB) umfassen keine Käufe gebietsfremder Haushalte im Inland.

(17)  Auf freiwilliger Basis.

(18)  Importe und Exporte werden wie folgt aufgegliedert:

j)

S.21 Mitgliedstaaten und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, j1) S.2I Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Europäische Zentralbank und andere Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets, j2) S.21 - S.2I Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets und Organe und Einrichtungen der Europäischen Union (mit Ausnahme der Europäischen Zentralbank und anderer Organe und Einrichtungen des Euro-Währungsgebiets) und b) S.22 Drittländer und in der Europäischen Union gebietsfremde internationale Organisationen, unter Berücksichtigung des Umstands, dass:

sie die tatsächliche Zusammensetzung am Ende jedes Bezugszeitraums widerspiegeln („evolvierende Zusammensetzung“);

Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets alle unter den Buchstaben j), j1), j2) und k) genannten Untergliederungen liefern müssen; Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets Untergliederungen gemäß den Buchstaben j) und k) zu melden haben, die Meldung der Untergliederungen gemäß den Buchstaben j1) und j2) aber fakultativ ist.

(19)  Die Daten werden zu jeweiligen Preisen geliefert.

(20)  Die Daten für die Spalten G und H haben drei Datensätze umfassen, die auf den versicherungsmathematischen Berechnungen für diese Alterssicherungssysteme beruhen. In den Datensätzen hat sich das Ergebnis einer Sensitivitätsanalyse zu den wichtigsten Parametern der Berechnungen widerzuspiegeln, auf die sich die Statistiker auf der einen Seite und die dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik zuarbeitenden Sachverständigen für Bevölkerungsalterung auf der anderen Seite geeinigt haben. Die anzuwendenden Parameter werden gemäß Artikel 2 Absatz 3 dieser Verordnung klargestellt.

(21)  In derartigen sonstigen Systemen ohne Beitragszusagen, die oft als Hybridsysteme bezeichnet werden, sind beide Elemente (Leistungszusage und Beitragszusage) kombiniert.

(22)  Vom Staat für seine derzeitigen und früheren Arbeitnehmer betriebene Systeme.

(23)  Es handelt sich hier um rechtlich unselbstständige Systeme mit Leistungszusagen, deren Alterssicherungsansprüche in den Hauptkonten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verbucht werden.

(24)  Angaben zu Ansprüchen gebietsfremder Haushalte werden nur dann gesondert ausgewiesen, wenn die Beziehungen zur übrigen Welt im Alterssicherungsbereich signifikant sind.

(25)  Diese zusätzlichen Beträge stellen die Rendite auf die Forderungen der Mitglieder gegenüber Alterssicherungssystemen dar, und zwar sowohl in Form von Kapitalerträgen aus dem Vermögen von Systemen mit Beitragszusagen als auch in Form der Senkung des Abzinsungsfaktors bei Systemen mit Leistungszusagen.

(26)  Eine detailliertere Aufschlüsselung dieser Positionen muss für die in den Spalten G und H abgebildeten Systeme anhand der durchgeführten Modellrechnungen übermittelt werden.


ANHANG III

Liste der Rechtsakte, die aufgehoben werden:

Verordnung (EG) Nr. 359/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates hinsichtlich der Verwendung des ESVG 1995 zur Festlegung der Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten zu den auf der MwSt. basierenden Eigenmitteln (ABl. L 58 vom 28.2.2002, S. 1);

Verordnung (EG) Nr. 1221/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über die vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen (ABl. L 179 vom 9.7.2002, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1267/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates im Hinblick auf die Fristen für die Übermittlung der Hauptaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Ausnahmeregelungen betreffend die Übermittlung der Hauptaggregate der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und die Übermittlung von in geleisteten Arbeitsstunden ausgedrückten Beschäftigungsdaten (ABl. L 180 vom 18.7.2003, S. 1);

Verordnung (EG) Nr. 501/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staates (ABl. L 81 vom 19.3.2004, S. 1);

Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten (ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 22).

Verordnung (EG) Nr. 1392/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates in Bezug auf die Übermittlung der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 1);

Verordnung (EG) Nr. 400/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (ABl. L 126 vom 21.5.2009, S. 11).

Verordnung (EG) Nr. 1222/2004 des Rates vom 28. Juni 2004 über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand (ABl. L 233 vom 2.7.2004, S. 1);

Verordnung (EG) Nr. 264/2000 der Kommission vom 3. Februar 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates hinsichtlich der Übermittlung kurzfristiger öffentlicher Finanzstatistiken (ABl. L 29 vom 4.2.2000, S. 4);

Entscheidung 98/715/EG der Kommission vom 30. November 1998 zur Klarstellung von Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft im Hinblick auf die Grundsätze zur Preis- und Volumenmessung (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(ABl L 340 vom 16.12.1998, S. 33).

Entscheidung 2002/990/EG der Kommission vom 17. Dezember 2002 zur weiteren Klarstellung von Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates im Hinblick auf die Grundsätze zur Preis- und Volumenmessung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ABl. L 347 vom 20.12.2002, S. 42);


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