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Document 32023D0615

Beschluss (GASP) 2023/615 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 14. März 2023 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/170 (EUTM Somalia/1/2023)

ST/7215/2023/INIT

ABl. L 80 vom 20.3.2023, p. 94–95 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 10/07/2024; Aufgehoben durch 32024D1908

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/615/oj

20.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 80/94


BESCHLUSS (GASP) 2023/615 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 14. März 2023

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/170 (EUTM Somalia/1/2023)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2010/96/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union die entsprechenden Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia), einschließlich Beschlüssen zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Mission, zu fassen.

(2)

Am 8. Februar 2022 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2022/170 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Roberto VIGLIETTA zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Somalia angenommen.

(3)

Am 29. November 2022 haben die italienischen Militärbehörden vorgeschlagen, Brigadegeneral Fulvio POLI als Nachfolger von Brigadegeneral Roberto VIGLIETTA zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Somalia zu ernennen.

(4)

Am 9. Dezember 2022 ist der Militärausschuss der Europäischen Union übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, Brigadegeneral Fulvio POLI zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der EUTM Somalia zu ernennen.

(5)

Es sollte ein Beschluss über die Ernennung von Brigadegeneral Fulvio POLI gefasst und der Beschluss (GASP) 2022/170 aufgehoben werden ––

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Fulvio POLI wird mit Wirkung vom 23. März 2023 zum Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2022/170 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 23. März 2023.

Geschehen zu Brüssel am 14. März 2023.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)  ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16.

(2)  Beschluss (GASP) 2022/170 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 8. Februar 2022 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2020/1072 (EUTM Somalia/1/2022) (ABl. L 28 vom 9.2.2022, S. 17).


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