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Document 32023D0211

Beschluss (EU) 2023/211 des Rates vom 23. Januar 2023 zur Ernennung von zwei von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

ST/16040/2022/INIT

ABl. L 29 vom 1.2.2023, pp. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 25/01/2025

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/211/oj

1.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 29/20


BESCHLUSS (EU) 2023/211 DES RATES

vom 23. Januar 2023

zur Ernennung von zwei von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der deutschen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen.

(3)

Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Frau Katy HOFFMEISTER zur Ernennung vorgeschlagen worden war, und infolge des Ausscheidens von Herrn Boris RHEIN sind die Sitze von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Die deutsche Regierung hat die folgenden Vertreterinnen regionaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, als stellvertretende Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen: Frau Simone OLDENBURG, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung, politische Verantwortung gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern, und Frau Astrid WALLMANN, Mitglied des Landtags, Hessischer Landtag 

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgenden Vertreterinnen regionaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, werden für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zu stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen ernannt:

Frau Simone OLDENBURG, Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung, politische Verantwortung gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern,

Frau Astrid WALLMANN, Mitglied des Landtags, Hessischer Landtag.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.

(2)  Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).


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