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Document 32023D0161

    Beschluss (GASP) 2023/161 des Rates vom 23. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/649 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel

    ST/16091/2022/INIT

    ABl. L 22 vom 24.1.2023, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/161/oj

    24.1.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 22/28


    BESCHLUSS (GASP) 2023/161 DES RATES

    vom 23. Januar 2023

    zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/649 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 16. April 2021 den Beschluss (GASP) 2021/649 (1) angenommen.

    (2)

    Nach Artikel 5 des Beschlusses (GASP) 2021/649 ist vorgesehen, dass die Geltungsdauer dieses Beschlusses 24 Monate nach dem Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung, d. h. am 20. Mai 2023, endet.

    (3)

    Am 23. September 2022 hat das Sekretariat des Vertrags über den Waffenhandel (ATT-Sekretariat), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen zuständig ist, in einem Schreiben eine kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums dieses Beschlusses um fünf Monate verlangt. Diese Verlängerung würde es dem ATT-Sekretariat ermöglichen, die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen, auf deren Durchführung sich Verzögerungen bei der Personaleinstellung sowie die COVID-19-Pandemie negativ ausgewirkt haben, zu Ende zu führen.

    (4)

    Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen bis zum 20. Oktober 2023 hat keine Auswirkungen auf Finanzmittel.

    (5)

    Der Beschluss (GASP) 2021/649 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 5 Satz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/649 erhält folgende Fassung:

    „Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 20. Oktober 2023.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2023.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES


    (1)  Beschluss (GASP) 2021/649 des Rates vom 16. April 2021 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 133 vom 20.4.2021, S. 59).


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