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Document 32022D0507

Beschluss (EU) 2022/507 der Kommission vom 29. März 2022 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

C/2022/1822

ABl. L 102 vom 30.3.2022, p. 33–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/507/oj

30.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 102/33


BESCHLUSS (EU) 2022/507 DER KOMMISSION

vom 29. März 2022

zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4,

gestützt auf die Mitteilung Irlands, dass es die Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (1) anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht.

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Schreiben vom 7. Februar 2022 teilte Irland gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 förmlich seinen Wunsch mit, die Verordnung (EU) 2021/1147 anzunehmen und durch diese gebunden zu sein.

(2)

Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 ist an keine Bedingungen geknüpft.

(3)

Gemäß dem Verfahren nach Artikel 331 Absatz 1 des Vertrags sollte die Kommission daher die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 bestätigen.

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2021/1147 wird bestätigt.

(2)   Die Verordnung (EU) 2021/1147 wird gemäß dem vorliegenden Beschluss ab dem 7. Februar 2022 auf Irland angewandt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 29. März 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 251 vom 15.7.2021, S. 1).


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