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Document 32021D0649

    Beschluss (GASP) 2021/649 des Rates vom 16. April 2021 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel

    ST/7142/2021/INIT

    ABl. L 133 vom 20.4.2021, p. 59–65 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 20/10/2023: This act has been changed. Current consolidated version: 23/01/2023

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/649/oj

    20.4.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 133/59


    BESCHLUSS (GASP) 2021/649 DES RATES

    vom 16. April 2021

    über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, im Folgenden „ATT“) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) am 2. April 2013 durch ihre Resolution A/RES/67/234 B angenommen. Der ATT wurde daraufhin am 3. Juni 2013 zur Unterzeichnung aufgelegt und ist am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten. Alle Mitgliedstaaten sind Parteien des ATT.

    (2)

    Ziel des ATT ist es, die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Standards für die Regelung oder die Verbesserung der Regelung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen und den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhindern und zu beseitigen und deren Umleitung zu verhindern. Die größten Herausforderungen bei der Verwirklichung der Ziele des ATT sind seine wirksame Durchführung durch die Vertragsstaaten des ATT (im Folgenden; „Vertragsstaaten“) und seine Universalisierung, in dem Bewusstsein, dass die Regulierung des internationalen Waffenhandels naturgemäß ein weltweites Unterfangen ist. Als Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen hat der Rat am 16. Dezember 2013 den Beschluss 2013/768/GASP (1) und am 29. Mai 2017 den Beschluss (GASP) 2017/915 (2) erlassen und damit die Palette der Unterstützungsmaßnahmen der Union auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle um speziell auf den ATT bezogene Maßnahmen erweitert.

    (3)

    Durch den ATT wurde ein Sekretariat eingerichtet (im Folgenden „ATT-Sekretariat“), das die Vertragsstaaten bei der wirksamen Durchführung des ATT unterstützt. Das ATT-Sekretariat hat folgende Aufgaben: Es nimmt die durch den ATT vorgeschriebenen Berichte entgegen, stellt sie zur Verfügung und verteilt sie; es führt die Liste der nationalen Kontaktstellen und stellt sie den Vertragsstaaten zur Verfügung; es erleichtert die Zusammenführung von Angeboten für und Ersuchen um Unterstützung bei der Durchführung des ATT und fördert auf Ersuchen die internationale Zusammenarbeit; es erleichtert die Arbeit der Konferenz der Vertragsstaaten, indem es unter anderem Vorkehrungen für die Abhaltung der im Rahmen des ATT vorgesehenen Sitzungen trifft und die dafür erforderlichen Dienste bereitstellt; ferner nimmt es sonstige Aufgaben wahr, die von den Konferenzen der Vertragsstaaten beschlossen werden. Das ATT-Sekretariat verwaltet auch den von den Vertragsstaaten nach Artikel 16 Absatz 3 ATT eingerichteten freiwilligen Treuhandfonds, der die Vertragsstaaten bei der Durchführung des ATT unterstützt. Zudem wurde das ATT-Sekretariat auf der Vierten Konferenz der Vertragsstaaten mit der Verwaltung des ATT-Sponsoringprogramms beauftragt, das geschaffen wurde, um die Teilnahme der Vertreter der Vertragsstaaten an ATT-Sitzungen zu erleichtern.

    (4)

    In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 verpflichtet sich die Union, eine auf Regeln beruhende Weltordnung voranzutreiben. Die Union hat ein Interesse daran, vereinbarte Regeln für die Bereitstellung globaler öffentlicher Güter und für einen Beitrag zu einer friedlichen und nachhaltigen Welt voranzubringen. Die Union setzt sich für eine auf Regeln beruhende Weltordnung ein, die in erster Linie auf dem Prinzip des Multilateralismus fußt und bei der die Vereinten Nationen im Zentrum stehen. Die Union setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass mehr Länder an Übereinkünften und Regelungen in den Bereichen multilaterale Abrüstung, Nichtverbreitung sowie Rüstungskontrollverträge und -regelungen — einschließlich des ATT — mitwirken und deren Universalisierung und uneingeschränkte Umsetzung und Durchsetzung voll und ganz unterstützen. Im Zusammenhang mit diesen übergeordneten politischen Zielen fügt sich die Unterstützung für das ATT-Sekretariat gut in das besondere Ziel ein, das multilaterale System als Grundlage für einen verantwortungsvollen Waffenhandel zu stärken.

    (5)

    Das ATT-Sekretariat ist gut aufgestellt, um Kontakt mit allen multilateralen, regionalen, nationalen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu halten, die Projekte zur Unterstützung der Universalisierung oder Durchführung des ATT durchführen. Die Union leistet zudem schon seit langem Unterstützung bei der Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, indem sie die Entwicklung von Rechtsrahmen und den Aufbau der institutionellen Kapazitäten für die Einführung und Durchsetzung wirksamer Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und von Militärgütern unterstützt. Aufgabe des ATT-Sekretariats ist es, dafür zu sorgen, dass seine Projekte die laufenden Hilfsprogramme der Union im Bereich der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und der Waffenausfuhrkontrolle, wie etwa den Beschluss (GASP) 2017/915, ergänzen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Um die wirksame Durchführung und die Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“) zu unterstützen, unterstützt die Union die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats mit den folgenden Zielen:

    Unterstützung der Vertragsstaaten des ATT beim Ausbau ihrer Systeme zur Kontrolle von Waffentransfers für eine wirksame Durchführung des ATT;

    Stärkung des institutionellen Aufbaus des ATT-Sekretariats als wichtigster Einrichtung zur Unterstützung der Vertragsstaaten des ATT bei der Durchführung des ATT.

    (2)   Zur Verwirklichung der Ziele des Absatzes 1 unterstützt die Union folgende Projektmaßnahmen:

    a)

    Unterstützung für den Kapazitätsaufbau bei den nationalen ATT-Kontaktstellen;

    b)

    Aufstellung einer Liste von Experten zur Verbesserung der Fähigkeit lokaler und regionaler ATT-Experten zur Bereitstellung von Beratung und Schulung zur ATT-Durchführung auf lokaler und regionaler Ebene („Ausbildung der Ausbilder“);

    c)

    Unterstützung für eine dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienende Datenbank.

    Eine ausführliche Beschreibung der im vorliegenden Absatz genannten Projektmaßnahmen ist im Anhang enthalten.

    Artikel 2

    (1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

    (2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projektmaßnahmen liegt bei dem ATT-Sekretariat.

    (3)   Das ATT-Sekretariat nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem ATT-Sekretariat.

    Artikel 3

    (1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projektmaßnahmen beträgt 1 370 000 EUR.

    (2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushalt der Union geltenden Verfahren und Regeln verwaltet.

    (3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgaben, die durch den in Absatz 1 festgelegten finanziellen Bezugsrahmen finanziert werden. Hierfür schließt sie die erforderliche Vereinbarung mit dem ATT-Sekretariat. In der Vereinbarung wird festgehalten, dass das ATT-Sekretariat gewährleistet, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

    (4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

    Artikel 4

    (1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat unter Zugrundelegung der regelmäßigen Berichte des ATT-Sekretariats über die Durchführung dieses Beschlusses. Die Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

    (2)   Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projektmaßnahmen zur Verfügung.

    Artikel 5

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung oder sechs Monate nach dem Tag der Annahme dieses Beschlusses, wenn innerhalb dieses Zeitraums die Vereinbarung nicht geschlossen wurde.

    Geschehen zu Brüssel am 16. April 2021.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    A. P. ZACARIAS


    (1)  Beschluss 2013/768/GASP des Rates vom 16. Dezember 2013 über Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie (ABl. L 341 vom 18.12.2013, S. 56).

    (2)  Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates vom 29. Mai 2017 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 139 vom 30.5.2017, S. 38).


    ANHANG

    PROJEKTDOKUMENT

    1.   Projekte

    1.1.   Projekt 1: Unterstützung für den Kapazitätsaufbau bei den nationalen ATT-Kontaktstellen

    1.1.1.   Allgemeines Projektziel

    Aufbau der Kapazitäten der nationalen Kontaktstellen der Vertragsstaaten, einschließlich der Erweiterung ihres Wissens über die Verpflichtungen aus dem Vertrag über den Waffenhandel (im Folgenden „ATT“) und der Sensibilisierung der Kontaktstellen für Entwicklungen im Rahmen des ATT-Prozesses.

    1.1.2.   Hintergrund

    Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe für Transparenz und Berichterstattung hat die Dritte Konferenz der Vertragsstaaten das ATT-Sekretariat beauftragt, einen Leitfaden für die nationalen Kontaktstellen auszuarbeiten, der ihre Rolle und mögliche Aufgaben in dieser Funktion beschreibt und ihnen dabei auch vorgibt, dafür zu sorgen, dass die obligatorische ATT-Berichterstattung rechtzeitig und vollständig ausgearbeitet und vorgelegt wird. Darüber hinaus hat das ATT-Sekretariat festgestellt, dass sicherzustellen ist, dass die nationalen Kontaktstellen an den ATT-Sitzungen — einschließlich Vorbereitungs- und Arbeitsgruppensitzungen — in konstruktiver Weise teilnehmen.

    1.1.3.   Tätigkeiten und Ergebnisse

    Das Projekt würde sich auf folgende Tätigkeiten/zu erbringende Leistungen erstrecken:

    (a)

    Ausarbeitung eines Leitfadens für die nationalen Kontaktstellen, der ihre Rolle und möglichen Aufgaben in dieser Funktion beschreibt,

    (b)

    Einrichtung einer/eines speziell für die nationalen Kontaktstellen vorgesehenen Webseite/Portals mit Links zu für sie relevanten Informationen,

    (c)

    Veranstaltung — für die nationalen Kontaktstellen — von drei halb- bis eintägigen Briefings vor jeder ATT-Sitzung, in denen sie Informationen und aktualisierte Mitteilungen über die bevorstehende Sitzung empfangen und die Gelegenheit erhalten würden, Fragen zu stellen und Informationen zu klären, und

    (d)

    Einrichtung eines Mechanismus zur regelmäßigen und systematischen Kontaktaufnahme mit den nationalen Kontaktstellen auf individueller Basis, um ihr Engagement für den ATT zu unterstützen.

    1.1.4.   Erwartete Projektergebnisse

    (a)

    Bessere Kenntnis der ATT-Verpflichtungen (einschließlich in Bezug auf die Berichterstattung) bei den nationalen ATT-Kontaktstellen;

    (b)

    stärkere Sensibilisierung für den ATT-Prozess;

    (c)

    weite Verbreitung von Informationsmaterial über den ATT bei den nationalen Kontaktstellen und darüber hinaus.

    1.1.5.   Begünstigte

    Nationale Kontaktstellen der Vertragsstaaten

    1.2.   Projekt 2: Liste von Experten (für die Ausbildung der Ausbilder)

    1.2.1.   Allgemeines Projektziel

    Aufbau der Kapazitäten lokaler und regionaler ATT-Experten für Beratung und Schulung hinsichtlich der Durchführung des ATT auf lokaler und regionaler Ebene, um die Abhängigkeit von internationalen Beratern und Organisationen zu verringern, die Qualität der Schulungen und der Unterstützung bei der Durchführung zu verbessern und zu einer sachgerechteren Anpassung der Bemühungen um Kapazitätsaufbau beizutragen.

    1.2.2.   Hintergrund

    Während einige Projekte des freiwilligen Treuhandfonds (Voluntary Trust Fund — VTF) mit Unterstützung lokaler Organisationen und nationaler oder regionaler Berater durchgeführt wurden, wurden bei der Mehrzahl der VTF-Projekte, die seit der Einrichtung des VTF auf der Zweiten Konferenz der Vertragsstaaten durchgeführt wurden, internationale Experten und/oder ein Projektdurchführungspartner, bei dem es sich um eine internationale Organisation (z. B. ein Gremium der Vereinten Nationen) oder eine internationale NRO handelt, einbezogen/beteiligt. Ein kontinuierlicher Rückgriff auf internationale Expertise ist aus folgenden Gründen weder effizient noch auf Dauer tragbar:

    1)

    Die internationalen Reisen, die erforderlich sind, damit internationale Experten an Schulungsworkshops und deren Ermöglichung teilnehmen können, sowie die von diesen Experten verlangten Tagesvergütungen oder Honorare verursachen hohe Kosten (im Vergleich zu jenen, die mit der Einstellung lokaler oder regionaler Experten verbunden sind), und

    2)

    der kontinuierliche Rückgriff auf internationale Experten führt nicht zum Aufbau von Kapazitäten und Fachkenntnissen lokaler und regionaler Berater, die in der Lage sein könnten, längerfristig nachhaltige und maßgeschneiderte Unterstützung im Bereich Schulung und Durchführung zu leisten.

    Zudem zeigt die VTF-Erfahrung eindeutig, dass einige Berater und Organisationen zu ihrer Entwicklung Unterstützung benötigen, um ihre Rolle bei den Projekten zur Durchführung des ATT in vollem Umfang erfüllen zu können. Das ATT-Sekretariat möchte die problematische Abhängigkeit von internationalen Beratern und Organisationen sowie die mangelnde Qualität einiger Schulungen und geleisteter Unterstützung durch ein Projekt angehen, das auf einen Kapazitätsaufbau bei den lokalen und regionalen Beratern abzielt, sodass sie Schulung und Durchführungsunterstützung gewährleisten können.

    1.2.3.   Tätigkeiten und Ergebnisse

    Das Projekt würde sich auf folgende Tätigkeiten/zu erbringende Leistungen erstrecken:

    (a)

    Konzipierung eines Workshops zur „Ausbildung der Ausbilder“, der den Aufbau der Kapazitäten lokaler und regionaler Berater zur Bereitstellung hochwertiger Schulung und Durchführungsunterstützung gewährleisten würde;

    (b)

    Erstellung von Schulungsmaterialien zur Erleichterung der Workshops zur „Ausbildung der Ausbilder“,

    (c)

    Kontaktaufnahme mit Beratern in ausgewählten Regionen, um sie zur Teilnahme an maßgeschneiderten Workshops zur „Ausbildung der Ausbilder“ anzuregen, und

    (d)

    Veranstaltung von sechs derartigen Workshops in verschiedenen Regionen.

    1.2.4.   Erwartete Projektergebnisse

    (a)

    Erhöhung der Zahl lokaler und regionaler Berater, die vom ATT-Sekretariat anerkannte ATT-„Experten“ sind und die für eine hochwertige Schulung und Durchführungsunterstützung auf lokaler und regionaler Ebene sorgen können;

    (b)

    Aufstellung einer öffentlichen Liste von Beratern, die vom ATT-Sekretariat als fähig anerkannt werden, eine hochwertige ATT-Schulung und -Durchführungsunterstützung bereitzustellen (Liste von Experten). Eine solche Liste könnte beispielsweise an potenzielle VTF-Begünstigte weitergeleitet werden, die nach Beratern oder Projektdurchführungspartnern suchen.

    1.2.5.   Begünstigte

    Lokale und regionale Berater

    Geber und Empfänger des VTF

    1.3.   Projekt 3: Unterstützung im Hinblick auf eine dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienende Datenbank

    1.3.1.   Allgemeines Projektziel

    Entwicklung eines Mechanismus zur Zusammenführung von Angeboten für und Ersuchen um Unterstützung bei der Durchführung des Vertrags, um Doppelarbeit und Überschneidungen bei ATT-Unterstützungsprojekten zu verringern und die Zahl der Staaten, die gezielte Unterstützung erhalten, zu erhöhen.

    1.3.2.   Hintergrund

    Nach Artikel 18 Absatz 3 Buchstabe c ATT hat das ATT-Sekretariat die Aufgabe, die Zusammenführung von Angeboten für und Ersuchen um Unterstützung bei der Durchführung des Vertrags zu erleichtern. Obgleich die Vertragsstaaten ermutigt werden, sich bei Bedarf um Unterstützung zu bemühen und auf Ersuchen Unterstützung zu leisten, gibt es im Rahmen des ATT keinen förmlichen Mechanismus für Unterstützungsersuchen und -angebote. Zudem sehen die derzeit verwendeten Meldebögen keine Möglichkeit vor, Unterstützung anzufordern oder anzubieten (im Gegensatz zu den Meldebögen bei anderen Prozessen, wie beispielsweise dem Aktionsprogramm der Vereinten Nationen für Kleinwaffen und leichte Waffen). Das ATT-Sekretariat möchte die Möglichkeiten prüfen, wie eine Datenbank oder ein anderer Mechanismus für den Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich zwecks Durchführung des ATT entwickelt werden kann, damit es seiner Verpflichtung aus dem Vertrag nachkommen kann und die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung verbessert wird.

    1.3.3.   Tätigkeiten und Ergebnisse

    Das Projekt würde sich auf folgende Tätigkeiten/zu erbringende Leistungen erstrecken:

    (a)

    Prüfung von Optionen für die Einrichtung eines Mechanismus für den Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich, unter anderem durch eine vergleichende Überprüfung der bestehenden Mechanismen bei anderen Gremien sowie durch Konsultationen mit Empfängern und Gebern;

    (b)

    Konzeption und Einrichtung eines Mechanismus für den Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich, der eine elektronische Datenbank für Unterstützungsersuchen und -angebote beinhaltet sowie die Entwicklung eines Online-Tools für Unterstützungsersuchen und

    (c)

    Inbetriebnahme, Bekanntmachung und Aufrechterhaltung des Mechanismus für den Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich.

    1.3.4.   Erwartete Projektergebnisse

    Bessere Informationen über den Unterstützungsbedarf der Vertragsstaaten sowie über die verfügbaren Ressourcen zur Deckung dieses Bedarfs.

    Der entwickelte Mechanismus würde eng mit dem (vom ATT-Sekretariat verwalteten) freiwilligen Treuhandfonds abgestimmt werden, um die Komplementarität zwischen den Unterstützungsmechanismen zu gewährleisten.

    1.3.5.   Begünstigte

    Vertragsstaaten und Unterzeichnerstaaten, die um Unterstützung bei der Durchführung des ATT ersuchen.

    Geberstaaten, die Projekte zur Durchführung des ATT unterstützen möchten.

    2.   Erwägungen

    2.1.   Gewährleistung der Komplementarität mit den laufenden Outreach-Maßnahmen im Zusammenhang mit dem ATT

    Das ATT-Sekretariat ist mit anderen Fonds zur Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit der Durchführung des ATT vertraut, wie etwa der UN-Treuhandfazilität zur Unterstützung der Zusammenarbeit bei der Rüstungskontrolle (UNSCAR) und natürlich dem EU ATT Outreach Project (ATT-OP). Das ATT-Sekretariat hat eng mit den Verwaltern/Durchführungsstellen dieser beiden Maßnahmen zusammengearbeitet, so auch mit dem deutschen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und mit Expertise France, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Dies umfasste einen regelmäßigen — und vertraulichen — Informationsaustausch über die bei den verschiedenen Fonds eingegangenen Anträge und die von ihnen genehmigten Projekte.

    Im Kontext der EU-Unterstützung für das ATT-Sekretariat würde das ATT-Sekretariat auf den Beziehungen aufbauen bzw. diese nutzen, die mit dem BAFA und Expertise France entwickelt wurden, um die Komplementarität zwischen dem von der EU finanzierten Projekt des ATT-Sekretariats und den laufenden Arbeiten im Rahmen des EU ATT Outreach Project zu gewährleisten. So würde das ATT-Sekretariat beispielsweise Mitglieder des Expertenpools der EU einstellen, damit sie als Teilnehmer eines Expertenworkshops die Schulungsmaterialien validieren, die für die Komponente „Ausbildung der Ausbilder“ des Projekts 2 (Liste von Experten (für die Ausbildung der Ausbilder)) entwickelt wurden, und ihre Erfahrungen und Erkenntnisse untereinander austauschen.

    Zudem würde das ATT-Sekretariat von den Durchführungspartnern des EU ATT Outreach Project Informationen zur Ermittlung von Staatsvertretern und anderen Personen einholen, die für die Teilnahme am Programm „Ausbildung der Ausbilder“ des ATT-Sekretariats auszuwählen sind. Das ATT-Sekretariat könnte auch mit den Durchführungspartnern und Experten für den EU ATT Outreach zusammenarbeiten, um den in Zielländern gegebenenfalls bestehenden Unterstützungsbedarf zu bestimmen, der im Rahmen des EU-Fahrplans und anderer EU-Outreach-Maßnahmen ermittelt wurde. Diese Informationen könnten genutzt werden, um die in Projekt 3 (Unterstützung im Hinblick auf eine dem Bedarfs-/Ressourcen-Abgleich dienende Datenbank) vorgesehene Datenbank für den Abgleich des Bedarfs und der Ressourcen zu füttern.

    Zusammenfassend sieht das ATT-Sekretariat viele Möglichkeiten für einen kontinuierlichen Dialog/eine kontinuierliche Partnerschaft mit dem EU ATT Outreach Project, um Komplementarität zwischen den beiden Projekten bei der Erfüllung des gemeinsamen Ziels einer wirksamen Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel zu gewährleisten.

    2.2.   Folgen und Auswirkungen von COVID-19

    COVID-19 beeinträchtigt die meisten Länder in der Welt, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Die Ausgangsbeschränkungen, die Beschränkungen der Teilnehmerzahl von Sitzungen und die Reisebeschränkungen, die viele Länder als Reaktion auf den Ausbruch beschlossen haben, dürften sich in den kommenden Monaten und möglicherweise Jahren auf die Durchführung von ATT-Projekten auswirken.

    Da zudem die Dauer des COVID-19-Ausbruchs und seine Auswirkungen unklar und zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar sind, wird es schwierig sein, jegliche Gewissheit darüber zu erlangen, wie sich die Auswirkungen auf die Projekttätigkeiten gestalten werden, die internationale Reisen und/oder Präsenzsitzungen sowie Zeitpläne umfassen.

    Das ATT-Sekretariat wird diese Umstände in seiner Projektplanung wie folgt berücksichtigen:

    Erstens hat das ATT-Sekretariat einen Entwurf für einen Projektzeitplan zur Durchführung der drei im Vorschlag dargelegten Projekte erstellt, mit dem sichergestellt wird, dass ein Großteil der für jedes Projekt erforderlichen Unterlagenvorbereitung, Planung, Kontaktaufnahme, Forschung und Redaktion in den ersten 15 Monaten des Projekts (April 2021 bis Juni 2022) durchgeführt wird. Die Tätigkeiten, die Präsenzkontakte erfordern — d. h. die Workshops zur Ausbildung der Ausbilder, die im Rahmen von Projekt 2 (Liste der Experten (für die Ausbildung der Ausbilder)) vorgesehen sind — würden im zweiten Projektjahr (Juli bis November 2022) stattfinden. Sollte sich die COVID-Pandemie im Oktober 2022 noch auf die Reisefähigkeit und die Durchführung von Präsenz-Workshops auswirken, muss natürlich eine Fristverlängerung oder ein anderer Notfallplan in Betracht gezogen werden.

    Zweitens verfügt das ATT-Sekretariat über Notfallpläne für bestimmte Projekttätigkeiten, bei denen Präsenzkontakte ins Auge gefasst werden. Beispielsweise wird für das Projekt 1 (Unterstützung für den Kapazitätsaufbau bei den nationalen ATT-Kontaktstellen) die Veranstaltung eines halb- bis eintägigen Briefings vor jeder den nationalen Kontaktstellen gewidmeten ATT-Sitzung (ab der Achten Konferenz des Konferenzzyklus der Vertragsstaaten) erwogen, bei dem sie Informationen und aktualisierte Mitteilungen über die bevorstehende Sitzung und die Gelegenheit erhalten würden, Fragen zu stellen und Informationen zu präzisieren. Es ist zwar zu hoffen, dass diese Briefings vor jeder ATT-Sitzung (sowie die Sitzung selbst) als Präsenzveranstaltungen stattfinden können und werden; sollte dies aufgrund von COVID-19-Zwängen jedoch nicht möglich ist, könnten solche Briefings (falls erforderlich) virtuell nach Regionen abgehalten werden, um Zeitzonen und sprachlichen Aspekten Rechnung zu tragen.


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