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Document 32019D1719

Beschluss (EU) 2019/1719 des Rates vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP 18) zu vertretenden Standpunkt (Genf, Schweiz, 17.-28. August 2019)

ST/9680/2019/INIT

ABl. L 262 vom 15.10.2019, p. 19–57 (EL)
ABl. L 262 vom 15.10.2019, p. 19–53 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/1719/oj

15.10.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 262/19


BESCHLUSS (EU) 2019/1719 DES RATES

vom 8. Juli 2019

über den im Namen der Europäischen Union auf der 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP 18) zu vertretenden Standpunkt

(Genf, Schweiz, 17.-28. August 2019)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Union ist dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) mit dem Beschluss (EU) 2015/451 des Rates (1) beigetreten. Das CITES wurde in der Union mit der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates (2) umgesetzt.

(2)

Gemäß Artikel XI Absatz 3 des CITES kann die Konferenz der Vertragsparteien unter anderem Beschlüsse zur Änderung der Anhänge des CITES annehmen.

(3)

Die Konferenz der Vertragsparteien wird auf ihrer 18. Tagung vom 17. bis zum 28. August 2019 in Genf (Schweiz) (CITES CoP 18) über 57 Vorschläge zur Änderung der Anhänge des CITES sowie über zahlreiche weitere Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung und Auslegung des CITES beschließen.

(4)

Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderungen der CITES-Anhänge für die Union und ihre Mitgliedstaaten bindend sein werden und mehrere andere Beschlüsse geeignet sein werden, den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission (3) sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 792/2012 der Kommission (4).

(5)

Der vorgeschlagene auf der 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien zu den verschiedenen Vorschlägen zu vertretende Standpunkt stützt sich auf eine Expertenanalyse ihrer Vorzüge unter Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union zu den in den Zuständigkeitsbereich der Union fallenden Fragen auf der 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP 18) zu vertreten ist, ist in den Anhängen festgelegt.

Artikel 2

Soweit sich neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die nach der Annahme dieses Beschlusses sowie vor oder während der 18. Konferenz der Vertragsparteien vorgelegt werden, auf den Standpunkt gemäß Artikel 1 auswirken könnten oder auf dieser Tagung überarbeitete oder neue Vorschläge zu Fragen unterbreitet werden, zu denen die Union noch keinen Standpunkt festgelegt hat, so wird durch Koordinierung an Ort und Stelle ein Standpunkt zu den betreffenden Vorschlägen entwickelt, bevor die Konferenz der Vertragsparteien (CoP) zur Abstimmung darüber schreitet. In derartigen Fällen muss der Standpunkt der Union mit den Grundsätzen gemäß den Anhängen des vorliegenden Beschlusses vereinbar sein.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A.K. PEKONEN


(1)  Beschluss (EU) 2015/451 des Rates vom 6. März 2015 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) (ABl. L 75 vom 19.3.2015, S. 1).

(2)  Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1).

(4)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 792/2012 der Kommission vom 23. August 2012 mit Bestimmungen für die Gestaltung der Genehmigungen, Bescheinigungen und sonstigen Dokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zum Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission (ABl. L 242 vom 7.9.2012, S. 13).


ANHANG I

Standpunkt der Union zu den zentralen Diskussionspunkten für die 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP 18)

(Genf, Schweiz, 17.-28. August 2019)

A.   Allgemeines

1.

Die Union betrachtet das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) als ein zentrales internationales Übereinkommen zum Schutz von Arten und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels.

2.

Die Union sollte auf der 18. Konferenz der CITES-Vertragsparteien (CITES CoP 18) einen ehrgeizigen Standpunkt vertreten, der mit den einschlägigen Maßnahmen der Union und ihren internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich, insbesondere mit den Zielen für wild lebende Tier- und Pflanzenarten gemäß dem Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 15, dem Strategieplan für die biologische Vielfalt 2011-2020 und den Zielen von Aichi, die im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) vereinbart wurden, der CITES-Strategieplanung (1) und der Resolution 71/326 der UN-Generalversammlung über den unerlaubten Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen im Einklang steht. Der Standpunkt der Union sollte auch dazu beitragen, dass die einschlägigen Ziele, die mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Juni 2011 zur EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020, den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2016 zum EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels und dem EU-Aktionsplan für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Haibestände auf Unionsebene festgelegt wurden, erreicht werden.

3.

Die Prioritäten der Union auf der CITES CoP 18sollten Folgende sein:

umfassende Nutzung der CITES-Instrumente zur Regulierung des internationalen Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, mit denen in einem untragbaren Ausmaß gehandelt wird, unter Verfolgung eines wissenschaftlich fundierten Ansatzes; und

stärkeres Engagement der internationalen Staatengemeinschaft für die Bekämpfung des illegalen Artenhandels.

4.

Der Standpunkt der EU zu Vorschlägen für Änderungen der CITES-Anhänge sollte sich am Erhaltungszustand der betreffenden Arten sowie daran orientieren, wie sich der Handel auf den Zustand dieser Art auswirkt bzw. auswirken kann. Zu diesem Zweck sollten bei der Bewertung der Vorschläge für die Aufnahme in die Liste gemäß den Bestimmungen der Entschließung Konf. 9.24 zu den Kriterien für Änderungen der CITES-Anhänge I und II die relevantesten und verlässlichsten wissenschaftlichen Gutachten berücksichtigt werden.

5.

Der Standpunkt der Union sollte berücksichtigen, welchen Beitrag die CITES-Kontrollen zur Verbesserung des Erhaltungszustands von Arten leisten können, und zugleich die Bemühungen jener Länder anerkennen, die wirksame Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt haben. Die Union sollte sicherstellen, dass die Beschlüsse der CITES CoP 18 die Wirksamkeit des Übereinkommens maximieren, indem unnötiger Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß beschränkt wird und praktikable, kosteneffiziente und funktionierende Lösungen für Probleme bei der Durchführung und Überwachung gefunden werden.

6.

Die Konferenz der Vertragsparteien (Conference of the Parties, CoP) ist das Leitungsgremium von CITES, und einige der auf der CITES CoP 18 gefassten Beschlüsse werden vom Ständigen Ausschuss als wichtigstem der Konferenz nachgeordnetem Gremium umgesetzt. Der Standpunkt der Union für die CITES CoP 18 sollte daher auch für die Herangehensweise der Union an die 71. und die 72. Sitzung des Ständigen Ausschusses direkt vor und nach der CITES CoP 18 die Richtung weisen.

B.   Spezifische Fragen

7.

57 Änderungsvorschläge zu den CITES-Anhängen wurden zur Prüfung auf der CITES CoP 18 eingereicht. Zwölf dieser Vorschläge wurden von der Union als Hauptantragsteller oder als Mitantragsteller eingebracht, und die Union sollte selbstverständlich auch ihre Annahme unterstützen. Die Sichtweisen der Arealstaaten der Arten, auf die sich die Vorschläge beziehen, sollten in besonderem Maße berücksichtigt werden. Die Union ist darüber hinaus der Auffassung, dass Vorschläge zur Änderung der CITES-Anhänge, die aus der Arbeit des Tierausschusses, des Pflanzenausschusses und des Ständigen Ausschusses von CITES hervorgegangen sind, grundsätzlich unterstützt werden sollten. Die Bewertung der Vorschläge durch das CITES-Sekretariat und durch die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen (IUCN) bzw. das Artenschutznetzwerk TRAFFIC (2) sowie die Bewertung — im Falle von kommerziell genutzten Meeresarten — durch die spezielle Expertengruppe der FAO werden überprüft werden.

8.

Entsprechend ihrem etablierten Standpunkt bekräftigt die Union, dass CITES ein geeignetes Instrument zur Regulierung des internationalen Handels mit Meeresarten ist, wenn sich der Handel auf den Erhaltungszustand dieser Arten auswirkt und die Arten vom Aussterben bedroht sind oder künftig bedroht sein können. Die Union spricht sich insbesondere dafür aus, dass in CITES-Anhang II unter anderem drei Arten von Seegurken der Gattung Holothuria (Microthele) aufgenommen werden, da diese Arten übermäßig genutzt und in beträchtlichen Mengen international gehandelt werden.

9.

Die Union stellt fest, dass in den letzten Jahren u. a. mit ihrer finanziellen Unterstützung beträchtliche Anstrengungen unternommen worden sind, um Kapazitäten für die Durchführung von CITES auch für Meeresarten zu schaffen. Die Union unterstützt eine bessere Koordinierung zwischen CITES, anderen Organisationen und multilateralen Umweltschutzübereinkommen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate tätig sind, um die Governance zu verbessern und die Komplementarität zu erhöhen. Insbesondere hat die Union die Vorschläge zur Aufnahme bestimmter Haiarten (Kurzflossen-Mako und Langflossen-Mako — Isurus oxyrinchus und Isurus paucus) und Rochen (Riesengeigenrochen — Glaucostegus spp. — und Rhinidae spp.) in CITES-Anhang II miteingebracht.

10.

Auf der CITES CoP 17 wurden zusätzliche Palisanderarten (Pterocarpus erinaceus‚ drei Guibourtia-Arten und Dalbergia spp.) in CITES-Anhang II aufgenommen, um den internationalen Handel mit diesen Tropenholzarten besser zu kontrollieren. Es ist wichtig, dass die Union sicherstellt, dass die derzeitige Anmerkung #15 geändert wird, damit der Fokus auf die im internationalen Handel zuerst zu findenden Exemplare gerichtet und unnötiger Aufwand bei Verwaltung und Durchsetzung vermieden wird. Die Union unterstützt daher den in der 70. Sitzung des Ständigen Ausschusses erzielten Konsens zur Änderung der Anmerkung #15, wie er in ihren Vorschlag Nr. 52 für eine Listungsänderung für die CoP 18 Eingang gefunden hat. Die Union wird offen für mögliche abschließende Verbesserungen bleiben, die sich aus den Konsultationen mit anderen CITES-Vertragsparteien ergeben könnten. Entsprechend ihrem Engagement, die Einfuhr von Holz aus Zentralafrika besser zu kontrollieren, hat die Union auch den gemeinsamen Vorschlag zur Ausweitung des Geltungsbereichs des derzeitigen CITES-Listeneintrags von Afrormosia (Pericopsis elata) in CITES-Anhang II des Übereinkommens miteingebracht.

11.

Die Union sollte auch übergreifende Bemühungen um eine wirksamere Regulierung des internationalen Handels mit gefährdeten wild lebenden Arten unterstützen, einschließlich der vorgeschlagenen Resolution zur Überprüfung des legalen Erwerbs‚ die auf den Ergebnissen eines von der Union im Juni 2018 veranstalteten speziellen Workshops aufbaut. Die Annahme einer neuen Strategieplanung für CITES für die Jahre 2021 bis 2030 durch die CITES CoP 18 bietet die Gelegenheit, die Rolle des CITES im weiteren Kontext einer internationalen Umweltpolitik zu konsolidieren und gegebenenfalls zu klären, einschließlich des Biodiversitätsrahmens für die Zeit nach 2020 auf der Grundlage des Übereinkommens über die biologische Vielfalt.

12.

Der Standpunkt der Union zu Vorschlägen im Zusammenhang mit dem illegalen Artenhandel sollte mit den drei folgenden Prioritäten, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2016 zum Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels genannt werden, im Einklang stehen:

Unterbindung des illegalen Artenhandels und Bekämpfung seiner Ursachen,

effizientere Durchführung und Durchsetzung bestehender Vorschriften und wirksamere Bekämpfung der organisierten Artenschutzkriminalität und

Stärkung der globalen Partnerschaft der Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländer gegen den illegalen Artenhandel.

Der Standpunkt sollte auch den Fortschrittsbericht der Kommission über die Durchführung des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels berücksichtigen.

Entsprechend der ersten Priorität unterstützt die Union einen besseren Schutz der Arten, die derzeit in einem untragbaren Ausmaß oder illegal in die Union eingeführt werden (das betrifft insbesondere den Handel mit exotischen Heimtieren), durch CITES. Daher hat die Union bestimmte Vorschläge zur Änderung der CITES-Anhänge für verschiedene Reptilien- und Amphibienarten, insbesondere im Falle bestimmter Arten von Geckos und Molchen, miteingebracht und unterstützt gegebenenfalls andere Vorschläge.

13.

Entsprechend der zweiten und der dritten Priorität unterstützt die Union entschlossene Maßnahmen zur Durchführung des CITES durch seine Vertragsparteien. Sie spricht sich für einen klaren Zeitrahmen mit Überwachungsmechanismen (einschließlich etwaiger Handelssanktionen) gegenüber jenen Vertragsparteien aus, die wiederholt ihren Verpflichtungen aus CITES nicht nachkommen. Das ist besonders wichtig, um die Wilderei von und den illegalen Handel mit Elefanten, Nashörnern, asiatischen Großkatzen, Palisander und Schuppentieren zu bekämpfen.

14.

Bei mehreren Vorschlägen, die der CITES CoP 18 unterbreitet wurden, liegt der Schwerpunkt auf Fragen wie nachhaltige Nutzung‚ Lebensgrundlagen und ländliche Gemeinschaften. Die Union sollte Vorschläge unterstützen, die dazu beitragen, dass einschlägige Informationen entsprechend dem CITES im Rahmen der bereits bestehenden Verfahren berücksichtigt werden. Die Schaffung zusätzlicher Verfahren oder Strukturen mit erheblichen Kosten und ungewissem Nutzen sollte vermieden werden.

15.

Die Wilderei von Elefanten und der illegale Handel mit Elfenbein sind noch immer besorgniserregend weit verbreitet. Auch die Wilderei von Nashörnern und der illegale Handel mit Nashorn-Hörnern sind nach wie vor weit verbreitet; sie untergraben die Bemühungen um die Erhaltung und stellen eine schwerwiegende Bedrohung für die Nashorn-Populationen dar. Sowohl die Union als auch ihre Mitgliedstaaten haben afrikanische Länder tatkräftig dabei unterstützt, den Artenschutz zu verbessern und den illegalen Artenhandel zu bekämpfen. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates zur Kommissionsmitteilung „Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels“ ist die Union entschlossen, ihre afrikanischen Partner weiter zu unterstützen und ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu verstärken. Die Union erkennt die Bemühungen einiger afrikanischer Arealstaaten um die Erhaltung an, doch das Ausmaß der Wilderei und des illegalen Handels gibt der Union nach wie vor Anlass zu erheblicher Besorgnis. Die Priorität der Union für alle Tagesordnungspunkte der CoP 18 im Zusammenhang mit diesen Arten sollte darin bestehen, Maßnahmen zu unterstützen, mit denen diese Probleme direkt angegangen werden.

16.

Die Union weist darauf hin, dass die Vertragsparteien mehrere, teilweise widersprüchliche Vorschläge zum legalen Handel mit Elefantenelfenbein eingebracht haben. Im Rahmen von CITES ist der internationale Handel mit Elfenbein derzeit verboten. Die Union ist der Auffassung, dass die Bedingungen für die erneute Zulassung dieses Handels nicht erfüllt sind, und wird sich jeder Änderung der geltenden CITES-Regelung widersetzen, die zu einer Lockerung des derzeitigen Verbots des internationalen Handels mit Elefantenelfenbein oder zur Wiederaufnahme des internationalen Handels mit Elefantenelfenbein führen könnte. Was die inländischen Elfenbeinmärkte betrifft, so sollte die Union weiterhin angemessene und wirksame Maßnahmen auf der Grundlage der besten verfügbaren Erkenntnisse innerhalb des Geltungsbereichs des CITES unterstützen.

17.

Die Union ist der Auffassung, dass die Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsparteien nicht vom Wortlaut des CITES — auch nicht von Artikel XXI Absätze 2 bis 6 — abweichen darf. Jedem Versuch, Bestimmungen hinzuzufügen, die die Ausübung der Rechte der Union als Vertragspartei von Bedingungen abhängig machen würden, die im CITES nicht vorgesehen sind, sollte entschieden entgegengetreten werden.

18.

Die Krise infolge des illegalen Artenhandels in Verbindung mit der Erweiterung des Geltungsbereichs von CITES auf neue Arten und Vertragsparteien hat dazu geführt, dass seit einigen Jahren mehr Tätigkeiten unter CITES fallen und die Arbeitsbelastung des CITES-Sekretariats erheblich zugenommen hat. Die Union sollte diese Entwicklungen bei der Entscheidung über ihre Prioritäten auf der CITES CoP 18 und über ihren Beitrag zum CITES-Treuhandfonds berücksichtigen.

(1)  CITES-Entschließung Konf. 14.2, die auf der CoP 18 aktualisiert werden soll (siehe unten Nummer 5).

(2)  Die IUCN und TRAFFIC sind auf Fragen des Handels mit wild lebenden Tieren und Pflanzen spezialisiert und geben vor jeder CITES CoP eine ausführliche Bewertung der Vorschläge zur Änderung der CITES-Anhänge ab.


ANHANG II

STANDPUNKT DER UNION ZU BESTIMMTEN VORSCHLÄGEN, DIE DER 18. KONFERENZ DER VERTRAGSPARTEIEN DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT GEFÄHRDETEN ARTEN FREI LEBENDER TIERE UND PFLANZEN (CITES COP 18) VORGELEGT WURDEN

(GENF, SCHWEIZ, 17.-28.-AUGUST 2019)

„+“ zustimmende Haltung

„-“ ablehnende Haltung

„0“ Standpunkt noch nicht festgelegt

„(+)“ Zustimmung, sofern der Vorschlag geändert wird

„(–)“ Ablehnung wird erneut überprüft, sofern der Vorschlag erheblich geändert wird

Arbeitsunterlagen

Nr.

Tagesordnungspunkt

Antragsteller (1)

Bemerkungen

Standpunkt

Eröffnungsfeier

 

Kein Dokument

 

Verwaltungsrechtliche und finanzielle Fragen

1.

Wahl des Vorsitzenden, des alternierenden Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Tagung und der Vorsitzenden der Ausschüsse I und II

 

Kein Dokument

 

2.

Annahme der Tagesordnung

 

 

 

3.

Annahme des Arbeitsprogramms

 

 

 

4.

Geschäftsordnung

 

 

 

 

4.1

Geschäftsordnung für die 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien

CoP18 Dok. 4.1

Sek.

Kenntnisnahme des Dokuments, das die geltende Geschäftsordnung enthält, die gültig bleibt, solange sie nicht von der CoP geändert wird (siehe Regel 32).

 

 

4.2

Überprüfung der Geschäftsordnung

CoP18 Dok. 4.2

SC

Zustimmung zur Beibehaltung der Geschäftsordnung auf der CoP 18; ebenfalls Zustimmung zum neuen Mandat des Ständigen Ausschusses (SC) zur Überprüfung von Regel 25 (Verfahren für Beschlüsse über Änderungen der Anhänge) durch die CoP 19.

+

5.

Vollmachtprüfungsausschuss

 

 

 

 

5.1

Einsetzung des Vollmachtprüfungsausschusses (kein Dokument)

 

Kein Dokument

 

 

5.2

Bericht des Vollmachtprüfungsausschusses (kein Dokument)

 

Kein Dokument

 

6.

Zulassung von Beobachtern

 

 

 

7.

Verwaltung, Finanzen und Haushalt des Sekretariats und der Tagungen der Konferenz der Vertragsparteien

 

 

 

 

7.1

Verwaltung des Sekretariats

CoP18 Dok. 7.1

 

 

 

 

7.2

Bericht des Exekutivdirektors des UNEP zu verwaltungsrechtlichen und sonstigen Fragen

 

 

 

 

7.3

Finanzberichte für den Zeitraum 2016-2019

CoP18 Dok. 7.3

 

 

 

 

 

Anhang 1: Finanzbericht über Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung für 2016

CoP18 Dok. 7.3 A1

 

 

 

 

 

Anhang 2: CITES-Treuhandfonds (CTL) — Stand der Beiträge am 31. Dezember 2016

CoP18 Dok. 7.3 A2

 

 

 

 

 

Anhang 3: Externer CITES-Treuhandfonds (QTL) — Stand der Beiträge am 31. Dezember 2016

CoP18 Dok. 7.3 A3

 

 

 

 

 

Anhang 4: Finanzbericht über Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung für 2017

CoP18 Dok. 7.3 A4

 

 

 

 

 

Anhang 5: CITES-Treuhandfonds (CTL) — Stand der Beiträge am 31. Dezember 2017

CoP18 Dok. 7.3 A5

 

 

 

 

 

Anhang 6: Externer CITES-Treuhandfonds (QTL) — Stand der Beiträge am 31. Dezember 2017

CoP18 Dok. 7.3 A6

 

 

 

 

 

Anhang 7: Finanzbericht über Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung für 2018

CoP18 Dok. 7.3 A7

 

 

 

 

 

Anhang 8: CITES-Treuhandfonds (CTL) — Stand der Beiträge am 31. Dezember 2018

CoP18 Dok. 7.3 A8

 

 

 

 

 

Anhang 9: CITES-Treuhandfonds (CTL) — jährliche Verteilung der nicht gezahlten Beiträge, Stand am 31. Dezember 2018

CoP18 Dok. 7.3 A9

 

 

 

 

 

Anhang 10: Externer CITES-Treuhandfonds (QTL) — Stand der Beiträge am 31. Dezember 2018

CoP18 Dok. 7.3 A10

 

 

 

 

 

Anhang 11: Ergebnisrechnung und Finanzlage für das am 31. Dezember 2017 abgeschlossene Haushaltsjahr

CoP18 Dok. 7.3 A11

 

 

 

 

 

Anhang 12: Finanzbericht über Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung für 2019 (bis zum 31. März 2019)

 

 

 

 

 

Anhang 13: CITES-Treuhandfonds (CTL) — Stand der Beiträge am 31. März 2019

 

 

 

 

 

Anhang 14: Externer CITES-Treuhandfonds (QTL) — Stand der Beiträge am 31. März 2019

 

 

 

 

7.4

Haushalt und Arbeitsprogramm 2020-2022

CoP18 Dok. 7.4

 

 

 

 

 

Anhang 1: Entwurf einer Resolution über die Finanzierung und das Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung für das Sekretariat für den Dreijahreszeitraum 2020-2022

CoP18 Dok. 7.4 A1

 

 

 

 

 

Anhang 2: Haushaltsszenario — reales Nullwachstum

CoP18 Dok. 7.4 A2

 

 

 

 

 

Anhang 3: Haushaltsszenario — nominales Nullwachstum

CoP18 Dok. 7.4 A3

 

 

 

 

 

Anhang 4: Haushaltsszenario — inkrementelles Wachstum

CoP18 Dok. 7.4 A4

 

 

 

 

7.5

Zugang zu Finanzmitteln, einschließlich Mitteln der globalen Umweltfazilität (GEF)

CoP18 Dok. 7.5

 

 

 

 

7.6

Projekt zur finanziellen Unterstützung der Teilnahme von Delegierten

CoP18 Dok. 7.6

Sek.

Zustimmung zur Beibehaltung der derzeitigen Auswahlkriterien; das Sekretariat wird die Ausweitung des Projekts von den CoP-Tagungen auf die Ausschusssitzungen prüfen.

+

8.

Resolutionsentwurf über eine Sprachenstrategie für das Übereinkommen

CoP18 Dok. 8

IQ

Unklar, warum Arabisch als offizielle CITES-Sprache hinzugefügt werden sollte, nicht aber andere VN-Sprachen (Chinesisch, Russisch). Auswirkungen auf den Haushalt und mögliche weitere Verzögerungen bei der Erstellung von Dokumenten sprechen gegen den Vorschlag.

Strategische Fragen

9.

Berichte und Empfehlungen der Ausschüsse

 

 

 

 

9.1

Ständiger Ausschuss

 

 

 

 

 

9.1.1

Bericht des Vorsitzes

CoP18 Dok. 9.1.1

 

 

 

 

 

9.1.2

Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder (kein Dokument)

 

 

 

 

9.2

Tierausschuss

 

 

 

 

 

9.2.1

Bericht des Vorsitzes

 

 

 

 

 

9.2.2

Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder (kein Dokument)

 

 

 

 

9.3

Pflanzenausschuss

 

 

 

 

 

9.3.1

Bericht des Vorsitzes

CoP18 Dok. 9.3.1

 

 

 

 

 

9.3.2

Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder (kein Dokument)

 

 

 

10.

CITES-Strategieplanung für die Zeit nach 2020

CoP18 Dok. 10

SC

Zustimmung zur Annahme der überarbeiteten Strategieplanung in der vom Sekretariat geänderten Fassung; ferner Zustimmung zu den geänderten Beschlussentwürfen, wonach das Sekretariat beauftragt wird, die Ziele mit denen bestehender Beschlüsse und Resolutionen zu vergleichen; der Ständige Ausschuss wird beauftragt, an Indikatoren zu arbeiten.

+

11.

Überarbeitung des Übereinkommens

CO, NA, ZW

Wirft einige wichtige Fragen im Zusammenhang mit Lebensgrundlagen und der Überprüfung der Anhänge werden auf. In seiner derzeitigen Form und in seinem derzeitigen Umfang scheint der Vorschlag jedoch voreingenommen und nicht ausreichend vorbereitet zu sein; er beruht auf historischen Erwägungen, ohne dass eingehende Überlegungen zu den zunehmend komplexen Herausforderungen angestellt würden, die der Handel mit Wildtieren und -pflanzen und die Erhaltung dieser Arten mit sich bringen; die Folgen könnten weitreichend sein. Adressaten der Beschlussentwürfe werden nicht genannt.

(–)

12.

Gewährleistung einer besseren Umsetzung in Bezug auf die Listen der Seefischarten in den Anhängen

CoP18 Dok. 12

AG

Anerkennen, dass es nach wie vor erforderlich ist, eine wirksamere Umsetzung bei den Listen der Seefischarten zu unterstützen. Bei der Überprüfung der Wirksamkeit früherer Listungen sollte der Fokus jedoch auf bestimmten Fällen mit klarer Begründung liegen, und es sollte auf die bestehenden Mechanismen und Empfehlungen aus früheren Überprüfungen zurückgegriffen werden, anstatt ein neues Ad-hoc-Verfahren einzuführen. Grundsätzliche Ablehnung eines „Embargos“ für Neuaufnahmen von Artengruppen in die Listen; entscheidend ist, ob die Kriterien für die Aufnahme erfüllt sind.

13.

Überarbeitung der Resolution Conf. 11.1 (Rev. CoP17) über die Einsetzung von Ausschüssen

CoP18 Dok. 13

SC/Sek.

Zustimmung zur vorgeschlagenen neuen Resolution in der vom Sekretariat und vom Vorsitz des Ständigen Ausschusses geänderten Fassung.

+

14.

Potenzielle Interessenkonflikte im Tier- und im Pflanzenausschuss

CoP18 Dok. 14

SC

In der SC70 wurde das Standardformular für Interessenerklärungen angenommen; Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 16.09 und 16.10.

+

15.

Zusammenarbeit mit Organisationen und multilateralen Umweltübereinkommen

 

 

 

 

15.1

Zusammenarbeit mit anderen biodiversitätsbezogenen Übereinkommen

CoP18 Dok. 15.1

SC

Zustimmung zur Verlängerung der Beschlüsse 17.55 und 17.56 in der vom Sekretariat geänderten Fassung und zum Vorschlag des Sekretariats, einen Bericht zu erstellen, in dem die im Rahmen anderer biodiversitätsbezogener Übereinkommen vorhandenen Verfahren zusammengefasst sind.

Synergien zwischen den multilateralen Umweltübereinkommen über die biologische Vielfalt sollten weiter verstärkt werden und der Ständige Ausschuss sollte diese Themen weiterhin prüfen.

+

 

15.2

Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis ( CCAMLR )

CoP18 Dok. 15.2

Sek.

Zustimmung zu den vom CITES- und CCAMLR-Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 12.4.

+

 

15.3

Globale Pflanzenschutzstrategie

CoP18 Dok. 15.3

SC

Zustimmung zu neuen Beschlussentwürfen zur Ersetzung der Beschlüsse 17.53 und 17.54.

+

 

15.4

Weltbiodiversitätsrat (Intergovernmental SciencePolicy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, IPBES )

CoP18 Dok. 15.4

SC/Sek.

Zustimmung zum Resolutionsentwurf über die Zusammenarbeit mit dem Weltbiodiversitätsrat.

+

 

15.5

Internationales Konsortium zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität (International Consortium on Combating Wildlife Crime, ICCWC )

CoP18 Dok. 15.5

Sek.

Zustimmung zur Aufforderung an die Vertragsparteien, weiterhin ICCWC-Tätigkeiten zu finanzieren. Aufforderung an die ICCWC-Partner, effektive Transparenzmechanismen zu gewährleisten.

+

 

15.6

Zusammenarbeit im Rahmen des CITES-Übereinkommens und des Welterbe -Übereinkommens

CoP18 Dok. 15.6

NO

Zustimmung zum Resolutionsentwurf (der die Ausarbeitung einer Vereinbarung zwischen WHC und CITES fordert) in der vom Sekretariat geänderten Fassung. Zustimmung zu den von Norwegen vorgeschlagenen Beschlussentwürfen, die dahingehende Änderungen enthalten, dass jeder Vorschlag über ein gemeinsames Arbeitsprogramm vom SC gebilligt werden sollte.

(+)

16.

CITES-Programm für Baumarten

Sek.

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen einschließlich zu dem Beschluss, mit dem das Sekretariat aufgefordert wird, Informationen zu sammeln, über Fortschritte Bericht zu erstatten und die Zusammenarbeit mit Organisationen mit forstpolitischen Bezügen fortzusetzen sowie die Vertragsparteien stärker bei der Umsetzung des Übereinkommens für die gelisteten Baumarten zu unterstützen. Die anderen Vertragsparteien um einen Finanzbeitrag zu dem Programm ersuchen.

+

17.

Ländliche Gemeinschaften

 

Vorschlag, dass alle unter den Nummern 17 und 18 genannten Dokumente als Paket in einer Arbeitsgruppe während der Tagung geprüft werden, die unter anderem die in der zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe zu erörternden Fragen ermitteln wird. Gemeinsam mit den damit zusammenhängenden Vorschlägen unter Nummer 18 prüfen.

 

 

17.1

Bericht des Ständigen Ausschusses

CoP18 Dok. 17.1

SC/Sek.

Zustimmung zum Vorschlag des Sekretariats, die Resolution Conf. 16.6 zu Lebensgrundlagen zu ändern. Der Vorschlag, die CoP 17-Beschlüsse zu streichen, wäre voreilig; weitere Arbeiten zwischen den Tagungen sind angezeigt (gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Lebensgrundlagen“?).

(+)

 

17.2

Vorgeschlagene Änderungen der Resolution Conf. 4.6 (Rev. CoP17) [Übermittlung der Resolutionsentwürfe] und der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17)

CoP18 Dok. 17.2

NA, ZW

Die vorgeschlagene Änderung der Resolution 4.6 scheint nicht angebracht, da der Fokus der Resolution ansonsten auf den Formalitäten und Verfahren für die Einreichung von Vorschlägen liegt.

Für die vorgeschlagenen Änderungen des Anhangs 6 Abschnitt C der Resolution Conf. 9.24 wäre zumindest der geografische Umfang der Konsultationen mit den ländlichen Gemeinschaften zu klären — d. h. von jeder Vertragspartei in ihrem Hoheitsgebiet; jegliche Änderungen sollten nicht verbindlich sein. Gemeinsam mit Dokument 18.3 prüfen.

(–)

 

17.3

Partizipationsmechanismus für ländliche Gemeinschaften

BW, CO, NA, ZW

Ablehnung der Einrichtung eines ständigen Ausschusses für ländliche Gemeinschaften. Alternativen prüfen, wie ländliche Gemeinschaften Einfluss nehmen können.

18.

CITES und Lebensgrundlagen

 

Vorschlag, dass alle unter den Nummern 17 und 18 genannten Dokumente als Paket in einer Arbeitsgruppe während der Tagung geprüft werden, die unter anderem die in der zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe zu erörternden Fragen ermitteln wird. Gemeinsam mit den damit zusammenhängenden Vorschlägen unter Nummer 17 prüfen.

 

 

18.1

Bericht des Sekretariats

CoP18 Dok. 18.1 (Rev. 1)

Sek.

Zustimmung zur Wiedereinsetzung der Arbeitsgruppe, Entwicklung von Leitlinien mithilfe eines Beraters, zur Prüfung durch die CoP 19. Prüfung zusätzlicher vom Sekretariat vorgeschlagener Beschlussentwürfe.

(+)

 

18.2

Vorschlag Perus

CoP18 Dok. 18.2

PE

Der Beschlussentwurf 18.AA mit a) Leitlinien, wie die Handelsvorteile im Zusammenhang mit CITES-Arten maximiert werden können und b) Bewertungen von eingetragenen Marken für in der Gemeinschaft hergestellte Produkte ist gemeinsam mit Dokument 18.1 (Rev. 1) zu prüfen, und es wird die Einsetzung einer Redaktionsgruppe vorgeschlagen, die unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Sekretariats zu beiden Dokumenten einen gemeinsamen Ansatz für diese ermitteln soll.

Allgemein offen für die Einführung eines „Internationalen Tages der Lebensgrundlagen für ländliche Gemeinschaften“, aber zu diesem Zweck ist möglicherweise keine besondere Resolution erforderlich; auch die Auswirkungen auf die Ressourcen berücksichtigen.

(+)

 

18.3

Vorgeschlagene Änderungen der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17)

CoP18 Dok. 18.3

CN

Die Idee, eine Art von „Analyse zu den Lebensgrundlagen“ in die unterstützenden Erklärungen zu Vorschlägen zu Listungsänderungen aufzunehmen (Resolution Conf. 9.24, Anhang 6), könnte in Betracht gezogen werden, scheint aber noch nicht reif für einen Beschluss auf der CoP 18 zu sein; vorgeschlagener Wortlaut teilweise unklar.

Gemeinsam mit Dokument 17.2 prüfen.

(–)

19.

Lebensmittelsicherheit und Lebensgrundlagen

CoP18 Dok. 19

SC

Ablehnung der Verlängerung der Beschlüsse, da die Arbeitsgruppe keine Fortschritte erzielt hat und unter den Punkten „ländliche Gemeinschaften“ und „Lebensgrundlagen“ sehr ähnliche Themen behandelt werden; Zustimmung zu den Anmerkungen des Sekretariats.

20.

Strategien zur Nachfrageverringerung, um illegalen Handel mit CITES-gelisteten Arten zu bekämpfen

CoP18 Dok. 20

SC

Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe in der vom Sekretariat geänderten Fassung und Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.44 bis 17.48.

+

21.

Kapazitätsaufbau und Identifizierungsmaterialien

 

 

 

 

21.1

Kapazitätsaufbau und Identifizierungsmaterialien

CoP18 Dok. 21.1

AC/PC

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen für die Einrichtung einer gemeinsamen AC/PC-Arbeitsgruppe zu Identifizierungsmaterial; außerdem Zustimmung zum Vorschlag des Sekretariats, Beschlüsse, die bereits durch Dokument 54.1 abgedeckt sind, zu streichen.

+

 

21.2

In den Resolutionen und Beschlüssen aufgeführte Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau

CoP18 Dok. 21.2

SC

Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe (Überarbeitung, Verbesserung der CITES-Website, Online-Kurse über das „CITES Virtual College“) mit den vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen.

Gemeinsam mit Dokumenten 21.3, 28 und 29 prüfen.

+

 

21.3

Rahmen zur Vereinfachung der Koordinierung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bemühungen um Kapazitätsaufbau im Rahmen des CITES-Übereinkommens

CoP18 Dok. 21.3

US

Nützliche Initiative, aber die Annahme des Resolutionsentwurfs und des Rahmens auf der CoP18 scheint verfrüht. Stattdessen Zustimmung zur Integration relevanter Elemente in 21.2 wie vom Sekretariat vorgeschlagen, zur Prüfung durch den Ständigen Ausschuss und die CoP 19.

Gemeinsam mit Dokumenten 21.2 und 28 prüfen.

(+)

22.

Weltartenschutztag der Vereinten Nationen

 

Zustimmung zu den Änderungsentwürfen der Resolution Conf. 17.1, mit der Vertragsparteien und Staaten, die keine Vertragspartei sind, aufgefordert werden, einen Ansprechpartner für die Koordinierung der Feierlichkeiten zum Weltartenschutztag im jeweiligen Land zu benennen.

+

23.

Einbindung der Jugend

CoP18 Dok. 23

SC

Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 17.5 über die Einbindung der Jugend (Anhang 1) und zur Streichung der Beschlüsse 17.26 und 17.27.

+

Fragen der Auslegung und Durchführung

Bestehende Resolutionen und Beschlüsse

24.

Überprüfung von Resolutionen

CoP18 Dok. 24

Sek.

Allgemeine Zustimmung zu den Änderungen der Resolution Conf. 4.6 Übermittlung von Dokumenten (einschließlich der Änderung an einem zentralen Finanzierungsbeschluss); Überprüfung der vorgeschlagenen Integration von Beschluss 14.19. Zustimmung zu den Änderungen der Resolutionen 12.8, Überprüfung des signifikanten Handels (gemäß SC70) und 14.3, Einhaltungsverfahren (einschließlich Resolutionen 10.10 und 17.7).

+

25.

Überprüfung der Beschlüsse

 

Zustimmung zu den Empfehlungen des Sekretariats wie in den 22 Einzelpunkten des Anhangs zu Dokument 25 dargelegt.

+

Allgemeine Einhaltung und Durchsetzung

26.

Nationale Gesetze zur Durchführung des Übereinkommens

Sek.

Zustimmung zu dem Paket von Beschlüssen, aber mehr Klarheit über die Fristen fordern. In Betracht ziehen, zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, damit die Vertragsparteien mit Rechtsvorschriften der Kategorie 2 oder 3 dem Sekretariat Einzelheiten über Maßnahmen zur wirksamen Durchführung des Übereinkommens vorlegen.

(+)

27.

Fragen der Einhaltung des CITES-Übereinkommens

Sek.

Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP17). Allgemeine Zustimmung zu den Beschlussentwürfen, jedoch weitere Begründungen — und möglicherweise einen vorsichtigeren Ansatz — verlangen, insbesondere für die Entwicklung eines neuen CITES-Genehmigungsverfahrens und einer „integrierten elektronischen Plattform für die Einhaltung“.

(+)

28.

Unterstützungsprogramm zur Einhaltung des Übereinkommens

Sek.

Allgemeine Zustimmung zu dem Paket von Beschlüssen über die Einrichtung eines Unterstützungsprogramms zur Einhaltung des Übereinkommens, um die Vertragsparteien mit anhaltenden Schwierigkeiten bei der Einhaltung des Übereinkommens und der damit verbundenen Empfehlungen des Ständigen Ausschusses zu unterstützen. Jedoch hinterfragen, welche Auswirkungen die Schaffung des Programms auf den Haushalt hat.

Gemeinsam mit Dokument 21 und anderen Dokumenten zum Haushalt berücksichtigen.

(+)

29.

Landesweite Überprüfungen des signifikanten Handels

CoP18 Dok. 29

AC/PC

Zustimmung zum Mandat (in der vom Sekretariat geänderten Fassung), mit dem das Sekretariat beauftragt wird, Optionen zu analysieren, sowie die Ausschüsse beauftragt werden, diese zu prüfen und Empfehlungen für CoP 19 abgeben.

+

30.

Einhaltung der Bestimmungen im Zusammenhang mit madagassischem Ebenholz (Diospyros spp.) und Palisanderhölzern (Dalbergia spp.)

 

 

 

 

30.1

Bericht Madagaskars

 

Kenntnisnahme.

Gemeinsam mit Dokument 30.2 prüfen.

 

 

30.2

Bericht des Ständigen Ausschusses

CoP18 Dok. 30.2

SC

Zustimmung, aber im Auge behalten, dass bei den Diskussionen nicht nur auf den von Madagaskar vorgeschlagenen Nutzungsplan eingegangen wird. Forderung eines starken Augenmerks auf die Notwendigkeit besserer Durchsetzungsmaßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und zur Zerschlagung illegaler Handelsnetze. Änderungen des Beschlussentwurfs 18.BB vorschlagen, um den Empfehlungen der UNODC aus dem Jahr 2017 Rechnung zu tragen, und vorsorglich eine Formulierung einfügen, die sicherstellt, dass jeder künftige Nutzungsplan sicher genug ist.

(+)

31.

Inländische Märkte für häufig illegal gehandelte Exemplare

CoP18 Dok. 31

SC

Allgemeine Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) und zu den überarbeiteten Beschlussentwürfen 17.87-17.88, einschließlich zu inländischen Kontrollen von anderen Erzeugnissen als Elefantenelfenbein, die aus Wildtieren und -pflanzen gewonnen wurden.

(+)

32.

Durchsetzungsfragen

CoP18 Dok. 32

Sek.

Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen und der vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 11.3 (Rev.COP17). Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.83 bis 17.85.

+

33.

Bekämpfung der Cyberkriminalität im Zusammenhang mit dem Artenschutz

 

 

 

 

33.1

Bericht des Sekretariats

CoP18 Dok. 33.1

Sek.

Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen.

+

 

33.2

Bericht des Ständigen Ausschusses

CoP18 Dok. 33.2

SC

Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP17) und zur Annahme der Beschlussentwürfe mit den Änderungen des Sekretariats. Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.94 bis 17.96.

+

34.

Unterstützung der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität in West- und Zentralafrika

Sek.

Den Bericht befürworten und die Bedeutung dieses Themas anerkennen. Zustimmung zur Verabschiedung aller Resolutionen, einschließlich der Beschlussentwürfe in Anhang 1.

+

35.

Verwendung beschlagnahmter Exemplare

CoP18 Dok. 35

SC

Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.118 und 17.119 und zur Annahme der vorgeschlagenen Beschlussentwürfe. Ablehnung aller Ergänzungen, die sensible Informationen über Rettungszentren gefährden oder zu zusätzlichen Verpflichtungen für die Vertragsparteien führen würden. Außerdem Ablehnung einer möglichen Wiederaufnahme der Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses.

+

36.

Speicherung und Verwaltung von Daten über den illegalen Handel, die im Rahmen der jährlichen Berichte der Vertragsparteien über illegalen Handel erhoben wurden

CoP18 Dok. 36

SC

Allgemeine Zustimmung zum Grundsatz einer systematischeren Speicherung und Verwaltung von Daten über den illegalen Handel, die im Rahmen jährlicher Berichte über illegalen Handel erhoben wurden. Die Bedenken des Sekretariats zu dem begrenzten Mehrwert einer solchen Datenbank werden geteilt, wenn nur eine begrenzte Anzahl von Vertragsparteien tatsächlich Daten melden und bereitstellen. Prüfen, ob der Text geändert werden soll, um die Vertragsparteien anzuhalten, systematischer jährliche Berichte über den illegalen Handel vorzulegen. Das Sekretariat und UNODC ersuchen, die vorläufige Finanzierung der Datenbank mittels externer Haushaltsmittel des Übereinkommens zu prüfen.

Gemeinsam mit den Dokumenten zum Haushalt prüfen.

(+)

37.

Arbeitsbedingungen der Wildhüter und ihre Auswirkungen auf die Durchführung von CITES

CoP18 Dok. 37

NP

Den Bericht befürworten und die Bedeutung dieses Themas anerkennen.

 

Regulierung des Handels

38.

Benennung und Rolle der Vollzugsbehörden

CoP18 Dok. 38

Sek.

Allgemeine Zustimmung zur vorgeschlagenen Resolution einschließlich Änderungen. Einige Aspekte des Textes müssen geändert werden, unter anderem damit die Vorschläge in unterschiedlichen Regelungsrahmen (aus administrativer und rechtlicher Sicht) funktionieren können und um zu vermeiden, dass neue, nicht in dem Übereinkommen vorgesehene rechtliche Pflichten entstehen, einschließlich der Anerkennung, dass jedes Land eine Vollzugsbehörde einrichten muss, die für die internationale Kommunikation zuständig ist.

(+)

39.

Leitlinien für Nachweise des rechtmäßigen Erwerbs

CoP18 Dok. 39

SC

Zustimmung zum Resolutionsentwurf.

Gemeinsam mit Dokument 40 prüfen.

+

40.

Sorgfaltspflicht der CITES-Vertragsparteien und Verpflichtungen der einführenden Länder

US

Allgemeine Zustimmung zur Absicht und zum Ansatz. Genauere Prüfung einiger Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 11.3 ist erforderlich.

(+)

41.

Elektronische Systeme und Informationstechnologien

CoP18 Dok. 41

SC

Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen in der vom Sekretariat geänderten Fassung.

+

42.

Rückverfolgbarkeit

CoP18 Dok. 42

Sek., Vorsitzende des SC, MX und CH als Vorsitzende der zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe zur Rückverfolgbarkeit

Zustimmung zur Arbeitsdefinition der CITES-Rückverfolgbarkeit und zur Annahme der Beschlussentwürfe in Anhang 1, einschließlich der vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen.

+

43.

Aus synthetischer oder gezüchteter DNA gewonnene Exemplare

CoP18 Dok. 43

SC

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen in der vom Sekretariat geänderten Fassung und zur Ersetzung der Beschlüsse 17.89 bis 17.91, um weiterhin die Auswirkungen von mittels Biotechnologie hergestellten Exemplaren zu bewerten, die die Interpretation und Durchführung des Übereinkommens beeinflussen könnten. Änderung an dem Beschlussentwurf 18.CC vorschlagen.

(+)

44.

Definition des Begriffs „geeignete und annehmbare Bestimmungsorte“

 

 

 

 

44.1

Bericht des Ständigen Ausschusses

CoP18 Dok. 44.1

SC

Zustimmung zur Annahme nicht verbindlicher Leitlinien zur Bestimmung, ob der vorgesehene Empfänger eines lebenden Exemplars über die geeigneten Einrichtungen für dessen Unterbringung und Pflege verfügt, in der vom Sekretariat geänderten Fassung des Anhangs 4 sowie der Beschlussentwürfe zur Definition des Begriffs „geeignete und annehmbare Bestimmungsorte“ in der geänderten Fassung des Anhangs 5.

+

 

44.2

Internationaler Handel mit lebenden Afrikanischen Elefanten: vorgeschlagene Überarbeitung der Resolution Conf. 11.20 (Rev. CoP17) über die Definition des Begriffs „geeignete und annehmbare Bestimmungsorte“

CoP18 Dok. 44.2

BF, JO, LB, LR, NE, NG, SD, SY

Im Dokument werden Änderungen der Resolution Conf. 11.20 vorgeschlagen, die darauf abzielen, dass lebende Afrikanische Elefanten nur innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets in In-situ-Erhaltungsprogramme verbracht werden dürfen; damit wird jeder Handel mit in freier Wildbahn gefangenen Afrikanischen Elefanten zur Verbringung an Bestimmungsorte für die Zwecke der Ex-situ-Haltung in Gefangenschaft ausgeschlossen, auch wenn das für ihre Erhaltung vorteilhaft wäre. Auch im Zusammenhang mit der derzeitigen Regelung für in Anhang I aufgelistete Exemplare prüfen.

Die Union lehnt die Empfehlungen in Dokument 44.2 ab und empfiehlt weitere Arbeiten zwischen den Tagungen im Vorfeld der CoP19.

45.

Nichtabträglichkeitsprüfungen

CoP18 Dok. 45

AC

Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen zur Schließung von Lücken und zur Deckung des Bedarfs der Vertragsparteien bei der Durchführung von Nichtabträglichkeitsprüfungen sowie zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution Conf. 16.7 (Rev. CoP17). Zustimmung zu einem zweiten internationalen Workshop zu Nichtabträglichkeitsprüfungen.

+

46.

Quoten für Trophäen der Leopardenjagd

 

Zustimmung zu den vom Ständigen Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 10.14 (Rev. CoP16) (Streichung Kenias und Malawis aus der Tabelle in Absatz 1 Buchstabe a der Resolution).

Zustimmung zur Verlängerung der Beschlussentwürfe in Anhang 3 für die Zentralafrikanische Republik, Botsuana und Äthiopien, allerdings unter Aussetzung ihrer Quoten bis zur Überprüfung durch den Tierausschuss und den Ständigen Ausschuss.

Zustimmung zu dem vom Sekretariat vorgeschlagenen Paket von Beschlussentwürfen in Anhang 3. Allgemeine Zustimmung zu den vom Sekretariat in Anhang 2 vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 9.21 (Rev. CoP13); allerdings sollte ein förmliches Überprüfungsverfahren innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums festgelegt werden, das die Arealstaaten oder den Tierausschuss und den Ständigen Ausschuss zur Meldung an die CoP verpflichten sollte, sobald Bedenken geäußert oder Änderungen an der „genehmigten Quote“ für notwendig erachtet werden.

Es sind weitere Beratungen über die in der Resolution Conf. 10.14 (Rev. CoP16) beibehaltenen Ausfuhrquoten notwendig.

(+)

47.

Erhöhung der Quoten für Trophäen der Jagd auf Markhor

CoP18 Dok. 47

PK

Zustimmung zur Erhöhung der Quote für Trophäen der Jagd auf Markhor in Pakistan von 12 auf 20 Tiere pro Jahr, wenn Pakistan mehr Informationen bereitstellt, die beweisen, dass die Leitlinien zur Trophäenjagd nach Anhang I der Resolution Conf. 17.9 eingehalten werden, einschließlich Informationen zu

der Quelle der Bevölkerungsschätzung von 2017, die die Grundlage ihrer Nichtabträglichkeitsprüfung Pakistans bildet,

den neuen Gemeinschaften/Gebieten, die sich dem gemeinschaftsbezogenen Programm für Trophäenjagd anschließen werden, und

der künftigen Aufteilung der Quoten (einschließlich Angabe der Unterarten).

(+)

48.

Trophäen der Jagd auf Spitzmaulnashörner: Ausfuhrquoten für Südafrika

ZA

Die vorgeschlagene Erhöhung der Quote von 5 ausgewachsenen männlichen Spitzmaulnashörnern auf höchstens 0,5 % der Gesamtpopulation des Landes scheint vernünftig, wenn damit eine jährliche Veröffentlichung einer bestimmten Quote (absolute Zahl der Exemplare) durch Südafrika einhergeht.

(+)

49.

Auswirkungen der Übertragung einer Art nach Anhang I

 

 

 

 

49.1

Bericht des Sekretariats

CoP18 Dok. 49.1

Sek.

Zustimmung zu den Änderungen der Resolution Conf. 12.3, um klarzustellen, dass nach der höheren Einstufung einer Art die Regeln gelten, die zum Zeitpunkt des Handels gültig sind (nicht zum Zeitpunkt der Gewinnung), und der Resolution Conf. 13.6. Weitere Analyse des Vorschlags zur Aufnahme eines neuen Absatzes 11 in die Resolution Conf. 12.3 und des Beschlussentwurfs zur Beauftragung des Ständigen Ausschusses, den Bedarf von Leitlinien während des Übergangszeitraums, einschließlich des Zeitraums zwischen dem Beschluss zur Aufnahme in die Liste und dem Inkrafttreten, sowie spezifische Bedingungen für mit Anmerkungen versehenen Pflanzen einschließlich Holzarten zu prüfen.

(+)

 

49.2

Handel mit Exemplaren, die vor der Aufnahme in Anhang I stehen

CoP18 Dok. 49.2

CI, NG, SN

Zustimmung zum Vorschlag des Sekretariats, anstelle der Empfehlung in Dokument 49.2 vielmehr Dokument 49.1 und die darin enthaltenen Empfehlungen als Ausgangsbasis heranzuziehen. Offen für die Übernahme von Formulierungsvorschlägen in 49.1.

(–)

50.

Änderungen der Resolution Conf. 10.13 (Rev. CoP15) über die Durchführung des Übereinkommens über Holzarten

CoP18 Dok. 50

SC

Zustimmung, aber vorschlagen, einen Verweis aufzunehmen, dass Nichtabträglichkeitsprüfungen auf geeigneten Umrechnungsfaktoren beruhen müssen, sowie weitere geringfügige Änderungen einzufügen.

(+)

51.

Lager und Depots

CoP18 Dok. 51

SC

Zustimmung zur Fortsetzung der Arbeiten zwischen den Tagungen mit einem klarer definierten Mandat, mit Ausnahme der Verwaltung von Lagerbeständen.

+

52.

Einbringung aus dem Meer

CoP18 Dok. 52

SC

Zustimmung zum erneuerten Mandat des Sekretariats zur Überwachung der Umsetzung der Resolution Conf. 14.6 und Berichterstattung über die BBNJ-Verhandlungen; Prüfung der Informationen durch den Ständigen Ausschuss.

+

53.

Zweckcodes auf CITES-Genehmigungen und -Bescheinigungen

CoP18 Dok. 53

SC

Zustimmung zu den Änderungsentwürfen zu Resolution Conf. 12.3 (Rev. CoP17) über Genehmigungen und Bescheinigungen; Zustimmung zu dem neuen Paket von Beschlussentwürfen, die das Sekretariat anstelle der Änderungsentwürfe zu Beschluss 14.54 in Anhang 1 des Dokuments vorgeschlagen hat.

(+)

54.

Identifizierung von Exemplaren im Handel

 

 

 

 

54.1

Identifizierungs- Handbuch

CoP18 Dok. 54.1

AC, PC, Sek.

Zustimmung.

Gemeinsam mit Dokument 21.1 prüfen.

+

 

54.2

Identifizierung von CITES-gelisteten Baumarten

CoP18 Dok. 54.2

PC

Zustimmung zu dem neuen Paket von Beschlüssen und Streichung früherer Beschlüsse.

+

 

54.3

Identifizierung von Exemplaren von Störartigen im Handel

CoP18 Dok. 54.3

 

Zustimmung zur Verlängerung der Beschlüsse. Prüfen, ob ein EU-Mitgliedstaat sich an der Finanzierung der längst überfälligen Studie beteiligen kann.

+

55.

Durchführung von CITES beim Handel mit Arten von Arzneipflanzen

 

Zustimmung zum Beschlussentwurf, Kontakt zu wichtigen Akteuren im Handel mit Arzneipflanzen aufzunehmen und dem Pflanzenausschuss hierüber zu berichten; das soll ein erster Schritt sein, um Informationen über den Handel und dessen Umfang zu erhalten.

+

Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen für den Handel

56.

Vereinfachtes Verfahren für Genehmigungen und Bescheinigungen

CoP18 Dok. 56

SC

Allgemeine Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution 11.15 (Rev. CoP12), Resolution 12.3 (Rev. CoP17) und den an das Sekretariat gerichteten Beschlussentwürfen; die Anmerkungen des Sekretariats berücksichtigen und die Notwendigkeit weiterer Änderungen prüfen.

(+)

57.

Durchführung des Übereinkommens in Bezug auf in Gefangenschaft gezüchtete Exemplare und Exemplare aus Ranching-Betrieben

CoP18 Dok. 57

SC

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen wie vom Ständigen Ausschuss vorgeschlagen und vom Sekretariat geändert.

+

58.

Umsetzung der Resolution Conf. 17.7 über die Überprüfung des Handels mit Tieren, die als in Gefangenschaft gezüchtet gemeldet wurden

CoP18 Dok. 58

SC

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen und der vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 17.7 wie vom Ständigen Ausschuss vorgeschlagen und vom Sekretariat befürwortet.

Gemeinsam mit den Dokumenten zum Haushalt prüfen.

+

59.

Bestimmung des Begriffs „künstlich vermehrt

 

 

 

 

59.1

Leitlinien zum Begriff „künstlich vermehrt“

CoP18 Dok. 59.1

PC

Zustimmung zum Beschlussentwurf. Offen für die vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen. Vorschlagen, dass die Veröffentlichung von Leitlinien erst nach ihrer Überprüfung durch den Pflanzenausschuss erfolgen sollte. Betonen, dass eine Aktualisierung des „Guide to the application of CITES source codes“ (Leitfaden für die Anwendung von CITES-Herkunftscodes) notwendig ist, um dem neuen Herkunftscode für Pflanzen Rechnung zu tragen.

+

 

59.2

Herkunftscodes für Pflanzenexemplare im Handel

CoP18 Dok. 59.2

SC

Zustimmung zur Einführung des Herkunftscodes Y mittels Änderungen der Resolution Conf. 11.11 (Rev. CoP17) und der Resolution Conf. 12.3 (Rev. CoP17) sowie zu den Beschlussentwürfen in der vom Ständigen Ausschuss vorgeschlagenen Fassung. Ablehnung einiger der vom Sekretariat vorgeschlagenen zusätzlichen Änderungen in Betracht ziehen, insbesondere zu Adlerholz, sowie die Notwendigkeit von Nichtabträglichkeitsprüfungen.

+

Artenspezifische Fragen

60.

Illegaler Handel mit Geparden

(Acinonyx jubatus)

CoP18 Dok. 60

Sek.

Zustimmung zum Beschlussentwurf, mit dem das Sekretariat aufgefordert wird, die endgültige Fassung des CITES-Ressourcenkits für den Gepardenhandel vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.124, 17.126, 17.127, 17.128 und 17.130; die vom Sekretariat überarbeiteten Beschlüsse 17.125 und 17.129 in der Fassung des Dokuments 25 werden verlängert.

+

61.

Störartige (Acipenseriformes spp.)

Sek.

Zustimmung zur Verlängerung des Mandats des Ständigen Ausschusses, die Kennzeichnung von Kaviar zu prüfen.

+

62.

Beschlussentwürfe zur Erhaltung von Amphibien (Amphibia)

CR

Zahlreiche, an die Vertragsparteien, Ausschüsse und das Sekretariat gerichtete Beschlussentwürfe, die ohne eine unterstützende Stellungnahme oder vorherige Prüfung durch den Tier- und den Pflanzenausschuss vorgeschlagen wurden. Die erforderlichen Informationen sind nicht spezifisch für Amphibien, sondern würden auf alle Taxa zutreffen. Keine Zustimmung zum Vorschlag in seiner derzeitigen Fassung, ein gezielterer Vorschlag mit konkreten Maßnahmen könnte allerdings positiv bewertet werden.

(–)

63.

Aale (Anguilla spp.)

CoP18 Dok. 63

AC, SC, Sek.

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen wie vom Sekretariat geändert und Vorschlag, eine kleine Redaktionsgruppe zur Präzisierung der Beschlüsse einzusetzen.

+

64.

Edelkorallen (Ordnung Antipatharia und Familie Coralliidae)

SC

Zustimmung zum Beschlussentwurf über die Beauftragung des Tierausschusses und des Pflanzenausschusses, die Erhebung zu Edelkorallen und die FAO-Studie zu analysieren und Schlussfolgerungen aus ihnen zu ziehen.

+

65.

Umsetzung der Resolution Conf. 16.10 über die Durchführung des Übereinkommens über Adlerholz produzierende Gattungen (Aquilaria spp. und Gyrinops spp.)

CoP18 Dok. 65

PC

Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe über Adlerholz produzierende Gattungen und zur Streichung früherer Beschlüsse.

+

66.

Handel mit Boswellia spp. (Burseraceae)

CoP18 Dok. 66

LK, US

Zustimmung zu dem Paket von Beschlussentwürfen in der vom Sekretariat geänderten Fassung.

+

67.

Napoleon-Lippfisch (Cheilinus undulatus)

CoP18 Dok. 67

SC

Zustimmung zum Beschlussentwurf über die Bereitstellung von Unterstützung für die wichtigsten Ausfuhr- und Einfuhrländer bei der Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen für die Durchführung.

+

68.

Haie und Rochen (Elasmobranchii spp.)

 

 

 

 

68.1

Bericht des Tierausschusses

AC

Den Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

 

68.2

Bericht des Sekretariats

 

Zustimmung zu dem Paket von Beschlussentwürfen und den Änderungsentwürfen zu Resolution 12.6 (Rev. CoP17).

+

69.

Elefanten (Elephantidae spp.)

 

 

 

 

69.1

Umsetzung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) zum Elefantenhandel

Sek./SC

Lager und Depots: Zustimmung zum Beschluss, dass der Ständige Ausschuss die vom Sekretariat ausgearbeiteten Leitlinien überprüft.

+

 

 

 

 

Asiatische Elefanten: Bereitschaft, der Verlängerung der Beschlüsse zuzustimmen; für deren Wirksamkeit ist jedoch eine größere Unterstützung durch die Arealstaaten erforderlich.

+

 

 

 

 

Verfahren für nationale Elfenbein-Aktionspläne (National Ivory Action Plans Process, NIAP): Zustimmung zu den vorgeschlagenen Überarbeitungen der Resolution Conf. 10.10, Absatz 26 Buchstabe g und Anhang III (Leitlinien für NIAP-Verfahren) und der Resolution Conf. 14.3 über die Einhaltung (s. Dok. 24);

den Antrag des Sekretariats für die Schaffung eines neuen Postens (und Auswirkungen auf den Haushalt) prüfen.

+

 

 

 

 

ETIS-Überprüfung: Zustimmung zur Leistungsbeschreibung wie in der SC70 vereinbart.

+

 

 

 

 

Finanzielle und operative Nachhaltigkeit im Rahmen von ETIS und MIKE: Zustimmung zum Beschlussentwurf, wonach das Sekretariat Vorschläge erarbeiten soll (Kosten: 30 000 USD), die der Ständige Ausschuss überprüft.

+

 

 

 

 

Inländische Märkte für Elfenbein: Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 10.10 gemäß Dokument 31.

+

 

69.2

Bericht über die Überwachung des widerrechtlichen Tötens von Elefanten ( MIKE )

CoP18 Dok. 69.2

Sek.

Kenntnisnahme des Berichts.

 

 

69.3

Bericht über das Informationssystem für den Handel mit Elefanten ( ETIS )

CoP18 Dok. 69.3 (Rev. 1)

Sek.

Kenntnisnahme des Berichts; Auswirkungen auf das NIAP-Verfahren prüfen (bestimmte, über ETIS ermittelte Länder, die derzeit nicht vom NIAP-Verfahren abgedeckt sind).

 

 

69.4

Elfenbeinbestände : vorgeschlagene Überarbeitung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) über den Elefantenhandel

CoP18 Dok. 69.4

BF, TD, CI, GA, JO, KE, LR, NE, NG, SD, SY

Bedeutung der Fertigstellung der Leitlinien anerkennen, aber die Durchführbarkeit und Eignung einer Arbeitsgruppe zu diesem Punkt während der Tagung hinterfragen. Alternative Vorschläge des Sekretariats prüfen.

(–)

 

69.5

Umsetzung von Aspekten der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) über die Schließung der inländischen Elfenbeinmärkte

BF, CI, ET, GA, KE, LR, NE, NG, SY

Schlussfolgerungen über den EU-Markt für Elfenbein (Absatz 28) bestreiten; laufende Bemühungen der EU hervorheben.

Ablehnung der vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 10.10 und der zugehörigen Beschlussentwürfe, da diese unverhältnismäßig und teilweise unklar sind.

70.

Echte Karettschildkröte (Eretmochelys imbricata) und andere Meeresschildkröten (Cheloniidae und Dermochelyidae)

Sek.

Zustimmung zur Fortführung der Arbeiten durch vom Sekretariat vorgeschlagene Beschlussentwürfe und zur Einrichtung einer zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe für Meeresschildkröten.

+

71.

Asiatische Großkatzen (Felidae spp.)

 

 

 

 

71.1

Bericht des Sekretariats

Sek.

Zustimmung zu dem Dokument mit den Änderungen zur Ausgestaltung der Beschlussentwürfe des Sekretariats.

Zustimmung zur Empfehlung des Sekretariats, an Beschluss 14.69 festzuhalten.

(+)

 

71.2

Beschlussentwürfe zu asiatischen Großkatzen

CoP18 Dok. 71.2

IN

Allgemeine Zustimmung zu den Bemühungen um Überwachung und bessere Steuerung des Handels mit asiatischen Großkatzen. Bevor den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen zugestimmt werden kann, müssen sie noch wesentlich gründlicher analysiert und geändert werden, u. a. um Überschneidungen mit Dokument 71.1 zu vermeiden. Die Verbindung mit der Resolution Conf. 12.5 (Rev. 17) sollte ebenfalls geprüft werden.

0

72.

Seepferdchen (Hippocampus spp.) in der CITES-Liste — ein Fahrplan zum Erfolg

MV, MC, LK, US

Zustimmung zu dem Paket von Beschlüssen (wie vom Sekretariat geändert) zur Einleitung von Diskussionen im Tierausschuss und Ständigen Ausschuss über die Bewirtschaftung und die nachhaltige Nutzung der Seepferdchenbestände.

+

73.

Menschenaffen (Hominidae spp.)

CoP18 Dok. 73

SC, Sek.

Zustimmung zu den vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 13.4 (Rev. CoP16) über die Erhaltung von Menschenaffen und den Handel mit ihnen sowie zur Streichung der Beschlüsse 17.232 und 17.233. Der Vorschlag beruht auf dem Bericht über den Erhaltungszustand der Menschenaffen und die relativen Auswirkungen des illegalen Handels und anderer Belastungen auf ihren Erhaltungszustand, der in Zusammenarbeit zwischen dem Sekretariat, der IUCN, dem GRASP und anderen Partnern vorbereitet und vom Tierausschuss in seiner 30. Sitzung und dem Ständigen Ausschuss in seiner 70. Sitzung geprüft wurde. Einige redaktionelle Änderungen könnten wünschenswert sein, insbesondere eine Änderung der Referenz „Buschfleisch“ in „Wildfleisch“ im Interesse der Kohärenz mit Dokument 95.

+

74.

Palisanderholzarten [Leguminosae (Fabaceae)]

CoP18 Dok. 74

PC

Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe.

+

75.

Schuppentiere (Manis spp.)

CoP18 Dok. 75

Sek., Einarbeitung des SC-Vorschlags

Zustimmung zu dem Paket von Beschlussentwürfen wie vom Ständigen Ausschuss (SC69) empfohlen, mit den vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen, sowie zur Streichung der Beschlüsse 17.239 und 17.240.

+

76.

Afrikanischer Löwe (Panthera leo)

 

 

 

 

76.1

Bericht des Sekretariats

 

Zustimmung zu dem Paket von Beschlussentwürfen zu afrikanischen Löwen (Panthera leo) und Großkatzen sowie zur Streichung der Beschlüsse 17.241 bis 17.245.

+

 

76.2

Erhaltung von und Handel mit afrikanischen Löwen

NG, TG

Mit dem unter 76.1 genannten Paket von Beschlussentwürfen, in denen die in diesem Dokument und dem dazugehörigen Resolutionsentwurf geäußerten Bedenken bereits berücksichtigt sind, dürften sich sehr viel besser sinnvolle und gezielte Maßnahmen innerhalb einer gesetzten Frist erreichen lassen.

77.

Jaguar (Panthera onca)

 

 

 

 

77.1

Handel mit Jaguaren

CR, MX

Allgemeine Zustimmung zu dem Paket von Beschlussentwürfen für eine Studie über den illegalen Handel mit Jaguaren und zu den vom Sekretariat vorgeschlagenen Empfehlungen und Änderungen des Anhangs 1 mit dem Ziel, das Dokument mit Dokument 77.2 zusammenzufassen.

(+)

 

77.2

Illegaler Handel mit Jaguaren

CoP18 Dok. 77.2

PE

Ablehnung der Annahme einer artenspezifischen Resolution. Jedoch könnten einige der genannten Maßnahmen in die Beschlüsse im Zusammenhang mit 77.1 einbezogen und geprüft werden (oder die Antragsteller könnten ihre Dokumente zu einem Paket von Beschlüssen zusammenfassen, wie vom Sekretariat in Dokument 77.1 vorgeschlagen).

(–)

78.

Illegaler Handel mit Tibetantilopen

(Pantholops hodgsonii)

CoP18 Dok. 78

SC

Zustimmung zum Empfehlungsentwurf und zum Vorschlag des Sekretariats zur Änderung von Absatz 2 Buchstabe b der Resolution Conf. 11.8 (Rev. CoP17).

+

79.

Handel mit Singvögeln und ihre Erhaltung (Passeriformes)

US, LK

Allgemeine Zustimmung zum Vorschlag, die Auswirkungen des Handels mit Singvögeln auf deren Erhaltung vom Tierausschuss prüfen zu lassen, und zwar vorzugsweise auf Grundlage einer vom Sekretariat (vorbehaltlich externer Finanzmittel) in Auftrag gegebenen Studie. Die Beschlussentwürfe müssen geändert werden, um diesen Änderungen und den vom Sekretariat geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen.

+

80.

Afrikanisches Stinkholz ( Prunus africana )

CoP18 Dok. 80

PC

Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe.

+

81.

Afrikanische Graupapageien

(Psittacus erithacus)

ZA

Offen für die Verlängerung der Frist für die Registrierung von Zuchtunternehmen.

Vorschlag, dem Beschluss 17.256 einen neuen Buchstaben f mit einem Verweis auf die IUCN-Leitlinien für die Wiederansiedlung von Arten anzufügen.

+

82.

Banggai-Kardinalbarsch

(Pterapogon kauderni)

AC

Zustimmung zu dem Paket von Beschlussentwürfen; die EU ist bereit, Indonesien bei der Durchführung des Beschlusses 18.AA zu unterstützen.

+

83.

Nashörner (Rhinocerotidae spp.)

 

 

 

 

83.1

Bericht des Ständigen Ausschusses und des Sekretariats

 

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen vorbehaltlich einiger Änderungen, mit denen Fristen für die Maßnahmen gesetzt werden.

Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.135 bis 17.144 und zur Ersetzung der Beschlüsse 17.133 und 17.134 durch einen neuen Beschlussentwurf 18.AA.

+

 

83.2

Änderungen der Resolution Conf. 9.14 (Rev. CoP17) über die Erhaltung von und den Handel mit afrikanischen und asiatischen Nashörnern und dazugehöriger Beschlüsse.

KE

Ablehnung der Beschlussentwürfe und Änderungen der Resolution Conf. 9.14 in der vorliegenden Fassung, da sie über das Mandat des Übereinkommens hinausgehen und sich mit geltenden Resolutionen und Beschlüssen überschneiden.

(–)

84.

Schildhornvögel/Schildschnäbel (Rhinoplax vigil)

CoP18 Dok. 84

SC

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen in Anhang 1, einschließlich der vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen, und zur Streichung der Beschlüsse 17.264, 17.265 und 17.266.

+

85.

Riesen-Fechterschnecke (Strombus gigas)

 

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen in Anhang 1, die die Beschlüsse 17.285 bis 17.287 und 17.289 ersetzen werden, und zur Streichung der Beschlüsse 17.288 und 17.290, die mittlerweile voll umgesetzt sind.

+

86.

Saiga-Antilope (Saiga spp.)

CoP18 Dok. 86

SC

Zustimmung zum Dokument, das auf den Ergebnissen der Diskussionen im Ständigen Ausschuss beruht und an die Arealstaaten der Saiga-Antilope gerichtet ist, um die Bewirtschaftung der Bestände an Teilen und Erzeugnissen der Art und die Kapazitäten dieser Staaten zur Bekämpfung des illegalen Handels zu verbessern und um die Bemühungen zur In-situ- und Ex-situ-Erhaltung zu verstärken; Zustimmung zum Vorschlag des Sekretariats, den Tierausschuss in die Umsetzung eines Beschlusses einzubeziehen. Die Beschlüsse müssen gegebenenfalls abhängig vom Ergebnis der vorgeschlagenen Änderung der Liste geändert werden.

+

87.

Erhaltung des Titicaca-Riesenfroschs (Telmatobius culeus)

PE

Die Art wurde auf der CoP 17 in die Liste in Anhang I aufgenommen. Welche Auswirkungen der internationale Handel auf den Erhaltungszustand dieser Art hat, ist noch nicht geklärt, wahrscheinlich aufgrund ungenügender Daten. Die Annahme einer speziellen Resolution zur Erhaltung des Titicaca-Riesenfroschs erscheint verfrüht.

(–)

88.

Landschildkröten und (Süß-)Wasserschildkröten (Testudines spp.)

CoP18 Dok. 88

SC, Sek.

Allgemeine Zustimmung zum Entwurf einer überarbeiteten Fassung der Resolution Conf. 11.9 über die Erhaltung von und den Handel mit Landschildkröten und (Süß-)Wasserschildkröten und zu den vom Sekretariat vorgeschlagenen Beschlussentwürfen; prüfen, ob zukünftige Arbeiten auf die praktischen Bedürfnisse ausgerichtet werden sollen.

(+)

89.

Totoaba (Totoaba macdonaldi)

CoP18 Dok. 89

Sek.

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen über die weitere Sammlung von Informationen von den Vertragsparteien; Sensibilisierungs- und Durchsetzungsmaßnahmen; vom Sekretariat durchzuführende Studie über Vaquita und Totoaba (der Ständige Ausschuss hat dem Entwurf zugestimmt).

+

90.

Schwarzmeer-Tümmler (Tursiops truncatus ponticus)

CoP18 Dok. 90

AC

Zustimmung zum Beschlussentwurf über die Zusammenarbeit des Sekretariats mit dem Übereinkommen zum Schutz der Wale des Schwarzen Meeres, des Mittelmeeres und der angrenzenden Atlantischen Zonen (ACCOBAMS).

+

91.

Erhaltung der Vikunja (Vicuña, Vicugna vicugna) und Handel mit ihren Fasern und Produkten

AR

Allgemeine Zustimmung zum Resolutionsentwurf über die Erhaltung von Vikunja und den Handel mit ihren Fasern und Produkten sowie zu den Empfehlungen des Sekretariats; das Dokument wurde gemäß dem Übereinkommen über die Erhaltung der Vikunja und die Bewirtschaftung der Bestände ausgearbeitet.

+

92.

In Anhang I aufgeführte Arten

CoP18 Dok. 92

Sec., AC, PC

Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe und zur Streichung der Beschlüsse 17.22 bis 17.25.

+

93.

Neotropische Baumarten

CoP18 Dok. 93

PC

Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe.

+

94.

Erhaltung von und Handel mit Meeres-Zierfischen

CoP18 Dok. 94

CH, US, EU

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen (gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union), insbesondere im Hinblick auf die an die Interessenträger und Industrievertreter des Fischereisektors gerichtete Einladung, zum Workshop beizutragen.

+

95.

Leitfäden, Maßnahmen und Instrumente zur Verstärkung der Kapazitäten der Vertragsparteien zur Regulierung des Handels mit Buschfleisch

Sek.

Allgemeine Zustimmung zum Entwurf einer überarbeiteten Fassung der Resolution Conf. 13.11 (Rev CoP17) und zur vom Sekretariat vorgeschlagenen Streichung der Beschlüsse 14.73, 14.74, 17.112 und 17.113.

Änderungen vorschlagen, mit denen bekräftigt wird, dass sich die CBD-Leitlinien für einen nachhaltigen Wildfleischsektor nur auf die Tropen und Subtropen beziehen, und dass an der geltenden Definition von „Wildfleisch“ (Buschfleisch) im CITES-Glossar festgehalten werden sollte.

+

96.

Afrikanische Initiative für Raubtiere

 

Unterstützung der Beschlussentwürfe.

+

97.

Handel mit Geiern und ihre Erhaltung in Westafrika

CoP18 Dok. 97

BF, NE, SN

Zustimmung zu dem Paket von Beschlüssen zur Förderung von Synergien mit dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten (CMS) in der vom Sekretariat geänderten Fassung. Die Bekämpfung von illegaler Vergiftung und des auf Aberglauben beruhenden Handels ist sehr wichtig, und es gibt einen starken Zusammenhang zwischen der Elefanten- und Nashornwilderei und der Vergiftung von Geiern. Eine der in diesem Dokument behandelten Arten, der Schmutzgeier, brütet regelmäßig in der EU und überwintert in Afrika.

+

Beibehaltung der Anhänge

98.

Vorbehalte bezüglich der Änderungen der Anhänge I und II

CoP18 Dok. 98

Sek.

Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 4.25 über Vorbehalte, Frist von 90 Tagen für Vorbehalte gegenüber der Aufnahme in den Anhängen I und II bestätigen und präzisieren, wann die Rücknahme eines Vorbehalts wirksam wird.

+

99.

Standard-Nomenklatur

CoP18 Dok. 99

AC, PC, Sec.

Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Anhangs der Resolution Conf. 12.11 und der dazugehörigen Beschlussentwürfe.

Zustimmung zur Verlängerung des Beschlusses 17.312, um den Tierausschuss zu beauftragen, die Überarbeitung zu prüfen und der CoP 19 Empfehlungen zu unterbreiten.

+

 

Anhang 5: Vorschlag für neue CITES-Standard-Nomenklaturreferenzen für Vögel (Klasse Aves)

CoP18 Dok. 99 A5

 

Kenntnisnahme des Berichts des Beraters über Standard-Nomenklaturreferenzen für Vögel.

 

 

Anhang 6: Vorgeschlagene Änderungen in der veröffentlichten Literatur zur Nomenklatur von CITES-gelisteten Tierarten, für die der Tierausschuss zum Zeitpunkt der Einreichung des Dokuments für die CoP18 noch keine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung für die Zwecke von CITES abgegeben hat

CoP18 Dok. 99 A6

 

 

 

100.

Aufnahme von Arten in Anhang III

 

Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen und den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 9.25 (Rev. CoP17).

+

101.

Anmerkungen

CoP18 Dok. 101

SC

Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 11.21 (Rev. CoP17), zur Überarbeitung des Absatzes 7 des Abschnitts über die Auslegung der CITES-Anhänge und zu den in Anhang 4 enthaltenen Beschlussentwürfen. Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Beschlusses 16.162 (Rev. CoP17), aber je nach Ergebnissen zur Anmerkung #15 offen für mögliche Änderungen.

+

102.

Anmerkungen zu Orchideen in Anhang II

CoP18 Dok. 102

SC

Zustimmung zum Entwurf der Definition des Begriffs „Kosmetik“ und Annahme der vorgeschlagenen Beschlüsse.

+

103.

Leitlinien für die Veröffentlichung der Anhänge

CoP18 Dok. 103

CA

Zustimmung zu den Beschlussentwürfen zur Ausarbeitung von Leitlinien für die Vorlage von Anmerkungen sowie zu den vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen, mit denen eine verfrühte Einschränkung des Geltungsbereichs der Leitlinien verhindert werden soll.

+

104.

Überprüfung der Resolution Conf. 10.9 über die Berücksichtigung von Vorschlägen zur Übertragung der Populationen des Afrikanischen Elefanten von Anhang I nach Anhang II

CoP18 Dok. 104

SC

Zustimmung zur vorgeschlagenen Aufhebung der Resolution und zur Streichung dazugehöriger Beschlüsse.

+

Vorschläge zur Änderung der Anhänge

105.

Änderungsvorschläge zu den Anhängen I und II

 

Vorschläge für die Aufnahme in die Listen werden in Teil 2 dieses Dokuments behandelt.

 

Beendigung der Tagung

106.

Festlegung von Zeit und Ort der nächsten ordentlichen Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (kein Dokument)

 

Kein Dokument

 

107.

Schlussbemerkungen (Beobachter, Vertragsparteien, CITES-Generalsekretär, Regierung des Gastgeberlandes) (kein Dokument)

 

Kein Dokument

 

1.   Vorschläge für Listungsänderungen

Nr.

Taxon/Einzelheiten

Vorschlag

Antragsteller

Bemerkungen

Standpunkt

1.

Capra falconeri heptneri

((Heptners-)Markhor)

(Population von Tadschikistan)

I — II

Übertragung der tadschikischen Population von Anhang I nach Anhang II

Tadschikistan

Die Population scheint größer zu werden und mit dem Jagdmanagement gemäß den CITES-Bestimmungen für Arten in Anhang I wurden Einnahmen erzielt, die zurück in die lokalen Gemeinschaften und die Bestandserhaltung fließen. Der Vorschlag enthält jedoch keine stichhaltigen Belege dafür, dass die Vorsichtsmaßnahmen in Anhang 4 der Resolution Conf. 9.24 eingehalten werden. Eine Herabstufung würde zu einem Anstieg des Handelsvolumens führen, ohne zu gewährleisten, dass die Einnahmen in die Bestandserhaltung zurückfließen. Die IUCN hat empfohlen, das derzeitige Jagdmanagement fortzusetzen und zu verstärken.

2.

Saiga tatarica

(Saiga-Antilope)

II — I

Übertragung von Anhang II nach Anhang I

Mongolei, Vereinigte Staaten von Amerika

Im Vorschlag werden alle neu klassifizierten Arten der Saiga-Antilopen entsprechend der Roten Liste der IUCN als eine Art angesehen. Bei der derzeit gültigen taxonomischen CITES-Referenz werden die mongolischen Populationen jedoch als S. borealis abgegrenzt. Die Union wird der von den Vereinigten Staaten vorgeschlagenen Auslegung des Geltungsbereichs des Eintrags in der Liste zustimmen. Sollte diese Auslegung akzeptiert werden, wird die CoP die Aufnahme der Arten S. borealis und S. tatarica in die Liste prüfen.

S. borealis erfüllt die Kriterien für eine Aufnahme in Anhang I, und die Union wird der Aufnahme dieser Art in Anhang I zustimmen.

Die Union wird der Aufnahme von S. tatarica in Anhang I zustimmen, sofern alle Hauptarealstaaten damit einverstanden sind und nur wenn auch S. borealis in Anhang I aufgenommen wird.

Die Union wird die Aufnahme von S. tatarica in Anhang I ablehnen, wenn nicht auch S. borealis aufgenommen wird, damit negative Auswirkungen auf die Population von S. borealis vermieden werden.

0

3.

Vicugna vicugna

(Vicuña, Vicunja)

(Population der Provinz Salta)

I — II

Übertragung der Population der Provinz Salta (Argentinien) von Anhang I nach Anhang II mit Anmerkung 1

Argentinien

Seit 2006 ist die Population signifikant gewachsen, Bestandkontrollen scheinen zufriedenstellend zu sein und 41 % (14 000 km2) des Lebensraums sind geschützt. Die einzige Form der geplanten Nutzung ist die Scherung frei lebender Exemplare.

Gemeinsam mit Dokument 91 zu prüfen.

+

4.

Vicugna vicugna

(Vicuña, Vicunja)

(Population von Chile)

Änderung des Namens der Population Chiles von „Population der Region Primera“ in „Populationen der Region Tarapacá und der Region Arica und Parinacota“

Chile

Zustimmung — der Vorschlag enthält keine wesentliche Änderung der Liste; es wird nur eine geografische Bezeichnung angepasst.

+

5.

Giraffa camelopardalis

(Giraffe)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Kenia, Mali, Niger, Senegal, Tschad und Zentralafrikanische Republik

Der gegenwärtige Erhaltungszustand der neun Unterarten und die Präsenz und Schwere der Hauptbedrohungen zeigen große regionale Unterschiede. In Anbetracht des allgemeinen Rückgangs, der in den letzten drei Generationen zu verzeichnen war, und der tendenziellen Abnahme der Giraffenpopulation könnte eine Aufnahme in Anhang II verhindern, dass sie künftig vom Aussterben bedroht sein wird. Daher stimmt die Union unter Berücksichtigung des Vorsorgeansatzes und im besten Interesse der Erhaltung der Art einer Aufnahme in Anhang II zu.

+

6.

Aonyx cinereus

(Zwergotter)

II — I

Übertragung von Anhang II nach Anhang I

Indien, Nepal und Philippinen

Laut der IUCN trägt der Heimtierhandel im Internet zum jüngsten raschen Rückgang der Art bei.

Es gibt Anzeichen dafür, dass dieser Handel in den letzten Jahren zugenommen hat.

+

7.

Lutrogale perspicillata

(Indischer Fischotter)

II — I

Übertragung von Anhang II nach Anhang I

Bangladesch, Indien und Nepal

Das Ausmaß des erfassten legalen internationalen Handels ist gering, die höhere Einstufung könnte jedoch zum Schutz der Art beitragen, da das Volumen des illegalen Handels erheblich ist.

+

8.

Ceratotherium simum simum

(Südliches Breitmaulnashorn)

(Population von Eswatini)

Streichung der bestehenden Anmerkung zur Population von Eswatini

Eswatini

Ablehnung. Die Population erfüllt weiterhin die Kriterien von Anhang II, aber die vorgeschlagene Streichung der Anmerkung würde nicht den Vorsichtskriterien gemäß Abschnitt A Nummer 2 Buchstabe a des Anhangs 4 der Resolution Conf. 9.24 entsprechen. Die Wiederaufnahme des Handels mit Nashorn-Horn würde angesichts des hohen Ausmaßes an Wilderei und illegalem Handel zu diesem Zeitpunkt ein falsches Zeichen setzen. Sie würde außerdem die Maßnahmen vieler Vertragsparteien zur Verringerung der Nachfrage nach dieser Art untergraben.

9.

Ceratotherium simum simum

(Südliches Breitmaulnashorn)

(Population von Namibia)

I — II

Übertragung der Population Ceratotherium simum simum von Namibia von Anhang I nach Anhang II mit folgender Anmerkung:

„Ausschließlich zur Genehmigung des internationalen Handels

a)

mit lebenden Tieren, die an geeignete und annehmbare Bestimmungsorte verbracht werden, und

b)

mit Jagdtrophäen.

Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.“

Namibia

Das große Ausmaß der Wilderei und des illegalen Handels bei dieser Art bereitet der Union nach wie vor erhebliche Sorge. Die erfolgreiche Erhaltung der Art in Namibia muss anerkannt werden, doch müssen wir auch darauf hinweisen, dass mehr als ein Drittel der gesamten namibischen Population eingeführt wurde und sich zwei Drittel in Privatbesitz befinden und dass der Handel mit Jagdtrophäen und mit lebenden Tieren zu nichtkommerziellen Zwecken, bei dem die Tiere an Bestimmungsorte verbracht werden, die über geeignete Einrichtungen für ihre Unterbringung und Pflege verfügen, bereits nach Anhang I möglich ist.

Wenn der Vorschlag von der CoP angenommen wird, würde die Union beantragen, dass ihm ein Paket von Beschlüssen beigefügt wird, nach denen die etwaigen Auswirkungen dieser Herabstufung zu überwachen sind und regelmäßig darüber Bericht zu erstatten ist.

(-)

10.

Loxodonta africana

(Afrikanischer Elefant)

I — II

Übertragung der sambischen Population von Anhang I nach Anhang II unter Berücksichtigung

1.

des Handels mit eingetragenem Rohelfenbein (Stoßzähne und Teile) zu kommerziellen Zwecken nur mit im Rahmen von CITES zugelassenen Handelspartnern, die es nicht wieder ausführen;

2.

des Handels mit Jagdtrophäen zu nichtkommerziellen Zwecken;

3.

des Handels mit Häuten und Lederwaren.

4.

Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit ihnen ist entsprechend zu regeln.

Sambia

Die von Sambia vorgeschlagene Anmerkung würde den internationalen Elfenbeinhandel wieder öffnen und kann in der vorliegenden Form nicht unterstützt werden.

11.

Loxodonta africana

(Afrikanischer Elefant)

(Populationen von Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe)

Änderung der Anmerkung #2

Änderung der Anmerkung #2:

„Ausschließlich zur Genehmigung:

(…)

g.

des Handels mit registriertem Rohelfenbein (für Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe ganze Stoßzähne und Stoßzahnteile) unter folgenden Voraussetzungen:

i.

nur aus registrierten staatseigenen Lagerbeständen mit Ursprung in dem betreffenden Staat (mit Ausnahme von beschlagnahmten Elfenbein und von Elfenbein unbekannter Herkunft);

ii.

nur an Handelspartner, die nach Überprüfung durch das Sekretariat in Abstimmung mit dem Ständigen Ausschuss nachweislich über innerstaatliche Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass eingeführtes Elfenbein nicht wieder ausgeführt wird und sämtliche Bestimmungen der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) über die heimische Fertigung und den Handel angewandt werden;

iii.

erst nach Überprüfung der voraussichtlichen Einfuhrländer und der registrierten staatseigenen Lagerbestände durch das Sekretariat;

iv.

der Gewinn aus dem Handel wird ausschließlich zum Schutz der Elefanten und für Bevölkerungsschutz- und -entwicklungsprogramme in den Elefantengebieten oder den Nachbargebieten verwendet; und

v.

die zusätzlichen Mengen gemäß Buchstabe g Ziffer v können nur gehandelt werden, nachdem der Ständige Ausschuss bescheinigt hat, dass die aufgelisteten Bedingungen erfüllt sind; und

vi.

der Gewinn aus dem Handel wird ausschließlich zum Schutz der Elefanten und für Bevölkerungsschutz- und -entwicklungsprogramme in den Elefantengebieten oder den Nachbargebieten verwendet; und

vii.

die zusätzlichen Mengen gemäß Buchstabe g Ziffer v können nur gehandelt werden, nachdem der Ständige Ausschuss bescheinigt hat, dass die aufgelisteten Bedingungen erfüllt sind; und

h)

der Vertragsstaaten-Konferenz wird in dem Zeitraum, der mit der Sitzung CoP14 beginnt und neun Jahre nach dem Zeitpunkt des einmaligen Elfenbeinverkaufs gemäß Buchstabe g Ziffern i, ii, iii, vi und vii endet, kein weiterer Vorschlag über die Genehmigung des Handels mit Elfenbein von Populationen, die bereits in Anhang II aufgeführt sind, vorgelegt. Solche weiteren Vorschläge werden gemäß den Beschlüssen 16.55 und 14.78 (Rev. CoP16) behandelt. […]“

Botsuana, Namibia und Simbabwe

Die beantragte Änderung würde zur Öffnung des internationalen Elfenbeinhandels führen und entspricht daher nicht den Vorsichtsmaßnahmen gemäß Anhang 4 der Resolution Conf. 9.24 und ist verfrüht.

12.

Loxodonta africana

(Afrikanischer Elefant)

(Populationen von Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe)

II — I

Übertragung der Populationen von Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe von Anhang II nach Anhang I

Arabische Republik Syrien, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gabun, Kenia, Liberia, Niger, Nigeria, Sudan und Togo

Diese vier Populationen erfüllen nicht die Kriterien für Anhang I, und die betreffenden Arealstaaten stimmen der höheren Einstufung nicht zu.

13.

Mammuthus primigenius

(Wollhaarmammut)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Israel

Der Zweck von CITES ist es, Arten vor der übermäßigen Nutzung und dem Aussterben zu schützen. Verwechslungsgefahr scheint keine ausreichende Begründung für die Aufnahme des Mammuts in die Liste zu sein. Nachweise der Verwechslung oder Verschleierung in großem Maßstab wurden nicht erbracht; Elefanten- und Mammutelfenbein weisen einmalige Merkmale auf, die auch von Laien leicht zu unterscheiden sind. Die Aufnahme in Anhang II stünde nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß des Risikos (möglicherweise würden zahlreiche Genehmigungen ohne oder nur mit begrenztem Nutzen für die Erhaltung generiert).

14.

Leporillus conditor

(Große Häschenratte)

I — II

Übertragung von Anhang I nach Anhang II

Australien

Übertragung nach Anhang II wird vom Tierausschuss empfohlen. Die Art kommt im internationalen Handel nicht vor.

+

15.

Pseudomys fieldi praeconis

(Shark-Bay-Falschmaus)

I — II

Übertragung von Anhang I nach Anhang II

Australien

Übertragung nach Anhang II und eine Änderung der Nomenklatur werden vom Tierausschuss empfohlen. Die Art kommt im internationalen Handel nicht vor.

+

16.

Xeromys myoides

(Falsche Schwimmratte)

I — II

Übertragung von Anhang I nach Anhang II

Australien

Übertragung nach Anhang II wird vom Tierausschuss empfohlen. Die Art kommt im internationalen Handel nicht vor.

+

17.

Zyzomys pedunculatus

(Australische Dickschwanzratte)

I — II

Übertragung von Anhang I nach Anhang II

Australien

Übertragung nach Anhang II wird vom Tierausschuss empfohlen. Die Art kommt im internationalen Handel nicht vor.

+

18.

Syrmaticus reevesii

(Königsfasan)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

CN

Nur die Population von China erfüllt die Kriterien für die Aufnahme in Anhang II. Die EU steht der Aufnahme der Art in Anhang II aufgeschlossen gegenüber und wird den Antragsteller ersuchen, den Geltungsbereich des Eintrags in der Liste auf die chinesische Population zu beschränken.

(+)

19.

Balearica pavonina

(Kronenkranich)

II — I

Übertragung von Anhang II nach Anhang I

Burkina Faso, Côte d’Ivoire und Senegal

Da die Art nach Angaben von IUCN/TRAFFIC unter dem internationalen Handel leidet und die Population in den letzten 45 % schätzungsweise um fast 50 % oder sogar mehr abgenommen hat, dürfte B. pavonina die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I erfüllen, und die Union wird dem Vorschlag zustimmen.

+

20.

Dasyornis broadbenti litoralis

(Rotkopf-Borstenvogel)

Übertragung von Anhang I nach Anhang II

Australien

Der Vorschlag ergibt sich aus der regelmäßigen CITES-Überprüfung und betrifft eine nicht im Handel befindliche Art (gilt als ausgestorben; im Jahr 1906 das letzte Mal beobachtet).

+

21.

Dasyornis longirostris

(Tüpfelborstenvogel)

I — II

Übertragung von Anhang I nach Anhang II

Australien

Der Vorschlag ergibt sich aus der regelmäßigen CITES-Überprüfung und betrifft eine nicht im Handel befindliche Art.

+

22.

Crocodylus acutus

(Spitzkrokodil)

(Population von Mexiko)

I — II

Übertragung der mexikanischen Population von Anhang I nach Anhang II

Mexiko

Zustimmung zur Übertragung von Anhang I nach Anhang II, wenn Mexiko eine 0-Quote für Exemplare aus freier Wildbahn festlegt (Herkunftscode W).

(+)

23.

Calotes nigrilabris und Calotes pethiyagodai

(Schönechsen)

0 — I

Aufnahme in Anhang I

Sri Lanka

Die biologischen Kriterien für die Aufnahme in die CITES-Anhänge scheinen erfüllt zu sein, aber es gibt keine ausreichenden Belege dafür, dass die derzeitigen oder erwarteten Handelsvolumen dem Überleben der Art in freier Wildbahn abträglich sind. Die Union wird dem Antragsteller empfehlen, die beiden Arten in Anhang III aufnehmen zu lassen, aber eine Aufnahme in Anhang I ablehnen. Die Union ist bereit, vom Antragsteller vorgelegte weitere Informationen zur Aufnahme in Anhang II gegebenenfalls zu prüfen.

(–)

24.

Ceratophora spp.

(Hornagamen)

0 — I

Aufnahme in Anhang I

Sri Lanka

Ablehnung der Aufnahme in Anhang I der Gattung, aber Zustimmung zur Aufnahme von C. erdeleni, C. karu und C. tennenti in Anhang I und von C. stoddartii und C. aspera in Anhang II.

Drei Arten (von fünf Arten der Gattung) erfüllen die biologischen Kriterien für Anhang I: C. karu, C. erdeleni und C. tennentii. Anhang II scheint eher angezeigt für C. aspera und C. stoddartii.

Die Union wird alle weiteren Informationen zur vorgeschlagenen Aufnahme in die Liste, die der Antragsteller vorlegt, gegebenenfalls vor Ort prüfen.

(+)

25.

Cophotis ceylanica und Cophotis dumbara

(Taubagamen)

0 — I

Aufnahme in Anhang I

Sri Lanka

Der Vorschlag scheint die biologischen Kriterien zu erfüllen; sogar eine geringfügige Reduzierung der Anzahl der Exemplare kann erhebliche Auswirkungen auf die übrige Population haben. Das sind die einzigen zwei Arten dieser Gattung und in Sri Lanka endemische Arten, die auf der nationalen Roten Liste Sri Lankas (2012) als hochgradig gefährdet geführt werden.

+

26.

Lyriocephalus scutatus

(Lyrakopfagame)

0 — I

Aufnahme in Anhang I

Sri Lanka

Zustimmung zur Aufnahme in Anhang II, da die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I nicht, für die Aufnahme in Anhang II jedoch erfüllt sind.

(–)

27.

Goniurosaurus spp.

(Leopardgecko)

(Populationen von China und Vietnam)

0 — II

Aufnahme der Populationen von China und Vietnam in Anhang II

China, Europäische Union, Vietnam

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

28.

Gekko gecko

(Tokeh)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Europäische Union, Indien, Philippinen, Vereinigte Staaten von Amerika

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

29.

Gonatodes daudini

(Union Island-Zwerggecko)

0 — I

Aufnahme in Anhang I

St. Vincent und die Grenadinen

Die Art erfüllt die biologischen Kriterien für die Aufnahme in Anhang I. Kurz nach ihrer Entdeckung wurde von internationalem Handel mit der Art berichtet, der auch weiter stattfindet, obwohl der Fang im natürlichen Lebensraum verboten ist.

+

30.

Paroedura androyensis

(Kleiner Madagaskargecko)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Europäische Union, Madagaskar

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

31.

Ctenosaura spp.

(Schwarzleguane)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

El Salvador und Mexiko

Der Vorschlag erfüllt die Kriterien für die Aufnahme in die Liste; mehrere Arten der Gattung könnten in Zukunft für die Aufnahme in Anhang I infrage kommen, wenn der Handel nicht reguliert wird, da die Populationen klein sind, es nur eingeschränkte Verbreitungsgebiete gibt oder ihre Population zurückgeht oder eine Kombination aus diesen drei Kriterien vorliegt und sie aufgrund intrinsischer oder extrinsischer Faktoren stark gefährdet sind.

+

32.

Pseudocerastes urarachnoides

(Spinnenschwanzviper)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Iran

Mehr Informationen erforderlich, um nachzuweisen, dass das Handelskriterium erfüllt ist. Die im Vorschlag enthaltenen Informationen über den Umfang des Fangs der Art aus der freien Wildbahn und den internationalen Handel mit dieser Art (mit nur einer Handvoll nachgewiesener Exemplare im Handel außerhalb ihrer Arealstaaten) sind beschränkt, und obwohl die Art als „national gefährdet“ eingestuft wird, fehlt es an Daten über die Größe der Population, die Verbreitung oder einen etwaigen Rückgang der Bestände.

0

33.

Cuora bourreti

(Bourrets Scharnierschildkröte)

II — I

Übertragung von Anhang II nach Anhang I

Vietnam

Zustimmung zur Übertragung nach Anhang I; eine „vom Aussterben bedrohte“ Art, die mindestens Kriterium C Ziffer i in Anhang 1 der Resolution Conf. 9.24 erfüllt und mit der intensiv gehandelt wird.

+

34.

Cuora picturata

(Vietnamesische Scharnierschildkröte)

II — I

Übertragung von Anhang II nach Anhang I

Vietnam

Zustimmung zur Übertragung nach Anhang I — eine „vom Aussterben bedrohte“ Art, die alle biologischen Kriterien der Resolution Conf. 9.24 für die Aufnahme in Anhang I erfüllt und mit der intensiv gehandelt wird. Der Vorschlag ergibt sich aus einer Empfehlung im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung.

+

35.

Mauremys annamensis

(Annam-Sumpfschildkröte)

II — I

Übertragung von Anhang II nach Anhang I

Vietnam

Zustimmung zur Übertragung nach Anhang I — eine „vom Aussterben bedrohte“ Art, die mindestens Kriterium C Ziffer i in Anhang 1 der Resolution Conf. 9.24 erfüllt und mit der intensiv gehandelt wird. Der Vorschlag ergibt sich aus einer Empfehlung im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung.

+

36.

Geochelone elegans

(Sternschildkröte)

II — I

Übertragung von Anhang II nach Anhang I

Bangladesch, Indien, Senegal und Sri Lanka

Die Aufnahme in die Liste wird von den meisten Arealstaaten gemeinsam vorgeschlagen. Der illegale Handel ist sehr besorgniserregend, obwohl die Entnahme von und der Handel mit frei lebenden Exemplaren in den Arealstaaten bereits verboten sind. Die Bedenken im Zusammenhang mit dem Missbrauch des Ursprungscodes C und einer möglichen „Artenwäsche“, indem frei lebende Exemplare als in Gefangenschaft gezüchtet ausgegeben werden, werden im Rahmen von CITES bereits in der Resolution Conf. 17.7 behandelt.

+

37.

Malacochersus tornieri

(Spatenschildkröte)

II — I

Übertragung von Anhang II nach Anhang I

Kenia,

Vereinigte Staaten von Amerika

Zustimmung zum Vorschlag. Bei der jüngsten Bewertung für die Zwecke der Roten Liste (2018) wurde die Art als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Der Vorschlag scheint in einem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Risiken für die Art zu stehen, nach der im Handel eine große Nachfrage besteht und die vom illegalen Handel betroffen ist. Die übermäßige Nutzung ist derzeit den Angaben zufolge das Hauptproblem für die Populationen der Art. Die Art scheint die Kriterien zur Aufnahme in Anhang I zu erfüllen.

+

38.

Hyalinobatrachium spp., Centrolene spp., Cochranella spp., und Sachatamia spp.

(Glasfrösche)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Costa Rica,

El Salvador

Die Union könnte einem enger gefassten Vorschlag zustimmen, wenn die Antragsteller beschließen, ihn auf solche Arten zu beschränken, für die nachgewiesen werden kann, dass sie die Kriterien für die Aufnahme in die Liste erfüllen. Aufgrund fehlender Daten zur Population und da der gemeldete Handel meist nur mit „nicht gefährdeten“ Arten erfolgt, scheint die Aufnahme aller 104 Arten, die zu vier Gattungen gehören, in Anhang II nicht verhältnismäßig. Es sind weitere Informationen über Arten nötig, mit denen am meisten gehandelt wird.

(–)

39.

Echinotriton chinhaiensis und Echinotriton maxiquadratus

0 — II

Aufnahme in Anhang II

China

Die Arten erfüllen die biologischen Kriterien für die Aufnahme in Anhang I. Ihr Erhaltungszustand würde von dem internationalen Schutz profitieren. Obwohl das Ausmaß des internationalen Handels gering scheint, könnte jeder Handel mit frei lebenden Exemplaren dem Überleben der Populationen abträglich sein, da diese extrem klein sind und weiter abnehmen.

Echinotriton wurde erst im Jahr 1982 von der Gattung Tylototriton abgegrenzt (Vorschlag Nr. 41 für die Aufnahme in die Liste). Daher ist die Auflistung beider Gattungen auch auf der Grundlage des Kriteriums der Verwechslungsgefahr („Look alike“-Kriterium) angezeigt.

+

40.

Paramesotriton spp.

(Warzenmolche)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

China, Europäische Union

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

41.

Tylototriton spp.

(Krokodilmolche)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

China, Europäische Union

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

42.

Isurus oxyrinchus und Isurus paucus

(Makohaie)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Ägypten, Bangladesch, Benin, Bhutan, Brasilien, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Europäische Union, Gabun, Gambia, Jordanien, Libanon, Liberia, Malediven, Mali, Mexiko, Nepal, Niger, Nigeria, Palau, Samoa, Senegal, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tschad

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

43.

Glaucostegus spp.

(Geigenrochen)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Arabische Republik Syrien, Ägypten, Bangladesch, Benin, Bhutan, Brasilien, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Europäische Union, Gabun, Gambia, Malediven, Mali, Mauretanien, Monaco, Nepal, Niger, Nigeria, Palau, Senegal, Sierra Leone, Sri Lanka, Togo, Tschad, Ukraine

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

44.

Rhinidae spp.

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Arabische Republik Syrien, Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Brasilien, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Europäische Union, Fidschi, Gabun, Gambia, Indien, Jordanien, Kenia, Libanon, Malediven, Mali, Mexiko, Monaco, Nepal, Niger, Nigeria, Palau, Philippinen, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tschad und Ukraine

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

45.

Holothuria (Microthele) fuscogilva, Holothuria (Microthele) nobilis, Holothuria (Microthele) whitmaei

(Seegurken)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Europäische Union, Kenia, Senegal, Seychellen, Vereinigte Staaten von Amerika

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

46.

Poecilotheria spp.

(Ornamentvogelspinnen)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Sri Lanka, Vereinigte Staaten von Amerika

Da es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass der internationale Handel erheblich zum Rückgang der Art beiträgt, wird die Union dem Arealstaat empfehlen, die Art in Anhang III aufnehmen zu lassen, aber eine Aufnahme in Anhang II nicht ablehnen, sofern sie von der CoP einstimmig beschlossen wird. Die Union wird alle weiteren Informationen, die die Antragsteller vorlegen, vor Ort prüfen. Bei der Umsetzung könnte es Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Identifizierung von in Gefangenschaft gezüchteten Exemplaren geben.

0

47.

Achillides chikae hermeli

(Baumschwalbenschwanz-Schmetterling)

0 — I

Europäische Union, Philippinen

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

48.

Parides burchellanus

(Schwalbenschwanz-Schmetterling)

0 — I

Aufnahme in Anhang I

Brasilien

Zustimmung zum Vorschlag. Diese Art erfüllt die Kriterien zur Aufnahme in Anhang I. Exemplare dieser Art sind im Handel zu finden und aufgrund der geringen Populationsgröße könnte jeder Handel abträglich sein.

+

49.

Handroanthus spp.,

Tabebuia spp. und

Roseodendron spp.

(Trompetenbaumgewächse)

0 — II

Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #6

Brasilien

Vorschlag wurde zurückgezogen.

entfällt

50.

Widdringtonia whytei

(Mulanje-Zeder)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Malawi

Ablehnung, es sei denn, Malawi legt einen Nachweis vor, dass der internationale Handel der Erhaltung der Art abträglich ist. Stattdessen könnte eine Aufnahme in Anhang III der Art zuträglich sein. Die EU würde allerdings eine Aufnahme in Anhang II nicht ablehnen, sofern sie auf der CoP einstimmig beschlossen wird.

(–)

51

Dalbergia sissoo

(Indisches Palisander)

II — 0

Streichung aus Anhang II

Bangladesch, Bhutan, Indien und Nepal

Die Art kommt häufig vor und erfüllt nicht die biologischen Kriterien für Anhang II; höchstwahrscheinlich erfüllt sie jedoch das Kriterium der Verwechslungsgefahr gemäß Resolution 9.24 (Anhang 2 b Kriterium A). Dieser Vorschlag sollte auch im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Änderungen der Anmerkung #15 gesehen werden.

52.

Dalbergia spp., Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia tessmannii

(Palisanderhölzer und Bubinga)

Änderung der Anmerkung #15

II — II

Anmerkung #15 wie folgt ändern:

„Alle Teile und Erzeugnisse, außer

a.

Blätter, Blüten, Pollen, Früchte und Samen;

b.

Fertigerzeugnisse mit einem Höchstgewicht von 500 g Holz der gelisteten Arten pro Erzeugnis;

c.

fertiggestellte Musikinstrumente, fertiggestellte Teile für Musikinstrumente sowie fertiggestelltes Zubehör für Musikinstrumente;

d.

unter Anmerkung #4 fallende Teile und Erzeugnisse von Dalbergia cochinchinensis;

unter Anmerkung #6 fallende Teile und Erzeugnisse von Dalbergia spp. mit Ursprung in Mexiko, die aus Mexiko ausgeführt werden.“

Kanada, Europäische Union

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

53.

Pericopsis elata

(Afrormosia)

Änderung der Anmerkung #5

Folgende Ausweitung des Geltungsbereichs der Anmerkung für Pericopsis elata (derzeit #5), um Sperrholz und verarbeitetes Holz aufzunehmen:

„Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz (2).

Côte d’Ivoire, Europäische Union

Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union.

+

54.

Pterocarpus tinctorius

(Afrikanisches Padouk)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Malawi

Zustimmung zur Aufnahme, vorzugsweise mit einer Anmerkung (evtl. der für Pericopsis elata vorgeschlagenen neuen Anmerkung — siehe Vorschlag 53). Die Art erfüllt die biologischen Kriterien für die Aufnahme in Anhang II sowie das Handelskriterium (die Ausbeutung stellt eine erhebliche Gefahr für die Erhaltung der Art dar; der illegale Holzeinschlag zur Deckung der Nachfrage in Asien hat in den letzten Jahren einen Aufschwung erlebt). Die Aufnahme in Anhang II hätte eine Hebelwirkung für die Bekämpfung des illegalen Handels.

(+)

55.

Aloe ferox

(Kap-Aloe)

Änderung der Anmerkung #4

II — II

„Änderung der Anmerkung #4 für Aloe ferox wie folgt: Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen

[…]

f)

fertige Produkte (3) von Aloe ferox und Euphorbia antisyphilitica, verpackt und für den Einzelhandel bereit.

Südafrika

Zustimmung, aber einen oder mehrere Beschlussentwürfe vorschlagen, mit denen der Pflanzenausschuss beauftragt wird, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung und die Durchführung von Bewirtschaftungsmaßnahmen zu überwachen. Die Kriterien der Resolution 11.21 sind erfüllt.

+

56.

Adansonia grandidieri

Änderung der Anmerkung #16

II — II

„Samen, Früchte, Öl und lebende Pflanzen“ zur Aufnahme von Adansonia grandidieri in Anhang II durch Streichung der Bezugnahme auf lebende Pflanzen, mit folgendem Wortlaut: „#16 Samen, Früchte und Öl“

Schweiz

Zustimmung. Die Kriterien der Resolution 11.21 sind erfüllt.

+

57.

Cedrela spp.

(Zedrelen)

0 — II

Aufnahme in Anhang II

Ecuador

Zustimmung nur dann, wenn eine Anmerkung in den Vorschlag aufgenommen wird, um die CITES-Kontrollen auf diejenigen Waren zu beschränken, die erstmals im internationalen Handel aus Arealstaaten ausgeführt werden (zu prüfen und mit Antragstellern zu erörtern, ob z. B. die für Pericopsis elata vorgeschlagene neue Anmerkung — siehe Vorschlag 53 — geeignet wäre). Ecuador ersuchen, zu prüfen, ob es seinen Vorschlag auf die Populationen der Neotropen beschränken kann. Das Taxon erfüllt die biologischen Kriterien und die Handelskriterien für die Aufnahme in Anhang II. Die Union führt im Vergleich zu anderen Importeuren der Welt nur wenig ein.

(+)


(1)  Sek. = CITES-Sekretariat, SC = Standing Committee, Ständiger Ausschuss, AC = Animals Committee, Tierausschuss, PC = Plants Commitee, Pflanzenausschuss. Ländercodes siehe ISO 3166.


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