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Document 32019D0825

Beschluss (EU) 2019/825 des Rates vom 14. Mai 2019 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

ST/15056/2018/INIT

ABl. L 137 vom 23.5.2019, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/825/oj

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23.5.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 137/1


BESCHLUSS (EU) 2019/825 DES RATES

vom 14. Mai 2019

über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, (1)

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/2003 des Rates (2) wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.

(2)

Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten wird im Namen der Union genehmigt (3).

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. DAEA


(1)  Zustimmung vom 16. April 2019.

(2)  Beschluss (EU) 2018/2003 des Rates vom 20. September 2016 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 1).

(3)  Der Wortlaut des Abkommens wurde gemeinsam mit dem Beschluss über seine Unterzeichnung in ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 3 veröffentlicht.


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