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Document 32019D0825
Council Decision (EU) 2019/825 of 14 May 2019 on the conclusion on behalf of the Union of the Agreement between the European Union and the Government of the Republic of the Philippines on certain aspects of air services
Beschluss (EU) 2019/825 des Rates vom 14. Mai 2019 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
Beschluss (EU) 2019/825 des Rates vom 14. Mai 2019 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
ST/15056/2018/INIT
ABl. L 137 vom 23.5.2019, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/825/oj
23.5.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 137/1 |
BESCHLUSS (EU) 2019/825 DES RATES
vom 14. Mai 2019
über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, (1)
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/2003 des Rates (2) wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet. |
(2) |
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten wird im Namen der Union genehmigt (3).
Artikel 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2019.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. DAEA
(1) Zustimmung vom 16. April 2019.
(2) Beschluss (EU) 2018/2003 des Rates vom 20. September 2016 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 1).
(3) Der Wortlaut des Abkommens wurde gemeinsam mit dem Beschluss über seine Unterzeichnung in ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 3 veröffentlicht.