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Document 32018D0127(02)

    Beschluss des Rates vom 23. Januar 2018 über die Ernennung italienischer Mitglieder und stellvertretender Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer

    ABl. C 31 vom 27.1.2018, p. 4–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 24/09/2018

    27.1.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 31/4


    BESCHLUSS DES RATES

    vom 23. Januar 2018

    über die Ernennung italienischer Mitglieder und stellvertretender Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer

    (2018/C 31/04)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (1), insbesondere auf die Artikel 23 und 24,

    gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den jeweiligen Regierungen der Mitgliedstaaten unterbreitet worden sind,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat mit dem Beschluss vom 20. September 2016 (2) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (im Folgenden „Ausschuss“) für die Zeit vom 25. September 2016 bis zum 24. September 2018 ernannt.

    (2)

    Die italienische Regierung hat Kandidatinnen und Kandidaten für mehrere zu besetzende Sitze vorgeschlagen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer werden für den Zeitraum bis zum 24. September 2018 ernannt:

    I.   VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE

    Land

    Mitglieder

    Stellvertretende Mitglieder

    Italien

    Herr Salvatore MARRA

    Herr Giuseppe CASUCCI

    Frau Ilaria FONTANIN


    II.   VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

    Land

    Mitglieder

    Stellvertretende Mitglieder

    Italien

    Frau Paola ASTORRI

    Herr Fabio ANTONILLI

    Frau Serena FACELLO

    Artikel 2

    Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2018.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    V. GORANOV


    (1)  ABl. L 141 vom 27.5.2011, S. 1.

    (2)  Beschluss des Rates vom 20. September 2016 über die Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (ABl. C 348 vom 23.9.2016, S. 3).


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