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Document 32017D0223

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/223 der Kommission vom 7. Februar 2017 zur Zulassung eines Laboratoriums in Brasilien für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 572) (Text von Bedeutung für den EWR. )

C/2017/0572

ABl. L 34 vom 9.2.2017, p. 34–35 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/223/oj

9.2.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 34/34


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/223 DER KOMMISSION

vom 7. Februar 2017

zur Zulassung eines Laboratoriums in Brasilien für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 572)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Entscheidung 2000/258/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Bestimmung eines spezifischen Instituts, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2000/258/EG wurde die Agence française de sécurité sanitaire des aliments (AFSSA), Nancy, Frankreich, als spezifisches Institut bestimmt, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist. Die AFSSA wurde inzwischen in die Agence nationale de sécurité sanitaire de l'alimentation, de l'environnement et du travail (ANSES) in Frankreich integriert.

(2)

Die Entscheidung 2000/258/EG sieht unter anderem vor, dass die ANSES die Laboratorien in Drittländern bewertet, die die Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen beantragt haben.

(3)

Die zuständige Behörde Brasiliens hat die Zulassung des Laboratoriums „LANAGRO/PE“ in Recife beantragt, und die ANSES hat für dieses Laboratorium einen positiven Bewertungsbericht mit Datum 19. Oktober 2016 erstellt und der Kommission vorgelegt.

(4)

Dem Laboratorium „LANAGRO/PE“ in Recife sollte daher eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen erteilt werden.

(5)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das nachstehende Laboratorium erhält gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 2000/258/EG eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen:

LANAGRO/PE (Laboratório Nacional Agropecuário em Pernambuco)

Rua Manoel de Medeiros, s/no

Dois Irmãos — CEP: 52171-030

Recife/PE

BRASILIEN

Artikel 2

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. März 2017.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 7. Februar 2017

Für die Kommission

Vytenis ANDRIUKAITIS

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 79 vom 30.3.2000, S. 40.


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