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Document 32017B1749
Decision (EU) 2017/1749 of the European Parliament of 27 April 2017 on the closure of the accounts of the SESAR Joint Undertaking for the financial year 2015
Beschluss (EU) 2017/1749 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2015
Beschluss (EU) 2017/1749 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2015
ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 371–371
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
29.9.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 252/371 |
BESCHLUSS (EU) 2017/1749 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 27. April 2017
zum Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2015
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf den Jahresabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2015, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2015 des Gemeinsamen Unternehmens für die Forschung zum Flugverkehrsmanagement für den einheitlichen europäischen Luftraum, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens (1), |
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unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2), |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der dem gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05875/2017 — C8-0086/2017), |
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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates, insbesondere auf Artikel 208 (3), |
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gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates vom 27. Februar 2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (4), insbesondere auf Artikel 4b, |
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gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), |
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gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0096/2017), |
1. |
billigt den Rechnungsabschluss des gemeinsamen Unternehmens SESAR für das Haushaltsjahr 2015; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens SESAR, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Der Präsident
Antonio TAJANI
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 473 vom 16.12.2016, S. 66.
(2) ABl. C 473 vom 16.12.2016, S. 68.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 1.
(5) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.