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Document 32017B1722

Beschluss (EU) 2017/1722 des Europäischen Parlaments vom 27. April 2017 zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2015

ABl. L 252 vom 29.9.2017, p. 323–323 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1722/oj

29.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/323


BESCHLUSS (EU) 2017/1722 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 27. April 2017

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2015

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2015,

unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung 2015 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 21. Februar 2017 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilenden Entlastung (05873/2017 — C8-0050/2017),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (4), insbesondere auf Artikel 21,

gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 108,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0146/2017),

1.

billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für das Haushaltsjahr 2015;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Antonio TAJANI

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 449 vom 1.12.2016, S. 203.

(2)  Siehe Fußnote 1.

(3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(4)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(5)  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


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