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Document 32016C1224(01)

Gemeinsame Erklärung über die Gesetzgebungsprioritäten der EU für 2017

ABl. C 484 vom 24.12.2016, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 484/7


Gemeinsame Erklärung über die Gesetzgebungsprioritäten der EU für 2017

(2016/C 484/02)

Dies ist ein kritischer Zeitpunkt für die Europäische Union. Es ist eine Zeit zahlreicher globaler, wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen. Die europäischen Bürger erwarten daher, dass die Europäische Union konkrete Veränderungen bewirkt, indem sie zur Bewältigung der größten Herausforderungen beiträgt.

Damit dort Ergebnisse erzielt werden, wo sie am nötigsten sind, müssen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission insbesondere im europäischen Gesetzgebungsverfahren eng zusammenarbeiten. Aus diesem Grund haben wir uns in Ziffer 7 der Institutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung, die Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union Rechnung trägt, verpflichtet, uns jedes Jahr auf eine Reihe von Vorschlägen zu verständigen, denen wir im Gesetzgebungsverfahren Vorrang einräumen wollen.

Wiewohl die Arbeit an allen Legislativvorschlägen fortgesetzt wird, wird doch den folgenden Initiativen im Gesetzgebungsverfahren Vorrang eingeräumt, damit deutliche Fortschritte erzielt und die Initiativen möglichst noch vor Ende 2017 umgesetzt werden:

1.

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, insbesondere indem der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI 2.0) auf die doppelte Höhe aufgestockt und gestärkt wird, die handelspolitischen Schutzinstrumente modernisiert werden, die Abfallwirtschaft im Rahmen der Kreislaufwirtschaft verbessert wird und die Bankenunion im Zuge der Bemühungen um die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion so vollendet wird, dass sich Risikoteilung und Risikominderung die Waage halten, sowie indem mit Blick auf die Ausgestaltung der Kapitalmarktunion sicherere und transparentere Verbriefungsmärkte geschaffen und die Wertpapierprospekte verbessert werden;

2.

Einbeziehung der sozialen Dimension der Europäischen Union, vor allem durch die Verbesserung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und der besseren Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie durch den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit und die Einrichtung eines Europäischen Solidaritätskorps;

3.

Besserer Schutz der Sicherheit unserer Bürger, insbesondere indem unsere Außengrenzen mithilfe des Einreise-/Ausreisesystems, intelligenter Grenzen und des EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) besser geschützt und der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen verstärkt kontrolliert werden sowie indem die Instrumente zur strafrechtlichen Verfolgung des Terrorismus und zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verbessert und im Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS) Informationen über Drittstaatsangehörige ausgetauscht werden;

4.

Reform und Entwicklung der Migrationspolitik im Geiste der Verantwortung und der Solidarität, vor allem durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (einschließlich des Dublin-Verfahrens) und das Paket zur regulären Migration sowie durch die Investitionsoffensive für Drittländer, die dazu beitragen soll, durch die Förderung von Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Partnerländern die Ursachen von Migration zu bekämpfen;

5.

Erfüllung der Verpflichtung, einen vernetzten digitalen Binnenmarkt umzusetzen, insbesondere durch die Reformen im Bereich der Telekommunikation und des Urheberrechts in der EU, die Nutzung des 700-MHz-Bandes in der Union, die Verhinderung des ungerechtfertigten geografischen Sperrens (Geoblocking), die Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und den Abschluss der Arbeiten zur Modernisierung unserer gemeinsamen Datenschutzvorschriften;

6.

Verwirklichung unseres Ziels einer ehrgeizigen Energieunion und einer zukunftsgerichteten Klimaschutzpolitik, insbesondere durch die Umsetzung des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, der Folgemaßnahmen zu dem Übereinkommen von Paris und des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“.

Zudem sind wir der Ansicht, dass auch in den folgenden wichtigen Bereichen Fortschritte erzielt werden müssen:

Fortsetzung unseres Engagements für gemeinsame europäische Werte, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte sowie unserer gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit,

Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung und Gewährleistung eines soliden und gerechten Steuersystems,

Beibehaltung des Grundsatzes der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, insbesondere indem für Gerechtigkeit und ein angemessenes Maß an Sozialschutz sowie für soziale Rechte gesorgt wird,

Stärkung der Rolle Europas beim Schutz und bei der Verteidigung unserer Interessen über die Grenzen Europas hinaus und Erhöhung des europäischen Beitrags zu Stabilität, Sicherheit und Frieden.

Uns liegt weiterhin an der Förderung der ordnungsgemäßen Durchführung und Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften.

Wir, die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission, werden die zeitnahe und effiziente Umsetzung dieser gemeinsamen Erklärung regelmäßig kontrollieren.

Martin SCHULZ

Präsident des Europäischen Parlaments

Robert FICO

Präsident des Rates

Jean-Claude JUNCKER

Präsident der Europäischen Kommission


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