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Document 32015D1142
Council Implementing Decision (CFSP) 2015/1142 of 13 July 2015 implementing Decision 2012/642/CFSP concerning restrictive measures against Belarus
Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/1142 des Rates vom 13. Juli 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/1142 des Rates vom 13. Juli 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
ABl. L 185 vom 14.7.2015, p. 20–22
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
14.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 185/20 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/1142 DES RATES
vom 13. Juli 2015
zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP erlassen. |
(2) |
Der Rat ist der Auffassung, dass die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltenen Angaben zu vier Personen und drei Organisationen auf der Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, geändert werden sollten. |
(3) |
Der Rat ist zudem der Auffassung, dass zwei Personen und vier Organisationen von der im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltenen Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden sollten. |
(4) |
Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2015.
Im Namen des Rates
Der Präsident
F. ETGEN
(1) ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1.
ANHANG
I. |
Folgende Personen und Organisationen werden von der im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltenen Liste gestrichen:
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II. |
Die Einträge im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP zu den nachstehend genannten Personen und Organisationen erhalten folgende Fassung:
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