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Document 32014R0477

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 477/2014 des Rates vom 12. Mai 2014 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

    ABl. L 137 vom 12.5.2014, p. 3–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 12/05/2014

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2014/477/oj

    12.5.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 137/3


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 477/2014 DES RATES

    vom 12. Mai 2014

    zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.

    (2)

    Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass weitere Personen und Einrichtungen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.

    (3)

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die im Anhang dieser Verordnung genannten Personen und Einrichtungen werden in die Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2014.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    C. ASHTON


    (1)  ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.


    ANHANG

    Liste der Personen und Einrichtungen nach Artikel 1

     

    Name

    Angaben zur Identifizierung

    Begründung

    Datum der Auf-nahme in die Liste

    1.

    Vyacheslav Viktorovich VOLODIN

    geb. am 4.2.1964 in Alekseevka, Region Saratow

    Erster stellvertretender Stabschef der Präsidialverwaltung Russlands. Zuständig für die Beaufsichtigung der politischen Integration der annektierten ukrainischen Region Krim in die Russische Föderation.

    12.5.2014

    2.

    Vladimir SHAMANOV

    geb. am 15.2.1954 in Barnaul

    Kommandeur der luftgestützten russischen Truppen, Generalleutnant. In seiner Führungsposition verantwortlich für die Stationierung luftgestützter russischer Streitkräfte auf der Krim.

    12.5.2014

    3.

    Vladimir Nikolaevich PLIGIN

    geb. am 19.5.1960 in Ignatovo, Oblast Vologodsk, UdSSR

    Vorsitzender des Duma-Ausschusses für Verfassungsrecht. Verantwortlich für das Zustandekommen der Annahme der Gesetzgebung über die Annektierung der Krim und Sewastopols in die Russische Föderation.

    12.5.2014

    4.

    Petr Grigorievich JAROSH

     

    Amtierender Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für die Krim. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausgabe von russischen Pässen an die Einwohner der Krim.

    12.5.2014

    5.

    Oleg Grigorievich KOZYURA

    geb. am 19.12.1962 in Zaporozhye

    Amtierender Leiter des Amtes des föderalen Migrationsdienstes für Sewastopol. Verantwortlich für die systematische beschleunigte Ausgabe von russischen Pässen an die Einwohner der Krim.

    12.5.2014

    6.

    Viacheslav PONOMARIOV

     

    Selbsternannter Bürgermeister von Slawiansk. Appellierte an Vladimir Putin, russische Truppen zum Schutz der Stadt zu senden, und bat ihn später, Waffen zu liefern. Die Gefolgsleute von Ponomariov sind an Entführungen beteiligt (sie nahmen die ukrainische Reporterin Irma Krat und einen Reporter der „Vice News“, Simon Ostrovsky, gefangen; beide wurden später freigelassen; sie hielten Militärbeobachter im Rahmen des OSZE-Dokuments von Wien gefangen).

    12.5.2014

    7.

    Igor Mykolaiovych BEZLER

    geb. 1965

    Einer der Anführer der selbsternannten Milizen von Horliwka. Übernahm die Kontrolle des Amtsgebäudes des ukrainischen Sicherheitsdienstes im Donezkbecken und besetzte später die Bezirksstelle des Innenministeriums in der Stadt Horliwka. Hat Verbindungen zu Ihor Strielkov, unter dessen Kommando er nach Angaben des SBU (staatlicher Sicherheitsdienst der Ukraine) an der Ermordung des Mitglieds des Stadtrats von Horliwka, Volodymyr Rybak, beteiligt war.

    12.5.2014

    8.

    Igor KAKIDZYANOV

     

    Einer der Anführer der bewaffneten Kräfte der selbstproklamierten „Volksrepublik Donezk“. Ziel der bewaffneten Kräfte ist nach Angaben von Pushylin, einem der Führer der „Volksrepublik Donezk“, der „Schutz der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk und die territoriale Integrität der Republik“.

    12.5.2014

    9.

    Oleg TSARIOV

     

    Mitglied der Rada. Sprach sich öffentlich für die Schaffung der Föderalrepublik Novorossia aus, die sich aus südostukrainischen Regionen zusammensetzen soll.

    12.5.2014

    10.

    Roman LYAGIN

     

    Leiter der zentralen Wahlkommission der „Volksrepublik Donezk“. Organisierte aktiv das Referendum über die Selbstbestimmung der „Volksrepublik Donezk“ am 11. Mai.

    12.5.2014

    11.

    Aleksandr MALYKHIN

     

    Leiter der zentralen Wahlkommission der „Volksrepublik Lugansk“. Organisierte aktiv das Referendum über die Selbstbestimmung der „Volksrepublik Lugansk“ am 11. Mai.

    12.5.2014

    12.

    Natalia Vladimirovna POKLONSKAYA

    geb. am 18.3.1980 in Eupatoria

    Staatsanwältin auf der Krim. Aktive Umsetzung der Annektierung der Krim durch Russland.

    12.5.2014

    13.

    Igor Sergeievich SHEVCHENKO

     

    Amtierender Staatsanwalt von Sewastopol. Aktive Umsetzung der Annektierung der Krim durch Russland.

    12.5.2014


    Einrichtungen:

     

    Name

    Angaben zur Identifizierung

    Begründung

    Datum der Auf-nahme in die Liste

    1.

    PJSC CHERNOMORNEFTEGAZ

     

    Das „Parlament der Krim“ nahm am 17.3.2014 eine Entschließung an, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Chernomorneftegaz erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den „Behörden“ der Krim effektiv konfisziert worden.

    12.5.2014

    2.

    FEODOSIA

     

    Das „Parlament der Krim“ nahm am 17.3.2014 eine Entschließung an, in der im Namen der „Republik Krim“ die Aneignung von Vermögenswerten des Unternehmens Feodosia erklärt wird. Das Unternehmen ist somit von den „Behörden“ der Krim effektiv konfisziert worden.

    12.5.2014


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