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Document 32014D0439R(02)

    Berichtigung des Durchführungsbeschlusses 2014/439/GASP des Rates vom 8. Juli 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 200 vom 9.7.2014)

    ABl. L 176 vom 7.7.2015, p. 41–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2014/439/corrigendum/2015-07-07/oj

    7.7.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 176/41


    Berichtigung des Durchführungsbeschlusses 2014/439/GASP des Rates vom 8. Juli 2014 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

    ( Amtsblatt der Europäischen Union L 200 vom 9. Juli 2014 )

    Seite 14, Anhang, Ziffer II, einziger Eintrag (in der Form der Berichtigung in ABl. L 328 vom 13.11.2014, S. 61):

    anstatt:

     

    Name

    Name

    (belarussische Schreibweise)

    Name

    (russische Schreibweise)

    Gründe

    „233.

    Volkov, Vitaliy Nikolayevich

    Волкаў, Віталь Мiкалаевiч

    Волков, Виталий Николаевич

    Richter am Bezirksgericht in Schklow. Er beschloss im Januar 2012, den früheren Präsidentschaftskandidaten und Oppositionsaktivisten N. Statkewitsch allein aufgrund angeblicher Verstöße gegen die Haftvorschriften des Gefangenenlagers IK-17 in Schklow in eine geschlossene Haftanstalt in Mogiljow zu verlegen. Dieser Beschluss hat somit zur Verletzung der Menschenrechte von N. Statkewitsch geführt, einschließlich Schlafentzug und Bedrohung seiner Gesundheit.“

    muss es heißen:

     

    Namen

    Transkription der belarussischen Schreibweise

    Transkription der russischen Schreibweise

    Namen

    (belarussische Schreibweise)

    Namen

    (russische Schreibweise)

    Angaben zur Identität

    Gründe für die Aufnahme in die Liste

    „233.

    Volkau, Vital Mikalayevich

    Volkov, Vitaliy Nikolayevich

    Волкаў, Віталь Мiкалаевiч

    Волков, Виталий Николаевич

     

    Richter am Bezirksgericht in Schklow. Er beschloss im Januar 2012, den früheren Präsidentschaftskandidaten und Oppositionsaktivisten N. Statkewitsch allein aufgrund angeblicher Verstöße gegen die Haftvorschriften des Gefangenenlagers IK-17 in Schklow in eine geschlossene Haftanstalt in Mogiljow zu verlegen. Dieser Beschluss hat somit zur Verletzung der Menschenrechte von N. Statkewitsch geführt, einschließlich Schlafentzug und Bedrohung seiner Gesundheit.“


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