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Document 32010D0708
2010/708/EU: Council Decision of 22 November 2010 appointing one Austrian member and two Austrian alternate members of the Committee of the Regions
2010/708/EU: Beschluss des Rates vom 22. November 2010 zur Ernennung eines österreichischen Mitglieds und zweier österreichischer Stellvertreter im Ausschuss der Regionen
2010/708/EU: Beschluss des Rates vom 22. November 2010 zur Ernennung eines österreichischen Mitglieds und zweier österreichischer Stellvertreter im Ausschuss der Regionen
ABl. L 308 vom 24.11.2010, p. 52–52
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 25/01/2015
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24.11.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 308/52 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 22. November 2010
zur Ernennung eines österreichischen Mitglieds und zweier österreichischer Stellvertreter im Ausschuss der Regionen
(2010/708/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der österreichischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU (1) und 2010/29/EU (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen. |
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(2) |
Infolge des Ausscheidens von Herrn Johannes PEINSTEINER ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
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(3) |
Infolge der Ernennung von Herrn Markus LINHART zum Mitglied des Ausschusses der Regionen ist ein Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden. |
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(4) |
Infolge des Ausscheidens von Frau Marianne FÜGL ist ein Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt werden jeweils für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015,
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a) |
zum Mitglied des Ausschusses der Regionen:
und |
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b) |
zu Stellvertretern im Ausschuss der Regionen:
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Artikel 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 22. November 2010.
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. VANACKERE