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Document 32010B0524

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2010 betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2008

ABl. L 252 vom 25.9.2010, p. 155–155 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2008

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/524/oj

25.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/155


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 5. Mai 2010

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2008

(2010/524/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2008,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, insbesondere auf Artikel 44,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0086/2010),

1.

erteilt der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2008;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 95.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


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25.9.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 252/156


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 5. Mai 2010

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2008 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2008,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 16. Februar 2010 (5827/2010 — C7-0061/2010),

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, insbesondere auf Artikel 44,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 (4), insbesondere auf Artikel 94,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0086/2010),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament der Geschäftsführenden Direktorin der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit am 23. April 2009 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle für das Haushaltsjahr 2007 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem festgestellt hat, dass

2007 Mittel in Höhe von 8 600 000 EUR (was 17 % des Haushaltsplans 2007 entsprach) auf das nächste Haushaltsjahr übertragen und 4 800 000 EUR in Abgang gestellt wurden,

die Nichtausschöpfung der Zahlungsermächtigungen im Jahr 2007 hauptsächlich auf die verzögerte Annahme und Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms 2007 für Finanzhilfen und auf die Mittelübertragungen aus dem Vorjahr (2006) in Höhe 7 900 000 EUR, wovon 4 500 000 EUR Mittel für operative Tätigkeiten waren, zurückzuführen war;

Leistung, Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

unterstreicht die Aufgabe der Behörde im Bereich der unabhängigen wissenschaftlichen Beratung in Bezug auf alle Fragen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Lebensmittelsicherheit auswirken, einschließlich Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzenschutz, und die Notwendigkeit einer angemessenen Kommunikation wissenschaftlicher Beratung;

2.

stellt fest, dass die Behörde in ihrem sechsten Tätigkeitsjahr — dem Jahr 2008 — ihre Leistung weiter verbessert hat; weist darauf hin, dass sich diese Verbesserung deutlich in den Leistungsindikatoren widerspiegelt: Erhöhung der Zahl der Gutachten und wissenschaftlichen Stellungnahmen um 57 % gegenüber 2007, Verbesserung der Verfahren zur Risikobewertung und Koordination der wissenschaftlichen Netzwerke (z. B. Leitliniendokumente und Berichte über Datenerhebungen), Ausbau der Kommunikation der wissenschaftlichen Beratungsleistung und Vereinfachung des Dialogs mit den interessierten Kreisen (z. B. stärkere Medienberichterstattung über die Behörde in Form von Artikeln und audiovisuellen Nachrichtenbeiträgen, Zunahme der Pressemeldungen und Anstieg der Zahl der Abonnenten des Bulletins „EFSA Highlights“ um 21 % gegenüber 2007); stellt fest, dass diese Zunahme der durchgeführten Maßnahmen durch eine Erhöhung der Personalressourcen um 27 % gegenüber 2007 ausgeglichen wurde;

3.

stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2008 sowohl bei den Verpflichtungs- als auch bei den Zahlungsermächtigungen eine hohe Rate der Haushaltsausführung erzielte (97 % bzw. 95 %); unterstreicht, dass das Haushaltsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um 9 000 000 EUR zugenommen hat;

4.

merkt jedoch an, dass der Rechnungshof zum dritten Mal in Folge Übertragungen von Mittelbindungen auf das nächste Haushaltsjahr beanstandet (d.h. 23 % der Mittel des Haushaltsplans 2008 wurden auf 2009, 16 % der Mittel des Haushaltsplans 2007 auf 2008 und 20 % der Mittel des Haushaltsplans 2006 auf 2007 übertragen); weist darauf hin, dass diese Situation, was 2008 betrifft, auf Verzögerungen bei der Einführung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Software-Entwicklung, wissenschaftliche Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen, Zuschüsse für Studien und Projekte zu Datenerhebungen zurückzuführen war; ermutigt die Behörde dazu ihre Haushaltsführung zu verbessern, um Mittelübertragungen in einer derartigen Höhe abzubauen;

5.

merkt ferner an, dass der Rechnungshof zum zweiten Mal in Folge feststellt, dass aus dem Vorjahr übertragene Mittelbindungen für operative Tätigkeiten annulliert werden mussten (d.h. 37 % der aus 2007 und 26 % der aus 2006 übertragenen Verpflichtungsermächtigungen für operative Tätigkeiten); weist darauf hin, dass diese Situation, was 2008 betrifft, im Wesentlichen mit erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung der 2007 geschlossenen Finanzhilfevereinbarungen während des Jahres 2008 zu erklären ist;

6.

stellt folglich mit Besorgnis fest, dass dies im Widerspruch zum Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit steht und auf Schwachstellen im Bereich der Planung, der Kontrolle der vertraglich festgelegten Fristen und der Haushaltsführung der Behörde hindeutet;

7.

beglückwünscht die Behörde dazu, dass sie in ihrem Arbeitsprogramm 2008 für jede geplante Hauptaktivität prioritäre Ziele und Leistungsindikatoren aufgelistet hat; fordert die Behörde jedoch auf, die Individualisierung der SMART-Ziele und RACER-Indikatoren zu verbessern, um die Erzielung von Ergebnissen zu fördern und eine wirkliche Leistungskontrolle zu ermöglichen; hält die Einführung des Verfahrens der Risikobewertung durch die Behörde für positiv, wobei dieses bereits für 2009 die wissenschaftlichen und administrativen Tätigkeiten der Behörde stärken und eine genaue Überwachung dieser Tätigkeiten ermöglichen dürfte;

8.

betont, dass die Behörde künftig bei ihren Verfahren für den Abschluss von Finanzhilfevereinbarungen der Bewertung der Komplexität der Dienstleistung größere Bedeutung beimessen muss, um die Frist für die Einreichung der Angebote besser festlegen zu können; stellt des Weiteren fest, dass die Behörde besser kontrollieren sollte, ob die in den Finanzhilfevereinbarungen vertraglich festgelegten Fristen tatsächlich eingehalten werden;

9.

sieht es als positiv an, dass die Behörde im Haushaltsplan 2009 für den Bereich der Finanzhilfen getrennte Mittel vorgesehen hat, um in den kommenden Haushaltsjahren Annullierungen zu vermeiden;

10.

nimmt zur Kenntnis, dass bei der Behörde im Jahr 2008 Erträge aus Zinsen in Höhe von 485 651,33 EUR verbucht wurden; schließt aus dem Jahresabschluss und der Höhe der Zinszahlungen, dass die Behörde dauerhaft über enorm hohe Kassenbestände verfügt; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Kassenbestände der Behörde zum 31. Dezember 2008 auf 19 990 492,26 EUR beliefen; ersucht die Kommission zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, der bedarfsorientierten Kassenmittelbewirtschaftung gemäß Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 zur vollen Geltung zu verhelfen, und welcher konzeptionellen Änderungen es bedarf, um die Kassenbestände der Behörde dauerhaft so gering wie möglich zu halten;

Interne Prüfung

11.

ist der Ansicht, dass der von der Behörde im Jahr 2006 geschaffene Auditausschuss insofern eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des Verwaltungsrates spielt, als er sicherstellt, dass die Arbeiten des Dienstes Internes Audit (IAS) der Kommission und der internen Auditstelle der Behörde ordnungsgemäß durchgeführt und vom Verwaltungsrat und von der Geschäftsführenden Direktorin gebührend berücksichtigt werden; ist daher der Ansicht, dass dieser Auditausschuss der Behörde anderen Agenturen als Beispiel dienen könnte;

12.

stellt fest, dass 20 der vom IAS und von der internen Auditstelle abgegebenen 25 Empfehlungen umgesetzt wurden (80 %); fordert die Behörde dennoch auf, dem Parlament weitere Auskünfte über den Grad der Bedeutung der Empfehlungen und die zu ihrer Umsetzung getroffenen Maßnahmen zu erteilen;

Humanressourcen

13.

stellt fest, dass es der Behörde gelungen ist, von den 335 in ihrem Stellenplan vorgesehenen Stellen 318 Stellen zu besetzen (was die Einstellung von 45 Bediensteten auf Zeit im Vergleich zu 2007 bedeutet), nachdem es bei der Einstellung von hochqualifiziertem wissenschaftlichem Personal in Parma Schwierigkeiten gegeben hatte; stellt fest, dass zusätzliche 40 Bedienstete (Hilfskräfte, Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige) eingestellt worden sind, um die Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen;

14.

begrüßt, dass der Rechnungshof in seinem aktuellen Bericht nicht mehr auf Schwachstellen bei den Einstellungsverfahren verweist;

15.

fordert die Behörde nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle ehemaligen Beamten die Behörde gemäß Artikel 16 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften davon in Kenntnis setzen, wenn sie eine neue Tätigkeit außerhalb der Organe aufnehmen; falls eine solche Tätigkeit zu einem Konflikt mit den legitimen Interessen der Organe führen könnte, sollte die Behörde die entsprechenden Maßnahmen ergreifen;

16.

nimmt die zweite im Oktober 2006 vorgenommene Befragung der Bediensteten zur Kenntnis, mit der das Arbeitsumfeld in der Behörde bewertet werden sollte; begrüßt die Tatsache, dass der Grad der Beteiligung von 44 % im Jahr 2007 auf 55 % im Jahr 2008 angestiegen ist; ermutigt den Personalrat, eine solche Erhebung auf regelmäßiger Grundlage durchzuführen und auf eine Anhebung des Grads der Beteiligung hinzuwirken; erwartet von der Leitung der Behörde, dass sie die Ergebnisse der Erhebung in ihre Personalverwaltung und in ihre tägliche Arbeit einbezieht;

Funktion des Koordinators für das Netzwerk der Agenturen

17.

beglückwünscht die Geschäftsführende Direktorin der Behörde dazu, dass sie vom 1. März 2009 bis 31. Dezember 2009 die Funktion des Koordinators für das Netzwerk der Agenturen sehr effizient ausgeübt hat;

18.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 (6) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.


(1)  ABl. C 304 vom 15.12.2009, S. 95.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)  ABl. L 255 vom 26.9.2009, S. 185.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0139. (Siehe Seite 241 dieses Amtsblatts.)

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