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Document 32009L0027
Commission Directive 2009/27/EC of 7 April 2009 amending certain Annexes to Directive 2006/49/EC of the European Parliament and of the Council as regards technical provisions concerning risk management (Text with EEA relevance)
Richtlinie 2009/27/EG der Kommission vom 7. April 2009 Zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für das Risikomanagement (Text von Bedeutung für den EWR)
Richtlinie 2009/27/EG der Kommission vom 7. April 2009 Zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für das Risikomanagement (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. L 94 vom 8.4.2009, pp. 97–99
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2013; Aufgehoben durch 32013L0036
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8.4.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 94/97 |
RICHTLINIE 2009/27/EG DER KOMMISSION
vom 7. April 2009
Zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für das Risikomanagement
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung her Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (1), insbesondere auf Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe g,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Um eine EU-weit kohärente Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2006/49/EG sicherzustellen, setzten die Kommission und der Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden 2006 eine Arbeitsgruppe (Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinie) ein, die den Auftrag erhielt, Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie zu erörtern und zu lösen. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe müssen bestimmte technische Vorschriften der Anhänge I, II und VII der Richtlinie 2006/49/EG präzisiert werden, um eine konvergente Anwendung sicherzustellen. Außerdem sind bestimmte Vorschriften einer soliden Risikomanagementpraxis der Kreditinstitute nicht angemessen. Daher ist es angebracht, diese Vorschriften anzupassen. |
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(2) |
Die Richtlinie 2006/49/EG sollte daher entsprechend geändert werden. |
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(3) |
Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des Europäischen Bankenausschusses in Einklang — |
HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:
Artikel 1
Die Richtlinie 2006/49/EG wird wie folgt geändert:
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1. |
Anhang I wird wie folgt geändert:
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2. |
Anhang II Nummer 11 erhält folgende Fassung:
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3. |
Anhang VII, Teil C, Nummer 3 erhält folgende Fassung:
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Artikel 2
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 31. Oktober 2010 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission den Wortlaut dieser Vorschriften unverzüglich mit und übermitteln ihr zugleich eine Tabelle mit den Entsprechungen zwischen den genannten Vorschriften und dieser Richtlinie.
Sie wenden die Vorschriften ab dem 31. Dezember 2010 an.
Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in diesen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Artikel 3
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 4
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 7. April 2009
Für die Kommission
Charlie McCREEVY
Mitglied der Kommission